Kasseler Neueste Nachrichten
Kasseler Abendzeitung
Hessische Abendzeitung
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Freitag, 16. September 1921
Fernsprecher 951 und 953
11. Jahrgang.
Das Abkommen mit Frankreich.
Wanöel in Rußland.
Das Ende des Bolschewismus.
Ist die Hungersnot der Anfang vom Ende »der bereiten sich neue Schrecken im östlichen Riesenreich vor? So viel sehen wir aber gewiß: die The o' ie des Bolschewismus ist zuf am» mengebrochen. Lenin führt Rußlands Wirtschaft Schritt für Schritt aus der Agrar, wirtschaft über den Staats» zum Hochkapitalis- mus. Der erste Schritt war die Vergebung von Konzessionen und zwar zur Ausbeutung und Produktion auf den Territotten des Staates, z. B. von Wäldern, Bergwerk«, Jagden, ferner die Erlaubnis zum Bau von Eisenbahnen, Straßen usw. Verhandlungen über derartige Konzessionen haben bekanntlich schon ttn vorigen Jahre eingesetzt. Am 7. April wurden drei wichtige Dekrete des Rates der VoWAommissrre veröffentlicht. DaS erste hob die Beschränkung der Konsum-Kooperative, also der Genossenschaften, die in Rußland stets eine große Rolle gespielt haben, auf. Sie erhielten das Recht, Unternehmungen zu gründen und alle Atten von Gegenständen und Erzeugnissen zu erwerben. Das zweite Dekret behandelte Abfindung der Arbeiter in Naturalprämien durch erzeugte Waren. ES gestattete den Arbeitern zunächst wiederum die Freizügigkeit und beabsichtigte die Schaffung eines Naturalprä- mie-Fonds, d. h. aus jeder Produktion sollte ein bestimmter Teil für die Arbeiter zu einem be- sonderen Fond zu Auszahlungszwecken gegen andere Waren ausgesondert welchen. Das dritte Dekret befchiästigte sich mit der Regulierung der Löhne und hob das Verbot der Prümien- zahlung auf _
Noch größere Bedeutung hatte die zu ungefähr der gleichen Zeit erfolgte Aufhebung der Zwangsbewirtschaftung von Getreide, Kartoffeln und Futtermitteln. Die Bauern wurden nur zu einer Naturalp rönne verpflichtet, von der aber die landarmen Bauern befreit wurden. Sonst dursten sie üjr Getreide stet verkaufen. Damit war bereits eine große Bresche in das Gebäude der bolschewistischen Wirt- schastSpolittk gelegt, wenn sie auch zu spät kam, die Hungersnot Ml verhindern. Lenin hatte auf dem zehnten kommunistischen Kongreß ausdrücklich eine Verständigung mit den Bauern verlangt. Ganz in diesem Sinne sprach Rvkow, der Vorsitzende des AllruMchen Obersten Wirtschastsrates auf dem Kongreß der VolkswirtschästsrMe und Gewerkschaften im Juni, Wenn er meinte, daß die Einführung dieser Naturalsteuer das Eigentum wieder hersielle und damit ein neues Bürgertum schaffe, aber dasselbe Prinzip auch auf die Industrie angewandt wiffen wollte. Seitdem jagt ein De- tret das andere, das Rußland, wenn auch vor- läufig auf dem Papier, wieder zu einem kapital i st i s ch e n Staate umgeftaltet.
