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Donnerstag, den 2. Juni 19U4.
13. Jahrgang.
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Gießener
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Postzeitungsliste No. 3269.
Redaktion und Expeditton: Gießen, Seltersweg 88. Aernsprechanschlnß Str. SSL.
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für DZEhefsen und die Kreise Marburg und Wetzlar; ZSkKlameiger für Metzen und Umgebung.
Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen
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Schutz vor ungerechter Verhaftung.
— Juristische Betrachtungen eines Laien. —
Aus dem kriminalistischen Kongreß, der soeben in Stuttgart tagte, wurde eine ^rage von allerhöchster Wichtigkeit fast vollständig ignoriert: Der Schutz vor ungerechter Verhaftung. Da ein jeder Mensch, auch der ehrenhafteste, ständig der Gefahr ausgesetzt ist, falsch angeschuldigt 31t werden, so ist diese ^ragc durchaus allgemeiner Natur, und es gibt keinen Staatsbürger, der nicht ein Interesse an einer möglichst glücklichen Lösung dieser Frage hätte. Die allgemeine Scheu vor dem Gericht und insbesondere vor einer zeugeneidlichen Vernehmung ist überhaupt nur dadurch zu erklären, daß böswillige Menschen auch den einwandfreiesten Zeugen verdächtigen und unter Umständen unter Anklage bringen können. Um so notwendiger ist es, daß die Schutz- mittel gegen eine ungerechte Verhaftung möglichst sorgfältig onsgestattet werden. Mit dem Gesetzentwurf über die Entschädigung unschuldig Verhafteter wird lediglich ein Ersatz für die erlittene vermögensrechäliche Schädigung angestrebt. Aber die Möglichkeit einer ungerechten Verhaftung selbst wird dadurch nicht verringert.
Nach den heutigen Verhältnissen hat der Staatsanwalt oder der Untersuchungsrichter jederzeit das Recht, entweder mit Rücksicht auf die Höhe der zu erwartenden Strafe oder wegen Fluchtverdachts oder um die Verwischung der Schuldspuren zu verhüten, die Verhaftung eines Angeschuldigten vorzunehmen. Dem Verhafteten steht allerdings das Recht der Beschwerde zu, aber da er selbst oder sein Verteidiger nicht Einsicht in die Akten nehmen kann, so ist die Widerlegung der Gründe für die Verhaftung sehr schwer. Die Schädigung am Gemütsleben, an der Gesundheit, am Ansehen, an der Ehre und am Vermögen zwingen förmlich dazu, möglichst große Rechtsgarantien gegen Justizirrtümer im Vorverfahren zu schaffen und nichts ist charakteristischer für den gründlichen Umschwung in unserem Rechtsleben, als diese richterliche Allgewalt, die ein Ausfluß des römischen Rechts ist. Das germanische Recht hat einem jeden, der vor Gericht zu erscheinen hatte, im Gegensatz zu dem formalen Recht des Römertums, die Möglichkeit gegeben, fein soziales Ansehen mit in die Wagschale zu werfen. Aus diesem Grunde erschien die verwandte Sippe mit einem Angeklagten vor Gericht und war unter Umständen bereit, mit den Waffen und mit dem Leben für seine Ehre einzustehen. Erschien ein Unbekannter vor Gericht, so wurde in zweifelhaften Fällen an das anwesende Zuhörerpublikum die Aufforderung gerichtet, wer den Angeklagten kenne und für ihn einzutreten bereit fei, möge sich melden. Auch die Vehme, die ja zum Teil an die altdeutschen Rechtseinrichtungen sich anlehnte, stellte den Einfluß des Leumunds zugunsten der Angeklagten wieder her. In den Ländern, wo sich die germanischen Rechts- mstitutionen besser behauptet haben als in der eigenen Hei- Imat, insbesondere in England und auch in Amerika, kann ferne Verhaftung eines Bürgers geschehen, ohne daß eine Jury aus ortseingesessenen Bürgern hierzu ihre Zustimmung sibt. Dieser Ausschuß wird unter dem Vorsitz des Ortsoberhauptes durch die Volkswahl berufen und hält, sobald ein englischer Bürger eines Kapitalverbrechens angeklagt ist, nach Art unserer Schöffen und Geschworenengerichte eine öffentliche Sitzung ab, in der die Verdachtsmomente erörtert, aber wich die Gegenbeweise des Angeschuldigten gehört werden. Selbst wenn die letzteren eine geringere Beweiskraft haben, »ls die Beschuldigungen, so kann die Jury auf Grund des Leumundes des Angeklagten, oder weil ein Fluchtverdacht nicht angenommen wird, oder gegen Hinterlegung einer Sicherstellung dennoch die Verhaftung ablehnen. Der Leumund des Angeschuldigten spricht also zu seinen gunsten voll- zewichtig mit, währenddem hier in Deutschland die Verhas- hmg vollständig in inquisitorischer Form geregelt ist.
