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Nr. 200.

UbonnementspretS: in Gießen, abgehott monatlich LOPfg., in'S Hâus gebracht 60 Pfg., durch die Post bezogen viertel­jährlich Mk. 1.50.

Gratisbeilagen: Oberheffische Familienzeitung (täglich) ^berhesfische Zeitschrift für Landwirtschaft, Obst- vnd Aartcnbau, sowie die Gietzener Seifenblase« (wöchentlich).

Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmitags.

Donnerstag, den 27. August 1903.

Gießener

___________________12. Jahrgang.

ZusertionSprei S» Die einspalttge Petttzeile für Gießen w / ganz Oberhefsen, die Kreise Wchlar und Marburg 10 Pf» , soâst 15 Pfg.; Reklamen die Petitzeile 30 resp. 4® Pfg.

Postzeitungsliste No. 3269.

Redaktion und Expeditton: Gi.eßen Neuenweg 28.

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Aeueste Nachrichten

(Gießener Gagevtatt) Hlnavhängige Tageszeitung (Gießener Aettnng)

für Overhessm und die Kreise Marburg und Wetzlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung. Evthâlt alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberheffea.

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^^ September E^

werden zum Abonnements Preis von Mk. 0*60, frei ins Haus, von unserer Expedition, sowie von unseren Trägern entgegengenommen.

Die Expedition.

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Bekanntmachung.

Die Hessische Landeshypothekenbank in Darm­stadt, Karlsstraße 97, hat in ihren Darlehensbeding­ungen, giltig für die vom 25. August 1903 an zu er­teilenden Zusagen, folgende Festsetzungen getroffen:

Bei Hypothekar-Darlehen an Private beträgt die einmalige Vergütung für die mit dec Geldbeschaffung verbundenen Auslagen V/2 Prozent. Für jene Beträge jedoch, die mcht innerhalb dec nächsten 4 Wochen, von der Zusage an gerechnet, zur Auszahlung gelangen, erhöht sich diese Vergütung auf l3/4 Prozent. Die Ver­gütung wird bei der Auszahlung des Darlehens einbe­halten; sie kann aber auch in dec Focm eines Zusatz- darlchens zuc Berechnung kommen, sofern die Beleiy- ungsgcenze dec Bank damit nicht überschritten wird. Auf besonderen Wunsch räumt die Bank ausnahmsweise eine Vergünstigung insofern ein, als ^2 Prozent erst im Laufe des ersten Jahres entrichtet zu werden braucht. Bei der Darlehensauszahlung würden sonach nur 1 bez. lVi Prozent vom Kapital in Abzug kommen. Für ^/sprozentige Tilgungsdarlehen beginnt die Tilgung solchenfalls erst mit dem zweiten Jahre und endigt mit dem 59. Jahre.

Bei Kommunal-Darlehen und solchen Darlehen, die mit dec Bürgschaft einer Gemeinde gewährt werden, be­trägt die einmalige Kostenentschädigung 1,40 Prozent. Hypothekbestellung ist nicht erforderlich.

Dec Zinsfuß für Hvpothek-Darlehen auf städtischen wie auch auf ländlichen Gcundbesitz und für Kommunal- Darlehen beträgt 33/4 Prozent, bei Darlehen an rein- gemeinnützige Bauvereine 3,70 Prozent.

Die Steigerung des Zinsfußes wird für die ganze Dauer des Darlehensverhältnisses ausgeschlossen.

Wollte man die einmaligen Vergütungen, statt solche von dem Darlehensbetrag bei der Auszahlung in Abzug zu bringen, auf die ganze Darlehensdauer durch Zuschlag zum laufenden Zinsfuß verteilen, so würde an Stelle des (wegfallenden) einmaligen Kapitalabzuges, unter Annahme einer Jahrestilgung von V2 Prozent, dec durchschnittliche Zinsfuß des Darlehens sich nur wenig erhöhen und zwar:

bei Kommunal-Darlehen auf 3,774 Prozent,

bei Hypothekar-Darlehen an Private auf 3,776 bezw. 3,78 Prozent.

