Kasseler Neueste Nachrichten
Kasseler Abendzeitung «MZ> Hesftsche Abendzeitung
3nferlton«pretfc> a) 8in6etmif»e «uftragt; Sie etnfoalttge Anzeigen-3«tt» M. 1.20. die einfpatttge Reklame,eile M. 3,-> b) auswärtige Aufträge; Sie einsaitige Anzeigenzeile SOI. wo, die einspaltige Reklame,eile M. SM alle« einschliebüch Teuerung«,Uschlag und Anzeigensieuer. gut Anzeigen mit besonder« schwierigem Satz hundert Prozent Ausschlag yür die Richtigkeit aller durch Fernsprecher abgegebenen Anzeigen, sowie für Aufnahme- baten und Plätze kann «ne Gewähr nicht übernommen werden. — »ruderet: Schlacht- hokstratze 28/30. Geschäftsstelle: Kölnische Straße ch Telephon Nummer 951 und 952.
Nummer 199. Fernsprecher 951 und 952 Donnerstag, 1. September 1921 Fernsprecher 951 und 952 11. Jahrgang.
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Mchwirlmg -es Gnesbacher Mordes.
Die MiMarden.
Kein Ausweg ans der Finanznot?
Da die Ziffern deS ReichShauShaliez in fort« gösetztem Mutz sind, kann man sich mit runden Gummen begnügen, wenn man nach den zur Deckung des FehLbetrages erforderlichen Mitteln Umschau HM't. Der ReichSsinanzSedars belauft sich aus rund hundertfünfzig Milliarden Mark, von denen durch die bisherigen und die im Herbst zu bewilligenden Steuern günstigenfalls rund hundert Milliarden Mark gÄeclt werden. Für sünfzigMlliarden Papiermark muß noch D ek- kung geschafft weiden, wenn der Reichshaus- halt in Einnahmen und Ausgaben sich ausglei- chcn soll. Ueber die gefährlichen Folgen der De- fizitwirtschast kann es nur eine Meinung geben: Der Wert der deutschen Mari sinkt, die Löhne steigen, die Preise heben sich zum Weltmarktpreis und die Konkurrenzsähigleit der deutschen An- dustrie geht stückweise verloren. Wer gegenüber der Lage Deutschlands nicht gänzlich blind -ft, muß erkennen, datz mit den Mitteln der zünftigen Nnanzwissenschscrft und der alten soliden Fina.iz- pvaxis die uns obliegenden Aufgaben nicht gelöst werden können. Es kann sich nur um eine Abwägung des Für und Wider handeln Wir müs- sen uns bei der Beurteilung der ergänzend:» FinanMaß nahmen, die unbedingt kommen müs. sen, stets vor Augen halten, daß ein Fort- dauern der Notenprvduktion und Anerkennung der Fehlbeträge als dauernde Einrichtung mit Gewißheit den Bankerott dez Staates und der Wirtschaft zur Folge haben muffen Fedes M-ttel, das Aussicht gewährt, dies Äw- hangnis von unS fern zu halten, muß studiert und gegebenenfalls trotz gewisser Bedenken in Angriff genommen werden.
In der Pariser Zeitung .Journal des Dr- bats" ist behauptet worden, auf den Plan der Reichsrrgierung (Heranziehung der Sachwerte zur Reparation) sei verzichtet worden, weil die Industrie — und besonders die Land - wirtschaft — sich mit Energie dagegen ausgesprochen hätten. Augenscheinlich beziehen sich dies« Bemerkungen auf die in einer Denkschrift deS ReichSwirttchastsmimsteriums vom 27. Juni gemachten Vorschläge. Diese Denkschrift ist .geheim" — waS jedoch nicht gehindert hat, daß selbst Einzelheiten in der Oeffentlichkeit bekannt geworden sind. Das Wirtschaft-Ministerium berechnet die Gteigerung der Erträge in der L a n d- wirtschafi auf das Mus- bis Sechsfache Ser FriedenSzeit: beim städtischen HauSbesitz soll nach einer teilweisen Lockerung der WohnungSbcwirischaftuna doS Dreifach« des MietsproiseS der FriedenSzeit erreicht sein. In der Denkschrift wird die Eintragung einer Grundschuld empfohlen, die bei der Sandwirt- schast zwanzig Prozent, beim städtischen Hausbc- sitz fünfundzwanzig Prozent des Ertragswertes auSmachen soll Die Grundschuld soll bei der Landwirtschaft mit vier Prozent, beim städtischen Hausbesitz mit viereinhalb Prozent verzinst werden. Bei den ge wer blichen und k om m e r - ziellen Unternehmungen ist die Ausstellung von Gsnnßscbeinen an das Reich vorgesehen, wodurch dem Reich zwanzig Prozent der gesamten Erträge (also nicht nur der aus geschütteten Dividenden) zugcführt werden soll. Der Betrag, der dem Reiche aus dieser Beteiligung zufließen würde, wird anfangs auf 12,8 Milliarden Mark jährlich, später auf siebzehn Milliarden Mark geschätzt. Dieser Beim« reicht also nicht aus. um die Fehlbeträge ftn öffentlichen Haushalt zu dek- ken, selbst wenn wider Erwarten eine Steigerung der Etträge in der deutschen Wirtschaft eintreten sollte.
