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Nr. 152. Zweites Blatt.

IOferttsxSpreiS * Die einspaltige Petitzeile für ganz Ober- Hm, die Kreise Wetzlar und Marburg 10 Pfg. sonst 15 Pfg.

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Redaktion u. Hauptexpetttto«: Gießen, Gelter-weg 83.

Aer»sPrechM«schl«st Rr. SSL.

Samstag, den 1. Juli 19ok»

Gie Ikwr

-----14. Jahrgang

gebrE^N^"?"' "^Eh-It monatlich ->0 Pfg., in'« Hau« PiS-, durch die Poft bezogen vierteljährl. Mk. 1.50.

EEE^^^- Dberhesfische Famitte«zeit»«g (täglich) und die Gießensr Seifenblase« (wöchentlich).

Das Blatt erscheint an alle« Werktagen nachmittag-.

Neueste Nachrichten

' (Gießener HageöLatt) Unabhängige Tageszeitung (Gießener Zeitung)

für OSerheffr» und die Sh-eife Marburg und Wetzlar; Lokalauzelger für Stehen und Umaebmm EnWl^alle^mtlichen Bekanntmach.m-,en der Gro^b. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen. EgcwMg.

Die Berggesetzreform.

(Von unserem parlamentarischen Mitarbeiter.)

Berlin, 29. Juni.

Der gesetzgeberische Feldzug, der die Bergwerksordnung und die Bergwerksarbeit zum Gegenstand hatte, ist beendet. Nach lebhaften Meinungsverschiedenheiten haben die ver­schiedenen Parteien eine Verständigung gefunden, die hof­fentlich Aussöhnung der Gegensätze und für geraume Zeu Ruhe bringt.

Der Feldzug ist nicht ohne Opfer vorübergegangen. Der Gesetzentwurf gegen die Stilllegung von Zechen ist auf dem Platze geblieben. Die Kommission des Herren­hauses hat ihn im Prinzip verworfen, und die Regierung hat ihn zurückgezogen. Dieser Tote hinterläßt keine Trauern­den. Er würde im besten, Fall unschädlich geblieben sein, wenn nämlich die Negierung sich entschloß, von den Voll­machten, die er ihr gab, unter keinen Umständen Gebranck zu macheu.

. Verhältnismäßig ohne Anstoß ist der Gesetzentwurf ans Ziel gelangt, der die Zuweisung des Mutungs- r e w t s auf zwei Jahre suspendiert. Das Gesetz ist nicht Selbstzweck, sondern ein Verlegenheitswerk, lediglich dazu bestimmt, einen Zeitraum zu gewinnen, innerhalb dessen ein Entwurf ausgearbeitet werden kann, der das Mutungs­wesen von Grund aus neu regelt. Allzu lebhaft ist das Be dürfnis nicht und jedenfalls nicht allzu dringend. An Kohle und Kali ist der deutsche Boden so reich, daß schon die jetzt erschlossenen Felder den übersehbaren Bedarf von Jahrtau­senden decken. Nur Amerika ist -- auf einem mehr Äs vier zehnmal so großem Gebiet kohlenreicber.

Am lebhaftesten umstritten war das Bergarbeiter« schutzgesetz, dessen Vorlegung die Regierung tvährend des Bergarbeiterstreiks im Ruhrbezirk versprochen hatte Gerade hieraus war der Regierung ein Vorwurf gemach: worden. Sie hätte damit für die Streikenden Partei er griffen, ihnen den Nacken gesteift, der Sozialdemokratic Wasser auf die Mühle getrieben, und den Kontraktbruch, mit dem der Streik begann, gewissermaßen gutgeheißen. Der Streik wäre ohnedies durch die wirtschaftliche Ohnmacht der Streikenden bald zu Ende gegangen. Es fei ein Zeickwv von Schwäche und müsse die unruhigen Elemente 311 erneu­tem gleichartigen Vorgehen ermuntern, wenn die Reaieruno einen Gesetzentwurf auch nur dem Anschein nach sich ab­ängstigen lasse. Demgegenüber war von der Regierung mit allem Nachdruck betont worden, daß der Inhalt des von ihr vorgeschlagenen Gesetzentwurfs schon durch die Erfahrungen des Streiks bom Jahre 1890 borgefebrieben gewesen, unk daß sie zu einseitigem gesetzgeberischen Vorgehen durch dic Weigerung der Bergwerksbesitzer gezwungen worden, sich cur Verhandlungen mit den Bergarbeitern unter Leitung bei Legierung überhaupt einzulassen. Gerade diese Haltung bei Bergwerksbesitzer, die eine Arbeitervertretung nicht aner kannten, habe zu dem Vorschlag der Einrichtung von Berg­arbeiter-Ausschüssen nach bayerischem Muster geführt.

