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L «jÄVeuer Saalbau Giessen ) ^ durchs ^^ll, (früher Steins Garten).
h;Ul^^ 2. u. 3s Weihnachtsseferfage :
Äj^? Grosse Konzerte
■^ febril .“'"fi' .... .
re, iSV*!^ ausgefuhrt von der
Ifajt Vr J« SDiiü apelie d. Inf.-Reg. Kaiser Wilhelm II. (2. Gr.-Hess.) Nr. 116
tmftäotet ^^■’"bi9««8 unter Leitune des
-■-^Grosse Konzerte
ebtrn.
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oui« Kratz ein Sohn, chaumburg eine todter, I eine Tochter, Sophie.
Michel, Taglöhtur «
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^rich, Taglöhner mit lob, Brauer dahier mit ine« Menger, Steiger , geb. Angst Hierjelbß. er mit Minna Leise jtp6, Kaufmann dahier
r Gründer, 4 $($) prtbigl:
kb «r. 26.
Grossh. Musikdirektors Herrn C. KRAUSSE.
jielplan am 2. Feiertage. 1. Frisch drauf los! Marsch, F. v. Blon. Ouvertüre a. Euryanthe, Weber. 3. Romanze, Soundson. Solo ir Violine (Hob. Giess). 4. Finale a. d. Op. Ariele, Bach. 5. urerture a. Die lustigen Weiber, Nicolai. 6. Konzert für Cello, >rvais. (Einjährig-Freiw. Hoboist Krausse). 7. Schaukel-Walzer, Holländer. 8. Fröhliche Weihnachten! Tongemälde, Ködel. 9. |s früh um Fünfe! Marsch. 10. Heimlich still und leise. Gavotte. Lysistrata! Walzer, Paul Lincke. 12. Confetti! Humoreske, Klein. nfang am 2. Feiertage nachm. 4 Uhr. Eintritt 50 Pfg. „ 3. „ abends 8 „ „ 40 „
-Klimin „Lontentia
Gieße».
Am /. Weihnachtsfeiertag:
*“«**! Wat Mwn atbadi di «w l^ter, anna; «k tirtijur ».(oian, «I« ei« S°h^ Im. „ Otto; 17. Bmbiamr axaf<binrnpu|:t ftonrab l'k und üRepjtt $m^ Am 2. Feiertag:
1 Sofa »atl öi^ Bnfanuncntunft L Schönin Aussicht.
Weihnachts-Feier
Renen Gaalbau.
Anfang 8 Uhr.
Der Vorstand.
Furrr-Worein Hießen.
Gegründet 1816.
W* Am zweiten Weihnachtsstiertag -MV abends 8 Uhr beginnend Weihnachtsfeier
bestehend in
Konzert, Theater, Gesaugsvorträgen, Verlosung und Ball.
Der Vorstand«
P.S. Nur Mitglieder haben Zutritt. Zöglinge haben einerlei Einführungsrecht.
rt^t ®®atb Lmst>, Am 3. Feiertag, nachmittags:
SS
-EsGießener Zitherklub
(Wohltätt-k-its Berei« )
Im 1. Weiynachtsfeiertag, abends 8 Uhr findet die
Chnftbcscheeiu»,
La R,j^tt für da^ 8s hiesige arme Müder in der Turnhalle des Gießener Turn- j M 1 vere n- (Steinstraße) statt
IbevdMl. Freunde und Gönner dieser Wohltätigkeit find herzlich eim
in der vuvm^^
We reichliche Unterhaltung ist bestens Sorge getragen.
Der Gesangverein „Harmonie" hat seine Mitwirkung ßi-sagt.
V») sä« Lüd *(•45'
Eintritt frei.
Der Vorstand.
W" Am 1. LSethxachtStage, Montag abends 8'/« Uhr findet im
Kreinshaus der Stadtmission, Löberstr. 14
D üerichbuerung der Feier wird der „Gemischte Chor" einige Lieder vortragen.
47 .1 IHWlV^uuv vu vi^vAmiipvii/ wuu|u. at '*, V s^'E^öffentliche Weihnachts-Feier statt. Wd-E.
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v Dtenstog den Ä. WeihnachtSseiertag, nachm. 41 /» Uhr ifi die
Weihnachtsfeier der Sonntagschule.
---AbendS 81* Uhr findet Vortrag statt --------
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^isch -Weine!
ft*«'"6'
Eintritt frei
Jedermann ist willkommen.
