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Nr. 284.

Montag den 4. Dezember 1905 14. Jahrgang

A«<er4tv»-preis, Die einspaltige $ enteile für gena Ober« Mkn. bit Kreise Wetzlar und Marburg 10 Pfg. sonst 15 Pfg. Reklamen Me Pelitzeile 30 resp. 40 Pfg.

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fterwfuredirBWMfc Kr. 368.

Gießener

Ado««e»e»tSpre1S: adgebolt monatlich 50 Pfg., in'S Haus gebracht 60 Pfg., durch die Post bezogen Vierteljahr!. Mk. 1.50. •ratiâbeilagee : Oberhefstsche Familte«zettu«g (tSgttch) und die Gießeuer Setfeublase« (wöchentlich).

Das Blatt erscheint an alle« Werktagen nachmittags.

«Steuerte WachnHlev

(KreKener Gagevtattr HlnaSyânKiz- Iagrsjeilung (Kießener Weitung)

für Oberhessen und die Kreise Marbnrg und Wetzlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung.

Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen, d-s Großh. Polizeiamtes Gießen und anderer Behörden von Oberhest«.

M

Der Qnterstützungswobnfitz. . ,

Wo ber Mensch geboren ist und seinen Wohnsitz hat/, da hat er auch Anspruch auf Unterstützung im Falle wirt­schaftlicher Wot. Das ist ein natürliches Verhältnis, das wohl allgemein anerkannt wird. Wer ab< r ist unterstützungs­pflichtig, wenn der Unterstützungsbedürftige nicht da wohnt, wo er geboren ist? Diese Frage ist schwer zu beantworten, und es w rb kaum gelingen, eine Antwort zu finden, die dauernd befriedigt. Denn die Verhältnisse selbst sind in stetem Fluß ; und was heute als ausreichend und gut an- geseheit wird, das kann nach kurzer Zeit schon den unverkenn­baren Stempel der Unzulänglichkeit an sich tragen.

Nach dem geltenden Recht verliert man seinen Unter- stützungswohnntz erst durch zweijährigen ununterbrochenen Abwesenheit nach zurückgelegtem 18. Lebensjahr. Der Ge- bllrtsort ober der vorige Unterstützungswohnntz wird seiner Untekstützllngsverpflichtung erst dann ledig, wenn der Be­treffende zwei Jahre ununterbrochen an anderen Orten ge- Wohi't hat, nachdem er 18 Jahre alt geworden war.

Die seitherigen Erfahrungen haben gezeigt, daß diese Umgrenzung der Ünterstützungspflicht von recht ungleicher Wirlung war, daß sie manche Orte, und gerade die größten iinb wohlhabendsten, zum Schaden der kleinen und minder wohlhabenden, bevorzugie. Das hatte man ungefähr schon vor uvei Jahreu erkannt, als man die Novelle zum Unter- stützuugswohnsihgesttz beriet. Bereits damals h'gte man lebhafte Bedenken, ob die Bestimmungen des Gesetzes vom 12. März 1894 über den Unterstützungswohnsitz die Heimat­gemeinden n'cht in unzureichendem Maße entlaste. Jkkzwischen Haben weitere Beobachtungen ergeben, daß jene Bedenken vollauf berechtigt gewesen sind oder mittlerweile Berechtigung gewonnen haben. Innerhalb der Bevölkerung des Reichs findet fortgesetzt eine Verschiebung statt, die im großen und ganzen die gleiche Richtung beibehält: Hier eikte Abwanderung, dort eine Zuwanderung. Es sind ganz bestimmte Gebiete — Ostpreußen, Westpreußen, Posen, Pommern, Mecklenburg- Schwerin — die von ihrer Geburtenvermehrung immer ab­geben, und wiederum ganz bestimmte Gebiete, namentlich Großstädte — Berlin, Hamburg, Bremen, Lübeck, Rheinland, Westfalen, Königreich Sachsen — die sich durch Zuzug über das Maß ihres Geburtszuwachses hinaus vermehren. Es liegt auf der Hand, daß die ersterwähnten Gebiete durch die Bestimmungen des Unterstützungswohnsitzgesetzes insofern be­nachteiligt sind, als ihnen die Verpflichtung obliegt, für ihre Abzügltnge, deren Abzug sie bedauern, ohne ihn hindern zu können, in Krankheitsfällen noch zwei Jahre lang und über­haupt so lauge zu sorgen, als diese Abzüglinge nicht über 18 Jahre alt sind und danach durch ununterbrochene zwei­jährige Abwesenheit einen neuen Unterstützungswohnsitz erlangt haben. Manchmal sind auch die Gemeinden benachteiligt, in denen die Abzüglinge als Zuzüglinge erscheinen, in denen sie sich neu niederlassen, aber nicht, um dort zu arbeiten, sondern um in der benachbarten Großstadt Arbeit zu suchen. In den sogen. Vorortgemeinden ist das keine seltene Erscheinung. In solchem Falle gibt es zwei Leidtragende : die Heimatsgemeinde, d e für den Eingeborenen durch Gewährung von Unterricht usw. 'echt erhebliche Zuwendungen aemach' hat. während sie

