Nr. 87.
Mittwoch, den 12. April 19g5.
14, Jahrgang
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Kinder als Zeugen.
Von der Mainzer Straffammer ist der Dompropst Malzj Degen Sittlichkeitsverbrechenf, Körperverletzung, und Nötr« W einer Gesamtstrafe von einem Jahr Gefängnis und Mark Geldstrafe verurteilt worden. Der Schuldbeweiâ stiutzte sich im wesentlichen auf das Zeugnis der Kinder, gegen -.l^^er Propst vergangen haben sollte. Der Propst be> stritt lebhaft leine Schuld und bezeichnete die Darstellung der kl einen Entlastungszeuginnen als böswillige Erfindung wenigstens aber als eine Ausgeburt übertriebener Phantasie. Trotzdem kam das Gericht zu der Ueberzeugung von der Schuld des angeklagten Geistlichen. Sicher erst nach langer, sorgfältiger Prüfung des eigenartigen Falles, der die Schwierigkeit der Aufgabe des Pichters, das Recht zu fin- ^m so lebhaft hervortreten läßt, wie selten ein anderer.
Unter den mannigfachen Inschriften, die den großen Schwurgerichtssaal des Berliner Landgerichts schmücken, fundet sich der Spruch: „Ein jeder Richter sitzt an Königs si-att." Das ist ein wahrer Spruch, so wahr wie der andere, daß der König an Gottes statt sitzt, und soll daran mahnen, daß der unabhängige, unabsetzbare, unverantwortliche Richter wie der König vor Gott verantwortlich ist, daß sein Urteil gerecht und richtig sei, daß er mit Wahrheit unter sein Werdikl schreiben könne „vonMechts wegen".
Der Richter sitzt an Königs, wie der König an Gottes statt, mit dem besten Willen, das Recht siegreich zu machen, nur das Recht. Kenntnis und Erfahrung stehen im zur Seite, Gewissenhaftigkeit leitet ihn — doch die Allwissenheit seehlt ihm, die allein untrüglich macht. Zwischen Aussage land Aussage, zwischen Zeugnis und Zeugnis steht er mit ter Pilatus-Frage: „Was ist Wahrheit?" — und so manchesmal wird er nur zagenden Herzens die Antwort finden, die rn geben sein schweres Amt ihn zwingt, und von der er versichern muß, sie sei „von Rechts wegen" gegeben. Der türkische Richter, der Kadi, ist nicht besser daran; aber er darf sich »wenigstens bescheidener ausdrücken und unter sein Urteil wie begütigende, beschwichtigende Formel setzen: „Allah weist eS besser."
Wo bestimmte Tatsachen vorliegen, da wird des Richters Scharfsinn in der Bemessung ihres Wertes und ihrer Bedeu- rung selten fehlgehen, und meist werden ihn die Parteien sselbst in der Ueberzeugung verlassen, ihnen sei geworden, Das ihnen zukam, sie hätten Gereckstigkeit gefunden. Doch wo die Tatsachen im Dunkel liegen und selbst erst festge- sstellt werden sollen, da versagt der richterliche Scharfsinn, da muß er zu Hilfsmitteln greifen, die im besten Fall nur Krücken der Erkenntnis sind und den Richter zwingen, mit ifremdem Auge zu sehen, mit fremdem Ohr zu hören, nach ifremdem Sinn Wert und Bedeutung von Vorgängen abzu- Messen, und darauf sein Urteil zu stützen, das im Grunde sein Urteil gar nicht ist.
Eine der hauptsächlichsten, der meistbenötigten Krücken der Rechtsfindung ist der Eid, der Parteien und der Zeugen- Eid. Jin Strafverfahren kommt nur der Zeugeneid in Betracht, da seit Abschaffung des früher in Gebrauch gewesenen Reinigungseides, durch den ein Verdächtigter sich vom Verdacht reinigen konnte, eine angeklagte Partei nicht mehr zum Eide zugelassen wird. Der Zeuge schwört, daß er seine Aussage „nach bestem Wissen und Gewissen" mache. Liegt fein gesetzlicher Grund vor, den Zeugen nicht zu vereidigen, so hat seine Aussage Anspruch darauf, als zutreffend angesehen Au werden, und in den meisten Fällen wird der Richter sich für gezwungen halten, ihr Glauben zu schenken und diesen Glauben zur Grundlage seines Urteils zu machen. Nach bestem Wissen und Gewissen legt der Zeuge seine Bekundungen nieder. Was des Zeugen Gewissen wert ist — das weiß der Richter nicht, denn ihm ist nichts eg eben, Herz und Nieren zu prüfen. Und doch schafft hier der Zeugeneid fast unwidersprechlich „objektive Wahrheit", die für den Richter maßgebend bleiben muß, trotz aller Zweifel, die er in seinem Herzen hegt.
