Eine nette polizeireform.
■ ^* Madrid, 2. Oktober.
Ein Sturm der Entrüstung braust durch Madrids Blätterwald: Die mit so vielen Hoffnungen auf eine gründliche Reform des hauptstädtischen Polizeiwesens ins Werk gesetzte Kampagne gegen die hohen Polizeibeamten ist ein Schlag ins Wasser gewesen. Die, wie erinnerlich, als Anstifter zu den schlimmsten Verbrechen, als Hehler und Diebsgenossen kompromittierten Vertreter der „heiligen Herman- dad" sind nicht, wie die Optimisten vermeinten, ihres Amtes entsetzt worden, sondern im Gegenteil noch für die ihnen durch die Presse angetane Schmach mit Gehaltserhöhungen belohnt worden. Zwar hat der Gouverneur eine Note veröffentlicht, die mit prahlenden Worten von einer „Neuordnung des Polizeiwesens" spricht. Es ist darin immerfort von einem rätselhaften Plan die Rede, der alles zum besten führen soll. Worin dieser aber besteht, wird nicht gesagt, ist auch wohl dem Herrn Gouverneur ebenso unklar wie dem p. t. Publika. Das einzige, was wirklich geschehen ist, besteht in der Entlassung von 112 der untei> geordnetsten Beamten, die angeblich „physische" Mängel aufzuweisen hatten. Der Gouverneur betont ausdrücklich, daß auch die Entlassenen durchaus ehrenhafte Leute wären, ganz zu schweigen von ihren Vorgesetzten, die rein, wie der Schnee der Sierra Nevada, aus der hochnotpeinlichen Untersuchung hervorgegangen seien.
Diese Untersuchung war ein Meisterstück richterlicher Komödie. Der Gouverneur hatte nämlich öffentlich auffordern lassen alle, so zur edlen Verbrecherzunft gehörten, getrosten Mutes zu ihm zu kommen und, was sie Belastendes gegen die Polizeivorsteher wüßten, seiner Diskretion an- zuvertrauen. Es meldete sich niemand, denn die Herren Spitzbuben werden sich schlau hllten, es mit ihren besten Freunden und Brotgebern zu verderben, die sich unter Umständen in die gefährlichsten Feinde verwandeln könnten. Daß ein höherer Angestellter der Polizei selbst seine Oberen der schwersten Verfehlungen geziehen hat, vergißt der gute Gouverneur plötzlich. Er bedauert es lebhaft, daß drei der am meisten Kompromittierten sich trotz seiner Bitten in ihrer beleidigten Würde nicht im Amte haben halten lassen. Aus dem blütenreichen Spanisch ins derbe Deutsch übersetzt, heißt das: „Diese drei waren so große Schufte, daß selbst ich mich in ihrer Gesellschaft nicht mehr ganz sicher fühlte. Darum redete ich ihnen freundschaftlich zu, doch lieber zu verschwinden. Im übrigen aber sind sie, wie die Zurückbleibenden und ich selber, die größten Ehrenmänner, die je durch die Straßen Madrids gewandelt sind." Und jetzt können Spitzbuben und Polizisten ungestraft weiter darauf los sündigen in würdiger und ungetrübter Kumpanei.
* ' Hus dem Gericbtssaal.
§ Die Grändungsgefchichte der Dortmunder Handelsbank beschäftigt zur Zeit das dortige Schwurgericht. Vor diesem haben sich der Bankier Hermann Wulff und der Vorsitzende des Aufsichtsrats der verkrachten Bank, Gutsbesitzer und Oberleutnant a. D. Julius Wolderling zu verantworten. Es handelt sich um einen plumpen Gründungsschwindel. ^as Grundkapital wurde auf eine Million Mark festgesetzt, wovon ein Viertel bei der Gründung eingezahlt werden mußte und dann im Besitze des Vorstandes zu bleiben hatte. Wulff soll sich die Viertelmillion aber nur für einige Stunden geliehen haben, um sie dem Notar vorzeigen zu sönnen; das Geld sei dann sofort zur Bank zurückgegangen und auf Wulffs Konto gebucht worden. Bevor das Aktienkapital erhöht werden konnte, mußte das Grundkapital voll eingezahlt sein, es soll das aber nicht geschehen sein, Wulff vielmehr auch hierbei dem Handelsrichter falsche Angaben gemacht haben. Der Angeklagte behauptet, es sei bei den ganzen Gründungsvorgängen alles in bester Ordnung gewesen. . Zur Zeit der Gründung der Bank habe er für l1^ Millionen Werte in seinem Schranke liegen gehabt. Ueberhaupt habe er stets über reiche Mittel verfügt. Er weift den Vorwurf weit von sich, die Bestände seines Bank- Houses auf die Handelsbank nur zu dem Zweck übertragen zu haben, um unsichere, uneinziehbare Forderungen auf die Handelsbank abzuwälzen.
