Nr. 9.
Dienstag, den 12. Januar 1904.
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Dtermessen und die Kreise Marburg und Wetzlar; Lokal«»,eiger für Sietze» und timze»»»» GMM â «»U'ch^v Bekavutmachuage» M Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden m Obeeheß«.
Bekanntmachung.
Betr.: Antrag auf Enteignung von Gelände in der Gemarkung Gießen für das Hauptsiel und die Kläranlagen zur Kanalisierung der Stadt Gießen.
Die nachstehende Bekanntmachung bringen wir zur
Kenntnis der Beteiligten.
Gießen, den 9. Januar 1904.
Großh. Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
Bekanntmachung.
Betr. Antrag auf Enteignung von Gelände in der Gemarkung Gießen für das Hauptstel und die Kläranlagen zur Kanalisierung der Stadt Gießen.
Die Großh. Bürgermeisterei Gießen hat namens der Stadt Gießen auf Grund des Artikel 22 des Enteignungsgesetzes vom 26. Juli 1884 (in der durch Art. 279 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch gegebenen Fassung) Antrag auf Enteignung folgender für das Hauptfiel und die Kläranlagen der städtischen Kanalisation in Anspruch genommener Grundstücke und Grundstückteile in dec Gemarkung Gießen gestellt:
Bezeichnung
O.- des
Flächen- Grundbuchmäßiger
Beanip'-uchr
Nr- Grundstückes F ur Nr.
gebalt Eigentümer
qm
wird
1. VI
44
849
Schäfer, Georg und Ehefrau geb. Loos in Gießen
369 qm (laut Meßbrief)
2. VI
46
706
Teigler, Fritz und Ehefrau geb. Vogel in Gießen
29" qm (laut Mevbriel)
U3. VI
59
888
Noll, Louis Ehefrau. Luise geb. Schmehl in Gießen
die ganze Parzelle
4. VI
60
865
Lang, Georg II. Witwe, Anna tn Gießen
die ganze Parzelle
5. VI
76
1434
Schaaf, Otto in Gießen
die ganze Parzelle
6. VI
77
1518
derselbe
die ganze Parzelle
7. VI
78
4415
Gewerkschaft Gießener Braunsteinbergwerke, vormals Fernie in Gießen
die ganze Parzelle
8. VIII
51
5044
dieselbe
die gante Parzelle
9. VIII
53
3750
dieselbe
die ganze Parzelle
10. VIII
59
2922
Weber, Johannes und Ehefrau, geb. Weigel in Klein- Linden
die ganze Parzelle
11. VIII
60
2847
Kahl, Wilhelm in Gießen 764 qm (taut Meßbrief
12. VIII
61
2428
Lenz, Wilhelm III. in Klei n- Linden
die ganze Parzelle
13. VIII
62
1571
Lang, Elisabethe in Klein- Linden
die ganze Parzelle
14. vin
63
2266
Rinn. Elisabethe geb. Weigel, Ehefrau des PH. Rinn III. in Klein Linden
die ganze Parzelle
15. VIII
64
1255
Rinn, Friedrich, in Klein- Linden
die ganze Parzelle
16. VIII
65
1454
Rinn, Katharina, Ehefrau des Philipv Jung XVII. in Klein-Linden
die ganze Parzelle
17. VIII
66
1560
Weigel, Ludwig IX. und Ehefrau, geb. Lenz in Klein- Linden
d'e ganze Parzelle
18. VIII
67
1505
Schaum, Johannes, Ehefrau, Elisabethe, geb. Weigel in Klein-Linden
die ganze Parzelle
19. VIII
68
1(01
Lenz. Johannes XL Ehefrau, geb. Geimer in Klein-Linden
die ganze Parzelle
20. VIII
69
1032
dieselbe
die ganze Parzelle
21. VIII
70
2684
Weigel, Karl, in Klein- Linden
die ganze Parzelle
22. VIII
71
1965
Jung, Kaspar V und Ehefrau geb. Weigel in Klein-Linden
die ganze Parzelle
23. vin
72
2255
Weigel, Elisabethe in Klein- Linden
die ganze Parzelle
24. VIII
73
2342
Schäfer, Anton Ehefrau Elisabeth geb Weigel in Klein- Linden
die ganze Parzelle
25. VIII
74
2430
Weigel, Ludwig XI in Klein- Linden
d'e ganze Parzelle
26. VIII
75
1287
Jung, Johann Ludwig V in Klein-Linden
die ganze Parzelle
27. VIU
76
1217
derselbe
die ganze Parzelle
28. vni
77
1096
Langsdorf, Wilhelm und Ehefrau geb. Weigel in Klein-
die ganze Parzelle
29. VIII
78
1095
dieselben
die ganze Parzelle
30. VIII
79 u.1872
80
Schimmel, Georg Ebeirau, geb. Weigel in Klein-Linden
die ganze Parzelle
Bezeichnung
O- 1
ves Flächen- Grundbuchmäßiger
Beansprucht
Nr. Grundstückes gehalt Eigentümer
