». 298, Zweites Blatt.
Samstag, den 19. Dezember 1903.
12. Jahrgang.
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Der polnische JuUuoturm.
>X Posen, 17. Dezember.
?iapperswyl in der Schweiz bedeutet für die grofepolni schen: Schwäriuer chvaâ ähnliches, wie Spandau mit seinem ^illlusturni, in dem der Reichskttegsschatz ausbewahrt ist, für Leu deutschen Patrioten. Es beherbergt in den Räumen seines Stadtschlosses einen Haufen gemünzten Gohd.es, über 300 000 Francs. Das ist der polnische Nationalschatz. Er ist än dreißig Jahren aus kleinen Anfängen durch Saunn lun^en, Schenkungen und dergl. auf seine heutige Höhe gebracht worden, unb er bildet den Stolz und die Zuversicht jedcL Polen, der von einer Wiedergeburt des alten Polen reiches träumt. Namentlich die ungebildeten Schichten des Pâmtums sehen in diesen 800000Franken ein Naiioualhlstligtum und versprechen sich von diesem lächerlich geringfügigen „Kriegs- scha^" die Bestreitung der Kosten des großen Zukunftskrieges iljncii Russen unb Deutsche. Das ist nämlich nach beut SMen der Begründer dieses Fonds, einige Mitglieder der |jefy?imen polnisch revolutionären „Nationalregierung" d a ^oii ds des Nationalschatzes. Daß man rnit dielen 300 0)0Frcs nicht weit kommt, daß sie noch nicht einmal zur Beschaffung 'cinrr einzigen Batterie ausreichen, sagt sich der kleine Mann nicht, und mit eifersüchtiger Besorgnis wacht er darüber jbüß fehl roter Heller aus bem Schatze zu irgend welchen anderen als zu den künftigen Kriegszwecken verwandt merbe
"Unter diesem Umstände mußte in der polnischen Be Völkerung die Nachricht wie eine Bombe einschlagen, bat« es neuerdings in der Verwaltung des Schatzes nicht ganz mit rechten Dingen zugehe, daß die Einkünfte dec Schatzes nicht mehr zur Verstärkung des vorhandenen Fonds verttvandt werden, sondern daß eine einzelne polnische Partei sie verwendet, um für ihre eigenen Pläne Propaganda zu machen. Diese Partei ist die großpolnische, die durch ihre publizistische Agitation in Deutschland, Rußland und Oester üi-h fett einigen Jahren soviel Aufsehen und Aergerniß er rcglf hat. Die Partei bestritt das aufs Entschiedenste, indeß ge» njamnen die Gerüchte über diese ungebührliche Verwendung des Schatzes trotzdem an Glaubwürdigkeit, als zwei Mitglieder des Wsichtsrats des Nationalschatzes plötzlich ihre Aemter mit der Segiünbung niederlegten, daß sie mit den übrigen Mit gliedern des Aufsichtsrats über die Art der Verwendung bei Uri fünfte des Schatzes nicht einig werden könnten.
1 Dieser Schritt der beiden Aufsichtsratsmitglieder hat jetzt zu. einem heftigen Zeitungskampf in der polnischen Presse, nantientlief) in der galizischen, Veranlassung gegeben. Es hagelt nur so von groben Jnvertionen der verschiedenen Parteien gegeneinander, und die Sache ist schon so weit gediehen, daß einzelne Blätter allen Ernstes erklären, am besten für die polnische Nation wäre es, wenn der Nationalschatz Überhaupt von der Bildfläche verschwände.
Indessen dazu wird es nicht kommen. So unnütz der )}oinbâ als Kriegsschatz ist, so bleibt doch sein Vorhandensein vom großer Bedeutung für die Bearbeitung des polnischen Reinen Mannes durch die Agitatoren, die ihnr Märchendinge von dem heiligen Nationalschatz erzählen, mit dessen Hilfe Polen sich dereinst befreien werde. Als Agitationsmittel ivird der Schatz auch weiterhin in der polnischen Propaganda- feine Rolle spielen.
Eberhard von Mittelverbach, welche die dreiiährige Frieda Buchholz (das Kind eines ManiM, mit dem die Witwe zusanmienlebte), fortgesetzt mißhandelte und mit denaturier tem Spiritus tötete, zu 10 Jahren Zuchthaus.
§ Ein Rechtsanwalt wegen Erpressung verurteilt. Der Rechtsanivalt und Norar Grans in Fürth (Bayern), der über ein reiches Einkommen verfügt, wurde von der dortigen Strafkanimer wegen Erpressung zu drei Monaten Ge fängnis und lOOU Mark Geldbuße verurteilt. Der Angeklagte hatte der unbemittelten Witwe seines Vorgängers gegenüber für die Mints Übernahme unter Drohungen mibe rechtigte hohe Kostenforderungen gestellt und bereits and) Teilzahlungen von der armen eingeschüchterten Frau ent gegengenommen.