Wenn man bei dec Verteilung des Kapitalabzuges die Zinseszinsen zu Gunsten des Schuldners mitberück- sichtigen wollte, so würde die durchschnittliche Verzinsung betragen:

bei Kommunal Darlehen 3,8095 Prozent,

bei Hypothekar-Darlehen 3,814 bezw. 3,824 Proz.

Die Abhebung des Darlehens wird für einen ge­wissen Zeitraum auch in Raten zugestanden, mit Be­rechnung der Zinsen von den einzelnen Auszahlungs­tagen an. Auf Raten, die nicht innerhalb 4 Wochen von Erteilung der Zusage an zur Abhebung gelangen, kommt die erhöhte Vergütung für die Geldbeschaffungs­kosten in Anrechnung.

Auszahlungen können auch auf dem Postwege er­folgen, sofern die Schuldurkunde vorher dec Bank übec- sandt^wicd.

Die Auszahlung des Darlehens erfolgt in barem Geld ohne Provisionsabzug.

Werden bestehende Hypotheken auf die Bank übec- I tragen unter Umwandlung in Tilgungsdarlehen, so er« ; mäßigt sich der Stempel auf die Hälfte des sonstigen Betrages, d i. V* des für Neuerrichtung in Ansatz kommenden Stempels.

Dec Tilgungsbestrag wird alljährlich vom Kapital abgeschrieben. Die Zinsen berechnet die Bank immer nur aus dem jeweiligen Kapitalrest am Schluffe des Vor­jahres. Was hiernach an Zinsen gespart wird, kommt gleichfalls zu Gunsten des Schuldners vom Kapital in Abzug.

Dem Schuldner steht es in der Regel frei, den Tilgungssatz zu erhöhen oder neben dec Tilgung auch außerordentliche Kapitalcückzahlungen in beliebiger Höhe mit Abschreibung vom Tage des Eingangs an zu leisten.

Wenn das Darlehen etwa vor Ablauf dec Tilg­ungsdauer in einer Summe abgetragen werden soll, so ist selbstverständlich nur der jeweilige Kapitalcest zurück- zuzahlen.

Die Darlehen sind seitens dec Bank unkündbar.

Kostenlose nähere Aufklärung wird jederzeit von dec Bank direkt und den Großh. Bürgermeistereien erteilt.

Gießen, den 25. August 1903.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. ^Dc. B re i d ec t.

Bekanntmachung.

Die am 20. Juli l. Js. augeorbnete Sperre der Schanzenstcaße wird hiermit aufgehoben.

Gießen, den 26. August 1903.

Großh. Polizeiamt Gießen.

______________________I. V.: Roth.______________________

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß dec im hessischen Landkalender für Dienstag, den 15. und Mittwoch, den 16. September vorgesehene Vieh- markt im Anschluß an die landwirtschaftliche Ausstellung bereits am Montag, den 14. und Dienstag, den 15. September, an ersterem Tag auf dem Trirb stattfindet. Dec Krämecmackt bleibt auf Mittwoch, 16. September bestehen.

Gießen, 24. August 1903.

Der Oberbürgermeister

Mecum

Ein neues Ort eil im fall Füssener steht bevor. In der letzten Instanz vor dem Reichsmilitär Gericht wurde das Urteil des Oberkriegsgerichts auf Revi- sion des GeriWsherrn hin aufgehoben und der Fall an die Berufungsinstanz zurückverwiesen.

