Nr. 155.
H^»rti, «»Preis I Die einspaltige P Litzki le für ganz ^Ober- Hw, bk «reise Wetzlar unb Marburg 10 Ps«. sonst 15 Pfg. Reklamen bk P-tttzetl« 30 resp. 40 Psg.
Reaktion u.
Hauptexpebitio»; «i-tzen, T-ltersweg 83. gfer*fl>*«**«f*I*6 Rr. 8««.
Mittwoch, Den 5. Juli 1905.
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-___14. Jahrgang
**?”***'•«*'«»: abgeh-lt monatUch bv Psg., in’« Hm« ° "^' 60 Psg., durch bk Post bezogen vierteljLhrl. Mk. 1.b0. »ratisbetigge,: Oberhessische Familieuzeituug (tSglich) und die Wegeeet Seifenblase, iwöchcntlich).
®oä Blatt erscheint an alle« Werktagen nachmittag«.
Neueste Huchrichlen
(Gießener GngeVCatt)
Unabhängige Tageszeitung
für OSerhes^rl und die Kreise Marburg und Wetzlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umaebum Enthält alle amtlicken Bekanntmachnnqen der Grosch. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberbesien ” "
Bestechung und Trinkgeld.
Die Handelskammer in Ludwigshafen hat an die bayerische Regierung das Ersuchen gerichtet, diese möchte beim Bundesrat Maßnahmen gegen das B e st e ch u n g s - Unwesen im kaufmännischen Gewerbe in Anregung bringen. Hierauf und nach Erörterungen des Gegenstandes im Reichstage sind Erhebungen bei den Handelsvertretungen veranlaßt worden. Einstweilen liegt nur das Ergebnis einzelner Handelskammer-Beratungen vor. Viel ist daraus nicht zu entnehmen, außer der Feststellung der Tatsache, daß Bestechungen im kaufmännischen Gewerbe in unerwünschtem Umfang vorkommen, daß in manchen firmem Fabriken usw. die Einkäufer die Ve- stellungen, über die sie zu verfügen haben, nur denen zil- wcnden, die zu einer gewissen, in manchen Fällen genau bedungenen Abgabe sich bereit erklären. Der Vorgang selbst wird als unerwünscht und bcbaiicrlicb bezeichnet, doch gehen die Meinungen über etwaige Vorkehrungen zur Unterdrückung des Mißstandes weit auseinander. Der eine verlangt ein Sonder-Strafgesetz; der andere empfiehlt die Einführung von angemessenen 51onventionalstrafen durch freie Verabredung der beteiligten Firmen; ein dritter will unter keinen Umständen ein Sondergesetz haben, glaubt vielmehr, daß der Kaufmannsstand sich am besten aus eigener Kraft helfen könne.
I Der Mißstand ist, wie gesagt, vorhanden und wird in manchen Handwerkerkreisen ebenso wie in kaufmännischen Kreisen empfunden. Gar so einfach aber liegen die Dinge nicht, daß man hoffen dürfte, sie durch eine Strafandrohung lauè der Welt zu schaffen. Ebensowenig ist es empfehlenswert, die Hände in den Schoß zu legen und die weitere Entwickelung abzuwarten, die unmöglich zu gutem Ende führen kann. Bestechlichkeit ist unter allen Umständen verwerflich, sie wirkt nach beiden Richtungen entsittlichend, auf den Bestechenden wie auf den Bestochenen. Sie ist auch im höchsten Grade unwirtschaftlich, denn sie stellt eine Leistung dar, der als Gegenleistung ein zweifelloses Unrecht gegenübersteht. Greifbar aber, einwandfrei nackweisbar ist die Bestechung nur in ihrer rohesten Form, die leicht umgangen werden kann. Wenn die Bestechung unter der Gestalt einer Gefälligkeit erscheint, die harmlos sein kann, so müssen schon recht viele Umstände Zusammentreffen, um den Richter zu überzeugen,. daß eine strafbare Handlung vorliegt. Wirtz wiederum die Definition von der strafbaren Bestechung zu locker gefaßt, wird der freien Wiirdigung des Richters allein idie Bestimmung überlassen, was im einzelnen Fall als strafbare Bestechung angesehen werden soll, so droht eine andere Gefahr: der Richter, der Beamter ist und demgemäß die strengen Beamtenauffassungen hat, kann dahin kommen, auch eine nach allgemeinen Begriffen läßliche Handlung als Bestechung zu betrachten.
