Einzelbild herunterladen
 

0J»3

'S es

<yO

Nr. 96. _________________

wweMeeWt*«: in «fejen, -b,«h»lt monatlich 50%., Mi Hin« gebracht 60 Pfg., durch die Post bezogen viertel-

Mrttch Mk. 1.50.

^WWbetleee* : Obeicheifiiche Kamilienzeitung (tiglich) «ob die eieiwe* Gattenblase» (wöchentlich).

W,« MM erscheint an «le» Werktagen nachmittags.

feig §

O^ ? C ^ 3 Ls^ZK

3 o re

re

£"9 >

^ re®

8 re

, 0 1 OS

3 re ^§ E 2,0 3^3 Cr 0 * re 0 3 . 2 D 3 3 Q (y , M " E* 7! 33

E

3

re

0

5

ö er

re re re

y g:

re

2

S

a v

«ö«? - re - X'

Weiteste Wachrichten

(Kietze«« HagMirM MaöyLsKige Tageszeitung (Kietze«« Iertung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetzlar; Lokalameiger für Gießen und Umgebung.

Enthält alle amtlichen Bekanntmachrmgen der G«HH. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberheffen.

Betreff: Maßregeln zur Abwehr und Unterdrückung der Schweinepest (Schweineseuche).

Bekanntmachung.

Nachdem die Schweinepest (Schweineseuche) in den Kreisen unsrer Provinz zwar erloschen, dagegen besannt geworden ist, d«ß sie in benachbarten preußischen Bezirken noch fortbeftt^t, treffen wir, unter Aufhebung der Vorschriften in unserer Be­kanntmachung vom 8. Juni v. Js. (Kreisblatt Nr. 67) und Dom 19. August v. Js. (Kreisblatt Nr. 96), auf Grund des 8 9 des Ausschreibens Großh. Ministeriums des Innern vom 27. Juli 1895 zu Nr. M. I. 20929 folgende Anordnungen, die wir mit dem Anfügen öffentlich bekannt geben, daß Zu­widerhandlungen nach § 65 Ziff. 2 und § 66 deS Reichs» vi-ehseuchengesetzes mit Geldstrafe oder Hast, wissentliche Ver­letzungen der Vorschriften dagegen gemäß § 328 R.-Str.'G. mt Gefängnis bestraft werden.

1. Händler, welche Schweine seilbieten oder solche von Ort zu Ort transportieren oder transportieren lassen, müssen mit Gesundheitsschemen versehen sein, worin von dem beamteten Tierärzte bescheinigt ist, daß die Schweine aus hessischen un­verseuchten Zuchten stammen, oder seit ihrer Einführung in hessische Gebietsteile mindestens 5 Tage in seuchefreiem Zustande ^gebracht haben und gegenwärtig frei von einer Seuche sind.

Diffe Gesundheitsscheine haben eine Gültigkeit von 3 Tagen, nach deren Ablauf aus ihnen durch den beamteten Tierarzt z« bescheinigen ist, daß eine abermalige Untersuchung der Schweine stattgefunden und die Seuchenfreiheit derselben er­gaben hat. ___

2. Auf den Gesundheitsscheinen müssen die Schweine, soviel als angänglich bezeichnet und ihre Zahl genau angegeben sein. Ueber etwaige Abgänge aus den Transporten durch Verkauf oder Krepieren hat sich der betr. Händler durch Be­scheinigungen der betreffenden Ortsbehörden oder des beamteten Merarztes auszuweisen.

3. Sowohl die Gesundheilsscheine wie die Bescheinigungen über die Abgänge aus den Transporten hat der Begleiter derselben stets mit sich zu führen.

4. Krepiert ein Schwein aus einem solchen Transport, so ist unverzüglich der Kreisveterinärarzt zur Feststellung bei Todesursache zuzuziehen. Bevor diese Feststellung statt- gefunben hat, darf ein Verkauf aus dem betr. Transport ober ein Fortbringen desselben oder einzelner Tiere daraus nicht stattfinden. Dieser Maßnahme, sowie der nach Fest- stellung einer Seuche ungeordneten Gehöftssperre bleiben die sämtlichen Schweine des fraglichen Transports so lange unterworfen, bis die Seuche erloschen und alle Gefahr einer Weiterverbreitung derselben beseitigt ist.

5. Aus Mastschweine, welche zum Zweck der Schlachtung transportiert werden, finden die im Vorhergehenden enthaltenen Bestimmungen keine Anwendung.

