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Dienstag, den 15. März 1904.
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M»«e»rUtSpreiS: in Gießen, abgehstt monatlich 50 Pfg., Ätz H«us gebracht 60 Pfg., durch die Poft bezogen viertel- jährlich Mk. 1.50.
SB-StSbetUrge«: Oberheffifche Familie«zeitu«g (täglich) mrd die Gtetze»er Gsife«blase« (wöchentlich).
Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmittags,
Gießener
Jahrgang
Z«sertio«SpreiS: Die einspaltige Petitzeile für ganz OHM heffen, die Kreise Wetzlar und Marburg 10 Pfg. sonst 16
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Postzeitungsliste No. 3269.
Redaktion und Expedition: Gietzen, Seltersweg 88
Fer«sprech««schl«h Nr. 362.
Deue^e WuHriHlen
(Gießener TageSkatt)
Knavkängigk Tageszeitung
(Gießener Zeitung)
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für Oberhessm und die Kreise Marburg und Wetzlar; Lskalaazeiger für Gießen und Umgebung.
Enthält alle amtlichen Bekanntmachungm der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.
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BskaNuLmachung,
das E satzge'chäft pro 1904 bstreffrad.
Die Äustecung und Losziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1904 findet an den nachbenannten Tagen statt und zwar: *
I. Zu Grünberg im Gasthaus z. Rappen.
Dienstag den 29. März, vormittags von 9^4 Uhr an:
Mufternug
der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, Lauter, Lindenstcuth, Londorf, Lumda, Odenhausen und Queckborn:
Mittwoch den 30. März, vormittags von 9^4 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Reinhardshain, Rüddings- Hausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain.
Hieran anschließend: LirsziehuAg.
II. Zu Lich im Rathaussaale.
Mittwoch den 6. April, vormittags von 9^4 Uhr an: dec Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Gacbenteich, -Grüningen und Holzheim;
Donnerstag den 7. April, vormittags von 9^4 Uhr an: derjenigen dec Gemeinden Hausen, Hungen, Inheiden, Langd, Lang-Göns, Langsdorf und Münster;
Freitag, den 8. April, vormittags von 9^4 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Leihgestern, Lich, Muschen- heim, Nieder-Bessingen, Nonnenrod, Obbornhofen, Ober- Bessingen, Ober-Hörgern, Rabertshausen, Rodheim und Röthges;
Samstag, den 9. April, vormittags von 9^4 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Steinbach, Steinheim, Trais- Horloff, Utphe, Villingen und Watzenborn-Steinberg;
Montag den 11. April, vormittags von 9^4 Uhr an:
Losziehnng.
III. Zu Gießen in der Restauration
„Zum Lonys Bierkeller", SchanzLNstratze IS.
Dienstag den 12. April, vormittags von 8 Uhr an: der Militärpflichtigen der Gemeinden Allendorf a. d. Lahn, Allendorf a. d. Lda, Alten-Buseck, Annerod, Bersrod, Beuern, Burkhardsfelden, Hattenrod und Mainzlar;
Mittwoch den 13. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Daubringen und der Stadt Gießen Jahrgang 1902;
Donnerstag den 14. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen dec Stadt Gießen, Jahrgang 1903, sowie dec Gemeinden Oppenrod und Reiskirchen;
Freitag den 15. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Stadt Gießen von Buchstaben A—R des jüngsten Jahrgangs (1904);
Samstag den 16. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Stadt Gießen von Buchstaben S—Z des jüngsten Jahrgangs, der Gemeinden Großen-Buseck, Großen-Linden und Trohe;
Montag den 18. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Heuchelheim, Klein-Linden, Lollar und Ruttershausen;
Dienstag den 19. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Rödgen, Staufenberg, Treis a. d. Lda. und Wieseck;
Mittwoch den 20. April, vormittags von 9 Uhr an:
Losziehung.
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Besondere Bestimmungen.
