Nr. 91.
Montag, den 17. April 19o5.
14. Jahrgang
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FerusprechnNschlnß Nr. 362.
Mueste
(Hießener Ungeö5att)
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Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.
Jugendliebe Sünder.
„Die Staatsanwaltschaft ist die objektivste Behörde." Es war natürlich ein Staatsanwalt, der diesen Ausspruch stat, und natürlich hat man darüber mehr oder weniger witzige Bemerkungen gemacht, die nicht gerade wie Zustimmung iflangen. Es wäre auch merkwürdig, wenn gerade der Staatsanwalt, dessen Beruf die Strafverfolgung und die Anklagevertretung ist, größere Objektivität als andere Men- Wn gewinnen sollte. Doch auch das Merkwürdige kann wahr sein. Zuweilen erkennt man sogar bei näherer Prüfung, daß die Merkwürdigkeit nur scheinbar gewesen, und man findet in der Natur der Sache begründet, was man anfänglich für auffällig und deshalb für schwer glaublich gehalten hat.
Das trifft hier ganz besonders zu. Vom Staatsanwalt kennt man nur die öffentliche Tätigkeit. Man hört ihn nur anklagen und Verurteilungen verlangen. Da nun der Richter auch solchem Verlangen gegenüber nicht selten srei- spricht, so ergibt sich ganz von selbst der Eindruck, der Staatsanwalt sei durch seinen Anklageberuf befangen geworden und sehe gleichsam gewohnheitsmäßig eine Schuld auch da, wo der unbefangene Richter wenigstens keine erwiesene Schuld sehe. Die stille Tätigkeit des Staatsanwalts aber kennt man nicht. Die Oeffentlichkeit hat wohl eine dunkle Vorstellung davon, daß bei der Staatsanwaltschaft alle Beschuldigungen zusammenlaufen, die nicht von Staatsanlnäl- ten erhoben, sondern von ihnen geprüft werden. Wer weiß die Zahl der Klagen zu nennen, die von der Staatsanwalt- sä)aft von der Schwelle oder nach angestellten Erhebungen zurückgewiesen werden! Sie ist größer, viel größer als die Zahl der Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft einer An- zeige Folge gibt. Tut sie das, so muß sich bei ihr schon eine Schuldüberzeugung entwickelt haben, und erst in diesem Stadium tritt ihre Tätigkeit in die Oeffentlichkeit.
Wenn man diesen Zusammenhang der Dinge beachtet, wird man vielleicht weniger geneigt sein, den staatsanwaltlichen Ausspruch, den wir an die Spitze gestellt haben, mit einem Scherzwort abzutun. Man wird der darin kundgetanen Auffassung sicher noch näher kommen, wenn man hört, was ein Staatsanwalt — Dr. Wulffen in Dresden —• in einem Vortrag vor der Dresdner Kaufmannschaft Wer die Notwendigkeit der Heraufsetzung des strafmündigen Alters von 12 auf 14 Jahre gesagt hat. Wir folgen im Nachstehenden seinen Ausführungen dem Sinne und der Tendenz nach:
Die Zunahme der Kriminalität der Jugend ist eine der betrüblichsten Erscheimurgen unserer Tage. Es ist nicht an- zunehmen, daß die Menschen böser geworden, daß die natürliche Veranlagung und Neigung sich verschlimmert hat. Es müssen äußere Verhältnisse sein, die die Versuchung verstärkt und mannigfaltiger gemacht, die Widerstandsfähigkeit gegen sie geschwächt haben, und höchste Wahrscheinlichkeit spricht dafür, daß die erste Strafvollstreckung selbst mit ihren Konsequenzen verderbend auf die Jugend einwirkt. Anders ist nicht zu erklären, daß die Zahl der Rückfälligen gerade unter den Jugendlichen so erstaunlich und erschreckend groß ist, weit größer als unter den Erwachsenen, obwohl doch der zeitliche Spielraum zum Rückfall für die Jugendlichen naturgemäß ungleich enger ist.
