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fc. 281.

Montag, den 30, November WU3.

löie**ewt*WteW: i« •*•&«*, obg^« .m> natltch 50-$fg., k'» -im- gââcht SO Pfg., durch die Post be-ogs« üierttl» jk tzrlich Mk. 1.50.

lietMetlage* : £>1n »Hefstsche Famitte«zeit«»a (täglich) toeiWttit Zeitsch rift für LâAdwirtfchâfl, OHü- «d AMrteubâA, sâtr die < Bit|e*et Ge1fr«blafe» (lvöchrnlltck).

DaS »leit erschein» M elee Baftagen Re^wttee«

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__________________12« Iabuuulg.

2«sert1-«»Pr»i »° Die etnsyaltt-e Petit-eile für Gietze« tvi, eani Oberhefsen, die Kreise Wetzlar und Marburg 10 Pfg. sE 16 Pf-.: Weflcme« die Petit-eile 36 resp. 40 Pfg.

Postzeitungsliste Ro. 3W.

Retzaktian und Expedition: Gießen Neue »Weg ÜS Kenrspre»a«fchlütz Re, 30.

(^Mewr U^geSratt) Anaöhängige r«gesjâ»g (^t**er We-SeMO»

für OSerhesfeu und die Kreise Marburg urw Wetzlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung GitWst ele amtliche» Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden w« Obechatz»

nominell hat und daß die leitendeil Männer die VIbfidit be- funbet haben, sich intensiv mit einer Reform in diesem Sinne

Bekanntmachung.

0etr. : Sonntagsruhe im Barbier- und Frisiergewerbe in der Stadt Gießen.

Die Mehrzahl der Barbiere und Friseure der Stadt Sieben hat b'i unS den Antrag gestellt, auf Grund des § 41 lb der Gewerbeordnung Bestimmung zu treffen, daß die Ausübung deS Barbier- und FriseurgewerbeS in der Stadt Sietzen in und außerhalb des Hauses (auch der selbständig d. fr ohne Gehilfen arbeitenden Meister) am ersten Weih- nachts-, Oster- und Pfingstfeiertag ganz untersagt, an Sonn- unb Festtagen auf die Zeit bis 2 Uhr nachmittags beschränkt wirb. Der Gewerbebetrieb der Friseusen soll mit Rücksicht auf die Eigenart desselben von einer derartigen Beschränkung ausgenommen sein.

Gemäß §§ 85 bezw. 14 der AuSsührungsanweisung zur Gewerbeordnung bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kennt­nis, daß wir den Herrn Kreisamtsregistrator Guthier dahier zum Kommissar zur Herbeiführung und Leitung der Ab­stimmung der beteiligten Gewerbetreibenden bestellt haben.

Gießen, den 26. November 1903.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Dr. Wagner.

Bekanntmachung.

Im Anschluß an obige Bekanntmachung des Groß- Herrzogl. KreiSamtS Gießen bringe ich zur Kenntnis der Be­teiligten, daß die Aeußerungen für oder gegen den oben mit geteilten Antrag der Friseure und Barbiere schriftlich bis zum 15. Dezember lf. IS. oder mündlich in der Zeit vom 28. November lf. Js. bis zum 15. Dezember lf. Js. bei mir abzugeben sind. Die Abgabe der mündlichen Erklärung kann werktäglich während des angegebenen Zeitraumes von 10 b s 12 Uhr vormittags und 3 bis 5 Uhr nachmittags auf der Registratur des Großh. Kreisamts Gießen, Zimmer Nr. 6, erfolgen. Ich fordere hierdurch alle Gewerbetreibende, welche im Bezirk der Gemeinde Gießen daS Frrseur- und Barbier- gewerbe ausüben, zur Abgabe ihrer Aeußerung auf und weise daraufhin, daß nur solche Erklärungen, welche klar er- fmnen lassen, ob für oder gegen den fraglichen Antrag ge­stimmt wird, gültig sind. Nach Ablauf des obigen Ze.t- pumktes einlaufende Aeußerungen bleiben unberücksichtigt.

Gießen, den 26. November 1903.

Der Kommissar : Guthier.

____________Kr^somtsreoistrator.___________________

Bekanntmachung

Vetr. Schweinerollauf.

In den Gehöften des Konrad Bender zu Grüningen, der Joh. Gg. Müller Wtwe. zu Bettenhausen, des Wilh. Amend zu Gießen und des Karl Hermann zu Steinbach ist Schweinerotlauf auSgebrochen.