Bevor der Gesetzentwurf ausgearbeitet war, hätten die Bergarbeiter durch ihre Siebener-Kommission ihre Forde- runaen formulieren lassen Selbstverständli^ mar h^ Wr-

Polszriöeroronu betreffend Einführung der Trichinenschau.

Auf Antrag und nach Anhörung der Stadtverordneten-Ver- sammlung und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern vom 21. Juni 1905 wird bestimmt:

_ § 1.

Das Fleisch der im städtischen Scklachtbof geschlachteten Schweine, sowie alles in die Stadt Gießen eingeführte frische Fleisch von Schweinen und Wildschweinen, sofern es nicht von Privaten zur Verwenduna im eigenen Haushalt eingeführt wird, unterliegt einer amtlichen Trichinen- und Finnenfchau, die hm städtischen Schlachthos während der Schlachtzeiten füc Schweine stattfindet.

§ 2.

Für die Trichinenschau sind die für die Untersuckuna deS in das ZoUtnland emge'ührten Fleisches auf Trichinen vom Bundesrat erlassenen Vorschr ften maßgebend. Sie wird ausgeübt durch ge- S Ä Morber^en Anzahl von der Stadt

§ 3.

Für die Untersuchung ist eine Gebühr an die Stadtkasse zu entrichten. Sie betragt für ein ganzes Schwein 40 Pfg für ein halbes Schwein 20 Pfg., für jedes einzelne Fleischstück 15" Pfg. und wird zusammen mit der Schlachtgebühr bezw. der Verbrauchsabgabe erhoben.

§ 4

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Polizei­verordnung werden, soweit nicht nach anderen Strafbestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, gemäß § 27 Ziffer 4 des Reichs­gesetzes die Schlachtvieh- und F eischbeschau betr. vom 3. Juni 1900 mit ein.r Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bestraft.

§ 5.

Diese Pol zeiverordnung tritt am 1 Juli 1905 in Kraft.

Gießen, den 30. Juni 1905.

Großh Bürgermeisterei Gießen.

J. B.: Curschmann. 1

gierung nicht in der Lage, diese Forderungen alle als be rechtigt anzuerkennen. So lehnte sie dm achtstündigen Mari malarboitstog ohne weiteres ab. Den besonderen Ver­hältnissen des Bergwerksbetriebes trug die Regierung durch den Vorschlag Rechnung, die Arbeitszeit in den beißen Gru ben nach oben einzuschränken. Sie schaffte das Nullen ab und zog den Strafgeldern, die den Bergarbeitern für Regel Widrigkeiten vom Lohn abgezogen werden konnten, sehr enge Grenzen. Das Verbot der Frauenarbeit und der Beschäf tigung von Jugendlichen unter 18 Jahren wurde in der Gesetzentwurf nicht ausgenommen, der somit als eine Ar Kompromiß zwischen den Forderungen der Bergarbeiter mV der Anschauung der Regierung über die Lage der Bergarbei ter sich darstellte. Im Abgeordnetenhaus zunächst in dessen Kommission erfuhr der Entwurf eine Umarbeitung, die ihm in den Augen der Regierung den Mert raubte, und erst ein neues Kompromiß im Plenum des Abgeordneten­hauses brachte ein für die Regierung annehmbares Ergebnis zustande. Der Arbeiterausschuß war bewilligt, auch die g c - Heime Wahl zum Arbeiterallsschuß. Diese geheime Wo l war ein Stein des Anstoßes für viele. Die nichtgeheime WoE allein könne helfen. und außerdem müsse man den Mi - gliedern der Arbeiterausschüsse iede politische Betcitigjiim untersagen. Diese Besorgnisse hielten vor gegenteiligen Cn' Wägungen nicht stand: Gerade die geheime Wahl werde den Arbeitern den Mut geben, sich terroristischer Tyrannei entziehen; und den Mitgliedern der Arbeiter-Ausschüsse dürfe man politische Betätigung nicht verbieten, damit man ihnen den Einfluß nicht nehme, den sie haben müssen, um gut wirken zu können. Endlich dürfe man doch nicht über­sehen, daß die Bergwerksbesitzer jedes Mitglied des Arbeiter­ausschusses jederzeit durch Entlassung aus der Arbeit entfer­nen können.

Das Herrenhaus hat sich diesem Kompromiß vorbehaltlos angeschlossen. Die Annahme einer Resolution, die den Kon- traktbruch unter Strafandrohung gestellt wissen will, ist nur als eine Stimmungskundgebung aufzufassen. Denn die gel­tenden Gesetze verbieten das, wie Justizunuister Schönste!.. hervorM.