Bestechung und Trinkgeld stehen in einem Nachbarschaftsverhältnis zu einander. Die Grenzen zwischen beiden sind nicht genau gezogen, sind flüssig. Wer im Gasthaus, in' der Schankwirtschaft dem aufwartenden Personal ein Trinkgeld gibt, bezahlt eine Leistung, die von dem Inhaber des Gasthauses, der Schankwirtschaft bereits entlohnt ist, jedenfalls schon entlohnt sein sollte. Das Trinkgeld ist ursprünglich eine Entlohnung für eine ausnahmsweise aufmerksame Bedienung. Allmählich ist es zur Leistung geworden, die ohne Rücksicht auf eine besondere Gegenleistung da gegeben wird, wo man Speise und Trank zu sofortigem Konsum einkauft. . Niemandem fällt es ein, Trinkgeld zu geben, wenn er sonstige Einkäufe macht. Bei Barzahlung wird im Gegenteil eher ein Nachlaß am Preis oder eine Zugabe beanspruckt. Hat Wohl schon jemand, der beim Kaufmann eine Flascke Bier holte oder eine Flasche Wein, oder auf dem Markte Eßwaren erstand, daran gedackt. ein Trinkgeld zu geben? Gewiß nicht! Man wende nickt ein, daß beim sofortigen Konsum noch besondere Bedienung beansprucht .wird; denn diese Bedienung wird unfraglich mit allem übn- aen — Beleuchtung Lokalwäscke, Geschirr — in Minima bnw^ Warenhändler hat für denselben Wein demselben Käufer gegenüber sehr ver chiedene Preise ie nach dem der Käufer sich den Wein nach Hm.se schicken M oder SS ÄÄn Die Trmkyeldsitte^ durch den Gastwirt ausaehörfhat ^dasi KEner'u ^ w^?s"d" Cinnahnlen aus den Trinkgeldern an^
von sie unter Umständen noch Teile sich Mimmfe^m^ aufwenden müssen. So wurde die freie Go'fe des Trinkgelds zu einer förmlichen Trinkgeld-Abgabe
Die Gastwirte haben somit das frei gewährte Vrinkoeld netoifiermafjen für sich beschlagnahmt. Und doch wiederum nicht für sich. Ihre General-Geschäftsunkosten sind geringer geworden — auf Kosten ihrer Abnehmer — und das ermöa Itrtrt lhncn mehr oder besseres den Klinden zu vernbfolaeu ^luf diese Weise haben die Abnehmer einen Vorteil von ihrem eigenen Trinkgeld } em
I. Sollta nickt am letzten Ende im kaufmännischen Betrieb eine ähnliche Eniwickelilng wie beim Trinkgeld sich ein stellen? Der Unternehmer, Fabrikant oder Großkaufmann müßte doch eigentümlich geartet fein, der nicht wüßte oder merkte was m.seinem Etablissement aesebieht. und der es fortbauern
h^ wenn es zu seinem Schaden geschähe. Er wird das ^inkgeld des Lieferanten — wir wollen einmal diese harmlosere, mildere Bezeichnung beibehalten — dem illoya- len Einkäufer schon irgendwie, etwa bei der Bemessung des testen Gehalts, in Rechnung stellen, und die gelieferten Waren sich auf ihre Preiswürdigkeit doppelt genau ansehen
Gleichwohl bleibt das Bestechungswesen ein Schaden aut dessen Beseitigung man bedacht sein sollte, wie man auf Ne- seitigung des Trinkgeldwesens, und vielfach nicht ohne Erfolg, bedacht gewesen ist An den beteiligten kaufmännischen und handwerkerlichen Kreisen ist es in erster Reihe mit geebneten Vorschlägen hervorzutreten und sie gleich 'selbst in Anwendung zu bringen.
Die Zersetzung in Russland
Der Brand, den die meiiO"”^
S^cmeiuje
^gepicht hat, frißt unaufhaltsam weiter und teilt sich in immer stärkerem Maße dem Landheere mit. Ueberall flackert auch dort das Feuer der Empörung auf.
Meuterei auf dem Exerzierplätze.