Der Landwirt.
k«-. Die Ausrottung der Stkcfdbc. Die Vereinigung bei Samenhändler Deutschlands hat bei der Beratung der Klee leide-Frage folgenden Beschluß gefaßt: „In der Erwägung. )aß diirch das häufige Vorkammen des Seideuntrautes nicht uir große Verluste an Nationaler mögen entstehen, sondern auch vor allen Dingen der deutsche Sannitaandel empfind lich geschädigt wird, weil durch die Reinigung des Klee samens zwar große Unkosten verursacht, aber trotz alki Sorgfalt eine absolute Seidefrein.it nicht immer erzielt wer den kann — in fernerer Erwägung, daß für das Vorkommen der Seide doch in erster Linie der Produzent und nur in den seltensten Fällen der Zwisch^lhandel verantwortstch in möge der Verein bescblieWi: an den manche:iben Stelle: dahin zu wirken, daß die Ausroinmg des ^éibcmirraH auf den Feldern und Wiesen biird) Gesetz unter Androhum von Strafe allgemein vorgefchriebeu wird." Eine Durch führung der beantragten Maßnahme scheint in der Tat dac einzige Mittel zu sein um in den deutschen Kleesaateu i: kiirzerer Zeit die Slide zum Verschwinden zu bringen. Aller Ding 3 wurden ausländische Saaten dadurch vor der Verun reinigung mit Seide nicht geschützt sein, und der Landwirt der solche bezieht, müsste nach wie vor seinen Kleefelderi die größte Aufmerksamfeit widmen. Bei rechtzeitiger Fest stellung der Seide ist aber die Vertilgung nicht besonder- schwierig unb tollte schon im eigensten Interesse nicht herab auntl werden.
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Hus dem Gericbtsfaal.
§ Zwei gewalttätige Polizisten wurden von der Essener Sirafkammer abgeurteilt. Die Polizeisergeanten Pechtbold imb Krimetzki aus Gelsenkirchen hatten zwei Bergleute am her Wache durch Schläge ins Gesicht mißhandelt, dann mit timer Knebelsette und einem Gummischlauch geprügelt, so baß das Blut aus Mund und Nase floß. Pechthold erhielt hier Monate, Krimetzki drei Wochen Gefängnis. Letzterer crhielt die Strafe als Zusatzstrafe, nachdem er vor kurzem IVegen Körperverletzung mit Todeserfolg zu 5/2 Jahren Ge- säingiils verurteilt worden war.
§ Megären. Eine unnatürliche Mutter hatte sich in der Person der 24jäf)rigcn Frau des Fabrikarbeiters Friedrich Großmann aus Kostheim vor dem ^Aeler Schöffengericht liegen fortgesetzter Mißhandlung ihres vierjährigen außerehelichen Töchterchens zu veraiitworten. Die Beweis- avlfnahme ergab ein geradezu schauerliches Bild.^ Das Kind kann nicht laufen, sein Mund war voller Geschwüre und Wasen. Nach der Aussage des Kindes hatte ihm seine , /Mutter" eine heiße Kartoffel in den Mund gesteckt!. Es oirbc täglich geschlagen, mußte in Lumpen gehüllt aus dem Voden liegen und wurde niemals hinaus an die Luft -getragen. Eines Tages nahmen die Nachbarn einen Brandgeruch wahr: als sie in die Wohnung der Angeklagten drängten, lag das arme Kind auf dein Leibe am Boden, die Kleider waren auf dem Rücke:^ in Brand geraten. Die Mutter saß daneben auf einem Stuhle, ohne die Schmerzen bnes Kindes zu mildern. Auf den Vorhalt der Nachbarn meinte sie kalt: „Was sann man denn da machen!" Nach ton Zeugenaussagen wollte die Angeklagte das Kind langem zu Tode martern. Das Gericht verurteilte dm Ange kklagte zu sechs Monaten Gefängnis. — Das Schwurgericht Mr ^weilbrücken verurteilte die Witwe Eltle Yarber geb.
Vermischtes.