Gießen, den 21. November 1903.

Großh. Kreisamt Gießen.

J. V.: Dr. Kranzbühler.

Polizei-Verordnung, die polizeiliche Beaufsichtigung der Spinnstuben in der Ge- minde Garbenteich betreffend.

Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Sinnern vom 19. November 1903 wird auf Antrag der Ge« lneindevertretung auf Grund des Act. 78 der Kreisordnung nachstehende Polizei Verordnung für die Gemeinde Garben- tciich erlassen.

§ 1

Spinnstuben dürfen nur bis zu der festgesetzten Polizei­stunde stattfinden. Wer über diese Stunde hinaus eine Spinnstube hält oder an einer solchen teilnimmt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mk bestraft.

§ 2. . .

Gegenwärtige Polizei-Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft.

Gießen, 27. November 1903.

Großh. Kreisamt Gießen.

I. V.: Dr. Wagner.

Mr.: Das Meldewesen in der Provinzialhouptstad Gießen.

Bekanntmachung.

Nach pos III 2 der Melde-Ordnung für die Provin- MhauptAadt Gießen vom 10. Mai 1890 haben die dort &M Näheren bezeichneten Meldepflichten mit Ausnahme

der Dienstboten die vorgeschriebenen An- und Abmeld­ungen persönlich oder schriftlich zu erstatten.

Für schriftliche Meldungen sollen vom 1. Dezember V. JS. ab eigens dazu eingeführte Formulanen zur Verwendung kommen.

L Wir ersuchen die Meldepflichtigen sich dieser For- mularien bedienen zu wollen und machen darauf auf­merksam, daß solche außer auf unserem Meldebureau auch an den Oktroihebestellen des Selters-, Reustädter- und Wallthors unevtqeltlich verabreicht werden.

Gießen, den 26. November 1903.

Großh. Polizeiamt Gießen. Hechler.

für unsre Minderbegabten Kleinen!

CB. Soviel auch schon seit Jahren von der Notwendigkeit einer Reformierung der Volksschule, als der allgemein zu­gänglicher: Bildungsstätte des deutschen Volkes, gesprochen wird, so wenig ist bis jetzt nach dieser Richtung getan worden. Gerade deshalb wohl erregt eine Denkschrift berechtigtes Aufsehen, die der Leiter der Mannheimer Schulen, 3tabb schulrat Dr. Sickinger, soeben veröffentlicht hat. Der Ver­fasser weist in knapper unb schlagender Weise an ' r Hand der Statistik nach, wie groß die Mißerfolge ge: .n sind, welche die Volksschule in den letzten Jahrzehnten durch die „Uniformierung bei der Klassenbildung" gezeitigt hat und teilt die faktischen Erfolge mit, die man unter seiner Aegide in Mannheim durch die Einrichtung von parallel laufenden Sonderklassen für minder begabte Kinder erzielt hat. Dr. Fiesinger bringt da neuerdings eine Frage ins Rollen, die ungeheuer wichtig ist und es wohl verdient, daß sich die Regierung intensiv mit ihr besaßt; war es doch bisher der Stolz unseres Volkes, ivas die Bildung der Allgemeinheit an langt, an der Spitze der Kultur zu marschieren.

