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Kasseler Neueste Nachrichten

Kasseler Abendzeitung «MZ> Hesftsche Abendzeitung

3nferlton«pretfc> a) 8in6etmif»e «uftragt; Sie etnfoalttge Anzeigen-3«tt» M. 1.20. die einfpatttge Reklame,eile M. 3,-> b) auswärtige Aufträge; Sie einsaitige Anzeigenzeile SOI. wo, die einspaltige Reklame,eile M. SM alle« einschliebüch Teuerung«,Uschlag und Anzeigensieuer. gut Anzeigen mit besonder« schwierigem Satz hundert Prozent Ausschlag yür die Richtigkeit aller durch Fernsprecher abgegebenen Anzeigen, sowie für Aufnahme- baten und Plätze kann «ne Gewähr nicht übernommen werden. »ruderet: Schlacht- hokstratze 28/30. Geschäftsstelle: Kölnische Straße ch Telephon Nummer 951 und 952.

Nummer 199. Fernsprecher 951 und 952 Donnerstag, 1. September 1921 Fernsprecher 951 und 952 11. Jahrgang.

Die Raffelet Neuesten Nachrichten erscheinen wöchentlich sechsmal und zwar a bene ä. Der AbonnementSprei« beträgt monatlich SM Mark bei freier Zustellung inS tzauS. An«- wärt» durch die Poll bezogen 6.80 Mark monatlich einschließlich Zustellung. Bestellungen werden lederzzit oon der Geschäftsstelle oder den Boten entgegengenommen. Studer et, Perlag und Redaktion-. Schlachthofstrabe 28/80, stur unverlangt ein gesandte Beiträge kann die Redaktion eine Berantwortung «der Gewähr in keinem stalle übernehmen. Rückzahlung de« BezugSgeldeS oder Ansprüche wegen etwaiger nicht «rdnnngtzmäbiger Lieferung ausgeschlossen.

Mchwirlmg -es Gnesbacher Mordes.

Die MiMarden.

Kein Ausweg ans der Finanznot?

Da die Ziffern deS ReichShauShaliez in fort« gösetztem Mutz sind, kann man sich mit runden Gummen begnügen, wenn man nach den zur Deckung des FehLbetrages erforderlichen Mitteln Umschau HM't. Der ReichSsinanzSedars belauft sich aus rund hundertfünfzig Milliarden Mark, von denen durch die bisherigen und die im Herbst zu bewilligenden Steuern günstigenfalls rund hundert Milliarden Mark gÄeclt werden. Für sünfzigMlliarden Papiermark muß noch D ek- kung geschafft weiden, wenn der Reichshaus- halt in Einnahmen und Ausgaben sich ausglei- chcn soll. Ueber die gefährlichen Folgen der De- fizitwirtschast kann es nur eine Meinung geben: Der Wert der deutschen Mari sinkt, die Löhne steigen, die Preise heben sich zum Weltmarktpreis und die Konkurrenzsähigleit der deutschen An- dustrie geht stückweise verloren. Wer gegenüber der Lage Deutschlands nicht gänzlich blind -ft, muß erkennen, datz mit den Mitteln der zünftigen Nnanzwissenschscrft und der alten soliden Fina.iz- pvaxis die uns obliegenden Aufgaben nicht gelöst werden können. Es kann sich nur um eine Ab­wägung des Für und Wider handeln Wir müs- sen uns bei der Beurteilung der ergänzend:» FinanMaß nahmen, die unbedingt kommen müs. sen, stets vor Augen halten, daß ein Fort- dauern der Notenprvduktion und Aner­kennung der Fehlbeträge als dauernde Einrich­tung mit Gewißheit den Bankerott dez Staa­tes und der Wirtschaft zur Folge haben muffen Fedes M-ttel, das Aussicht gewährt, dies Äw- hangnis von unS fern zu halten, muß studiert und gegebenenfalls trotz gewisser Bedenken in Angriff genommen werden.

