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Monlaa. den 21. August 19ü5.
Gie ßener
14. Jahrgang
Ab»U«eme«tSprei-: abgeholt monatlich 50 Psg.. in^ H««s Spracht 60 Pfg., durch die Post bezogen Vierteljahr!. Mk. 1.50. Gr«tt-beil«geR: Oberhesfifche Famitte«zeitu«g (täglich) und die Gieße»sr Eeifemblase« (wöchentlich).
DaS Blatt erscheint an alle» Werttagen nachmittag«.
Neueste slachrichle
(Hießener UageMali)
Unabhängige Hageszeitung
(Hießener Zeitung)
für Oberhessen und die Kreise Marburg und Wetzlar; LÄkalameiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Grokh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Obcrhesstn. ----
Die neue russische Staatsverfassung.
Nach der voraufgegangenen Ankündigung ist am 19 d. Mts. der Entwurf der Verfassung veröffentlicht worden die der Zar dem russischen Volk verliehen hat. Die Ver fassung beschränkt sich eigentlich auf die Einsetzung eine, Stoatsduma, das ist einer Volksvertretung, der eine be stimmte Machtvollkommenheit gegeben ist.
Rechte und Pflichten der Staats-Duma.
Aufgabe der Staats-Duma ist es, Gesetzentwürfe auszu arbeiten, die ihr vom Neichsrat zrigestellt worden sind unt die danach der Genehmigung des Kaisers bedürfen. Du Wahlen zur Duma finden in regelmäßigen Zwischcnräumer von fünf zu fünf Jahren statt, doch steht es dem Zaren zu die Duma auch außer der Reihe aufzulösen und gleichenir Neuwahlen anzuberaumcn. Ebenso bestimmt der Befehl des Zaren die Dauer der jährlichen Sitzungsperioden unt der Ferien. Die Beratungen der Duma sind zum Teü Plenarberatungen, zum Teil Beratungen in Ausschüssen. Solcher Ausschüsse wählt die Duma selbst mindestens Dier Höchstens acht, und jeder Ausschuß zählt mindestens 20 Mitglieder. Hierüber trifft die Duma selbst die erforderlichen Bestimmungen. Beschlüsse der Duma bedürfen, um Gesetzes- kraft zu erlangen, die Anwesenheit eines Drittels aller Mitglieder im Plenum, der Hälfte aller Mitglieder in den Ausschüssen.
Rechte und Pflichten der Abgeordneten.
Die Kosten der Duma werden aus dem Staatsschatz gedeckt. Die Duma wählt ihren Präsidenten und ihren Vizepräsidenten aus. ihrer Mitte alljährlich. Wiederwahl ist gestattet. Ueber die Arbeiten der Duma berichtet deren Präsident an den Zaren. Die Geschäftsordnung wird von einer Kommission beraten, die aus dein Präsidenten und dem Vizepräsidenten der Duma, ihrem Sekretär und den Präsidenten der Ausschüsse besteht. Alle Duma-Mitglieder leisten einen feierlichen Eid nach vorgeschriebener Formel. In allen ihrer Machtvollkommenheiten unterworfenen Fragen genießen sie unumschränkte Meinungs- und Redefreiheit. Die Duma-Mitglieder können nur durch richterlichen Beschluß ihre Freiheit verlieren und dürfen nidjt wegen Schulden verhaftet werden. Die Mitglieder der Duma können durch schriftliche Mitteilung an den Präsidenten ihr Amt niederlegen ; ihres Mandats gehen sie verlustig, wenn ihnen die bürgerlichen Rechte aberkannt werden, wenn sie in den aktiven Militärdienst oder in ein besoldetes Staatsamt eintreten und wenn sie mit dem Zensus das aktive Wahlrecht verlieren. Für Amtsvergehen ist das Duma-Mitglied in derselben Weise verantwortlich wie ein Staatsratsmitglied. Die Mitglieder der Duma erhalten außer den jährlich zweimaligen Reisekosten (5 Kopeken pro Werst) täglich 10 Rubel Diäten für die Dauer der Session. Minister und Ressortchefs können nicht Mitglieder der Duma sein, dürfen aber ihren Beratungen beiwohnen und Erklärungen abgeben. 3d diesen Erklärungen sind sie verpflichtet, wenn die Duma oder einer ihrer Ausschüsse es für nötig erachtet.
Worüber die Duma beraten darf.