Im Jahre 1883 wurden in Deutschland 329 968 Personen, darunter 30 719 Jugendliche, wegen Verbrechen und Vergehen bestraft: un Jahre 1900, also 18 Jahre später, 469 819 Personen, darunter 48 657 Jugendliche. In 18 Jahren hatte sonnt die Zahl der erwachsenen Kriminellen um 40,7, die der jugendlichen um 58,4. Prozent zugenommen. Von den 48 657 Jugendlichen waren 9011 rückfällig. In dem fünfjährigen Zeitraum 1894—1898 wurden 45 510 Kinder im Alter von 12 bis 14 Jahren verurteilt, d. i. 9102 im Jahresdurchschnitt: darunter 4899 wegen schweren Diebstahls, 3290 wegen Sachbeschädigung, 2441 wegen gefährlicher Körperverletzung, 1839 wegen Hehlerei.
Die Steigerung der allgemeinen .^iminalität überragt nicht unerheblich die Bevölkenmgszuimhme, was sich zum Teil aus einer Erweiterung der mit Strafe bedrohten Delikte durch da? Gesetz erklärt. Doch für die besondere Erhöhung der Kriminalität der Jugend ist diese Erklärung nicht zutreffend. Dr. Wulffen vertritt die Ansicht, mit der er übrigens durchaus nicht allein steht, daß ein zwölfjähriges Kind überhaupt noch nicht die Reife besitzt, die die Voraussetzung des Verantwortlichkeitsbewußtseins ist, daß man deshalb die Altersgrenze der Strafmündigkeit auf das beendete 14. Lebensjahr verlegen solle. Eine feste Altersgrenze für die Strafmündigkeit sei bei der großen Entwickelungsverschiedenheit der Kinder eigentlich überhaupt ein Unding. Darum sollte man Kinder und Jugendliche überhaupt nid)1 wegen einer Geringfügigkeit anzeigen und namentlich dem Richter die Befugnis geben, gegen Jugendliche das Verfahren ohne Hauptverhandlung einzustellen. Eine weitere Forderung geht auf den bedingten Strafaufschub, damit dem Jugendlich der Makel einer öffentlichen gerichtlichen Bestrafung und die Beschämung des Strafvollzuges tunlichst erspart werde. Läßt sich der Strafvollzug nicht vermeiden, so tritt Dr. Wulffen für unbedingte Trennung der Jugendlichen von den übrigen ein. Endlich verlangt er eine weitgehende Fürsorge für die Strafentlassenen, denen das Fort
kommen und die Rückkehr zur Redlichkeit in grausamer Weise durch das Mißtrauen erschwert wird, mit dem die Gesellschaft sie zurückstößt.
Man sieht, daß Staatsanwalt Dr. Wulffen, der gewiß nicht als weißer Rabe unter den Staatsanwälten anzusehen ist, in seinem Amt und durch sein Amt zu ungewöhnlichem Grad von Menschenfreundlichkeit sich entwickelt hat, daß, er Don mildester Objektivität auch gegenüber denen geblieben, die von dem Wege des Rechts und der Ordnung abgewichen sind.
Vielleicht macht man bei uns den Versuch, der sich in Newyork außerordentlich bewährt hat: einen besonderen Kinder-Gerichtshof einzusetzen, der seine Aufgabe darin sieht, nicht die kindlichen Missetäter zu bestrafen, sondern sie zu bessern, vor Rückfällen zu bewahren und ihnen den Weg zu ebnen, auf dem sie zu einer bürgerlich unanfechtbaren und einwandfreien Lebensführung gelangen können. In Newyork hat der Kinder-Gerichtshof Tausende von Kindern gerettet und sie zu nützlichen Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft gemacht. Was in Newyork geschehen, das sollte auch bei uns möglich sein.
Der Krieg in Oftafien.
Noch immer verfolgt man mit größtem Interesse die „Weiterfahrt" des russischen Geschwaders. D. h. man zerbricht sich den Kopf darüber, wie es weitergefahren sein könnte. Die Nachrichten über Roschdjestwenskys Kursrichtung sind so dürftig, daß man bisher über bloße Vermutungen nicht hinanskommt.
Wo ist Roschdjestwensky?
