SS" IBS
iS:
â d° ein-
7S> Me bei MdL ' "°".dm '°^, reitli^, A eine« «Ri
L
linal-Dar. ^" man ben iner her S8et, kommunal.
mit 0,026«/ toa 0,05%: ürbe mithin 75 + 0,026 ^0,03 = WaDjugei rde die n»!. «tragen: bei hekiirdarlehen 8 Don 3%% 6 Darlehens ing der Dar ifioniabjügt it übertragen sie Hälfte er, Beträgen Don 's Zinsfußes echnung des icr Zinsfuß ftM^ 1>M
Mainz verfaßten Denkschrift, welche die hessischen Metzger-Innungen zu dem dec 2. Kammer als ^dringlich" zugegangenen Gesetzentwurf betc. „Die Ausführung des Reichsgesetzes über die Schlachtvieh- und Fleischbeschau" an die Mitglieder dec 1. und 2. Kammec dec Stände gerichtet haben. Fragl. Eingabe beleuchtet in aufgeklärter Weise die Wirkungen, welche sich aus dem Gesetze notwendigermaßen ergeben müßten, wenn es in der vorliegenden Gestalt verabschiedet werden sollte. Zu Artikel 1 wud angeführt, daß auch von dem Standpunkte deS Metzgers aus die Forderung einer Nachbc- schau für das in Gemeinden mit Schlachthöfen ein gebrachte Fleisch zu begrüßen sei, — daß aber die für diese „Nachbeschau" zu erhebende Gebühr gerechterweise dec „Schlachthofkasse" zugeführt werden müsse.
Bedenklich sei es, wenn das durch „Dritte" auf vorherige Bestellung eingefühcte Fleisch von dec nochmaligen Untersuchung befreit würde, da diese Maßregel geeignet erscheine, die Wohlthat einer geregelten, zuverlässigen Fleischversorgung, namentlich dec Städte, in der bedenklichsten Weise zu gefährden und dem Unterschlcif Thür und Thor zu öffnen.
Die Denkschrift behandelt sodann die Härte, welche in den Bestimmungen des Artikel 4 liegt, wonach der Eigentümer eines auf die Freibank verwiesenen Tieres bei dessen Verkauf und bei der Festsetzung des Preises für das auszuhauende Fleisch vollständig ausgeschaltet wird und sagt mit Recht, daß diese Bestimmung einen ungesetzlichen Eingriff in das Eigentumsrecht bedeutet.
Die Ermächtigung (nach Artikel 5) Fleisch von dec Freibank einer Gemeinde nach dec einer anderen Ge- meinde zu verbringen, müsse von der Zustimmung dec letzteren abhängig gemalt werden, wie Schlachthof- vuektoc Kühnau Köln eS ebenfalls fordere, und wie eS in dem Entwurf dec Berliner Freibankordnung bereits festgelegt fei. . . .
Dec Schwerpunkt des Ganzen liegt in Artikel 7, wonach nicht nur die eigentlichen Beschaukostcn, sondern auch die „Freibankkosten" von den Metzgern in einer allgemeinen Gebühr getragen werden sollen. Die Denk- ichcift verweist kurz auf die ungeheuere Belastung, welche die Lösung der Währschaftsfrage schon dem Metzger- gewerbe auferlegt habe, und fragt mit Recht, ob sich die Regierung der ungerechten Härte bewußt sei, welche darin liegt, daß man einer Berufsgruppe auch die Kosten noch aufbürbe, welche nach dem Wähcschaftscecht von dem Besitzer dec beanstandeten Tiere zu tragen sind. Billig sei doch eigentlich, daß die Kosten dec zum allgemeinen Schutze dec Konsumenten dienenden Maß. regeln eben von dec Allgemeinheit, von dem Staate, getragen werden.
Die bedenklichste Seite scheine man überhaupt gar nicht beachtet zu haben,
„daß die Befreiung der Freibankbenutzung von jedem Pfennig Unkosten, wie sie einzig und allein hier bei uns beabsichtigt sei, die Zufuhr einer Unmenge zweifelhaften Viehs nach Hessen zeitigen werde, welche den Metzgern tätliche Konkurrenz bereiten, den Land- toirten aber zweifellos gleichen Schaden bringen werde, während dec Vorteil dec Maßregel in der Hauptsache nur außerhessischen Händlern zu gute kommen werde".
Die Denkschrift beweist auf das klarste, daß dec vorliegende Gesetzentwurf in seiner endgültigen Wirkung schwere Gefahren in sich birgt, der erstrebte Vorteil hin. gegen illusorisch werden müßte. Möge sie deshalb bei den Herren Abgeordneten gebührende Beachtung finden, schon um den Eindruck zu vermeiden, daß ein weit- tragendes und sanitär so wichtiges Gesetz in letzter Minute hätte „durchgepeitscht" werden sollen.
