Nr. 66. Zweite- Blatt.
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DaS Blatt erscheint an alle» Werktagen nachmittags.
Mittwoch, den 18. März 1903.
Gießener
____12. Jahrgang.
I»sertio»Sprrt Sr Dle einspaltige Petitzeile für Gießen wt< ganz Qdcrhessen. die Kreise Wetzlar und Marburg 10 Pfg sonst 15 Pfg : Reklame» die Petttzeile 30 resp. 40 Pfg.
Postzeitungsliste 8io. 3869.
Redaktion und Expedition: Gießen Neuenweg SS.
f^er»sprecha»schl»st Nr, 86t.
Aeueste Machrichlen
(chießener T«gevratt)
Nnabhängige Hagesjcitung
(Hietzener Reifung)
für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetzlar; Lokalnuzeiger für Gießen und Umgebung.
Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Steifen und anderer Behörden von Oberhessen
Anr Lehrlingshaltung in Deutschland und Oesterreich
, (Nachdruck verboten)
Lange Z-it nun schon wird mit allen K ästen seitens her Interessenten, mit viel Liebe und Fleiß seitens der Staatsbehörden daran gearbeitet, für daS Handwerk etwas V schaffen, daS diesem Stande wieder aushelfen, ihn moralisch und materiell neu kräftigen soll. DaS können wir in Deutschland so gut wie in Oesterreich beobachten. Auch wo bierbei der Hebel anzusetzen sei, das hat man in beiden Ländern so ziemlich übereinstimmend beantwortet; namentlich der Pflege des LehrlinaSwesenS wendet man hier wie dort in gleicher Weise die öffentliche Aufmerksamkeit zu.
Die Motive zur Gewerbeordnungsnovelle vom 26 Juli 1897 begründen diese Erscheinung in der nachfolgenden W'ise lR.-T.-B. 1897, Drucksache 713 S. 52): „Für die Erkaltung eines kräftigen Handwerkerstandes ist die möglichst sorgfältige Ausbildung der Lehrlinae von besonderer Bedeutung Hier ist die indwiduelle Leistungsfähigkeit von besonderer Bedeutung für das Bestehen zahlreicher Betriebe. In manchen Gewerben wird nur der technisch vollkommen ausgebildete Handwerker der Konkurrenz des Großbetriebes nicht unterliegen."
Die Folge dieser Erwägungen war nun eine Verschärfung der Bestimmungen nach der Seite der Lehrlingsausbildung durch den Meister und der Gesellenprüfung hin. DaS K. K. Handelsministerium in Wien dagegen glaubte besonders bei der Förderung der Ausstellungen für Lehr- lingSarbeiten, daS LehrlingSheimwesenS und mit de< Hebung der Berufslehre beim Meister durch Subventionierung desselben einsetzen zu müssen.
Beide Systeme haben ihre ausgesprochenen Vorteile und Nachteile. In den Kreisen der handwerklichen Praktiker macht man es der Gewerbeordnungsnovelle zum Vorwurf, daß dieselbe nur eine freiwillige Gesellenprüfung kenne. Und es ist richtig, daß die mit der Verwaltung der Handwerks- kammern b- trauten Personen sowie die Innungen mit dieser freiwilligen Gesellenprüfung nicht viel Freude erleben, sowohl mit Rücksicht auf die Hebung des LthrlingSwesens, wie in finanzieller Hinsicht, und zwar umsomehr, ' als der fast durchweg angenommene Satz von 3 Mark Gebühren für die Innungen sowohl wie für die Handwerkskammern eine finanzielle Schädigung zur Folge hat. Auch ist vielen Meistern die Pflicht, ihre Lehrlinge zur Ablegung der Gesellenprüfung anzuhalten, deswegen lästig, weil daS Versäumen derselben mit einer hohen Geldstrafe bedroht ist. Man sagt, wir haben unsern Lehrling bisher immer dazu angehalten, ohne daß eS einer solchen Strafandrohung bedurft hätte. Aber — wie viele eS nicht gethan haben, daS entzieht sich der Kenntnis. Anzuerkennen ist dagegen ohne Weiteres die Klage darüber, daß mit dieser Haltung des Gesetzes von 1897 den Nutzen nur daS künftige Geschlecht erhalte, die Last aber auf dem jetzt lebenden lieg?. Richtig ist auch die Beschwerde darüber, daß die Durchführung der bezüglichen Forschriften zur Zeit viel zu wünschen übrig läßt,
w6l dabei ein ganz anderer Grad der organisatoijchen Schulung und des StandetzbewußtseinS die Voraussetzung bildet, als er zur Zeit in manchen Kreisen deS Handwerks gefunbeu wird. — Kurz, der Charakter deS Kompromisse-, als welchen sich ja daS Gefitz von 1897 barfteUt, zeigt sich in feinen Folgen, nur nicht immer zum G«ten. Trotzdem hat daS Gesetz zweifellos einen Fortschritt gebracht.