In der Pariser Zeitung .Journal des Dr- bats" ist behauptet worden, auf den Plan der Reichsrrgierung (Heranziehung der Sach­werte zur Reparation) sei verzichtet worden, weil die Industrie und besonders die Land - wirtschaft sich mit Energie dagegen ausge­sprochen hätten. Augenscheinlich beziehen sich dies« Bemerkungen auf die in einer Denkschrift deS ReichSwirttchastsmimsteriums vom 27. Juni gemachten Vorschläge. Diese Denkschrift ist .ge­heim" waS jedoch nicht gehindert hat, daß selbst Einzelheiten in der Oeffentlichkeit bekannt geworden sind. Das Wirtschaft-Ministerium be­rechnet die Gteigerung der Erträge in der L a n d- wirtschafi auf das Mus- bis Sechsfache Ser FriedenSzeit: beim städtischen HauSbe­sitz soll nach einer teilweisen Lockerung der WohnungSbcwirischaftuna doS Dreifach« des MietsproiseS der FriedenSzeit erreicht sein. In der Denkschrift wird die Eintragung einer Grundschuld empfohlen, die bei der Sandwirt- schast zwanzig Prozent, beim städtischen Hausbc- sitz fünfundzwanzig Prozent des Ertragswertes auSmachen soll Die Grundschuld soll bei der Landwirtschaft mit vier Prozent, beim städtischen Hausbesitz mit viereinhalb Prozent verzinst wer­den. Bei den ge wer blichen und k om m e r - ziellen Unternehmungen ist die Ausstellung von Gsnnßscbeinen an das Reich vorgesehen, wo­durch dem Reich zwanzig Prozent der gesamten Erträge (also nicht nur der aus geschütteten Di­videnden) zugcführt werden soll. Der Betrag, der dem Reiche aus dieser Beteiligung zufließen würde, wird anfangs auf 12,8 Milliarden Mark jährlich, später auf siebzehn Milliarden Mark ge­schätzt. Dieser Beim« reicht also nicht aus. um die Fehlbeträge ftn öffentlichen Haushalt zu dek- ken, selbst wenn wider Erwarten eine Steigerung der Etträge in der deutschen Wirtschaft eintreten sollte.

Die andere Möglichkeit, die ins Auge gefaßt wurde ist die, die geplante ReichSbetei- ligung als Grundlage füt große Kre- dit-Operationeu ,u benutzen. Die Genußscheine bei Reiches (bei gewerblichen und tommer- iftellen Unternehmungen) sollen kein Stimm­recht besitzen, sodaß der etwaige UÜbergang sol, cher Rententitel an Ausländer die Ueberfrem- dungSgefcchr für die deutsche Wirtschaft nicht stri- gern würde. Für zweckmäßiger hält da.? Reicks- wirtschastSministettum anscheinend die Einbring- latfl der Titel in eine öffentliche Bank, die dage­gen analog den Pfandbriefen neue Gene- ralpapiere ausgeben würde. Es ist unbestreit­bar, daß durch solche Finanzmaßnahmen eine mechanisch-gleichmäßige und daher in vielen Fällen nicht gerechte Belastung der deutschen Produktion-Unternehmungen stattsin- den würde. Dies würde bis zum gewissen Grade die so Wünschenswert!: Intensivierung ftn. ferer Wrtschaft stören. Wichtiger erscheint dage­gen der Einwand, daß die Errechnung der Er­träge bei gewerblichen und kommerziellen Unter« nechnungen praktisch nur nut sehr großem Zeit- und Unkostenaustvand geschehen könnte, ohne daß aber die Gewähr füt die Richtigkeit einer solchen Rechnung bestünde. Es ist auffallend, wie w e n i g die einzelnen deutschen Parteien rmd diegtlßenOrganisatioilen fi* mit der Lösung des deutschen Finanzproblem» be- toäftiflen. 3)iit einer auch noch so tiefgründigen

