Einzelbild herunterladen
 

Nr. 10.

Mittwoch, den 13. Januar 1904,

13. Ja rgang.

Vtbfnmnmtlutit : I««* ab^sk minatlid) W W, la"« Hsu« »ebrscht 60 Vs«-, durch bk Dost bczojM biet«»» feem» Mk- t.50.

W«.ei#bt<l»8eN: CberteffW S-miUs«»-«t»>^ ttLeli^ Vb°'tz-jst>che Z«t«<ÄrM Mr Lardwirttchatt, EbK- k*t ^•YHubaH, sowie die ©USe««T Seifen bisst« (w-Äent«i<L). Das ^I«ö M'Äei«t M <Hm Weâqev. r^èttkss

Zsfertli»«K«rei -»

Lanz Oder Lessen, di? Krein- r^W« und Shrfapg w ssE 1b Pf^. : ^USUbeam j»^ D'eèir^il? r^iv. 4C ^^

Loft-nMrr-sltstc No. âS.

kèLârs^ »nL -^xvpdillon : E i e ^ e n N - » r N r» e ^ L 8 $trti^eAeil Wb& Av. 'V^S.

(0^m« U«^eS5KtLl» Mmß9äHgis« Psgeszâsg ^GiMââ >«Ä80

Er OSeehesseW und die Kreise MardMg und Wetzlar; LskalKmeiger für Metzm Md UMgâMH. GE" â «Ntlich« Bekasutmachungea der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden m Obecheß«.

BeLr.: Ausführung des Reichsgesetzes vom 28. Mai 1894 über den Schutz der Brieftauben und den Brief­taubenverkehr im Kriege.

BekanntMiZ chung.

Gemäß § 3 Absatz 2 und unter Bezugnahme auf die nachstehend abgedruckten weiteren Bestimmungen des rubrizierten Reichsgesetzes bringen wir hiermit die Ramen der Mitglieder des Brief auben-Cl^bs-Gretzen, welch letzterer dem Verbände deutscher Brieftaubenliebhaber- Vereine angehört und somit seine Tauben dec Militär­verwaltung zur Verfügung gestellt hat, zur öffentlichen Kenntnisnahme:

1. Wilh. Möser, Mühlenbesitzer. Rodheimerstr. 18.

2. Karl Reuling, Weißbinder, Steinstr. 72.

3. Georg Forbach, Bäckermeister, Marktstl. 11.

4. Joh. Hecker, Schuhmacher, Wolkengasse 20.

5. Johs Schlitt, Zugführer, Mittelweg 2.

6. Fritz Rosenbaum, Schreinermstr., Löwengoffe 10.

7. H. K. Fießer, Fabrikant, Moltkestr. 25.

8. Max Rüger, Barbier, Walltorstc. 6.

9. Wilhelm Scharmann, Gendarm, Brandplatz 13.

10. Johs. Döring, Bahnarbeiter, Marburgerstr. 82.

Gießen, den 7. Januar 1901.

Gcoßh. Polizeiamt Gießen.

Hechler.

Auszug aus dem Gesetz, betr. den Schutz der Brieftauben und den Brieftauben­verkehr, vom 28; Mai 1894.

§ 1. Die Vorschriften der Landesgesetze, nach welchen das Recht, Tauben zu halten, beschränkt ist, und nach welchen im Freien betroffene Tauben dec freien Zueig­nung oder der Tötung unterliegen, finden auf Militäc- brieftauben keine Anwendung.

Dasselbe gilt von landesgesetzlichen Vorschriften, nach welchen Tauben, die in ein fremdes Taubenhaus übergehen, dem Eigentümmer des letzteren gehören.

§ 2. Insoweit auf Grund landesgesetzlichen Bestimmungen Sperrzeiten für den Taubenflug bestehen, finden dieselben auf die Reiseflüge der Milltärbrieftauben keine Anwendung. Die Sperrzetten dürsen für Militärbriestnuben nur einen zusammen­hängenden Zeitraum von höchstens je 10 Tagen im Frühjahr und Herbst umfassen. Sind längere als zehntägige Sperr- zeiten eingesührt, so gelten für Mllitäcbriestauben immer nur die ersten zehn Tage.

8 3. Als Mllitärbriestauben im Sinne dieses Gesetzes gelten Brieftauben, welche der Militär- (Marine-) Verwaltung gehören und von derselben gemäß den von ihr erlassenen Vorschriften zur Verfügung gestellt, und welche mit dem vor­geschriebenen Stempel versehen sind.