Dor allem versuchen die Bolschewisten, die Auswüchse der Bürokräfte einzudämmen, und die Zahl der Hauptverwaltungen durch eine vernünftige DezentraltfMon zu vermindern. Die .Jswesftstr" vom 5. Juli veröffentlicht ein von Lenin unterzeichnetes Dekret, das die Verpachtung von Fabriken, die dem Obersten Volks- wirtschastsrctt unterstellt sind, an Pttvate gestattet. Die Pächter können Bestellungen von Privatpersonen entgogennchmen und die von ihnen hergestellten Waren frei verkaufen. Sie dürfen auch Waren aus dem Auslände beziehen. Damit ist auch die Nationalisierung des Außen- Handels beseiftgt worden. Fast noch wichtiger ist die Verordnung vom 30. Juni, die das Privateigentum an Geld wieder herstellt und Bankoperationen wieder gestattet. Das Dekret geht so weit, daß es die deponierten Beträte für unantastbar erklärt und sogar den Einlegern daS Bankgeheimnis zuftchert. Eine Verord- nung vom 12. Juli erlaubt die Erösfnuna von privaten Gewerbebetrieben Keine» ren Umfangs ohne vorherige Genehmigung Damit ist auch die Idee der Sozialisierung der industriellen Prodrcktton beseitigt worden Es blieb den Volkskommissaren der Sowjet-Republik nicht mebr viel übrig, um wenigstens theorettsch die alten Zustände in Rußland wieder herzustellen. Infolgedessen wurde von ihnen durch einen Erlaß vom 19. Juli, der sich verschämt nicht .Dekret", sondern ^Instruktion" nennt, derfreieHandelerlaubt, der ja nur eine Folge der im April aufgehobenen Ge- fteidezwangsbewirtschaftung war.
Berichte aus Rußland melden deshalb, daß in der letzten Zeit viele Märkte entstehen und Läden sowie Gasthäuser wieder geöffnet werden. In den letzten Tagen erfolgte die Frei- gäbe des stAftischen Grundbesitzes, den früheren Hausbesitzern wird wieder das Eigentumsrecht an ihren Häusern verliehen, jedoch soll «ne Privatperson nur einWohnhaus besitzen dür- jtzn. Sogar der Verkauf von Grundstücken wird wieder gestattet. Die Hausbewohner sind der» pflichtet, sich an de« Rrvavrturarbetten und de
ren Kosten zu beteiligen. Auch daS Privateigentum an den Möbeln ist wieder hergestellt wvr- den. Schließlich hob die Sawjetregierung das Prinzip der kostenlosen Leistung öffentlicher Dienste wieder auf. Vom 15. August ab sollte deshalb die freie Benutzung der Straßenbahnen, Badeanstalten, Eisenbahnen, der Wohnungen und BÄeuchtungscinrichtungen eingestellt werden. Deutlicher als durch diese Maßnahme, die Rußland ebenso jüh, wie es einst zum Kommunismus geführt werden sollte, zum Kapitalismus zurückbringen soll, kann sich der Bankerott der Bolschewistischen Wirtschaftspolitik nicht dv» kumenfteren. Zur Zett herrscht aber dort trotz dieser einsichtsvollen Dekrete Hungersnot, Arbeitslosigkeit, dauernder Produkn onsrückgang, Mißwirtschaft, also die Anarchie und daS ChaoS. Wa? kommen wird, weiß wohl niemand. Der Bolschewismus dürfte aber jetzt der Vergangenheit angclhöreni! Dr. Kurt Zilenziger-Berlin.
Deutschland und Frankreich.
Erneute Wiesbadener Besprechungen. lDrtvat-Telcgramm.)
Betti«, 15. September.
Don Paris wird die Meldung eines Berliner Blattes bestätigt, wonach in Kürze mit einer neuen Zusammenkunft zwischen Loucheur und Rathena« in Wiesbaden zu rechne« ist. Die Besprechungen sollen den Abschluß des Re. beuabkommenS über die wirtschaftliche Wiedergutmachung für die Industrie, die Biehlieferungen, die Kohlenlieserungen «nd das wuh«, äset die man pjr w» letzte Mal nicht zu einigen vermocht hat. ES sei nicht ausgeschlossen, daß daS Abkommen BereüS zum L Oktober in Geltung treten könne. DaS hänge in erster Linie Von der Reparattonskom» Mission ab, deren Meinung vor der endgültigen Ratifikation gehött «erden mutz. — Loucheur wird heute vor der Pariser Mnanzkouferenz nähere Angaben über die Behandlungen von Wiesbaden und ergänzende Ausführungen vor dem Ministerrat machen. ES vettautet, datz die Ausführungen Loucheurs vorläufig vertraulich bleiben werden bis zur Rotifizicruntz.
Sorge um die Sachlagen.
