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Nr. 136. Drittes Blatt.

«»««ewrEMreU: In Gießen, abgeh.lt monatlich 50 Pfg., in’# -au- gebracht 60 Pfg., durch die Post bezogen viertel- Mrlich Mk. 1.50.

__Samstag, den 13. Juni 1903.

Gießen«

12 Javryong.

InfertionSprei Sr Die einspaltige Petitzeile für Gießen wie ganz Oberhefsen, die Kreise Wetzlar und Marburg 10 Pfg. sonst 15 Pfg.: Reklame« die Petitzeile 30 resp. 40 Pfg.

Postzeitungsliste No. 3269.

Lk*"»»eUa, ^» ; Oberhesfische Familtenrettung (tSglich) Vberhesstsch« Zeitschrift fite Landwirtschaft, Obst- und G«t«»ba«, sowie die Siebener Seifenblasen (wöchentlich). Da« Blatt erscheint an alle« Werktagen nachmitag«.

Redaktion und Expeditton: Gießen Neuenweg 28.

Aer«sprecha«fchl»ß Nr. 868,

(Otrßener Hagevtatt)

Mnavyângige Tageszeitung

«fiteren er Kei1««g)

für Oberhefsen und die Kreise Marburg und Wetzlar; Lokalauzeiger für Gießen und Umgebung.

Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhefsen.

Sitzung der Stadtverordneten.

W. Gießen, 13. Juni 1903.

Schluß d es Berichts.

In einer längeren Eingabe bittet der Besitzer des Kaiser- Hokes ihm zu gestatten, einen Teil des in der Schulstraße 6 Meter breiten Bürgersteiges entlang seines Etablissements zu Wirtschaftszwecken zu überlassen. Das Gesuch wird ge­nehmigt: Herr Harnickel kann einen Trottoirstreifen von 2 Meter breit gegen eine jährliche Abgabe von 20 Mark be­nutzen. — Die Jnkrafttretunq der Friedhofs- und Begräb- ordnung wird für den 1. Juli d. Js. beschlossen. — Es werden weiter zur Herstellung von 29 Einfassungsgräbern auf dem neuen Friedhof 1200 Mark verlangt und bewilligt. — Stadt. Krumm erklärt Wert daraus zu legen, daß in der Oeffentlichkeit festgestellt wird, daß er für die Gebühren­ordnung in der Friedhofsangelegenheit nicht mit abgestimmt hat. Er sei in jener Sitzung nicht anwesend gewesen, trotz- dem habe die Press? (Gießener Anzeiger) ihn in jener Sitzung eine schöne Rede reden lassen. Er würde wahr-, scheinlich mit den Gebührensätzen, die damals beschlossen, worden sind, nicht einverstanden gewesen sein und dagegen gestimmt haben, weil ihm dieselben zu hoch erscheinen. -^ Stadtv. Kirch bemerkt dagegen, daß er sich erkundigt habe, daß nach dem neuen Tarif sich die Kosten von Beerdigungen nicht höh^r, sondern im Gegenteil eine Kleinigkeit geringer, stellen als seither. — Die Stadtv. Heichelheim und. Kirch besonders der Letztere, sprechen ihre Befürchtung, aus daß es am 1 JuN mit der neuen Begräbnißordnung noch nicht so klappen wird, weil das Personal in die neuen Verhältnisse nicht eingeweiht sein wird. Der Oberbürger­meister giebt darüber beruhigende Erklärung ab und ver­sichert, daß alles was nötig sei bereits angeordnet wäre.. — Stadtv. K i rch bemerkt, er' könne sich mit dem Ge­danken nicht befreunden, daß dieselben Personen, welche mit Die Versammlung ist damit einverstanden, daß das Leichen- suhrwerk wie bisher an Ed. Euter vergeben wird, bet dies seither schon besorgt hat (Stellung von Gespann zum

Leichenwagen). — Beigeordneter Heyllge n st a e o i | nutzen wollen

kommt noch einmal auf die Ausführungen des Stadtv.

