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Nr. 101.

Montag, den 1. Mai 19ü5.

14. Jahrgang

I«sertto«SpreiS i Die einspaltige Petitzeile für ganz Ober- Hessen, die Kreise Wetzlar und Marbmg 10 Pfg. sonst 15 Pfg. Reklamen die PetitzeUe 30 resp. 40 Pfg.

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Fer«sprecha«schl»st Nr. 868.

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(Gießener Uagevratt)

Nnavhängige Tageszeitung

(Hießener Zeitung)

für Oberhefseu und die Kreise Marburg und Wetzlar; Lokalauzeiger für Gießen und Umgebung.

Entbält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen, des Großh. Polizeiamtes Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.

Die Reform des Schwurgerichts.

Die im Gang befindliche Reform der Strafprozeßord­nung weiß nach den bekannt gewordenen Vorschlägen nichts mehr vom Schwurgericht. Das hat in weiten Kreisen ein gewisses peinliches Aufsehen erregt, und es ist nicht einmal nmnahrscheinlich, daß dieses peinliche Aufsehen, zunächst we­nigstens, noch wachsen wird. Man wird hier und da von Reaktion" sprechen, von einer Antastung desVolksge- mchts", das man gernaltehrwürdig" und einenationale Ueberlieferung" nennt, obwohl es verhältnismäßig neu und aus der Fremde zu uns gekommen ist. Nur der Name der Schwurgerichte ist deutschen Ursprungs, und selbst dieser leame ist nicht älter und nicht besser und nicht deutscher als ber derSchöffen", die so heißen, weil sie Recht und Urteil )us ihrer Kenntnis von Brguch unb Ueberlieferung, aus chrem Wissen und aus ihrem Gewissenschöpften." ' Der .Geschworene" von ebebem war durchaus nicht ein Laie, der m Gegensatz zum gelehrten Richter stand, sondern er war der Rechtskundige seiner Zeit.

Doch wie bem immer sei: ba§ Schwurgericht, wie es ist, rat die Liebe rind das Vertrauen unseres Volkes gewonnen, .inb deshalb ist es begreiflich, daß man die Kunde von seiner beabsichtigten Beseitigung mit Unbehagen aufnimmt.

_ Wie aber, wenn es sich gar nicht darum handelt, das Schwurgericht bei Seite zu schieben, wenn es nur gilt, die Struktur des Schwurgerichts zeitgemäß umzugestalten und )as Institut selbst zu verbessern und zu heben?

Gerade in jüngerer Zeit ist es mehrfach vorgekommen, Schwurgerichtspräsidenten am Schluß einer Tagung den Geschworenen eine Art Zeugnis ausstellten, das manchmal aar nicht lobend war, und selbst da, wo es loben wollte, dies m einem durck)aus nicht wohlig berührenden Tone der Ueber- egenheit tat halb mit Erbarmen, halb mit fast beleidigen- Um S^amwn Die Geschtvorenen waren nicht in der Lage, sich hiergegen zu wehren, indem sie etwa dem Präsidenten lind seinen Beisitzern and) ein Zeugnis ausstellten. Das zab immer einen Mißklang, der an Unerquicklichkeit dadurch nichts verlor, daß er aus guter Absicht entstauben war. Die Ursache lag in der Struktur des Schwurgerichts. Der Prä­sident leitet formal die Verhandlungen, bis es zum Verdikt kommt. Dann ist seine Nicht erschuft zu Ende. Er darf ben Geschworenen nicht einmal seine Meinung über die Lchuldfrage sagen. Erst nachdem die Geschworenen ihr Ver­dikt abgegeben, tritt er wieder in Funktion. Diese aber be­steht darin, daß er mit seinen gelehrten Beisitzern die gesetz­lichen Konsequenzen eines Verdikts ausspricht, das nicht sei­nem eigenen Urteil zu entsprechen braucht und dessen Gründe er nicht einmal kennt, da der Geschworenen Rede immer nur ja oder nein ist.

Sehr erquicklich ist das nicht, für beide Teile nicht. Denn die verurteilenden Geschworenen haben auch keinen Einfluß auf das Strafausmaß. Was sie vielleicht im mildesten Lichte angesehen haben das kann der Präsident mit feinen Bei- utzern unter das höchste Strafmaß stellen.

