1!r. 292 Zweites Blatt.
Samstag, den 12, Dezember 1903.
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ßrstiSbetlage«: Oberheffische Familie»zett»»a (täglich) virrKEche ZettschrÄt für 8a«dwirtschSft, ©Ht- *<b »L7t-«ba«, sowie die •itieetr BHfeebUfea (wöchentlich). Das Blatt crfMet u elw Btthaem tteéwtKec
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^r Oberhessm und die Kreise Marburg und Wetzlar; Lokalauzeiger für Gießen und Umgarnt •stritt rite amtliche» Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden Hi Sd«chHa»
die Vorsicht zu gebrauchen, Die erste Ehe äüslösen zu lassen. Er gestand heute sein Vergehen ein, erklärte es aber damit, daß er in so heißer Liebe zu der smeiten Frau entbrannt sei, daß er nicht Zeit gehabt habe, einen langwierigen Scheidungsprozeß abznwarten. Ten Geschworenen schien diese GntfcbnU digung zureichend zu sein, denn sie sprachen Rafseux frei.
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JYktbode Dippold in der Realschule.
^ Barmen, 9. Dezember.
Wegen Mißhandlung in Ausübung seines Amtes hatte pd) der 58jährige Realschnloberlehrer Professor Karl De- ditims gestern vor der hiesigen Straffammer zu verant- ido löten. Er wurde beschuldigt, durch Mißhandlungen den Lot des Quintaners Walter Buscher herbeigeführt zu haben. Der zwölfjährige Buscher, Sohn eines Landwirts aus Langer- selb, hatte die Gewohnheit, während des Recbenunterrichts an der Wandtafel schief zu schreiben. Nachdem Deditius hieé schon öfter gerügt hatte, lies; er dem Knaben im Januar ds Js. im Wiederholungsfälle eine körperliche Züchtigung juteäi werden. Der genannte Oberlehrer soll nun stets eine eigettie Art der Züchtigung zur Anwendung gebracht haben. Er pflegte die Knaben nach Verabreichung von Ohrfeigen mit beiden Händen vorn am Rockkragen zu fassen, so daß er ik)nen mit den gebogenen Damnen unter das Kinn kam, und sie dann unter heftigem Rütteln und Schütteln rückwärts an une Wand zu drücken. Diese „Spezialität" wurde auch bei Buscher angewandt. Diesen drückte Deditius an einen Schrank, der abgerundete Ecken hatte. Der Knabe glitt hierbei aus und prallte mit dem Hinterkopfe gegen die Wand, wobei er abermals einige Ohrfeigen erhielt. Arn anderen Me erkrankte Arischer unter heftigen Fiebererscheinnngen; mam brachte ihn zu Bett und ließ i()m ärztliche Hilfe an- getL'ihen. Nach zehntägiger Behandlung am Orte wurde er in das Elicrnhans übergeführt, doch trat auch dort keine BEerung ein. Nach längerem Krankenlager stellte sich bei dem Knabeir einseitige Lähmung ein, dann folgte Erblin- tong, bis er schließlich im Mai ds. Js. durch den Tod von feinen Leiden erlöst wurde. Kurz-vor seinem Ableben soll er zu sseinen Angehörigen geäußert haben: „Jetzt, wo ich sehe, batz ich sterben muß, will ich es sagen, daß ich vom Lehrer in der Schule so mißhandelt worden bin." Er schilderte so- ban II die Art der Mißhandlung unb machte mehrere Mit- sMer namhaft, die in derselben Weise gezüchtigt worden ivatren. Durch die vorgenommene Obduktion der Leiche wuirde als Todesursache Gehirnhautentzündung festgestellt. Leun Gerichtsarzt, Medrzinalrat Dr. Braun, fand im Kopfe bei Leiche blätterartige Entzündungen, die bereits Teile des ècl'Delkn ochsn s .xrfcBt hatten. Der gerichtliche Sachver- teigige hielt es für sehr wahrscheinlich, daß die Erkrankung Äw'Gehirnbaut ünb b:r später erfolgte Tod eine Folge der enuttenen Mißhandlungen sei. er gab aber auch, dem Gut- a^tten des behandelnden Arztes Dr. Groß entsprechend, eine