Nr. 55. Zweites Blatt.
Samstag, den 5. März 1904.
________13. Jahrgang.
tM»««emeNtSprriS: in Gießen, abgeh»lt monatlich 50 Pfg., ®^ H«uS gebracht 60 Pfg., durch die Poft bezogen vierteljährlich Mk. 1.50.
Dv^i-beNage«: Oberhesfifche F«uitte»zeit«»s (täglich) und die Gießener GeifenblafeN (wöchentlich).
Das Blatt erscheint an «He* Werktagen nachmittags.
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Hessen, die Kreise Wetzlar und Marburg 10 Pfg. sonst 15
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Postzeitungsliste No. 3269.
Redaktion und Expedition: Gießen, Seltersweg 88
Fernsprechanschlvß Nr. 368.
Neuâ Äacüritülen
(Gießener GageStatt)
MnaSHLsßige Hageszettung
(Gießener Iertung)
für Oberhefsm und die Kreise Marburg und Wetzlar; Lokalaazriger für Gietze« und Umgebung.
Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.
Lokales.
5. März 1904.
n DasJugendfest 1902 und dasLehrer- kollegium der Höheren Mädchenschule zu Gießen Den Lesern der i „Gießener Neueste Nachrichten" wird es noch erinnerlich sein, daß die Feier des Jugendfestes im Jahre 1902 nicht wie in den vielen Jahren vorher die gewohnte allgemeine Beteiligung finden sollte. Das Lehrerkollegium der Höheren und Erweiterten Mädchenschule lehnte fe^te Unterstützung ab und eine offizielle Teilnahme der Schülerinnen jener Anstalt unterblieb. 'Die Folge war, daß dieser neue Standpunkt dec betr. Lehrer im Stadtkollegiu n zu sehr heftigen Debatten Veranlassung war und dort, wie auch in der Bürgerschaft großes Befcemden erregte, daß das Gießener Jugendfest, welches Jahrzehnte sich erhalten und ein gewisses Ansehen als allgemeines Volks- und Schulfest auch nach Außen hin besaß, nicht mehr allen angenehm sei. — Unsec damaliger Berichterstatter der betr. Stadtverordneten-Sitzung gab in seinem Bericht den Verlauf der Jugendfest-Debatte in etwas freimütiger Weise wieder, auch verband er eine Kritik damit. Diese Letztere verstieß formell gegen das Gesetz und die Lehrerschaft, auf's schwerste dadurch beleidigt, veranlaßte eineBeleidigungsklage gegen unseren damaligen Berichterstatter Spieß und unsern verantwortlichen Redakteur Klein. Dec Pcozeß hat sich Via Jahre hingezogen; erst am 18. Dezember v. Js. wurde ein Urteil gefällt, das dem Lehrerkollegium u. A. die Publikationsbefugnis zuerkannte.
