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Nr. 18._________________________

Lbo«ueme«tSprriS: in Gießen, abgehsll monarlich 50 Pfg., io'S H«us gebracht 60 Pfg., durch die Poft bezogen viertel­jährlich Mk. 1.50.

Gratisbeilage«: Oberhesfifche FamUie«zeitn«g (täglich) und die Gießener Seifenblasen (wöchentlich).

Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmittags.

Freitag, den 22. Januar 1004.

Gießener

__________________13, Jahrgang.

Z«sertto»spreiS- Die einspaltige Petttzeile für ganz Ob«* Hessen, die Kreise Wetzlar und Marburg 10 Pfg. fonft 16 M Reklamen die Petitzeile 30 resp. 40 Pfg.

Postzeitungsliste No. 3269.

Redattion und Expeditton: Gießen, Seltersweg 88 Ffernsprechanschlnft Nr. SSL.

Neueste Nachrichten

(Gießener UngevKrtt) MnaSstängige Tageszeitung (Gießener Zeitung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetzlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung.

Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.

Gießen, den 19. Januar 1904.

Betr.: Die Wenk'sche Stiftung.

Die Gr. Kreisschulkommission Gießen

an die Schulvorstände des Keeis-s.

Aus rubr. Stiftung sind uns einige Mittel zur Verfügung gestellt worden, um solchen Schülern, die sich in der Fortbildungsschule durch tadelloses Betragen und gute Leistungen ausgezeichnet haben und die auch in der Landwirtschaft Tüchtiges leisten, zu prämiieren.

Wir fordern Sie auf, uns bis zum 31. l. M. unter genauer Angabe des Namens zu berichten, ob in ihrer Gemeinde ein solcher Schüler ist.

Fehlberichte sind nicht zu erstatten ; später ein­laufende Anträge können keine Berücksichtigung mehr finden.

_______________Dr. Breidert.

Gießen, den 19. Januar 1904. Betr.: Den gerichtsärztlichen Dienst; hier die Räume zur Vornahme von Leichenöffnungen.

Die Gr. Kreisschulkommission Gießen an die Schulvorstände und Gr. Bürgermeistereien des Kreises.

Nachstehende Verfügung teilen wir Ihnen zur dienstlichen Kenntnisnahme mit.

Dr Breidert.

Darmstadt, den 22. Dezember 1903. Betr.: Wie oben.

Das Großh. Ministerium der Justiz

an die Grotzh Justizbehörden

Es ist mehrfach vorgekommen, daß in Ermangel­ung sonstiger zur Verfügung stehender Räumlichkeiten Leichenöffnungen in Schulsälen vorgenommen wurden. Da dies mit Recht in weiten Kreisen der Bevölkerung Anstoß erregt hat und die Schulen als für den bezeich­neten Zweck durchaus ungeeignet anzusehen sind, so sehen wir uns veranlaßt, für die Zukunft die Vornahme von Leichenöffnungen in Schulhäusern ausdrücklich zu unter­sagen. Es wird um so eher angehen, dieser Vorschrift in allen Fällen nachzukommen, als Großh. Ministerium des Innern die Großh. Kceisâmter veranlaßt hat, für größere Orte auf die Herstellung von besonderen Räumen für Leichenöffnungen zu dringen und auch für kleinere Ge­meinden von den Großherzoglichen Bürgermeistereien die Bezeichnung geeigneter Räume zu fordern und diese auf ihre Tauglichkeit zu prüfen.

________________(gez.) Dittmar. _______________

Bekanntmachung.

Betr.: Rauschbrand zu Watzenborn.

Bei einem Schaf des Joh. Gg. Philipp V. in Watzenbo rn ist Rauschbrand festgestellt worden.

Gießen, den 18. Januar 1904.