Dazu kommt noch eins: Die Geschworenen sind in der Regel wellkundige und gebildete Männer. Das schließt nicht aus, daß sie zuweilen gerade in Ausiibung ihres Geschwore­nenamts etwas ratlos vor einer juristischen Frage stehen und aber eine Rechtsbelehrung sehr erfreut sein würden. Der ge- junde Menschenverstand hat unzweifelhaft höchsten Wert; doch den verliert er nicht, wenn sich ihm die Möglichkeit bie­tet, sich vom Fachwissen Rats zu erholen. So liegen die .^inge nicht, daß unsere Geschworenen sich vom Fachmann verblüffen oder in ihren Anschauungen einfach umwerfen ließen Wir wenigstens haben von unseren Laienrichtern eine weit höhere Meinung.

Die bekannt gegebenen Strafrechtsreform-Vorschläge sehen neben den kleinen und mittleren auch große Schöffengerichte voraus, in denen neben 3 gelehrten Richtern 6 Schöffen sitzen. Außerdem soll ein Berufungsgericht als oberste or­dentliche Instanz in Strafsachen sprechen, und dies in einer Besetzung mit 3 gelehrten Richtern neben 8 Schöffen. Das üaienelement überwiegt also mit Zweidrittelmehrheit in dem nnen, mit fast Dreiviertelmehrheit in bem anderen Gerichts­hof. Man kann unmöglich sagen, daß das Laienelement da­mit zuruckgedrangt oder gar zur Bedeutungslosigkeit in der arteilsprechung gebracht sei. Geschworene ober Schöffen bic chres Ehrenamtes würdig sind, besitzen Selbständigkeit' ge­nug, um bei der Urteilsfindung nur ihrem eigenen Ge­wissen zu folgen; und ihre Gewissenhaftigkeit so wenig wie ihre Selbständigkeit erfährt Eintrag dadurch, daß der Be­rufsrichter mit ihnen zusammen beratet.

Das reformierte Schwurgericht, das großes Schöffenge­richt genannt wird, legt alle Entscheidung in die Hände des Laienrichters und erweitert dessen Befugnisse, hebt sie ganz und gar auf die Höhe der Befugnisse des ordentlichen Rich­ters, inbem es ihm das Recht zuweist, nicht bloßschuldig" odermchtschuldig" zu sprechen, sondern auch das Straf­maß zu bestimmen.

. Wenn man die Dinge so betrachtet, so wird man viel­leicht die Ansicht gewinnen, daß die vorgeschlagene Reform gar nicht so reaktionär ist, wie man sie hier und da ver­schrieen hat, daß sie im Gegenteil durchaus nicht reaktionär ist und einen Fortschritt bedeutet, einen Ausbau des Schwur­gerichts zum alten deutschen Schwur- und Schöffengerichts-

gedanken, der den Schöffen nicht bloß ein Verdikt über Schuld oder Nichtschuld abgeben, sondern ihn im Falle der Schuldigsprechung auch das Strafmaß finden ließ.

Wir sind keineswegs sicher, mit diesen Darlegungen allen Einwendungen begegnet Zu fein: aber wir halten uns zu der Hoffnung berechtigt, daß man unsere Darlegungen nicht ohne weiteres von der Hand weisen wird.

Der Krieg in Oftafie«.

Die Vermutung, daß Roschdjestwensky an der Miste der Hnlel Hainan vor Anker gegangen sei, um dort die Ankunft des dritten Geschwaders unter Admiral Nebogatow abzu­warten, wird von London aus bekräftigt. In der folgenden Depesche wird sogar

der Aufenthaltsort der baltischen Flotte recht genau beschrieben. Aus Schanghai wird nach London gemeldet:

Die russische baltische Flotte ist bei der Insel Hainan gesichtet worden. Sie liegt in der Bucht von Leongsoi. Dort wird sie dem Anschein nach verweilen, bis die Schiffe des Admirals N'ebogatow herangekommen sind.

Das Ergänzungsgeschwader des Admirals Nebogatow befand sich bereits am letzten Donnerstag abend 60 See- uaerlen südlich von Penang. Es zählt, mit den Transport- Schiffen, 15 Einheiten. Da ein russisches Hospitalschiff be­reits in Batavia eingetroffen ist, so nimmt man an daß Aebogatow diesen Hafen als erstes Reiseziel ins Auge gefaßt hat. Wenn alles ungestört verläuft, rechnet man auf feine Vereinigung mit Roschdjestwensky für Mitte, spätestens Eiide dieser Woche.