1. Zur Musterung haben sich, bei Meldung der gesetzlichen Strafen zu stellen:
Diejenigen, dem Großherzogtum Hessen oder einem andern Staate des Deutschen Reiches angehörigen Militärpflichtigen, welche
a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domizil — ihre Heimat oder ihren ständigen Wohnsitz — haben und sich nicht in einem andern Staate in einem der nachstehend unter b) angegebenen Eigenschaften aufhalten;
b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Tllenst- boten, Haus- oder Wirtschaftsbeamte, Handlungsdiener und -Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen;
c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogtum Hessen, noch in einem anderen deutschen Staate Domizil besitzen oder sich aufhalten;
und im Jahre 1884 geboren sind;
ferner
Sämtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1902 bezw. 1903 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Nummer disponibel geblieben, d. h. nicht einberufen worden sind.
Entbunden von der persönlichen Gestellung sind diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst erteilt worden ist.
2. Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre Losungsscheine mitzubringen.
3. Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter Zurückstellung in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Tatsachen erforderlichen Nachweise und Zeugnisse vor dem zur Musterung anberaumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müssen amtlich ausgestellt oder beglaubigt sein.
Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selbst persönlich im Termin vor der Ersatz-Kommission einzufinden, oder, wenn dies nicht möglich ist, kreisärztliches Attest im Termin vorlegen zu lassen.
4. Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Harthörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche usw, so ist dies durch amtlich ausgestellte und beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers usw. nachzuweisen. Das Vorhandensein von Epilepsie ist durch die eidliche Erklärung von mindestens drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten.
5. An der Losziehung persönlich teilzunehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied der Ersatz- Kommission das Los.
6. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien Haven sämtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellungspflichtige« Militärpflichtigen auf Grund der ihnen bereits zuge- gaugenen Stammrollen zu der Musterung v^r- zuladen. Bemerkt wird hierbei, daß Militärpflichtige, welche sich auswärts aufhalten, zur Musterung nicht geladen werden dürfen, da solche nur an ihrem Aufenthaltsorte gestellungspflichtig sind.
Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde im Musterungstermin rechtzeitig anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die letzteren ^2 Stunde vor der bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäfts ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten.
Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im stände ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugnis des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen.
Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob, darauf aufmerksam zu machen, > daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist, und sind deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen.
Im Anschluß an das Ersatz-Geschäft findet
Dienstag den 29. März im Gasthaus „Zum Rappen"
zu Grünberg,
Samstag, den 9* April im Rathaus zu Lich, Dienstag den 19» April in der Restauration „Zum Lonys Bierkeller", Schanzenstraße 18, zu Gießen, die Klassifizierung der Mannschaften der Reserve,
der Landwehr ersten und zwcrte^ Ätnfgedsts > nd der Ersatz Reserve rücksichtlrch ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt. ;
Es haben daher diejenigen Reservisten und Landwehr- männer ersten und zweiten Aufgebots, sowie die Ersatz-Reservisten, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, morgens 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen.
Gießen, den 5. März 1904.
Der Zivil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission des Kreises Gießen. Dr. Heinrichs.
Der Krieg in O stallen.
Auch heute liegen keine neuen Nachrichten vor. DagegM wird jetzt der Wortlaut des von der japanischen Regierung veröffentlichten Berichtes über das letzte Gefecht bei Port Arthur besannt, der den bereits bekannten weitere interessante Einzelheiten zufügt.
Sehr anscharilich schildert der Admiral Togo darin den Verlauf der Seeschlacht.
