* * Priva tt elegr a mm Bei der heute Vormittag erfolgten 8.Ziehung der letzten (Haupt)-Klaffe der Hessisch- Thüringischen Staat-lotterie wurden folgende Gewinne gezogen:
2 00 000 Mk. auf: 74 592 Alzey, 40 000 Mk. aus: 67 879 Oldenburg, je 10 000 Mk auf: 22 689, 77 860, je 5 000 Mk. auf: 67 439, 91 716, je 3 000 Mk. auf: 9 385, 17 787, 52 965, 63 282, 69 942, 73 469, 74145, 84 695, 87 522, 99 677. (Ohne Gewähr.)
△ Aliceschule. Morgen Sonntag und Montag von 10 Uhr morgens bis 5 Uhr nachmittags findet die Ausstellung der Schülerinnenarbeiten der Alice-Schule im Schullokale statt. Eltern und Interessenten werden freundlichst zur Besichtigung derselben eingeladen. Es kommen zur Ansicht im Oberstock sämtliche Arbeiten der Mädchen, w lche das Lehrerinnen-Examen machen wollen, sodann diejenigen des Weißnäh- und Stickkursus. Parterre bt findet sich rechts die Abteilung für Bügeln und Kunstwaschen, links diejenige der Kleidermachen.
* * Die Anlagemusik findet morgen Mittag 12 Uhr in der Süd-Anlage statt. DaS Programm ist folgendes: 1. KrönungSmarsch von Meyerbeer. 2. Melodie von Rubinstein. 3. Venus-Walzer von Lincke. 4. Finale a. d. Op. Aida von Verdi.
* * Stadttheater. Sonntag Nachmittag nrrb wiederum eine Kindervorstellung stattfinden und wird das hübsche Märchen „Dornröschen" zur Aufführung gelangen. Abends wird der überaus lustige 3 astige Schwank „Mam- selle Tourblllon in Szene gehen. Montag den 16. ds. MtS. findet eine Wiederholung von „Rosenmontag" stets als 22. volkstümliche Vorstellung.
V Die Ausgrabungen, welche der Oberhessische GeschichtSverein auf dem Trieb am sog. Eulenkopf im vergangenen Jahre wieder begonnen hat, und die bei der rauhen Witterung unterbrochen werden mußten, sind seit einigen Tagen wieder im Gange und haben ein überraschendes und hochinteressantes Resultat gezeitigt. Nach mühevoller Arbeit hat man nämlich ein Hügelgrab geöffnet und dasselbe unversehrt gefunden. Die Ausbeute bestand in einem Kett mit anscheinend erhaltenen teilweisen Schaft, eine dolchartige Stoßwaffe, Schmuck, wie Nadeln rc und eine Pfeilsp tz; (die erste derartige, bie in unserer Gegend gesunden wurde). Alles aus der Bronzezeit herrührend. Hoch interessant sind aber 5 Schmuckgegenstände, aus Gold hergestellt, welche sich als Spiralen darstellen, und die man im Verein mit den Bronzegegenständen fand. Es sind die ersten auS Gold gefertigten Gräberfunde dieser Art, die man in Oberhessen entdeckte.« Dieselben bilden gewiß den Beweis, daß der vor ca. 2 Jahrtausenden auf dem Trieb Bestatteten ein^Gcoßer unter seinen Stammmesgenossen gewesen sein muß. Die Frage aber, wie damals der in hiesiger Gegend wohl seltene Goldschmuck in diese gebracht ist, wird wohl schwerlich mit Sicherheit beantwortet werden können. Bei dieser Gelegenheit wollen wir nicht unerwähnt lassen, daß die Ausgrabungen auf dem Trieb vom Major von Schlemmer, dem Hauptmann Dr. Kramer und dem Ralsdtener^O ch s abwechselnd tagsüber überwacht und geleitet werden. . ..Ihnen gebührt in Sonderheit dec Dank, wenn mit Energie, mit Erfahrung und großer Umsicht das AuSgrabungSgeschäst auf unserem Trieb mit so großem Erfolge betrieben werden konnte, trotz der knappen Mittel, welche dem Verein für diese Aufgabe zur Verfügung stehen.
*♦* Bei dem am 10. und 11. März hier stattge- fundenen Markte waren aufgetcieben 1368 Rindvieh, 551 Schweine. Dec nächste Markt findet am 24. und 25. März a. c. statt; am letzten Tage auch Krämer- markt und Pferdemarkt.