Alles in Allem betrachtet liegt also daS Schwergewicht bet Förderung deS LehrlingSwesenS bei unS in einer Einwirkung auf den Lehrmeister im Wege der Gefitzgebung. Davon meldet der Bericht deS GewcrbeförderungSdienstcS (Die Gewerbeförderungsaktion deS K. K Handels, Ministeriums, Uebersichtliche Darstellung der Standes im Juni 1901, S. 15 f.) nichts. Er kennt nur die drei schon erwähnten Möglichkeiten, von denen zwei in das Thätigkeitsfeld der handwerklichen Interessenvertretungen hineingehören, nämlich die Ausstellungen von Lehrlingsarbeiten und das Lehrlingsheimwesen, und nur eine Rücksicht nimmt auf die Persönlichkeit deS Lehrmeisters. Aber gerade diese dürfte sich nach unserm Dafürhalten geringer Sympathien erfreuen. Beteiligt sich der subventionierte Lehrherr bei öffentlichen Arbeiten, hat er vor seinen Berufskollegen stets den Vorteil billigerer Arbeitskräfte voraus, und das pflegt ihm wie auch den vergebenden Verwaltungen regelmäßig zum Vorwurf gemacht zu werden. Gleichwohl muß der betreffende Meister Arbeiter heranschaffen, denn woran sollen sonst die jungen Leute lernen? So liegt hier gewißermaßen eine Zwickmühle, die auch nicht durch die schärfsten Bestimmungen ^zur Einschränkung der Zahl der zu haltenden Lehrlinge behoben werden kann, und das umsomehr als der etwaige Charakter dieser Zuwendungen als Stipendien doch nur so lange ge- rechtsertigt ist, wie das betreffende Gewerbe Mangel an Nachwuchs zu beklagen hat, wenigstens soweit öffentliche Mittel in Frage kommen.
Wenn wir nun auch die subventionierte Meisterlehre nicht so unbedingt freudigen Herzens begrüßen können, und sie nicht so unbedingt zur Nachahmung empfehlen können, so verdient unseres Erachtens desto mehr Aufmerksamkeit die Förderung der Ausstellungen von Lehrlingsarbeiten. Dabei wirkt der Gewerbeförderungsdienst hin auf die Veranstaltung von Lokalausstellungen an einzelnen Orten für kleinere Bezirke. Die dabei mit ersten Preisen ausgezeichneten Gegenstände können dann auch in die CentralauSstellungen zugelassen werden, die am Sitze der die Ausstellung veransialtendcn Körperschaft (Gewerbekammer, Gewerbeverein, Genossenschastsverband) abqchalten wird. Die letzteren dauern 14, die ersteren 8 Tage. Zur Teilnahme an diesen Ausstellungen sollen vor allem solche Lehrlinge herangezogen werden, die im Ausstellungsjahre ihre Lehrzeit beendigen. Doch können strebsame und eifrige Lehrlinge auch schon nach dem 1. oder 2. Lehrjahre zugelassen werden. Daß die Arbeiten für die AuSftellung-n von den Lehrlingen selbstständig angefertigt sein müssen, bedarf wohl keiner besonderen Erwägung. Daraus ergiebt sich aber die erhebliche praktische Schwierigkeit der Kontrolle. Vielleicht könnte man sich da aber mit
der Einsührung einer'' Arbeitsprobe vor Behändigung deS Preises behelfen. Ein'Vorgeben in dieser Hinsicht hätte den Nachteil,"daß^eS den Kreis der Aussteller vielleicht einschränken würde. Dem würde aber durch die LokalauSstellungen zum Teil^begegnet. Die Vorteile solcher Ausstellungen für die Lehrling-, die Meister, die ganze ErwerbSgruvpe sind zu offenkundig, als daß sie überhaupt noch einer besonderen Er- i Wähnung bedürften.