Paris, 15. September. (Eigener Drahtbe- richt.) Die Londoner „TimeS" meldet, daß Frankreich bei den alitierten Kabinetten einen Meinungsaustausch angeregt hat über die Frage der nächsten deutschen Reparationszahlungen, die nach der Auffassung Frankreichs durch die fottschrettende Entwertung der Mark gefährdet erscheinen könnte.
Gegen die Gankilonen.
Protest der Deutsch-demokratischen Partei. (Privat-Telegranrm.)
Köln, 15. September.
Der Dorstand des StadtkreisverbandeS der Deutsch-demokratischen Pattei hat eine Enffchlie- tzung gefaßt, in der gesagt wird, der Fottbestand der wirtschaftlichen «nd militärischen Sanktionen verstotze gegen die anerkannten Regeln des Völkerbundes und des Versailler Vertrages. Dieselben Leute, die für die Aufrechterhaltung der Santtionen eintreten, werfen Deuffchland Nichterfüllung des Bettra- ges vor. Deuffchland hat nach Kräften den Versailler Bettraq erfüllt. Die wirffchaftlichen Sanktionen gefährden die Bolkswirffchaft deS gesamten Deuffchland, vor allem des besetzten Gebietes zu einer Zeit, in der der wirtschaftliche Zusammenbruch des Reiches droht. Die militärischen Sanktionen vergifte« das politische Leben des ganzen deuffche» Volkes.
Unter fremder Aussicht.
Die Besatzungsbehörde gegen Streiks.
lPttvat-Trlrgtmmn.)
Duisburg, 15. September.
Der kommandierende General der Duisdur. ger Besatzungstruppen Uetz den Arbeitnehmer-Gewerkschaften durch den Oberbürgermeister ein Schreiben zugehe», in dem betont wird, daß die Besatzungsbehörde nichts dagegen einzuwenden habe, daß die Arbeiter alle ihnen zu Gebote stehenden gesetzlichen Mittel anwenden, um eine Besserung ihrer Löhne tzer- beizuführeu, daß sie aber andererseits batauf bestehe, datz die Anordnungen, die die Besatzungsbehörde bezüglich des Streiks getroffen haben, unter allen Umständen beachtet werde«. Ei« Streit der öffentlich« Bettttzbe «nd
der Uhren angeschlossenen Betriebe, wenn er auch nur einige Stunden dauern sollte, werde nicht geduldet werden. Wenn sich zwischen Ar- beitnehmern und Arbeitgebern keine Einigung erzielen lasse, so hätte« sich die Patteie« an die Anordnung vom 24. August 1921 zu halten. Zuwiderhandlungen werden streng geahndet.
Das Mietsteuergesetz.
Zur Förderung des Wohnungsbaues.
«kn« beachtenswert« E-'.Snternng des »a erwartenden neuen M>etftenergesetze» gibt Srenersyndikn« Dr. jnr. «nhtwann Dielefelv, tn dem nachstehende» Aussatz
DleBerllner Verordnungen.
Aeuderuugsanträge und Zeitungsverbote.
lPttvattelegramm)
Berlin, 15. September
Wie zuverlässig vettautet, hat die preußische Regierung durch den Ministerpräsident« Sieger, wald die von der bayttsch« Regierung und vom batzrischen Landtag gestellte Forderung auf Aenderung der Verordnung des Reichs- präsideuteu vom 2L August auf das wärmste unterstützt, so daß Preußen und Bayern in der Frage der Aenderung der ReichSverordnuug eine einheitliche Front Lüden. — Der Reichsminister des Innern hat das Kommu- nistenblatt, die „Rote Fahne". vom 15. bis 17.