Privatpersonen gehörige Mrlitärbrieftauben genießen den Schutz dieses Gesetzes erst dann, wenn in ortsüblicher Weise bekannt gemacht worden ist, daß der Züchter seine Tauben der Militärverwaltung zur Verfügung gestellt hat.

Betr.: Ausführung des Gesetzes betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben.

Bekanntmachung.

Nach § 10 des rubrizierten Gesetzes — abgedruckt im Gießener Anzeiger Nr. 150 vom 23. Dezember 1903 — haben die Arbeitgeber, die Kinder (§ 2) in gewerblichen Be­trieben regelmäßig, wenn auch nur in Zwischenräumen wieder­kehrend beschäftigen, vor Beginn der Beschäftigung dies­bezügliche schriftliche Anzeige bet uns zu erstatten. Diese Verpflichtung liegt sowohl den Arbeitgebern ob, die fremde Kinder beschäftigen, als auch solchen, die eigene Kinder für Dritte beschäftigen (cf § 3).

Die Anzeige muß enthalten die Angabe über:

1. Vor- und Zunamen des Kindes;

2. Tag und Jahr der Geburt des Kindes;

3. Letzten, dauernden Aufenthaltsort des Kindes;

4. Namen, Stand und letzten Wohnort des gesetzlichen Vertreters (Vaters, Vormundes rc.);

5. Art des Betriebes des Arbeitgebers;

6. Beschäftigung des Kindes.

Unterlassungen werden in jedem Falle nach § 26 des Gesetzes mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. geahndet

Gießen, den 8. Januar 1904.

Großherzogliches Polizeiamt

Hechler.

Der französische Staat

und 61 sa ss-Lotbringen.

CB. Die Ausweisung des Reichstagsabgeordneten Delsor aus Frankreich hat begreiflicherweise diesseits und jenseits Der Vogesen großes Aufsehen erregt. Begründet wurde sic mit innerpolitischen Verhältnissen und zwar mit dem Kampf gegen die Kongregationsschulen. In Luneville war eine Protestversammlung gegen diese neueste Erscheinung in der inneren Politik Frankreichs geplant, in welcher Delsor als Redner auftreten sollte. Diese Versammlung mürbe indes verboten, und der Abgeordnete Delsor wurde als lästiger Ausländer ausgewiesen. Soweit der Sachverhalt.

Vom staatsrechtlichen Standpunkt aus kann gegen das Vorgehen der französischen Regierung keinerlei Widerspruch zeltend gemacht werden. Sie hat zweifellos das Recht, von chren Machtmitteln Gebrauch zu machen, um die Einmischung von Ausländern in innere Landesangelegenheiten, nament­lich, wenn sie auch noch als Kritiker erscheinen, zu verhüten. Aber vom politischen Standpunkt aus ist es bedeutungsvoll, Daß ein Elsässer, dazu noch mit einem Anflug von protest- lerischer Gesinnung, dieser Ausweisungspraris verfallen ist. Daraus geht hervor, daß die jetzige Regierung in Frankreich Winter die Ergebnisse des Jahres 1870 einen Strich gezogen jat und sich auf den Boden der Tatsachen stellt. Die Reichs­lande werden von ihr auch äußerlich als deutsches Gut an­erkannt, und die Frage der Sympathien und Antipathien in Elsaß-Lothringen sind für die jetzige Regierung in Frank­reich keine wägbaren Werte mehr. Man kann es aber be- zreifen, daß in Frankreich die von den Vergeltungsgedanken allein lebenden Parteien mit dem Vorgang, der vollständig Die Bedeutung eines politischen Manifestes hat, nicht einver­standen sind und daher einen Feldzug gegen die Regierung Planen.

