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Kasseler Abendzeitung
M» Hessische Abendzeitung
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Nummer 27.
Fernsprecher 951 und 952
Mittwoch, 1. Februar 1922.
Fernsprecher 951 und 952
12. Jahrgang.
Die Regierung gegen den BeamtenftteiL
Verkehrs-Störung?
Streikst mnrung bei der Eisenbahn.
Das Ultimatum, das die Reichsgrwerl- schast deutscher Eiseubahiibeantten imd «Anwärter dieser Tage angokimdigt Hai, und in dem bei Nichtbewivigung der Forderungen der Streif angedroht wird, ist nunmehr der Reichsregierung unterbreitet worden. Das Kabinett wird sich in diesen Tagen mit dieser Entwicklung beschästigen. Wie dieses Ultimatum zustande gekommen ist, geht aus einer Zuschrift aus Eisen- bahnerkreisen an das „Berliner Tageblatt" hervor, worin angeführt wird, daß die Mehrheit dieser Reichsgemerkscho.st an eine friedliche Lösung der Streitfragen überhaupt nicht denke. Die radikale Richtung wolle den Stteik um jeden Preis. Auf der Sitzung des erweiterten Vorstandes der Reichsgoweröschast hatten die Sprecher der Lokomotivführer darauf hingswiesen. datz der Streik kommen müsse, da sonst ihre Organisation zusammenbreche. Die Mehrheit solle einfach vergewaltigt werden. Das Blatt wies demgegenüber die Eisenbahner, die in ihrer Mehrzahl besonnen sind, darauf hin, daß sie das Hsiel durchschauen machten. Sie würden bei einem Streik, der in dieser Stunde unter solchen Umständen heraufbeschworen wird, die gesamte Bevölkerung einschließlich weiter Kreise der Arbeiterschaft gegen sich haben.
Inzwischen hat der ReichsverkehrAminister in einem Erlaß auf die Gefahren des Streiks hinge.viesen und die Dienstentlassung angedroht. Minister Groener sagt in seinem Erlaß: „Jeder Eisenbahnbeamte ist verpflichtet, seine volle Kraft einzusetzen für den Dienst insbesondere für die sichere und geordnete Bewältigung des Betriebes und Verkehrs. Gegen diese Pflicht verstößt nicht nur, wer sich ohne begründete Entschuldigung vom Dienst f e r n h ä l t, sondern auch, wer A r b e it e-n nichtausführt.die seiner Dienststellung g « mäß ihm obliegen oder von der zuständigen Stelle ihm aufgetragen werden. Jede willkürliche Dienswerweigerung ist eine Verletzung der Amts- und Dienstpflichten, die dem Beamten der Allgemeinheit gegenüber obliegen. Sie ist als Dienstvergehen strafbar. Gleich wie das Reich nicht in der Lage ist, das Anstellungsverhältnis eines Beamten unter Außerachtlassung der gesetzlichen Schutzvorschriften zu lösen, steht auch dem Beamten ein Recht auf Arbeitsverweigerung nicht zu. Gegen Beamte, die dieser Warnung entgegen ihre Pflicht verletzen sollten, ist unbeschadet der Bestimmungen des Paragraphen 14 Absatz 3 des Reichsbeamtcn- gcsetzes die Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens und die vorläufige Enthebung vom Dienst alsbald berbeizuführeu." Der er.vähnte Paragraph 14 Ws. 3 des Reichsbeamtengesetzes entzieht dem Beamten für die Zeit einer unerlaubten Entfernung vom Dienst sein Diensteinkommen.