1 im ziepen leihen mnH, m^nn vc f^euersaHig ^ëiüuiuén — und die neue Unterstützungsgemeinde, die die Ünterstützungspflicht auf sich nehmen muß, ohne von dem Zögling den vollen materiellen Vorteil zu haben, der sonst aus dem Zunehmen der erwachsenen Einwohnerschaft hervorgeht.

In Erwägung dieser Verhältnisse haben die Verbündeten Regierungen dem Reichstag eine neue Abänderung des Unterstützungswohnsitzge'etzes vorgeschlagen. Die Aenderung besteht in der Hauptsache darin, daß die Heimatsgemeinde von der Ünterstützungspflicht frei sein soll, wenn der Ab- zügling nach zurückgelegtem sechszehnten (statt achtzehnten^ Lebensjahr ein Jahr lang (statt zwei Jahre) ununterbrochen abwesend gewesen ist. Außerdem wird durch die Novelle den Ortsarmenverbänden des Dienst- oder Arbe'tsorts er­weiterte Verpflichtung auferlegt. Während bisher der Orts­armenverband des Dienst- oder Arbeitsortes die Aufwendungen für Krankenpflege 26 Wochen lang zumeist nur zu verauslagen hatte, werden sie ihm jetzt eudgiltig auferlegt.

Die Begründung der Novelle sagt ungefähr das, was wir oben ausgeführt haben. Von besonderem Interesse ist die weitere Angabe der Motive, die von der ungleichen Ver­teilung von Arbeitsfähigen und Arbeitsunfähigen auf Stadt und Land handelt: Geht man von der Annahme aus, daß die im Alter von 18 bis 60 Jahren stehenden Personen für den Unterhalt der Kinder und der (über siebzigjährigen^ Greise einzustehen und zum Unterhalt der zwischen 14 und 18 Jahre alten Kinder sowie der zwischen 60 und 70 Jahren stehenden Personen die Hälfte beizusteuern haben, so ergibt sich — unter Außerachtlassung der Militärpersonen — daß in den Städten 100 Arbeitsfähige (von 18 bis 60 Jahre alt) . mit 71,69 Nichtarbeitsfähigen, auf dem Lande dagegen 100 Arbeitsfähige mit 96,45 Nichtarbeitsfähigen belastet sind. Die beiden Extreme bilden Berlin und Ostpreußen : in Berlin ist die Belastung mit 50,54 am geringsten, in Ostpreußen mit 108,79 am höchsten. Man geht wohl nicht fehl, wenn man annimmt, daß die kleineren Städce in dieser Hinsicht den Landgemeinden gleich- oder doch sehr nahestehen. Die Großstadt hat eben eine starke Anziehungskraft, die bisher immer nur zugenommen hat. Mag hier und bei dieser Ge­legenheit unerörtert bleiben, ob und weshalb das etwa be­dauerlich ist. Wir wollen blos mit der Tatsache selbst rechnen, ohne sie in irgend einem Sinne zu kritisieren. Aber schon die bloße Tatsache gestattet die Folgerung, daß die Großstädte, die die Bevölkerung des flachen Landes und der kleinen Stadtgemeinden an sich ziehen, auch die Armenkosten für ihre Zuzüglinge voll bezahlen und nicht noch einen Zu­schuß von den Gemeinden verlangen, zu deren Schaden sie ihre Anziehungskraft ausüben. Eine solche Zumutung wäre unbillig. Es soll übrigens nicht verschwiegen sein, daß die unbillige Forderung nicht von den Städten aufgestellt worden ist. Die Reichsgesetzgebung hat ihnen den Vorzug gewährt, ohne daß sie ihn beansprucht hätten; sie werden ihn jetzt ohne den Versuch einer Einrede fahren lassen.

Hrübe Hus sichten.

Petersburg, 2. Dezember.

(Eig. Bericht.)

Die Garden werden unsicher, und die Kosaken sollen zum Schutz des Zarentums aufgeboten werden. — In dieser

Botschaft spiegelt die Lage sich wieder. Sie läßt sich so trübe an, daß man das Gefühl nicht los wird, die Katastrophe stehe nunmehr bevor.