Diese Frage erscheint uns von höchster Wichtigkeit und Ilir hätten deshalb gewünscht, daß die Stuttgarter Fachver- sammlung sich auch mit dieser Laienforderung befaßt hätte. Jedenfalls wäre es wünschenwert, wenn die Verbaftungs- frage im Angesicht der bevorstehenden Strafprozeßreform zur öffentlichen Diskussion gestellt würde. Dr. W.
Zur Lage in Südweftafriha.
Kurz vor dem Aufbruch zu dem Entscheidungskampfe am âterberg hat Oberst Leutwein in Okahandja noch eine Äuppenmusterung vorgenommen: Er nahm eine Parade über bier Kompagnien berittener Infanterie, eine Kompagnie âtoors drei Batterien und die dazu gehörigen Ochsenwagen h^lt dabei erst an die Infanterie, dann an die Ar- ullerre eine Ansprache, die in ein Hoch auf den Kaiser aus- tlang. Nach der Parade ließ der Oberst einzelne Mann- fchaften vorrerten, absatteln, aufsatteln u. s. w. Später fand men wurde " ^ ^^ ^ der das heilige Abendmahl genom-
Sonderbare Dinge über
Vorkommnisse mit einem Pferdetransport
Werben aus Swakopmund gemeldet. In einem Soldaten- Inefe vom 29 April wird erzählt: Am 23. April seien von «n mit dem Aenhspostdamvfer „Markgraf" und dem Pott-
dampfer „Entrerios" angekommenen Pferden etwa 400 ge= landet worden. Am 24. Avril wurde in Swakopmund ein Fest gefeiert. In der Nacht, während man sich den Festesfreuden überließ, seien dreizehnHerero, die bei einer deutschen Agentur als Arbeiter bedienstet waren, geflohen und hätten die 400 Pferde mitgenommen! Als man am nächsten Morgen den Diebstahl bemerkte, seien sofort 15 berittene Soldaten unter Führung eines Ofiizers nachgesandt worden, um die Bande gefangen zu nehmen; die Patrouille sei abends mit 90 Pferden, die von den Herero als unbrauchbar laufen gelassen waren, zurückgekehrt. Die übrigen 310 Pferde seien wahrscheinlich den feindlichen Herero zugeführt worden.
Ganz so schlimm ist die Sache nun freilich nicht gewesen; nach einem Bericht des Pferdetransportführers, Hauptmanns stahl, sind die Pferde — übrigens 350 — nicht gestohlen, sondern in ihrer Freude, endlich den Schiffstransport überstanden zu haben, durchgebrannt! Bis zum Abgang des Briefes seien sie bis auf 50 wieder eingefangen worden. — In jedem Falle kann den mit der Aufsicht über die Pferde betrauten Personen der Vorwurf grober Fahrlässigkeit nicht erspart bleiben.
Die Schreckenstat des italienischen Streckenarbeiters Antonio, der während der Fahrt von Windhuk nach Karibib deutsche Rekonvaleszenten durch Revolverschüsse verwundet hat, hat leider doch noch ein Opfer gefordert: Der durch Antonio verwundete Seesoldat Karl Kießling von der vierten Kompagnie ist im Lazarett zu Karibib gestorben. Antonio, der inzwischen festgenommen wurde, wird vor ein Kriegsgericht gestellt, wenn die ärztliche Beobachtung ergibt, daß er nicht irrsinnig ist. Das Befinden des ebenfalls von Antonio verwundeten Oberleutnants ist gut.
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Petrolcumfunde in Kamerun.
Nach einem bei der Berliner „Westafrikanischen Pflanzungsgesellschaft Viktoria" aus Kamerun eingegangenen Telegramm haben Schürfungen, die in K a m e r u n zwischen dem Mungo und dem Wuri vorgenommen wurden, reiche P e t rote u m q u e l l e n ergeben. Der Mungo und der Wuri sind die beiden Flüsse, die das Kameruner Haff bilden, an dem die Hauptstadt Duala liegt; sie sind nur wenige Sagereifen aufwärts, und auch dort in der Trockenzeit sehr schwer für flachgehende Boote schiffbar.
