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Kasseler Neueste Nachrichten

Hessische Abendzeitung

Kasseler Abendzeitung

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Fernsprecher 951 und 952

Nummer 68 a .......

Dienstag, 21. März 1922.

Fernsprecher 951 und 953

12. Jahrgang.

Bedingungen fit einen Zahlungsaufschub.

Das Steuersystem.

3m Jahre 1922.

Von

Dr. Hermann Pachnicke, M. d. R.

Die Beratungen der Steuerausschüsse des -teichstages sind nunmehr so weit abgeschlossen, dass unter den Parteien, soweit sie sich zur Mit­arbeit entschlossen haben, eine endgültige Eini­gung erzielt wurde, die neuen Finanzvorlagen K bewilligen. So groß die Lasten sind, man t sich davon überzeugt, dass wir sie aus uns nehmen müssen. Der Haushaltsplan sür 1922 weist in seinem ordentlichen und außer­ordentlichen Teil zusammen Ausgaben in Höhe von 258 Milliarden Mark aus. Davon werden durch die alten und neuen Steuern, Zölle und sonstigen Einnahmen etwa einhundcrtund- fünf Milliarden, durch die Zwangsanleihe fünf­zig Milliarden gedeckt Es bleibt also trotz der Uvberspannung unserer Steuerkraft noch ilmner eine gewaltige Summe übrig, zu deren Ab­gleichung die Notenpreffe in Gang gesetzt werden muß. Dabei kommen immer nur die bisher ein­gesetzten Posten in Betracht. Tatsächlich kündet sich auf den verschiedensten Gebieten eine wei­tere 'Vermehrung der Ausgaben an, so namentlich durch die Erhöhung der Gehälter und Löhne für Beamte und Staatsarbeiter. Die eben jetzt über die Besoldungs» und Entloh« uungsfrage geführten Verhandlungen lassen er­kennen. daß es ohne eine sehr starte Herauf­setzung der Grundgehälter nicht abgehen wird. Die gestellten Forderungen sind ganz ungewöhn­lich hoch und werden selbst nach wesentlicher Herabsetzung Wohl kaum hinter dem Gesamt­beträge von zehn Milliarden zurückbleiben. Die Balauzicrung des Etats ist hiernach beim besten Willen nicht erreichbar.

Verhandelt wird noch Mer die zweckmäßigste Form der Zwangsanleihe und darüber, ob ihr eine freie Anleihe vorausgehen soll oder nicht. Als sicher darf schon jetzt gelten, daß kleinere Vermögen freibleiben und daß sich der Anteil nach der Größe der Ver­mögen abstuft. Der Zinsfuß steht noch nicht fest. Die Entscheidung darüber ist insofern wichtig, als von ihr der Kurs der Anleihe abhängt. Wichtig wird es ferner sein, ob man die Anleihe beleihungssähig macht. Jedenfalls ist eine Be­leihung bei den Darlehnskassen nach Möglichkeit einzuschränken, weil andernfalls die Ausgabe weiteren Papiergeldes in erheblichem Umfange notwendig werden würde und damit alle üblen Folgen der Inflation einträten, die durch die Auflegung der Anleihe gerade verhütet werden sollen. Tie Vorzugsbeyandlung, welche die Kriegsanleihen und die Sparprämiencmleihen hinsichtlich ihrer Belerhbarleit zu 85 Prozent des Pariwertes erfahren, wird mithin der Zwangs­anleihe nicht zuerkannt werden dürfen.