So stehen die Dinge, wenn die Zeugen erwachsene Personen sind, äußerlich einwandfrei, allem Anschein nach der Tragweite ihrer Worte und der Größe ihrer Verantwortung sich bewußt. Zahlreiche gerichtliche Einzelfälle und in neuerer Zeit praktische Versuche, von erkenntnis-theoretischen Gelehrten angestellt, haben gezeigt, wie erstaunlich gering zuweilen die'Fähigkeit selbst gebildeter erwachsener Personen ist, Wahrnehmungen mit Sicherheit richtig wiederzugeben, wie gebildete erwachsene Personen in Versuchsfällen, bei denen von einer VoreiriW gar nicht die Rede sein konnte, in ihren VMM dun gen von der unzweifelhaft feststehenden objektiven Wahrheit weit abwichen. Die Bekundungen waren nach bestem Wissen und Gewissen gemacht — sie hätten im Ernstfall vor Gericht „objektive Wahrheit" geschaffen — sie hätten im Ernstfall zu einem der Gerechtigkeit widerstreitenden Urteil geführt.
Um wieviel noch steigert sich die olgektwe Unverlaßnchkeit, wenn es sich um Aussagen Halbwüchsiger handelt, wenn Zeugen vor Gericht gestellt werden, die fast noch Kinder sind! Freilich werden die Lehrer gefragt, ob ein zu vernehmendes Kind nach ihrer Auffassung schon volles Verstandms für die Bedeutung des Eides habe. Doch der Zehrer selbst kann nur das formale Verständnis des Kindes bekunden nicht seine innere Reife. Der rechte Sinn für Wahrhaftigkeit er- wacht manchmal erst spät, auch bei wohlgeratenen Kindern, denen Lügenhaftigkeit durchaus nicht nachzusagen ist. mao
Gießener
moralische Verständnis kann bei ben bestgearteten Kindern fehlgehen. Welcher Lehrer hätte nicht schon die Beobachtung gemacht, daß die bravsten Jungen harmäckig logen, weil sie „in ihrer Ehre" sich zur Unwahrhaftigkeit auf Grund einer Verabredung mit anderen Knaben verpflichtet fühlten! Welche, Lehrerin wüßte nicht, daß ihre besten Schülerinnen zuweilen phantastische Erzählungen vorbringen, nicht aus bösem Willen, überhaupt nicht zu einem bestimmten Zweck, sondern einzig aus Lust am Fabulieren! Und solche Fabeleien werden sicher unter den Kindern selbst noch weit häufiger ausgetauscht, zumeist überaus harmloser Art. Nur ein Zufall läßt sie über den Kreis hinausgelangen, in dem sie entstanden sind. Tritt aber der Zufall ein, so ist dem Unheil auch sck)on die Tür geöffnet. Was die Kinder harmlos geflunkert haben, das wird zur heiligen Wahrheit, gerade hxil es nur zufällig an die Öffentlichkeit gekommen, nicht absichtlich an die Oeffentlichkeit gebracht worden ist. Und fragt man jetzt die Kinder, so muß schon fast ein Wunder geschehen, wenn sie sich entschließen sollen, ihre Erzählung als Erfindung zu bekennen. Vor vier Wochen noch wären sie bereit gewesen, der Freundin ins Gesicht zu lachen und sie arcszuspotten, die das Märchen ernst nahm — jetzt hält keine Macht der. Erde sie ab, das Ersonnene mit Eiden zu bekräftigen.
