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Nr. 101. Zweites Blatt.

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Samstag, den 30. April 1904

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___________________13 Jahrgang.

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für Ob erh essen und die Kreise Marburg und Wetzlar; Lokalanzeiger für Gietzen und Umgebung.

Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen ^^»'^c^><âggpraua*^~-^sa>■^«^^■HL«u;»^

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(Ein Interview.)

Unsere „Zukunft auf dem Wasser" bildet in poli­tischen Zirkeln wieder einmal das Tagesgespräch. Von den Aeußerungen bei den kürzlich abgehaltenen Verhandlungen des Deutschen Flottenvereins ausgehend, schwirren Gerüchte umher von „uferlosen" Plänen, die im Reichsmarineamt au^geheckt worden seien und über kurz oder lang dem Reichs­tag unterbreitet werden sollen: Pläne zum übermäßigen Ausbau unserer Flotte, die der augenblicklichen Finanzkraft des Reiches geradezu Hohn sprächen. Daß die öffentliche Meinung durch derartige Gerüchte beunruhigt werden muß, liegt auf der Hand. Unser Berliner ES-M i t a r b e i t e r hielt es daher für seine publizistische Pflicht, an einer der zuständigen Stellen eingehende Infor­mationen einzuziehen. Dort wurde ihm folgendes mit­geteilt :

Die Verhandlungen des Deutschen Flottenvereins haben dem deutschen Volke und wohl auch den verbündeten Regie rungen das Ziel gezeigt, welchem das Reich, wenn es wirk­same Heim- und Weltpolitik treiben will, zustreben muß: die V e r st ä r k u n g der deutschen Wehrkraft zur See! Freilich, über das Tempo, in welchem auf diesem Wege vorzuschreiten ist, dürfen ohne Schädigung der im Prinzipe übereinstimmenden Anschauungen, die Ansichten geteilt sein. Dem Deutschen Flottenvereine, dessen klärende und vorbereitende Tätigkeit unseren maßgebenden Marine­kreisen ja selbstverständlich nur hochwillkommen sein kann, erscheint das im gegenwärtig zu Recht bestehenden Flotten- bmigefeße vorgesehene Tempo bei weitem zu langsam. Er wünscht zu den beiden in Aussicht genommenen Linienschiffs­geschwadern bis spätestens 1912 ei n drittes hinzuzu- fiigen. Diesen Eifer in allen Ehren .... aber unsere leitenden Kreise haben nicht nur mit den technischen, mili­tärischen, sondern auch mit den politischen, parlamentarisch­taktischen Realitäten und Möglichkeiten tu rechnen.

Wie eine genaue Prüfung der einschlägigen Verhältnisse ergeben hat, wäre allerdings die deutsche Industrie nun­mehr im Stande, jede an sie herantretende Aufgabe auf dem Gebiete des modernen Kriegsschiffsbaues prompt zu lösen: ein drittes Liniengeschwader wäre also ohne Schwierigkeit in verhältnismäßig kurzer Frist erbaut. Auch das durch­schnittliche Maschinen- und Matrosenpersonal wäre zu schaf­fen. Aber schon ein hinreichend gut geschultes, durchgebil­detes Offizierkorps wäre in einigen wenigen Jahren recht schwer in der erforderlichen Kopfzahl zu erlangen. Und in noch weit höherem Maße würden sich Schwierigkeiten er­geben bei der Bedienung der schweren Bestückung und anderer Spezialapparate an Bord so großer Schlachtschiffe. Auch die Torpedoarmierung und ihre fach- und fachgemäße Ver- wendung erfordert ein mehrjährig ausgebildetes Personal.

Beispielsweise kann an 28 Ztm.-Geschützen beim besten Willen als Geschützführer kein Mann Verwendung finden, der 2 oder 3 Jahre Bord- und Geschützdienst geübt hat und an Maschinen-, Schnellfeuergeschützen u. s. w. die genügende Handfertigkeit erworben hat. Die schweren Kalibergeschütze der modernen Marine stellen die allerhöchsten Ansprüche an den Führer in technischer wie moralischer Hinsicht und an den zuständigen Stellen der Reichsmarine hält man mit vollem Rechte daran fest, daß gerade diese Geschützführer i \ h i A r t Elite artilleristischer Tüchtigkeit und Schwie­rigkeit darstellen. Zur ausreichenden Heranbildung zu die­sem Ziele aber gehören mindestens 6—8jährige systematische Vor- und Ausbildung.