Erlenbacher Gemarkung mit einem Jagdgewehr ausgerüstet betroffen ohne im Besitze eines JagdwaffenpasseS zu sein. Vom hiesigen Hauptsteueramt ging ihm dieserhalb ein Strafbescheid in Höhe von 50 Mk. zu. Er beantragte gerichtliche Entscheidung und das Schöffengericht Bildet erkannte auf Freisprechung. Der von der Staatsanwaltschaft verfolgten Berufung giebt das Gericht heute statt und erkennt auf die vom Hauptsteueramt anqesrtzte Strafe von 50 Mk.
ihl Larsen sich en Sohn der Kopf, daß kurz
scher Hilf!. Herr Proskssor r angeborenen en Diagnostiker am Verband' geladen. Diese cttatiüer Seite Lchverstälidigen : auch Ferm* bewerfen.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Heichelhcimsche Stiftung.
AuS obiger Stiftung sind am 19. Juni d. Js. die halbjährigen Zinsen mit 525 Mk. an eine in Gießen wohnhafte, würdige und bedürftige israelitische Familie oder Person zu vergeben. Anmeldungen werden bis 15. April auf dem Acmenamt, Neuen Bäue 43 entgegen» genommen.
Gießen, den 11. März 1903.
Der Oberbürgermeister.
Mecum.
Ausfchreiben.
Die Lieferung des ClosetpapierS, sowie die Lieferung der Closetpapierrollhalter für 40Closets dc^ Provinzial-Siechen-Anstalt soll vergeben werden. Preisangebote sind unter Beifügung. Von Papierpcoben bis zum 23. [. MtS. bei unterzeichneter Stelle einzureichen.
Verwaltung der Provinzial Siechen Au statt
ahrcl-Bllilälldt He Bon In6g^ herRadsahl» MTmiiU Bund, Lw deutscher M ahcer-Acibaud unter Lett« ahrerândev, Essen (Ruhr) »edammlum gefaßt: »Du Necschinelzuns t dein»»» Ittels Mcuug dN' ft uowendT c und Steift Ne Verträge uen Höchst^ lieb stâ ° tct tunhiil»1 Sommer 8 uud-°°-s"
Achtung!
Mache darauf aufmerksam, daß ich morgen Donnerstag nochma s am Bahnhof Gießen bin mit allen, gestern in dieser Zeitung angegebenen Waren.
Christian Klein
aus Altenkirchen.
S W*
Hus dem 6ericbt$faal.
Straskammersiyuug.
Gießen, den 17. März 1903
Schreibgehilfe Hrch. I. in Gießen nimmt die von ihm eingelegte Berufung gegen ein Urteil deS hiesigen Schöffengerichts, welcher ihn wegen Körperverletzung in eine Gefängnisstrafe von 6 Wochen nahm, vor Eintritt in die Hauptverhandlung zurück. — Die Wittwe des Kaufmann» MoseS M. von Heldenbergen wurde vom Schöffengericht Friedberg wegen fahrlässiger falscher Ai gaben bei ihrer Steuererklärung zu 80 Mk. Geldstrafe verurteilt. Die Staat-anwaltschaft verfolgte gegen diese- Erkenntnis Berufung, da sie annahm, daß vorsätzliches Handeln vorlag. Die Sache erscheint dem Gericht nicht aufgeklärt genua, weshalb der Staatsanwaltschaft anheimgegeben wird, durch Vernehmung von Zeugen b zw. Sachverständigen, an Handen der Geschäftsbücher der Angeklagten, da» Erforderliche nachzuholen und vertagt die Sache — Der 16 jährige Knecht Iakob F. dahier erhielt vom hiesigen Amtsgericht einen Strafbefehl wegen Tierquälerei lautend auf 20 Mk. Geldstrafe. Auf erfolgten Einspruch wurde die Strafe vom hiesigen Schöffengericht aus 15 Mk. herabgesetzt. Gegen diese- U teil legte Angeklagter Berufung ein, in der Absicht Frei- sprcchung zu erzielen. Es wird durch Zeugen feftgeftröt, daß er trotz Warnung von Seiten eine- Gendarmen, ein Pferd mit einer großen Wunde an der Brust, gefahren hat. Da dieser auf Geheiß seine- Dienstherrn g-schehen ist, glaubt da- Gericht die Sache milder auffassen zu sollen und erkennt auf einen gerichtlichen Verweis. — Kaufmann Stani-lau- B. von Hamburg wurde von einem Gendarmen in der Ober-
Geschäftliches.
