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Ur. 60.

Freitag, den 11. März 1904,

__________________13. Jahrgang

•»••emettttyte«: in ließen, abgehslt monaUich 50 Pfg., W ^«u« gebracht 60 Pfg., dmch die Post bezogen viertel- jährttch Mk. 1.50.

OWM-bettO-em: Oberhefstsche Fa«Me»zeit««g (täglich) und die 6H**<r «sifenblasen (Wöchenllich).

Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmittags.

J*fertio«SpreiS: Die einspaltige Petitzckle für ganz OH» Hessen, die Kreise Wetzlar und Marburg 10 Pfg. fOtt^ 15 Mu.

Reklamen die Petitzeile 30 resp. 40 Pfg.

PostzeiMngsliste No. 3269.

Redaktion und Expedition: Gießen, Seltersweg 68 Feruspreck»a«schluß Nr. 362.

(chießeuer GagevLatt)

MnaSYLsKige Tag,szettimg

(Oiekener Zeitung)

für Oberhessen und die Kreise Marburg und Wetzlar; Lokalauzeiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.

BerannLwachung, das Ersatzgekchäft pro 1904 betreffend

Die Musterung und Losziehung der Militärpflichtigen des Kreises tieften für das Jahr 1904 findet an den nachbenannten Tagen statt und zwar:

I. Zu Grünberg im Gasthaus z. Rappen.

Dienstag den 29. März, vormittags von 9^4 Uhr an:

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grün­berg, Harbach, Kesselbach, Lauter, Lindenstcuth, Londorf, Lumda, Odenhausen und Queckborn:

Mittwoch den 30. März, vormittags von 9^4 Uhr an: derjenigen dec Gemeinden Reinhardshain, Rüddings- Hausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickarts­hain und Weitershain.

Hieran anschließend: Losziehu-üg.

II. Zu Lich im Rathaussaale.

Mittwoch den 6. April, vormittags von 9^4 Uhr an: der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Bellers­heim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Gacbenteich, ^Gcüningen und Holzheim;

Donnerstag den 7. April, vormittags von 9^4 Uhr an: derjenigen dec Gemeinden Hausen, Hungen, Inheiden, Langd, Lang-Göns, Langsdorf und Münster;

Freitag, den 8. April, vormittags von 9^4 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Leihgestern, Lich, Muschen- heim, Nieder-Bessingen, Nonnencod, Obbornhofen, Ober- Bessingen, Ober-Hörgern, Rabertshausen, Rodheim und Röthges;

Samstag, den 9. April, vormittags von 9^4 Uhr an: derjenigen dec Gemeinden (Steinbad), Steinheim, Trais- Hocloff, Utphe, Billingen und Watzenbocn-Steinbecg;

Montag den 11. April, vormittags von 9^4 Uhr an:

Losziehung

III. Zu Gießen in der Restauration „Zum Lonys Bierkeller", Schanzenstratze IS.

Dienstag den 12 April, vormittags von 8 Uhr an: dec Militärpflichtigen der Gemeinden Allendorf a. d. Lahn, Allendorf a. d. £bav Alten-Buseck, Annerod, Bersrod, Beuern, Burkhardsfelden, Hattenrod und Mainzlar;

Mittwoch den 13 April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen dec Gemeinden Daubringen und dec Stadt Gießen Jahrgang 1902;

Donnerstag den 14. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen dec Stadt Gießen, Jahcgang 1903, sowie der Gemeinden Oppenrod und Reiskirchen;

Freitag den 15. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Stadt Gießen von Buchstaben A—R be§ jüngsten Jahrgangs (1904);

Samstag den 16. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen dec Stadt Gießen von Buchstaben S—Z des jüngsten Jahrgangs, der Gemeinden Großen-Buseck, Großen-Linden und Trohe;

Montag den 18. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Heuchelheim, Klein-Linden, Lollar und Ruttershausen;

Dienstag den 19. April, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen dec Gemeinden Rödgen, Staufenberg, Tceis a. d. Lda. und Wieseck;

Mittwoch den 20. April, vormittags von 9 Uhr an:

Losziehung.

Besondere Bestimmungen.