Flur Nr. qm
wird
31. VIII
81 1711
Lenz, Ludwig XL und Ehefrau, geb. Krämer in Klein- Linden
die ganze Parzelle
32. VIII
82 2678
Weigel, Kaspar VI und Ehefrau, geb. Jung in Klein- Linden
die ganze Parzelle
33. VIII
83 2634
Lenz, Ludwig VIII Witwe, Katharine Lenz in Klein- Linden
die ganze Parzelle
34. VIII
84 562
Weller, Ludwig III in Klein- Linden
die ganze Parzelle
35. VIII
843/io 583
derselbe
die ganze Parzelle die ganze Parzelle
36. VIII
847/i0 329
Weller, Kaspar IV in Klein- Linden
37. VIII
85 1201
Theiß, Elise Margarete in Klein-Linden
die ganze Parzelle
38. VIII
855/i0 883
dieselbe
die ganze Parzelle
39. VIII
86 610
Jung, Helene, geb. Weigel, Ehefrau des Wilh. Jung 1 in Klein-Linden
die ganze Parzelle
40. VIII
866/i01195
Weller, Kaspar IV in Klein- Linden
die ganze Parzelle
41. vm
87 566
Weber, Joh. Ehefrau, Marie geb. Weigel in Klein-Linden
die ganze Parzelle
42. VIII
875/i0 2275
W^ael, Ludwig IX., Ehefrau Marie geb. Lenz in Klein- Linden
die ganze Parzelle
43. VIII
88 1870
Jung. Johann Ludwig V. in Klein-Linden
die ganze Parzelle
44. VIII
89 974
Jung, Johann Kaspar V. in Klein-Linden
die ganze Parzelle
45. VIII
90 918
Jung, Philipp IX., (Johs.
III. Sohn) >n Klein-Linden
die ganze Parzelle
46. VIII
91 1780
Keller, Johannes und Ehefrau geb. Rubl in Klein-Linden
die ganze Parzelle
47. VIII
92 1078
Weigel, PhilivvXVHI, Ebefrau Elisabethe gpb. Lenz in Klein-Linden
die ganze Parzelle
48. VIII
92*/i0 1057
Lenz, Johann XI. in Klein- Linden
die game Parzelle
49. VIII
(93 918
Schaum, Johannes in Klein- Linden
die ganze Parzelle
50. VIII
94 952
Müller, Karl, Ehefrau Katharina geb. Lenz in Klein-Linden
die ganze Parzelle
51. VIII
95 2184
Weber, Joh. und Ehefrau geb.
Weigel in Klein - Linden
die ganze Parzelle
52. VIII
96 1767
Lenz, Ludwig X. Ehetrau, Marie geb. Weigel in Klein- Linden
die ganze Parzelle
53. VIII
97 1876
Hinterlang, Balth. und Ehefrau geb. Althaus in Klein- Linden
die ganze Parzelle
54. VIII
98 1876
Germer, Wilhelm II. in Klein- Linden
die ganze Parzelle
55. VIII
99 1699
Germer, Karl in Klein-
Linden
die ganze Parzelle
56. VIII
100 1250
Schaum, Johannes in Klein- Linden
die ganze Parzelle
57. VIII
1005/101254
Lenz, Kaspar IV. in Klein- Linden
die ganze Parzelle
58. VIII
291 2856
Jäger, Georg Eheiran Helene geb. Faber in Klein-Linden
die ganze Parzelle
59. VIII
292 1202
Faber, Ludwig II. in Klein- Linden
lOOqm (laut Meßbrief)
60. VIII
295 919
Germer, Luise geb. Weigel, Ehefrau des Friedrich Germer in Klein-Linden
53 qm (laut Meßbrief)
Die Pläne, aus welchem die Lage der zu enteignenden Grundstücke ersehen werden kann, sowie dec Enteig- nurrgsantcog nebst seinen nach Act. 23 des Enteignungsgesetzes erforderlichen Nachweisungen liegen
vom 9. bis 2b Januar l. I
bei der Großh Bürgermeisterei Gießen während der üblichen Geschäftsstunden zu jedermanns Einsicht offen
Tagfahrt Zur Verhandlung über den Plan und die Entschädigung wird anberaumt auf
Montag, den 25. Januar l JS, vormittags 8 1/2 Uhr,
an Ort und Stelle, beginnend bei Grundstück Flur VI Nr. 44 Die Verhandlungen werden an demselben Tage nachmittags 3 Uhr und, soweit erforderlich, a" den folgenden Tagen im Sitzungssaale (Zimmer Nr. 16) des Regierungsgebäudes dahier, Brandplatz Nr. 9, mit dec Maßgabe fortgesetzt, daß über die Grundstücke
a) O -Nr 1—20 am Montag, 25. Januar l Js naâmittags 3 Uhr,
b) O Nr 21—40 am Dienstag, 26 Januar l. Js.» vormittags 8 V2 und nachmittags 3 Uh , und
c) O Nr. 41—60 am Donnerstag. 28. Januar L Js , vormittags 8V2 und nachmittags 3 Uhr,
verhandelt werden soll. Sämtlichen Beteiligten steht es frei, den Verhandlungen während der obengenannten drei Tage beizuwohnen.