*** Ei n altes Wahrzeichen unseres Marktplatzes das sog. Brunnenmännchen ist vom Hauptmann a. D. Kramer dem Museum dasoberh. Geschichts-Vereins dieser Tage zum Geschenk gemacht worden. Dies architektonische Schmuckstück zierte bis etwa in die Mitte des vorigen Jahr- Hunderts den Marktbrunnen, welcher etwa an der Stelle, wo heute das Kriegerdenkmal sich befindet, stand. Diese Zierde des ehemaligen Brunnens war, als man diesen entfernte, in Pcivathände gekommen und ist vom Hauptmann Kramer im Garten seines Hauses an der Frankfurterstraße, welches der Apotheker Dr. Casar erworben hat, s. Zt. entdeckt und bislang treu behütet worden. Auch die vier steinernen Löwen, welche Architekturstücke des ehemaligen Marktbrunnens bildeten, ehe dieser von dem Brunnenmännchen bekrönt wurde, sind im Besitz des Museums und wurden schon häufig wegen ihrer künstlerischen Eigenart von kunstsinnigen Touristen, welche die Schätze in unserem alten Rathause aufsuchten, in Skizzenbüchern sestgehalten. Es ist beabsichtigt, nach der Übersiedelung des Museums in das alte Schlog, wo dasselbe endlich eine bleibende Stätte finden soll, den Löwen in Verbindung mit dem Brunnenmännchen zu einer interessanten Gruppe auf dem Schloßhof zu vereinigen.
Aus Geffen und Nacdbargebieten
4 Friedberg (Hessen), 13. März. Die Centrumspartei stellt in dem Wahlkreis Friedberg-Büdingen Landtagsabgeordneten Molthan-Mainz als Kandidaten für die kommenden Reichstagswahlen auf. Bei den letzten Wahlen anno 1898 trat bekanntlich das Centrum im ersten Wahlgange für den Grafen Ociola (nationalliberal) ein.
Aus Hessen Nassau Der Bund der Landwirte hat seine diesjährige Versammlung für die Provinz Hessen-Nassau am 18. März im Evangelischen Vec- etnshause Kassel ab. Der Mitteldeutsche Gastwicte- Verband tagt vom 11.—13. Mai in Hersfeld.
"" haibbalninflSiKld span
X Frankfurt a. M, 12. März. AuS Anlaß bet» Geburtstages des Prinzregenten von Bayern fand vorgestern Abend im Hotel Imperial ein Festesten der hier wohnenden bayerischen Reserveoffiziere statt, an dem u. A. auch der konlmandiecende General deS 18 Armeekorps v. Lindequist teilnahm. Letzterer feierte in einer längeren Rede des Konigsceichs Bayern Verweser.
△ Hirschhorn a. Neckar, 12. März. Auf dec vor einigen Tagen abgehaltenen großen Lohcindenvecsteige- rung waren ca. 50 000 Gentner Rinden angefahren. Die Preise sanken bis auf 4 Mk. pro Centnec.________
hessisches Länalag.
Darmstadt, 13. März.
Präsident Haas eröffnet bie Sitzung Die Spezialberatung deS Staatrvocanschlais wird fortgesetzt beim 2. T il. Abg Mollhan beantragt Rückverweisung der Anforderungen für Neubauten, da bie gestrigen Erklärungen der Regierung eine veränderte Sachlage in Bezug auf die Regelung der Dienstwohnungsentschädigungen ergeben hätten. Dieser Antrag wird angenommen. Genehmigt werden die Anforderungen der Reftrate für daS Hochbruamt und die Oberföc- sterei Friedberg, die Mobiliarbesch^ffmg für dieses Hochbauamt, die Erwerbung des Schaubach schen Hauses zu Wöllstein für die Bezirk-kasse daselbst und des Hill'schen HauseS zu Ulrichstein für die Bezirkskasse daselbst. Ferner werden bewilligt die Forderungen für den Ausbau des RheinuserS bei Frei-Weinheim, die Herstellung einer Ladestelle am Rhein- ustr bei Koinsand, die Kosten der Vermessung der über Mittelwasser liegenden fiskalischen W ibenanlagen am Rhein und Main. Ferner wird zugest'mmt den Ausleihungen und Staatsschuld, und den indisponiblen und reservierten Fonds, den noch rückständigen Anforderungen in der II. Hauptabteilung, Domänen des Großh. HauseS für Bauten auf den Boxheimer Höfen und Hofgut Konra)Sdorf. Die in der III. Hauptabteilung, Staatsdomänen, für die Umgestaltung des Bahnhofs Darmstadt geforderte 2. Rate wird abgelehnt, da die Pläne nicht vorgelegt werden konnten. In der VIII. Hauptabteilung, M nifterium des Innern, wird die Forderung für die Kreisamtsdrener- und Gendarmenwohnung in Dieburg abgelehnt. Von den noch rückständigen Positionen des Verwaltungsbudgets werden bewilligt Pcovinzialdirek- t onen ui b Kreisämter. Bei Titel 2, KierSgeomrter, macht Avg. Hirschel Mitteilung von einem von den