Im ReichSgesetzblatt ist das vielbesprochene Mielssteuergesetz, nämlich das »Gesetz über die Erhebung einer Abgabe zur Förderung des Wohnungsbaues" vom 26. Jmü 1921 veröffentlich« worden. Dieses neue Steuer« gesetz ist Zwar ein Reichsgesetz, aber bte Steuer wird von den Ländern ergaben; die Gemeinden sind nicht nur berechtigt, sondern auch ver- fltchtct, ihrerseits einen Zuschlag zu erheben, und das Reich erhält nur zehn Prozent des Roh- ettrages der Wgabe und der Zuschläge. Die von den Ländern zu erhebende Abgabe selbst beträgt Kus Prozent, und ebenso groß ist der Gemeindezuschlag, sodaß die Abgabe insgesamt zehn Prozent bcrrägt, und zwar werden diese zehn Prozent erhoben von dem jährlichen Nutzungswert (Mietwett) der Gebäude oder Gebäudeteile nach dem Stande vom 1. Juli 1914. Es scheiden also von vornherein die nach Kriegsbeginn eingetretenen Steigerungen des
der deutsch-na
September einschließlich verboten. Ferner hat der Minister das „Gothaische Volksblatt" vom 15. bis 22. September einschließlich verboten. DaS Verbot der „Ostpreußischcn Zeitung" ist durch eine Verordnung des Reichsministers des Inner« wieder aufgehoben worden.
beschasfung und der Siedlung bestimmt sind, nicht etwa nur dem eigentlichen Wohnzwecke dienende Gebäude und Gebäudeteile, sonder« schlechthin alle Gebäude, und zwar solche, die vor dem L Juli 1918 ftrftggestellt sind. Diese Grenze, nach der also alle nach dem L Juli 1918 fertiggestellten Gebäude mietsteuerfrei sind, hat der Gesetzgeber deshalb gezogen, well er die schon mit erhöhten Baukosten errichteten Gebäude nicht auch noch durch eine gäbe zugunsten anderer, zumeist auch nicht teurer Gebäude belasten wollte.
NutzunK-(Miets)-wenes auS, damit fft der Veranlagung von vornherein eine feste, von zeitlichen ScMankungen freie Berechnungsgrundlage gegeben, ein nicht zu unterschätzender Vorteil, der geeignet ist. zahlreichen Meinungsverschiedenheiten zwischen Veranlagungsbehörde und Abgabepflichtigem vorzubermen. Im übrige, haben die obersten LandeSbchörden über Via
tionalen Fraktion des Reichstages und des preutzischen Landtages wurde beschlossen, den Reichstagspräfidenten zu ersuchen, seine Set« ordnung vom 29. August als ersten Gegenstand auf die Tagesordnung des Reichstage s zu setzen. Die Fraktionen fordern die Par. teisrennde im Lande aus. ungesetzliche mid gewalttätige Eingriffe mit allen gttetzlichen und verfassungsmäßigen Mittttn unbeirrt entschlossenen Widerstand zu leisten.
Bayerns Verwicklungen.
Agitation für die Kahr-Regierung.
lPrivst-Telegramm.)
München, 16. September.
Der Adressenfturm in Bayern für v. Kahr
NS» 6t» Äaaeecr&nunn *"?*•—v \ v.»inrnung w- ---. ....y v --».
»erttu, 15. SepreÄiber. - M&tude&OC. ^Vnähere Bestimmungen zu ettaflen, wobei fit * ■ allerdings auch einen in ein anderes Jahr ÄS
1914 fallenden Sttchtag wählen können. Iw Interesse gleichmäßiger und leichterer Veranlagung erscheint aber die allgemeine Zugrundelegung des L Juli 1914 wünschenswert. Steuergegenstand sind, wenn auch der Erttag der Steuer lediglich zur Förderung der Wohnungs
hat jetzt besonnen. Der Bürgerrat ettätzt folgend« Aufruf: „Die Regierung Kahr ist zurückgetreten, die Regierung, die eineiichalb Jahre lang die Grundlage für bessere Zeiten, für Ruhe und Ordnung geschafft« und bewahrt hat. Deshalb war sie den Berufs-Demagoge« längst ein Dorn im Auge, denn sie brauchen die Unruhe. Es ist jetzt das Gebot der Stunde: Schließt die Reihen! Bayern alle, die wir das Vaterland höher stell« Äs die Pattei, schließt euch zusammen. Die Koalition der bürgerlich« Parteien muß stärker werd« als sie zuvor war. Die Unruhestifter vürf« nicht zur Macht gelangen. Damtt wtt alle dieses Ziel erreich«, seid einig, maßvoll und zielbewvtzt!" Aus einer ganz« Reihe von Städten, von polittsch« und wirffchaftlichen Korporation« find telegraphische und bttefliche Kundgebungen für Kahrs Verbleiben in der Staatsregierung eiugegaugeu,
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Die Bayrische Dolkspottn.
