Nr. 174,
Dienstag, dm 28. Juli 1903.
12. Jahrgang.
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vrattöbeilage«: Oberhesstsche Famitte«zeitu«g (täglich) WA M^M är^ M jä Hr^ H .
Oberhesfische Zeitschrift für Landwirtschaft, Obst- u«d W^ 9 ^ W^ W W W è W M^ Äs'
Barteuba«, sowie die Gieße«er Seifenblase« (wöchentlich). ~
Das Blatt erscheint an allen Werttagen nachmitagS. ^ 1 w
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Postzeitungsliste No. 3869.
Redaktion und Expedition: Gießen Neuenweg >8. Fer«sprecha«schl»ß Rr. 869.
Deueste Dachrichlen
(Lietzener Gagevralt)
Unabhängige Tageszeitung
(Gießener Weitung)
für Overhefsen und die Kreise Marburg unb Wetzlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.
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Das Testament des Papstes.
In der letzten Kongregation der Kardinäle, an bei 40 Mitglieder des heiligen Kollegiums teilnahmen, ist nunmehr das Testament des Papstes verlesen worden. Das mii großer Spannung erwartete Dokument lautet:
Da wir uns dem Ende unserer irdischen Laufbahn nähern, legen wir in diesem holographischen Testament unseren letzten Willen nieder. Vor allem bitten wir in Keniat die unendliche Güte und das Erbarmen des gc-- benedeiten Gottes, daß er uns die Irrtümer unseres Lebens verzeihe und unsere Seele gnädig aufnehme zur ewigen Seligkeit; und mir hoffen darauf besonders wegen des Verdienstes Jesu Christi, des Erlösers, und im Vertrauen auf sein hochheiliges Herz, den glühenden Ofen der Barmherzigkeit und die Quelle der Erlösung für die Menschheit. Wir flehen auch an als Fürbitterin die heilige Jungfrau Maria, die Mutter Gottes und unsere liebende Mutter, und die Heiligen, die wir in unserem Leben besonders verehrten als unsere Patrone.
Und indem wir Verfügung treffen über das uns ge- hörende Familiengut, setzen wir zum Erben ein unseren Liessen, den Grafen Ludovico Pecci. Von diesem Gut sind in Abzug 311 bringen die. unserm andern Neffen, dem Grafen Ricardo, aus Anlaß seiner Verheiratung gegebenen Güter. Desgleichen sind in Abzug zu bringen alle in Carpineto gelegenen Güter, welche gemäß unserer eigenhändigen Verfügung vom 8. Februar 1900 Eigenturn des Heiligen Stuhles sind. Wir haben in diesem Testamente keine Verfügungen 311 gunsten unseres Neffen Camillo, unserer Nichten Anna unb Maria, sowie der Söhne und Töchter unseres Bruders, Giovanni Battista getroffen, da wir bei Lebzeiten für dieselben gelegentlich ihrer Heirat schon in angemessener Weise gesorgt haben. Wir erklären, daß niemanb aus unserer Familie irgend ein Recht an alledem geltend machen kann, was nicht in gegenwärtiger Urkunde in Betracht gezogen ist denn alles sonstige Gut jeglicher Art ist uns in unserer Eigenschaft als Pontifex zugefallen unb ist daher — jedenfalls wollen wir, daß es so sei — unantastbares Eigentum des Heiligen Stuhles. Wir übertragen die genaue Vollstreckung unseres Willens den Kardinälen Rainpolln, Mocenni und Cretoni und erklären, daß dies unser letzter Wille ist. Rom, im Vatikan am 8. Juli 1900. Gioacchino Pecci. Leo P. P. XIII.
Das Testament ist auf einem großen Bogen von der Hand des Papstes geschrieben. Die Schrift ist klein und sehr deutlich und regelmäßig und weist keine Spur von . Unsicherheit auf. Der Kardinalvikar gab besannt, daß er beauftragt sei, 50 000 Lire aus der Hinterlassenschaft des Papstes an die Armen Roms zu verteilen.
Aus Rom wird noch gemeldet: Das provisorische Grab des Papstes wird ununterbrochen von Tausenden von Andächtigen besucht. Die furchtbare Hitze, die zur Zeit herrscht, hat zur Folge gehabt, daß mehrere unter den ja meistens hochbetagten Kardinälen erkrankt sind. Man spricht davon, daß aus Rücksicht auf die Gesundheit der Mitglieder des heiligen Kollegiums die Dauer des Konklave nach ^Möglichkeit beschränkt werden und die Krönung des neuen Papstes entweder bis zum Herbst verschoben oder aber sofort nach der Wahl abgehalte)) werden soll. Die Arbeiten zur Herrichtung der Räumlichkeiten für das Konklave werden inzwischen eifrig fortgesetzt. Kardinal Rampolla hat den Vatikan verlassen, um in dem Palais Wohnung 311 nehmen, welches ihm als Erzpriester von St. Peter gehört.