Die andere Möglichkeit, die ins Auge gefaßt wurde ist die, die geplante ReichSbetei- ligung als Grundlage füt große Kre- dit-Operationeu ,u benutzen. Die Genußscheine bei Reiches (bei gewerblichen und tommer- iftellen Unternehmungen) sollen kein Stimmrecht besitzen, sodaß der etwaige UÜbergang sol, cher Rententitel an Ausländer die Ueberfrem- dungSgefcchr für die deutsche Wirtschaft nicht stri- gern würde. Für zweckmäßiger hält da.? Reicks- wirtschastSministettum anscheinend die Einbring- latfl der Titel in eine öffentliche Bank, die dagegen — analog den Pfandbriefen — neue Gene- ralpapiere ausgeben würde. Es ist unbestreitbar, daß durch solche Finanzmaßnahmen eine mechanisch-gleichmäßige und daher in vielen Fällen nicht gerechte Belastung der deutschen Produktion-Unternehmungen stattsin- den würde. Dies würde bis zum gewissen Grade die so Wünschenswert!: Intensivierung ftn. ferer Wrtschaft stören. Wichtiger erscheint dagegen der Einwand, daß die Errechnung der Erträge bei gewerblichen und kommerziellen Unter« nechnungen praktisch nur nut sehr großem Zeit- und Unkostenaustvand geschehen könnte, ohne daß aber die Gewähr füt die Richtigkeit einer solchen Rechnung bestünde. Es ist auffallend, wie w e n i g die einzelnen deutschen Parteien rmd diegtlßenOrganisatioilen fi* mit der Lösung des deutschen Finanzproblem» be- toäftiflen. 3)iit einer auch noch so tiefgründigen
und zutreffenden Kritik von RegicrungSvor- schlägen ist es nickt getan. Man spricht bereits von einem wahrscheinlichen Mißerfolg der deutschen Finanzpolitik. In der Mehrheitssozialdemokratie, die bekannttzh zu der Regierungskoalition gehört, sind Bestrebungen im Gange, die Wirth'schen Finanzgesetze — wie sie heute vorliegen — zu Fall zu bringen. Träfe dies ein, so würden neue Wahlen für den Reichstag zu erfolgen haben. Mindestens also würde abermals ein großer Rückschlag in der Reichs- sinanzpolitik entstehen und durch einen neuen Mann abgelöst werden, der auch wieder von vom anfangen würde. Zaghaftes, tateitloscS Warten ist in unserer gegenwärtigen Lage eben, so schlimmer wie selbst ein Fehlgriff in der Wahl der Mittel. Dr. C. (W. W.)
Sine neue Verordnung.
Da» Tragen militSrischer Uniformen.
(Privat-Telegramm.)
Berlin, 3L August.
Auf Grund deS Artikels 48 der Verfassung des Deutschen Reiches hat der R e l ch 8 v r S s i. d e n t zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Otdnuug für da« Reichsgebiet folgendes verordnet:
1. Au unbeschränktem Tragen der militärischen Uniformen sind nur die Angehörigen der Wehrmacht berechtigt. 2. Ehemalige Angehörige der bewaffneten Macht, denen die BerechttMNg zum Tragen der Militär-Uniform verliehen worden ist, dürfen hiervon bis auf weiteres mir aus besonderen Anlässen Gebrauch machen, die der Reichskanzler bestimmen wird. 3. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe von fünfhundert bis zehntausend Mark bestraft und haben den Verlust der Berechtigung zum Tragen der Uniform zur Folge. Wer militärische Uniformen trägt, ohne daß ihm 6le Berechtigung hierzu verliehen wurde, oder nachdem ihm die Berechttgung gemäß Abs. 1 verlustig gegangen ist. wird anstelle der im Paragraph 60, Ziffer 8, des ReichSstrafgesetzbucheS vorgesehenen Strafe mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft. — Der Reichspräsident: g-z. Ebert. Der Reichskanzler: gez. Dr. Wirth.