Wie erinnerlich, war der Fähnrich z. S. Hüssener, der den Einjahrig-Freiwilligen Hartmann in Essen erstach, an­fänglich zu vier Jahren Gefängnis und Degradation ver­urteilt. Das Oberkriegsgericht hatte hierauf das Urteil aus pvei Jahre Festung herabgemindert und die Degradation vegfallen lassen. Dabei beruhigte sich Hüssener, aber der Äerichtsherr focht das Urteil an. Das Reichsmilitärgericht chloß sich seiner Revision an unter der folgenden

Begründung:

Das angefochtene Urteil spreche sich nicht deutlich genug über die Willensrichtung des Angeklagten bei der Tat aus, insbesondere den dolus eventualis. Bei Berücksichtigung dieses Punktes, den der Vorderrichter offenbar gänzlich übersehen hat, kam es nicht allein darauf an, welche Ab- ücht dem Angeklagten bei dem Dolchstoß vorgeschwebt hat, -andern auch auf den Erfolg, den er als möglich berück- ichtigen mußte. Wenn zum Beispiel jemand ein Schiff vor- üblich zerstört, so ist es ihm recht, wenn die darin befind neben Menschen mit zu gründe gehen. Vorliegend hat der Angeklagte den an sich gefährlichen Dolch in einer Weise gebraucht — der Stoß ist von hinten erfolgt, hat die Kleider md die Brust des Hartmann durchdrungen, und die Dolch- Pitze ist vorn wieder zum Vorschein gekommen —, daß es hm offenbar bewußt sein mußte, welch schlimme Folgen ein- reten konnten. Mit seiner Feststellung, daß der Angeklagte nit dem Dolche zuqestoßen hat, weil er ihn gerade zur Hand leiste, gleichviel, was daraus entstehen würde, habe der Borderrichter den dolus eventualis eigentlich schon bejaht. In prozessualer Beziehung leiden die Feststellungen des Lorderrichters, „daß die Absicht auf Beibringung einer leid? Im Verletzung gerichtet gewesen fei; daß der Angeklagte den Dolch zu seinem Stoße benutzt, weil' er ihn gerade zur Hand batte, und daß ihm die Folgen des Stoßes gleich gewesen wären", an einem inneren Widerspruch. Ein Ur- ici( in einer so wichtigen Sache aber müsse unzweifelhaft dar sein, was nach vorstehenden Ausführungen von dem ^gefochtenen nicht gesagt werden könne.

Englands Hrmeefünden.

Der mit Spannung erwartete Bericht der Dom englischen Unterbaute seiner Zeit eingesetzten Kommission für Unter­suchung der im Bureukriege britischerseits begangenen Feh­ler ist jetzt veröffentlicht worden. Und was er enthält, recht­fertigt die Spannung, mit der man ihnk entgegensah.

Wie uns gemeldet wird, summt die britische Heeres- Verwaltung in diesem Bericht sehr schlecht weg. Zunächst Mird festgestellt, daß die Armeeleitung sich von vornherein über den wirklichen Charakter des vermeintlichen „Spazier­ganges liach Pretoria" völlig imflar gewesen ist. Sie habe weder von der klimatischen und topographischen Beschaffen­heit Südafrikas, noch auch von dein Umfang der vorzu- nehmenden kriegerischen Operationen sich einen Begriff ge- mad)t. Auf diese mangelnde Kenntnis wird mit Recht ein sehr großer Teil der Mißerfolge der Briten in Südafrika zurückgeführt.

' Weiter tadelt der Bericht aufs schärfste den Mangel jebet genügenden Vorsorge für Kriegsvorräte, Munition, Kran­kenpflege und dergleichen. Noch schärfer aber wird gerügt, daß die britische Heeresverwaltung trotz dieser beschämen­den lind teuer bezahlten Erfahrungen es versäumt hat, nad) dem Kriege Vorkehrungen zu treffen, die eine Wieder- holung ähnlicher Kalamitäten unmöglich gemacht hätten. Es sind recht interessante Einzelheiten, die da über die mangelnde Vorbereitung 31ml Kriege bekannt werden. So mußte man seit Jahren im Londoner Kriegsamt, daß die für koloniale Feldzüge erforderlichen Khakiuniformen nicht ausreichten. Trotzdem waren beim Ausbruch des Krieges keine Uniformen vorhanden. Ebenso stand es mit den Stie­feln: Man nulßte solche aus den Vorräten der indischen Armee summen lassen. Natürlich war dieser Ersatz längst nicht hinreichend.