Schon aus diesen kurzen Angaben erhellt zur Genüge, daß das Tempo unserer Flottenausbauer, ganz abgesehen von der Unzulänglichkeit der Reichsfinanzlage, von der Ab­geneigtheit großer parlamentarischer Parteigruppen und von der nicht in allen Bundesstaaten gleichmäßigen „Flottenfreudigkeit", in ein richtig abgemessenes Verhältnis zur rauhen Wirklichkeit, tum praktischen Können gebracht wer­den muß. *

Sm überraschendes Todesurteil.

(Von unserem Gerichtsberichterstatter.)

§ Berlin, 29. April.

„Die Geschworenen haben den Angeklagten des Mordes huldig befunden. Für dieses Verbrechen kennt das Gesetz Mir eine Strafe: den Tod. Das Gericht verurteilt den Am geklagten daher zum Tode." Mit diesen Worten verkündigte der Vorsitzende des Gerichtshofs das Urteil im Dallgower Tattenmordprozetz. Man geht wohl nicht fehl, wenn man in ihnen den, allerdings sehr diplomatisch verklausulierten Ausdruck einer gewissen Ueberraschung und Verwunderung erkennt, den der Wahrspruch der Geschworenen in dem Vor- siwnden auslöste. Eine Ueberraschung, die im Auditorium sichtlich allgemein geteilt wurde, deren Effekt aber Wohl am Amtlichsten beim Angeklagten zutage trat, dem es trotz aller Anstrengungen, seine bis dahin zur Schau getragene kühle Ruche zu bewahren, doch wie ein elektrischer Schlag durch die Weder zuckte. Darauf war er nicht vorbereitet gewesen. Lagen doch, nachdem die ärztlichen Gutachten auch nicht den

leisesten Anhalt eines positiven Verdachtes ergeben hatten, die Chancen für ihn so günstig, daß seine Verteidiger es ver­schmähten, überhaupt die mildere Unterfrage auf Totschlag Zu ventilieren, sondern direkt auf Nichtschuldig plädierten.

In der Tat, was konnte denn als bewiesen angesehen werden? Unstreitig doch nur, daß, wenn die Frau Walther in Dallgow ermordet worden war, auf niemand ein dringen­derer Verdacht lasten könne als auf ihrem Ehemann, von dessen Charakter die Verhandlung ein abschreckendes Bild er­gab. Walther entpuppte sich als ein gewissenloser Mädchern jäger, der trotz aller scheinheiliger Reden sicherlich seine erste wie auch seine zweite Frau, deren rätselhafter Tod den Aus- gangspunkt des jetzigen Prozesses bildet, in der gemeinsten Weise behandelt und mißhandelt hat. Ebenso ergab es sich zur Evidenz, daß ihm alles daran gelegen sein mußte, von seiner Frau loszukommen, da er eine neue Ehe einzugehen gedachte. Daß es ihm bei seinem moralischenTiefstande schließ­lich gleich gewesen ist, ob diese Trennung im Guten oder Bösen bewerkstelligt werde, wenn sie überhaupt nur erfolgte, ist ebenfalls einleuchtend. Ein Mann wie Walther schreckt vor einem Morde nicht zurück. Die Kenntnisse, die er aus seiner Praxis als Heilgehilfe von schnell betäubenden und schwer nachweisbaren Giften besaß, fügen den belastenden Momenten ein neues Gewicht gegen ihn hinzu.

Und doch ist die Beweiskette nicht geschlossen, da sie sich auf einer gänzlich unerwiesenen Voraussetzung aufbartt. Um zu dem Schluß zu kommen, daß Walther der Mörder seiner Frau ist, muß doch erst feststehen, daß diese wirklich ermordet ist. Und über diesen Punkt herrscht nach den medizinischen Gutachten berechtigten Zweifels Eigentlich besteht überhaupt nur der schwache Schimmer der Möglichkeit einer Ermordung. Der Befund spricht mit großer Wahr­scheinlichkeit für einen Selbstmord. Die Strangulierungs­marke war die typische. Wäre die Tote vorher erdrosselt und nachher aufgehängt worden, hätten sich zwei Streifen am Halse finden müssen. Für die Annahme, daß Frau Walther durch ein Gift betäubt und dann aufgehängt worden wäre, ergab sich durch die chemische Untersuchung nicht der geringste Anhalt. Die Leichenteile waren allerdings schon zu stark ver­west. Einen lebenden Menschen aber derart in halb sitzender Stellung aufzubänaen. wie es bei der Toten der Fall war, ist ein Ding der Unmöglichkeit: ergo mußte Selbstmord ange­nommen werden.