Wenn man die Ausweisung des Abgeordneten Delsor lediglich unter dein Gesichtspunkte ihrer politischen Bedeutung berücksichtigt, so ist sie für Deutschland ein durchaus erfreu­liches Symptom. Die neue Zeit mit ihren neuen Zielen, das sieht man deutlich, hat das Vergangene in Vergessenheit gebracht. Diese Entwickelung ist nicht zum wenigsten dem Dreibund zu verdanken, der in den Zeiten der leidenschaft­lichsten Gärungen und überhitzten Volksstimmung als ein Friedensbollwerk in Europa. stand. Weiterhin aber haben die weltwirtschaftlichen Verhältnisse die Bedeutung der Ge­ivichtsausgleiche auf dem Festlande stark in den Hintergrund treten lassen. Die Stärke einer Ration beruht heute nicht mehr auf der Größe des Länderbesitzes, sondern auf der Festigkeit seiner inneren Interessen. Oesterreich-Ungarn mit seinen verschiedenen Rationalitäten, zugleich aber auch mit seiner inneren Zerrissenheit, seinem Hader und dem ewigen Unfrieden ist geradezu ein Schulbeispiel dafür, daß ein aus­gedehnter Länderbesitz die Vorbedingung der Politischen! Schwäche in sich enthalten kann, wenn die Bevölkerung kein einheitliches Ganze bildet. Ebenso mahnen die Verhältnisse in Rußland, wenn sie auch infolge der scharfen Zensur der Presse nicht vollständig an die Oeffentlichkeit gelangen, dazu, einen nationalgemischten Länderbesitz zur Vermeidung innerer Schwierigkeiten nicht anzustreben.

Seitdem bei der französischen Regierung die grundsätzliche .Gegnerschaft gegen Deutschland in den Hintergrund ge­treten ist, hat Frankreichs äußere Politik am Mittelmeer und in Asien Erfolge über Erfolge zu verzeichnen. Je mehr die Neuverteilung der Welt die Ueberlegenheit der europäischen Kultur hervortreten läßt, um so mehr wächst auch bei den Völkern des Festlandes das Bewußtsein der geistigen Zu­sammengehörigkeit und die Friedensstimmung. Insofern alsc die Ausweisung des Abgeordneten Delsor die Anerkennung der gegenwärtigen Machtverteilung in Europa als eine de­finitive enthält und insofern sie zugleich die Absicht zu -er­kennen gibt, sich in innere Verhältnisse fremder Rationen nicht einzumischen, aber auch keine fremde Einmischung zu dulden, ist sie, wie gesagt, nicht bloß ein wichtiges, sondern auch ein erfreuliches Merkmal für die Gesundung der ge« samteuropäischen Politik.

Deutscher Reichstag.

(9. Sitzung.) CB. Berlin, 12. Januar.

Mit einem warmtönigen Neujahrsgruß an die Mit- flieder des Hauses eröffnet Präsident Graf Ballestrem die n-ste Sitzung im neuen Jahre. Das Haus zeigt, daß es im verflossenen Jahre mit dem Präsidium zufrieden war, m- Dem es die Grafen Ballestrem und Stollberg und Paasche Durch Zuruf wiederwählt. Die öffentliche Tagesordnung be- zinnt hierauf zunächst mit der Beratung der Denkschrift über

Ausführung des Anleihegesetzes.

Erster Redner ist der in Berlin I neugewählte frei- sinnige Abg. Kaempf, der heute seine Jungfernrebe hält. Er erinnert daran, daß nach und trotz der zunächst außer­ordentlich erfolgreich gewesenen Regeüing^des letzten grüßen Betrages an Reichsanleihe deren Kiirs bald darauf erheblich gewichen sei. Man habe gefragt nach der Ursache,und nach

Mitteln, um der Wiederholung solcher Vorgänge vorzuveu- gen. Aber alle bisher laut geworbenen Vorschläge griffen Doch das Uebel nicht an der Wurzel au. Das einzig wirksame Mittel sei, daß unsere ganze wirtschaftliche Gesetzgebung der letzten Jahrzehnte gründlich revidiert werde. Die Befrie- Digung der wirtschaftlichen Bedürfnisse unseres Volkes dürfte nicht so, wie dies in den letzten Jahrzehnten geschehen sei, erschwert, müsse vielmehr erleichtert werden. (Bei­fall.) Zum Schluß plaidiert Redner für Aenderung des Börsengesetzes.

Schatzsekretär v. Stengel erwidert kurz, für das Reich, und die Reichsfinanzverwalt^ing sei und bleibe der Hauptübelstand, daß wir uns in Bezug auf die Wahl eines richtigen Zeitpunktes für Emissionen nicht in günstiger Lage zu befinden pflegen. Der April war im vorigen Jahre jedenfalls kein richtiger Zeitpunkt.

