Einzelbild herunterladen
 

Hessische Abendzeitung

'»r

e

K

Xie Kasseler Neaefien Nachrichun erscheinen wächenlekch lechkniai und zwar abend«. Ter AaonnementSrreiL beträgt monetl 1.50 Mark bet freier Austellunz in« Hau«. Bestellungen werde» jeberzeU een der Leichastsfielle ober den Boten entgegengenommen. Xruderet, Setlap und Siebenten Schlachthosslraße 28/30. Für unoerlangt eingesandte Beiträge kann die Redaktion eine Verantwortung ober Sewähr m feinem »alle übernehmen. Rüchzahlung bei Bezug-gelbe« ober Ansprüche weg en eiwaigerniLtorbnungSmästiperLteserung ausgeschlossen.

Jnsertion»r>reile. ») Einheimische «usträg«: Die einspaltige Z>ijeigen-Relle 60 Pfg. (ein- ! schließlich Teuerung«,Uschlags, die einspaltige Reklamezeile M. 1.10 setnschließklch Taierung«. i ,Usch lag», b) LuSwarüge «usteäge: Sie einspaltige Anzeigenzelle 40 Pfg. und SO»/, Teuerung r» i ^i(*lag, die einspaltige Reklamegeile M. MO und 50% Den ernngSzuschlag. Für oie I Richligleit aller durch Kern'precher aufgegebenen Anzekgen. sowie für «nfnahmedalen i und Plätze leine Gewähr. Geschäftsstelle: Kölnische Straße 5. Telephon Nr. 951 a. 952. *

Nummer 317

DierrsLag, 16. Dezember ISIS

Fernsprecher 951 und 952.

S. Jahrgang

Fernsprecher 951 und 952.

823

Heue Vereinbarung der Merten in London.

Zis ÄstteserungsfraZe.

Gesetz zur Bestrafung von jdeiegsverbrechen.

Der deutschen Acttio naiversammttmg ist em heben Paragraphen umfassendes Gesetz zugeaan- gen, wonach dieKriegsverbrechen und Kriegs­vergehen durch Deutsche", die dis zum 28. Funi 1919 verübt worden sind, vomdcutschen Ge­richt 6 e ft r a ft werden Men. Das ist auch so eine Neuerung, die es früher nicht gab und die beispielsweise bei unseren Feinden nicht möglich wäre, weil sie von vornherein leine Schuld ihrer- seits anerkennen und auch nicht anerkennen wür­den, wenn sie den Krieg verloren hatten. Wir Deutsche können es aber nicht lassen, bei uns selbst nach Schuld zu suchen, damit wir die Geg­ner Wei Maschen helfen. Beweis: Untersuchungs­ausschuß und Veröffentlichung unserer Kriegs­akten. Mit diesem besonderen Falle, wonach die hn Kriege begangenen Verbrechen und Vergehen bestraft werden sollen, hat es allerdings eine eigene Bewandtnis. Das neue Gesetz soll zugun­sten unserer Landsleute geschaffen werden, um die von den Feinden beschuldigten Personen dem feindlichen Gekickst nicht ansliefcrn zu müssen. So kurz das Gesetz ist, so bedeutungs­voll ist es auch.

Tie Auslieserung-Sfrage spielte bei allen Ver­handlungen des letzten Jahres zwischen Deutsch­land und der Entente eine geradezu entscheidende Rolle. Es ging uns fast kaum eine Ententenote zu, in der nicht gerade diese Frage aufgeworfen wurde. Wan unterstellte uns die Absicht einer Verheimlichung der den deutschen Staatsangehö­rigen zur Last gelegten Vergeben, und wiederholt konnten wir der Auffassung begegnen, als woll- icn wir uns einer Sühne entziehen. Die deutsche Regierung hat in vielfältigen Verhandlungen die i?V'b°T schon stattfefundeu haben, Vorschläge gemacht, daß von der im Friedensvertrage vor­gesehenen Auslieferung bestimmter Persönlichkei­ten an die Entente abgesehen werde. Vor allem war für diesen Vorschlag die Rücksicht aus die innerpolitrsche, heute noch gor nicht abzusehende Wirkung einer derartig ungemein demütigenden Maßregel bestimmend. Man hatte der Meinung Ausdruck gegeben, daß aus Grund des Entcnte- materials, aus das wir ja mtu einmal angewie­sen sind, die betreffenden Personen vor deutsche Gerichte gestellt und gegebenenfalls abgeurteilt werden sollten. Die Entente-Inter­essen sollten durch die Hinzuziehung besonderer Vertreter gewahrt werden. Aber auch dieser deutsche Vorschlag ist abgelehnt worden.