Die Beteiligten, insbesondere die Eigentümer, Pächter, Mieter, Hypothekargläubiger, oder sonstige an den zu enteignenden Grundstücken Berechtigte werden hiermit aufgefordert:
a) Einwendungen gegen den Plan bei Meidung des Ausschlusses und Annahme der Einwilligung in die beanspruchte Abtretung oder Beschränkung,
b) Erklärung auf die angebotene Entschädigungssumme bei Meidung der Unterstellung dec Annahme des Angebots,
c) Anträge auf Ausdehnung der Enteignung bei Meidung des Ausschusses mit solchen,
d) Anträge auf Aufrechterhaltung bestehender Lasten (Artikel 19 des Enteignungsgesetzes) bei Meidung des Ausschlusses mit solchen,
e) Anträge auf Einrichtung oder Unterhaltung von Anlagen, welche für die benachbarten Grundstücke Zur Sicherung gegen Gefahren und Nachteile notwendig sind oder notwendig werden, bei Meidung des Ausschlusses mit solchen,
f) etwaige noch unbekannte Ansprüche und Rechte an das zu enteignende Grundstück bei Meidung des Ausschlusses mit solchen in dem genannten Termin oder schon vorher bei dem Unterzeichneten schriftlich oder mündlich vorzubringen.
Zugleich werden die Eigentümer beziehungsweise deren Rechtsnachfolger oder gesetzliche Vertreter aufge- socdert, die Namen dritter Personen, welche als dinglich berechtigte oder wegen sonstiger Rechtsverhältnisse bei der Enteignung beteiligt sind, sofort nach Zustellung der Bekanntmachung dem Unterzeichneten mitzuteilen, widrigenfalls sie für deren Ansprüche gemäß Art. 27 Abs. 2 des Enteignungsges tzes verantwortlich werden.
Die Unternehmerin wird zu dem Termin unter dem Rechtsnachteil vorgeladen, daß im Falle ihres Ausbleibens Berzichtleistung auf Fortsetzung des Enteignungsverfahrens unterstellt, und sie mit den bis dahin entstandenen Kosten belastet wird.
Die Eigentümer der abzutretenden Grundstücke müssen von der Zustellung dieser Bekanntmachung an zu neuen Anlagen oder zu einer von der bisherigen bezw. der gewöhnlichen abweichenden Art der Bewirtschaftung bte Genehmigung des Unternehmens einholen, widrigenfalls eine Entschädigung demnächst nur insoweit verlangt werden kann, als durch die Veränderung auch für den öffentlichen Zweck, für welchen die Enteignung geschieht, der Wert des Geländes erhöht worden ist.
Räumt der Eigentümer einem anderen von dem Zeitpunkt der Zustellung an ein dringliches Recht an dem zu enteignenden Grundstücke oder ein persönliches Recht auf dessen Benutzung ohne Genehmigung des Unternehmers ein, so steht jenem anderen eine besondere Entschädigung nicht zu.
Gießen, den 5. Januar 1904.
Der Großh. Kreisrat des Kreises Gießen.
I. V. qe^. : Dr. Kranzbühle r.
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Von einem Arbeiterfreund wird uns geschrieben: Wem vielfach in den verschiedenartigsten Vereinen über den Mangel an häuslichem Sinn, der, wenn miet) nicht allgemein, so doch in weiten Kreisen der Arbeiterschaft herrsche, - geklagt wird, so werden doch die tieferen Ursachen dieser Er- scheinung noch immer nicht gebührend gewürdigt. Meist wird die Schuld einer mangelhaften Erziehung der Fr men kigcmcbeiL die, in frühester Jugmd schon zum Geldverdienen gezwungen, in den Fabriken als Arbeiterinnen, tätig waren und infolgedessen weder Zeit noch Gelegenheit zur Aus- , bildung in der Hauswirtschaft hatten. Weiterhin glaubt ; man, daß auf die Männer das Vereinsleben und nicht zum ’ mindesten die politischen Organisationen mit ihren häufigen Versammlungen verderblich einwirken. Zweifellos tragen diese Verhältnisse auch einen Teil der Schuld, aber sie sind ! nicht die alleinigen Ursachen des bedauerlichen Zustandes. ^ Mit zum größten Teil trägt wohl die Schuld die geringe Behaglichkeit, die in der Regel eine Arbeiterwohnung bietet.
Die meisten Arbeiterehen sind, wenn nicht ganz besondere Verhältnisse vorliegen, wenn nicht der eine Eheteil Vermögen : oder Ersparnisse besitzt, der Anfang einer laufenden Schuldverpflichtung. Um nur den unentbehrlichsten Hausrat beschaffen zu können, muß solch ein junges Paar meist auf lange ; Zeit hinaus die driickende Last regelmäßiger monatlicher z Abzahlungen auf sich nehmen. Die Ratenzahlungen können nur durch genaueste Sparsamkeit innegehalten werden, und , Zeiten vorübergehender Not infolge Rückgangs der Arbeits- ß gelegenheit oder infolge Krankheit verhängen über die Ar beiterfamilie nicht bloß das schw«"-" 'x-^J^f per Entbeh. '