und zutreffenden Kritik von RegicrungSvor- schlägen ist es nickt getan. Man spricht bereits von einem wahrscheinlichen Mißerfolg der deutschen Finanzpolitik. In der Mehrheitsso­zialdemokratie, die bekannttzh zu der Regie­rungskoalition gehört, sind Bestrebungen im Gange, die Wirth'schen Finanzgesetze wie sie heute vorliegen zu Fall zu bringen. Träfe dies ein, so würden neue Wahlen für den Reichs­tag zu erfolgen haben. Mindestens also würde abermals ein großer Rückschlag in der Reichs- sinanzpolitik entstehen und durch einen neuen Mann abgelöst werden, der auch wieder von vom anfangen würde. Zaghaftes, tateitloscS Warten ist in unserer gegenwärtigen Lage eben, so schlimmer wie selbst ein Fehlgriff in der Wahl der Mittel. Dr. C. (W. W.)

Sine neue Verordnung.

Da» Tragen militSrischer Uniformen.

(Privat-Telegramm.)

Berlin, 3L August.

Auf Grund deS Artikels 48 der Verfassung des Deutschen Reiches hat der R e l ch 8 v r S s i. d e n t zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Otdnuug für da« Reichsgebiet fol­gendes verordnet:

1. Au unbeschränktem Tragen der mili­tärischen Uniformen sind nur die Ange­hörigen der Wehrmacht berechtigt. 2. Ehemalige Angehörige der bewaffneten Macht, denen die BerechttMNg zum Tragen der Militär-Uniform verliehen worden ist, dürfen hiervon bis auf wei­teres mir aus besonderen Anlässen Gebrauch machen, die der Reichskanzler bestimmen wird. 3. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe von fünfhundert bis zehntausend Mark bestraft und haben den Verlust der Berechtigung zum Tragen der Uniform zur Folge. Wer militärische Uni­formen trägt, ohne daß ihm 6le Berechtigung hierzu verliehen wurde, oder nachdem ihm die Berechttgung gemäß Abs. 1 verlustig gegangen ist. wird anstelle der im Paragraph 60, Ziffer 8, des ReichSstrafgesetzbucheS vorgesehenen Strafe mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft. Der Reichspräsident: g-z. Ebert. Der Reichskanzler: gez. Dr. Wirth.

Leitung-Verbote.

Berlin, 31. August. (Telegraphische Mel- düng.) Auf Grund der Verordnung deS Reicks. Präsidenten vom 29. August verbot der Reichs- Minister des Innern das Erscheinen folgender Zeitungen auf vierzehn Tage: DasDeutsche Abendblatt" dasDeutsche Tageblatt",Deutsche Zeitung" (Berlin), dasDeuffche Wochenblatt" (Berlin-Friedenau), dasSpandauer Tageblatt" (Spandau),Miesbacher Anzeiger« (Miesbach, Oberbayern).Völkischer Beobachter",BölN- sckeS Tageblatt" (Spandau),Münchener Be­obachter (München),Süddeutsche Zeitung" (Stuttgart),Hamburger Warte" lH«mtburg).

Die Kundgebungen.

MaffenumzLge in Braunschweig.

(Prival-Telegramm.)

Berlin, 31. August.

Wie miS Braunschweig berichtet wird, hat gestern nachmittag die gesamte Arbeiterschaft und auf Beranlaffuna des «Hewerkschaftskartell-, gestern nachmittag die gesamte Arbeiterschaft und ein Teil der staatlichen, städtischen und Privatbe. amten eine Demonstration unter der Parole .,Gc, gen Lebenümittelwucher, gegen politischen Mord und für die sozialistische Republik" veranstaltet. Sämtliche Betriebe wurden um 2 Uhr geschlossen. Rach einer Versammlung auf dem Schloßplatz bewegte sich ein DemonstrationS- zua in Stärke von zwanzig bis dreißigtausend Personen durch die Straßen der Stadt. Die Kundgebung ist ohne Zwischenfall verlaufen. Der sozialdemokratische Bezirksvorstand in Leip, zig hat sich zweimal an die Parteileitung der Un­abhängigen gewandt, um eine gemeinsame Pro­testkundgebung gegen die Reaktion herbeizufüh­ren. Die Unabhängigen haben das Angebot beidemale abqelehnt. Sie bestehen auf ihre? eigenen Demonstration.