Zu den Befugnissen der Duma gehören: die Vorlage neuer Gesetze, die Abänderung, Erweiterung, zeitweise Aufhebung oder völlige Abschaffung bestehender Gesetze, Einsetzung, Einschränkung oder Abschaffung von Behörden und ihren Budgets, die Budgets von Ministerien und ihrer Ressorts, des Kaiserreichs und aller im Budget nicht vorgesehenen Zahlungsanweisungen, der Bericht der Kontrolle über das Staatsbudget, alle etwaigen Veräußerungen von Staatseigentum, die Staatsgüter, der Bau von Staats- bahnen, die Gründung privilegierter Aktiengesellschaften und endlich alle Fragen, die auf Spezialbefehl des Kaisers der Duma vorgelegt werden.
Das Recht der Duma, neue Gesetze zu erlassen und alte Gesetze aufzuheben, ist dahin begrenzt, daß die Grundlagen der Staatsordnung nicht verletzt werden dürfen, wie solche durch die bestehenden Staatsgrundgesetze festgelegt sind. Die Duma ist befugt, von den Ministern und Ressortchefs Auskünfte über Amtshandlungen zu fordern, von denen die Duma glaubt, daß sie die bestehenden Gesetze verletzt haben.
Unter- und Oberhaus.
Die Vorlagen, die an die Duma geben, sind erst in den Ausschüssen unb dann im Plenum zu betraten. Darüber, ob die Verhandlungen öffentlich jein sollen, entscheiden im Plenum wie in Öen Ausschüssen die Präsidenten. Zu den öffentlichen Pleimrsitzungen der Duma kann deren Präsident ie einem Vertreter einer Zeitung Zutritt gewahren. Be- richte über die PlenarfitzuN-ge-n werdeit buk d) Dereu igte Stenographen ausgenommen und können mit Genehmigung des Präsidenten in den Zeitungen veröffentlicht werden. Ein Berückst Über die Sitzungen, die unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattgefunden haben, ist nicht gestattet, es sei denn, daß der Dumapräsident selbst aber der Imster oder Aessortchef, von bem der Ausschluß der Oeffentlichteit veranlaßt morben ist, die Berichterstattung erlaubt. Hat ore
Duma einen Gesetzentwurf beraten, so geht er an den Reichs- rat und mürb dann mit den Boten der beiden Körperschaften dem Kaiser unterbreitet. Hat die Tuma mit Zweidrittel- nwbrheit sich gegen einen Entwurf erklärt, so muß er an das betreffende Ressort-Ministerium zu erneuter Bearbeitung zurückgelangen. Stimmt der Reichsrat einem Be- ;cWkb der Duma nicht zu, so wird eine Kommission eingesetzt die aus einer gleichen Anzahl Mitglieder der Duma und des Reichsrats besteht. Aufgabe dieser Kommission ist es, eine übereinstimmende Ansicht der beiden Körperschaften zu erzielen. Findet der Kaiser, daß die Beratungen der Duma zu langsam sind, so bestimmt der Neichsrat, bis zu welchem Tage die Duma ihre Beschlüsse formuliert haben muß. Gibt die Duma dem nicht Folge, so liegt die Entscheidung über den Gegenstaiid bei dem Reichsrat allein.
Das find die wesentlichsten Bestimmungen des Ver- fassungs-Entwurfs. An demselben Tage ist ein Reglement für die Wahlen zur Staats-Duma erlassen worden, das manche Abweichungen von ^Mitbestimmungen enthält, die sonst irgendwo in der Welt bei politischen Wahlen üblich sind.
Das Wahl-Reglement.
Die Wahlen zur Reichs-Duma finden statt in den Städten Petersburg, Moskau, Baku, Astrachan, Warschau, Wilna, Woronesch, Jekatarinoslaw, Irkutsk, Kasan, Kiew, Kischinew, Kursk, Lodz, Nishninowgorod, Odessa, Orf, Riga, Rostow am Ton, Samara, Saratow, Taschkent, Tiflis, Tula, Charkow und Jaroslaw. In Polen, Sibirien, Kaukasien, Turkestan werden die Wahlen auf Grund besonderer Reglements stattfinden. Die Zahl der Duma-Miglieder ist in einer besonderen Tabelle bezüglich ihrer Verteilung auf du Gouvernements, Provinzen und Städte verzeichnet. Die Gesamtzahl beträgt 412, von bencnJJS auf die Stad e entfallen. In den Provinzen und Territorien- wrrd du Provinzial-Wähler-Versammlung zusammengesetzt auS den Grundeigentümern, den städtischen Wählern und den Bevollmächtigten der Amtsbezirke.
