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B-M

Die Deutsche Reichsbank.

(Nachdruck verboten.-

Am Dienstag den 20. d. Mts. hielt Herr Professor Dr. M. Biermec im Kaufmännischen Vereinshause vor demOrtsgewerbeverein" und demKauf- männischen Verein" einen einstündigen Vortrag überdie Deutsche Reichsbank". Wir wollen auf mehr­fach geäußerten Wunsch aus unserem Leserkreise in Kürze den Gedankengang des mit dem lebhaftesten Beifalle seitens einer ungewöhnlich zahlreichen, gespannt lauschenden Zuhörerschaft aufgenommenen Vortrages auf Grund gütigst uns zur Verfügung gestellter Auf­zeichnungen zu skizzieren versuchen.

Professor Biermer begann mit der Begründung folgender Leitsätze:

Um dem Zahlungswesen eines Landes die nötige Dehnbarkeit und die erforderliche Widerstandskraft zu geben, hat man nach drei Richtungen Fürsorge zu treffen.

1. Es müssen auf Kredit berußende Zahlungs­mittel geschaffen werden, die eine den Bedürfnissen des Verkehrs entsprechende Vermehrung und Ver Minderung ohne Schwierigkeiten gestatten und die auch in großen Krisen ihren Kredit behaupten und die Stelle des Metallgeldes vertreten können. (Moment dec Elastizität und Solidität".)

2. Es muß für einen disponiblen Baarvorrat Sorge getragen werden, aus dem die internationalen Zahlungen so gemacht werden können, daß heftige Geldkrisen vermieden werden. (Moment der inter­nationalen Zahlungsbilanz.")

3. Es müssen Mittel gegeben sein zur Beein­flussung des Geldmarktes, und diese müssen so ange­wandt werden, daß sowohl einer krankyasten Ueber- spekulation und übertriebenen Unternehmungslust rechtzeitig entgegengetreten, wie für die allmähliche Hemmung einer Goldausfuhr ins Ausland Sorge getragen wird. (Moment der offiziellen Diskont­politik".)

Die Erfüllung dieser Aufgaben wirb von Jahr zu Jahr schwieriger, weil in der natürlichen Entwickelung der Verhältnisse, wo der Kredit die gesamte volkswirt­schaftliche Organisation beherrscht, das Metallgeld mehr und mehr seine Bedeutung als Zahlungsmittel verliert und dec Verkehr zwischen den Ländern und Weltteilen zunimmt. Die Signatur der Gegenwart ist ein krasses Mißverhältnis zwischen dem Weltvocrate an Weltgeld und den jährlichen Zahlungen von Hunderten von Milliarden, welche trotzdem ohne Schwierigkeiten ge­leistet werden können. Die vornehmste Ursache dafür, daß dieses Mißverhältnis gar keinen ober nur sehr ge­ringen Einfluß auf den Geldwert miâgeübt hat, liegt in der Herrschermacht des Kredits, welche einerseits den Bedarf an Zahlungsmitteln zur Wertaufbewahrung vermindert, andererseits je nach Bedarf des Verkehrs Zahlungsmittel und Zahlungsmethoden schafft, durch welche das Bedürfnis nach Metallgeld vermindert wird.

Betrachtet man die kolossalen Zahlen des Giro­verkehrs und des Abrechnungswesens, die durch die Bücher der Bank gehen, und wo durch einfache Feder­striche die Aktiva und Passiva ihrer Kundschaft ausge­glichen werden, überblickt man die Summe dec Bank­notenausgabe, so wird man sich darüber klar, welche außerordentliche Bedeutung heutzutage für die Zirku­lation dec Umsatzmittel die Zettelbanken für alle großen Kulturstaaten haben. Hierbei ist es freilich von nicht hoch genug zu schätzender Wichtigkeit, daß sich diese Kreditorgane stets einen reichlichen, effektiven metallenen Geldbestand sichern. Geldbestand ist aber heute gleichbedeutend mit Goldbestand. Er soll ja die Gewähr geben, daß nicht nur die Banknoten, sondern auch die Giroguthaben (die sog.täglichen Vec- bindlichkeiten") jeder Zeit auf Wunsch der Berechtigten in Baar honoriert werden.