andere Möglichkeit der Todesursache, insbesondere Tuber- biliöse-Erkrankung, zu. Die als Zengin geladene Schwester des Verstorbenen gab an. ihr Bruder habe ihr anvertraut, daß er sich wegen der fittemten Behanotung durch den Professor sogar mit Selbiinwrbgcbcmfen getragen habe. Staatshalt Dr. Metz hielt es nach der Beweisaufnahme nicht für siMmmt erniefen, daß der Tod des Knaben eine Folge der lAißhandlungeu genesen sei. Er beantragte gegen den An- Lei sagten in Anbetracht des rohen und systematischen Vorgehens ciir Gefängnisstrafe von sechs Monaten. Der Ver- Hiiiger plaidierte auf Freisprechung event, fahrlässige Hürperverletzung, weil dem Angeklagten die Absicht, den Knaben 51t verletzen, nicht nachgewiesen sei. Nach längerer iferahmg verkündete der Gerichtshof seinen Beschluß dahin, die Sache megev. dringenden Verdachts ^cr vorsätzlichett Körperverletzung mit Todesersolg vor das Schwurgericht zu veitweisen. . - . ____
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!§ Ein fester Schädel. Eine Strafverhandlung vor dem buchener Landgericht ergab, daß in einem Dorfe bei Horz- tird;cn an bem Morse eines der Beteiligten sieben steinerne Naßkrüge und mehrere Biergläser mit aller Wucht zer- ish.lagen worden waren, träbrend er selbst festgehalten wurde. Es wurde ihm dabei eine Arterie zerschnitten und schwere Schädelverletzuttgen zugefügt. Unb der Mann konnte vier- zebm Tage nach 'der Rauferei als geheilt aus dem Kranken- Ha che entlassen werden. Das nennt man einen Schädeb!
§ Ein sonderbares Urteil fällte, wie aus Paris berichtet ir.icd, das Schwurgericht des ^einedepartcments. Es hatte Piicn Mann abzuurteilen, der der Doppelehe angeklagt war. Masseur, so heißt er, heiratete vor neun Jahren eine Witwe, dèök neunzehn Jahre älter war als er, ließ ne aber später ihnes zänkischen Charakters wegen im Stich und heiratete in 311. Mandö bei Paris eine junge Frau von 29 Jahren, ohne
§ Jugendliche Unholde. Zu insgesamt 12 Jahren 2 Monaten 'Zuchthaus verurteilt wurde vom Schwurgericht in Königsberg i. Pr. eine Horde von meist halbwüchsigen Burschen, die in der Illacht vom 9. zum 10. Jun b. Js. ein unbescholtenes junges Nöädchcn, das mit ihrem Bräutigam in den Anlagen spazieren ging, überfallen und vergewaltigt halten. Wahrend des scheußlichen Attentats wurde das Mädchen festgehalten und durch Schläge auf Kopf und Mund am Schreien verhindert. Der Bräutigam wurde mit Gewalt daran verhindert, Hilfe herbeizuholeti.
§ Eine fast unglaubliche Roheit gegen einen Lehrling führte den ^chloper Theodor LeißEr in Frankfurt a. M. auf die nnUagebanf. Er würgte den neunzehnjährigeit Jungen, mit dem er wegen einiger Botengänge unzufrieden mar, am Hals, öffnete ihm gewaltsam den Mund und spuckte hinein. Der Lehrling erhielt kurz danach eine Halsentzündung. Ob diese durch das Speien herbeigeführt wurde, ließ sich nicht will teilen. Leißler wurde wegen Körperverletzung zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt.
§ Zum Tode verurteilt. Das Hamburger Schwurgericht verurteilte den Lumpensammler Weiglin wegen Mordes an dem Lotteriekollekteur Levy zum Tode und zu 5% Jahren Zuchthaus. -
= Die Eifersucht. Von der Berliner Strafkammer wurde der 27jährige Eisenbahnarbeiter Mai: Grahl zu vier Jahren Zuchthaus wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Grahl hatte seine frühere Braut, die Näherin Johanna Naß, überfallen und sie mit Messerstichen traktiert, von denen einer ihr das Licht des linken Auges raubte.