Ein besonders bezeichnendes Vorkommnis hat sich, wieder an der Küste des Schwarzen Meeres, in der Stadt Cherson ?ugetragen. Es sind dort die treu bleibenden Offiziere einfach über den Haufen gestochen worden. Der Vorfall wird in folgender Meldung geschildert, die uns aus Cherson zu- gegangen ist:
Während des Exerzierens warfen sich plötzlich eine An- zohl Soldaten des in Cherson liegenden Disziplinar-
Bataillons auf den Kapitän Mirgorodsky, der eine Anzahl
Bajonettstiche erhielt. Der Kommandeur des Bataillons
Oberst Danidow stürzte mit gezogenem Säbel zu Hilfe und erhielt fünf Bajonettstichei Dennoch führte er mii Hurra das Bataillon in die Kaserne, schrieb dort an den Kaiser, sank aber bald tot nieder. Von den an dem Verbrechen beteiligten Mannschaften sind acht entflohen, jedoch bis auf einen wieder eingefangen worden.
Nicht überall treten die Offiziere der aufsässigen Mannschaft in gleicher Weise entgegen. Die Weigerungen, an den Kämpfen gegen wehrlose Volksmassen teilzunehmen, mehren sich in den Kreisen der Offiziere, und auch in Odessa hat eine Anzahl aus gleichem Grunde verhaftet werden müssen. Inzwischen nimmt die aufständische Bewegung in der Flotte ihren Fortgang.
Gerüchte und Widerspn'iche.
Die Unsicherheit der Lage und nicht minder die Vertuschungspolitik der amtlichen Kreise lassen fortgesetzt in Petersburg wilde Gerüchte entstehen, und durch die Dementis, die alsbald in Verlautbarungen der Regierung erfolgen, entstehen Widersprüche, die nur weitere Unklarheiten schaffen. Ueber einen derartigen Fall erhalten wir aus Petersburg folgende Meldung:
Bestürzung verursachte hier die Nachricht, daß in Kronstadt ernstliche Meutereien unter den Flotten-Equipagcn ausgebrochen seien. Besonders sollte die Bemannung des Kreuzers „Minin" sich geweigert haben, mit dem Schiff zum Uebungsgeschwader in See zu gehen. Von dem Befehlshaber der Baltischen Meerhäfen, Vizeadmiral Nikonoff, wird das Gerücht in Abrede gestellt; allein man ist hier geneigt, sich an den Wortlaut des Dementis zu klammern. Der Admiral erklärt nämlich nur, daß er nichts von irgendwelchen Unruhen an Bord des „Minin" gehört habe.
Dagegen wird selbst von amtlicher Seite die bislang noch gar nicht^ekannte Tatsache plötzlich zugegeben, datz die Mannschaft be? Transportschiffes „Prut" vor Odessa ^ebenfalls gemeutert habe. Auf dem zur Schwarzmeer-Flotte gehörigen Fahrzeuge wurden Kommandant und Offiziere nach bekannten Mustern gefangen gesetzt und der Fähnrich Nestertzeff, sowie der Bootsmann Kozlitine ermordet. Als der „Prut" wieder in Sebastopol ankam, bereute die Mannschaft ihre Tat und erklärte sich bereit, den Dienst wieder auf- Zunehmen. Von Dem Panzer „Pobjedonoszeff" sind 67 Meuterer ausgeliefert und in Odessa gefangen gesetzt.
Die Irrfahrt des „Knäs Potemkin".
Das Meuterschiff „Knäs Rotems in", setzt seine Mcn° teurerfahrten fort, die nachgerade in Kristen- und Seeram auszuarten beginnen. Von Kiistendsche ist das ^d)itf ourci) die rumänischen Behörden fortgewiesen. Allein es hat lernen Zweck insofern zunr Teil erreicht, als die mit den Meutere . sympathisierende Bevölkerung ihnen Vorräte zugewender hat. Andere Vorräte hat es sich durch Raud angeeignet. So ist auch ein an der Küste des Schwarzen Meeres belegenes deutsches Kolonistcndorf von dem Meutench'll hcu.i- âcht Unter Drohungen wurden die Bewohner gezwun- gen, der notleidenden Mannschaft Vorräte uno Vieh auèm- Ueftn Es sind russische Torpedoboote «anbt um Mu Nanbschiffe sein Handwerk zu legen und e8jn bm ® > zu bohren. Nebenher geht eine andere Aktion, um der ,
(Gießener Zeitung)
Volutionare aus dem Zivilstonde habhaft zu werden, die eine Ä ^wug auf dem meuternden Panzer waren, sich aber in Ätmergeit gebracht haben. Aus Odessa wird uns darüber berichtet:
Der Torpedobootszerstörer „Stremitelny" hielt aus Hober See in der Nähe von Odessa den englischen Dampfer „Granleh an und brachte ihn nach Odessa. Man arg- toojimt ^6r, daß das Schiff an der Meuterei auf Dein „Kuas ^otemt'in" beteiligt sei. Man sagt, daß Mitglie- E..«r revolutionären Partei, die sich auf dem Panzer- sanft befanden, auf den „Granley" übergesetzt worden seien. Man sieht, im ganzen Zarenreiche herrscht Zersetzung, wohin man blickt. Es ist Zeit, daß die verheißenen Reformen ms Leben treten, soll nicht alles für den Zaren verloren sein. Der hat die Adelsmarschälle Trubetzkoi und Gudowitsch empfangen und der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß ihm dieser Lage der Reform-Entwurf Bulygins vorgelegt werde.