SewaNversulve in München.

München, ZI. August. (Prrvattelegramm) Gestern abend versuchten Truvps junger De­monstranten 'n die innere Stadt eiiiziivring.-n. mn autz dem Polizeigefängnis verhaftete Kom­munisten zu befreien. Die Polizei traf rechtzei­tig Vorkehrungen und drängte die Demonstran- ten in die Nebenstraßen ab. Dje Nacht ist in München ruhig verlausen- Die heute einbentfe- neu Masse«Versammlungen für die Re­

publik und gegen die Ermordung Erzbergers sind unter freiem Himmel verboten worden.

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Ausnahmezustand aufgehoben.

Berlin, .31. August. (Privattelegramm.) Der Reichspräsident erläßt eine Bekanntmachung, durch die der Ausnahmezustand in Mit teldeutschland mit Wirkung vom 1. Srp tember ab ausgehoben wird.

Verfolgung der Mörder.

Schwierigkeiten bei der Nachforschung.

(Eigene Trahnneldung.)

Basel, 31. August.

DieNationalzeitung" in Basel (Schweiz) weist in einem Telegramm darauf hin, daß dir Erklärung der deutschen ReichSregierung ben Mord an Erzberger zu einem politischen Verbrechen gestempelt Hobe. DaS schließt aus. daß die Mörder, wenn sie in der Schweiz weilen sollten, an Deutschland ausgeliefert wür­den. Nach der jahrelang geübten RechtsanS- legung durch die Schweizer Bundesbehörden ge- hört auch ein Mord aus nur polittschen Gründen zu den Verbrechen, wegen der die Schweiz nicht ausliesert. Sie würde natürlich auch nicht die Mörder im Bundesgebiet dulden, sondern sie festnehmen, bis die Verhandlungen mit Deutsch­land den politischen Charakter des Mordes er­geben hätten. Auch derZüricher Tagesanzeiger" meldet aus Bern: Politische Mörder würde der Bundesrat nicht auSlicfern, sie aber an die Grenze schaffen taffen, wenn nach dem schwei­zerischen Recht eine Aburteilung in der Schweiz selbst nicht in Frage kommen sollte. -

Auf der Suche tn der Schweiz.

Basel, 31. August, (eigener Drahthericht.) DerBaseler Anzeiger" meldet, daß ein Unter­suchungsrichter deS Landgerichtes Offenburg in Bafel eingetroffen ist, um eine Spur der Mörder Erzbergcrs in der S ch w e i z zu »erfolgen. Dem Blatte zufolge liegen bestimmte Anhaltspunkte dafür vor, daß die Mörder oder ihre Mithelfer schon am Mordtage mit dem v-Zuge aus Offen- bürg in Basel angekommen sind und jedenfalls auch vollgültige Pässe vorgezeigi haben, die ihnen dann den Weg in die Schweiz öffneten.

QlNvlg von Hirsctzfeid entlassen.