Mitgliedern des Finanzausschusses beantragten E>suchen an die Regierung, eine Reorganffat on des Kreisg ometerinstitutS in die Wege zu leiten. StaatSmm fter Rothe giebt hierzu eine entgegenkommende Erklärung ab. Kopitel 102, Kataster, wird nochmals an den Ausschuß verwiesen. Die Sitzung wird hierauf unterbrochen, um dem Finanzausschuß Zen zur Beratung der zurückoerwiesenen Gegenstände zu geben. Nach Wiederaufnahme der Sitzung berichtet Abg. Molthan über die Stellungnahme des Finanzausschusses, daß er Bewilligung der Gebäude für Steuerkommlssariaie und Bezirkskassierer beantrage und Ablehnung der übrigen. Damit sei auch im wesentlichen die Regierung einverstanden. Dementsprechend w-rd abgelehnt der Neubau einer Obersörsterei in Dieburg, bewill gt die Steuerfomm ffanat8gebäube in Michelstadt, in Homberg a. O. und in Atz^y. Abgelehnt wird das Steueraufsehergebäude in Langen und die Dammwärterwohnungen in Wimpfen und Ginsheim. Kapitel 102, Kataster, wird hierauf bewilligt, die Forderung der Gehaltserhöhung für den Vorsteher für dieses Jahr abgelehnt. Die Budgetberatung ist damit beendigt. Das F uanzges.tz wird hieraus entsprechend dem mündlichen Bericht des Abg. Möllinger angenommen. DaS Haus vertagt sich hierauf auf Donnerstag, 19. März, vormittags 10 Uhr.
Für Handwerker.
Anschließend an unser- Bciefkastennolitz vom 12. März b. J. bringen wir nachfolgende, für den Handwerker wichtige Belehrung.
Wer ist befugt, in Handwerksbetrieben Lehrlinge anzuleiten?
§ 129 der Gewerbeordnung bestimmt in Absatz 1, daß in Handwerksbetrieben die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen nur denjenigen Personen zusteht, welche 1. das 24. Lebensjahr vollendet haben, und welche außerdem
2 . in dem betr. Gewerbe ober Gewerbszweig, in welchem die Anleitung erfolgen soll,
a) entweder die von der Handwerkskammer vorgeschriebene (in H.ssen für fast alle Handwerker auf drei Jahre, für einige wenige fUhrmacher ec.] auf vier Jahre festgesetzte) Lehrzeit zurückgelegt und die Gesellenprüfung bestanden haben.
b) ober fünf Jahre hindurch persönlich das betr. Handwerk selbständig ausgeübt haben ober als Werkmeister oder in ähnlicher (unselbständiger) Stellung thätig g-wcsen sind.
Diese grundlegende Bestimmung der sog. Handwerkernovelle vom 26. Juli 1897 ist durch kaiserl. Verordnung vom 12. März 1900 mit Wirkung vom 1. April 1901 in Kraft gesetzt.
Zur Vermeidung individueller Härten giebt der Absatz 2 des erwähnten § 129 der höheren Verwaltungsbehörde - (in Hkssm: das Kreisamt) die Befugnis, nach Vtfunb solchen Personen, die diesen gesetzlichen Anforderungen nicht ent- 1 sprechen, bk Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen ausnahmsweise zu verleihen.
Für die Uebergangszeit hat dann die Novelle von 1897 sodann namentlich noch bestimmt, daß bei Personen, die
beim Inkrafttreten dieser Bestimmungen daß 17. Lebensjahr bereits vollendet haben, deren Lehrzeit also vielfach schon längere Zeit zurückliegt, unter allen Umständen auch eine Lrhrz-it von rwei Jahren genügen soll.
Nach § 133 der Gewerbeordnung dürfen den Mei ster- titel in Verbindung mit der Bezeichnung eines Handwerks
1. nur Handwerker führen,
2. und diese auch nur dann, wenn sie
a) bte Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen, wie oben auSgfführt, erworben haben, und außerdem
b) bie Meisterprüfung bestanden haben, zu welcher sie in der Regel nur nach mindestens dre jahriger Gesellen(Gehilfen)-Thätigkeit in ihrem Gewerbe zuzulassen sind.
Diese Bestimmungen sind nach der erwähnten kafferl. Verordnung am 1. Ollober 1901, also ein halbes Jahr später, als die Bestimmungen über die Befugnis zum An- leiten von Lehrlingen in Handwerksb trieben, in Kraft getreten.
Auch hier trifft die Novelle von 1897 für die Ueber» gangszeit erleichternde Bestimmung n und zwar sollen diejenigen, welche beim Inkrafttreten des § 133 der Gew rbe- ordnung, also am 1. Oktober 1901, persönlich ein Handwerk selbständig auSüben, unter der weiteren Voraussetzung, daß sie in diesem Gewerbe die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen besitzen, zur Führung deS Meistertitels befugt sein.