Der Krieg in Ostasien.
Der eiserne Ring um Port Arthur zieht sich immer enger. Nach Talienlnan ist nun auch Dalny in die Hand der Japaner gefallen. Die nächsten größeren Kämpfe sind nunmehr aus dem unmittelbaren Vorgelände: von Port Arthur zu er- Varten.
Die Japaner Herren der Talienwanbucht.
Durch die Einnahme von Talienwan und die unblutige Besetzung von Dalny, das die Russen Hals über Kopf räumen mußten, sind die Japaner unumstrittene Herren der Saliern wanbucht. Diese ist berufen, bei den Operationen gegen Port Arthur eine große Rolle zu spielen; der Angreifer kann in dieser Bucht für seine Flotte einen vorzüglichen, sehr nahegelegenen Stützpunkt finden. Die Bucht bietet für die größte flotte Raum und ist durch zwei ins Meer vorspringende Halbeseln vor Wind und Seegang geschützt. Vier kleinere Buchten, Odin —Cove-, Hand-, Junk- und Viktoriabai, können je nach Den Windverhältnissen von dort ankernden Schiffen aufge- sucht werden. Von diesen Buchten ist besonders die Viktoria- bai wichtig, weil sie die größte und tiefste ist und auch bei südöstlichen und südlichen Winden, welche besonders im Sommer häufig sind und festig auftreten, vollkommenen Leeschutz gewährt. Dort gründeten die Russen deshalb der Handelshafen und die Stadt Dalny, die auf ein Machtwort ves Zaren auf kahlem Boden erwuchs und nach modernstem System angelegt wurde. Jetzt haben die Russen gegen ihre ügene Schöpfung vandalisch wüten müssen. Eine tragische Ironie des Schicksals.
Die Verluste der japanischen Flotte im Laufe des Krieges sollen doch größer sein, als bisher von Tokio aus zugestanden wurde. Von halbamtticher russischer Seite wird versichert, daß vor Port Arthur außer dem Panzerschiff „Hatsuse" und dem Kreuzer „Aoschino" auch noch der Panzerkreuzer „Asama" gesunken sei. Besttmmteâ ließe sich bisher allerdings nicht darüber mitteilen. Ebenso sei das Linienschiff „Fuji" hart befchädigt. Es sei auf ein Riff bei der Maodaoinsel gelaufen, wo es von japanischen Torpedobooten bewacht werde.
Die Meldung hat viel Wahrscheinlichkeit für sich. Bestätigt sie sich, so würde die japanische Flotte nur noch vier vollwertige Linienschiffe zählen. Allerdings können die Russen vorläufig nicht, trotzdem sie in Port Arthur sechs Linienschiffe liegen haben, irgendwie darauf rechnen, den vier japanischen, denen sich acht Panzerkreuzer zugesellen, die Spitze zu bieten. Aber der Verlust der Japaner könnte verhängnisvoll werden, wenn es der baltischen Flotte gelingen sollte, in den Gewässern bei Port Arthur vor dem Fall der Festung zu erscheinen.
Sollte Port Archur von den Japanern genommen werden, b<tt General Stössel die Instruktion, alle wichttaen
Festungswerke und Kriegsschiffe in die Lust zu sprengen und zu versuchen, sich mit seinen Truppen durch die japanische Armee hindurchzukämpfen.
„Museumsgeschütze."
Die russische Presse versucht weiter, die Erfolge der Japaner bei Kintfchau zu verkleinern. Jetzt taucht in dem offiziellen Organ des russischen Generalstabs eine wunderliche Bewertung des den Japanern in die Hände gefallenen russischen Geschützmaterials auf. Die im Jahre 1900 den Chinesen abgenommenen Geschütze, mit denen die Stellungen der Russen bei Kintschau armiert gewesen seien, stammten zwar aus der Kruppschen Geschützfabrik, feien aber von so verschiedenem Typus und Kaliber, daß fast je zwei derselben eine besonders eingeübte Bedienungsmannschaft erforderten. Deshalb fei schon vor Jahren die Frage angeregt ob diese Geschütze nicht den Museen zu übergeben seien, und es wäre davon nur aus dem Grunde Abstand genommen, weil mit der Geschützen zugleich auch Vorräte an Geschossen den Chinesen abgenommen worden seien. Nach den japanischen und auch den russischen Berichten über die mörderische Wirkung de^ Artilleriefeuers von den durch die Russen befaßten1 Höhen haben diese alten „Museumsgeschütze" sonderbarerweise recht vorzüglich funktioniert.