Krumm zurück und bemerkt, daß er dagegen protestieren- müsse wenn Krumm hier den Grundsatz ausspreche, daß ein Stadtverordneter sich nicht verantwortlich halte für das was in einer Sitzung, in der er nicht anwesend gewesen ist, von der Mehrheit der Kollegen beschlossen wird. Würde dieser Grundsatz zur Geltung gelangen, so könnte einer oder der andere von ihnen ja bei Gegenständen, über die zu beschließen ihm unangenehm ist, der betreffenden Sitzung fern bleiben und damit die Verantwortlichkeit von sich abwälzen. @r wolle nur die andern Kollegen warnen vor dieser Ansicht. Die der Leiche sich zu befassen haben, auch mit den Angehörigen sich verständigen sollen über alle die Maßnahmen, welche eine Beerdigung eefordert. Hierzu sei ein ruhiger besonnener Mann nötig der den nötigen Takt besitze mit den Leidtra-. g nden zu verhandeln, er denke dabei an den früheren Boten welcher die Beiträge für die Jnvaliditätskasse eingezogen, hat, der damit wieder eine für ihn geeignete Tätigkeit, die. man ihm genommen, erhalte. Der Oberbürgermeister bleibt, dabei, daß das in Aussicht genommene Personal für das Beerd'gnugswesen genüge, Für Schwan würde sich eventuell eine andere B'schäftigung finden. — Beigeordneter Georgi' wünscht daß min nach dem Inkrafttreten der neuen Be- gräbnisordnnng und ehe sich die Bevölkerung an diese ge- wöhnt hat, besonders in der ersten Zeit mit der Verhängung von Strafen wegen etwaiger Verfehlungen recht nachsichtig vorgehen solle. — Stadtv. Gaffky erklärt die neue Ord­nung sei beschlossen, damit sie auch befolgt werde, würde man es anders wünschen, dann fordere man ja die Be­völkerung dazu auf, gegen die neue Ordnung zu verstoßen. Verantwortung für das was die Mehrheit beschließt, trägt jeder Stadtverordnete, auch wenn er der Verhandlung nicht beigewohnt hat. — Stadtv. Krumm bemerkt daß er auf den ihm gemachten Vorwurf nicht antworten wolle. Jeder der ihn kenne, wisse daß er sich nicht fürchtet. Man habe ihm in -ber Presse eine schöne Rede halten lassen, die er gar nicht hat halten können, weil' er} in jener Sitzung überhaupt nicht anwesend war, und dagegen habe er sich

— 'siqDio. H u li a u v m^rtt, daß oit ve-

treffende Rede von ihm gehalten worden sei und der Gießener Anzeiger den Kollegen Krumm statt ihn als Redner be­

zeichnet hat, er habe aber keine Veranlassung gehabt den Irrtum zu berichten. Die Bau-Deputation schlägt vor, die vor­handenen Grüfte unter dem Säulengang des neuen Friedhofes nicht wie beschloss n zu 2 Särgen, sondern nur von Säule zu Säule für 5—6 Särge zum Preise von 5000 Mk. als Erbbegräbnisse abzugeben. Hierüber entspinnt sich eine längere Debatte. Beigeordneter Georgi schlägt vor, diese An­gelegenheit so zu fassen, daß auch die Möglichkeit bestehen bleibt, eine Gruft mit 2 Särgen abzugeben. Stadtv. H a u b a ch weist darauf hin, daß sich dieses in manchen Fällen gar nicht aussühren läßt. Stadtv. Dr. Gaffky tritt für den Antrag der Bau-Deputation eir. Beigeordneter Georgi schlägt vor, die Zulassung von Grüften mit 2 Särgen von Fall zu Fall zu behandeln, er glaubt schwerlich, daß sich in Gießen viel Leute finden, welche für eine Ruhestätte 5000 Mk. ausgeben und erklärt offen, wenn die Versamm­lung heute noch einmal gefragt werden würde, dann würde sie schwerlich für diese kostspielige Anlage zu haben sein. Stadtv. Pirr und Loeber sprechen für den Antrag Georgi, der darauf angenommen wird. — Die Verlegung des Stadtringgrabens von der Steinstraße bis zum Walltor und die Umwandlung desselben in einen ReqeN- wasserkanal wird von der Versammlung gutgeheißen. Nach dem Projekt wird die Leitung an der Seite der Häuserreihe entlang geführt. — Der Oberbürgermeister berichtet kurz über die in Limburg s. Zt. gepflogenen Verhandlungen betr. d'e Lahnkanalisation und beschließt die V rsammlung die Mitgliedschaft der Stadt Gießen bei dem Verein für die Lahnkanalisation durch einen Jahresbeitrag von 10 Mk. zu erwerben. — Für die nachgesuchte Wirtschaftskonzessionen Gustav Skalizky (Erweiterung seines Betriebes auf den Bürgersteig der Plockstraße). Jakob Best- Bahnhofstraße (H o h e n z o l l e r n) wird die Bedürfnisfrage bejaht.

Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei, vorm. Wilh. Keller'sche Buchdruckerei (gegr. 1873); für die Redaktton verantwortlich: Albin Klein, Gießen

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