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Nr. 130.

Zweites Blatt

«b»Mt-»e»t-pretS: in Gießen, abgeholt monatlich S0 Pfg., in'S Haus gebracht 60 Pfg., durch die Post bezogen viertel­jährlich Mk. 1.50.

^"/betlagenrOberheMcheFamitt (täglich) oberheffische Zeitschrift für Landwirtschaft, Obst- und Gartenbau, sowie die Gietzener Teifenblase« (wvchmtlich). Das Blatt erscheint an allen Werttagen nachmitags.

Samstag, den 6. Juai^t903.

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12. Jahrgang.

InsertionSprei -r Die einsvaltiae Petitzeile für Gießen wie ganz Oberhefsen, die Kreise Wetzlar und Marburg 10 Pfg. sonst 15 Pfg.,- Reklamen die Petitzeile 30 resp. 40 Pfg.

Postzeitungsliste No. 3269.

Redaktion und Expedition: Gießen Neuenweg 28.

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Deueße Wachrichlen

(Oietzener Tageölatt)

Anaöyängige Tageszeitung

(Gießener Reifung)

fär Oberhessen und die Kreise Marburg und Wetzlar; Lokalanzeiger für Metzen und Umgebung.

Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen

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** Eine für Handwerker höchst interessante Begebenheit wird uns vom Herrn Sattlermeister Völzing aus Groß-Felda mitg^teift:

„Einen unangenehmen Reinfall mußte die Prüfungs­kommission der Zwangsinnung der Sattler in Göttingen er- sbert. Das Gesellenstück eines Lehrlings wurde von der Komm ss on als untauglich zurückgewiesen und der Lehrling verurteilt, bei einem anderen Meister ein Vierteljahr rach- zuternen. Der Lehrling festeste die Arbeit zur Lehrlings- Ausstellung nach Hildesheim und erhielt — den ersten Preis!"

Natürlich druckte das die handwerkerieindliche Deutsche Tageèpcesse mit Behagen nach und selbst in österreichische Blätter ist diese Notiz übergegangen.

Gegen diese das Prüfungswesen d'skretiereude Geschichte veröffentlicht die „Göttinger Zeitung" folgende vom Ober­meister der Sattler- und Tapezierer-Innung, dem Vorsitzenden beS Prüfungs-Ausschusses, den zwei Mitgliedern des Gesellen- Ausschusses und fünf weiteren Jnnnungsmitgliedern unter­zeichnete Erklärung:

„Das bezügliche Gesellenstück wurde verworfen, weil der Nachweis nicht erbracht ist, daß dieser Teil des Gesellen­stückes von dem betreffenden Lehrling nach Vorschrift ohne fremde Hilfe angefertigt und vollendet sei, weiter der andere Teil der Prüfung sehr mangelhaft war und schließlich die mündliche Prüfung überhaupt nicht bestanden wurde. Wie die Hildesheimer Ausstellungs-Kommission ohne die vorge­schrieben zu erbringenden Nachweise des Stückes zur Aus­stellung zulassen konnte, bedarf noch der Aufklärung".

Im Anschluß hieran ersucht uns Herr Obermeister Spieß in Göttingen noch um Bekanntgabe des folgenden Sachverhaltes:

„Zwischen dem Sattlermeister R. Wormers (seit längerer Zeit in der hiesigen Jrrenanstatz) vertreten durch seine Frau und dessen Lehrling Nurdmann bezw. dem Vater desselben war ein Streit ausgebrochen, weit Frau Wormers forderte, daß der Lehrling 17 Wochen, die er durch Krankheit ver­säumt, nachlernen solle. Die Pflicht hierzu wurde vom Lehrling mit der Begründung bestritten, er habe nicht ge­nügend gelernt, neue Arbeit nie, sondern nur Flick- und Hausarbeit gemacht, er sei außerdem von dem 20jährigen

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Sohne seines Lehrmeisters geschlagen worden u. s. w. — An die Aufsichtsbehörde verwiesen, beauftragte diese unsere Innung mit Untersuchung und Regelung des Falles.