Der demokratische Abgeordnete Dr. Petersen hat unter Zustimmung der überwiegenden Mehrheit des Reichstages und lediglich gegen den Widerspruch der äußersten Linken festgestellt, daß die Anwendung des Streiks bei den Eisenbahnern nicht das letzte gesetzliche, sondern das erste ungesetzliche Mittel sei, und daß eine Gewaltmaßnahme her im festen Vertrags- vetzhältnis stebenden Beamten ein Vertragsbruch schlimmster Art sei, den ein Staatswesen, das auf feine Autorität hält, sich nicht leisten kann. Die Beamten ständen in einem ganz anderen Arbeitsverhältnis als die Privat-Angestellten. Sie seien auf Lebenszeit an gestellt und hätten Anspruch auf Ruhegehalt, und die Mittel für die Beamten würden von der Allaemeinbeit bestritten. Die Dinge liegen nn Augenblick um deswillen so ernst, weil hinter bett Treibereien der Reichsgewerkschaft, denen sich die gemäßigten sozialistischen Kreise vollständig fernhalten, kommunistische Aeratoren sich verbergen, die sich natürlich hüten, offen hervorzutreten. Diese Treibereien werden aber von der Mehrzahl derfeniaen, die möglicherweise mit ihren Familien ins Unglück gebracht werden sollen, nicht erkannt.
Man hat in den letzten Tagen übrigens auch beobachtet, daß sich diese Treibereien nickst allein auf die Kreise der Eisenbahner beschränken, sondern daß sie in Berlin auch in den Reiben der Postbeamten stark im Zuge sind. Mer auch dabei ist es nicht geblieben! Auch in der unteren stznsti^ecnntenschoki ist dort ein» Aattation tm Gange, hinter der verderbliche Machenschaften und Ziele stehen. Niemand verkennt die schwierige Notlage der Bemntenschast. Unter diesem Druck der Zeit leiden aber doch alle erwerbenden Stände, und es bann nicht das Vorrecht einer einzelnen Gruppe fein, den ganzen staatlichen Organismus zur Erzwingung bestimmter Ansprüche lahm zu legen und damit der Gefanttheit den allergrößten Schäden zuzufügen. Das ist gewiß: Die nächsten Wochen und Monate werden wirtschaftlich eine furchtbar schwere Belastungsprobe und eine ganz außer- «dentlich niedevorückende> LeidcnSzeit für un
darstrllen. Die Rot wird uns gar hatt bedrängen, ja, wir werden die eigentliche Not, die aus dem verlorenen Krieg und seinen politischen und wirtschaftlichen Verpflichtungen für das ganze deutsch» Volk erwächst, jetzt erst in noch größerer Schwere zu fiihlen bekommen. Dieses Schicksal muß von der Nation in ihrer Gesamtheit getragen werden, es wird nichts gebessert, wenn sie durch neue Sorgen vermehrt wird. =ss«
Die Gtreikgefahr.
Warnung durch die Reichsregternag.
(Privat-Telegramm.l
Berlin, 21. Januar.
Das Rerchskabinett hat sich gestern abend eingehend mit dem angedrohten Streik eines Teiles der Reichseisenbahnbelegschasten beschäftigt. Man war sich darüber einig, daß die un- vermeidliche politische Wirkung dieses Streiks die Zerstörung der Vorrechte des deutschen Beamtentums fein müsse Es ist die geschloffene Auffassung der Reichsregierung, daß der Streik mit den Bestimmungen und dem We. feit des Beamtenrechts völlig unvereinbar ist. Die Reichsregierung richtet deshalb an alle in Betracht kommenden Steife die dringende Warnung, sich zu Handlungen verleiten zu lasten, die für die Gestaltung ihrer Zukunft verhängnisvoll sein würden. Die innere und äußere Lage unseres Landes duldet es n-chi, daß von verantwortungsloser Seite durch Lahmlegung des Eisenbahnverkehrs die Hand an dir Gurgel des Staates gelegt wird, wie der von radikaler Seite beliebte Ausdruck lautet. Die Regierung werde deshalb im gegebenen Falle mit äußerster Energie gegen solche Bestrebungen vorgehen.
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Maßnahmen und Streikverbot.
Berlin, 31. Januar. (Privat - Telegramm.) Die Eisenbahnverwaltung hat Maßnahmen verfügt, die bei Ausbruch eines Ausstandes sofort in Kraft treten würden. So wird man zum Schutze der Arbeitswilligen und der Bahnanlagen Schutzpolizei in größerem Maßstabe heranziehen. Weiter ist angeordnet worden, daß auch höhere Eisenbahnbeamte zur Bedienung von Lokomotiven herangezogen wer- den, sofern sie dazu genügend technisch vorge- bildet sind. Die Aufrechterhaltung des lebensnotwendigen Verkehrs wird durch besondere Vorschriften geregelt werden. — Wie verlautet, ist gestern in Besprechungen zwischen der Reichsregierung und den Führern der Parteien erwogen worden, ob durch ein Reichsge- setz innerhalb vierundzwanzig Stunden ein ausdrückliches Verbot des Beamtenstreis ausgesprochen werden soll.