München, 15 September. (Privaö-Ttte- gtamm.) Die Bayttsche VÄkSpartei wendet sich geg« die sÄschen Bettchte über ihr Verhalt« gegenüber v. Kahr. DaS Gerücht, datz daS Ab-
Zur Entrichtung der Abgabe
ist nun nicht etwa der Gebäudeeigentümer bet* suchtet, sondern bet, welcher zum Gebrauch deS Gebäudes oder Gebäudeteiles berechtigt ist, und -war für die Dauer seiner Berechtigung, Äso der Eigentümer ist abgabepflichtig, soweit er die ihm gehörigen Gebäude selbst gebraucht, im übrigen — bei Vermietung, Verpachtung usw. — der Mieter, Pächter, Untermieter, UmerpAchter und so weiter. Eine sozialpolitische Einschränkung dieses Grundsatzes enthält das Gesetz dahin, daß bei Wohnungen nnd Gebäuden, welche Arbeitgeber ihren Angestellt« und Arbeitern Äs Teil deS Gehalts oder Lohns gewähren, die entspr. Mmabe vom Arbeitgeber zu entrichten ist. Dieser Satz trifft aber in all den Fällen nicht zu, in denen der Arbeitnehmer lediglich ht bar entlohnt wird, während er die Wochnnng auf Grund ettreS besonderen Mietvertrages vom Arbeitgeber erhalten hat. Gewisse Gebäude sind abgabesrei gelassen, so z. B. Kirchen, Krankenhäuser, Waisenhäuser, die der Reichsbank, der Post, Eisen- bahn usw. dienenden Gebäude. Außer dem obigen Zuschlag von fünf Prueitt können die Gemeinden noch unter gewissen Voraussetzungen eine besondere Abgabe erheben, die das Gesetz kurz als »WohnungsluxuSabgabe' bezeichnet. Die neue Steuer beträgt also mindesten- zehn Prozent
rück« der Pattei vvm Ministerpräsidenten we- gra der ,Lu erwartenden Enthüllungen" in der Erzberger-Sache der eigenttiche Grund gewesen sei, fei völlig haltlos. Bon anderer Seite wird dazu mitgeteilt, die bayttsche Gettchtskmmmsfion sei allerdings berefts am Freitag vergangener Woche in aller Stille in Münch« angekomm« und es «täte möglich gewesen, daß die maß- gebend« Führer der Bayttsch« Volkspartei da- von und ddr dem bald zu Erwartenden einen Wink bekommen haben könnten. Herr v. Kahr ist aus ganz bestimmte« Gründen mft der Bayrisch« DolkSpartei auseinandergeraten. Er wollte ei« unbedingtes Vertrauensvotum der Bayttsch« Volkspartei hab«, um dann damit den beim Kampf nm die Einwohnerwehr erlitten« Prestiavettust wieder wettzwumbea.
des Mietsvertrages vom 1. Juli 1914, soweit nicht etwa ein anderer Sttchtag zugrtmdS gelegt wird. Hiernach würde z. B. bet Inhaber einer Wohnung, sei er Eigentümer des Gebäudes oder Mietet, die am 1. Juli 1914 ein« Mietswett von zweitausend Mark gehabt hat. mag sie auch heute ein« mehrfachen Mietswett babm, jährlich zweihundert Mark Mietssteuer zu entrichten haben. Er mag sich damit tröffen, daß er den Vorzug, eine reichliche Wob nung zu fraben, int Gegensatz zu vielen in ihrer Wohnung Beschränkten, nut mit Geld aufzuwiegen braucht, der Gewerbetreibende aber damit, daß er die auf feine gewerblichen Räume enffallende Mitts- fteuer als Geschäftsunkosten — im Gegensatz zu dem WohnungstichIber für seine Wohnung —> vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen kann. Die erftnuüige Veranlagung, deren Zeitpunkt wir in aller Ruhe abtoarten wollen, geschieht bereits für das Steueriabt 192L io datz