Jin Gegensatz zum Abg. Kaempf verteidigt Abg. A r e n d t von der Reichspartei die Börsengesetzgebung. Ge­rade diese Gesetzgebung sei von größtem Vorteil für unser wirtschaftliches Leben gewesen. Diese Erklärung bildet das Signal zu einer kurzen, aber lebhaften Börsendebatte. In :hrem Verlauf anerkennen nicht bloß die Redner der Linken, sondern auch der Vertreter des Zentrums, Abg. Spahn, daß die Börsengesetzgebung einige Härten enthielte, die gemil­dert werden müßten. Es folgt die

Interpellation über die Wurmkrankheit,

die von den Abgg. Auer und Genossen eingebracht ist. Sie fordert die strengsten und sofortigen Maßregeln gegen die Wurmkrankheit, die aus den Gruben der Bergwerke bereits in das Heer ein gedrungen sei. Nachdem der sozialdemokra­tische Abg. Sachse die Interpellation begründet hatte, nahm Staatssekretär Graf Posadowsky das Wort. Die Krankheit im Heere habe leider einen derartigen Umfang angenommen, daß keine Mittel gescheut werden dürften, ihr entgegen^n treten.

Der Staatssekretär teilt bann mit, welche Maßnahmen m augenblicklichen Stadium ergriffen würden. In Bayern, Sachsèn, Elsaß-Lothringen fänden dauernd eingehende Un- :ersuchungen statt.

Tie Krankheitsfälle im Heer.

Was die Erkrankungsfälle im Heere anbelange, so liege hm ein Schreiben des preußischen Kriegsministers vor. Da­aach seien die Militärärzte angewiesen, die Rekruten auf etwaige Wurmerkrankungeu genau zu untersuchen und alle Lrkrankungsfälle zu melden.- Die Angelegenheit der Wurm- Tankheiten sei nicht Sache des Reiches, sondern der Einzel- taaten. Nur diese seien in der Lage, den Kamps gegen die Krankheit zu führen.

In ähnlicher beruhigender Weise sprach auch der preu­ßische Handelsminister Möller. Er sprach etwa eine Stacude unter größter Aufmerksamkeit des Hauses, insbe- ondere der Mitglieder der sozialdemokratischen Partei. Rach 'einer Rede wurde auf Antrag des Präsidenten die Be- 'prechung der Interpellation auf morgen vertagt. Schluß )er Sitzmag gegen 6 Uhr.

Die Politik.

□ Voraussichtlich in der nächsten Woche wird der Bundes­rat über die Vorlage wegen Entschädigung unschuldig Ver­hafteter sich schlüssig machen. Tie Verzögerung in der Fertigstellung des Entwurfes ist darauf zuriickzuführen, daß er nicht nur Entschädigungen für Zivilpersonen, son- bern auch für die der Militär- und Marine- gerichtsbarkeit unterstellten Personen vorsieht, deren Verhaftung zu unrecht erfolgt ist.

- S Ter Vizepräsident des Reichstages, Dr. Udo Graf zu Stolberg-Wernigerode, ist zum Wirklichen Geheimen Rat mit bem Prädikat „Exzellenz" ernannt worden. Die Verleihung fällt mit bem jüngsten Besuche des Kaisers aus dem Schloß beè. Grafen Stolberg, Kreppelhof, zusammen.

A Die Gründung eines Arbeitgeberverbandes für das Baugewerbe, dessen Zweck gemeinschaftliches Vorgehen bei Differenzen mit den Arbeitern u. s. w. ist, ist in Hannover erfolgt. Der Verband soll den Bezirk der Hannoverschen Baugewerksberufsgenossenschaft umfassen und den Namen: „Nordwesldeutscher Arbeitgeberverband für das Bauge­werbe" führen. Reben dem oben erwähnten Zweck soll zu den Ausgaben des Verbandes vornehmlich die Anbahnung eines gedeihlichen Verhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitern, eine gerechte Bemessung der Arbeitslöhne je nach den örtlichen Verhältnissen, die Einrichtung von Arbeitsnach­weisen sowie die Organisation des Baugewerbes im Ver­bandsbezirk gehören.

£1 Der badische Landtag ist wieder zusammengetreten. Der zweiten Hammer ist ein Gesetzentwurf betreffend Ab­änderung des Bierftenergesctzes zugegangen, der u. a. be­stimmt, daß zur Sierbereitung außer Hopfen, Hefe und Wasser nur Malz verwendet werden darf. Die steuer beträgt für je 100 Kilogramm ungebrochenen Malzes, welche bei einem Brauereigeschäft in einem Kalenderjahr steuerbar werden, für die ersten 250 Doppelzentner 8 Mark, für die folgenden 1250 Doppelzentner 10 Mark, für die