Tie Flotte Togos

dürfte sich gegenwärtig bei Nèosarnpho, einem der Südost- Häfen Koreas,^ ansh^kleu: Admiral Kaminiura wird da­gegen angeblich jede Stunde in Manila erwartet, und das Geschwader des Admirals Haschima wurde in Stärke von drei Kriegsschiffen auf der Höhe der Insel Corregidor ge­sichtet. Eiii japanisches^ Hospitalschiff (von den Japanern ebenso wie hon bcn Russen zu Kundschafterdiensten verwen­det) passierte die Saddle-Jnseln.

Die Politik.

cf Ueber das Inkrafttreten der neuen Zolltarife Herr, fchen vielfach noch Unklarheiten. Der neue deutsche Gene- raltarif und alle durch Handelsverträge daran bewirkten Abänderungen treten zusammen am 1. März 1906 in Kraft. Gleichzeitig toerden in (Geltung kommen die neuen Zoll­tarife und die mit Deutschland abgeschlossenen Handelsver­träge in Rußland, Oesterlleichâgarn, Italien, Belgien, Rumänien, Serbien. Nur der deutsch-schweizerische Han­delsvertrag wird teilweise schon am 1. Januar 1'906 Gel­tung erlangen gemäß dem Artikel 5 des Vertrages Aus Amerika würd gemeldet, Deutschland habe die Initiative er­griffen, um einen auf Gegenseitigkeit beruhenden Handels vertrag mit den Vereinigten Staaten zu sichern, der es be­fähigen wiirde, die Vorteile der Minimalzölle nach den Be­stimmungen des neuen Tarifgesetzes zu genießen. Das jetzt bestehende handelspolitische Verhältnis zwischen Spanien und Deutschland soll bis zum 1. März 1906 verlängert werden,

Ä

4: Die Neberweisttngen des Reiches an die Einzelstaaten werden in diesem Jahre 1,3 Millionen Mark weniger be­tragen, als im Etat vorgesehen war. Der Ausfall ist aus die Rechnung der Maischbottichsteuer zu setzen, während bic ben Einzelstaaten ebenfalls zufließenden Branntweinver- braucbs- und Stempelabgaben ein Mehr w verzeichnen haben.

. / Wegen Krankheit bat der I^H-^imf^^rctär im Reiche wmtzamt nun Fischer seinen - Alms '>cd genommen. An seine pfeife ist der bisherige Direktor Twete mm Unterstaats fefretär ernannt worden. Twele wird durch den Geh Ober­regierungsrat Kühn ersetzt.

*

. ^ Zu den Unruhen in Südwestafrika kommt eine wich- nge Meldung. Der Rebellenhäuptling Marenga in Deutich- Südwestafrika soll des Kampfes mühe und verwundet sein, so daß die Einstellung der Feindseligkeiten im südlichen Deil des Schutzgebiets erwartet werden dürfe. Unterband- hingen sollen angeknüpft sein. Solanae keine Unterwerfung des vielgewandten Hendrik Witboi erfolgt ist, darf auf eine Beendigung des Aufstandes nicht gehofft werden.

G Eine einheitliche Rkgelnng der Bestattung für sämtliche großen Städte der preußischen Monarchie beabsichtigt der zu ständige Minister ehvm führen. Jede Leiche soll spätestens 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes in die 9cichcnM'e

ü berge führt werden, gung erfolgen,

Von dort aus soll dann die Beerdi-

W w Preussischen Minister des Kultus und der Justiz haben verfügt, daß die Herstellung von Urkunden durch die ^mreibiMfdnnc nicht mehr grundsätzlich au aeWaffen sein xWbefonberc dürfen Urkunden der m'inndigpn G^- 1 arbeit lind die Grundbuchfacbou mittelst der Schreib Maschine hergestellt werden. Durchschlüge find ausgeschlo; fen, geeignete Farbbänder und Kissen zu verwenden.

Italien.

= Der österreichisch-ungarische Minister Graf Goluchowski gt am 29. April in Venedig eingetroffen zum Zwecke der Zusammenkunft mit dem italienischen Minister Tittoni. Nachlnittags 2 Uhr fuhr Goluchowski bei Tittoni vor, um 5 Uhr erfolgte der Gegenbesuch, abends fand ein Diner bei Tittoni statt

England.