^ lDcr Absatz an Postwertzeichen I im Jahre 1902 zeig' zum ersten Male eine neue Erscheinung. Das am meisten' gebrauchte Wertzeichen war bis 1901 die 10 Pwnnigmarke Erst an zweiter Stelle tarn die Briefmarke zu 5 Pfg. In letzten Jahre hat sich das Verhältnis umgedrcht. An dic erste Stelle ist jetzt die 5 Pfennigmarke getreten. Von ihr wurden nicht weniger als 891 Mill, verkauft, um 48 Mill mehr als im Jahre vorher. Die Zunahme rührt ohne Zweifel einmal von bein Aufschwung der Ansichtspostkarte, bann vor hu- Ermäßigung der Orrsbrieftare her. Erst an zweiter Stelle steht die 10 Pfennigmarke. Es wurden von ihr 877,5 Mill, gebraucht, 23 Mill, mehr als im Vorjahr. Ar dritter Stelle stehen nach wie vor die Briefmarken zu 3 Pfg., an vierter Stelle die zu 2 Pfg. Der Aufschwung im Ver schrieben spiegelt sich auch im Mehrverbrauch sämtlicher Postwertzeichen wieder. Selbst Briefnrarken zu 1 Mk. mürben über 6 Mill., fast 1 Mill, zu 2 Mk. gebraucht Der Ver kauf an Postkartensormularen zu 5 Pig. ist nur um 4 Mill auf 285 Mill, gestiegen, ebenfalls eine Einwirkung der Au sichtskarte.
^ [Ein neuer deutscher Ricscnbahnhof! verspricht der künftige Leipziger ZentralbahnHof zu tverdeu. Dafür sprechen folgende Bahlen: Der Personenbahnvof wird 30C Meter breit' und 320 Meter lang werden. Er^ enthäll 26 Gleise mit einem 20 Meter breiten Quersteige. Die Post paretanlage wird in ihrer Verladehalle nicht weniger ak 32 Gleise' zählerr. Die Gesamttosten betragen 130 Millioner Marl; Preußen unb Sachsen zahlen davon je 53 Millionen die Stadt Leipzig 17,5 Millionen: auch die Postverwaltnnt wird noch einen erheblichen Anteil beitragen müssen. Dic Bauzeit ist auf zwölf Jahre berechnet. Bis Ende 1907 wirk das Areal für den Hauvtbahnhof freigelegt, anch werden du Arbeiten für die Rangierbahnhöfe und die Derbindungs gleise fertig fein; 1910 wird der erste, und zwar der preußn sche Teil des Emviangsgebäudes, 1917 der gesamte Bau voll endet sein. Der Vorsprurrg der preußischen Verwattuns kommt daher, daß diese bereits seit dem Jahre 1900 Area! erwerben hat und deshalb mit den Vorarbeiten eher beginn er konnte. Die Abfertigung der preußischen Züge erfolgt links die der sächsischen rechts vom Haupteingang. Es fönner ganze Züge zwischen der bayerischen und der Berliner, bei Dresdener und der T^agbeburger Linie durchgefuhrt werden auch ist die Durchführung mittels des preußischen Reserve gleises von :edem sächsischen auf jedes preußische Gleis er möglich!.
t I Dragas Garderobe! soll bekanntlich an einem der letzte Tam dieses Monats in Belgrad öffentlich zugleich mit bei ihres unglücklichen Gatten versteigert werden. In dem Ver zeichnis der Toiletten ist auch das weißieidene mit Myrten
bluten geputzt? railtkleid aufgesuhrt. Weiter figuriere! da: 19 Schlasiu^e aus Seide und Batist: 35 Straßen Heiber aus Stoff, Leide, Samt: 4 Ballkleider aus Seide' 18 Seiden-, 14 Balistblusen: 11 Jackets: 17 Matinees: 8 Frisier-, 3 Staub-, 5 Bademäntel; 6 Straßenmäntel 52 Unterröcke aus Seide, Leinen u. s. in.; 82 Hemden, meiß aus Seide: 18 Hüte: 186 Paar Schuhe: 122 Paar Seiden strümpfe; 46 Paar Handschuhe: 46 verschiedene Schleier ?c Dagegen ist die Zivilgarderobe des Königs sehr einfach Die Liste führt auf: 1 Winterrock, 1 schwarzen Jacketanzug, 2 schwarze Saccoanzüge, 1 braunen Saccoanzug, 2 schwarz Smokinganzüge, 1 dunklen Saccoanzug, 2 blaue Sacco- anzüge, 1 blauen Jaketauzug, 1 farbigen Saccoanzug, 1 Geh. rock, 6 Paar Hosen, 1 farbige Weste, 1 Ueberzieher, 45 Herrenkragen, 38 verschiedene Krawatten aus Seide, 2k Selbstbinder ans Seide. Mit der Garderobe des Königs werden auch sein Telephon, eine Elektrisiermaschine und dre
Peri' en versteigert. König Alexander hatte in seiner letzten Lebensjahren sehr dünnes Haupthaar und trug bei offiziellen Anlässen, Besuchen ober Empfängen ein Toupet
& ISiben geblieben | Ein aus Sachsen stainmendes Ehe paar traf, von der Schweiz kommend, in Frankfurt a. M ein und stieg in einem Hotel ab. Dort bekam die Frar Streit mit ihrem Manne, warf ihm im Laufe des Wort gefechts ein paar Gläser und eine Waschschüssel an den Kopf so daß der Hotelier das Paar ergebenst, aber energisch er suchte, die Haustür schleunigst von außen zuzumachen, da ei solche Braschler nicht im Hanse dulde. Nach prompter Berichtigung der Zeche ging der Mann fort, die Frau kam etwa?, später nach. Ain Hauptbahnhof trafen sich beide wieder, und da der Friede noch nicht proklamiert war, wurden bü Feindseligkeiten sofort wieder ausgenommen. Unter den Gaudium des Publikums schlug die Frau mit ihrem Regen schirm auf ben Mann ein. Dieser nahm eine Defensivstellum ein und rief nur: „Ei, HerrchcseS, du värricktes Weiüspild häre doch uff." Dann faßte er sich ein Herz, sprang mi' drei Sätzen durch das Vestibül und hinein in den Zug. — Al ging er, und nun war die Holde mit ihrem zerschlagener Regenschirm allein. Sie ivandte sich klagend und hilfesuchend an die Beamten, fragend, wie sie nun fortkommer sollte, ihr Mann habe das ganze Geld mitgenommen. Dü wußten auch keinen anderen Rat, als daß sie den zerhauenen Regenschirm versetzen sollte.