Trotzdem wir wiederholt und von vielen Seiten gebeten wurden über den Prozeß und die Verhandlungen eingehender zu berichten, so unterließen wir es, denn abfällige Kritiken anzuregen, ist nicht unser Bestreben. Nachdem nun aber das Lehrerkollegium von der Publikationsbefugnis Gebrauch macht (vecgl. den umstehenden Inseratenteil), halten wir zwecks Orientierung unserer Leser es für angebracht, wenn auch die Gründe, von welchen das Geeicht bei Urteilsfällung ausging, bekannt werden. Dieselben lauten:
„Am 5. Juli 1902 beriet die Stadtverordnetensitzung in Gießen über das daselbst abzuhaltende Jugendfest, ein Fest, welches schon seit langen Jahren von der gesamten Schuljugend auf Kosten der Stadt gefeiert wird. An diesem Feste erklärten Direktion und Lehrerkollegium der Höheren Töchterschule zu Gießen sich nicht beteiligen zu wollen und auch nicht zu können, da das Fest beeinträcht-gend auf die guten Sitten der höheren Töchter wirke, was aus frühen Vorkom- nissen nachgewiesen werden könne. Die Lehrerschaft erklärte in einer Eingabe zu ihrer Rechtfertigung, die Schulkinder würden in dem Festzug und auf dem Festplatze von älteren Gymnasiast-n, Studenten u. s. f. belästigt, so daß die gut' <ww«M0Mi»mHramin!n^^
Sitte Gefahr laufe. Die fragliche Stadtverordnetenversamm- lung wurde daraufhin etwas lebhaft, die Stadtverordneten glaubten chre Mitbürger in Schutz nehmen zu müssen gegen derartige Angriffe des Lehrerkollegiums, besonders da die Stadtverordnetenversammlung fast allgemein der Ansicht war, daß entweder Bequemlichkeit der Lehrer und Lehrerinnen oder ein gewisser Dünkel der Grund seien, an dem Sagenbfeft nicht mit teil zu nehmen, weit es der Lehrerschaft der höheren Töchterschule für unter ihrer Wücde zu sein schien, sich mit den Kollegen der Stadtschule und ihre Schülerinnen mit den Besuchern der Stadtmädchenschule zu einem gemeinschaftlichen Jugendfeste zu vereinigen. Es ging wie gesagt in fraglicher Sitzung der Stadtverordneten sehr tumultuarisch her und es fielen manche heftige Worte gegen die Lehrer . .
. . Die Beweisaufnahme hat ergeben
. , daß
der Artikel der Neuesten Nachrichten soweit er Tatsachen berührt und erwähnt in vollem Maße der Wahrheit die Ehre giebt, jedoch zeigt der Artikel andere Stellen, die eine Iritis des Verfassers des Artikels über das Gebühren der Lehrerschaft enthalten und die, wenn auch vielleicht in Wahrung berechtigter Interessen doch über dieses Ziel hinausgehend immerhin beleidigend aufgefaßt werden müssen. Es kann dem Angeklagten Spieß nicht abgeftritten werden, daß er als ehemaliger Gießener Gymnasiast und Student ein Interesse daran hatte, sich und seine Kommilitonen gegen die Angriffe der Lehrerschaft zu schützen, d-e besorgt ist um die Sltte und Zucht der ihr anvertrauten Zöglingen und die in übertriebener Ängstlichkeit diese gute Sitte durch Kitzeln mit Pfauenfedern und Werfen mit Gummibällen gefährdet steht, während sie andererseits sich selbst rucht kräftig genug fühlt, diese Sitte durch ihre eigene Autorität anläßlich eines Kinderfestes außerhalb der Schule zn schützen. Hatte also Spieß soweit im ganzen in Wahrung berechtigter Interessen £ handelt, so durfte er sich jedoch nicht der Ausdrücke bedienen, wie „leichtzudurchschauendes Treiben" „der Wahrheit wider- ftreitenbm geradezu gemeinen Grundsätzen" 2C. Das Gericht, das zwar den Aussagen der Stadtverordneten in voll m Maße Glauben schenkt, hält dadurch nur für erwiesen, daß dre s. Zt. von den Lchrern angeführten Gründe, sich am Jugendfest nicht beteiligen zu wollen nach Ansicht der Stadtverordneten nur vorg schützte Gründe waren; das Gericht hat aber auch keinen Grund, auf Grund der beeidigten Aussage des Zeugen Stoeriko anzunehmen, daß die angegebenen Gründe nicht die wahren gewesen wären, wenn auch im Allgemeinen nach Ansicht des Gerichts die Sitte durch Pfauenfedern und Gummibällen nicht gefährdet erscheint, so läßt dies doch immerhin dre Möglichkeit zu, daß die Lehrerschaft durch derartige harmlose Scherze die guten Sitten der ihnen anvertrauten höheren Töchter, die sittlich zu schützen und zu stärken ihre Aufgabe ist, gefährdet sah.