Trotzdem ist Walther als Mörder zum Tode verurteilt worden! Die Geschworenen haben sich in diesem Falle eben durch die innere Stimme in ihrer Brust leiten lassen, die ihnen sagte: Der Mann da ist ein Mörder, wenn es ibm auch nicht haarscharf bewiesen ist. Er hat eom dies fehl Werk so schlau angelegt, und ist außerdem durch Zufällige Umstände derart begünstigt worden, daß eine Lücke in den Indizienbeweis gerissen ist. Aber was gegen ihn spricht, ist schwerwiegend genug, um diese Lücke auszufüllen. Die Volksstimme wird den Geschworenen vielleicht recht geben. Vom Standpunkt des reinen Rechts aus, das nur nach Tat­sachen, nicht nach Eindrücken und Stimmungen seine Ent­schließungen trifft, erregt der Urteilsspruch starke Bedenken. Im Zuschauerraum fragte man sich auch, weshalb nicht min­destens die Unterfrage auf Totschlag gestellt sei, die manchem Geschworenen gewiß recht willkommen gewesen wäre. Nach der Verkündung des Todesurteils abc- hörte man einhellig die Ansicht, daß die Verteidigung die Pflicht habe, die Um­wandlung des Todesurteils in Zuchthausstrafe im Gnaden­wege anzustreben. Und die Ueberzeugung ist allgemein, daß diesem Gnadengesuch entsprochen werden wird, wenn es nicht gelingen sollte, das Rechtsmittel der Revision ein- zulegen.

Vermischtes.

# [Statist Wilhelm I. und Franz Josephs Die Erörte­rungen über eine mögliche Begegnung unseres Kaisers mit dem Präsidenten Loubet — das Schiff unseres heimkehren­den Kaisers und das des Präsidenten der französischen Re­publik sollten sich nach französischen Zeitungen in den ita- lienischen Gewässern so nahekommen, daß per distance eine Art von Begrüßung ausgetauscht würde — haben eine interessante Erinnerung lvachgerufen. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich konnte es nach 1866 lange nicht über sich gewinnen, König Wilhelm I. von Preußen wiederzusehen und ihm Auge in Auge zu begegnen. Der letztere dachte anders. Als er 1867 in Baden-Baden zur Kur weilte und erfuhr, Kaiser Franz Joseph werde auf seiner Reise ganz nahe bei Baden-Baden vorbeifahren, begab er sich nach der Eisenbahnstation Oos, um dem durchfahrenden Gegner von 1866 wiederum die erste Höflichkeit seit dem Vorjahre zu erweisen. Kaiser Franz Joseph wurde von der Anwesenheit des greisen Königs von Preußen auf 5cm Perron des Bahn­hofes der Vorstation von Baden-Baden rechtzeitig in K-enntnis gesetzt. Er nahm aber, obgleich sein^Zug mit verminderter Geschloindigkeit an der Statton vorüberfuhr, von dem in großer Uniform erschienenen König Wilhelm nicht nur keine Notiz, sondern hatte am Fenster^ mit abgewandtem Gesicht Platz genommen. Je mehr sich später die politischen und persönlichen Beziehungen zwischen Wien und Berlin wieder besserten, um dann zu einer Erneuerung der alten Waffen­brüderschaft auf besserer Grundlage zu führen, um so weniger ließ der Vorgang auf dem Bahnhöfe in Oos ev^- Stachel

^uruu in der -Seele eines so großherzigen ^collura-^.r, un.

König Wilhelm I. war.

cP tEin Heiratsantrag an König Christian von Däne­marks wurde von einer Kopenhagener Dame gerichtet, die sich natürlich als geistesgestört herausstellte. Der König pflegt allwöchentlich öffentliche Audienz M geben, zu der jedermann Zutritt erhalten sann; natürlich sind diese Audienzen immer stark besucht. Zur letzten Audienz erschien auch eine anscheinend den besseren- Ständen angehörige ältere Dame, die sich vor dem König verneigte imb auf dessen freun bliche Frage nach ihrem Anliegen antwortete, sie wünsche zu fragen, ob nicht der König Lust hätte, sich mit ihr zu ver­heiraten! „Ich glaube," erwiderte der König, „daß, ich dazu ein bischen zu alt bin." Bei dieser zarten Ablehnung be­ruhigte sich die Dame merkwürdigerweise, um dann aber zu fragen, ob sie nicht die Frau des Kabinettssekretärs werden könnte? Der König meinte, auch Herr Rosenstand sei gewiß m alt, worauf die Dame den Justizminister Alberti zum Mann verlangte. Hierauf ging der König ein und versprach, den Minister darauf vorbereiten zu wollen. Dann aber wandte sich der König mit ein paar Worten an seinen Adju­tanten und ließ durch diesen die geistesgestörte Dame scho­nungsvoll fortführen.