§ Verfehlungen eines Seminarlehrers. Von dem Dresdener Landgericht wurde der Seminar-Oberlehrer Heinrich Kranbach wegen Sittlichkeitsverbrechens zu einem Jahr Gefängnis und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von fünf Jahren verurteilt. Wie erinnerlich, verschwand vor einiger Zeit gelegentlich eines Stuâflugâ des Koschminer Lehrerseminars nach Dresden Plötzlich spurlos der leitende Lehrer. Auch wir berichteten seinerzeit darüber. Die Seminaristen depeschierten an ihren Direktor nach Koschmin, und dieser traf selbst in Dresden ein, um die jungen Leute zurückzuführen. Jetzt hat sich nun das geheimnisvolle Dunkel gelichtet: Der Seminar-Oberlehrer hat nächtlicherweile, als er sich mit seinen Zöglingen allein im Schlafsaal befand, sich schwer an diesen vergangen, und die jungen Leute veranlaßten seine Verhaftung.
§ Haarsträubende Vergehen gegen das Nahrnngsmittel- gesetz hatte sich der Bochumer Schlächtermeister Franz Spitzbart zu schulden kommen lassen. Er hatte zu Würsten Fleisch verwandt, das bereits in Fäulnis übergegangen war. Ein großes Quantum schimmeliger, geradezu ekelerregender Würste hat der Angeklagte verkauft. Mit Rücksicht auf die un höchsten Grade gemeingefährliche Handlungsweise des Angeklagten versagte ihm das Gericht jegliche Milde und verhängte über ihn eine Gefängnisstrafe von einem Jahr zwei Monaten, außerdem wurden ihm die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von einem Jahr aberkannt.
Kleine Gerichts-Chronik. Der Staatsanwalt, sowie der emzrge ^rurtcnlte Ziolecki legten Berufung gegen das Ur- fetl Gnesener Fluchtbegünstigungsprozeß ein.
m verwarf die Revision des Berliner Rechtsanwalts ^reblmg und des Agenten Covo, die den bekannten rumänischen Verlopmgsschwindel au Ervresiunoen
J^ab und fern.
□ Der Kaiser als Nimrod. Der Jagdaufenthalt des Kaisers in Rominten neigt sich dem Ende zu. Das Jagdergeb- ms ist bis jetzt: vier Sechzehnender, zwei Vierzehnender und zwei Zwölfender. Irr den letzten Tagen ging der Kaiser einem ans dem Revier Rominten (Szeldttehmen) gerneI beten Vierundzwanzigender nach; die Förster waren zwei Tage lang auf der Spur und Radfahrer standen bereit, ben Ka^italhirsch sofort zu melden, doch ist ^jeZt^dw Suche
ausgegeven worden. L>er alte Herr icpeiiu oas Pulver ge- rochen und sich in die Dickungen verzogen zu haben. Am 15. Dezember trifft der Kaiser zu Jagden in der Göhrde ein. Der Wildstand beträgt dort über 1600 Stück Schwarzwild und 800 Stück Rotwild, davon sollen etwa 400 Stück Schwarzwild und 200 bis 300 Stück Rotwild abgeschossen werden. Soweit bis jetzt feststeht, finden am 16. und 17. Dezember eingestellte Jagden auf Sauen und Rotwild statt. Der Kaiser wohnt an diesen Tagen im dortigen Jagdschlösse.
A Folgenschwere Gasexplosion. In Berlin wurden infolge einer verhängnisvollen Unvorsichtigkeit zwei Personen lebensgefährlich durch eine Gasexplosion verletzt. In der Wohnung des Kaufmanns Welsch war Gas ausgeströmt, und Frau Welsch und ihr Dienstmädchen Marie Rienecke begingen die Fahrlässigkeit, mit einer Lampe das Zimmer zu betreten. Dabei erfolgte eine Explosion, burd) die sie beide lebensgefährlich verletzt wurden.