Es gibt jetzt nur noch einen einzigen Aus­weg, um unter Umständen die Erfüllung jener fürchterlichenBedingungen" M vermeiden. Die Regierung erblickt diesen Ausweg darin, daß sie von sich aus durch ein von der deutschen Volksvertretung zu genehmigendes Gesetz die Beftrvsung von Kriegsverbrechen und Krieasver­geh en einleitet. Es ist selbstverständlich, daß die­ses Gesetz keineswegs den Charakter eines Aus­nahmegesetzes haben kann und haben darf. Es ist vielmehr selbstverständlich, daß die in der Verfassung, wie in den geltenden Strafgesetzen vorgesehenen Rechtssicherungen durchaus Anwen­dung finden. Das gilt auch für die Art und das Maß der gegebenenfalls zu verhängenden Stra­fen, für welche die Bestimmungen des Straf­gesetzbuches richtunggebend sind. Die Reichs- regirrung beabsichtigt, dieses Gesetz noch vor der Weihnachtspause in der Nationalversammlung zur Erledigung zu bringen. Man glaubt in re­gierenden Kreisen, insbesondere nach den Infor­mationen unserer Unterhändler in Paris und namentlich des Ministerialdirektors Simson, der als Chef der Rechtsabteilung im Auswärtigen Amt an diesen Entwürfen hervorragend mitge­arbeitet hat, daß die Tatsache der Einbringung und der Annahme eines solchen Gesetzes die Geg­ner zu einer entgegenkommenderen Beurteilung der gesamten Auslieferungsfrage veranlassen könnte. Ob und wie weit diese Erwartungen be­rechtigt sind, muß man freilich nach allen Erfah­rungen. die wir bisher gemacht haben, mit größ­ter Zurückhaltung abwarten.

Im Nachstehenden geben wir den Wortlaut des Gesetzentwurfes wieder: 1. Bei Verbrechen oder Vergehen, die ein Deutscher im In- oder Ausland währenddes Krieges bis zum 28. Juni 1919 gegen feindlich« Staatsangehörige oder feindliches Vermögen begangen hat, ist das Reichsgericht für die Untersuchung und Entscheidung in erster und letzter Instanz aus­schließlich zuständig. 2 Der Oberreichs-An­walt ist verpflichtet, nach deutschem Rechte straf­bare Handlungen der im Paragraph i bezeichne­ten A. r auch darm zu verfolgen, wenn die Tat hn Ausland begangen und durch die Gesetze des Ortes, wo sie begangen ist, mit Strafe bedroht ist. 3. Das Verfahren richtet sich, soweit dieses Gesetz nickst anderes bestimmt, nach den Vor­schriften, die für das Verfahren vor dem Reichs­gerichte in erster und letzter Instanz gelten. 4. Die Geschäfte, die im Paragraphen 72 Absatz 1 des Gerichts»)crsassungsgesetzes der Sftaflammer des Landgerichts zugewiefen sind, hat der erste Strafsenat des Reichsgerichts zu erledigen. Tas Hauptverfahren findet vor eurem der übrigen

Senate des Reichsgerichts statt. 5. Eine gericht­liche Voruntersuchung ist nur bei Verbrechen not- wendrg. Eine Entscheidung über die Eröffnung dos Hauptverfahrens findet nicht statt. Der Oberreichsanwalt reicht die Anklage bei dem er« lennenden Senat ein. Der Vorsitzende des Se­nats beraumt den Termin zur Hauptverhand­lung an. Dem Angeklagten wird die Anklage mit der Terminsanberaumung zngestellt. 6. Der Ver­letzte oder im Falle seines Todes seine Erben sind berechtigt, sich dem Verfahren als Neben­kläger anzuschließen. Der Reichsminister der Justiz kann bestimmen, daß auch andere Perso­nen als Nebenkläger zuzulassen sind. 7. Dieses Gesetz trift mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Die in diesem Zeitpunkt bei den Gerich­ten oder Staatsanwaltscha-ften bereits anhän­gigen Verfahren werden nach den bisherigen Vorschriften erledigt: der Oberreichsanwalt kann jedoch die noch nicht gerichtlich anhängigen Ver­fahren übernehmen. Wenn den Alliierten nur daran gelegen ist, eine Bestrafung der Schuldigen durchzusetzen, wenn es ihnen nicht absolut um weitere Demütigung zu tun ist, dann könnten sie sich mit diesem deutschen Vorgeben zufrieden geben und auf Auslieferung verzichten.