Berlin, 31. August. (Eigener Drahtbericht ) Der ehemalige Fähnrich Oltwig von Hirsch- seid, der seinerzeit das Attentat aus Erzbir- ger verübte, hat sich, wie das württeMbergische Landespolizriamt mitteilt, seit Juni in Calm­bach bei Neuenburg aufgehalten. Dort Hai er sich auch am Tage der Mordtat an Erzberger be­funden nnd nachqewiesenermaßeu sich nicht vonCalmbach entfernt. Er reiste am Mou. tag von dort ab, um sich zunächst zu feinen El­tern zu begeben und dann in die Strafanstalt Tegel zur Perbüßung seiner Strafe zurückzukrh- ren. Er ist bereits int Landgericht l in Berlin vernommen worden und wurde nach Ausnahun: des Protokoll- entlassen Die sestgenomme- nen Eltern von Hirschfelds haben gegen ihre Festnahme, die sie als -ungesetzlich bezeichnen, Beschwerde eingelegt. Sie sind bereits wieder auf freien Fuß gesetzt worden.

Erzbergers Beisetzung.

Starte» Zustrom von Fremden.

(Eigener Drahtbericht.)

Bieberach, 31. August.

Für die heute stattftndenden Beisetzungsfeier- lichkeiten für den ermordeten Abgeordneten Srz- bergrr, treffen ans der Umgebung von Bieberach gewaltige Zuströme wm Teilnehmern ein, insbe sondere auS der Bauernschaft. Die Polizeibe­hörden haben umfassende Vorbereitungen getrof­fen, um dir Ruhe und Ordnung ausrecht zu er­halten. Wie bereits gemeldet, wird ein Teil der ReichSregierung an den BeisetzungSfeier- fWeiten teilnehmen. Reichskanzler Dr. Wirth, der Präsideitt deS Reichstages, Loebe, auch Nnn- ziuS Pacelli sowie mehrere Mitglieder der würt tembergtfichcn Staatsregicrung und zahlreiche Abgeordnete haben ihr Erscheinen zugesagt. An der Begleitung des Reichskanzlers befanden sich der Chef der Reichskanzlei Staatssekretär Hämer, sowie der Staatskommttsar für die öffent- liche Ordnung Weidtmann. Mit diesen Herren begaben sich auch Vertreter des Reichswehrmini- steriumS nach Bieberach. Reichskanzler Dr. Wirth wird dem Verstorbenen am Grabe einen Nachruf widmen.

Der Achtstundentag.

Der neue Gesetzentwurf.

ES ist für alle DerufSgruppe» wissenswert wie »ach dem neuen Gesetzentwurf über die Ardeit«,e«t die Frage der achtstündigen Ar beit geregelt werden fall. Ans Berline Slcgierunzskrrisen schreib« man un« darübe

Der Entwurf eines Gesetzes über die Ar- eitszeii der gewerblichen Arbeiter ist vom Leichswirtschaftsministerium dem Reichsrat und Aeichswirtschastsrat vorgelegt worden. Er soll )ie endgültige Regelung des gchfftün- aigen Arbeitstages bringen, die am 23. Novem­ber 1918 vom Demobilmuchuugsamt gesetzlich >in geführt worden war. Aber die Anwendung war in ihrer Geltungsdauer nur bis zum 31. März 1922 befristet. Tie bisherigen Er­fahrungen mit dem gesetzlichen Achtstunden­tag im Wirtschaftsleben finden naturgemäß in der neuen Gesetzesvorlage ihren Niederschlag. Ebenso sind die Beschlüsse dez Jnternattonaleii Arbeitsamtes in Washington vom November 1919 berücksichtigt, wenn auch Deutschland dabei nicht Mitwirken konnte. Grundlegende Bor- schrift des neuen Gesetzentwurfes ist, daß die werktägliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen acht Stunden nicht überschreiten darf. Natürlich steht einer Vereinbarung kürzerer Ar­beitszeit nichts im Wege. Eine gesetzliche Son­derregelung in dieser Hinsickft ist für den Bergbau in Vorbereitung. Eine VeMnge« rung der Arbeitszeit-r ausgefallene Arbeits­stunden ist im Entwurf vorgesehen, doch nur um eine Stunde am Tage. Diese Beschränkung ent­hält daS Washingtoner Ablornmen. Aber ange­sichts der schwierigen KohlenLage ist eine beson­dere Ausnahmebestimmung für toeiter« gehende Verlängerung der Arbeitszeit einge- fügt Betriebe, die ihrer Natur nach