** Verjährung bin Forderungen. Das Jahr geht zur Neige und der Kaufmann und Gewerbetreibende muh ar feinen Bücherabschluß denken. Bei der Durchsicht der Bücher hat jeder umsichtige Geschäftsmann auf einen Punkt besonders zu achten, nämlich die Verjährung von ausstehenden Forderungen zu verhüten. Mit Ablauf des Jahres 1903 verjähren u. a.: 1. Die im Laufe (die Verjährung dieser Forderungen beginnt erst mit dem Schlüsse des Jahres, in welchem sie entstanden sind. B. G. B. § 201.) des JahreZ 1901 entstandenen Forderungen von Kaufleuten, Fabrikanten u. f. w. für Lieferung von Waren, Ausführung von Arbeiten und Besorgung fremder Geschäfte, mit Einschluß der Auslagen, sofern die Leistung nicht für den Gewerbebetrieb des Schuldners erfolgt ist. (Näheres: Bürgerliches Gesetzbuch § 196 Abs. 1 Ziffer 1 bis 17.) 2. Die im Käufe des Jahres 1899 entstandenen Forderungen von Zinsen mit Einschluß der Amortisationsbeiträge. (Näheres: Bürger liches Gesetzbuch § 197.) 3. Die in der Zeit vom I. Ja nuar 1874 bis Ende des Jahres 1899 entstandenen Forder ungen der zu 1. genannten Art, sofern die Leistung für den Gewerbebetrieb des Schuldners erfolgt ist. (Näheres: Bürgerliches Gesetzbuch £ 196 letzter Absatz.) Forderungen dieser Art verjähren nach dem neuen Recht in vier Jahren, nach altem Recht verjährten sie erst in dreißig Jahren. Für die Ueberganaszeit ist bestimmt (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen -Gesetzbuch Artikel 169 Absatz 2), daß für die unter Herrschaft des alten Siechte entstandenen Forderungen zwar die lange Verjährungsfrist bestehen bleibt, daß aber von der Einführung des neuen deutschen Rechts, dem 1. Januar 1900, ab nur noch die kürzere Verjährungsfrist von vier Jahren gerechnet wird, so daß für jene Forderungen die Verjährung mit dem Ablauf dieses Jahres nunmehr endet. (Die zur Zeit des neuen Rechts (seit 1900) entstandenen Forderungen verjähren frühestens mit Ablauf des nächsten Jahres (1904). Di.: Verjährung wird unterbrochen: 1. Wenn der Verbs lichtete dem Berechtigten gegenüber den An- Gruch bur Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheits- uiftung oder in anderer Weise anerkannt. (Näheres: Bürgerliches Gesetzbuch § 208.) 2. Wenn der Berechtigte auf Befriedigung oder auf Feststellung des Anspruchs, auf Er- t'ilung der Vollstreckungstlausel oder auf Erlassung des Volk streckungsurteils Klage erhebt. Der Erhebung der Klage stehen gleich: 1. die Zustellung eines Zahlungsbefehls im Mahnverfahren: 2. die Anmeldung des Anspruchs im Konkurse: 3. die Geltendmachung der Aufrechnung des Anspruchs im Prozesse: 4. die Streitverkündung in dem Prozesse, von dessen Ausgang der Anspruch abhängt: 5. die Vornahme einer Vollstteckrmoshandlung und, soweit die Zwangsvoll- stteckung den GerWen ober anderen Behörden zugewiesen ist, die Stellung des Antrags auf Zwangsvollstreckung. (Näheres: Bürgerliches Gesetzbuch § 209.) Die Verjährung wird auf keinen Fall durch Uebersendung von Nechnungen oder Mahnschreiben unterbrochen.