6. Die Kosten für die vorgeschriebenen Gesundheitsscheme und sonstigen Bescheinigungen hat der betr. Händler zu tragen. Die Feststellung der Todesursache eingegangener Schweine ge­mäß Ziffer 4 gegenwärtigen Ausschreibens erfolgt auf Kosten der Großherzoglichen Polizeikaffe.

7 Das Verbot des Verkaufs von Läufer­schweinen im Umherziehen wird aufgehoben.

Wegen der Abhaltung der Schweinemärkte be­stimmen wir ferner das folgende:

I. Die betreffenden Marktplätze sind derart zu teilen, daß die Schweine der Händler von denjenigen der Züchter vollständig getrennt sind.

II. 1. Die Schweinezüchter Haven ein von der Orts­polizeibehörde ausgestelltes Ursprungszeugnis aufzuweisen, in welchem ausdrücklich bescheinigt wird, daß der Besitzer die von ihm zum Markte gebrachten Schweine selbst gezüchtet hat. Außerdem ist bei Schweinen, die außerhalb des Groß- Herzogtums Hessen gezüchtet worden sind, in dem Zeug­nis, unter Angabe der Stückzahl und des Alters der betref- senden Schweine, zu bescheinigen, daß der Herkunftsort seucheu- frei ist.

2. Wegen der von Schweinehändleru auf die Märkte aufgetriebenen Schweine wird auf die Bestimmungen oben snb 1, 2, 3 und 6 verwiesen.

3. Sämtliche Ausweise werden von den Polizeibeamten nachgeprüft und sind dem Großh. Kreisveterinärarzte auf Verlangen vorzuzeigen.

Alsfeld, den 18. April 1904.

Grobherzogliches Kceisamt Alsfeld.

Dr. Melior.

Montag, den 25. April 1904.

Gie ßener

Der Krieg in Ostasien.

Daß mehrere Vorpostcngefechte am Jalu stattgefunden, haben, bestätigt sich. Dagegen fehlt für die Meldung von einem größeren Gefecht noch immer jede amtliche Unterlage.

Ueber die

Feindseligkeiten am Jalu berichtet ein Telegramm des Statthalters Alexejew an den Zaren die folgenden Einzelheiten:

Eine Reihe von Rekognoszierungen am Jalu haben ergeben, daß die Japaner nördlich von Widschu bedeu­tende Streitkräfte bei Diwissi Zusammenzogen, sowie be­gonnen haben, Truppen in Widschu zu vereinigen. Die dortige koreanische Bevölkerung wurde gezwungen, die Stadt zu räumen. Es ist eine Meldung eingegangen, wonach die Japaner Frachten, die Pontons ähnlich waren, befördert haben. Gegenüber Mabihe wurden auf einer Insel von unseren Freiwilligen zwei japanische Kund­schafter getötet, von denen einer anscheinend Offizier war. Auf der rechten Flanke führten unsere Freiwilligen meh­rere Tage lang kühne Rekognoszierungen des linken Jalu- ufers aus. Dadurch wurde festgestellt, daß südlich vom Pomahuafluß wenig Truppen stehen, daß die Japaner dort aber mit Herstellung von Booten beschäftigt sind. Ein aus zwei Offizieren und 32 Mann bestehendes rus­sisches Kommando begab sich in drei Booten dorthin, wurde aber bemerkt und verlor im Gefecht drei Schützen. Schwer verwundet wurden im Gefecht Stabskapitän Smeitzin und 11 Schützen. Leutnant Puschkin und vier Schützen sind leicht verwundet. Unter Deckung des Feuers von zweien unserer Geschütze kehrte das Kommando auf unser User zurück.

Eine weitere russische Schiffsexplosion.

Die russische Flotte in Port Arthur ist wirklich vom Un­glück verfolgt oder leidet unter einer wahrhaft sträflichen Nachlässigkeit ihrer Besatzungen. Schon wieder hat sie einen schweren Unfall zu verzeichnen. Bei der Anlage einer Minensperre durch Dampfschaluppen kamen durch eine vor­zeitige Explosion unter dem Hinterteil einer Schaluppe der Leutnant Peter Pell und 20 Mann um.

6m Kolomalgedenktag.