Großherzogliches Kreisamt Gießen

I. V.: Dr. Kranzbühl er.

frauenwahlrecht und Kaufmannsgericht

CB. In der Reichstagssitzung vom letzten Mittwoch wurdt von mehreren Seiten, unter anderem auch von Vertreterr bürgerlicher Parteien, das Verlangen gestellt, daß auch der r Handelsgehilfinnen das Wahlrecht für die Beisitzerwahler zu den Kaufmannsgerichten gewährt werde, und zwar ver langten die Sozialdemokraten das aktive und passive Wahl recht, während die bürgerlichen Parteien sich lediglich au das erstere beschränkten. Daß das passive Wahlrecht nick gewährt werden kann, ergibt sich auS der ganzen Organi sation des Staates. Unser Staat ist ein Männerstaat uni muß es auch fein, weil im Falle eines Krieges doch nur de- Mann die letzten Konsequenzen des Staatsinteresses ziehen kann, indem er sein Leben als Krieger rn die Schanze schlägt Demgemäß können also die Frauen auch nicht keilnehnreli ar den Aemtern, die der Staat zu vergeben hat. Die Förderinn des passiven Wahlrechts zu den ^aufinaiinSgcriditeii, d. h die Wählbarkeit zu Beisitzern, hat demnach kerne praktisch. Bedeutung.

Euvas anderes aber ist es, ob man den Handelvgemmnnel nicht das aktive Wahlrecht geben könnte. Im ganzen purster im deutschen Reich' mehr als 100 000 kaufmännische Aw gestellte weiblichen Geschlechts tätig sein. Es fommen alsc hier immerhin schon refpektable BOfcrn in Betracht. Ulleir der Staatssekretär Graf Posadowsko hat erklärt, daß an eim Gewährung dieser Forderung überhaupt nicht zu denken sei und man wird wohl kaum fehl gehen, wenn man annlMMh daß dieses Verlangen um der laabrscheinlicben und not wein digen Konsequenzen willen als unerfüllbar gilt. Wurdt man den kaufmännischen Angestellten das Wahlrecht âu-

... • neu, dann bauen es anm die Arbeuenuueu für Die Ge werbegerichtswahlen zu fordern, und Die ganze Wahlrechts 'rage wäre von erheblich größerer Bedeutung als seither denn die Wahlen ^um OSemerbegericbt erfolgen nach Dem Sintern des Reichstag Swa bl rechts unD werden, wie ebenfalls m Der Reichstagssitzung betont wurde, vielfach zu volitüchen Elften gestempelt. Durch Die Verleihung des Wahlrechts an Dm Arbeiterin ncm würde also das Franenetemenl zu einem Doli tischen F-aktor werden, der schon deshalb nach Der äußersten Kruken bin gravitieren würde, weil Dort Die radikalen Frauen- 'm Gerungen am willigsten vertreten werden.

Was nun Dm Wahlen zu den KaumnmuSgernbten anbe- angr io df die Verleihung deS Wahlrechtes von geringer Drastischer Bedeutung weil ^r Entwurf nur an Korpo- rationen be^m an Vertret' r von Korporationen das Wahl­recht rerieiben will. Entweder sollen die Krankenkassen oder lln.^müuNische Vereine Die Wahlen der Beisitzer vollziehen. Vn ^infUi* der Frauen könnte also nur in indirekter Weise jur Geltung 'ommen indem sie bei den Wahlen der Kranken­kasse). m£ Verein Svorstäirde mitwirkten. Vorbedingung hier­in wär/ weiterhin, daß auch das Vereinsrecht in Fluß kommt. Sächl-eklich f:nD Dm Dienstverträge, die mit Haiidlungsgehil- finnen -chge schlossen werden, ihrem Wesen nach Dieicsuen, wie diejenigen der männlichen Geschäftsangestellten, und haben sonach dieselbe Rechtsbehandlung zu fordern. Die Hauptsache bleibt unter allen Umständen, daß auch Die weiblichen An­gestellten das Recht haben, die kaufmännischen Gerichte in Anspruch zu nehmen; von dem Wahlrecht würde doch jeden- nlls nur die Minderzahl Gebrauch machen.

Der Rerero-Huf stand.

Endlich wieder eine neue Nachricht aus dem Auf- 'tandsgebiet! Das Kolonialamt veröffentlicht folgende Mit- eilung:

Nach den letzten über den Hereroaufstand eingelaufenen Telegrammen haben Ovamboleute einen Brief des Wagen­bauers Z i e b e r s nach Swakopmund gebracht, durch den die bereits früher gemeldete Belagerung von Omarurn be­stätigt wird. Die heliographische Verbindung nach diesem Ort ist unterbrochen. Auch wird die Plünderung Etiros, etwa 25 Kilometer nördlich Karibik, gemeldet. S. M. S. „Habicht", das am 18. abends in Swakopmund eingetrof­fen war, hat am folgenden Tage 2 Offiziere, 1 Arzt, 52 Mann, 1 Maschinengewehr und 2 Revolverkanonen nach Karibik entsandt, wo die Expedition glücklich eingetroffen ist. —

Ein später eingelaufenes Telegramm meldet die Ent­sendung von noch 29 Mann S. M. S. „Hakicht" nach Karibik unter dem 1. Offizier mit einem Maschinengewehr und einer Revolverkanone. Es soll, wenn möglich, von Karibik aus ein Vorstoß versucht werben. Frauen und Kinder kommen von Karibik nach Swakopmund. Nach­richten aus Qkahandia, von der Expedition Zükow und aus Windhuk liegen nicht vor.