Leitung-Verbote.
Berlin, 31. August. (Telegraphische Mel- düng.) Auf Grund der Verordnung deS Reicks. Präsidenten vom 29. August verbot der Reichs- Minister des Innern das Erscheinen folgender Zeitungen auf vierzehn Tage: Das „Deutsche Abendblatt" das „Deutsche Tageblatt", „Deutsche Zeitung" (Berlin), das „Deuffche Wochenblatt" (Berlin-Friedenau), das „Spandauer Tageblatt" (Spandau), „Miesbacher Anzeiger« (Miesbach, Oberbayern). „Völkischer Beobachter", „BölN- sckeS Tageblatt" (Spandau), „Münchener Beobachter (München), „Süddeutsche Zeitung" (Stuttgart), „Hamburger Warte" lH«mtburg).
Die Kundgebungen.
MaffenumzLge in Braunschweig.
(Prival-Telegramm.)
Berlin, 31. August.
Wie miS Braunschweig berichtet wird, hat gestern nachmittag die gesamte Arbeiterschaft und auf Beranlaffuna des «Hewerkschaftskartell-, gestern nachmittag die gesamte Arbeiterschaft und ein Teil der staatlichen, städtischen und Privatbe. amten eine Demonstration unter der Parole .,Gc, gen Lebenümittelwucher, gegen politischen Mord und für die sozialistische Republik" veranstaltet. Sämtliche Betriebe wurden um 2 Uhr geschlossen. Rach einer Versammlung auf dem Schloßplatz bewegte sich ein DemonstrationS- zua in Stärke von zwanzig bis dreißigtausend Personen durch die Straßen der Stadt. Die Kundgebung ist ohne Zwischenfall verlaufen. — Der sozialdemokratische Bezirksvorstand in Leip, zig hat sich zweimal an die Parteileitung der Unabhängigen gewandt, um eine gemeinsame Protestkundgebung gegen die Reaktion herbeizuführen. Die Unabhängigen haben das Angebot beidemale abqelehnt. Sie bestehen auf ihre? eigenen Demonstration.
SewaNversulve in München.
München, ZI. August. (Prrvattelegramm) Gestern abend versuchten Truvps junger Demonstranten 'n die innere Stadt eiiiziivring.-n. mn autz dem Polizeigefängnis verhaftete Kommunisten zu befreien. Die Polizei traf rechtzeitig Vorkehrungen und drängte die Demonstran- ten in die Nebenstraßen ab. Dje Nacht ist in München ruhig verlausen- Die heute einbentfe- neu Masse«Versammlungen für die Re
publik und gegen die Ermordung Erzbergers sind unter freiem Himmel verboten worden.
»
Ausnahmezustand aufgehoben.
Berlin, .31. August. (Privattelegramm.) Der Reichspräsident erläßt eine Bekanntmachung, durch die der Ausnahmezustand in Mit teldeutschland mit Wirkung vom 1. Srp tember ab ausgehoben wird.
Verfolgung der Mörder.
Schwierigkeiten bei der Nachforschung.
(Eigene Trahnneldung.)
Basel, 31. August.
Die „Nationalzeitung" in Basel (Schweiz) weist in einem Telegramm darauf hin, daß dir Erklärung der deutschen ReichSregierung ben Mord an Erzberger zu einem politischen Verbrechen gestempelt Hobe. DaS schließt aus. daß die Mörder, wenn sie in der Schweiz weilen sollten, an Deutschland ausgeliefert würden. Nach der jahrelang geübten RechtsanS- legung durch die Schweizer Bundesbehörden ge- hört auch ein Mord aus nur polittschen Gründen zu den Verbrechen, wegen der die Schweiz nicht ausliesert. Sie würde natürlich auch nicht die Mörder im Bundesgebiet dulden, sondern sie festnehmen, bis die Verhandlungen mit Deutschland den politischen Charakter des Mordes ergeben hätten. Auch der „Züricher Tagesanzeiger" meldet aus Bern: Politische Mörder würde der Bundesrat nicht auSlicfern, sie aber an die Grenze schaffen taffen, wenn nach dem schweizerischen Recht eine Aburteilung in der Schweiz selbst nicht in Frage kommen sollte. -
Auf der Suche tn der Schweiz.