an Sonn, und Feiertagen nicht unterbrochen werden können, finden beson­dere Berücksichtigung. Wr sie ist eine sechÄind- sünfzigsüii'.dige Arbeitszeit im Durchschnitt von drei Wochen vorgesehen. Von einer Regelung der Sonntagsarbcit überhaupt nimmt der Ge­setzentwurf Abstand, da hier eine besondere Re­gelung erfaßen wird. Das neue Gesetz umfaßt oiegewerblichen Arbeiter in allen Gewerbe­betrieben, ohne Rücksicht aus die Zahl der be# schästiaten Arbeiter. Werkmeister und Techniker sind ebenfalls eingeschlo-ssen, weil ihre Tätigkeit mit der Arbeitszeit der Arbeiter eny verknüpft ist. Wr

Frauen und jugendliche Arbetter sind besondere Schutz-Vorschriften eingefügt. Kinder unter vierzehn Jahren dürfen überhaupt nicht mehr g- werblich beschäftigt werden. Eine Ausnahme ist möglich in den behördlich geneh­migten und überwachten Fachschulen. Als jugend­liche Arbeiter gelten Personen beiderlei G-'- schlechts von mindestens vierzehn und unter acht- zehn Jahre». Damit ist, weitergehend als die Gewerbeordnung, der Schutz auf die jungen Leute von sechzehn bis achtzehn Jahren ausge­dehnt. Die Beschäfttgung von Arbeiterinnen vor und nach ihrer Niederkunft findet ihre Regelung von nun an nach einheitlichen Bestimmungen. Mt unvermeidlichen Abweichungen vom Acht- stundentag befassen sich die Ausnahmebestimmun­gen. Sie gelten für die Fälle außergewöhnlicher Häufung der Arbeit, in Notfällen für Saison- bet r i e b e und Gewerbe, die von der Witte­rung b-ffonders abMigig sind oder in engem Zusammenhang stehen mit der Landwirt­schaft. Notwendige Ueberarbeitcn dieser Art bedürfen jedesmaliger behördlicher Genehmt> gung. Außerdem ist die Anhörung des Bezirks­und Reichswirrschaftsrates Vorgoschri eben, so daß diese Ausnahme fälle nur auf wirklich drin- scn&e tgötte beschränkt sein werden. Nicht

Heimarbeiter unterliegen grundsätzlich dem Gesetz des Acht­stundentages. Freilich wird eine Ueberwachung nicht möKich sein. Selbständige Handge- werbetreibende sind ausgenommen. Für die im Perkehrsgewerbe beschäftigten Personen wird auch in dem neuen Gesetze der Achtstunden­tag berbehaften. Jedoch ist eine gewisse Be­wegungsfreiheit zu Vereinbarungen zwischen Ar- beiinehmerverbänden und Betriebsleitungen vor- gesehen. Strafbestimmungen richten ich wie bisher nur gegen den Arbeitgeber. Die Arbeiter werden straffrei werden. Denn bei Verstößen der Arbeiter gegen die Bestimmungen des Achtstundentages wird es sich meist um Mas- senvergehrn handeln. Die Bestrafung wäre nur sehr schwer durchzuführen. Hinsichtlich der Nebenarbeit

der gewerblichen Arbeiter enthält der Gesetzent­wurf einschneidende Bestimmungen. Der Zweck deS Achtsiunventages: die Schonung der mensch­lichen Arbeitskraft, wird vielfach vereitelt da­durch, daß die Arbeiter sich Nebenbeschäftigung suchen, möglichst eine ständige. Dies ist ange- ichtS der bestehenden starken Arbeitslosigkeit «in doppelt ungesunder Zustand. Tie einen haben