«Rum, Arak Punsch-Essenzen taufen Sie vorteilhaft in der
Drogerie
Carl Seibel, Gießen
Frankfarterftrahe 39.
NAQMANNIA-^EIFE. >w(d^ ^^ ^&e&s^2^2™2^^
HoLzversteigerung
tm Gieß.ner Stadtwald
Donnerstag, den 4. Januar 1906, vormittags 9V2 Uhr beginnend, werden in den Waldungen dec Stadt Gießen in den Distrikten Neuhege, Heinges- boden, StolzenMoraen und Saudbera versteigert: 232 Fichten-Derbstangen mit 8,70 sm
50 „ Reisstangen „ 0,59 „
31 rm Nadel-Scheitholz,
174 „ „ -Knüppelholz,
1 „ Birken-
110 „ Nadel-Stockholz,
4220 Wellen Nadel-Reisig, 250 „ Eichen- „
Die Zusammenkunft ist auf dem alten Annerödec Weg an der ersten Schneise.
Gießen, den 23. Dezember 1905.
Großh. Bürgermeisterei Gießen.
_________Mecum._____________
Bekanntmachung.
Betc.: Verbot der Sonntagsarbeit im Friseur- und Barbiergewerbe.
Es wird zur Kenntnis dec Interessenten gebracht, daß gemäß Bekanntmachung Gcoßherzoglichen Kceisamts Gießen vom 14. März 1904 die Beschäftigung von Gehilfen und Lehrlingen im Friseur- und Barbiergewerbe am 24. d. Mts. nur bis 2 Uhr nachmittags gestattet ist.
Nach dem Schlußsatz genannter Bekanntmachung (Kreisblatt Nr. 34 vom 16. März 1904) darf eine Ausübung des Gewerbes auch seitens dec Meister in ihren Geschäftsräumen und Wohnungen sowie in den Wohnungen der Kunden nach dieser Zeit nicht stattfinden.
Gießen, den 22. Dezember 1905.
Großh. Polizeiamt Gießen ______________Herberg._______________
Vergebung von Schreinerarbeiten.
(Mobiliarbeschaffaug.)
Die zum Umbau veralten Universitätsbibliothek zum Zwecke der Unterbringung von UnivecsitätS'Jnstituten nötige Mobiliarbeschaffung, nämlich:
LoS I 12 Sammlungsschränke.
„ II 50 desgl.
„ III 20 Arbeitstische und 20 Hocker.
„ IV 2 Arbeitstische.
„ V 2 Kartenschränke.
„ VI 3 desgl.
werden hierdurch auf Grund deS Ministerialerlasses vom 16. Juni 1893 zur Vergebung ausgeschrieben.
Die Ausführungsbedingungen und AcbeitSbeschreib- ungen liegen in unserem Amtslokal zur Einsicht offen und können daselbst zum Selbstkostenpreis (soweit der Vorrat reicht) erhoben werden.
Die Angebote müssen bis zum Eröffnungstermin, am 10. Januar 1906, vormittags 10 Uhr, mit entsprechender Aufschrift versehen, portofrei an unS gelangen.
Zuschlagsfrist 14 Tage.
Gießen, den 22. Dezember 1905.
Grotzh. Hochbauamt Gieße*. Becker.
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Cavete Collegae!
Sanitätsverein
Giessen.
— Auskunft erteilen: ■
Dr. ^naaer
Vorsitzender der Vertrags-Kommission.
Dr. Koeppe
Vertrauensmann des Leipziger Verbands.
Billiges u. günstiges yingebot!
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mit schiine« Garten und Sauplatz.
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Bekanntmachung.
Die unterm 27. November 1905 angeordnete Sperre der Aliccstcaße zwiscicn Ludwig- und Fcankfucterpraße wird hiermit aufgehoben.
Gießen, den 22. Dezember 1905.
Großh PoUze amt Gießen _______________ Herberg. _______________
Bekanntmachung.
Bei der gegenwärtig herrschenden kalten Witterung sehen wir uns veranlaßt, auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen des Lokal - Reglements betc. die Reinhaltung und Wegsamkeit der Straßen und Plätze, sowie die Reinhaltung dec Kanäle in der Provinzialhauplstadt Gießen vom 10. November 18^9 zu verweisen mit dem Bemerken, daß die Schutzmannschaft zur Uebecwachung des Befolges angewiesen worden ist.
Gießen, den 20. Dezember 1905.
Großh. Polizeiamt Götzen
Herberg.