0 Der erhoffte Goldreichtum Tibets ist nicht vorhanden. Der die Tibet-Expedition begleitende Geologe erklärt, das Land sei arm an tocrtDollen Metallen. Von Kohle und Edel­steinen wurde nichts gefunden. Die Enttäuschung ist groß.

Türkei.

=?= Die Pforte soll nach der abgeschlossenen französischel' nun auch eine A n l e i h e i n D e u t f ch land in Höhe von Millionen VeaUichligen. 30 Millionen davon sollen an die Kruppschen Werke für Lieferung neuer Schnellfeuerba!- terien gezahlt werden. Der Rest soll zu laufenden Ausgaben bienen. Eine offizielle Begütigung des Anleiheprojektes liegt nicht vor.

Hmertkx

=4= Schwere Veschnsdigungen gegen den UnLerstaatssekretär Loomis hat der amerikanische Gesandte Bowen in Caracas erhoben. Bowen soll vom Präsidenten Roosevelt die nach­drückliche Weisung erhalten haben, sofort nach Washington zurückzukehren. Dieser Befehl steht im Zusammenhang mit dem von Bowen gegen den Unterstaatssekretär Loomis er­hobenen Vorwur, dieser habe als Gesandter in Venezuela von der New Uork-Bermuda-Asphalt-Cou einen Scheck über 10 000 Dollar empfangen. Loomis verwahrt sich euer- gisch gegen die wider ihn erhobenen Anschuldigungen

* * Der Kaise r und die Kaiserin sind in Bari ange- langt und haben ihre Ausflüge an Land auch dort wieder -jfgenommen. So unternahm das Kaiserpaar in Veglei- ng der Prin- si Eitel-Friedrich, Adalbert und Oskar, sowie des Gefolges eine ausgedehnte Automobilfahrt. D-er Kai­ser, die Kaiserin und Prinz Eitel-Friedrich fuhren dabei im großen Touren-Automobil der Königin-Witwe Margherita, die übrigen Teilnehmer an der Fahrt folgten in acht wei­teren Kraftwagen. Die Herren trugen Schutzbrillen, dw Damen große Autoinobilschleier. Tie Fahrt ging u. a. auch nach Castel bei Monte, bem alten deutschen Kaiserschlos e in Apulien.

* * Der König von Sachse n nahm auf dem Exer­zierplatz Lindenthal bei Leipzig die Parade über das 19 Ar- nieekorps ab.

T)eer und flotte.

Generalinspekteur der Kavallerie von der Planitz in Ver- lm feiert am 1. Mai fein fünfzigjähriges Jubiläum. Die geianite deuttche Kavallerie beabsichtigt, dem General eine allgemeine Ehrung zu bereiten. Mindestens dreihundert habere Kavallerieoffiziere begeben sich zu diesem Zweck nach Berlin.

Soziales Leben.

[] Dürfen Innungen einem Arbeitgcberverbnno an- gchören? Auf eine Eingabe des Jnnungsverbandes, Bund deutscher Schneiderinnungen hat der Minister für Handel und Gewerbe erwidert, daß Innungen zu anderen als sta- Uiiarifd) oder durch das Gesetz bestimmten Aufgaben weder Beiträge von Mitgliedern noch Gesellen erheben dürfen Der Allgemeine deutsche Arbeitgeberverband für das Schne.- dergewerbe sei ein Kampfverein gegenüber den Organi­sationen der Gehilfen. Er stehe somit im Widerspruch r i dem Paragraphen 81a der Gelverbeordnung, nach oem die Förderung eines gedeihlichen Verhältnisses zwischen Meistern lind Gesellen Aufgabe der Innung sei. Der Innung gehör­ten ferner Mitglieder an, die nicht Arbeitgeber seien. Aus allen diesen Gründen sei der Beitritt der Innung im vor­liegenden Falle nicht zulässig.

[ ] Der Leipziger Aerztekouflikt ist endgültig beigelegt. Der seit zwei Jahren andauernde Zwist zwischen der Orts- kranknkasse zu Leipzig und den Kassenärzten ist durch einen Beschluß der Kasse definitiv beendet worden. Die General- Versammlung der Krankenkasse beschloß die W i e d e r e i u - führung der F a m i l i e n b e h a n d l u n g. Damit ist der Stein des Anstoßes aus dem Wege geräumt.