Ueber die Lage der Weißen

di den gefährdeten Bezirken ist einstweilen mitzuteilen: Du Lage der in O k a h a n d j a eingeschlossenen Weißen ist kritisch. Okahandja liegt über 300 Kilometer von der Küstr entfernt und 100 Kilometer von der letzten Station bei Zisenbahn. Außer den gutgesinnten Farbigen dürften bon etwa 70 Europäer fein, die in Okahandja der Rettung harren beider verfügen die Eingeschlossenen über kein einziges Ge schütz; sie find in dem Kampfe lediglich auf ihre Gewehre angewiesen. Da das Landungskorps des „Habicht" die Eisenbahn nur auf einer Strecke von etwa 200 Kilometer benutzen kann, so dürfte seine Ankunft vor Freitag in Oka Handja kaum zu erwarten sein. — Nach einer in Berlin ein­gegangenen Privatnachrtcht aus bem Schutzgebiet ist die Hoffnung nicht unbegründet, daß es den m e i st e n Far­mern im Bezirk Windhuk gelungen fein wird, die Station rechtzeitig zu erreichen.

Die Abfahrt der „Darmstadt".

mit dem Expeditionskorps von Wilhelmshaven ging gestern Nachmittag pünktlich um 3 Uhr von statten. Das Expeditions­korps hat auf besonderem Befehl des Kaisers die Fahne des 2. Seebataillons mitgenommen. Die mittags aus Kiel nach Wilhelmshaven abgereisten Kieler Expeditionsteilnehmer waren auf dem Kieler Bahnhof vom Prinzen Heinrich mit einer kernigen Ansprache verabschiedet worden. Kurz vor der Abfahrt erlebte man noch eine Ueberraschung: Major b. Glasenapp, der die Expedition ursprünglich führen sollte, ist von biefem Auftrage wieder entbunden und, wie schon kurz gemeldet, Oberst Dürr, der Inspekteur der Marineinfanterie, an seiner Stelle zum Führer der Expedi­tton ernannt worden. Dieser Wechsel in der Führung des Expedittonskorps wird jedoch erst in Südwestafrika selbst erfolgen. Oberst Dürr Wirb mit seinem Stab, der am 1. Fe­bruar in Berlin zusammentritt, am 6. Februar die Aus­reise antreten. Bis zu seinem Eintreffen in Südwest- airika bebält der biâberiae Transportführer Major

v. Glasenapp das Kommando über das Expe­ditionskorps. Die Gründe für diese plötzliche Aenderung sind nicht bekannt. Daß Major v. Glasenapp, wie von einer Seite gemeldet wurde, tropendienstunfähig fei, trifft nicht zu.

Das Preußische Kriegsministerium hat einen Noßarzt vom Husaren-Regiment Nr. 6 muh Argentinien geschickt, um dort

Pferde für das Expedittonskorps

zu kaufen. — Wie verlautet, haben eine große Anzahl Buren, die wegen ihrer Kenntnis von Land und Leuten Dienste leisten könnten, sich als Freiwillige angeboten. Wie verlautet, wird die Regierung das Anerbieten cm> nehmen.

Deutscher Reichstag.

(16. Sitzung.) CB . Berlin, 21. Januar.

Die Besetzung des hohen Hauses fängt schon an, dünner zu werden. Beratungsgegeristärlde, wie die Kaufmanns­gerichte und der Servistarif, sind nicht geeignet, die Geister derart aufeinander Platzen zu lassen, daß es für die Zuhörer dauernd unterhaltsam wäre. Die Herren, welche sich Reden zurecht gelegt haben, scheinen aber anders darüber zu denken und so fließt augenblicklich der Redestrom in der General­debatte über die Vorlage, betreffend

die Kaufmannsgerichte

schier endlos dahin. Die meisten Redner äußerten sich, wn schon gestern, auch heute im allgemeinen zustimmerrd. Nui in Einzelheiten gehen die Meinungen auseinander, and innerhalb der Fraktionen selbst.