Auf den Tag genau sind es jetzt zwanzig Jahre, daß Deutschland Kolonialmacht ist. Am 24. April 1884 wurde die erste deutsche Kolonie begründet, und das heutige Deutsch- Südwestafrika war es, über dem vor zwanzig Jahren die lteichsflagge am Mast emporstieg. Das zwanzigjährige Jubi­läum der Z:igehörigkeit dieser ersten deutschen Kolonie zum Reiche sieht keine erfreulichen Zustände in der Kolonie: Fast alles, was deutsche Arbeit und deutscher Fleiß in der Kolonie geschaffen, liegt in Schutt und Asche, srische Gräber deutscher Männer und Frauen erheben sich in den Siedelungen, und jeder Tag fordert neue Opfer an kostbarem Blut. Indessen diese gegenwärtige Not der Kolonie soll uns die Hoffnung ticht rauben. Man darf wohl sicher sein, daß mit dem gegen- värtigen Aufstand die Wirren im Lande beendet sein werden. Und die weiteren Jayrzehnte werden Deutsch-Südwestafrika sicherlich in aufsteigender Entwickelung zeigen.

Aus der Kolonie liegen heute besondere Nachrichten nicht vor. Wie verlautet, ist der langjährige Mitarbeiter Wiß­manns in Ostafrika, Legationsrat Dr. B u m i l l e r , als Oberleutnant in die südwestafrikanische Schutztruppe ein­getreten und reist dieser Tage nach Südwestafrika ab. Bu- miller war 1900 dem Stabe Waldersees in China beigegeben und wurde 1902 als Kolonialattachee nach Paris geschickt. Von dort wurde er vor wenigen Wochen abgerufen. Bumiller gehört dem Heere als Oberleutnant der Reserve des Garde- Kürassier-Regiments an und hat sich in den Kämpfen in Ost­afrika mehrere preußische Kriegsauszeichnungen erworben.

Der weitere

Verstärkungs-Truppentransport, der am 30. d. M. von Hamburg aus in See geht, wird an Bord des von der Reichsregierung gecharterten Reichspost­dampfersH e r z o g" (Kapitän Weiskanun) nach Swakop- mund befördert werden. Wie verlautet, sollen die Truppen hauptsächlich dazu bestimmt sein, die englische Grenze zu überwachen, da es sich gezeigt hat, daß die Herero von dieser Seite aus unseren Schutztruppen am gefährlichsten geworden sind resp, in Zukunft noch gefährlich werden können. Wie aus Hamburg weiter berichtet wird, kommen in den nächsten Tagen 500 000 Gewehrpatronen von dort aus zur Verschiffung.

Die Fttukentelegraphie im Schutzgebiet.

Die jetzt in Südwestafrika zur Verwendung gelangenden Funken st ationen sind, weil Funkenwagen nicht an­wendbar, die sogenannten K a r r e n st a t i o n e n. Zu .einer Karrenstation gehören fünf zweirädrige Karren mit

13. Jahrgang.

J»sertio«S»reiS r Die einspaltige Petttzettr für ganz SW bessern, die Kreise Wetzlar und Marburg 10 Pfg. sonst ttWG Reklamen die Petitzeile 30 resp. 40 Pfg.

Postzeitungsliste No. 3269.

Redaktion und Expedition: Gießen, S e lt^rsweg 4G, Fernsprechanschlnst Nr. 368.

einem Maximalgewicht von je 600 Kilo. Auf Karren I sind die Apparate für Geber und Empfänger untergebracht, der Karren II trägt die zur Erzeugung der elektrischen Energie erforderliche Di)namo mit zugehörigem Benzinmotor, Karren III dient als Vorratswagen für die Ballons mit Drachen, Handwerkszeug 2c.; auf Karren IV ist ein Gaserzeuger vor­gesehen, der bei eintretender Windstille die Station be- anders für koloniale Unternehmungen von dem Nachschub des Wasserstoffgases unabhängig machen soll; Karre V ist Bagagewagen . Die Karren sind zweiräderig mit starken Federn; sie werden vom Bock gefahren, der außerdem noch einem Mann der Bedienung Platz gewährt. Als Bespannung dient unter normalen Verhältnissen ein Pferd in der Schere. Zum Betrieb einer Funkentelegraphenstation auf Karren sind zwei Offiziere, zwei Unteroffiziers und acht Mann vor­gesehen. -

Die Politik.

=f= Die Verstaatlichung der Pfalzbahnen soll zum 1. Ja­nuar 1905 Tatsache werden. Die bayerische Staatsregie­rung hat ihre Geneigtheit ausgesprochen, die gesamten Pfalzbahnen vom 1. Januar 1905 zu einem Preise zu über­nehmen, welcher dem nach dem Stande von Mitte März 1904 zu berechnenden Kurswerte des gesamten Aktienkapi­tals entspricht. Es bleibt nun noch abzuwarten, was die Verwaltung der Pfalzbahnen zu diesem Vorschläge sagt.