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Die pohtik.
HochivafserSnot und Staatshilfe.
* Von den" 10 Millionen Mark, die die preußische Re- gierung zur Beseitigung der Hochwasserschaden ni Schlesien ausgeworfen hat, sind 1 600 000 Mark sofort fluffig gemacht worden. Für die Venvendung, duyer Summe hat die in Breslau abgehaltene Konferenz des pinansminiücm mit den höheren Bermaltungsbeamten der Provinz folgence Grrnidsätze aufgestellt: Das Geld soll in ber Hauptsache^vei- wandt werden: erstens, um zerstörte und schwer beschamgte Gebäude aus dem Ueberschwemmungsgebiete auf E Hohe 311 verlegen, zweitens, um die erforderlichen^ TeickMnnpe ungesäumt vornehmen zu lassen und drittens, um durch Wiederaufrichtrnig zerstörter Brücken und Wehre und Wiederherstellung von Wegen die sofortige Wiederans- nahme der gewerblichen Tätigkeit zu ermöglichen. Auch die weiteren vom Staat geschenkweise in Aussicht gest eil .en Gelder sollen für diese Zwecke verwandt werden. Die Minderung der gegenwärtigen Persönlichen Not der Ueber- schwemmten bleibt also nach wie vor in der Hauptsache der privaten Wohltätigkeit überlassen.
Inzwischen sind auch die Posener Ueberfdgmemmten an den Staat mit einem Unterstützungsgesuch herangetreten. Bebördliche Organe haben das Hochwassergebiet der Warthe bereist; der Schaden, den sie feststellten, belauft sich aus mehrere Millionen. Eine Eingabe mögen staatlicher Unterstützung ist bereits abgegangen.
Handelsvertretung und Konsumvereine.
=4= Eine ganze Anzahl Handelskammern sind neuerdings
dazu übergegangen, die Bewegung der Kleingewerdtreiden- den gegen die Konsumvereine zu unterstützen. Von der Handelskammer für Schwarzbnrg-Sondershausen ist kürzlich eine diese Frage behandelnde Eingabe an das fürstliche Ministerium gerichtet worden, die auch den Regierungen aller anderen deutschen Bundesstaaten übersandt werden soll. Die Eingabe verlangt eine gesetzgeberische Aktion folgenden Inhalts :
1. Heranziehung der Konsumvereine 311 den gleichen Steuern mie denen des Kleinhandels unter gesetzlicher Einführung der Eintragspflicht für Konsumvereine.
2. Ausfall jeder behördlichen Begünstigung der Kon- sumvereine gegenüber dem Kleinhandel (durch Hergabe von Räumlichkeiten u. s. W.)
3. Verbot für aktive Reichs-, Staats- und Gemeindebeamte einschließlich Offiziere, eine Betriebstätigkeit in den Konsmnvereinen auszuüben.
4. Ausdehnung des Verbotes der Warenabgabe an Nichtmitglieder auf die vom Konsumverein selbst produzierten Waren.
5. Aufstellung des Grundsatzes für Konsumvereine, daß der Nachweis eines örtlichen Bedürfnisses bei Erteilung der Konzession für Kleinverkauf von Branntwein und Spirituosen nicht schon durch Vorhandensein einer genügenden Zahl von Vereinsmitglieder)) als erbracht angesehen wird,, sondern erst dadurch, daß die vorhandenen Konzessions- berechtigten nach Zahl und Leistung nicht genügen.
Tie Kaufmannsgerichte.
4- In jüngster Zeit sind widersprechende Meldungen über das Schicksal des Gesetzentwurfes über die kaufmännischen Schiedsgerichte in die Oeffentlichkeit gedrungen. Einmal hieß es, der jetzt dem Bundesrat vorliegende Entwurf sei begraben, man denke aber durch eine Reform der Rechtsprechung bei den Amtsgerichten den Erfordernissen einer raschen, billigen, sachverständigen Schlichtung der Streitigkeiten aus dem kaufmännischen Arbeitsvertrag nachzukommen. Die andere Meldung wollte dagegen wissen, der ursprüngliche Gesetzentwurf werde nur umgearbeitet und hauptsächlich der Anschluß der Kausmannsgerichte an die Amtsgerichte, nicht an die Gewerbegerichte vorgeschlagen. In dieser Form morde er dann dem Reichstage in der Session 1893 03 zugehen, beide Meldungen treffen erfreulicherweise nicht zu. Endgültigc Beschlüsse über den Entwurf hat der Bundesrath noch nicht gefaßt. Richtig ist allerdings, daß gegen die von der preußische), Regierumg gemachten undvo)nReichstaggutgeheißenenVorschlä ge seitens einiger Bundesstaaten Widerspruch erhoben ist; diese Staaten sind für eine Angliederung der kaufmännischen Schiedsgerichte nicht an die Gewerbegerichte, sondern an die Amts- gerichte, mie sie viele Handelskammern, Richter und Rechts- anmälte vorgeschlagen haben. Jedenfalls wird der Reichstag Veranlassung nehmen müssen, alsbald nach seinem Zu sammentritt die Regierung wegen des Schicksals des Ent murfeS zu befragen und nochmals die Zweckmäßigkeit bei Vereinigung der Kaufmannsgerichte mit den Gewerbegerichteu zu betonen.