Der Reiterei gings nicht besser: An Sätteln waren überhaupt keine Reservebestände vorhanden, ebensowenig an Hufeisen; für Maulesel gab es überhaupt keine Eisen. Der Säbel der Reiterei bestand aus geradezu jämmerlichem Matenal. Die Reservevorräte an Säbeln beliefen sich auf sage und schreibe 80 Stück.

Die Kommission fordert Abstellung dieser Mängel. 9lber das ist leichter verlangt als getan. Wir fürchten, bei nächster Gelegenheit wird man in England genau dieselben Erfah­rungen machen wie beim Vurenkriege. Ein Volk, das seinen Wehrstand über die Achsel anzusehen gewöhnt ist wird nie­mals dazu kommen, den Verteidigmm des Vaterlandes ge­genüber seine Pflicht zu tun.

Die Politik.

< £ Der Bundesrat dürfte in seiner nächsten, im Herbst be- ginnenden Sitznngsperiode das amtliche Warenverzeichnis zum Zolltarif endgiltig feststellen. Gegenwärtig wird an dem Entwürfe dazu eifrig gearbeitet. Sobald er fertig, gestellt ist, wird er der Begutachtung durch die Praktiker unterbreitet werden.

* In Danzig tagt gegenwärtig der 44. Allgemeinß deutsche Genossenschaftstag. Am ersten Verhandlungstag fanden die Generalversain ntung der Hilfskasse und dek Ruhegehaltskasse statt. T^- hilfst affe gehören neben neben 85 persönlichen Mitgliedern 28 Verbände sowie 194 Vereine und Banken an; bas Vermögen der Kasse betrug Ende 1902 173 769,51 Mk. Bei der erst vor 4 Jahren be­gründeten Ruhegehaltskasse hatten am Schlüsse des Berichtsjahres 537 Mitglieder, darunter 129 Vereine und Gesellschaften sowie 13 Verbände Diensteinkommen von 1 144 000 Mk. versichert, im neuen Geschäftsjahre sind bereits weitere 60 000 Mk. Tiensteinkommen versichert. Die durch das neue Privatversicheriuigsgesetz bedingten Statut­änderungen der Ruhegehaltskasse wurde nach dem Entwurf des Vorstandes und Ausschußrats beschlossen; nur über die vom Reichsaufsichtsamt für Privatversicherungsrecht bean­standete Bestimmung des Entwurfs, daß ein ausgeschiedenes Mitglied aller Rechte gegen die Kasse verlustig geht, wurde die Beschlußfassung ausgesetzt. Man will abwarten, ob das Reichsversichernngsamt, dem die Frage unterbreitet ist, nicht ;u einer anderen Auffassung summt, als das Aufsichtsamt. Anträge auf Erweiterung der Leistungen der Ruhegehalts- lasse wurden, als finanziell undurchführbar, abgelehnt.

^ Es steht nun fest, daß der Zar nach Wien kommc; duT^ mssichtlich am 28. September. Es werden somit im Laufe des Monats September König Eduard, Kaiser Wilhelm II. und Zar Nikolaus II. ihre Besuche am Wiener Hofe machen. Die Anwesenheit des Zaren in Wien kann als sicheres Zeichen dafür gelten, daß die Entente Oesterreich- ilngarns und Rußlands in der Balkanfrage ungeschwächt fortdauert. Die Begegnung des Zaren mit Kaiser Franz Josef wird in politischen Kreisen als ein höchst gewichtiges Friedensspmptom aufgefaßt.

□ In dem fatalistischen Organ in Basel veröffentlicht Arbeitersekretär Greulich einen Mahnruf an die schweize­rischen Gewerkschaften, sich vor aussichtslosen Streiks zu hüten. Er sagt jmter anderem: „Ich war und bin heute noch für jeden Streik, der nötig ist und nützt .. . . Aber ich bin auch gegen jeden Streik, der ungenügend vor-