Abg. Dowe (Frs. Vgg.) plädierte für die Angliederunc der .Kaufmannsgerichte an die Amtsgerichte, dann aber auck für Ausdehnung der Zuständigkeit der Kaufmannsgerichtc auf Streitigkeiten aus der Konkurrenzklausel, da gerade fiu diese ein beschleunigtes Verfahren nötig sei. Bezüglich Dev Wahlrechtes hielt er das 25. Lebensjahr für zu hoch ge­griffen, auch will er, daß den Frauen das Wahlrecht gegebn werde. Für letzteres sei selbst das Zentrum und die Re­gierung sollte hier doch nicht katholischer sein als Das Zentrum. Obgleich Redner der Vorlage im wesentlichen zustimmte, schloß er doch mit einer Warnung vor weiterei Zersplitterung der Rechtspflege.

Abg. Brejski (Pole) will im Widerspruch zu der Vor­lage die Verwaltungsbeaniten von dem Vorsitz in den Kauf mannsgerichten ausgeschlossen wissen, und sprach sich bezüg lich des Wahlrechts in gleichem Sinne wie Abg. Dowe aus

Abg. Storz (südd. Volksp.) verhehlte nicht, daß ans einer solchen Häufung von Sondergerichten sich unter Uni ständen eine gewisse Rechtsunsicherheit ergeben könne, er klärte aber trotz dieser Bedenken die Kaufmannsgettchte an nehmen zu wollen, erachtete es sogar für zweckmäßig, dieß Gerichte schon bei 20 000 Seelen obligatorisch zu machen und pflichtete hinsichtlich des Wahlrechts den beiden Vor­rednern bei. § 17 der Vorlage, der ein Verfahren vor dem Gemeindevorsteher zuläßt, bekämpfte er als eine direkt orien­talische Justiz.

Abg. Semler (n.-l.) sprach am schärfsten gegen die Vor- läge, für die kein Bedürfnis vorliege, da die Zahl der Pro­zesse zwischen Handlungsgehilfen und ihren Prinzipalen ver­hältnismäßig sehr gering sei. Auch der Staatssekretär habe die Vorlage eigentlich nur mottviert mit dem „Geist der Zeit". Man gebe mit solchem Gesetz nur der Agitation der extremen Elemente nach, ohne das friedliche Verhältnis zwischen Unternehmern und Angestellten in Wirklichkeit zu fördern. Redner hofft, daß es in der Kommission gelingen werde, den Charakter des Sondergerichts in den Hinter­grund zu drängen und einen anderen Weg zu finden, das Verfahren zu beschleunigen und zu verbilligen.

Abg. Lipinski (Soz.) verteidigte dagegen die Kauf­mannsgettchte, die von den Handlungsgehilfen dringend ge­wünscht würden, und diese müßten schließlich doch wissen, was ihnen fromme.

Abg. L u e a s (natl.) führte aus, nicht nur für Hand­lungsgehilfen allein, sondern auch für alle Kreise des Volkes bestehe ein Bedürfnis nach Verbilligung und Vereinfachung der Prozesse. Um dieses zu erreichen, solle man den Zivil­prozeß reformieren und nicht solche Sondergerichte schaffen. Seine Freunde könnten nur mit schwerem Herzen für das Gesetz stimmen.

Die Abgg. Huch und Stalling er (Els.) traten für die Vorlage und Abg. v. Gerlach für die Erteilung des Stimmrechts an die Frauen ein. Zwischen dem letzteren und den Abgg. v. Reventlow und Liebermann von Sonnenberg entspann sich eine lebhafte Auseinander­setzung über die politischen Wandlungen v. Gerlachs, denen schließlich der Präsident Graf Ballestrem mit der Bitte ein Ende machte, sich als Kollegen einer etwas gewählteren Sprache zu befleißigen. Abg. L a t t m a n n wünscht, daß die Vorlage nebst dem von der wirtschaftlichen Vereinigung ein­gebrachten Gesetzentwurf einer Kommission von 21 Mit­gliedern zur Beschlußfassung übergeben werde. Schluß der Sitzung 5% Uhr. Morgen 1 Uhr: Wahlprüfungen.