G Die Gegner des Alkohols sind sich in ihrem dunklen Drange doch wohl des. rechten Weges nicht immer bewußt. Im Greife Tecklenburg haben sich die Steinbrnchsbesiber vereinigt und in allen Betrieben das Branntweintrinken verboten; Uebertretungen dieses Verbotes werden mit vierteljährlicher Aussperrung des betreffenden Arbeiters bestraft. Man sollte meinen, daß die Verbreitung von entsprechender Aufklärung der Sache weit dienlicher wäre, als solche Einschränkung der persönlichen Freiheit.
^ Die Reise um die Welt im Kanoe. Ein tollkühnes Unternehmen hat einen vorzeitigen dramatischen Abschluß gefunden. Aus Neuseeland kommt die Nachricht, daß der deutsche Kapitän Voß, der in einem aus einem ausgehöhlten Baumstamm bestehenden Kanoe eine Reise um die Erde machen wollte und auch glücklich schon das Stille Weltmeer von San Francisco bis Sydney durchmessen hatte, mit feiner Nußschale an dem gefährlichen Rangitoto-Riff gescheitert sei. Ob der kühne Seefahrer bei dem Unglück selbst sein Leben eingebüßt hat, sagen die vorliegenden Meldungen nicht.
= lManteusfels Ernennungsurkunde wird doch versteigert,! so wird jetzt aus Basel gemeldet. Wie erinnerlich, ging vor einigen Wochen die Notiz durch die Blätter, daß die Urkunde der Ernennung des Generalfeldmarschalls v. Manteuffel zum ersten Statthalter von Elsaß-Lothringen, die als Pfand für eine Schuld hinterlegt ist, zur Versteigerung gelange. Fräulein v. Manteuffel konnte damals bewirken, daß die Ankündigung widerrufen wurde und die Versteigerung unterblieb. Da aber seither das Pfand nicht eingelöst worden ist, hat der ungeduldig gewordene Gläubiger nun neuerdings die Versteigerung verlangt. Ein ernsthaftes Angebot erfolgte bisher jedoch nicht, und ein Angebot des Gläubigers auf 1000 Fr. wurde, weil verspätet, nicht berücksichtigt. Es wird nun zum drittenmale eine öffentliche Versteigerung ausgeschrieben werden — wenn nicht inzwischen auf andere Weise diesem Skandal ein Ende gemacht wird.
=t= Fähnrich z. See Hüssencr hat, wie aus Kiel berichtet wird, erklärt, seine Festungsstrafe in Magdeburg verbüßen zu wollen. Er wird innerhalb der nächsten Woche dorthin abgeführt werden. Ihm war die Wahl zwischen Magdeburg und Wesel freigestellt worden. Hüssener hat jetzt nur noch bis zum 13. Mai 1905, also etwas über 19 Monate Festungshaft vor sich.
T Der Held der Hamburger Licbestragödie, der angebliche Student Hans Schlicht aus Triest alias R. Kugelmann, Magdeburg-Sudenburg, ist an den Verletzungen, die er sich durch einen Revolverschuß beigebracht hatte, im Krankenhause verstorben, ohne das Bewußtsein wiedererlangt zu haben. Seine Persönlichkeit hat sich trotz der umfangreichsten Recherchen nicht feststellen lassen. Auch die Leiche seiner angeblich durch Selbstmord geendigten Braut konnte nirgends aufgefunden werden. Vielleicht gelingt es durch die von uns bereits besannt gegebenen Einzelheiten der Tragödie die Verwandten des unglücklichen Liebespaares ausfindig zu machen und so die mysteriöse Affäre aufzuklären.
& Ein schwerer Unfall an Bord eines deutschen Dampfers wird aus Antwerpen gemeldet. Drei Mann der Besatzung des Dampfers „Ajag" der Bremer Dampfschiffahrts-Gesell- schaft „Neptun", der, von Bilbao kommend, in den Antwerpener Hafen eingelaufen war, erstickten beim Betreten des Laderaums durch Gas, das sich durch Selbsterhitzung von im Raume lagernden Leintuchen gebildet hatte. Die Getöteten sind der Steuermann Otto Kormann und zwei Matrosen namens Julius Allas und Johann Torstensen.