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Dor der Entscheidung.
Berlin» 31. Januar. (Privattelegramm.) Der „Vorwärts" schreibt: In der heutigen Sitzung des Vorstandes der Reichsgewerkfchnft wird die Entscheidung über den Streik fallen. Roch fahre» die Eisenbahnbehörden fort, in nicht gerade sehr beruhigender Weise gegen die Reichsgewerkschaft zu arbeiten. So hat auf Veranlassung des Ministers Groener die Eisen- bahndirektion Berlin den vom Dienst beurlaubten Vertretern der Reichsgewsrkschaft, die an deren Sitzungen teilnehmen, ein Schreiben zugestellt, in dem die den betreffenden Beamten er- tcilte Urlaubsbewilligung zurückgezogen wird.
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Ernste Loge.
Berlin, 31. Januar. (Privattelegra-mm.) Tie Berliner „Bi-rsenzeituna" glaubt berirAen zu können: Im Reichsverkehrsministerium rechnet man kaum mehr mft der Möglichkeit, daß der drohende Eisenbahner-Konflikt, der das deutsche Wirtschaftsleben auf das schwerste erschüttern würde, sich vermeiden lasse.
Regienmgs-Erwettemm? Vevyandluugen mit der deutsche« Vslkspsrtei lBrivat-Trlearamm.1
Berlin, 31. Januar.
Die Besprechungen des Kanzlers Über die Regierungserweiterun, im Reiche, die schon gestern beginnen sollten, sind auf Mittwoch vertagt. Die Deutsche Bolkspar- t e i, die an Stelle des erkranfte» Dr. Strese- s wann der Abgeordnete Dr. Becker vertritt, ist
erst am Freitag zum Kanzler geladen worden. Die Annahme der Bedingungen der Deutschen Bolkspattei durch den Kanzler ist die Voraussetzung für die Annahme des Steuerkom- promisses im Reichstag durch die Deutsche Volkspartei. Die Bedingungen find unter anderem die Ersetzung der Parteiministcr Gies- berts (Post), Groener (Verkehr), Hermes (Finanzen) usw. durch vorbereitete Fachleute, sowie die Berufung eines Fachmannes auf den Posten des Reichsaußenministers.
Am die Geldbeschaffung.
Besprechungen der Zwangsanleihr.
(Privat-Trlegramm.)
Berlin, 31. Januar.
Das Berliner Tageblatt berichtet: Wahrfchrkn- lich ist, saß Vermögen bis zum Mindest- betrage von hunderttausend Mark von der Zwangsanleihezeichnung ganz befreit werden, wobei die Möglichkeit besteht, daß diese ab- gabefteie Vermögensgrenze noch erweitert wird. Trotz der Zwangsanleihe dürste nach Schätzung in unterrichteten parlamentarischen Kreisen noch ein Fehlbetrag von siebzig bis achtzig Milliarden über den außerordentlichen Etat vorhanden sein. Dieser Betrag müßte durch eine internationale Anleihe gedeckt werden. Noch hat sich der Reichsverband der deutschen Jndusttie als solcher nicht mit der Zwangs- anlehie beschäftigt, doch wird in den nächsten Tagen eine Sitzung des Verbandes hierzu Stel- ütas nrbmeu. Maßgebende Jndnstriekreise sind oct Ansicht, daß nur entweder eine innere Anleihe oder eine Ausnahme ausländischer Kredite in Betracht kommt. Um eine Klärung dieser Frage baldmöglichst herbeizuführen, werden sich die Jndufirievertreter in Kürze mit dem Reichskanzler Dr. Wirth in Verbindung setzen.
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Die KredNWfe.