Der erst russische Zug will sich geltend machen: Noß jede große Umwälzung im Leben des russischen Volkes hat schließlich auch im Hause Romanow ein Opfer gefordert. Die Wage der russischen Volksleidenschaft beendet auch immer am letzen Ende am Zarenthron. Wird der schwankende Nikolaus der Mann sein, der Flutwelle Rand zu halten? — Die Frage aufwerfen, heißt sie beantworten.--

Unheimlich bunde Gerüchte von einer Palastrevolution schwirren herum, und daß sie als völlig glaubwürdig behan­delt werden, ist für die herrschende Stimmung außerordent- lich bezeichnend. Auch ein Großfürst soll bei der Verschwö­rung gegen den Zarrn beteiligt sein. Man denkt unwillkürlich an Wladimir, ben starrsten Vertreter des altriissuchen Abso- tismus. Dessen Intimus aber heißt Trepow, und ihm hat der Zar das Kommando in seinem Palaste anverlraut. Eine Revolution, die dort ausbräche, wäre also kaum im Sinne der freiheitlichen Bewegung zu betrachten, im Gegenteil, sie würde die Gegenrevolution bedeuten, die die Rückkehr zum alten Regime bezweckte.

Nun denke man sich zu dieser Katastrophe den Hinter­grund, auf dem sie sich abspielen würde. Der Kampf Aller gegen Alle überall. Handel und Wandel lahm gelegt. Der Verkehr unterbrochen. Die Bürger, die Kaufleute, die Be­amten, die Armee — alles in furchtbarer Erregung. Die zahlreiche jüdische Bevölkerung allerorten jeden Augenblick mit Tod und Vernichtung bedroht. Eine schreckliche Gereiztheit aller Besitzlosen gegen alle Besitzenden. Vollkommene Ilir sicherheit, wohin man blickt. Selbst die Geld-Reserve in der Reichsbank, der Lebensnerv des russiichen Staatswesens, durch Raubversuch bedroht. Aus Sebastopol die Meldung, daß die militärische Emeute niedergeschlagen, dafür aber die revo­lutionäre Bewegung in der Einwohnerschaft im Wachsten ist?-- Das feste Wladiwostok in den Händen der meuternben Sol­daten. — In Ost und West, in 9torb und Süd immer der gleiche Anblick: Zerrüttung und Verwirrung ohne Ende! —

Wahrlich ein Bild, das auf das Schlimmste deutet. Die Unerträglichkeit der Zustände muß schließlich auch dahiu führen, daß jeder Weg, aus ihnen herauszirgelangen, als Pfad zu Besserem willkommen geheißen wird.

Deutscher Reichstag.

(5. Sitzung). CB. Berlin, 2. Dezember.

In der heutigen Sitzung gab es eine größree Kolonial­debatte. Nach Erledigung mehrerer Rechnungssachen kam die Vorlage, betreffend den Bau einer Bahn von Lüderitz­bucht nach Kubub, zur Beratung. Sie mürbe zur An­nahme empfohlen von dem neuen Leiter unserer Kolonial­politik Erbprinzen zu Hohenlohe-Langen bürg, der sich bei dieser Gelegenheit im Parlamente einführte. Er fand lebhaften Beifall für die warmen Worte der An­erkennung, die er der tapferen Schutztruppe in Südwest­afrika widmete. Als zweiter Vertreter des Bundes­

rats sprach unter allgemeiner Spannung. Oberst Deim­ling, der belannttich als Kommandeur des zweiten

Grlnnerungsfeier der Landesuniversität.

” nco. Gießen, Ende November.

M t der Feier der Allerhöchsten Geburtstages unseres L-rndeèherrn v rband die Landeruniversität, wie schon kurz eruähut, eine Ecinnerungsseier an die vor 300 Jahren er­folgte Elöff!ung der G.eßener Hochschule (10. Oktober 1605). Die Ftier hielt sich in engeren Grenzen, weil die dritte Säkular feier der alma mater Ludoviciana gegen Ende der SommersemtsterS 1907 in solenner Weise begangen werden soll, denn erst von 1607 ab fühlte die Gießener Hochschule den Namen Universität.

Die Feier fand in der festlich geschmückte» großen Kula der Universität statt. Die Cp tzen der Behörden und ein zohlretch's Publiku« auS nichtakademischen Kreiscn »ahmen außer dm A»g hörigen der Universität teil. Die Universität Marburg, die 1653 gestiftete Nachfolgerin der althessischen Uuiversilät Marburg, aus der heraus die Gießener Hoch­schule sich erd» (feite, war durch ihren Rektor und die Dekane der vier Fakultäten vertreten und auch daS Humanistische Gymnasium Gießen beteiligte sich durch sein Lehrerkollegium und eine auS Schülern der höheren Klassen bestehenden Schülerdeputation an der Feier, denn das Gymnasium ist aus dem Pädagog entstanden, daS damals der Hochschule angegliedert war.