Eine Kosakenabtcilung vernichtet.
In der Nähe von Fönghwanghtfcheng komint es fast täglich zu weiteren Zusainmenstoßeu zwischen den beiderseitigen Vortruppen. Nach einer Reihe von unbedeutenden' Scharmützeln ist es rßt zu einem ernstlichen Engagement gekommen. Wie aus Paris gemeldet wird, wurde bei Sumentse eine Kosakenabteilung, deren Stärke auf 300 Mann angegeben wird, aufgeriebcn. Nur wenige entkamen.
Gerüchte aus Londoner Quellen wollen von einer Schlacht wissen, in der Kuropatkin eine schwere Niederlage erlitten haben jcü.
Die „freischwimmenden" Streuminen.
Zu der besonders in Washington eifrig ventilierten Frage der Gefährdung der internationalen Schiffahrt durch Streu- minen erklärt ein deutscher Marineoffizier a. D., daß man von „freischwimmenden" Streuminen, wie es gemeinhin geschehe, überhaupt nicht sprechen könne. Eine richtig behandelte Mine kann von dem Platz, an dem sie ausgeworfen ist, gar nicht abtreiben. „Streuminen" müssen nämlich genau ebenso verankert werden, wie die Minen einer regulären Sperre, wofern sie ihre Schuldigkeit tun sollen. Ihre Besonderheit besteht lediglich darin, daß sie nicht nach einem bestimmten Plan schematisch ausgelegt, sondern regellos vor dem zu sperrenden Hafen ausgestreut werden. Eine befondere Vorrichtung am Anker läßt das Gefäß nach einiger Zeit sich von diesem lösen und bis zu einer gewissen Höhe unter die Ob erstäche aufsteigen, worauf eine Klemme in Säögteit tritt, welche ba§ Ankertau, die Verbindung zwischen Gefäß und Anker, festhält. Nach Möglichkeit sucht man diese Tiefe auf drei Meter unter Wasser zu regulieren. Die bei Streuminen zur Verwendung kommenden Apparate sind sehr komplizierter Natur, und da kann es recht wohl vorkommen, daß sie nicht tadellos funktionieren und daß ein Minengefäß an der Ob erstäche erscheint, anstatt an der gefährlichen Tiefe zu bleiben. Ein völliges Freischwimmen, das viârärtertt „Treiben" dagegen zu konstatieren, wird mau nie und trimmet Gelegenheit haben, da oben das Ankertau an seinem Ende fest mit dem Anker verbunden ist und so das Gefäß festhÄt. Eine Gefahr für die internationale Schiffahrt durch Streuminen liegt also kaum vor.
_ Die Politik.
4= Die Haag er Konvention von 1902 über da? internationale Familienrecht (Ehe, Ehebruch, Trennung von Tisch und Bett, Vormundschaft) ist jetzt von Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxernburg, den Niederlanden, Rumänien und Schweden unterzeichnet worden.
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cf Einen höchst bemerkenswerten Beschluß hat die württembergischezweiteKammer gefaßt. Sie hat einen Antrag angenommen, in dem die Regierung ersucht wird, im Bundesrate für die unverzügliche Einbringung einer Gesetzesvorlage, betreffend die (Errichtung einer geordneten Vertretung der Arbeiter zum freien und friedlichen Ausdruck ihrer Wünsche und Beschwerden auch der Staatsregierung gegenüber einzutreten. Für den Fall, daß die bei der Reichsbehörde zur Zeit im Gange befindlichen, auf Schaffung dieser Vertretung gerichteten Bestrebungen ohne Aussicht auf Erfolg verlaufen, wird die Regierung aufgefordert, dem Landtage den Entwurf eines auf Aenderung gerichteten Landesgesetzes vorzulegen.
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G Nach einer Verfügung des preußischen Ministers des Innern haben die Regierungspräsidenten bei Anträgen auf Aenderung jüdischer Vornamen, sei es aus Anlaß des Hebet’ ttitts vom Judentum zum Christentum oder aus sonstigen Gründen, künftig ebenso an den Minister zu berichten, wie es bei Anträgen auf Aenderung jüdischer Familiennamen durch frühere Erlasse vorgeschrieben ist.