Berlin, 31 Januar. (Privattelegramm.) Wie von maßgebender Seite betont wird, werden im Reichsfinanzministerium Pläne erwogen, die Aufbringung suissiger Mittel zu erreichen. Bon der ReichSregierung wird mit der Kredithilfe her Industrie kaum mehr gerechnet. Es soll nun versucht werden, eine innere Anleihe bei den ersten Kayitalgruppen Deutschlands flüssig zu machen. Mau deickt hierbei besonders an die Industrie, die B a n k e n und den Handel, auch die Landwirtschaft will man heranziehen. Ferner versichern führende deutsche Banken, auf Anregung der Regierung mit ausländischen Banken Abmachungen zu treffen, daß eine Kontrolle der infolge der Steuerflucht ans Deutschland nach dem Ausland abflietzenden Mittel ermöglicht werde.
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Vertrustung der LeSenSmMei-Erzrugung?
Berlin, 31. Januar. (Privattelegramm.) Die „Tägliche Rundschau" schreibt: Obwohl die Zwangsanleihe eine schwere Last bedeutet, so sind die Führer der deutschen Landwirtschaft immer noch bereit, das Hilsswerk insoweit zu fördern, alS es unmittelbar der VolkserNahrung dienen kann. Die fernere Belastung des landwirtschaftlichen Kapitals, sowie die von Großbankseite drohende Vertrustung der Lebensmitteierzengirng, würden allerdings dazu angetan fein, das Zustandekommen der Hilfsattion unmöglich zu machen.
Die heMfchen Vorschläge. AuzufrredeutzeiL der ^-varat-e-:sksmmissiou.
(Eigenei L.ahtboricht.i
Paris. 31. Januar.
Havas meldet: Ter Prüf: der Repara- flonslommissiou, Dubois, 5jat sickr aber die deutschen Garantievorschläge dahin ausgelassen, daß sie nicht den Richtlinien entsprechen (?), die die ReparationSkommisston der deutschen Regierung mitgeteilt habe. Unter anderem sei das Zugeständis der Banknoten- Einschränkung nicht genügend, weil die Einschränkung des BanknotendruLes ohne D mg gefordert worden sei und Ausnahmen nur eine nOiifcxte Kontrollinfianz zulassen dürfe. Hinsichtlich der Wfttschastlichmachung der deutschen Verkehrszweige, die nur außerhalb des Sieichsetats möglich würde, fehle aber iedes Eingehen DeirtschlandS auf die ernst gehaltene Anregung der Garantiekommission.
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Dor den AMierten-Dertretern.
Paris, 31. Januar. (Eigene Drahtmeldung.) Tie Reparationskommisston hat gestern vormittag in Anwesenheit der Vertreter Frankreichs, Englands, Amerikas, Italiens und Belgiens offiziell von der deutschen Rote Kenntnis genommen. Um ötet Uhr sand eine zweite Sitzung statt, in der auch nie beiden inzwischen von Dr. Fischer beigebrachten Memoranden zur deutsche» Note vorgelegt wurde»,
Die Reichsbank.
KoutroLforderuugsn der Entente.
Die SiteefdttZWeit der Alliiert«» hat ff« z» der Forderung veranlagt, Satz auch bie Sols- reserve der RelchSbank, ein Reff von nenn, hundert Millionen Mark, unter alliiert« Kontrolle geffrllt werden solle, lieber den Charakter der ReichSbauk al« Privatunter, nehmen gibt nachfolgender Artikel Auffchlutz Bei der Erörterung der Bedingungen, die Deutschland bei einer Neuordnung der Reparag tionsverpUchtungen auferlegt werden sollen, spielt auch die Forderung der Loslösung der Reichsbank vom Staat eine Rolle. In Anbetracht dieser Frage ist es von Interesse, einmal die Bedeutung und Verfassung der Reichsbank zu untersuchen. Denn was ist die Reichsbank, ein staatliches oder privates Unternehmen? Di« wenigsten werden wissen, daß die RrichSbank eine private Aktiengesellschaft mjt hundertachtzig Millionen Mark Aktienkapital ist. Freilich steht sie unter staatlicher Aufsicht. Im Vankgesetz von 1875 heißt eS: »Unter dem Namen »Reichsbank" wird eine unter der Aufsicht und Leitung des Reiches stehende Bank