Am 10. März wurde, wie vorbereitet, ein Angriff aus Port Arthur unternommen. Die Flottille der japanischen Torpedobootszerstörer bestand aus zwei Teilen, Gruppe 1 und 2. Beide langten um Mitternacht des 9. März außerhalb des Hafens von Port Arthur an, und obgleich sie rings Umschau hielten, wurde kein Feind erblickt. Bei Tagesanbruch des 10. März gelang es der Gruppe 2, trotz des ununterbrochenen Feuers der Festung Streuminen an verschiedenen Stellen auszulegen. Um 4 Uhr 30 Min. früh stieß die 1. Gruppe mit sechs Torpedobootszerstörern des Feindes südlich von Liautieschan zusammen, und sie beschossen sich heftig 20 Minuten lang. Unter anderem fochten die japanischen Torpedobootszerftörer „Asasiwo", „Kasumi" und „Akatsuki" Breitseite an Breitseite mit dem Fe^yrd und beschossen ihn so energisch, daß die Maschinen von einigen feindlichen Torpedobootszerstörern beschädigt tourben, einige in Brand gerieten und unter Abgabe von Notsignalen mit ihren DanrpfP fersen (Sirenen) in schwer havariertem Zustand fortdampften. Auch auf unserer Seite erlitten wir m^r oder weniger Verluste; 7 Unteroffiziere wurden getötet, der erste Ingenieur Mina- misawa und 8 Leute wurden verwundet. Auf der „Akatsuki" wurde das Hilfsdampfrohr zerschossen und 4 Heizer getötet. Trotzdem haben alle unsere Torpedobootszerstörer ihre Gefecht- und Manövrierfähigkeit behalten. Als um 7 Uhr morgens die Gruppe 2 unserer Boote im Begriff war, die Hafengrenzen zu verlassen, entdeckten sie zwei der feindlichen Torpedobootszerftörer, die im Begriff waren, in den Hafen Zurückzukehren; sie dampften sofort querherüber, um ihnen den Weg zu verlegen. Sie fingen auch sogleich an, auf sie zu schießen. Obgleich eins von diesen Booten entkam, erlitt das andere, der „Steregutschi", schwere Havarie. Unser Torpedobootszerstörer „Sazanami" versuchte es zu schleppen, aber infolge des lecken Zustandes in der groben See brach die Schleppleine, worauf man 4 Gefangene an Bord nahm; der „Steregutschi" sank schließlich um 10 Uhr 10 Min. vormittags.
Tas Bombardement.
Der Schaden, den die zweite Gruppe erlitten, ist nicht erheblich, zwei Matrosen tot und Unterleutnant Shima und drei Matrosen verwundet. Kurz bevor sich dieses zutrug, kamen „Novick" und „Bajan" aus dem Hafen und liefen mit Volldampf gegen die zweite Gruppe, kehrten aber, als sie sahen, daß die japanischen Kreuzer sich geschlossen näherten, alsbald in den Hafen zurück. Das Hauptgeschwader und das Kreuzergeschwader rückten sodann, um 8 Uhr vormittags, nach der Außenreede von Port Arthur vor, und zwar ging • das Kreuzerg es chwade r näher an den Hafeneingang heran zur Unterstützung der Torpedobootszerstörer-Flottille, während das Hauptgeschwader sich in die Nachbarschaft von Liautieschan legte und das Bonrbardement eröffnete, indem es indirekt in der Richtung auf den Hafen von 10 Uhr vormittags bis 1 Uhr 40 Minuten mittags feuerte. Obgleich die Batterie des Feindes das Feuer mit Pausen erwiderte, wurde den japanischen Schiffen doch nicht der geringste Schaden zugefügt. Eine Kreuzerabteilung ging gegen die Talien-Bay vor und begann das Feuer mit dem Erfolge, daß die feindlichen Baulichkeiten auf der Sanzanto-Jnsel zerstört wurden. Die Kreuzer „Takasago" und „Chihaya" rekognoszierten die Westküste von Port Arthur, trafen aber nichts vom Feinde.
Der russische Torpedobootszerstörer, der in der Pigeonbncht gefunden ist, war der „Vnushitelny"; derselbe zeigt übeer dem Wasser nur noch die oberen Spitzen der Masten und den Schornstein. Die japanischen Geschwader brachen das Feuer um 2 Uhr nachmittags ab und kehrten in guter Verfassung zurück. Die Führung aller Offiziere und Mannschaften während des ganzen Gefechtes war über jedes Lob erhaben.
Die Politik.
Q Eine Meldung, die nicht verfehlen wird, allgemeines Aufsehen zu erregen, kommt aus München: Die Abberufung