Durch das Steuersystem in seiner neuen gestalt wird ungefähr alles erfaßt, was erfaßbar ist: das Einkommen mit dreiundzwan- zig Milliarden, der Umsatz mit vierundzwanzig, Milliarden, die Kohle mit zehn Milliarden, der Tabak mit 3,5, das Bier mit einer, der Brannt­wein mit 1,7, der Kapitalertrag mit 1,5 Milliar­den Mark, ferner die Erbschaft mit sieb^ihun- dert, der Grunderwerb mit fünfhundertfünfzig, die Kraftfahrzeuge mit hundertfünfundzwanzig, die Versicherungen mit dreihundertachtzig Mil­lionen Mark. Die Einnahmen aus Zöllen und Verbrauchssteuern sind im ganzen mit 25,4 Mil­liarden veranschlagt, gegen 14,9 im Vorjahr. Für die Vermögens- und Vermögenszuwachssteuer läßt sich der Ertrag einstweilen nicht schätzen. Erst die Veranlagung, die man bis Ende des Jah­res 1922, spätestens Anfang 1923. durchgeführt zu haben hofft, wird dafür sichere Anhaltspunkte bieten. Festzuhalten bleibt, dass aus einer Reihe von Steuern den Ländern und Gemein­den Anteile an den Erträgnissen zustehen oder zugeftanden werden sollen. Diese Anteile sind um sechs Milliarden in 1922 höher und betragen zusammen die sehr respektable Summe von 22,5 Milliarden. Die Beschwerden, die aus Stadt und Land ertönen, haben also eine weitgehende Berücksichtigung erfahren. Ob sie nunmehr ver­stummen werden, steht dahin.

In allen diesen Berechnungen sind zwei Fak­toren außer acht gehlieben: die von der En­tente geforderten Barzahlungen und die Sachleistungen. In bar haben wir zuletzt «alle zehn Tage einunddreißig Millionen Gold­mark bezahlen müssen und sehen nunmehr einer Auflage von siebenhundertund-wanzig Millio­nen Goldmark entgegen. Diese Bürde war uns schon in Cannes zugedacht und ist mir deshalb nicht beschlossen worden, weil die Verhandlun­gen durch den Sturz von Briand abgebrochen wurden. Jetzt geht die Reparativnskommission damit um, uns eine Zahlungspflicht in so enormer Höhe aufzuerlegen. Die Folge ist das Steigen des Kurses für den Dollar und für die übrigen ausländischen Zahlungsmittel. Der Vor­rat der Reichsbank an Devisen ist nahezu er­schöpft, airch die deutsche Industrie besitzt davon

nur so viel, als sie zur Zahlung der Einfuhr un­bedingt nötig hat. Wir müssen also kaufen und treiben durch die dringlichere Nachfrage zu un­serem eigenen Verderben die Kurse und Preise in die Höhe. Dazu treten die S a ch- leistungen in einer Jahreshöhe von andert­halb Milliarden Mark. Sie werden auf Repa­rationskonto angerechnet, müssen aber an die deutschen Produzenten vom Reich bezahlt wer­den. Zugleich verschlechtert sich dadurch unsere Handelsbilanz: denn die Sachleistungen an die Entente scheiden ans dem gewinnbringenden Teil des deutschen Exports aus. War unsere Handelsbilanz, bis auf die letzten beiden Bc- richtsmonate, schon stark passiv, so wird sie es künftig noch mehr, und erst recht verschlechtert sich die Zahlungsbilanz. Sonach sind die R e p a- rationen das Haupthindernis für die Gesundung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse Deutschlands, und, wegen der welt­wirtschaftlichen Verflechtungen, auch Europas. Auf diesen Kcrnpunft müssen die interalliierten Finangminister ihre Augen richten. Kommt man uns in dieser Hinsicht nicht wesentlich entgegen so ist alle aufgewandte Mühe ftuchtlos.

Llm den Zahlungsaufschub.

Die Karantiebedingungen der Alliierte«.

(Eigener Drahtberichts.

Paris, 20. Mürz.

Nach demTcmps" soll die Garantiekommis­sion für die Gewährung eines Zahlungsauf­schubs an Deutschland im Jahre 1922 folgende Garantiebedingungen aufgestellt haben: L Auto­nomie der ReichÄwnk, 2. Gleichgewicht des Staatshaushalts mit Steuern oder inneren An­leihen, 3. Nnterdrücknng her Auswüchse der Ka­pitalausfuhr, 4. die Neuverteilung der Aus­lands-Devisen, 5. Einschränkung des Noten­umlaufs, 6. periodische Veröffentlichung der Finanz- und Handels-Statistik wie vor dem Kriege usw. Die Erfüllung dieser Garantie­bedingungen soll kurzftistig fein und von der Garantiekommission kontrolliert werden.