Allein die betrübliche Tatsache, daß in Charlottenburg nur 50 Prozent, in Berlin 61 Proz. aller Volks schiller die oberste Klasse erreichten, sollte den Pähagogèn zu deuten geben und deutlich anfünben, daß da etwas am System nicht in Ordnung ist. Dabei ist es gar nicht schwer, die Ursachen solchen Rückstandes feftjii stellen. Wer nur einigermaßen in den Volksschulen — wirklich nicht nur in denen der großen Städte — Bescheid weiß, wer die Ueberfüllung der Klassen kennt, und die Schablone, nach der Kinder der verschie­denartigsten Individualität, der unterschiedlichsten Begabung gleichmäßig „dressiert" werden, wirb ohne weiteres die Gründe für das Zurückbleiben eines so hohen Prozentsatzes erkennen können. Im allgemeinen richtet sich der Lehrer nach der Aufnahinefähigkeit seiner besseren Schüler. Er hat einen vorgeschriebenen Lehrplan zu absolvieren und paßt dessen Erledigung dem Vermögen her Intelligenteren an. da er durch ein Beharren bei den schwächeren Schülern erstens sein Pensum kaum zum Abschluß bringen könnte und zwei­tens den Besseren Gelegenheit geben würde, in Muße Allo- tria zu treiben und ans Abwege zu geraten. Daß durch dieses fast alleinige Beschäftigen mit ben. Begabteren die Minderbegabten ganz ins Hintertreffen geraten, daß sie im Gefühle ihrer eigenen Inferiorität nun ihrerseits die Schule als ein Martyrium betrachten und absolut nicht vor­wärts kommen, weil der anwachsende Stoff sich naturnoU wendig auf einer Basis aufbaut, die noch gar nicht ihr Eigen­tum geworden ist, — dieser Umstand wird, als leider nicht abzuwenden, mit in Kauf genommen. Der Vorschlag des Dr. Sickinger, der auf diesem Gebiete praktische Erfahrungen gesammelt hat, scheint nun geeignet, da neue Wege zu bahnen. Es leuchtet ohne weiteres ein, daß es ein wesentlicher Fort­schritt bedeuten würde, wenn man, anstatt wie bisher, die Bildung der Parallelklassen einfach dem zahlenmäßigen Zu­fall zu überlassen, die Individualität der einzelnen Schüler prüfen und die Begabteren in die Hauptklassen, die weniger Begabten oder durch Unglück Zurückgebliebenen aber in Nebenklassen bringen würde, welche von besonders geeigneten Lehrern gemäß dem Grade ihres Fortbildungsvermögens allmählich und n.-t pädagogischer Liebe zu dem gemeinsamen Ziele geführt werden müßten. Alle Schüler unserer Volks- fchulen haben das gleiche Recht. Es wäre Torheit, wollte man daraus die Folgerung formulieren, daß sie ohne unter­schiedliche Behandlung ihrer jeweiligen Begabung auf dem gleichen Terrain und in gleichem Zeitraum den einheitlichen Lehrplan durchpeitschen müßten. Es ist durchaus nicht nötig, daß der eine beim Abgang genau dasselbe und auf dieselbe Weise gehört hätte, wie der andere. Aber es ist dringend zu wünschen, daß der notwendige Stoff nicht nur den Be­gabteren als Eigentum mitgegeben wird, sondern seiner auch die teilhaftig werden, welche von der Natur so oder so vernach­lässigt wurden und nicht im stande lind, in gleicher Schnellig­keit eine Materie in sich aufzunehmen, wie bevorzugtere Ge­schöpfe.

Dr. Sickinger, den die modernen Pädagogen gar nicht ?nnt genug nehmen können, hat in Mannheim die Wege gewiesen, und den Beweis erbracht, daß eine Reform in diesem Sinne durchführbar ist und zu schönen Resultaten führt. Es ist dankbar zu begrüßen, daß der erste internatio­nale Kongreß für Schulhygiene, der Ostern 1901 in Nürn­berg tagen wird, diese Frage auf feine Tagesordnung ge-

zu beschäftigen. Wer ein Herz für die schwachbegabten Kin der hat - und wer hätte das nicht! wirb den innigen Wunsch haben, daß die Beschäftigung mit einer solchen sinn­gemäßen Reformierung zu greifbaren Resultaten führen möge. Es gilt das hohe Ziel, den Bildungsstand des beiiN scheu Volkes auf alter Höhe zu erhallen und allen unseren Volksgenossen die Möglichkeit zu geben, ihre Kinder durch die Schule für den Kampf des Lebens zu stählen.

Die politih.

W Der neue N e i ch s p o st e ta t bringt, wie unser Ber liner CB.Mitarbeiter hört, eine Erhöhung des Anfangs- gehalts der Landbriefträger von 700 Mk. auf SnO Mk. Da­mit findet eine alte und wahlberechtigte Forderrmg der vielgeplagten Stephansboten ihre endliche Erfüllung..