In dem Augeblick, wo dies Vertrauen erschüttert würde, tarne unfehlbar die ganze Basis der nach Gold rechnenden Währung ins Schwanken. Gerade in den­jenigen Wirtschaftsgebieten, welche gesetzlich oder effektiv nach dem Weltgeld Gold rechnen, haben der Girover­kehr unb das AbrechnungSwesen, wie überhaupt das gesamte Kreditwesen als das weitverzweigte Nerven­system des modernen volkswirtschaftlichen Organismus, eine beträchtliche Ausdehnung erlangt, und damit hat die Bedeutung eines reichlichen Goldreservebestandes in den Kellern dec Hauptbanken noch Wcfentiid) zu­genommen.

Die Erfahrung der europäischen Kulturstaaten hat nun hinlänglich gezeigt, daß die Aufgaben auf dem Gebiete des Notenbankwesens am besten dann erfüllt werden, wenn man mit denselben eine im öffentlichen Interesse geleiteten Zentralbank betraut, welcher man das ausschließliche Recht der Banknotenausgabe über­trägt. Jede Zersplitterung der Mittel und der Verant­wortlichkeit kann die Erfüllung der angedeuteten Ziele nur erschweren. Das gilt, wie von den anderen europäischen Staaten, so and) von dem deutschen Reich. Die Reichsgesetzgebung hat sich deswegen, nachdem sie für das Reichsgebiet endlich ein einheitliches Währungs- unb Münzwesen geschaffen hat, beeilt, eine einheitliche Notenbankgesetzgebung und eine zentralisierte Bank­organisation zu schaffen, die mit der früheren, fast un= glaublichen Zersplitterung im Papiergeldwesen gründ- üch aufräumte. Von den früheren geradezu trostlosen Zuständen kann man sich am besten ein Bild machen, man sich vergegenwärtigt, daß noch im Jahre mehr als 140 Arten papierener Wertzeichen Banknoten und Papiergeld in verschiedenen Abschnitten im Reiche im Umlauf waren Einem solchen Zu- cm Ende zu machen, wurde als eine der ersten Ausgaben des neuen deutschen Reiches anerkannt.