Basel, 31. August, (eigener Drahthericht.) Der „Baseler Anzeiger" meldet, daß ein Untersuchungsrichter deS Landgerichtes Offenburg in Bafel eingetroffen ist, um eine Spur der Mörder Erzbergcrs in der S ch w e i z zu »erfolgen. Dem Blatte zufolge liegen bestimmte Anhaltspunkte dafür vor, daß die Mörder oder ihre Mithelfer schon am Mordtage mit dem v-Zuge aus Offen- bürg in Basel angekommen sind und jedenfalls auch vollgültige Pässe vorgezeigi haben, die ihnen dann den Weg in die Schweiz öffneten.
QlNvlg von Hirsctzfeid entlassen.
Berlin, 31. August. (Eigener Drahtbericht ) Der ehemalige Fähnrich Oltwig von Hirsch- seid, der seinerzeit das Attentat aus Erzbir- ger verübte, hat sich, wie das württeMbergische Landespolizriamt mitteilt, seit Juni in Calmbach bei Neuenburg aufgehalten. Dort Hai er sich auch am Tage der Mordtat an Erzberger befunden nnd nachqewiesenermaßeu sich nicht vonCalmbach entfernt. Er reiste am Mou. tag von dort ab, um sich zunächst zu feinen Eltern zu begeben und dann in die Strafanstalt Tegel zur Perbüßung seiner Strafe zurückzukrh- ren. Er ist bereits int Landgericht l in Berlin vernommen worden und wurde nach Ausnahun: des Protokoll- entlassen Die sestgenomme- nen Eltern von Hirschfelds haben gegen ihre Festnahme, die sie als -ungesetzlich bezeichnen, Beschwerde eingelegt. Sie sind bereits wieder auf freien Fuß gesetzt worden.
Erzbergers Beisetzung.
Starte» Zustrom von Fremden.
(Eigener Drahtbericht.)
Bieberach, 31. August.
Für die heute stattftndenden Beisetzungsfeier- lichkeiten für den ermordeten Abgeordneten Srz- bergrr, treffen ans der Umgebung von Bieberach gewaltige Zuströme wm Teilnehmern ein, insbe sondere auS der Bauernschaft. Die Polizeibehörden haben umfassende Vorbereitungen getroffen, um dir Ruhe und Ordnung ausrecht zu erhalten. Wie bereits gemeldet, wird ein Teil der ReichSregierung an den BeisetzungSfeier- fWeiten teilnehmen. Reichskanzler Dr. Wirth, der Präsideitt deS Reichstages, Loebe, auch Nnn- ziuS Pacelli sowie mehrere Mitglieder der würt tembergtfichcn Staatsregicrung und zahlreiche Abgeordnete haben ihr Erscheinen zugesagt. — An der Begleitung des Reichskanzlers befanden sich der Chef der Reichskanzlei Staatssekretär Hämer, sowie der Staatskommttsar für die öffent- liche Ordnung Weidtmann. Mit diesen Herren begaben sich auch Vertreter des Reichswehrmini- steriumS nach Bieberach. Reichskanzler Dr. Wirth wird dem Verstorbenen am Grabe einen Nachruf widmen.
Der Achtstundentag.
Der neue Gesetzentwurf.