In Petersburg ist man überzeugt, daß der russische Admiral seine Streitkräfte nicht geteilt hat und sich auf dem Wege nach Hongkong befindet. Roschdjestwensky sei es bisher gelungen, die Japaner über seine Fahrtrichtung zu täuschen. Sein Ziel sei zweifellos, mit seiner ganzen Flotte Wladiwostok zu erreichen. Deutsche Marinefachleute treten mit der Behauptung hervor, daß man aus der Beorderung des amerikanischen Kreuzers „Raleigh" nach Cuyos schließen dürfe, daß diese Inselgruppe auch das Reiseziel des russischen zweiten Geschwaders sein dürfte. Mik diesem Reiseziel ist auch das zweimalige Sichten — einmal durch den englischen Kreuzer Sutley — der russischen Flotte, am 11. d. M. auf der Höhe des Kaps Cambodia an der Süd- spitze von Cochinchina und in einem Abstand von über 200 Seemeilen vom Festlande, wohl vereinbar. Ta die Entfernung von diesem Punkte bis zu den Cuyos-Jnseln zirka 800 Seemeilen beträgt, so würde die russische spotte bei einer Marschgeschwindigkeit von 8 Knoten im Laufe des 15. April bei dem vermuteten Ziele eintreffen. Die Gruppe der Cuyos liegt in der Sulu-See; zirka 80 Meilen südlich der Insel Mindoro; sie gehört zu den Philippinen und untersteht der amerikanischen Oberhoheit. Admiral Roschdjest- wensky dürfte dort den Kohlenvorrat seiner Kriegsschiffe erneuern und feiner Mannschaft einige Tage der Ruhe gewähren.
Neutralitätsschwierigkeiten werden sich hier für den russischen Admiral leicht vermeiden lassen, da die große Zahl der Inseln der Cuyos-Gruppe ein Ankern außerhalb der Dreiseemeilengrenze vom Lande sicher gestattet, und die Ankertiefe in dem fraglichen Gebiet überall günstig ist. Die Neutralitätsfragen aber spielen bei Roschdjestwenskys Fahrt eine große Rolle, wie aus nachstehender Depesche aus Tokio hervorgeht:
Alle Gouverneure längs der Südküste von China haben aus Peking Anweisung erhalten, für den Fall, daß die Russen beabsichtigen sollten, sich dort eine Basis für ihre Flottenoperationen zu schaffen, eine ablehnende Haltung zu beobachten. Man vertritt hier die Ansicht, daß gegenwärtig für eine Seeschlacht die geeignetste JahresMt sei. Das Auftreten der Taifunstürme ist für den Anfang kommenden Monats zu erwarten. Der Kreuzer Warjag, der von den Russen am 8. Februar 1904 freiwillig versenkt wurde, wird wahrscheinlich bis zum 19. April in Tschemulpo wieder flott werden. Tie Fortsetzung der Fahrt des baltischen Geschwaders wird in Japan mit großem Interesse verfolgt. Die japanische Negierung ist entschlossen, darauf 311 bestehen, daß die Mächte die Haltung unbedingter Neutralität bewahren. Für den Fall, daß diese Neutralität ernstlich verletzt oder daß den Vorstellungen Japans nicht Rechnung getragen werden sollte, wird Japan besondere Maßregeln ergreifen.
Ein vorzügliches Zeugnis wird von englischer Seite jetzt der früher stark bezweifelten
Kriegstüchtigkeit der russischen Schiffe ausgestellt. Der Kapitän des englischen Dampfers „Poona", der die Flotte mit dem Kurs auf die Fischerinseln sichtete, berichtet, daß er von den Russen angehalten worden sei, und
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Gelegenheit gehabt habe, mehrere Kriegsschiffe eingehend zu beobachten. Sie erschienen ihm im besten Zustande und wohlbemannt.
Die Politik.
0% Aus Deutsch-Südwcftafrika wird von einem neuen Erfolg gegen Hendrik Witboi berichtet. Hauptmann Maeger von der Abteilung Meister hat am 7. April mit 279 Gewehren und 2 Geschützen die Nachhut Witboi's angegriffen unb ihr erhebliche Verluste beigebracht. Er selbst verlor 1 Offizier und 3 Reiter, 3 Reiter wurden verwundet. Der Vorstoß wurde unter den erschwerendsten Umständen in wasserlosem Lande ausgeführt. Unseren Truppen mußte Wasser vom Auob zugeführt werden. Oberleutnant Böttlin griff am 6. April mit einer Abteilung Bastards am oberen Tsub- revier mehrere Hoktentottenbanden an, denen er den größte" Teil ihres Viehs abnabm. Es fielen 14 Hottentotten, 70 wurden gefangen.