Ein Vergleichst) 'rsuch wurde vom Gericht als aussichtslos nicht mchr angestellt, da das Direktorium der Töchterschule von Spieß verlangte, daß er zugäbe, seinen frivolen
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Bericht zu bedauern und auf diesem Verlangen beharrte, während es dem doch mit den besten Motiven handelnden Spieß nicht zugemutet werden kann, sein Tun als frivol zu bezeichnen, was eS auch nach Ansicht des Gerichts nicht war.
Da wie gesagt der fragliche Artikel objektive Beleidigungen enthielt, so war sein Verfasser Spieß zu bestrafen, wenn auch nur s hr gelinde. . . Was Klein anlangt, der die Verantwortung für seine Zeitung trägt, so ist auch er somit schuldig. . . . Das Gericht hielt die erkannte Strafe für angemessen, da Klün fahrlässiger Weise einen Artikel ausgenommen hatte, für den er verantwortlich ist und den er daher vorher hätte prüfen müssen.__________________________________________________
KtÄUdesamt-NLchrichten der Stadt Gietzen.
Geborene.
Am 21. Febr. Dem Dienstmann Karl Reuter II. ein Sohn Wilhelm. — 24. Febr. Taglöhuer Johs. Hofmann III. eine Tochter, Elisabeth Margarete. — Bäckermeister Ernst Muth ein Sohn, Adolf Hermann Robert. — 25. Febr. Kellner Alexander Hermann Herr eine Tocher Margarete Luise. — Dm Eisendreher Karl Enz ein Sohn. — Dem Metzgermeister Heinrich Decker ein Sohn. — Dem Fabrikanten Gustav Homberger eine Tochter, Gerta Berta Johanna. Am 26. Dem Hllfskesfilwärter Hrch. Friedr. Uhl ein Sohn, Wilh. Fritz. — Dem Kutscher Hrch. Leipold eine Tocht., Marie. — Dem Küfer Norbert Kölber ein Sohn. Am 27. Dem Schlosser Alb. Franz Otto ein Sohn. — Dem Schuh«. Wilh. Strack ein Sohn, Karl Otto Bernhard. Am 28. De« Hilfsheizer Adolf Stumpf eine Tocht. — 28. Febr. Schlosser Hrch. Pfeuster ein Sohn, Karl. — Bahnarbetter Sg. Horst ein Sohn. — 29. Febr. Bahn- arberter Konrad Margolf eine Tochter, Lina Ellsabethe. — Bureaugehilfen Gg. Schalch eine Tochter, Elsa Berta. — 2. März. Telegraphen-Leitungsaufseher Friedr. Rudlof eine Tochter.
GeN^rbene»
Am 27. Febc Luise Bretthauer, 73 J. alt, Pcivatin dahier. Am 28. Febr. Wilhelm Fritz Uhl, 2 Tage alt, Sohn des Hilfskesselwäctecs Heinrich Friedrich Uhl
dahier.
Aufgebote.
Am 1. März Lud Ad. Hahn Grabsteinhändler in Gladenbach mit Dina Marie Langsdorf dahier. — Dr. phil. Christoph Knipper Handelskammer Syndikus dahier, mit Johanne Walbaum in Göttingen. Am 3. März Joseph MichaU Merz, Lehrer in Glauchau, mit Mathilde Kathinka Elisabeth Tribus dahier.
Eheschtteßungesr.
Am 27. Febc. Gg. Zörb, Kaufmann dah. m. Emilie Weber Hiers. Am 1. März Carl Anton Schmitz, Kaufm., Frankfurt a. M. m. Hedwig Coarlotte Schmalenbach dah. '^Dru3"und"Verlag ^lëßener^^^gs^ruckereöivorm. Wilh." Keller),'^ Gießen
Verantt»ort^ich: für beu politischen unb Inseratenteil: Albin  l ei n für das Lokale, den „verichtS-" und „Oestentlichen Sprechsaal": Fr. Oppermann
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