1. Zur Musterung haben sich, bei Meidung der gesch­lichen Strafen zu stellen:

Diejenigen, dem Großherzogtum Hessen oder einem andern Staate des Deutschen Reiches angehörigen Militär­pflichtigen, welche

q) in einer Gemeinde des Kreists Gießen ihr gesetzliches Domizil — ihre Heimat oder ihren ständigen Wohn­sitz — haben und sich nicht in einem andern Staate in einem der nachstehend unter b) angegebenen Eigen­schaften aufhalten;

b) in einer Gemeinde des Kreis s G'.eßen sich als Dienst­boten, Haus- oder Wirtschastßbeamte, Handlungsdiener und »Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhatten, oder die Universität Gisin oder das Gymnasium da­selbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen;

c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogtum Hessen, noch in einem anderen deutschen Staate Domizil be­sitzen oder sich aushalten;

und im Jahre 1884 geboren sind;

ferner

Sämtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1902 bezw. 1903 zurückg^stellt worden, oder nach ihrer ge­zogenen Nummer disponibel geblieben, b. h. nicht einberufen worden sind.

Entbunden von der persönlichen G'st^llu.ig sind die­jenigen, welchen Ausstani bewilligt, oder Bericht igung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst erteilt wor­den ist.

2. Diejenigen Mllitäcpfl'chtigen, welche zum zweiten- oder brittenmale erscheinen, haben ihre Losunzsscheine mit­zubringen.

3. Wenn von einem Militärpflichtige, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter Zurückstellung in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Tatsachen erforderlichen Nach­weise und Zeugnisse vor dem zur Musterung anberaumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müssen amtlich ausge­stellt oder beglaubigt sein.

Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der be­treffende Familienangehörige sich selbst persönlich im Termin vor der Ersatz-Kommission etmufinben, oder, wenn dies nicht möglich ist, kreisärztlrches Attest im Termin vorlegen zu lassen.

4. Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Hart­hörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche usw , so ist dies durch amtlich ausgestellte und beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers usw. nachzuweisen. Das Vorhandensein von Epilepsie ist durch sie eidliche Erklärung von mindestens drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten.

5. An der Losziehung persönlich tellzunehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwcsnd sind, zieht ein Mitglied der Ersatz- Kommission das Los.

6. Die GroßtzerzoMchen BürgermeMereien haben sämtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer ^m^töbe gestellungspflichtigen Militär- pflichtigen auf Grund de^ ihnen bereite z«ge- gangenen Stammrollen zn der Musterung vor­zuladen. Bemerkt wird hierbei, d^tz Militär­pflichtige, welche sich auswärts srufhalten, zur Musterung nicht geladen werden dürfen, da solche nur an ihrem Aufenthaltsorte gestellungspflichtig sind.

Die Großherzoglichm Bürgermeister ober Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde im Mufle- rungstermin rechtzeitig anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß dre letzteren 1/2 Stande vor der bestimm­ten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gefl eibet erscheinen und während des Musterungsgeschäfts ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten.

Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im stände ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft brfindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugnis des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen.

Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist, und sind deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen.

Im Anschluß an das Ersatz-Geschäft findet

Dienstag den 29. März im Gasthaus „Zum Rappen" zu Grünberg.

Samstag, den 9. April im Rathaus zu Lich,

Dirnstag den 19 April in der Restauration „Zum Lonys Bierkeller", Schanzenstraße 18, zu Gieße»,

die Klassifizierung der Mannschaften der Reserve,

^»MarewBgamgCMrtsawrajCT^ ■■ ^^^ y^r- l?-^^^r^--'_^«^ «»^u^ der Landwehr ersten us-d zweiten Tlnsgcbots nd der Ersatz Reserve rücksichtlich ihrer häuslichen und ge­werblichen Verhältnisse statt.

Es haben daher diejenigen Reservisten und Landwehr­männer ersten und zweiten Aufgebots, sowie die Ersatz-Reser­visten, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch mach n zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, morgens 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen.

Gießen, den 5. März 1904.

Der Zivil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission des Kreises Gießen. Dr. Heinrichs.