Am 14. Ma z 1875 kam das Reichs-Bankgesetz zu Stande. Es bildet die Grundlage der Reichsbank­organisation. Ri 4 ihm wurde der Schlußstein dem großen Reformwerke des deutschen Geld- und WährungS- wescns eingefügt. Dieses Gesetz, inzwischen wiederholt in manchen wesentlichen Bestimmungen abgeändert, be- I ruht auf dem sog. Zentralbanksystem, bezw. auf dem Rotenprivileg. Tic historischen Verhältnisse, wie sie sich in den einzelnen Bundesstaaten erhalten haben, ! ließen es fürs Erste nicht als zweckmäßig erscheinen, ! mit allen bundesstaatlichen Notenbanken sofort und : radikal aufzuräumen. Man ließ vielmehr eine Reihe von Notenbanken noch bestehen, sorgte aber dafür, daß keine neuen entstanden. Das Bankgesetz enthält also einen Kompromiß zwischen dem reinen Zentralbanksystem und einer Vielheit von anderen Privatbanken mit dem'Recht dec Notenausgabe, welch' letzteres aber jetzt auf Neichsrecht beruht und reichs- aesctzlichen Normativbestimmungen unterworfen ist. Längere Zeit bestanden neben dec Reichsbank, nachdem eine größere Anzahl von Notenbanken entweder sofort auf ihr Notenrecht verzichtet hat 13 an dec Zahl oder spätec eingegangen ist 12 an dec Zahl noch 7 Privatnotenbanken. Von diesen haben in der aller- jüngsten Zeit die Frankfurter Bank und die Bank für Süddcutschland in Darmstadt liquidiert, sodaß gegen- wärtig außer der Reichsbank nur noch fünf Banken mit dem Notenrecht in Thätigkeit sind. Diese fünf Bankinstitute für Bayern, Württemberg, Sachsen, Baden und Braunschweig sind gleichsam Landesbanken dieser Mittelstaaten, haben sich einen geschlossenen Wirkungs­kreis zu erhalten gewußt und sich um ihre Territorien unzweifelhafte Verdienste erworben. Die Vorteile ihrer Wirksamkeit bestehen aber hauptsächlich in der Anpassung an die lokalen Bedürfnisse des Verkehrs, welche in Norddeutschland von provinzialen Kreditinstituten auch ohne Notenrecht eben so gut befriedigt werden. Da­gegen haben die Privatnotenbanken aufgehört, die eigentlichen Funktionen dec Notenbanken zu erfüllen, nämlich die Anpassung an die starken periodischen Schwankungen des Geldbedarfs. Diese Aufgabe Haven sie ganz bi Rcichsbank überlassen, und indem sie ihr Notenrecht unbekümmert um die gesamte inländische Geldzickulation und die Edelmetallströmungell ins Aus­land ausnützten, haben sie nicht selten die Diskont­politik der Rcichsbank durchkreuzt, indem sie den Reichs­bankdiskont unterboten. Gegenüber diesen Mißständen gelang es der Reichsregiecung nur nach heftigen Kämpfen im Reichstage in der neuesten Novelle zum deutschen Bankgesetz vom 7. Juni 1899 eine Bestimm­ung ducchzudrücken, wonach es den Privatnotenbanken untersagt wurde, unter dem Reichsbankdiskont, sofern derselbe 4°/0 erreicht oder überschreitet, zu diskontieren. Diese Bestimmung ist ein weiterer Schritt in der zähen Zentralisierungspolitik des Reiches auf wirtschafts­politischem Gebiet, in der dec führende Bundesstaat Preußen von jeher groß gewesen ist. Der erhoffte Er­folg der neuen Banknovelle trat sofort zu Tage. Die Reichsbank ist jetzt zur unbestrittenen Zentrale empor­gehoben worden. Ihre Diskontpolitik ist nunmehr in dem ganzen Reichsgebiete die allein tonangebende.

Es mag überraschend erscheinen, daß das Reich, nachdem es sich ein neues Hoheitsrecht, das Banknoten- regal, zugelegt hat, dieses Regal nicht auch durch ein Staatsinstitut ausüben läßt. Die Reichsbank ist näm­lich, ebenso wie ihre Vorgängerin, die Preußische Bank, ein Privatinstitut ganz ähnlich wie eine Aktiengesellschaft geblieben. Ihr Betriebskapital, seit Anfang vorigen Jahres von 120 Millionen Mark auf 180, vorläufig auf 150 Millionen erhöht, ist reines Privatkapital. Das Reich hat keinen Kapitaleinschuß geleistet und haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Bank.

Dec enge Zusammenhang aber der Reichsgewalt mit dec Zentralnotenbank und damit wesentliche Unter­schiede von anderen Aktiengesellschaften und anderen Banken ergeben sich erst aus folgenden Bestimmungen des Bankgesetzes: Der oberste Leiter der Bank ist näm­lich dec Reichskanzler, sein Stellvertreter wird vom Kaiser ernannt, ebenso die Kommissare dec Reichsbank' hauptstellen. Der Kaiser ernennt auch auf Vorschlag des Bundesrats den Präsidenten, den Vizepräsidenten und die Mitglieder des Bankdirektociums. Die Auf­sicht über die Bank wird von dem Kuratorium aus- geübt, dessen Vorsitzender der Reichskanzler ist, und das aus 4 Mitgliedern besteht, von denen der Bundesrat 3, der Kaiser eines ernennt. Dieses Reichsbankkuratorium übt also die dem Reiche zustchende Aufsicht über die Reichsbank, während die Kontrolfunktion, die den An­teilseignern zusteht, durch den Zentralausschuß und die Reichsbankdeputierten versehen wird. Es besteht also eine doppelte Aufsicht, eineTeilung der Gewalten", welche man nicht übel mit den genannten Verfassungs­formen einer konstitutionellen Monarchie verglichen hat.