Fürst Ferdinand.
A Die Gerüchte von einer freiwilligen oder erzwungenen Abdankung des Bulgarenfürsten Ferdinand merben von seiner Familie ins Reich der Fabel verwiesen. Die Mutter des Fürsten läßt burd) jüneu Coburger Journalisten er klären, davon, daß ihr Sohn nicht wieder nach Bulgarien zurückkehren werde, sei "eine Rede; es handle sich dabei nur um eine böswillige En.. -dung serbischer Gegner des Fürsten. Die Tatsache, daß der Fürst bei seiner Abreise ins Ausland and) seine Kinder mitnahm, wird damit erklärt, daß die Hitze in Sofia unerträglich sei. Fürst Ferdinand selbst Har 3u den Gerüchten keine Stellung genommen: Ehe er zu der Gedächtnisfeier für feinen Vater nach Coburg fuhr, machte er von Wie)) aus einen Abstecher nach seinen ungarischen Besungen, um dort der Jagd obzuliegen. Angesichts der kritischen Lage in seinem Fürsteutrnn und angesichts der Tatsache, daß er 311 einer ernsten Gedächtnisfeier nach der Burg seiner Väter fuhr, berührt dieser Jagdabstecher nicht gerade sehr sympathisch.
Keine Kriegsgefahr in Ostasien!
=4= Allmählich muß auch die britische Presse eingestehen, daß ihre Meldungen über einen bevorstehenden feindlichen Zusamnrenstoß zwischen Rußland und Japan eitel Humbug waren. Die „Times" leitet den Rückzug ein, indem sie sich aus Tokio melden läßt: Die beunruhigenden telegraphischen Nachrichten über Kriegsvorbereitungen Japans, die in England veröffentlicht worden sind, sind völlig unbegründet. Die Erklärung für den plötzlichen Rückzug der britischen Presse ist sehr einfach: Japan hat nämlich das Abkommen bekannt gegeben, das zwischen ihm und dem russischen Kriegsminister huropatfin getroffen ist. Es bringt eine ganze Reihe wich- tiger Zugeständnisse Japans an Rußland und umgekehrt.
Kurze politische Nachrichten.
* Der bisherige österreichisch-ungarische Gesandte in Athen Frhr. v. B u r i a n ist als Nachfolger des verstorbenen Barons v. Kallay zum Reichsfinanzininister ernannt worden.
* Der schwedische Kriegsminister von C r u s e b j ö r n ist zurückgetreten, zu seinem Nachfolger wurde Oberst O. W. Virgin, Chef des 1. Svea-Artillerieregiments, ernannt.
* König Peter von Serbien begab sich am Sonntag nach Topolo, um einem Requiem am Grabe seines Großvaters, des „schwarzen Georg", beizuwohnen. Er kehrte abends nach Belgrad zurück und wurde von der Bevölkerung lebhaft begrüßt. .
* Der Bischof von K i s ch i n e w hat auf Anordnung des Oberprokurators des Heil. Synode die russische Geistlichkeit angewiesen, in der Kirche durch Predigten und außerhalb derselben durch Belehrung auf die orthodoxe Bevölkerung einzuwirken, bamit der religiöse Haß gegen die Juden schwinde.
* Arif Einladung des Sultans wird König G e o r g von Griechenland demnächst in Konstantinopel einen Besuch abstatten.
Dos und Gesellschaft.