EWlrsch-srsKzWsche KMerZzrz. Durchsetzung der englischen Wünsche.

(Eigene Drahtmekdung.)

Haag, 15. Dezember.

Aus London wird berichtet, daß die Kon­ferenz zwischen Clemenceau und Lloyd George einen für sie befriedigenden Verlaus genommen habe. Man habe sich über politische und wirt­schaftliche Fragen, die die beiden Länder betreffen ebenso über die Politik gegenüber Deutschland peinigt. Paris soll her sitz des dauernde;/ gefchäftsführettden Ausschusses der FriedeiMonfereuz bleiben, aber die wichtigen Entscheidunzen doch den Ministerpräsidenten Englands,, Frankreichs und Italiens Vorbehalten werden, die je nackt Bedürfnis an verschiedenen Orten zusammenfteften werden. Die Teilnahme der Siegieru.bg der Vereinigten Staaten hängt von der Entscheidung dieser Regierung selbst ab. In London besteht jedenfalls der Ein­druck, daß die Vereinigten Staaten den Frie­densvertrag schließlich ratifizieren werden, wenn auch mit bestimmten Vorbehalten, denen die Alli­ierten keinen Widerspruch entgegensetzen wollen. Clemenceau, der weder nach Paris zurückgekehrt ist, hat die Pariser Presse auffordern lassen, sich noch vorläufig jeder Diskussion Wer Heu In­halt seiner Londoner Verhandlungen zu ent­halten. Diesw Wunsch bezieht sich, wie das Journal* versichert, nicht nur aus die Fragen der internationalen Poliftk, sondern auch aus die wirtschaftlichen Abmachungen zur Hebung des französischen Kredits und zur Verbesserung der Kohlenbersorgunq Frankreichs Gut unterrichtete Blätter ttehmen an, daß Clemenceau nach seiner Rückkehr nickt nur den Finanzminister Klotz, sondern auch den Minister des Auswärtigen Pichon verabschieden wird, die der e n g l i - scheu Interessen Politik aus dem euro­päischen Kontinent und in Kleinasien bisher noch einigen Widerstand entgegensetzten.

Errichtung eines Zehnerrates.

Amsterdam, 15. Dezember. (Eigener Draht­bericht.) Aus London wird gemeldet: Die Kon- sercu; in der Downing Street hat zur Errich­tung eines Zehnerrats geführt, dem die vier Großmächte Frankreich, England, Italien und die Vereinigten Staaten angehören. Llohd Ge­orge, Balfour, Lord Curzon und Chamberlain vertreten England, Clemenceau. Botschafter Cambon und WiederausbaiMlinister Loucheur Frankreich, der amerikanisch« Botschafter Davis die Vereinigten Staaten, Scia- loja und der Botschafter Fmperalis Italien Fn den Verhandlungen der französfichen und engliichen Staatsmänner wurden Fragen aller Art verhandelt und es verlautet, daß befrie- digeWe Fortschritte in allen Fragen gemacht wurden. Gegenstand der Besprechungen war un­ter anderem ein energisches gemeinsames Vor­leben der Alliierten, um das Zustandekommen es Friedens zu sichern, sowie die verschiedenen HlNdernipe aus dem Weg zu räumen, um den Völkerbund endlich zustande zu bringen.

Aus deM besetzter! Miet.

Die bedrängten Landsleute in Birkenfeld. (Vrivattelegramm.)

Frankfurt a. M.. 15. Dezember.