In strenger Untersuchung gelang es dem Lehrling seine Behauptung durch Zeugen zu beweisen; das, was er gelernt hatte, sollte nach gegenseitigem Uebereinkommen durch die Gesellenprüfung ermittelt werden. — Zu diesem Zweck mußte der Lehrling wie üblich in einer fremden Werkstelle unter Anssicht zweier Meister arbeiten. Nun wurde der unter­zeichnete Obermeister aufgefordert, sich die soweit fertig mit­gebrachte Arbeit anzusehen, mit dem Hinweise, daß das Aus­putzen, Vorgritten u. s. w. ein Lehrling, der ein Jahr lern', eben so gut mache. Das war richtig. Man ließ weiter arbeiten und zwar war es ein Kutschmum, bis er an das Einziehen der großen Backenstückschlaufen kam. Hierbei saß der Lehrling Nurdmann fest und erklärte, daß er derartige Arbeit noch nie gemacht habe. Auf meine Andeutung, „er habe doch einen gleichen Zaum für die Ausstellung gearbeitet" antwortete derselbe: „den habe der Werkführer selbst ge­fertigt, er habe nur die kleineren Teile gemacht". Da dies gegen die Vorschriften sowohl der Lehrlingsarbeiten-Aus- stellung wie auch der Prüfungsordnung verstieß, wurde dem Lehrlinge aufgegeben, andere Arbeiten auszuführen, die er selbstständig machen konnte. — Sodann wurde er aufgefordert die vorgeschriebene Arbeitsprobe und theoretische Prüfung vor dem anwesenden Gesamt-Vorstand, dem Prüfungs- und Lehrlings-Ausschuß zu machen. Was der Lehrling hierbei leistete war so gering, daß der Altgeselle sowie alle An­wesenden einstimmig die Zurückweisung beschlossen.

Der Lehriing glaubte nun seinen Zweck erreicht zu haben, hielt seine Anklagen für erwiesen und verlies die Lehre. — Hierüber erbost, erläßt Frau Wormers alle mög­lichen Anzeigen, fährt mit dem Zaume (wer ihn gemacht, jst heute noch nicht erwiesen) nach Hildesheim und unter lammervollen Erzählungen über ihre unglückliche Lage, der Mann im Irrenhause, 6 oder 7 Kinder zu ernähren u. s. w. erregt sie so sehr das Mitleid der Handwerkskammer, daß diese Herren die Gelegenheit benutzten und den Zaum von den Preisrichtern der gerade stattfindenden Lehrlingsarbeiten- Ausstellung des Kammerbezirks Hildesheim begutachten lassen.

Die Herren Preisrichter kümmerten sich nicht um den

Verfertiger, sonderns prämiierten den Zaum mit dem ersten Preise.

Die Handwerkskammer hatte also den Fehler gemacht, eine Arbeit zur Prämmiierung zuzulassen, bei der die vor­geschriebenen Begleitpapiere fehlten, als der Nachweis, daß die Arbeit von einem Lehrling unter Aussicht fremder Meister oder Gesellen selbständig angefertigt wurde.

Hiergegen protestierte ich sofort und infolgedessen mußte dtp Preis zurückbehalten werden. Von Wormers Seite wurde nun die erste Notiz in eine Zeitung lanziert. Ein spezieller Feind unsrer Innung sandte den Artikel (ohne den Sachverhalt zu kennen) an den „Sozial. Volkswillen" in Hannover, dieser veröffentlichte ihn und alle andern Zeitungen drucken nach bekannter Art nach.

Inzwischen war ein Mitglied der Handwerkskammer beauftragt worden, den Sachverhalt festzustellen, was es auch getan hat.

Da nun der Herr Regierungs-Präsident die Handwerks­kammer zur Erstattung eines genauen Berichtes aufforderte, kamen deren Vorsitzender und Sekretär nach hier, konnten aber in einem fünsstündigen Verhör auch nicht feststellen, ob der Junge das prämiirte Stück an gefertigt hat. Infolge­dessen wurde der Preis zurückgezogen. — Durch Zeugen ist nachher bewiesen worden, daß der Junge nicht blos vor der Innung, sondern sogar gegenüber den Herren der Handwerks­kammer kräftig gelogen hat.

Zum Schluß sei bemerkt, daß der Werkführer ver­schwunden, der Lehrling Nurdmann seine Anträge zurückge­zogen hat und wieder in die Lehre gegangen ist.

Die Innung hat demnach vollständig korrekt entschieden und es ist eben gekommen, wie er nach Lage der Sache kommen mußte.

Dem Wunsche von Kollegen, eine authentische Darstel­lung des Falles in der Deutschen Sattler-Zeitung zu geben, komme ich hiermit nach und bitte Sie um Veröffentlichung dieser Zeilen.

Hochachtungsvoll grüßend gez. C. Spieß.

Wahrscheinlich werden die Blätter, welche die erste Mitteilung brachten, diese Erklärung totschweigen, denn die Geschichte von dem unangenehmen Reinfall ist zu schön, um widerrufen zu werden.

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