Sonnabend, 8. Oktober 1921,
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Beispiel: Die Marke, die für die Zeit vom 3. bis 9. 10. 21 gckltm soll, ist mit dem „9. 10. 21“ zu entwerten. Arbeitgeber und Arbeit' nehmet tragen fe die Hälfte des Wertes der Beitragsmarke. Lehrlinge unterliegen der Versiche» rnngSvflicht ohne Rücksicht darauk, ob sie freien Unterhalt haben oder nicht, erst dann, wenn sie 10,00 jK wöchentlich oder mehr an Bargeld beziehen. Mr Personen, die Invalidenrente, Witwenrente, Krankenrente oder WU. Wenkrankenrente beziehen, brauchen Beitragsmarken nicht geklebt zu werden. Alters, und Unfallrentenempfänger sind verftche- rungspflichtig imd müssen daher Beitragsmarken für dieselben entrichtet werden. Personen, die ein Pension, ein Wartegeld oder Ruhegehalt aus einer öffentlichen Kaffe beziehen, sind zu versichern, wenn sie versichervngSpflich- ttge Lohnarbeit verrichten. Sie können sich jedo^ durch das Persicherungsamt ihres Wohnortes von der Versicherungspflicht befreien lasten, wenn sie Anwartfchast auf Hinterbliebenenfürsorge besitzen. Zu beachten ist jedoch, daß bis zum Tage der Befreiung Beitragsmarken verwendet werden müffen.
Zum Schluß ist noch zu bemerken, daß die Versicherungsgrenze von 2000 M pro Jahr für Be- triebSbeamte, Werkmeister. Handlungsgehilfen und Lehrlinge in Apotheken, Bühnen, und Or- chestermitgliedcr, sowie Ledrer und Erzieher nicht erhöht worden ist. Diese Personen unterliegen also nicht der Bersicherungspflicht, wenn ihr regelmäßiger J-cchresarbeitsverdienst 2000 JK an Entgelt übersteigt.
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Am 1. Oktober dieses Jahres sind die erhöhten Beiträge für die Invalidenversicherung in Kraft getreten. Die bisherigen Beitragsmarken zu 1.80 M„ 2 M„ 2.20 M., 2.40 M. und 2.80 M. dürfen nach dem 1. Oktober 1921 nicht mehr verwendet weiden.
Nach der Höhe deS Jahresarbeitsverdienstes sind für die Versicherten folgende Lohn klassen gebildet:
Besinn des Winterhalbjahres 1921122
am 11. Oktober dieses Jahres. Prospekt unentgeltlich. BM S v Boeiin’s Privat-Hanäßlsscliiile
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Nachfrage an und in Hafer ist das Angebot knapp Die Pferdehalter sind in zunehmendem Maße gute Käufer. Weizenmehl blieb reuhltch angeboten wogegen. Roggcnmehl knapp ist. >zn Len übrigen Arttleln hat sich nichts geändert. - Amtliche Produkten . Nolt erun- gen: Weizen: märkischer 233-234. ruhig. Roggen: märkischer 185-187. befestigt. Gerät: Wintergerste 215—220, Sommergerste 255—270. ru- hia. Hafer: märkischer 192-195, mecklenburger 192, fest- Mais: La Plata, Okh-Jan. 174—17c>, ohne Provenienzangabe Okt.-Jan. 171—172, abgeschwächt. Weizenmehl 625—675, behaup et. Roggenmehl 460—520, fester. Weizcnsieie 125 bis 131 ruhig, Roggenflcie 125—135, ruhig. RapS 390—410, Rübsen 5 niedriger, ruhig. Lein- saat 350—365, still. Vittoriaerbfen 310—325, kl. Speiseerbsen 210—240, Futtererbscn 190—200, Pelusckcken 180—185, blaue Lupinen 100—115, gelbe Lupinen 110—120. Rapskuchen 140—150, Leinkuchen 220—240. Trcckenschnitzel prompt 125 bis 196. — Nichtamtliche Mufutter- Notierungen: Weizen- und R-'genftroh. drahtgepreßt, 22—24. Haferstroh, drahtgepreß , 25—28, Stroh, gebündelt. 16-20. Langstroh 21 bis 23, Wiesenheu, gut, gesund und trocken, Vor- mähd. 69—71, dto. Nachmohd 65—68, Wiesenhetl. gesund und trocken, 54—60, Kleeheu 86—100.
** Preiserhöhung fCt Türschlösser Der Eisen- und Stahlwaren-Juduflriebund in Elberfeld teilt mit. daß der Türsdfloßverband Gruppe Einsteckschlösser den Verkaussaufschlag für das Inland für Buntbartschlöffer auf 560 v. H. und für Schubfchlöffer auf 500 v. H. erhöht hat. Das Ausland mit schwacher Valuta wird wie das Inland beliefert. Mr das übrige Ausland gelten für Buntbartschlöffer 600 v. H., für Schub- schlöffer 550 v- H. Auffchlag. Der Türschloßver- band Gruppe Kasten • Schlöffer, ha: den Verkaufs - Aufschlag für feine Fabrikate auf 1200 v H. erhöht. Die Preise sind nicht mehr freibleibend und gelten wieder als feste Preise.