Wir kommen damit zur Frage der Lehrlingsheime. Die- selben sollen dem Schutze und der Erziehung der Lehrlinge außerhalb der beim Meister oder in der FortbildunqSschul verbrachten Zeit dienen. Hier hat sich daS K. K. Handels- Ministerium bereit erklärt, die Errichtung der Heime durch Gewährung mäßiger Zuschüsse zu fördern. Ihre Erhaltung dagegen überläßt eS den beteiligten Kreisen. DaS erscheint auch nicht als eine unangemessene Belastung derselben, denn d e Verwaltung-kosten sind nur sehr gering Handelt eS sich doch zumeist nur um die Sonntage, an denen außerdem in in der Sommerszeit Ausflüge zu machen sein werden.
Die Gründung von derart gen Heimen oder Horten hat einen großen Vorteil allerdings m'hr ideeller Natur im Gefolge. Sie führt d e Lehrlinge zusammen, giebt ihnen Gelegenheit sich so kennen zu lernen, daß die bisweilen befürchteten Aeußerungen der Flegeljahre unter Aussicht vermieden werden, und bildet so ein wichtiges VorbereitungSmittel zur organisatorischen Schulung schon in der Lehrzeit.
So ist eS denn mit Freude zu begrüßen, daß sich bereits mehrere deutsche Handwerkskammern auch mit der Gründung von LehrlingSheimen beschäftigt haben. Möge die Zahl derselben sich rasch vermehren!
Sind die Früchte der neueren Bestrebungen, die Ausbildung der Lehrlinge in jeder Hinsicht zu heben, auch zum größten Teil erst in der Zukunft zu erwarten, so möge doch die Meisterschaft um ihrer selbst willen sie nicht vernachlässigen ; denn ein tüchtiger Lehcling giebt schon einen brauchbaren Gehilfen ab, und ein tüchtiger Gehilfe wird als selbständiger Handwerker weit weniger geneigt sein, sogen. Schmutzkonkurrenz zu treiben, als ein solcher, der seiner Unbrauchbarkeit wegen überall entlassen wird.
Dr. Schwalenberg.
Uermiscbtes.
t—t Das läßt tief blicke«! Die Tochter eines Gutsbesitzers wird in der benachbarten Stadt getraut. Die Kirche ist gefüllt von Teilnehmenden und Neugierige, Die heilige Handlung geht in würdiger Weise von statten. Als zum Schluffe daS Brautpaar niederkniet, verbreitet sich über die Zuschauer eine sichtliche Heiterkeit, die trotz der ftrafenbei Blicke de- Geistlichen und seine- neben ihm stehenden Küster- beständig zunimmt. Der Küster tritt einige Schritte zur Seite, um die Ursache der unziemlichenStimmung zu ermitteln. Al- er daS Brautpaar von der Rückseite besichtigt, kann auch er ein gewisse- Schmunzeln nicht unterdrücken: Auf den vier Stiefelsohlen des Brautpaar, stand mit Kreide die Zahl 17 — die Nummer eines Hotelzimmer-.
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