Der Krieg in Oftafien.

Wenn ein Telegramm, das über Washington zu uns kommt, die Wahrheit berichtet, so haben die Japaner einen großen strategischen Erfolg zu verzeichnen und befinden sich im Rücken der russischen Stellung in der Mandschurei.

In der Fassung Londoner Blätter lautet die Nachricht über diesen bemerkenswerten

neuen japanischen Vorstoß folgendermaßen:

Tas amerikanische Departement des Aeußern erhielt ein Telegramm aus Tschifu, wonach in Föng-hwang-tschang und Takuschan japanische Truppen angekommen seien, die sich auf diese Weise im Rücken der russischen Stellung in der Mandschurei befänden und die Bahnlinie bedrohten.

— Der Kommandant des amerikanischen Kanonenbootes „Helena", welches gegenwärtig in Jinggkau liegt, meldet, daß bei Föng-hwang-tschöng ein Gefecht stattgefunden habe.

Föng-hwang-tschöng liegt nördlich von Antung auf dem westlichen Ufer des Jalu und das japanische Korps, das dort stehen soll, würde zu gleicher Zeit die Jalustettung und die Bahnlinie zwischen Mukden und Niutschwang-Port Arthur bedrohen. Es ist anzunehmen, daß das letztere die Absicht der Japaner ist. Wenn sie die Bahnlinie in ihre Gewalt bekommen, ist das Schicksal von Niutschwäng und Port Arthur besiegelt. Ein englisches Blatt läßt sich aus Tientsin näheres über den Vorniarsch melden. Doch ist zehn zegen eins zu wetten, daß das nachstehende Telegramin, in dem

die Lage bei Niutschwäng geschildert wird, wohl nichts weiter als eine allerdings ganz sachgemäße Ausschmückung der ursprünglichen Washingtoner Meldung sein wird.

Eine Abteilung der Japaner beginnt den Vormarsch vom Jalufluß aus. Die Japaner haben Föng-hwang- tschöng eingenommen und die Russen in der Nähe des Takungling-'Passes zurtickgeschlagen. Die Japaner be­finden sich gegenwärtig etwa 70 (engl.) Meilen von Niu- tschwang entfernt. 35 000 Russen sind in Liaujang und Haitschöng stark verschanzt, wo eine Schlacht bevorsteht. Mehrere kleine Gefechte haben stattgefunden, infolge deren die Russen sich mit Verlusten zurückziehen rmiüten.

In Niutschwäng rüsten sich die Russen eifrig zur Ab­wehr der japanischen Angriffe. Sie haben zwei Belagerungs­geschütze und zwei Haubitzen ausgeladen. Der englische Kon­sul fordert die englischen Frauen und Kinder auf, Niutschwäng zu verlassen, ehe der Fluß eisfrei ist. Nach einer Reuter- meldung soll die japanische Flotte auch bereits in die Aktion eingegriffen und Talienwan und Port Arthur bombardiert haben. Russische Berichte dagegen behaupten, daß die Ruhe von Port Arthur nicht gestört worden wäre. ___

Tie russische Flotte in Port Arthur soll, wenn man japanischen Versicherungen glauben darf, auch beim letzten Angriff der Japaner schwer gelitten haben. Aus Tokio wird darüber berichtet:

Bei dem am 24. Februar unternommenen Versuch der Japaner, Port Arthur zu blockieren, sind russische Tor­pedobootzerstörer, als sie in den inneren Hafen zu ent­kommen versuchten, auf eine Mine gestoßerr und gesunken. Acht von dreizehn russisck)en Kriegsschiffen, die im Hafen lagen, sind kampfunfähig gemacht worden. Das Hwang- tschintsck)an-Fort von Port Arthur wurde durch die japa­nischen Granaten zur Hälfte zerstört, nur drei Batterien sind jetzt brauchbar. An der Reparatur der russischen Schiffe arbeiten 400 Chinesen und 400 Russen. Die russischen Streitkräfte in Port Arthur sollen etwa 2000 Mann betragen.

Die Sendung des Marquis Ito nach Korea scheint recht schwerwiegende Gründe zu haben. Es gärt dort noch überall