*

Ermäßigung dec jährlichen Summe?

Berlin, 20. März. (Eigener Drahtbericht.) Aus VariS wird gemeldet: Das Kablo- gramm" gibt Einzelheiten über die Verhandlun­gen der Wiedergutmachungskommission und schreibt bann, die Mehrheit der Kommission habe sich auf den Grundsatz eines Moratoriums für Deutschland geeinigt. Aber über die Grund­lage desselben sei mau noch nicht zu einer Eini­gung gelaugt. Die Engländer und Italiener wollten die deutschen Zahlungen auf fünfhundert Millionen Goldmark festgesetzt wissen, die Fran­zosen und Belgier dagegen auf siebenhundett- füufzig Millionen Das Blatt meint, es sei sehr wahrscheinlich, daß man sich auf eine mittlere Zister, etwa 600 Millionen, einigen werde.

EachverssSndigen-Konferenz

Die Beratung in London.

(Eigene Drahtmeldung.)

Paris, 20. März.

Die französische Abordnung zur Sach- verständigen-Konferenz ist am Sonntag nachmit. tag nach London abgereist. Nach Meldungen aus Brüssel sind auch belgische Sachverstän­dige nach Loudon unterwegs. TerPetit Pari- fien" weiß zu berichten, daß die Aufgabe ver Sachverständigen ursprünglich gewesen fei, einen Wiederaufbauplau für Rußland herzustellen. Anscheinend ist dieser englische Plan fallen ge­lassen worden. Die englische Regierung, die den Rat gab, fidi vor allem mit Rußland zu befassen, hat heute eine wesentlich andere Tages­ordnung aufgestellt. Sie hätt vor allem die Sta­bilisierung der Kurse für die wichtigste Aufgabe.

Abtrennung von Ostpreußen

Protest des Provinziallandtags.

(Eiaener Trahtbericht.)

Königsberg i. Pr., 20. März.

Gegen die Abtrennung Ostpreußens von der Weichsel durch einen Beschluß der interalliier­ten Grenzfeftsetzungskommisfion, wonach die fünf Ortschaften Johannisberg, Außendeis, Grals- dors, Kleinfelde und Unterberg mit ihren Grenzgemarlungen an Polen fallen sollen, hat der oftpreußische Provinziallandtag folgende Protesterklärung beschlossen: Der ost- preußische Provinziallandtag erhebt Einspruch gegen die von der interalliierten Grenzfestset- zungs-Kommisfion am 25. März vorgenommene,

dem Friedensvertrag zuwiderlaufende Festset­zung der Weichfelgrenze. Er verlangt, daß die deutsche Regierung die Annahme dieser unge- rechten Entscheidung ablehnt.

Europa als Einheit.

Der Kanzler über die Wirtschaftslage. lPrivat-Telegramm.)

Berlin, 20. Mürz.

Reichskanzler Dr. Wirth äußerte in einer Un­terredung mit dem italienischen Abgeordneten Musolino sein Bedauern darüber, daß die Bereinigten Staaten die Teilnahme ander Kon­ferenz von Genua abgesagt haben. Nach sei­ner Ansicht sei der endgültige Wiederaufbau Europas nur möglich, wenn sich die Vereinigten Staaten an dieser Arbeit beteiligen. Europa habe außereuropäische Hilfe nötig. Ohne daß die Staaten auf ihre nationale Denkart verzichten müßten, müsse man Europa als eine wirt­schaftliche Einheit betrachten. Für den jetzigen Wiederaufbau sei Geld und Arbeit nötig. Deutschland kann kein Kapital zu diesem Zwecke aufbringcn, smtdcrn nur die Hilfe und die Arbeit seiner Technik. Im Verhältnis zwi­schen Italien und Deutschland bezeichnete der Kanzler den Abschluß guter Handelsbeziehungen als das Wichtigste. Dr. Wirth vermochte noch nicht zu sage«, ob er persönlich an der Konfe­renz in Genua teilnehmen werde.

LLM öen-Achrftunörrrtag.