Der Rrchter aber steht ratlos vor dem Eid. Er selbst mißtraut ihm wohl manches liebe Mal — doch er darf ihn auch dann nicht mißachten, damit nicht andere solche Mißachtung von ihm lernen und die Sache noch verschlechtert werde. Der Eid ist nicht zu entbehren, und glücklicherweise ist der Meineid im großen und ganzen doch eine seltene Ausnahme. Nichts wäre übler angebracht, als eine Untergrabung der Achtung vor dem Eid. Diese Achtung sollte im Gegenteil in allen Kreisen der Bevölkerung tunlichst gestärkt werden. Das schließt aber nicht aus, daß man zwischen der subjektiven und der objektiven Zuverlässigkeit einer Auslage genauer als bisher zu unterscheiden sich gewöhne. Ein kluger Richter wird es schon so einzurichten wissen, daß er einen Zeugen nicht verletzt, auch wenn er dessen Aussage nicht folgt. Er wird ihm begreiflich machen können, daß der glaubwürdigste Mann nicht mehr fordern darf, als Vertrauen zu feiner Aufrichtigkeit, nicht aber die Anerkennung der Untrüglichleit seiner Sinne und seines Erinnerungsvermögens. Die Heiligkeit des Eides muß unantastbar bleiben — doch der Glaube an das Beschworene darf nicht zum Aberglauben werden. E i n I u r i st.
Der Krieg in Oftafien.
Mit Spannung verfolgt man in der ganzen zivilisierten Welt meiter die Beilegungen der russischen baltischen Flotte. Besonders in London ist das Interesse an der weiteren Ent- wickelnng der Dinge begreiflicherweise aufs höchste erregt. Man sieht ein, daß man Roschdjestwenskv und seine Schiffe bisher zu sehr unterschätzt hat, und ergeht sich jetzt in aller» vand Kombinationen über den möglichen Ort und Ausgang der bevorstehenden Seeschlacht.
Die Meinung überwiegt, daß diese nicht unmittelbar erfolgen werde. Ueber
Roschdjestwcnskys Absichten verlautet, daß er versuchen wird, sich erst einmal eine Flottenbasis zu schaffen, ehe er daran denkt, aggressive Operationen zu beginnen. Londoner Blätter melden dazu:
Admiral Roschdjestwenskv will, wie aus guter Quelle verlautet, Amoy zu erreichen suchen, um dort die Basis für seine Flotte zu errichten. Der Admiral befindet sich jetzt an Bord der „Aurora', die er seit kurzem zu seine..! Flaggschiff erwählt hat.
Was an diesen Nachrichten Wahres ist, läßt sich natürlich nicht feststellen. Roschdjestwenskv bemüht sich, überfeine Fahrt und feine Absichten das größtmöglichste Funsel zu verbreiten. Russische Schiffe werden weiter an den verschiedensten Orten gesichtet, ebenso japanische Aiift'lnrungs- kreuzer, von beiten zwei mit dem Kurs auf Singapore im chinesischen Meere gesehen wurden. Amoy, wohin die Londoner Blättermeldungen Roschdjestwenskv birigieren, ist ein Freihafen auf der chinesischen Insel gleichen Namens, die zur Provinz Fukian gehört. „
In London kursieren abenteuerliche Gerüchte von einer angeblichen
Seeschlacht bei Singapore?
Ein Telegramm, das sich auf den Korrespondenten eines amerikanischen Blattes aus Hongkong stützt, meldet darüber.
Abteilungen der Flotten Roschdjestwenskvs und Togos sollen am Montag Morgen bei Singapore aneinandergeraten sein. Admiral Togo habe dabei fünf Schiffe verloren.
Die Meldung klingt höchst tinwahrscheiiilich. Ebenso sind Nachrichten von Massendesertionen von den russischen Schiffen, Hinrichtungen von Meuterern unb Degradationen von Offizieren wohl auch auf üppige Reporterphantasien zirrückzii führen.
Die Vermutung, daß der entscheidende Kampf erst viel weiter liordöstlich von bem jetzigen Standort der lraltischon Flotte stattfinden werde, voraussichtlich in ben Gewässern von Formosa, findet seine Bestätigung durch Maßnahmen der Washingtoner Regierung zur
Wahrung der amerikanischen Neutralität.
Der Chef der amerikanischen Flotte auf der ostasiatischen Station hat dem Marineamt gemeldet, daß er den Kreuzer „Raleigh" mit einigen Torpedobooten und -Zerstörern nach der Insel Palawan geschickt habe, um die amerikanische Neutralität zu wahren. Es wird erklärt, daß es keinem Kriegsschiff einer der beiden Kriegführenden gestattet sein soll, die Häfen auf den Philippinen als Stützpunkte für Flottenoperationen zu benutzen. Palagan ist der Philippinengruppe westlich vorgelagert. Die Philippinen werden durch den Vaschikanal von der zu Jnpan gehörenden Insel Formosa getrennt.