Der Festredner, Grh. Kirchenrat Pros. D. Stade, filterte iu seiner akademischen Festrede die Entstehung des I ^mnasium illustre im Jahre 1605, daS dann im Jahre M .007 durch ka f rliche Ermächtigung den Namen einer W Universität annahm, sowie bessert Organisation. Ec fitzte inibeionbere auseinander, daß man sich durch den Namen I.,/Gymnasium" nicht irresühreu lassen dürfe; darin, daß sie

auch Gymnasialklassen im heutigen Sinne mitumfaßte, unter­schied sich die damalige Hochschule nicht von einer Universität, hat sich doch dieser alte Zustand bis auf die heutige Zeit bei den amerikanische» Universitäten erhalten. Redner schilderte die Eutstehung als eine Folge der polit.schen und konfessionellen Wirren jener Zeit und schloß hieran eine eingehende Besprechung der äußeren und inneren Um­wandlungen, die die Anstalt im Laufe der Jahrhunderte hat erfahren müssen. Dient sie doch heutzutage der freien Forschung und richt mehr der Aufrechterhaltung der Konfession eines Territorialstaates. Ec schloß mit einer Erörterung dessen, was auch die heutige Znt noch von jener früheren Zeit lernen könne, indem er etwa auSsührte, man dürfe nicht meinen, daß »uS die Ereignisse des Jahres 1605 nicht be­lehren könnten. Wenn wir uns für sosortgeschritten hielten, so brauche nur an zweierlei erinnert zu werden, worin die Hochschule von 1605 uns überlegen war. Ihr sei ein Pädagog angegliedert gewesen, d. h. sie habe die Vorbereitung zum Universitätsstudium in entscheidender Weise beeinflußt und diese Vorbereitung sei einheitlich gewesen. Alle Stände hätten außerdem die Ueberzeugung von der Bedeutung der theologischen Studien für das öffentliche Leben und be­sonders für das geistliche Amt gehabt. Dies werde j tzt häufig vermißt. Der Manncsmut, mit dem die Männer jener Tage unberechtigten Verlangen widerstanden hätten, und der Geist der Wahrhaftigkeit, mit der sie für ihre Ueberzeugungen eingetreten seien, sei auch für unsere Zeit noch vorbildlich. Aber auch von ihrer Kunst könne man lernen, -sich den Verhältnissen anzupassen und mit kleinen Mitteln eine leistungsfähige Hochschule zu erhalten. Freilich sei noch mehr aus jener Zeit zu lernen, so, daß staatliches Eingreifen in Religion und Kirche den Unfrieden mehrt, nicht ausbaut, sondern zerstört. Und ebensowenig wie die Religion vertrage die Wissenschaft nicht, daß man ihr von

außen Gesetze vorschreibe und politische und reliöse Parteien dürften sich nicht wundern, nenn sie aus Widerstand stoßen würden, wenn von ihnen der Versuch gemacht werde, die Universitäten ihren Zwrcken dienstbar zu machen. Die Theologie uüsse die Freiheit ihrer Bewegung behalten, um der Kirche die rechten Dienste leisten zu können. Sie sei das eigentliche EinheitSband der evangelischen Kirche, und ein Gemeinwesen sei umso klüftiger und lebensfähiger, je größere Mannigfaltigkeit es in sich trage. Unsere Rechte müsse lernen, daß Einheit der Kirche nicht Einheit der theologischen Schule bedeute und unsere Linke, daß sich alte Formen und Formeln zwar mit neuem Geist erfüllen ließen, daß es aber zwecklos sei, sie zerbrechen zu wollen. In Ruhe müsse sich voll­ziehen, was sich doch nicht hindern lasse: der Kampf der Geister um der Menschheit höchste Güter. Redner schloß mit den Worten: In weiser Beachtung, dessen, waS seiner Zeit not tat, hat ein Ludwig V. die Hochschule gestiftet. Auch seine Nachfolger haben sie geschützt und in einer zeit­gemäßen Entwickelung erhalten. I tzt waltet über ihr ein weitsichtiger, mit dem Denken und Empfinden, mit den Nöten und Sorgen unserer Z.üt wohlvertrauter Fürst. Wir dürfen hcffen und vertrauen, daß wir unter seinem Szepter uns rer Arbeit ohne Hemmnisse werden leben können. In ihr bis zum letzten Atemzug ohne Furcht und Tadel auszuharren, sei das Gelöbnis dieser feierlichen Stunde!"

Der Festakt bildete eine zwar einfache, aber gerade darum umso eindrucksvollere und würdigere Vorfeier der im Laufe des Sommers 1907 zu begehenden dritten Säkular­feier unserer hessischen Landesuniversität, zu der, wie man hört, die Vorbereitungen im voll.n Gange sind und der man im ganzen Hessenlande und weit über seine Grenzen hinaus mit Spannung entgegensieht.