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A Aus Messina kommt über London die Nachricht, daß Kaiser Wilhelm und König Eduard am 20. April im Mittelmeer einander begegnen werden. — In Paris wird man darüber wenig erbaut sein, nachdem man dort die Zusammenkunft König Eduards mit dem Präsidenten ßoubet, von der Herr Delcaffé ausgeschlossen war, so freudig begrüßt und als bedeutsames Ereignis gefeiert hat.
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4= In den Verhandlungen des Beirats für Arbeiterstatistik, die sich mit der Regelung der Arbeitszeit in Kontoren beschäftigen, haben die meisten Vertreter der Handelskammern, die der Handelsgehilfen und -Hilfsarbeiter und zahlreiche Prinzipale sich für eine gesetzliche Regelung ausgesprochen. Ueber die Art der Regelung gehen die Meinungen auseinander, doch rechnet man auf die Erzielung einer Einigung.
4= Der Streit um den Friedhof von Fameck ist beendet.
Der Bezirkspräsident von Metz hatte, wie erinnerlich, die Trennung des Famecker Friedhofs in Abteilungen nach Konfessionen verboten, wogegen der Bischof von Metz und die Einwohner von Fameck Einspruch erhoben hatten. Dieser Rekurs ist jetzt von der obersten Instanz, dem Kaiserlichen Rat in Straßburg i. E., abgewiesen, das Verfahren der Verwaltungsbehörde und des Bezirkspräsidenten als in allen Punkten dem Sinn und Wortlaut des Gesetzes entsprechend anerkannt worden.
frankreieb.
^^ Der französische Minister des Auswärtigen Herr Del- cassä hat die Reprimande, die ihm von Berlin aus zuteil geworden ist, zu beherzigen angefangen. Er hat dem deutschen. Botschafter Fürsten Radolin gegenüber dem Bedauern über den Zeitungsstreit Ausdruck gegeben, der an die vorigen „Mißverständnisse" anknüpfte. Er hat sich auch bereit erklärt, eine Verständigung über die Marokko-Angelegenheit anzubahnen. Es scheint jedoch, als ob Herr Delcassä zu spät sich zum Einlenken entschlossen hat. In der französischen Deputiertenkammer verliert er zusehends an Boden. Doch ist die Nachricht, die Rochefort verbreitet, falsch, daß in dem jüng, sten Ministerrat Delcassä aufgefordert worden sei, seinen Abschied zu nehmen. Herr Delcassä wird schwerlich die ausdrückliche Aufforderung abwarter'
Russland.
cf In Lodz ist wieder einmal ein Schutzmann erschossen worden. Am Sonnabend Mittag gaben an der Ecke der Petrikaum- und Grünen Straße zwei junge Leute auf den Schutzmann Gajdowski vier Revolverschüsse ab. Der Beamte fiel tot zu Boden, ein Droschkenkutscher wurde verletzt. Von den Attentätern entkam einer, der andere, der mit zwei Revolvern bewaffnet war, wurde verhaftet.
c& Die Anklage gegen den Schriftsteller Maxim Gorki stützt sich darauf, daß man in seiner Wohnung einen von ihm verfaßten Aufruf gefunden habe, der „die Bevölkerung gegen das bestehende Regime aufhetzte". Der Aufruf ist eine Darstellung der Bemühungen, die Gorki im Verein mit anderen Intellektuellen gemacht hat, eine Fortsetzung der Szenen des „blutigen Sonntags" zu verhüten. Der Aufruf ist ein Konzept und nie veröffentlicht worden.
Hmeriha.
cf Von der Newyorker Börse aus wird verbreitet, daß die Gesellschaften der New Jork Central Railway, der Chicago and North Western Railway und der Union Pacific Rail- road, sowie der Linien, die unter ihrer Verwaltung stehen, sich zu einer einzigen Gesellschaft vereinigen sollen, die den größten Trust der Vereinigten Staaten bilden würde. Man gibt das Kapital auf 8 Milliarden Mark an, die Länge der beteiligten Eisenbahnlinien auf 60 000 Kilometer. Bewahrheitet sich die Nachricht, so müßte zunächst die Gesetzgebling der Vereinigten Staaten geändert werden, die eine Vereinigung oder auch nur Tarifverabredung von konkurrierenden Eisenbahnen verbietet. Allerdings ist schon viel zur Umgehung dieses Gesetzes geschehen, das auf der Grundauffassung beruht, daß jede Hemmung des freien Wettbewerbs dem öffentlichen Wohl widerstreite. Mit diesem ©runbjak ist das