Beratung über die etwaige Aufhebung. (Prrvat-Telegramm.l

Berlin, 20. März.

Zu der Beratung des Gesetzentwurfes über die A r b e i t S z e i t sür gewerbliche Arbeiter wird der sozialpolitische Ausschuß im Reichswirt- kchaftSrat am Donnerstag oder Freitag dieser Woche Sitzungen abhalten. Verschiedene Sach­verständige sollen dabei gehört werden über die Frage, ob der geschlickt Achtstundentag in Deutschland in Anbetracht der gegenwärtigen wirtschaftlichen und finanziellen Verpflichtun­gen unbedingt durchführbar ist.

Deutschland und polen.

Die Verhandlungen über Ovsrschlestrn. (Eigener Drohtbericht.)

Genf, 20. März.

Wie das Sekretariat des Völkerbundes mit­teilt. ist zwischen den bevollmächtigten Vertretern Deutschlands und Polens ein Einverneh­men zustande gekommen über die Regelung der Beziehungen der in Oberschlefien bestehenden Ge­werkschaften und Brrufsvereiue zu ihren Zea- tralverbündcn. Tanäch sollen die Arbeiterge­werkschaften besondere Verwaltungsbezirke für das deutsch bleibende und für das pol­nisch werdende Oberschlesien bilden. Rach den derSchlesischen Tagespost" vorliegen­den Meldungen aus Genf erfolgt in diesen Ta­gen die Unterschrist des deutsch-polnischen Vertrages über Oberschlesien. Meldungen aus Warschau zufolge hat die polnische Regierung einer Entlassung der in den polnischen Staatsgefängnissen befindlichen deutschen Oberschlesier im Wege der Gegenseitig­keit zugestimmt. Die weiteren Verhandlungen sollen zwischen polnischen und deutschen Beauf­tragten in Oppeln geführt werden.

Die Neutralen und Genua.

Llebereinstimmung der Ansichten.

(Eiaener Drohtberlcht.)

Berlin, 20. März.

Aus Stockholm wird gemeldet: lieber den Meinungsaustausch, der am Samstag in Stock­holm unter den sechs neutralen Staaten Euro­pas (die drei flandiuavischen Länder, die Schweiz, Holland und Spanien) über die Konferenz von Genua stattfand, wird eine amtliche Erklä­rung abgegeben, in der eS heißt, daß eine we­sentliche llebereinstimmung in den An­sichten über die dabei berührten Fragen vorhan­den war. Ein weiterer Gedankenaustausch vor der Konferenz wird zwischen den einzelnen Sachverständigen staitsindcn, die die ver­schiedenen Länder entsenden werden.

Reichsmietengefetz.

Bestimmung für Vermieter und Mieter.

®en eeläutetuitgen de« Miet«gesetzeS in utt> feie« SonntagSnummer, die jede Stellung nähme zu dem Gesetz vermeide» wollen lagen wir heute den «weite« Teil folgen.

II.

Bei vermieteten gewerblichen Raus men kann nach den Bestimmungen des Reichs­mietengesetzes eine weitere Erhöhung der Miete Eintreten Zunächst können die allgemeinen Zu« schlüge für gewerbliche Räume höher festgesetzt werden für Wohnräume. Erfordert ein ge­werblich benutzter Raum besonders hohe Be­triebs- und Instandsetzungskosten, fo kann das Mieteinigungsamt einen weiteren Zuschlag zu- lassen. Schließlich kann darüber hinaus ganz allgemein für gewerbliche Räume noch ein be­sonderer Zuschlag zur Grundmicte festgesetzt werden, auch wenn dieser zur Deckung von Be­triebs- und Instandsetzungskosten nicht mehr er­forderlich ist.