^ Tic Juwelen im Huudcwagcn. In Lüttich erregten ein Mann und eine Frau, die in Pumpen gehüllt waren und einen Hundewagen zogen, die Aufmerksamkeit der Polizei; die Leute wurden verhaftet und durchsucht. Hierbei kamen goldene Ringe und andere kostbare Gegenstände zum Vorschein, außerdem sieben Pfandscheine über in Antwerpen, Huy und M.-Gladbach verpfändete Uhren und Juwelen. Der Mann behauptete, Diglie zu heißen und ein Deutscher zu sein; er besaß indessen einen österreichischen Paß, der auf den Namen Rehac lautete. Seine Genossin erklärte, Appel zu heißen und in Wald bei Solingen geboren zu sein. Ueber die Herkunft der Wertgegenstände vermochte sich das Paar nicht auszuweisen. Man vermutet, daß man es mit Mitgliedern einer internationalen Diebesbande zu tun hat.
^ Stroßenkämpfe in Rußland. Während des jüdischen Versöhnungsfestes soll es in der russischen Stadt Mohilew (in der Nähe von Kischinew) zu heftigen Straßenkämpfen zwischen Bauern und jüdischen Einwohnern gekommen sein. Wenn man den Meldungen glauben darf, sind 300 Juden und hundert Bauern dabei gefallen. Es steht jedoch anzunehmen, daß diese Zahlen übertrieben sind. Mohilew hat 5000 Einwohner, darunter die Hälfte Juden.
□ Der mexikanische Präsident Porfirio Diaz hat dem deutschen Kaiser als Zeichen seiner Verehrung sein Bildnis übersandt und so seine deutschfreundlichen Gesinnungen zu erkennen gegeben, die er noch niemals so öffentlich wie diesmal bekundet hat, die er aber im innersten Herzen schon immer gehegt hat.
Bunte Chronik. Bei Kanalisationsarbeiten in Eickel wurden drei Arbeiter verschüttet und getötet.
— In Budapest tötete der Steuerbeamte Viktor Kist, der schwere Unterschlagungen begangen hatte, den zu seiner Verhaftung erschienenen Stadthauptmann. Darauf entleibte er sich selbst mit einem Schuß in den Kopf.
— In dem französischen Ort Castel sur l'Agout wurde das Seminar in Brand gesteckt. Es wurde mitsamt der wertvollen Bibliothek ein Raub der Flammen.
Die evangelische Weihe des neuen Gietzener Friedhofs am Rodtberg
vor der Stadtverordnetenversammlung am letzten Freitag. (Fortsetzung.)
Oberbürgermeister Mecum führte u. a. weiter aus: „Mag Herr Pfarrer Naumann mein Schreiben vom 8. Juli noch an diesem Tage oder erst am 9. Juli vormittags erhalten haben, jedenfalls wäre es angebracht gewesen, tocntt er sofort mindestens Anzeige von der beabsichtigten Fried. Hofsweihe erstattet hätte, zumal ihm bekannt sein mußte, daß am 9. Juli nachmittags eine Stadtverordneten-Sitzung stattfand. Die Androhung von Gewalt war geboten, weil Herr Pfarrer Naumann sich mit der Ankündigung der nicht genehmigten Weihe über Recht und Gesetz hinwegfitzte.
Es ist ferner nicht wahr, daß der Polizeiamtmann, angeblich auf kreisamtliche Weisung, mir die Hilfe der Exekutivpolizei verweigert hat; vielmehr hat das Polizeiamt mir Schutzleute zur Verfügung gestellt und ich habe ihm etwa eine Stunde vor der Beerdigung mitgeteilt, daß ich auf deren Hilfe verzichte. Eine kreisamtliche Weisung ist in dieser Sache an den Polizeiamtmann überhaupt nicht gelangt. Auch wird ferner behauptet, ein Stadtverordneten. Beschluß, wonach der Friedhof konfessionslos sei bestehe nicht, während dies doch in den §§ 1 und 2 der Friedhofsordnung vom 12. Juni 1903 klar zum Ausdruck gebracht ist. Weiter ist gesagt worden, ich habe gegenüber dem Sohne des verstorbenen Haubach, bei dessen Beerdigung die Friedhofsweihe vorgenommen werden sollte, Drohungen ausgesprochen; das ist nickt wahr, ich habe ihn vielm hr gebeten, er möge Herrn Pfarrer Naumann ersuchen, die beabsichtigte Friedhofsweihe zu unterlassen, denn es sei zu befürchten, daß es sonst zu peinlichen Szenen kommen könne, und ich würde es bedauern, wenn die Beerdigung seines Vaters, den auch ich wohl gekannt habe, auf diese Weise gestört würde. Weiter wird behauptet, ich habe widerrechtlich den Lehrern und Kindern der Chorschule die Teilnahme an der beabsichtigten Friedhofsweihe untersagt. Als Bürgermeister und Vorsitzender des Schulvorstandes bin ich nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, darüber zu wachen, daß nicht Lehrer und Schüler der Volksschulen in offizieller Weise an einer verbotenen Handlung teilnehmen. Im vorliegenden Falle war ich dazu umsomehr verpflichtet, weil die beiden Lehrer die nach dem Schulgesetz erforderliche Genehmigung der Kreisschulkommission zur Leitung der Chorschule nicht besaßen. Das Verbot ist den Lehrern der bestehenden Dienstanweisung entsprechend durch den Rektor eröffnet worden.