§ In den Tod gehetzt. Vor dem Mainzer Schwurgericht hatte sich der 25jährige Schlosser Valentin aus Darmstadt wegen Totschlags und Totschlagsvermchs zu verantworten. Der Angeklagte hatte mit seiner Frau Differenzen befommen, weswegen diese den gemeinsamen Haushalt aufgab und Wohnung bei einer Schwester des Fischer im Gartenfeld nahm. Am Abend des 3. September begab sich der An geklagte zu seiner Schwester, nahm seine beiden Kinder, zwei Knaben, mit sich vor die Türe und verlangte von dort aus, daß seine Frau die eheliche Gemeinschaft wieder aufnehmen solle. Während dieser Auseinandersetzungen erschienen zwei Fuhrleute, die angeblich zu der Frau Fischer in Beziehungen standen, und mißhandelten den Angeklagten. Dieser wurde dadurch derart aufgeregt, daß er mit seinen beiden Knaben an den Rhein lief und mit ihnen in den Strom sprang. Das jüngste der Kinder ertrank, während der ältere Knabe mit seinem Vate^ gerettet wurde. Die Verhandlung erfolgte unter Ausschluß der Öffentlichkeit. Die Geschworenen verneinten sämtliche ausgestellten Schuldfragen, worauf die Frei- sprechung deS Angeklagten erfolgte.
§ Ein Oberstleutnant als Urkundenfälscher. Wie aus Frankfurt a. O. gemeldet wird, mürbe vom dortigen Kriegs gericht der Oberstleutnant v. Götz und Schwanenfâeß wegen schwerer Urkundenfälschung zu zweieinviertel Jahren Zuchthaus verurteilt.
8 Soldatcnmisrhandluug. Der Unteroffizier Schuster mürbe mögen schwerer Soldatenmißhandlungen vom Kriegsgericht zu Chemnitz zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Schuster hatte seine Rekruten in brutalster Weise zwanzig Minuten lang, nur mit dem Hemd bekleidet, in der grim migsten Kälte stehen lassen und dann geohrfeigt.
Vermischtes.
'X' lEin Umstürzler. I Von der Letzlinger Hofjagd wird nachträglich noch eine heitere Anekdote berichtet. Als die Jagdgäste vor dem Frühstückszelt angekommen und abgestiegen waren, bemerkte Prinz Heinrich von Preußen, daß die Nationalfarben auf dem Zelt in falscher Reihenfolge prangten. Ein Wink genügte, um den Uebeltäter h^cbei zuholen. „Aber, mein Lieber, was haben wir denn gemacht? Sie haben ja ganz Deutschland auf den Kopf gestellt!" Diese Bernerkung des Prinzen rief in der Umgebung große Heiterkeit hervor. — Der deutsche Kronprinz war übrigen? von ganz besonderem Jagdglück begünstigt. Er erlegte den im ganzen Revier berühmten alten Keiler „Heinz", der das stattliche Gewicht von drei Rentnern hatte.
^ I Immer diskret. I Im Gothaischen Hoffalender, der in Neuauflage erschienen isl, wird unter den Geschwistern des Herzogs von Arenberg auch Prinz Prosper Arenberg aufgeführt. Der Hofkalender bemerkt bei seinem Namen nur: lTegel bei Berlin.) Diskreter kann man nicht sein. Bekanntlich ist der Aufenthalt Prinz Prospers in Tegel ein unfreiwilliger. Er befinbet sich wegen Mordes in der dortigen Strafanstalt als Gefangener.
St Keine Totengräber mehr.j In Leipzig wurde ein Verband der Friedhofsbeaniten Deutschlands als juristische Person gegründet. Sein Zweck ist die Erstrebung einheitlicher Anstellungsbedingungen und die Beseitigung des angeblich „unzeitgemäßen" Titels Totengräber. Es steht anzunehmen, daß den Herren „Friedhofsbeainten" die Erreichung dieses schönen Titels am Ende wenig nützen wird. Im Volksmund werden sie trotz aller „zeitgemäßen" Titulaturen Totengräber sein und bleiben.