AuS dieser Gegenüberstellung ergiebt sich, daß zwar die Befugnis zur Führung deS Meistertitels unter allen Umständen die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen voraus- s tz', nicht aber umgekehrt die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen die BesutniS zur Führung des Meistertitels.
Insofern ist also z. B. richtig, daß „Jeder Bäckermeister (d. h. zur Führung biefeS Titels Befugte) Lehrlinge halten kann." Man kann aber nicht ganz allgemein sagen, daß „Jeder Bäckermeister, auch wenn er kein Meisterstück gemacht hat, Lehrlmge halten kann." DaS trifft lediglich auf die Meister alten Stils, die nach den UebergangSbestimmungen zur Führung diese- Titel- befugt sind, zu, also auf einen immer kleiner werdenden KreiS. Es trifft aber nicht bei dem immer größer werdenden und schließlich allgemein und allein existierenden KreiS der Handwerker zu, die den Meistertitel nach den verschärften Vorschriften der Novelle von 1897 erworben haben, deren Er- füüuug den älteren selbständigen Handwerkern billigerweise n cht mehr zugemutet werden konnte. Diese zweite Gruppe von Handwerkern muß, wenn sie den Meistertitel mit Fug und Recht führen will, nicht nur ein Meisterstück gemacht haben (an dessen St lle unter Umständen nach § 12 der hessischen Meisterprüsungsordnung die sonst n den dem Meisterstück erforderliche Arbeitsprobe fielen muß, z. B. bei Frieseuren), sondern sie müssen auch die übrigen Teile der Meisterprüfung abgelegt und b-ftanben haben, also namentlich die in §§ 14 ff der Hess. MeisterprüsungS- ordnung geregelte, teils schriftliche und mündliche, teils nur mündliche theoretische Prüfung in brn Fachkenntnissen, in der Buch- und R chnungSsührung nebst Wechsel- lehre, sowie in der GlsetzeSkunde.
Solange diese Handwerker ihre Meisterprüfung nicht biftanben haben, können sie sich auch nicht Meister nennen und sind thatsächlich auch nicht Meister, t- B. nicht B äckerm eist-r, sondern schlechthin Handwerker, also z. B. Bäcker, und es blebt dann immer noch die eigentliche Frage, ob diese Richtmeister Lehrlinge anleiten dürfen, offen und nach H 129 Gewerbeordnung zu beantworten.
Will man sonach behaupten, daß z. B. jeder Bäck r- meister, auch wenn er kein Meisterstück gemacht hat, Lehrlinge anleiten dürfe, so erm ckc dies den Anschein, als könne sich jeder als Meister bezeichnen, obwohl er kein Meisterstück gemacht (besser: sich der Meisteiplüsung nicht, nfp. nicht mit Erfolg unterzogen) hat; dieS ist, wie gesagt, nur hinsichtlich der Meister alten Stils richtig, für die eS seinerzeit noch keine oder doch nicht staatliche Meisterprüfungen gab.
Diese Feststellung dürfte namentlich für bie jüngeren selbständigen Handwerk« r, auf welche der § 133 der Gewerbeordnung uneingeschränkt zur Anwendung kommt und denen die einschlägigen Bestimmungen vielle cht n ckt immer gleich zur Hand sein werden, von um so größerer Wichtigkeit sein, als die Gewerbeordnung in § 148 Ziffer 9 c daS unbefugte Führen des Meistertitels in Veib ndung mit der Bezeichnung eines Handwerk- (also z. B. Bäckermeisters mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu vier Wochen bedroht.
Nicht unerwähnt wollen wir hierbei taffen, daß minder gleichen Strafe Derjenige bedroht ist, welcher Lehrlinge hä't, ohne selbst den oben dargelegten Anforderungen deS $ 129 zu genügen, oder welcher den (in Hoffen von der Handwerkskammer erlassenen) Vorschriften über, die Höchstzahl der in einem Handwerksbetriebe je nach den Umständen zu besckäftiaenden Lehrlinge hält.
Kirchliche Nachrichten.
Evangelische Gemeinde.
In der Stadlkirebe.
Oculi. Sonntag, den 15. März.
G o t t e S d i e n st.
Vormittag- 9.30 lV)r: Pfarrer Scheunemann
Vormittag- 11 Uhr: Militärgottesdienst
Pfarrer Euler.
Beichte und heil. Abendmahl für die Militärgemeinde.
wer die altbewährte, vielfach preisgekrönte
MAGGI-WÜRZE
verwendet Schon ein anm kleiner Zusatz de selben marin die einfachsten Suvpen, Gemüse rc. fräs ig im Geschmack
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