Ferner wird behauptet, ich sei nicht, wie ich früher angegeben, altkatholisch, sondern katholisch, womit wahrscheinlich römisch-katholisch gemeint ist. Ich erkläre demgegenüber, daß ich seit 28 Jahren römisch-katholischen Gottesdienst nur bei besonderen Anlässen, beispielsweise bei Totenmessen für nähere Verwandte besucht habe, daß ich seit derselben Zeit keine römisch-katholischen Sakramente empfangen habe und daher nach kanonischem Recht von der römisch-katholischen Kirche exkommuniziert bin, daß ich dagegen an Orten, wo Gelegenheit dafür vorhanden war, den altkatholischen Gottesdienst und auch schon häufiger evangelischen Gottesdienst besucht habe. Das letztere dürfte Herrn Pfarrer Naumann wohl bekannt sein, ebenso wie die Tatsache, daß ich mit meiner evangelischen Frau nur evangelisch und nicht katholisch getraut bin.
Dem katholischen Pfarrer ist bekannt, daß ich altkatholisch bin. Er machte mich vor etwa Jahresfrist darauf aufmerksam, daß dem katholischen Bürgermeister laut Gesetz Sitz und Stimme im katholischen Kirchenvorstand zusteht, und fragte mich, wie ich mich als Altkatholik dazu stelle. Ich habe dem Pfarrer darauf sofort erklärt, daß ich als Altkatholik selbstverständlich von diesem Rechte keinen Gebrauch mache, und bin demgemäß auch nicht Mitglied des katholischen Kirchenvorstandes. Die Akten des Großherzoglichen Kreisamts Gießen werden hierüber weitere Auskunft geben.
Der Oberbürgermeister verweist dem Naumann- schen Vorwurf gegenüber auf ein Schreiben vom 10. Juli, worin Dekan Bayer ihm mitteilt, daß, ehe er das Schreiben des Herrn Mecum vom gleichen Tage erhalten bereits der Pfarrer Naumann ihn um seine Zustimmung zu der geplanten Weihe ersucht, resp, ob er dagegen etwas einzuwenden hätte. Der katholische Geistliche erklärt in dem Briefe wörtlich:
Nachdem ich nun das Schreiben des Herrn Oberbürgermeisters und den Artikel im Gießener Anzeiger gelesen und hierdurch über diese Angelegenheit erst genauere Kenntnis erhalten habe, ist es meine Pflicht, mich positiv gegen d'e von Herrn Pfarrer Dr. Naumann geplante Weihe auszusprechen und den Herrn Oberbürgermeister im Namen der katholischen Gemeinde zu bitten, dahin zu wirken, daß die von Herrn Pfarrer Dr. Naumann geplante Weihe unterbleibt.
Zum Schluffe faßte der Oberbürgermeister seine Darlegungen in folgenden Sätzen zusammen.
1. Daß ich innerhalb der Schranken meiner Amtsgewalt bie von dem Kirchenvorstand beschlossene und von Herrn Pfarrer Naumann unter Verletzung von Recht und Gesetz in die Wege geleitete Friedhofsweihe zur Wahrung dec mir anvcrtcauten Rechte der Stadt Gießen und ihrer Bewohner und im Interesse des konfessionellen Friedens untersagt habe,
2. daß ich innerhalb meiner Zuständigkeit in städtischen Diensten stehende Lehrer an der Teilnahme an einer verbotenen Handlung verhindert habe,
3. daß ich zur Androhung von Gewalt befugt und durch das herausfordernde und nicht gesetzmäßige Verhalten des Herrn Pfarrer Naumann genötigt war,
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