Die Reichsgewalt beherrscht also die Central- bank fast völlig, während die Rechte dec Anteilseigner außer dem Dividendenbezug, dec abec auch durch einen Anteil der Reichskasse am Gewinne nicht unerheblich geschmälert wird ec betrug im letzten Jahre 121/2 Millionen Mark, während die Anteilseigner nur 9,4 Millionen Mark erhielten, auf ein Minimum herab­gedrückt sind.

Wäre die Rcichsbank zu einer reinen Staatsbank nngewandelt worden, was Viele befürwortet haben, so würde freilich der Reichsfiskus ein noch viel glänzenderes und dauernd lukratives Geschäft machen. Trotzdem hat diesen Gedanken die Reichsregiecung stets auf das Nachdrücklichste bekämpft und zwar aus sehr guten Gründen.

Die Geschichte des Notenbankwesens beweist, daß die gefährlichste Klippe der großen Zentralbanken ihre : Verbindung mit den staatlichen Finanzverwaltungen

und dec mögliche Mißbrauch ihrer Fonds Seitens derselben sein kann. Dieser Gefahr ist gegenwärtig durch das Einspruchsrecht des Zentralausschusies solchen Operationen gegenüber vorgebaut. Dieses Einspruchs­recht, eines der wenigen Rechte, das den Anteilseignern zusteht, liegt durchaus im allgemeinen Interesse und hat seinen großen Wert. Wir haben zur Zeit gewiß alle Ursache zu dem Vertrauen, daß deutsche Finanz-, Verwaltungen der Verwaltung dec Reichsbank keine un­gebührlichen Zumutungen stellen werden und daß die Bankverwaltung dieselben, wenn sie doch gestellt würden, zurückweisen würde. Aber wir müssen davor warnen, aus unseren kurzen Erfahrungen ohne Weiteres auf die Zukunft zu schließen. Die finanzielle Lage des Reichs kann eine unangenehme werden, Interessen, lvelche eine Geldvermehrung unter allen Umständen wünschen, können eine große Macht erlangen, der Reichskanzler, der zuK gleich dec verantwortliche Leiter der Reichsfinanzen und der Reichsbank ist, kann aus Unkenntnis oder irgend einem anderen Grunde ein zu geringes Gewicht aut Vorsicht und Sicherheit in der Bankverwaltung legen und dergleichen mehr. Da kann dec Widerstand unab­hängiger und sachkundiger Männer von größtem Nutzen und für die Bankverwaltung selbst eine wertvolle' Stütze sein. ! .

Daß andererseits dieses Widecspruchsrechr jemals | w

ein Hemmnis für notwendige Finanzoperationen der I W ~yat ba§ Bank, insbesondere für Hilfeleistung in äußerster Not (^M ^ sein werde, ist schlechterdings nicht zu befürchten. Noch! recht st ènheâ nie hat eine Zentralbank, auch da wo ihre Leiter dem! M M

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und unabhängig waren, den Forderungen der Staats, i gewalt um Unterstützung in den Fällen widerstrebt, in 1dW

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ganze Gefahr liegt nach der anderen Seite hin, und !

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Richtung schützt, wegzuräumen.