Hus dem GencbtsfaaL

§ Der Mörder seiner Fran. Das Schwurgericht in Morgan verurteilte den Arbeiter Franz Jakoby aus Eilenburg, der am 1. Dezember 1904 seine Ehefrau nach einem heftigen Auftritt im Schlafzimmer erdrosselte und dann aufhängte, um den Anschein des Selbstmordes zu erwecken, unter Ver­sagung mildernder Umftcmbe wegen Totschlages zu fünf­zehn Jahren Zuchthaus und zehn Jahren Ehrverlust.

§ Ein Meineid aus Schankgefühl. Der reiche Mühlen­besitzer Adolf Steinmetz aus Debra hatte in einem Straf­prozeß vor dem Schwurgericht in Kassel, bei dem er als Zeuge auftrat, auf eine plötzliche Frage des Verteidigers des Angeklagten seine Vorstrafen geleugnet. Es wurde daraufhin Anzeige gegen Steinmetz erstattet, unD er mußte sich wegen Meineids verantworten. Steinmetz er­klärte, er sei ganz verwirrt wegen der plötzlichen Frage vor überfülltem Zuschauerraum gewesen. Die Geschworenen

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6 Monaten Gciangms verurteilt wurde. ' 3

§ Der Blaubart Dun Chicago. Am 19 Mai wurde der - TT^ «och in Chicago zum XoÄu" ~ wurde ihm nachgewiesen, daß er mindestens 17 flauen ^ mehrere davon vergiftet hatte Jetzt .u der Unmensch begnadigt und seine Strafe in lebensläna- Itche $aft umgewandelt worden. revensrang-

>; King Bells Enkel vor dem Strafrichter. Wegen Be und Kreditschwindeleien in acht Fällen hatte sich der ll tiahrige Duallanegcr Mpunda, genannt Dika-Akwa aus ^pr aFn!^ in Altona zu verantworten ? t Angeklagte Ht der Sohn desKönigs" Dika-Akwa und oer Bekenne-Atww der Tochter des bekannten King Bell. Er hat mehrere Gephäftsleute unter unrichtigen Angaben um mehr als 3v50 Mark gebracht. Mit Rücksicht auf feine mangelhafte Bildung und die Leichtgläubigkeit des Publi- .ums, das ihm auf seine bloßen Erzählungen hin Kredit ein geräumt habe, erfolgte die Freisprechung des exotischen ^rinzen^

Vermischtes.

= fRigo und seine FrauZ Der Zigeunerprimas Rigo, bekannt durch seinen Liebesroman mit der Prinzessin Chi- may, hatte im Jahre 1882 die damals vierzehnjährige Ma­riska Borsa geheiratet, ohne sich ferner um sie zu kümmern. Als sie erfuhr, daß Rigo zurzeit in Berlin mit einem Mo­natsgehalt von 12 000 Mark engagiert sei, suchte sie dort ihren Gatten auf. Er versprach ihr 2000 Kronen, wenn sie die Ehe lösen lassen wollte. Als Rigo nach Wien auf Gast­spielreisen ging, erwirkte Mariska einen Gerichtsbeschluß, nach dem ihr monatlich 200 Kronen für die nächsten sechs Monate sichergestellt werden sollten. Während einer seiner letzten Abendkonzerte im Englischen Garten in Wien er­schien eine Gerichtskommission, die Rigo aufforderte, 1200 Kronen zu deponieren, und als er sich außer stande dazu erklärte, wurde eine, Leibespfändung vorgenommen und ihm eine goldene Uhr, ein Brillantring und 150 Kronen bar ab«

Genommen

= fDer Strohsack des GeizhalsesZ In Konstantinopel starb dieser Tage ein griechischer Antiquar, der sein großes Vermögen seinem Vaterland zur Verstärkung seiner Ma­rine vermachte und seinen einzigen Verwandten, einen Neffen der die geizige Wirtschaft des Onkels mcht teilen wollte, leer ausgehen ließ. Den alten Sirohsack, auf dem der reiche Mann geschlafen hatte, schenkte man zwei Lastträgern Einer von diesen bemerkte in dem Sack etwas Hartes und falid eine Anzahl Beutel mit Goldstücken. Sein Kollege verlangte Anteil an der Beute und erhielt die Hälfte. Den Streit hatten zwei Gauner gehört, die den schwächeren der £ci firmier überfielen, um ihm das Geld abzunehmen. Der eilte mm wieder zu seinem Kameraden und verlangte eine nce Teilung Darob entstand eine Schlägerei, die Polizei erschien, und als die beiden Lastträaer gestehen mutzten, wo­her das Geld stamme, wurde es für den ,.-suus brnblag- r^t. So kam der türfiWe^ m? ^uw de- Stnob-

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