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13. Jahrgang. Sir. 204.

Kasseler Neueste Nachrichten

Sonntag, 2. September 1923.

WiltsWMdm

Wirtschaftliche Organisation

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bezw. zu lebenslänglicher Zwangsarbeit verurteilt.

Wer folgt nach?

Verantwortlich für diesen Ausruf zeichnet:

Kassel, den 31. August 1923.

Inhaber der Hessischen Obsiweinkelterei, Lessingstraße 1.

Deutschen Reiches-

Im Ausland wird die Galdmark gleichfalls börsenbandlig nicht anerkannt und im Ausland befindliches Ordens-Goldgeld nur im deutschen Reichsgebiet emgelost. 4,20 Ordens-Goldmark gleich 1 Dollar.

Deckung der Devisen eriolgt nur durch den Grohdeutschen Wirtschafts - Orden. Vorläufig wird eine gewisse Grundlage bez. unserer inneren Wirtschaft bet, Zahlung mit Ordensgoldmark festgesetzt. Das Gleiche trifft für die Papiermark zu. Forderung auf Erlaß eines Gesetzes:

Wer Ordens-, Goldmark, Papiermark, Devisen börslich handelt und damit das Deutsche Reich schädigt, wird

Schaffung der Goldwährung unter Diktatur und Monopolstellung des Groß- deutschen Wirtschafts-Ordens. . ... ...

Ausdehnniig der Monopolstellung des Ordens aus die Volkswirtschaft durch hin­reichende Kreditgewährung an Industrie, Handel.

Schutz und Ueberwachung dieser Währung durch die Ordensbruder mit allen zu Gebote stehenden Mitteln.

4. Die Ordens-Goldmark darf nicht börslich gehandelt werden in dem Gebiet des

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Betr. allgemeine Organisation.

1. Jeder Deutsche wird in den Orden ausgenommen-

2. Der Geist des Ordens sei: Glauben, Einigkeit, Recht und Freiheit. Das Gold für das Volk!

3. Gegensätze der Stände und wirtschaftlichen Schichten sollen durch Weisheit geschlichtet werden. Nicht durch Streik, Aussperrungen, gegenseitige Beschmutzung-

4. Jede andere politische und wirtschaftliche Betätigung der Angehörigen, des Ordens auf dem Gebiet deS Haffes, Saat der Zwietracht, Gemeinheit, Selbstvorteile, auf Kosten des Ordens und der Allgemeinheit des deutschen Volkes, bedingt die Ausstoßung und öffentliche Brandmarkung.

5. Jeder Angehörige unterwirft sich den Beschlüssen des Ordens, ganz gleich welcher Art, mit eiserner Disziplin.

6, Ein Aeltestenrat wird gewählt bestehend aus:

1 Arbeiter, 1 Handwerker, 1 Industrieller, 1 Kaufmann, 1 Oberbeamter, 1 Msttel- beamter, 1 Unterbeamter, 1 höherer Lehrbeamter, 1 Volkslehrbeamter, 1 Arzt, 1 ev- Pfarrer, 1 kath. Pfarrer, 1 Jurist, 1 Exportkaufmann, 1 Kaufmann der Schiffahrt, 1 Jngeniur, 1 Bankier. Schatzmeister, Organisatoren usw. .

7. Die Bestätigung der Persönlichkeiten erfolgt nach eingehender Prüfung der Personalten durch den Präsidenten des Ordens, Her Präsident ist dem Aeltestenrat fitr seine Hand - lungen verantwortlich-.

In höchster Not ergeht an alle Deutschen, an alle Schichten der Wirtschaft, Vaterländische Verbände, Parteien, Vereine

dieser Weckruf.

Möge das deutsche Volk die moralische Kraft besitzen, die Ketten zu zerschlagen und Mann an Mann ohne Rücksicht auf eigene Interessen zusammensiehen.

Entweder handeln oder hinab in den Abgrund.

Nur gewaltiger Stimmenzusammenschluß bringt freie Ruhr, freien Rhein, für den kommenden Winter Arbeit und Brot!

Ich bitte Industrie, Finanz, Arbeiter, Kaufleute, Handwerker, Beamte, Parteien und alle Stände zu diesen meinen Anssührungen öffentlich Stellung zu nehmen.

Mögen nur Worte der Versöhnung fallen.

Alle, die für Gründung des Ordens unbedingt einstehen, mögen dies durch öffentliche Kundgebungen, öffentliche Versammlungen in Vereinen, Parteien, Vater­ländischen Verbänden kundtun und Entschließungen an meine Adresse gelangen lasten.

Als Grundstock zu dieser Ordens-Goldwährung sichere ich hiermit meine Werte mit

100000 Ordens-Goldmark gleich 300 Milliarden Papiermark.

MM-unb Sommelruf!

Thesen zur Herstellung geordneter Verhältniffe.

1. Gründung des Großdeutschen Wirtschafts-Ordens zur Erlangung der Diktatur und Monopolstellung auf Einführung einer Goldwährung für das Gebiet des Deutschen Reiches. Vorläufiger Sitz Kassel.

2. Schaffung einer gewaltigen Organisation des Großdeutschen Wirtschafts-Ordens über das ganze deutsche Reichsgebiet.

3. Aebernahme der Reichsbank bez. Aebergeordnete Stellung des Großdeutschen Wirtschafts-Ordens. .

4. Festsetzung des Zahlungswertes der Papiermark im Verhältnis zur Goldmark des Großdeutschen Wirtschaftsordens für das gesamte Gebiet des deutichen Reiches und Verbot der börslichen Handlung der Papiermark bei Todesstrafe bez. lebenslänglicher Zwangsarbeit.

Wo zieht die heutige Linie politisch-wirtschaftlich hin?

Was bringt die Linie des Ordens politisch-wirtschaftlich?

i. Die deutsche Einigkeit.

2. a) Aktive Unterstützung der Regierung des deutsche» Volkes.

b) Geordnete Währung.

c) Geordneter Staatshaushalt.

d) Geordnete Staatsbetriebe.

e) Geordnete wertbeständige Löhne, volle Entschädigung der ,-andnnrt- wirtschaft, Industrie, Gewerbetreibenden für Arbeit und Produktion.

k) Geordnete Bauverhältniffe, Hebung der Wohnungsnot, wert» beständige Mieten.

g) Festsetzung eines Reichsmindestlohnes.

h) Geordnetes Aandelsrechtsgesetz des B. G. B., welches durch die Luder- ' schäft vollständig aus dem Sattel gehoben ist, usw.

3. Diese Ordensbewegung bedingt eine bestimmte Richtung der englischen Politik.

4. Diese Ordensbewegung bedingt eine bestimmte Richtung der franzö- fischen Politik.

5. Geordnete Währung bedeutet Auslandskredit, damit Rohstosse sür die Industrie und Lebensmittel für das Volk.

6. Aufhebung gewisser Steuern und Vereinfachung unserer Steuern auf einen Reichszins.

7. Sachgemäße Ueberführung unserer Papiergeld- und Handelswirtschaft auf die neue Währung.

In den Abgrund!!!

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Vollständige Verluderung unserer Staatsbetriebe.

Vollständige Verluderung unserer Volkswirtschaft.

Weitere Entwertung unserer Zahlungsmittel.

Teuerung, Arbeitslosigkeit und Steuern für das Reichs-Faß ohne Boden.

Revolution und Entscheidung des Rhein- und Ruhrkampfes zu unseren Anguusten.

Verlust der Rhein- und Ruhrlande.

Finanzkontrolle einer Macht, Versklavung, Ausbeutung, Der nichtung nnserer Kultur, alles was wir besitzen.