%* DeS K aisers Jacht „Hohenzollern" liegt 311 r Zeit ;u mehrtägigem Aufenthalt in Mo, wo von Diggenmulen aus die erste längere Station auf der Rückreise gemacht , wurde. Auf der Strecke gmifdien Diggermnlen unb ^o : warf das Schiff nur für kurze Stunden vor bem Eingänge ( des Holandsfjords Anker. Der Kaiser unternahm auf dem ; „Slcüpner" mit Gefolge einen Ausflug in diesen Fjord, hinauf nach dem Svartisengletscher. Der Nordseeausfliig, den der Kaiser in Gemeinschaft mit der Kaiserin an Bord des neuen Lloyddampfers „Kaiser Wilhelm II." von : Bremerhaven aus unternehmen mollte, ist aufgegeben worden. Die Kaiserflottille wird von der Nordlandsreise direkt nach Kiel gehen.
Die Malierin gedenkt, wie ans Cadinen gemeldet miib, sich im Laufe dieser Woche nach Kiel zu begeben und von dort aus an Bord der Schonerjacht „Iduna" Ausflüge nach Alfen und der Flensburger Föhrde zu unternehmen, bei welcher Gelegenheit in Glücksburg und Grünholz Besuche in Aussicht genommen sind.
%* Nach einer Meldung des Londoner „Standard" mirb König Edu a r b im September von Marienbad nach Darmstadt kommen, um dort den Zaren und die Zaritza 311 begrüßen. Das deutsche Kaiserpaar werde dann auch von Wiesbaden aus am hessischen Hofe eintreffen, worauf der Honig in Wiesbaden einen Gegenbesuch mache.
Crau, schau, wem?
—- Ein Mahnwort anläßlich der neuesten Defralldationen. —
Aus kaufmännischen Kreisen wird uns geschrieben: Die Defraudationen, die in der letzten Zeit stattgefunden haben, die in der Regel aber nach einigen Tagen hochgehender Erregung der Vergessenheit auheimfallen, sollten für das kaufmännische, wie für das private Publikum eine ernste Lehre sein, in Zukunft bessere Sicherung gegen die Gefahr einer unehrlichen Geschäftsverwaltung zu schaffen. In England z. B. besteht eine Bestimmung, daß derjenige, der eine Haustür unverschlossen läßt oder in einem leicht erreichbaren Teile des Hauses das Fenster während der Nachtzeit nicht schließt, strafbar ist. Bringt er einen Dieb ^ur Anzeige, der ihm nachweisen kann, daß er die nötigen Vorsichtsmaßregeln zum Schutz seines Eigentums unb seines Lebens nicht getroffen hat, so wird der Dieb bestraft der Geschädigte aber auch, denn es gibt auch ein Gesetz zur Ver- hütung von Verbrechen. Wenn mir auch ähnliche Verhältnisse in Deutschland, mo man ohnehin schon genug über Polizeireglementierungen und die .Bevormundung des Staatsbürgers Klage führt, nicht münfd)cn können, so muß man um so dringlicher dem „verehrlichen Publiko" und auch der Geschäftswelt ans Herz legen, auf der Hut zu sein nach dem Sprichwort: „Trau, schau, wem!"
Der Berliner Bankier Schindler beispielsweise hat es vortrefflich verstanden, sich durch eine bescheidene und am spruchslose Lebensweise das Vertraue)) gerade der ehrbaren mittleren Volksschichten zu erwerben, unb er war trotz seiner biederen Außelrseite ein Vulkan von Leidenschaften. Ein Techniker aus Mittweida hat sein gesamtes Vermögen in Höhe von 40 000 Mark bei ihm verloren, und ein Berliner Handwerksmeister hat sogar zahlreiche Verwandte in den Sturz des Bankhauses hineikigezogen, indem er Depots von ihnen zur Beschaffung eines Konto-Korrent Kredites hinterlegte. Sämtliche Geschäftsfreunde, die dem verstorbenen Bankier und seinem Spießgesellen Jakobus ohne Sicherheit ihr Vermögen anvertraut haben, ^^n lm Geld verloren, dagegen sind diejenigen vollständig ichaotos geblieben, die bei der Hinterlegung der Depots die Talons entweder selber aufbemabrt haben oder einem linieren Bankhause zur Aufbewahrung gaben. Wenn nicht beide Teile zusammen sind, Mantel und Talons, iß jedes einzelne Stück für sich wertlos, und darin liegt ein nchererer^chuß der persönlichen Interessen, als in dem eh ringen zeucht, bav manchmal gerade die ilnehrlichsten zur ^chail zu tragen wissen. Wer aber der Bank bar Geld anvertraut hat, miu gut tun, sich von Zeit zu Zeit von dessen Vorhaudensem zu überzeugen. Ebenso sollte em jeder, der Depots hinter- legt muiMten^ allmonatlich deren Vorhandensein nadn prüfen Würde dieses zur Regel werden, so konnte fast niemals ein unehrlicher Bankier oder sein Gehilfe eine iepo ’ Veräußerung wagen, denn in einer dreifach verkrirzten Bei,