CD k Präsident Loubets ist seit Jahrhunderten daS erste französische Staatsoberhaupt, das Rom betritt. Wenn man Karl d. Gr. als französischen König mitrechnen will, so war er der erste, der die Stadt der Päpste betrat und durch die Anerkennung der sogenannten Konstantinischen Schenkung die weltliche Macht des Papsttums begründen half. 700 Jahre später, am 31. Dezember 1494, zog König Karl VIIL als siegreicher Eroberer Italiens durch Rom, um Neapel anzugreisen, und erzwang vom Papste Alexander VI. die Belehnung mit Neapel. Der drittle ist heute der Präsident der Republik.

G^lZtt früh triumphiert.^ Von den Begründern der wissenschaftlichen Hygiene Max v. Pettenkofer erzählt der Hosrat Mar Gruber in den soeben erschienenen Berichten der deutschen chemischen Gesellschaft eine hübsche Anekdote. Pettenkofer war, wie das öfter bei Professoren vorkommen soll, sehr zerstreut. Er war der ständige Spott seiner Fa­milie, daß er stets ohne Regenschirm heimkebrte. Darum nmr er besonders stolz, als er einmal von eines Reise nach England seinen Regenschirm glücklich wieder auf den Kon- nuent zurückgebracht hatte. Trimnphierend telegraphierte 7 von Augsburg nach Hause: „Ich und mein Regenschirm kommen um die und die Stunde beim". Als er aber seine Wohnung betrat und das glücklich gerettete Gerät den Seini- acn voll Genugtuung vorweisen wollte, bemerkte er mit Schrecken, daß seine Hand leer war. Er hatte den Regen­schirm im — Telegraphenamt zu Augsburg stehen lassen.

^ [Tic Ehre des Fünfjährigen.^ Ein sonderbarer Be- leidigungsprozeß spielte in Wien. Die Privatiere Philomene Lenk hatte sich beim Bezirksgerichte Josephstadt gegen die Ehrenbeleidigungsklage eines fünfjährigen Kindes zu verant­worten. Frau Rosa Pramer hatte in Vertretung ihres fünf ^<ahre alten Sohnes geklagt, dessen Ehre dadurch verletzt mürbe, daß er von der Angeklagten eine leichte Ohrfeige er­halten hatte. Der Richter bemerkte: „Die Klage für ein fünfjähriges Kind wegen einer „Watschen" ist wohl ein Uni­kum; am Ende werden auch Wickelkinder wegen Ehrenbeleidi­gung klagen." Frau Pramer bemerkte, sie könne doch nicht ruhig bleiben, wenn ihr Kind „blutig" geschlagen werde. — Richter: Sie können ja eine Strafanzeige machen, aber wegen Ehrenbeleidigung klagen ist nicht der richtige Weg. Schließ­lich erklärte sich Frau Pramer bereit, die Klage gegen Frau Lenk zurückzuziehen, so daß der Richter nicht in die Lage kam, zu entscheiden, ob eine Beleidigung der Ehre des Fünf- jährigen vorliege oder nicht.

D Das Neueste vom Saharakaiser. Die fünf Matrosen der Jacht „Frasquita", die den „Kaiser der Sahara" Jacques Lebaudy auf Schadenersatz verklagt hatten, weil er sie.an der afrikanischen Küste ausgesetzt hatte, haben von der Weiter­führung des Prozesses abgesehen, nachdem zwischen ihren Anwälten und dem Lebaudys eine gütliche Einigung erzielt roorben ist. Sie erhalten 50 000 Fr. Entschädigung und stellen nun die Zivil- und Strafklage ein. Es heißt, Lebaudy habe darauf bestanden, in der Quittung über die empfangenen Gelder ausdrücklich in seiner hohen Eigenschaft als Wüsten- kaiser angeführt zu werden, so daß die Quittungen gelautet hätten: Empfangen von Sr. Majestät dem Kaiser der Sahara die Summe von . . . ulw.

^ ^Dreihundert Kongresse zu gleicher Zeitü werden auf der Weltausstellung in St. Louis abgehalten werden. Es handelt sich dabei in der Mehrzahl um kleine Kongresse, für die nur hundert Mitglieder angemeldet sind. Hundert von diesen Kongressen aber werden mindestens tausend' Teil­nehmer finden, und bei zwei Kongressen rechnet man mit geradezu riesenhaften Besuchsziffern. Der eine dieser Kon­zresse ist ein politischer, nämlich die Demokratische Kon- oention, zu der man 50 000 Besucher erwartet. Der zweite Kongreß betrifft das Erziehungswesen, und man erwartet dazu aus den Vereinigten Staaten von Amerika allein 50 000 Lehrer.

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