Die Frau und das Wahlrecht.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Frauen und Mäm ner unter 25 Jahren, Hecstesangehörige, Nomaden un fremde Untertanen. Die Frauen dürfen i m A u f t r a g ihrer Gatten ad Söhne wählen? Väter tonnen w i Wahlrecht un die Söhne abtreten. An den städtisckzen Wab lerDerfammlitngen nehmen die Personen teil, die städtisch Immobilien im Werte von 1500 Rubeln besitzen, sowie bi - Industriellen der ersten Gilde. In Petersburg unb M"' tau muß der »,rt des städtischen Jmmobilbesitzes 300 Rubel mindestens betragen. „
Welche Bedeutung die Duma nach ihrem Wahl-Regte ment haben kann, wird man erst zu beurteilen vermöge" r^nn man die Tragweite der einzelnen Bestimmungen bc^ Wahlrechts genau zu übersehen Dermag. Die Reichs-Dum: soll nur eure beratende Stimme haben, sie soll an bem selbstherrscherlichen Charakter der russischen Regierungs,orn. nichts ändern. Die Wahlen zur ersten Reichs-Duma so Her mit größter Beschleunigung vorbereitet werden, so bar, bi1 Duma sich spätestens Mitte Januar 1906 zum erstemm versanuneln kann. Bemerkensivert ist, daß der Zar sich b sondere Maßnahmen vorbehält, um die Teilnahme der Mb geordneten des Großfürstenkums Finnland an den Arbeite:: der Reichs-Duma zu regeln.
Die Katastrophe in Deutscb-Osrafriha
Bischof Spies uno icinc umergeoenen wurden vielmehr aus einer Reise zwischen Kilwa und Liwale erschlageli. Der Bischof soll durch das Bezirksamt Kilwa zurückgerufen und mehrmals vor der Reise gewarnt worden sein. Er hatte aber erklärt, auf eigene Verantwortung reisen zu woll"n. Sein Vertrauen in die Bevölkerung ist ihm zum Verderben geworden. Er wirkte schon seit einem Jahrzehnt in den Kolonien und wurde bei seiner letzten Anwesenheit in Deutschland vom Kaiser empsangen. Die Namen der HH« gen Getöteten sind: Bruder Gabriel Sonntag, B'cuder An dreas Scholzen, Schwester Felicitas Hiltner und Schwester Kordula Ebert.
Tie in Frage^ kommenden Bezirke Donda und Liwale, in denen sich das blutige Trama abspielte, unterstehen bcir Bezirksamte Kilwa, das nach ber letzten Zählung im Jahre 1902 eine Einwohnerzahl von 91 000 Seelen uni faßte. Der jebmadje Bevölkerungsstand erklärt sich aus den lange Jahre fortgesetzten Raubzügen der Wangoni ober Mafiti, durch welche der eingeborene Stamm der Wagindo dezimiert wurde. Die Wagindo besänftigen sich hauptsächlich, mit der Gummigewinnmig. Die Entfernung von dem Hauptm'te Killva bis zum Äufstai.dsgebiet beträgt sieben Tagemärsche. In den Matumbibergen, wo der Aufstand zunächst ausbrach, operiert Major Johannes mit zwei Kolonnen gegen bu Aufständischen, doch scheint hier keine besondere Gefahr vorhanden zu sein, obwohl im Kampfe nach unbestätigten Ge rüchten eine Anzahl sudanesischer Soldaten und zwei deutsche Offiziere gefallen sein sollen. Mehrere gefangene Rädelsführer der Rebellen sind gehängt worden.
In bem Gebiet der neuen Insurrektion bei Kilwa pel>en augenblicklich nur wenige Truppenkräfte zur Verfügung. Gelingt es mit den an Land zu setzenden Mannschalten des „Brissard" nicht, der Bewegung Heirr zu werben unb du Schuldigen zu bestrafen, so wird die , E i n s ch r l f u n g eines S e e b a t a i l l o n s nach O lt a f r l k a incht zu vermeiden sein. Dieses könnte allerdings erst nach langen Wochen eintreffen. Jedenfalls muß dem sich entwickeln-.en Unheil möglichst bald Halt geboten werden, ehe lieg ein allgemeiner Brand entwickeln kann.
(Eig. Bericht.)
Berlin, 20. August.