Betr.: Die Reinhaltung u. Wegsamkeit der Straßen.
§ 5.
Zur Winterzeit gelten noch weiter folgende Bestimmungen :
a) Sobald Glatteis entsteht, muß, soweit die Hof- raithen mit Einschluß dec Höfe, Gärten und sonstigen Grundstücke an der Straße oder an öffentlichen Plätzen liegen, dec Fußpfad, oder wenn kein Fußpfad vorhanden ist, die Straße zwei bis drei Fuß breit mit Asche oder Sand genügend bestreut werden. Entsteht das Glatteis zwischen 7 Uhr morgens und 9 Uhr abends, so muß sogleich, längstens mit Ablauf dec ersten halben Stunde nachher, entsteht es aber in der Nacht, bis 7^ Uhr morgens gestreut werden.
b) An den auf die Straße gehenden Dachkandeln, Gossensteinen und sonstigen Ableitungen des Wassers nach der Straße 2C. muß das auf den Stcaßenpflastern oder Fußboden angesetzte Eis auf Aufforderung Groß- herzoglicher Polizeiverwaltung aufgehauen und weggeschafft werden.
c) Außerdem ist bei Frostwetter dafür zu sorgen, daß das etwa vom Innern der Hofraithen ausgeschüttete Wasser nicht durch die Floßrinnen auf die Straße laufen kann.
d) Vor den öffentlichen Brunnen ist, so oft es nötig erscheint, aufeisen und mit Asche oder Sand stceuen zu lassen.
e) Bei eintretendem Tauwetter sind nach Aufforderung der Lokalpolizeibehörde ohne Verzug die Straßen, öffentliche Plätze und insbesondere Floßrinnen aufeisen, kehren und Schnee und Eis alsbald von den Straßen entfernen zu lassen.
f) Das Fahren mit kleinen Schlitten und das Schleifen auf öffentlichen Plätzen und Fußpfaden ist untersagt. Wenn diesem Verbote zuwider dennoch Schleifen entstehen, so sind diejenigen, welchen die Reinigung überhaupt obliegt, auf Auffocdecn dec Polizei- bchöcde verbundene Schleifen, die entweder mit Sand oder Asche tüchtig bestreuen odec aufhauen zu lassen.
g) Beim Schneefall muß längs der Hofraithen mit Einschluß der Höfen, Gärten und sonstigen Grundstücken auf dem Bankett, oder wo kein solches vorhanden ist, auf der Straße ein 3—4 Fuß breiter Pfad rein gekehrt und dies bei fortdauerndem Schneefall, so oft als nötig, wiederholt werden.
h) Schnee und Eis darf aus dem Innern dec Hofraithen nicht auf die Straße gebracht werden, ohne daß für augenblickliche Wegschaffung gesorgt wird.
§ 6
Für Befolgung der vocstehcnden Bestimmungen sind bei Pcivatgebäuden, Gärten, Höfen oder sonstigen Grund stücken die Eigentümer derselben oder b< ren Stellvertreter bezeichnet werden, bei öffentlichen Gebäuden, Gärten, Höfen oder sonstigen Grundstücken die Vorsteher, Verwalter, Pächter oder sonstige Personen, welchen die Reinigung rc. überhaupt übertragen ist, allein betaut wörtlich. Die Reinigung derjenigen Straßenstrecken, wozu nach vorstehenden Vorschriften für einen anderen keine Verbindlichkeit besteht, ferner die R inigung der öffentlichen Plätze und Brücken, soll auf Kosten des Fts- kuS, resp der Stadt geschehen, soweit sie in deren Eigen- tum stehen._____________________________________________
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 16. bis 23. Dezember 1905 wurden in hiesiger Stadt
gefnnve«: 1 gold. Trauring, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 neues Messer in einem Etui und 1 Stück Stahl;
verloren r 1 silb. Uhr mit gold. Kette, 1 silberne Uhr mit Bierztpfel am schwarzen Band,
1 Portemonnaie, braun, mit ungefähr 35 Mk. Inhalt, 1 Portemonnaie mit ca. 8 Mk. Inhalt und 1 Dunkelgcaues Portemonnaie mit 6 bis 7 Mk. Inhalt.
8»tla«fe« ist: 1 Hund (Dalmatiner) weiß mit schwarz. Flecken und 1 schwarzer Pudel auf den Namen „Philipp" hörend.
Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegen, stände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.
Gießen, den 23. Dezember 1905.
GroßherzoglicheS Polizeiamt Sietzen.
Herberg.