errichtet, welche die Eigenschaft einer juristischen Person besitzt und die Ausgabe hat, den Geldumlauf im gesamten Reichsgebiete zu regeln, die Zahlungs. ausgleichungen zu erleichtern und für die Nutzbarmachung verfügbaren Kapitals zu sorgen. Die ReichSbank hat das Recht, nach dem Bedü,«- uis der Verkehrs Banknoten auszuge' 6eit. Sie ist die Zentralnotenbank des Reiches, neben ihr Haden, steMch im sehr beschränkten Umfange, die Bäurische Notenbank, die Sächsische Dank, die Würtrem- bergischen und die Badische Bank da< Recht, Noten auszugeben. Selbstverständlich un* tetliegt die Notenausgabe gewissen Bedingungen. Ueber die Deckung der Noten bestehen gesetzliche Vorschriften. — Daneben ist die Reichs, bank verpflichtet, für Rechnung des Reicher Zahlungen anzunehmen und bis auf Höhe des Reichsguthabens zu leisten. AuS dieser Sonder«, stellung der Reichsbank ergibt sich die Notwendigkeit, die übrigen Geschäfte der Reichsbank Zn beschränken und gesetzlich festzulegen. Das
Reich übt feilte Aufsicht
über die Reichsbank durch das Bankkurato- rium ans, das dem Reichskanzler als Vorsitzenden, einem vom Reichspräsidenten ernannten Mitglied und vier vvm Neichsrai ernannten Mitgliedern besteht. Die Leitung der Reichsbank hat der Reichskanzler und unter ihm das Reichsbankdirektorium, die verwaltende und aussührende Behörde, welche die Reichsbank auch nach außen vertritt. Tas Reichsbankdirek. torium besteht aus einem Präsidentm. einem Vizepräsidenten und aus zurzeit zehn Reichsbankdirektoren. die auf Vorschlag des Bundesrates vom Kaiser beziehungsweise auf Vorschlag des Reichsrates vom Reichspräsidenten auf Lebenszeit ernannt worden sind. Das Kapital der Reichsbank beträgt hundertachtzig Millionen Mark und befindet M in Privathänden. Die privaten Anteilseigner üben die ihnen Anstehende Beteiligung an der Verwaltung der Reichsbank durch eine alljährlich in Berlin un März statt findende Generalversammlung und ei' nem aus deren Mitte gewählten Zentralausschuß aus, der aus fünfzehn Mitgliedern besteht und sich mindestens einmal monatlich unter dem Vorsitz des Präsidenten der Reichsbank versam. melt. Präsident der Reichsbank ist zurzeit Dr. Havenstein. Vizepräsident Dr. v. Glasenapp. Im Zentralausschuß der Reichsbank sitzen außer besonderen Verttrtern der Großbanken, aber auch Vertreter der Gewerkschaften, der Genossenschaften und der Sparkassen.
Ter Wunsch der Entente
nach einer Loslösung der Reichsbank von der Reichsregierung erklärt sich daraus, daß die Franzosen fürchten, daß die deutsche Reichsbank ein allzu willfähriges Mittel der deutschen Staatspolitik gewesen ist. Man glaubt, die Reichsbank habe dem Reiche zu weitgehende Vorschüsse geleistet und die Notenpresse zu viel in Bewegung gesetzt, und man verweist auf die Zentralnotenbanien der Entente. Die Bank von England und die Bank von Frankreich sind ebenfalls private Mttengesellschasten, die vom Staat das Notonprivileg erhalten haben. Auch hier tirirb eine Kontrolle von feiten des Staates auSgeübt, freilich besonders in England ist die Kontrolle nicht so weitgehend und er Einfluß des Staates nicht so groß wie in Deutschlands — Uebrigens beabsichtigt die Reichsregie* inng gerade jetzt eine Aenserung des Bank- g e s e tz e s vorzunehmen. Das Gelo der Reichs' bank — ungefähr eine Milliarde Goldmark — wurde bisher immer nur als zum Bestand der Reichsbank gehörig angesehen, wenn es auch tatsächlich in den Kassen der Reichsbank lagerte. Nun stößt jedoch die Beschaffung von ausländischen Zahlungsmitteln, den sogenannten Devisen, die zur Erfüllung unserer Reparotions- pftickten mibedinat notwendig sind, auf Schmie' xigkeiM. Diz Rcichsrcgieruug hat daher dem