** Fraskeuhaustn (Kyffh.) Da- „Kyffhäuser-Tech, nitum“, unsere höhere technische Lehranstalt, wurde im eisten Semester seiner Neuorganisation von 100 Studierenden besucht. Diese verhältnismäßig hohe Besuch-ziffer in der Zeit der wirtschaftlichen Depression ist teils auf die Vorzüglichkeit der Studienordnung und ihre sachgemäße Durchführung, teil« aus die Anerkennung zurückzuführen, die der Leiter der Institut- während seiner früheren Lehrtätigkeit an verschiedenen technischen Lehranstalten gesunden hat. Al- Beweis hierfür möge die Thatsache gelten, daß von einr technischen Lehranstalt am Rheine 50 Studierende in diesem Semester an da- „Kyffhäuser-Technikum" übergetreten sind, um hier ihre Studien zu vollenden. Lobenswerte Erwähnung verdient die Einrichtung de- elektrotechnischen Laboratorium» an unserem Institute, da» von Seite deS SladtratS unter Aufwendung großer Kosten zu einer Musteranlage in seiner Art auSgkstattet worden ist — Die Anstalt umfaßt eine höhere Fachschule für Maschinenbau und Elektrotechnik, Werkmeisterschule und eine Baugewerkschule mit den Abteilungen für Hoch- und Tiefbau. Nach öfemeftrigem Studium kann nach abgelegtem Examen dar DiplomzeugniS für Maschinen- beziehungsweise Elektro - Ingenieure, nach viersemestrigem Studium da» Abgang»zeugniS für Betriebs * Techniker und Konstrukteure erworben werden. — Ein b. soliderer Lehrplan ist für Werkmeister ausgestellt und umfaßt ein 2semestrigeS Studium. An der Baugewerkschule, deren Lehrplan in seiner erweiterten Form dem zukünftigen Bau- gewerk-meister Gelegenheit bietet, sich daS ganze wissenschaftliche und praktische Rüstzeug anzueignen, dessen derselbe bedarf, kann nach 4 semestrigen Studium (Sommer und Winter) die Prüfung al» BaugewerkSmeister abg-legt w rden. — Sämtliche Schlußprüfungen finden unter Vorsitz deS vom Fürstl Ministerium entsandten StaatS-PrüfungS-Com nissäs-, Herrn Geheimen Sau« und RegierungSrat Brecht statt.
Marttbericht
Heu und Stroh. Notierung vom Heu- und Strohmarkt zu Frankfurt a. M., 17. März.« (Für b0 Kilo loco Frankfurt.) Heu Mk 3.00 M5. Noggenstroh Mk. 2.00 -2 20.
Druck und Verlag der Gießener Verlagsdrucker- i, für die Redaktion verantwortlich: Albin Klein, Gießen.
Bekanntmachung.
Die am 10. November 1902 angeordnete Sperre der Wetzsteingasse wird hiermit aufgehoben.
Gießen, am 17. Mirz 1903.
Großh. Polizeiamt Gießen.
Hechler.
Patentkummet
und
Geschirrversandthaus
Inh. : Kants Ustjug, Gvotz-Felda (Hessen) offeriert seine weltberühmten Kummete für Sport«, Reklame- und Lastfuhrwerke, prämiirt auf dec Welt-AuSstellung zu Paris 1900 mit dec goldenen Medaille.
Ferner offeriere ständiges Lager in Kutsch- und Kaiiageschirrc von 45 bis 850 Mk per Stück.
Kegen- und Wolldecken, Stall- und Kdt-lltenslllen, Cäscbnerwaren u. Polstermöbel, worunter die berühmten
Patentmatratzen Non plus ultra.
Neuheiten in Wagenlaternen, Kinderwagen und Capeten.
Nichtconvenicendes tausche um. Prospekte und Cataloge gern zu Diensten.
Fertige Särge in Eiche und Tanne, sowie
Me taiisärge
stets auf Lager.
Karl Hahn,
Schreinermeister, Löberär 17.
Herren, welche einen eleganten Anzug u. Paletot wünschen, und nebenbei Wert auf ein gutsitzendes
Keinkleid legen, wenden sich au das Tuch- und Massgeschäft von
Kari Lenz,
Schneidermeister, Frankfurter st raße 89.
Schüler der Hochschule finden gute Pension und Aussicht Bismarckstratze 17.
Damcuschucider- Gcschäst-Uebergabe. In einem verkehrsreichen Or'e ist ein Damenschneider gcschäst an eine leistungsfähige Schneiderin zu übergeben
Näheres durch die ßrp. b. Bl.
Einfach möbl, Zimmer zu bermieien. Löberstrahe 13, 3.
Freundlich möbl. Zimmer zu öenirJW^HKri^
Schön möbl Froutzimmer mit oder ohne Pension zu verm. Näheres Ma.ktplcch Nr. 20.
Keines Zimmer einfach möbliert zu vermieten.
Asterweg 9, part.
Khtliiiintislnus-
H. leicht Krauten, theilt aus Dankbarkeit unentgeltlich mit, waS ihrer sieben Mutter nach jahrelangen gräflichen Schmerzn sofort Linderung und nach kurzer Zeit vollständige v ilung brachte.
Maria Grünauer, Köchin, Mä'chen.Buttermelcherstr.tl/l r.
ttptrtlP Heirat vermittelt
Hureau Krämer, Ztipsi-
Bruderst.6.AuSkunf1 gegen 30 Pfa.
Eingang
zeigen ergebenst an und laden wir zur Besichtigung der aufs Reichhaltigste ausgestatteten Läger höflichst ein
]Äeyerhoff 8 Qoslar
13 Xreuzplatz 13.
Den
)' ' für frühjahr und Sommer
in Blousen, Xleidern und Seidenstoffen sowie
Samen- und Xinder-Xonfektion —W