** Amerika und Rußland. Aus Ncwyori melden die russischen Zeitungen, daß die Regierung der Bereinigten Staaten eine Bekanntmachung veröffentlichte, wonach eile Geschäfte, die in Amerika von dem aus den Vereinigten Staaten ausgcwiesenen Vertreter der Sowjetregirrung. Martens, mit den amerikanischen Firmen gemacht wurden, für ungültig erklärt werden. Der Vorsitzende des Bundes für den Handel mit Rußland. Emerson Janning, der gegenwärtig in Rußland weilt, telegraphier" te der amerikanischen Regierung, daß Martens das Vertrauen der Amerikaner mißbraucht habe, und daß die Aufnahme der Handelsbe- Ziehungen mit Sowjetrußland nicht erfolgen könne, solange die Verwalwng Rußlands sich in den Händen der Sowjet-Regierung befinde, da diese keinen Vertrag halten wolle.
Hanbelsnachnchten.
Sümerei-Wodsenbericht.
Die erneute scharfe Steigerung der Preise für ausläachische Zahlungsmittel hatte ihre Rückwirkung auch auf den Markt mit Sämereien. Denn die Preise für auslängische Saaten, deren Höhe infolge der teuren Devisen uns heute zum Teil phantastisch anmutet, verhindern, daß der Handel die Vorräte, die zur Dek- kung des inländischen Bedarfes erforderlich sind, in gewohntem Umfange beschaffen kann und bringen von vornherein ein Moment der Knappheit in die inländische Versorgung, vor allem mit den wichtigsten Gräsern; namentlich sind es die Rispengräser, die eine bisher nicht gekannte Preishöbe erreichten. Andererseits verstärkte die Verbilligung der Mark die Nachfrage des Auslandes nach den gesamten sogenannten Naturalgräsern, besonders Schaf- schwingel, kriechendem Schwingel, Hainrispengras usw., sodaß diese Gräser weiterhin im greife stark anzogen.
Rotklee neuer Ernte wurde lebhafter beachtet. doch waren die Umsätze noch nicht sehr umfangreich, da das allerdings verhältnismäßig kleine Angebot meist Forderungen stellte, die der Handöl nicht bewilligen will. Neuer Weißklee wurde in schöner heller Saat angeboten; besonders Posten ohne Beimengung von Schwedenklce wurden gerne gekauft. Oelsaa- te n waren infolge größerer Käufe der Oölmüh- len fester rm Preis. Auch Hülsenfrüchte zogen etwas im Preise an. Lupinen und Se- radella neuer Ernte kamen in vereinzelten Posten auf den Markt. — Es notieren unverbindlich — je nach Qualität: Rotklee vorjährig 1300 bis 1950, Rotklee neuer Ernte 2200—2600, Weißklee vorjährig 1550—2100, Schwedenklce 1550—2000, GÄbklce 440—520, Esparsette 290 biS 350. Luzerne 1500—1950, Wundklee 1050 bis 1250, italien, RaigraS 520—680, engt. Rai- gras 550—790, Timothee 650-900, Wiesenschwingel 1750—2100, Kammgras 3200—3700, Fioringras 2400—2900, franzöf, Raigras 3100 bis 3500, Serädella 160—200, gelbe Lupinen 108—122, blaue Lupinen 100—110, Peluschken 240—230, Sandwicken 700 —775, Kümmel 600 bis 700, Senf '320—380, Winterraps, anerkannte Absaat 440, Winierrüben anerkannte Absaat 439. Alles in Mark, für 50 Kilo netto, ohne Sack, ab BerUn.
•» Frankfurter Börse. Gestern war die Börse wieder infolge der Ueberfülle von Aufträgen geschlossen Auf dem Notenmarkt notierten: Polennoten —, Newhorr 032, Wien —, Prag 76)4, Paris 1154, London —, Kopenhagen 4,45, Stockholm 3,70. Chri-stiania 7, Holland 2,56, Schweiz 4,67)4, Mailand 20,45
** Berliner Produktrnmackt. Die Abwicklung der Produktengeschüste leidet fortgesetzt sehr empfindlich unter der täglich zunehmenden Knappheit der Eisenbahnwagen. Mais war wegen niedrigerer Rewhorker Notierungen und der am Deviseuunrrkt eingetretenen Ermattung merklich billiger zu kaufen. Der Preis für die übrigen Getreidesorten hat sich nicht wcsentKch geändert. Weizen war bei knappem Angebot in greifbarer Ware behauptet. Für bahnftchendr Ware wurde etwas mehr gezahlt. In Roggen stellt sich das Angebot nach wie vor knapp. In Gerste hielr die
Tagesverdienst.
Wrd der Lohn täglich gezahlt, so erhält man den Wochenbetrqg, wenn man den Tagesverdienst "mit 300 multipliziert und die Summe in die entsprechende LohnÄasse einreiht.
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Erhalten diese Personen neben dem Darlohne zum Teil Kost, so wird diese mit folgendem Werte, der gemäß Paragraph 160, Absatz 2, der ReichsversicherungSordnung vom VersicherungA- amt festgesetzt ist, in Anrechnung gebracht und für die Berechnung der Beitragsmarke dem Barlohne hinzugerechnet. Morgenkaffee mit 0.50 M.,
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Unständig Beschäftigte.
Zu dieser Kategone gehören solche Personen, die zum Beispiel als Gslaaenheitsarbciter, Markthelfer, Aufwäckcrinnen, Reinnrachfranen, Waschfrauen, Raverinnen ufw. nicht die ganze Woche hindurch beschäftigt sind. Für diese Personen gilt alS Jabresarbeitsverdicnft das Drei- hundertfache des Ortslohns.
Besondere-.
Die Versicherungspflicht beginnt mit der Vollendung des 16. Lebensiahres. D'e B«- traqsmacken sind bei der Lohnzahlung in bte tQüittungskacke des Versicherten einzukleben und mft dem „Sonntagsdatum» zu entwerten.