G [Gin Zolldircktor als Schmugglers dürfte gewiß eine seltene Erscheinung sein, aber Finland besitzt einen solchen. Unlängst hatte der russische General Kaigorodow in Helsing- fors mit seiner Frau eine Reise nach Berlin gemacht. Nach seiner Rückkehr benachrichtigte Kaigorodow die dortige Zollbehörde, daß seine Frau in Berlin ein Paket mit Kleidern „vergessen" habe; es sei nicht nötig, das Paket bei der Ankunft in Helsingfors zu öffnen. In Uebereinstimmung hiermit erließ auch der neue Chef des finischen Zollwesens, der russische Oberst Borgenström, eine Order, aber unglücklicherweise traf das Paket mit der Post ein und wurde vom Postamt geöffnet. Dabei seigte sich, daß die „vergessenen" Kleider in Seidenstoffen zu einem Fakturapreis von 800 Mark bestanden, und 'die Sache wurde natürlich dem Zollamt gemeldet. Zolldirektor Borgenström machte jedoch allen weiteren Schritten ein Ende und erklärte, er würde die Sache schon ordnen, worauf Frau Kaigorodow ungehindert ihre schönen Seidenstoffe erhielt.
cf lDer MäuseklubZ Eine soeben in Loirdon eröffnete Ausstellung beleuchtet die wunderliche Tatsache, daß es dort einen „^èationalen Mäuseklub" gibt. Die ausgestellten Mäuse wurden bei der Preisverteilung nach Körpergröße, Zeichnung, Farbe rind Glanz der Augen, Kopfformen und Zahmheit beurteilt. Eine vier Wochen alte blaue Maus wurde von den Preisrichtern auf 10 Pfund Sterling bewertet. Ob sie dafür iemanb kauft, ist eine andere Frage. Der Mub hat in allen Teilen des Landes 200, zumeist weibliche Mitglieder. Die schönste Maus trägt in jedem Jahre einen „Wander- becher" als Preis davon.
Dl IMan muß sich zu helfe, wisse». I Im nordamerikanischen Freistaat Vermont ist vor nicht langer Zeit ein Gesetz erlassen, welches das Traktieren verbietet, damit nicht der Völlerei Vorschub geleistet werde. Wie bei allen Gesetzen, so gibt es aber auch hierbei eine gangbare Hintertür, um es zu übertreten. Es wird ganz allgemein dadurch umgangen, daß der Wohltäter seine Freunde nicht einladet, mit ihn: aus seine Rechnung einen Trunk zu genehmigen, sondern ihnen das zur Bezahlung eines Trunkes erforderliche Geld „leiht".
<£ IDer amerikanische „Prophet" Glind hat sich von dem drohenden Konkurse noch im letzten Augenblick mit Hilfe reicher Anhänger gerettet. Das Verfahren ist sistiert worben. Unter den Gläubigern ist im allgemeinen aber das Vertrauen auf den Propheten Dowie durch die letzten Vorkommnisse schwer erschüttert. Der Prophet will deshalb die Zügel der Regierung in der von ihm beherrschten Stadt Zron noch schärfer anziehen. Darauf deutet auch die Maßregel, daß er die ganze Stadt mit einer 18 Fuß hohen Mauer zum Schutz seiner Herde umzicht. Er fürchtet wohl, daß ihm sonst manch Schäflein entwischt. Oder will er für künftige Fälle den Gerichtsvollziehern einen Wall entgegensetzen?
D Der König der Banknolcufälscher verdient der jetzt in Revere bei Boston verhaftete John Davis genannt zu werden. Davis hatte bereits im Jahre 1901 Noten der Bank von England in großer Menge täuschend ähnlich im Auftrage eines Salomon Bermasch hergestellt. In einem Pro zeß trat er gegen diesen als Kronzeuge auf und sicherte sich dadurch nicht nur Straffreiheit, sondern auch 1000 Pfund Belohnung. Während seines Auieuthaltes in England hatte er sich Schmidt genannt, später ging er nach Amerika und lebte hier unter dem tarnen Tavis. Sein wirklicher Name soll Heinrich Liebermann fein. Er hatte in vornehmer Gegend eine Wohnung, die die teuersten und besten Apparate und Pressen zur Herstellung von Banknoten enthielt. Alle Vorbereitungen waren fertig, um monatlich für eine Million falsche Banknoten zu fertigen.__
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