Von kriegerischen Ereignissen auf dem Lande ist nichts zu berichten. Eine Nachricht von Interesse ist die von der Ergreifung und
Hinrichtung japanischer Spione
in der Nähe von Wladiwostok. Fünf als Bahnarbeiter vcakleidete japanische Offiziere fielen den Russen in die Hände, als sie die Verteidigungswerke von Wladiwostok photographieren wollten. Die O-ofumente, die man bei ihnen fand, bewiesen, daß sie bereits früher sehr, wertvolle Informationen über die militärischen Geheimnisse von Wladiroostok nach-^Tokio übermittelt hatten. Alle fünf mürben vor ein Kriegsgericht gestellt und 24 Stunden nach der Verhaftung aufgehängt.
Die Politik.
& Einen Tag nach der Rückkehr zweier Abteilungen des Marine-Expeditionskorps aus Deutsckj-Südwestafrika haben 14 Offiziere und 15 Unteroffiziere die Reise nach Duala auf dem Dampfer Eleonora Woermann zur Verstärkung der Schutztrrcppe in Sinnternn angetreten. In Kamerun soll nach einem kürzlich gefaßten Beschluß, kolonialer Verwaltungsbeamten und Vertretern der in Kamerun tätigen Handelsfirmen die Einfuhr von Gewehren und Munition und der Verkauf an die Eingeborenen für die nächsten Jahre verboten werden. Man erwartet davon eine friedliche Entwaffnung der Eingeborenen, besonders, wenn es gelingt, auch die Ein- fuhr über fremde SioIonien in das Schutzgebiet zu verhindern. Man wird sich bemühen, in den Nachbarländern ein ähnliches Verbot zu erwirken. Die neue Maßregel dürfte im Verein mit der zeitweiligen Vermehrung der Schutztrrstwe ausreichen, etwaige Aufstandsgelüste der Eiirgeborenen zu unterdrücken.
0 Zwischen Deutschland und Marokko soll ein neuer Vertrag vereinbart sein, der dem Deutschen Reich neue Küsten- schiffcchrtsrechte einräumt, die zugleich allen anderen Staalen zugute kommen. Die Mächte seien hiervon bereits in Kenntnis gesetzt, sodaß das Mißverständnis vermieden wird, als beanspruche Deutschland Sondervorrechte.
Italien»
-j- In der italienischen D e p u t i e,r t e n f a m m e r war ein Streik der Berichterstatter ausgebrochen. Die Ursache lag darin, daß der Kammerpräsident den Berichterstattern den Zutritt zu den Wandelgängen der Abgeordneten verboten unb zur Bekräftigung des Verbots einen Militärposten an der Durchgangstür von der Journalistentribüne zum Foyer aufgestellt hatte. Der Streik machte den Präsidenten nachgiebig, der Militärposten wurde zurückgezogen, das Verbot aufgehoben, und die Berichterstattung wurde wieder ausgenommen. — Ungefähr dasselbe ist vor etwa 30 Jahren im Deutschen Reichstage passiert. Der einzige Unterschied war, daß ein Kanzleidiener statt des Militärpostens den Verkehr hinderte, und daß die Rücknahme erfolgte, fr-eil es den Abgeordneten zu unbequem war, zur Journalistentribüne hinaufzusteigen.
frankreieb»
o% Die Verschwörungs-Komödie wird ernsthaft sveiterge- spielt. Die amtliche Bezeichnung des Untersuchung^» Rubrums ist „AUentat gegen die Sicherheit des Staates". Av und zu wird eine neue Verhaftung vorgenonunen, so ist der in Pn.teaur wohnhafte Kapitän Volpert ins Gefängnis geführt worden. Vielfach sind es die dunkelsten und unbedeutendsten Persönlichkeiten, auf die man den Verdacht geworfen hat, sic wollten die Republik stürzen. Auch ein deutscher Kaufmann Hansen, Vertreter einer Kölner Glühlam- penfabrif, gehört zu den Verhafteten. Neben der schweren Umsturzbeschuldigung wird die Anklage auf Diebstahl militärischer Uniformftücfe und unerlaubten Besitz von Kriegsmunition gerichtet. Endlich hat man eine Proklamation gefunden, die 1000 Francs jedem Soldaten, 10 000 Francs jedem Offizier verspricht, der — an einem Unternehmen in Abessynien sich beteiligen will.
Russland»
x In Petersburg haben die Arbeiter der Putilow- Werke wieder Unruhen angestiftet, die die Absendung einer