§§ Eine finanzstatistische Veröffentlichung des kaiserlich statistischen Amts gibt interessante Aufschlüsse über die Vcr schuldttug und die Steuerlast der einzelnen deutschen Bundes­staaten. U. a. ergibt sich daraus, daß nad) der Bevölte rnngszahl gerechnet — Hessen und Paden die größte Schul denlast zu tragen haben. In Hessen hat die Bevölkerung jährlich 9,48 Mark pro Kopf an Schulden z i n se n , in Baden 8,48 Mark aufzubringen. Die geringsten Schulden- zinsen trägt die Bevölkerung in Sachsen Altenburg mit 19 Pfg. pro Kopf und in Sachsen-Weimar um Tl Pfg. Gar keine Schulden hat Reilß ä. L., so daß es auch teme Schulden­zinsen zu zahlen hat. Die Schuldenzinsen des Reiches stellen sich auf 1,65 Mk. pro Kopf ein nettes Sümmchen bei rund 60 .Millionen Deutschen! - - Die indirekte Steuerlast beträgt im Reiche 18,71 Mk. pro Kopf und Jahr. Hoch be­lastet mit indirekten Stenern ist auch die Bevölkerung der Reichslande (9,60 Mk.), Badens (9,27 Mk.) und Bayerns (7,83 Mk.) Es folgen u. a. Württemberg (6,98 Mk.), Hessen (3,45), Sachsen (2,28). Die niedrigste indirekte Steuerlast trägt die preußische Bevölkerung (1,25 Mk. pro Kopf). Was die direkten Steuern angeht, so hat die Bevölkerung von Sachsen die größten Lasten (mit 11,40 Mk. pro Kopf) zu tragen, dann fommen Hessen (10,27) und Württemberg (9,2o), Baden (9,21) und die Reichslande (7,65). Verhältnismäßig niedrig sind die direkten Steuern, die in Preußen (6,13) und Bayer (6,22) auf den Kopf der Bevölkerung entfallen. Die niedrigste direkte Steuerquote weist Mecklenburg,Strelitz auf: 4,33 Mk. pro Kopf. Das Reich erhebt bekanntlich überhaupt keine direkten Steuern.

.§ Nach neueren Mitteilungen stößt der Gesetzentwurf über die Kaufwannsgerichte, der den Bundesrat gegenwärtig be schäftigt, bei den Vertretern mehrerer Bundesstaaten nach wie vor auf hartnäckigen Widerspruch. Streitig ist vor allem die Frage, ob die Kaufmannsgerichte den Amtsgerichte!: ober den Gewerbegerichten angegliedert werden sollen. Die Fach- juristen des Bundesrats wollen von der Slngüebcrung der Kaufmannsgerichte an die Gewerbegerichte, wie sie der Ent- wurf vorsieht, nach wie vor nichts wissen. Eine Verständi gung zwischen ihnen und den Freunden des Entlvurfs im Bundesrat ist vor der Hand kaum zu erwarten. Jiffolge- dessen dürfte der Entwurf kaum so schnell fertiggestellt sein, daß er dein Reichstag sofort nach dessen Sufammentritt zu­gehen könnte.

>£ Tie freie und Hansastadt Bremen steht im Begriff, zur Erweiterung ihrer H a f e n a n l ag e n prcnßisches (Gebiet zu erwerben. Es handelt sich um einen ziemlich großen Gebietskomplex, der an Bremen abgetreten werden soll.

= Der bekannte polnische Abgeordnete Jose: u. Glcmbocki auf Czerlejno ist am Freitag Nachmittag in Posen auf der Straße infolge eines Schlaganfalles gestorben. Er hat ein Alter von 4/ Jahren erreicht. Mitglied der polnischen Frak­tion des preußischen Abgeordnetenhauses war er seit 1893, zugleich hatte er das Reichtstagsmandat für Schrimm inne.

0 Die geplante neue Automobil-Ordnung hat den Zweck, innerhalb des Deutschen Reichs eine gleichmäßige polizeiliche Behandlung des Automobitverkehrs Herbeizufuhren. Es handelt sich dabei um das Anbringen von Cummern und Lichtern. Die Frage der Haltbarmachung der Besitzer von Automobilen für angerichtete Schäden unterliegt zwar der Prüfung im Schoße der Reichsverwaltung, gilt aber augenblicklich noch nicht als spruchreif.

Frankreich.

cf Einen neuen parlamentarischen Skandal soll die Sitzung der französischen Deputiertenkanuner am Montag oder Diens­tag bringen, ^ein Opfer soll der gegenwärtige Marine­minister Pellelan werden, gegen den bereits mehrere der­artige parlamentarische Verstöße gemacht worden sind. Wie es heißt, soll diesmal der ehemalige Marineminister L o ck r o y Beweise für eine Reihe von einigen hochgestellten Beamten des Marineministeriums begangener schwerer Veruntreuun­gen und Durchstechereien in Händen haben, d:e er in der Kammer zur Sprache zu bringen gedenke. Wenn Pelletan sich weigere, gegen die schuldigen vorzugehen, würde er gestürzt und durch den Adnüral Fournier, den Kandi­daten ber Radikalen und Radikofoziatisten, ersetzt werden. Ministerpräsident Combes, dem Lockroy sein Beweismate­rial vorleate, soll diesen beschworen haben, die Sacke nickt