Die Bildung einer Mietervertretung wird für zulässig erklärt, jedoch nicht als unbe« dingt notwgndig vorgeschrieben. Besteht eine Mietervcrtetung, so werden ihr bestimmte Befug­nisse zugewiesen; insbesondere hat sie neben und anstelle des Mieters das Recht, bei Streitigkei­ten Wer die Vornahme von laufenden Instand- setzungsarbeiten die Entscheidung der bereits er- wähnten Stelle anzurufen. Bei Räumen mit Sammelheizuug und Warmwasserversorgung wind ihre Mitwirkung bei der Befchaffung, La, gerung und Verwendung der Heizstoffe vorge­sehen; auch kann für betätige Räume die Bil­dung einet Mietervertretung von der obersten Landesbehörde vorgösthrieben werden. Jeder Beteiligte soll sich ferner in Streitfällen an die .Mietervertretuna wenden, diese soll den Sachver­halt nach Möglichkeit klären und eine gütliche Einigung hevbeizuführen suchen. Die Kosten der Heizstoffe für Sam mol Heizung und Warm­wasserversorgung sind getrennt von der ge­setzlichen Miete zu berechnen. Die näheren An» vrdnungen trifft Lier oberste Landesbehörde. In Fällen der Untermiete, also vor allem bei der Vermietung möblierter Räume, umß der Mietzins in einem angemessenen Ver­hältnis zu dem auf den Raum entfallenden Teil der Hauptmieie stehen. Auch hier soll die oberste Landesbeihörde nähere Bestimungen erlassen. Wir 3te«bauten oder durch Um- oder Ein­bauten neu geschaffene Räume, sowie für dir Räume gemeinnütziger Banveveinigungen und Räume in öffentlichen Gebäuden gilt das Gesetz nicht. Mit Rücksicht auf die in einzelnen Ländern bestehenden verschiedenartigen Verhält­nisse ist den obersten Landesbehörden das Recht eingeräumt, die Vorschriften des Gesetzes in wei­tem Umfange zu ändern und den Verhältnissen des Landes anzupassen. Das Gesetz tritt, wie be­reits erwähnt, spätestens am 1. Juli d. I. in Kraft: die oberste Landesbehörde kann es früher in Straft setzen. Es soll am 1. Juli 1926 außer Kraft treten. Gegenüber dem bisherigen Rechts­zustand bringt das Gesetz

wesentliche Aenderungen sowohl für den Vermieter wie sür den Mietet. Wir den Vermieter ist das Reckt, die Mete auch bei laufenden Mietverträgen zu erhöhen, beson­ders wichtig; er hat ferner die Sicherheit, daß et die zur Deckung -et Betriebs- und Instand­setzungskosten erforderlichen Mittel erhält, und daß die Mete sich automatisch der Steigerung dieser Kosten anpaßt. Um welchen Betrag sich auf Grund dieses Gesetzes die Mieten erhöhen werden, läßt sich allgemein nicht sagen. Das hängt wesentlich von der Höhe der in bet ein­zelnen Gemeinde zu zahlenden Abgaben, Stenern usw ab und wird daher in den einzel­nen Gebieten und Gemeinden Deutschlands durchaus verschieden sein. Zu beachten ist, daß die Mieter nefcer der Miete noch eine besondere Wohnnngsabgabe in Höhe von 50 v. H. der Frie- densmiete zu zahlen haben (Gesetz Wer di« Wohnungsabgabe). Die auf diese Weise ge­wonnenen Mittel dienen lediglichzur Förderung der Neubautätigkeit. Wenn darnach auch weitere, in einer Zeit altzemeiner Preis­steigerung doppelt empfindliche Belastung der Meterschaft einneten werden, so werden dies« doch nur insoweit zugelassen, als sie wirtschaft­lich gerchtfertigt sind. Die Mieter erhalten an« dererseits durch eingehende KontroMorschristen die Sicherheit, daß die von ihnen aufgebrachten Mittel auch tatsächlich für das Haus Verwen­dung finden, daß vor allem das Haus in der er­forderlichen Weise instandgehalten wird.

Land- und Forstwirtschaft.

In der Mitteldeutschen Ausstellung.

In der UnterabteilungRohstoff-Wirtschaft* wendet sich das Wiederaufbau-Progtamm der Mitteldeutschen Ausstellung in Magdeburg auch ter Land- und Forst,oirrschaft nebst deren in« diksttlellen Betrieben zu. Besonders rationelle Arbeitsweisen, die vroduftive Auswertung des