ES ist für alle DerufSgruppe» wissenswert wie »ach dem neuen Gesetzentwurf über die Ardeit«,e«t die Frage der achtstündigen Ar beit geregelt werden fall. Ans Berline Slcgierunzskrrisen schreib« man un« darübe
Der Entwurf eines Gesetzes über die Ar- „eitszeii der gewerblichen Arbeiter ist vom Leichswirtschaftsministerium dem Reichsrat und Aeichswirtschastsrat vorgelegt worden. Er soll )ie endgültige Regelung des gchfftün- aigen Arbeitstages bringen, die am 23. November 1918 vom Demobilmuchuugsamt gesetzlich >in geführt worden war. Aber die Anwendung war in ihrer Geltungsdauer nur bis zum 31. März 1922 befristet. Tie bisherigen Erfahrungen mit dem gesetzlichen Achtstundentag im Wirtschaftsleben finden naturgemäß in der neuen Gesetzesvorlage ihren Niederschlag. Ebenso sind die Beschlüsse dez Jnternattonaleii Arbeitsamtes in Washington vom November 1919 berücksichtigt, wenn auch Deutschland dabei nicht Mitwirken konnte. Grundlegende Bor- schrift des neuen Gesetzentwurfes ist, daß die werktägliche Arbeitszeit — ausschließlich der Pausen — acht Stunden nicht überschreiten darf. Natürlich steht einer Vereinbarung kürzerer Arbeitszeit nichts im Wege. Eine gesetzliche Sonderregelung in dieser Hinsickft ist für den Bergbau in Vorbereitung. Eine VeMnge« rung der Arbeitszeit fü-r ausgefallene Arbeitsstunden ist im Entwurf vorgesehen, doch nur um eine Stunde am Tage. Diese Beschränkung enthält daS Washingtoner Ablornmen. Aber angesichts der schwierigen KohlenLage ist eine besondere Ausnahmebestimmung für toeiter« gehende Verlängerung der Arbeitszeit einge- fügt Betriebe, die ihrer Natur nach
an Sonn, und Feiertagen nicht unterbrochen werden können, finden besondere Berücksichtigung. Wr sie ist eine sechÄind- sünfzigsüii'.dige Arbeitszeit im Durchschnitt von drei Wochen vorgesehen. Von einer Regelung der Sonntagsarbcit überhaupt nimmt der Gesetzentwurf Abstand, da hier eine besondere Regelung erfaßen wird. Das neue Gesetz umfaßt oiegewerblichen Arbeiter in allen Gewerbebetrieben, ohne Rücksicht aus die Zahl der be# schästiaten Arbeiter. Werkmeister und Techniker sind ebenfalls eingeschlo-ssen, weil ihre Tätigkeit mit der Arbeitszeit der Arbeiter eny verknüpft ist. Wr
Frauen und jugendliche Arbetter sind besondere Schutz-Vorschriften eingefügt. Kinder unter vierzehn Jahren dürfen überhaupt nicht mehr g- werblich beschäftigt werden. Eine Ausnahme ist möglich in den behördlich genehmigten und überwachten Fachschulen. Als jugendliche Arbeiter gelten Personen beiderlei G-'- schlechts von mindestens vierzehn und unter acht- zehn Jahre». Damit ist, weitergehend als die Gewerbeordnung, der Schutz auf die jungen Leute von sechzehn bis achtzehn Jahren ausgedehnt. Die Beschäfttgung von Arbeiterinnen vor und nach ihrer Niederkunft findet ihre Regelung von nun an nach einheitlichen Bestimmungen. Mt unvermeidlichen Abweichungen vom Acht- stundentag befassen sich die Ausnahmebestimmungen. Sie gelten für die Fälle außergewöhnlicher Häufung der Arbeit, in Notfällen für Saison- bet r i e b e und Gewerbe, die von der Witterung b-ffonders abMigig sind oder in engem Zusammenhang stehen mit der Landwirtschaft. Notwendige Ueberarbeitcn dieser Art bedürfen jedesmaliger behördlicher Genehmt> gung. Außerdem ist die Anhörung des Bezirksund Reichswirrschaftsrates Vorgoschri eben, so daß diese Ausnahme fälle nur auf wirklich drin- scn&e tgötte beschränkt sein werden. — Nicht
Heimarbeiter unterliegen grundsätzlich dem Gesetz des Achtstundentages. Freilich wird eine Ueberwachung nicht möKich sein. Selbständige Handge- werbetreibende sind ausgenommen. Für die im Perkehrsgewerbe beschäftigten Personen wird auch in dem neuen Gesetze der Achtstundentag berbehaften. Jedoch ist eine gewisse Bewegungsfreiheit zu Vereinbarungen zwischen Ar- beiinehmerverbänden und Betriebsleitungen vor- gesehen. — Strafbestimmungen richten ich wie bisher nur gegen den Arbeitgeber. Die Arbeiter werden straffrei werden. Denn bei Verstößen der Arbeiter gegen die Bestimmungen des Achtstundentages wird es sich meist um Mas- senvergehrn handeln. Die Bestrafung wäre nur sehr schwer durchzuführen. — Hinsichtlich der Nebenarbeit
der gewerblichen Arbeiter enthält der Gesetzentwurf einschneidende Bestimmungen. Der Zweck deS Achtsiunventages: die Schonung der menschlichen Arbeitskraft, wird vielfach vereitelt dadurch, daß die Arbeiter sich Nebenbeschäftigung suchen, möglichst eine ständige. Dies ist ange- ichtS der bestehenden starken Arbeitslosigkeit «in doppelt ungesunder Zustand. Tie einen haben