politische Rundschau.
Deutsches Reich,
* Während der sommerlichen Ferien beabsichtigen Ane Anzahl Reichstagsabgeordnete einen Ausflug nach den deut- schen Kolonien zu unternehmen. Besucht sollen Kamerun und Togo werden. Die Vorbereitungen werden von der Kolonialgesellschaft und der Wörmann-Reederei getroffen. Die Abfahrt von Hamburg erfolgt am 10. August, die Rückkehr ist am 30. September geplant.
* Die Marokko-Angelegenheit geht ihrer Lösung entgegen. In Paris bewahrt man allerdings Zurückhaltung hinsichtlich der Punkte, über welche die deutsche und französische Regierung einig geworden sind. Man stellt fest, daß eine endgültige Verständigung äußerst wahrscheinlich ist, beschränkt sich aber doch am die Erklärung, daß die Augcckeu der Blär- ter unvollständig und verfrüht seien. Wie verlautet, begab sich der deutsche Botschafter Fürst Radolin Dienstag Nachmittag zu Rouvier und überreichte ihm die Antwort der deutschen Negierung auf sein Meinorandum. Es soll nur noch eine kleine formale Differenz bestehen.
* Der Eintritt des Staats in das westfälische Kohlen- syndikat steht bevor. Die Verhandlungen, die noch schweben, scheinen aussichtsvoll. Jedenfalls hat sich Herr Handelsminister Möller prinzipiell zum Eintritt bereit erklärt, der eine Vorbedingung für die Auflösung des Hibernia-Sperr- Syndikats sein soll. Man erinnert sich, daß gegen den staat- lichen Versuch, die Mehrzahl der Hibernia-Aktien zu erwer- ben, sich ein Syndikat bildete, dessen Zweck sein sollte, die noch freien Hibernia-Aktien zu sperren, damit der Staat unter keinen Umständen die Mehrheit erwerben und dre Herrschaft über die Hibernia-Pergwerksgesellschaft gewinnen könne. Inzwischen haben sich die Gemüter beruhigt. Das Syndikat soll aufgelöst werden, wenn der Handelsmmisrer einwilligt, dem westfälischen Kohlensyndikat beizutreten. Ueber die Beitrittsbedingungen wird noch verhandelt.
Frankreich»
** Die letzten Artikel des Gesetzes über die Trennung nun Staut und Kirche wurden festgesetzt und dann die Gesamt-Abstimmung über das Gesetz vorgenommen Ber dieser wurde die Vorlage im ganzen mit 341 gegen 2b3 mummen angenommen, so daß nunmehr die gesetzgeberische Aktion als abgeschlossen zu gelten hat.
rttederlandCb
** Haag ist die bereits erwartete Ministerkrisis zum Ausbruch gefommen. Das Ministerium Kuyper hat seine Entlassung eingereicht. An seine Stelle wird ein liberaler Kabinett treten.
Russland» .
Die einaeleiteten Friedensverhandlungen ^ jovanâe- Krieg '^mm sich de^ ■sei
sönlichkeiten u. a. entsandt werden, der ^ire @e, Abteilung im F nanzimmstenum, Schipow »er 1 üPihen& berufend an feiner Sielte General Râr zum ^ ernannt worden. fjeer und Motte.
. r Thorn Vom 15. bis 23. Septem-
o-eym>flom™^ ^ ^svmgskriegsüvuna unter der CeifunaVs Generalkommandos des 17. deutschen Armee-