*

Mit dem vorläufigen Siege der Krankenkassen hat der Aerztestreik in Mülheim a./Nh. geendet. Am 23. d. Mts. haben die dem Deutschen Aerzteverein angehörigen Aerzte ihre Tätigkeit für die .Erankenkasseir eingestellt. Den Kassen­vorständen gelang es, von auswärts eine genügende Anzahl Ersatzärzte heranzuziehen. Die Aufsichtsbehörde erklärte die Zahl der zur Verfügung stehenden Aerzte für genügend.

^- Die Auswanderung aus Deutschland ist seit Errichtung des Reiches nie so gering gewesen als seit dem Inkrafttreten der gegenwärtigen Handelsverträge. Seit 1871 wanderten aus dem Deutschen Reich nach Uebersee 2 590 000 Personen aus. Davon kommen auf die neun Jahre 1871/79, also auf die vor der 1879er Zolltarifreform liegende Zeit 509 000 Auswanderer, auf die zwölf Jahre 1880/91 1 580 000 Auswanderer, auf die zwölf Jahre 1892/1903 nur 500 000 Auswanderer. In dem Abschnitt 1871/79 kamen auf je 100 000 Einwohner im Durchschnitt jährlich 133 Auswan­derer, 1880/91 stieg diese Ziffer auf 281, 1892/1903 ging sie auf 77 herab.

. A Eine zeitgemäße Warnung an die Aerzteschnft enthält ein Erlaß des preußischen Kultusministers, der sich gegen den vielfach von Aerzten geübten Brauch richtet, sich in ihrer Praxis durch Kandidaten der Medizin vertreten zu lassen. Dieser Brauch ist nach Ansicht des Kultusministers ein bedenklicher Mißbrauch, der dem Publikum, den Aerzten imd vor allem auch den jungen Vertretern den größten Schaden bringt. Die letzteren würden nämlich jetzt verpflichtet sein, sich gleich den Kur­pfuschern bei dem zuständigen Kreisarzt zu melden. Dem auftraggebenden" Arzte könnte sogar ein ehrengerichtliches Verfahren drohen. Jetzt vor Beginn der Reisezeit kommt diese Mahnung gerade recht. Soll doch schon der Fall vor­gekommen sein, daß der jungeHerr Doktor", der als Ver­treter eines Arztes während dessen Sommererholung auf­tauchte, in Wirklichkeit knapp das Physikum bestanden und von praktischer Medizin noch keine blasse Ahnung hatte.

\=/ Eine nachahmenswerte Maßregel auf landwirtschaft­lichem Gebiet, die eine Besserung bäuerlicher Grundver­hältnisse anstrebt, ist in Schleswig-Holstein getroffen worden. Die Bewohner des Dorfes Schuby, Kreis Schleswig, besitzen Ländereien, die sich wegen ihrer Lage, ihrer schlechten Zu­gänge und Bewässerung sehr unvorteilhaft bewirtschaften lassen. Die Besitzer haben jetzt beschlossen, die zerstreut lie­genden Felder zusammenzulegen, zeitweilig in einer Hand zu vereinigen und-durch einen tüchtigen Landwirt bewirt­schaften zu lassen. Dieser Verwalter wird das Dorfland zweckmäßig mit Wegen und Gräben versehen und zunächst auf gemeinsame .Rechnung bewirtschaften. Sobald die großen Verbesserungen des Gebietes es handelt sich um eine Fläche von 1500 Morgen beendet sind, erhält jeder Bauer für das eingeworfene Land eine geschlossene, leicht erreichbare, gut bewässerte Fläche, die ihm künftig mit ge­ringeren Kosten größere Erträge bringen wird.

Oesterreich-Ungarn*

Die Aussichten für die streikenden Eisenbahnbeamten in Ungarn verschlechtern sich von Tag zu Tage. Bereits jetzt haben sich mehrere tausend Bewerber für den Eisenbahndienst bei der Direktion gemeldet. 500 neue Beamte wurden an­genommen. Die Zahl der Züge, die verkehren, ist dement­sprechend größer geworden. Es ist dringend zu wünschen, daß der Verkehr so oder so bald wieder in vollem Umfang ausgenommen sein werde. Denn eine Fortdauer der Ver­kehrsstockung droht schwere Folgen für die Bevölkerung der Städte zu haben. Wenn die Unterbindung des Verkehrs nur einige Zeit anhalten sollte^ so_.sieht z. B. Budapest einer noch