Dazu kommt noch ein Zweites. Bei durchgeführter Verstaatlichung der Zentralnotenbank müßten die 6iS= herigen Vertretungen dec Aktionäre durch einenBeirat aus ErwerbSkreisen" etwa nach Analogie der Bezirks­eisenbahnräte ersetzt, und dieser dem Bankdirektorium zur Seite gestellt werden. Ein solches Koll-gium würde

einer guten Bankverwaltung mehr hinderlich als förderlich sein. Es würden in demselben natürlich die wichtigsten Gewerbe des Landes vorzugsweise vertreten sein, Land­wirte vor Allem und Großindustrielle und andere Ge­werbetreibende, d. h. Kreditbedürftige, deren Haupt­interesse Erleichterung und Vermehrung der Kredit­gewährung von Seiten der Bank wäre, die aber von dem internationalen Geldvcrkehr zum größten Teil keine Ahnung hätten. Es ist in solchen Interessenvertret­ungen üblich und liegt in ihrer Natur, daß jedes In­teresse von seinen Vertretern mit möglichster Entschieden­heit und Rücksichtslosigkeit geltend gemacht wird. Für die Verwaltung einer Zentralbank giebt es aber, abge­sehen von dem Einfluß der Finanzverwaltung, keine größere Gefahr, als Schwäche gegenüber den von allen Seiten auf sie eindringenden Forderungen nach Kredit- bewilligung. Sie muß vor Allem Selbstständigkeit und Energie genug haben, um nötigenfalls ohne jede Rück­sicht einen empfindlichen Druck auf den Kapitalmarkt ausüben und den Kreditbedürftigen den Brotkorb höher hängen zu können.

Den Schluß des Vortrages des Herrn Professor Dr. Bier m er bildete eine kurze Betrachtung dec Dis­kontopolitik der Reichsbank im Hinblick auf ihre Dcck- ungsgrundsätze für ihre Roten und das System dec sog.indirekten Notenkontingentierung" in Verbindung mit der fünfprozentigen Notensteuer. Biermer hält die indirekten Kontingentierung für eine Einrichtung, die viel zu mechanisch ist, weil sie keine Rücksicht auf die Art des Geldbedarfes nimmt. Er erklärt sic für überflüssig, weil die Erfahrung lehrt, daß regelmäßige Kontingentsüberschreitungen nicht zu vermeiden sind, , ohne daß entsprechende Diskonterhöhungen volkswirt­schaftlich berechtigt und notwendig sind. Gerade auf

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diesem Gebiet härten die Männer, die an der Spitze der Reichsbank stehen, bewiesen, daß sie für eine Bureau* kcatische Diskontpolitik nicht zu haben sein.

Die Reichsbank" so schloß dec Herr Vortragende seine Ausführungenhat sich als der Hort unserer Währung erwiesen, und da von einem gesunden und soliden Geldwesen das ökonomische und soziale Wohl- ergehen der ganzen Nation in allen ihren Teilen ab­hängt, so ist sie die oberste und einflußreichste Instanz im deutschen volkswirtschaftlichen Leben geworden. Die Reichsbank und die leitenden Männer an ihrer Spitze genießen in der ganzen Welt einen hohen Ruf, und wenn der jetzige Präsident Dr. Koch, dec seit Gründung des Instituts im Direktorium sitzt und seit 12 Jahren ihm vocsitzt, gleichzeitig bei unseren Bimetallisten und Bündlern der bestgehaßte Mann geworden ist, so hat er alle Veranlassung, darauf besonders stolz zu sein!"

Fünfte Vorstellung des Theatervereins.

Herbst", Die Lokalbahn".

Die fünfte Vorstellung des Theater-Vereins machte uns mit zwei Neuheiten bekannt. Gespielt wurde zu« erstHerbst" von Schmidt-Häßler, die Arbeit eines Dilettanten, die Romantik und Wirklichkeit ober« slächlich genug mischt. Das Ergebnis ist dann auch ein völlig mißratenes Stimmungsbild. Lauter falsche Töne sind es, die hier angeschlagen werden: eine un­leidliche Empfindsamkeit, die sich in 'geschraubter Sprache ?iebt' eine aufdringliche Symbolik. Gcvattec Tod tritt ier in engerer Person auf, als ein Eindringling mit guten Manieren in der Maske eines älteren Herrn von

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