Die Ermordung des Bischofs Spies und der vier im Missionsdienste tätigen katholischen Ordenspersonen ir. Teutsch-Ostafrika bedeutet eine schmerzliche Enttäuschung für alle diejenigen, die nach den kürzlich erfolgten Be schwichtigungsmeldungen die Unruhm im Süden der Kolonie für unwesentliche hielten. Der Aufstand in D e u t s ch- Südwestafrika ist trotz aller Anstrengungen unserer braven Truppen noch nrcht niedergeworfen, und es ist gar nicht abzusehen, wann endlich die Einkehr geordneter Zustände erwartet werden darf. Die Widerstandskraft bei Herero und der übrigen in der Rebellion befindlichen Hottentotten ist durchaus nicht gebrockren, wie das neuerliche Auftauchen Hendrik Witbois in dem bereits als gesäubert angesehenen Gebiet beweist. Nrm kommt aus Ostafrika, den vielleicht schönsten und besten Teil unseres Koloniebesitzes, die Trauerkunde von der Abschlachtung der Missionäre. Dae bedeutet eine überaus ernsthafte Verschliminerung der Lag: und erfordert energische Maßregeln. Der Gouverneur Graf Götze g hat die sofortige Ver- slärkung seiner Machtmittel beantragt Jedoch sollen vorläufig Neuformationen nicht beabsichtigt sein, dagegen haben die in der Nähe von Ostafrika in Sei befindlichen Kriegsfahrzeuge Befehl erhalten, nach dem Aus ruhrgebiet zu gehen. Der kleine Kreuzer „Bussard" ist be« reits von Dar-es-Salam nach Lindi abgegangen. ~,c Ueberfall und die Ermordung der Missionäre ereignete M nämlich nicht etwa in den Matumbrbergen, aus denen vor einigen Wochen die ersten Zeichen der Erregung 0 j wurden. Vielmehr soll in diesem Gebier nach der tung einiger Rädelsführer Beruhigung eingetieten
politische Rundschau.
Deutsches Reich»
* Eine Bekanntmachung des Bundesrats trifft Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiter gegen Bleivergiftung. Für alle' Arbeiter im Maler-, Anstreicher-, Tüncher-, 2$kn? binder- und Lackiergewerbe werden besondere Maßnahnwn angeorbnet, um die gefährlichen Folgen der Vergiftung nur Bleiweiß fernzuhalten. Besonders ist die Einnahme von Speisen und Getränken und das Rauchen von Zigarren und Zigaretten während der Arbeit verboten, und es sind bei ber Arbeit entsprechende Kleidungsstücke zu benutzen. Arbeiter die trotz Warnung den erlassenen Vorlchriften zuwider" Handeln, können ohne Kündigung entlasten werd.m. Beiaeaeben sind der Bekanntmachung längere Ausluhrungeu über die Art eines wirksamer: Schutzes vor Bleivergiftungen und die Folgen der Vergiftung.
* In der Absicht der preußischen Staatsregierung soll c^ liegen, dein Handwerk Sitz und Stimme im Herrenhause zu gewähren. Man führt als Grund für diese neue Einrichtung an, daß durch das Handelskammergesetz der Handel im Herrenhause entsprechend vertreten ist und daß nunmehr Handwerk die gleiche Berücksichtigung erfahren soll. Regierung hat allerdings bisher noch nichts von dem angeb- lichen Plane verlauten lassen, so daß bie Bestätigung ab gewartet werden muß.
Russland»
** Ganz Rußland steht unter dem Eindrücke des neuesten Ereignisses Die Folgen des Versassungs-Manstestev machen sich schon jetzt geltend. In »u^ Generalgouverneur den Vertretern der Semstwo, er tonne Don letzt ab keinerlei private Konferenzen des ^emstm Kongresses gestatten, da die Frage der Staatsreform ge o t sei — Ein kaiserlicher Erlab ordnet eine unter dem Voc,.tz des Grafen Solski abzuhaltende Konferenz zur Beratung der Wahlen für die Rcichsdnma in Polen, 'm Urach uno Turqaigebiet, in Sibirien, Turkestan, ,m Kaukasus und ,m Steppengebiet sowie die Ordnung und Durchncht des^Bu aete der Ministerien und der Staatsbudgets an.
sinnländische Senat ist um Einberufung eines außerorde.i.- lichen Landtags vorstellig geworden.
'Cürhei»
ner von ca. 20 Törsern um Gnade.
Hftcn. . .
** @Mcn den Bouketi der amerikanischen Waren in China rH,tPt fto ein CrlaB des Dizekönigs in Shanghai. Eine chinesische Zeitung in Tientsin ist verboten worden, weil sie bi b^m bem W^se für den Boykott erntrat.