Fn einer Versammlung des Reichsvereins demokratische. Arbefter, Beamter und Angestell­ten berichtete der aus B i r k e n s e l d vertriebene Redakteur Kirchhoff über feine dortigen Erfah­rungen. Der Redner befaßte sich besonders neben der Kmnzeichnung kleinlicher Schikanen und bru­taler Erpressungen mit der Knebelung der Presse sowie m-t den Losreißun-zs-Besirebuugen der Franzosen, dem Unfug der .Republik' Birken- seld, sowie mit den Bestrebungen für die Rhein-

litnb Pfalzrepublik. Diese seien vorläufig an dem mannhaften Widerstand der linksrheinischen S8e= völkerung gescheitert, werden aber im Laufe der Besetzung immer wieder ausgenommen werden. Tas gesamte deutsche Volk dürfe nicht nachlassen in tatkräftiger Unterstützung der von ihm künst­lich abgeschnittenen Landsleute. Dem Vortrage schloß sich eine starke Sympathiekundgebung für die bedrängten Volksgenossen an.

DeutschLand md die Mente.

Die deuffche Note und die Gefangenen.

(Telegraphische Meldung.) j

Frankfurt a. M., 15. Dezember.

Die Frei gäbe der deutschen Gefangenen soll, wie die Frankfurter Zeitung aus Kreisen erfährt die mit der Rückbeförderung betraut sind, von Frankreich von der Annahme der alliierten For­derungen abhängig gemacht werden. Wenn Deutschland sich den Feinden mit .Haut und Haar ausliefert, will Frankreich sofort die in ihrer Hand befindlichen 450 000 denffchen Kriegsge­fangenen freilassen Ans Grund der bisherigen Verhandlungen wird in Aussicht gestellt, daß die Gefangenen dann in breiter Front rmd in tägli­cher Stärk von mehreren tausend Mann zurück­kehren werden, so daß mit der Beendigung des gesamten Rücktransports in etwa drei M o n a- lvn gerechnet werden könnte.

Unterstützung der Angehörigen.

Berlin 15. Dezember. (Telegraphische Mel­dung, l Die Neichsregierung hat sich in den letz­ten Tagen wiederum mit der wirtschaftli­chen Notlage der Angehörigen der Kriegsge- fansciten beschäftigt. Das Ergebnis war, daß den unterstützungsbedürftigen Eheftouen eine einmalige Zuwendung im ganzen bis zu zweihundert Mark und der gleich- Betrag für ickwö Kind durch Vermittlung der die Auszah­lung der Fmtzili'rnnntersttltzung besorgenden Stellen gezahlt werden wird. Auch die sonstigen Angehörigen der Kriegsgefangenen sollen eine einmalige Beihilfe bis zum Betrage von zwei­hundert Mark erhalten, soweit sie nach den be­stehenden Grimdsätzen bereits die Familienun­terstützung erhalten und demnach als bedürftig anzusehen sind. Die Ans-ahkimg der Gelder wird möglichst noch vor Weihnachten erfolgen.

Französische Hartnäckigkeit.

Genf. 15. Dezember. (Eigene Drahtmeldunq.) Das Clemenceau BlattHomme Libre" schreibt am Sonntag: Wenn die deutsche Antwortnote tatsächlich den Inhalt hat, den deutsche Zeitun­gen behaupten, so sei sie für Frankreich nnan- uehmba r. Auch zu Verhandlungen gäbe sich Frankreich nicht her, es fei denn über N-ben - free en. Nack Pariser Meldungen bat der fran­zösische Kriegs-Minister am 15. Dezember die Wiede re inrückung der Jahrgänge 1900 und 1699 zu vorübergehender Dienstleistung an- geordnet. Nack Pariser Meldungen der Züri­cher Nachrichten haben am Freitag zwei KoIo­nia lregimenter Paris auf dem Wege zum Befatzungsgebiet passiert.

Deutsch-belgische Verhandlungen.

Berlin, 15. Dezember. (Privattelegramm.) Der Vertreter der belgischen Regierung, Billet, reiste nach Aachen, um an Besprechungen mit den deutschen Abgeordneten über die Durchführung der FriedenSverhandlungin bezüglich Eupen und Malmedtz usw. teilzunehmen.

Zlsaß-lsthrinMche Fürdennmerr.

Dauernde Schwierigkeit mit den Franzosen.

(Privattelegromm.)

Straßburg, 15. Dezember.

Die elsaß-lothringischen Abgeordneten sind mit neuen Forderungen an die französische Re­gierung herangefteten. Sie verlangen die Lö­sung der Svrachenftage in Elsaß-Lothringen. fordern die Z w e i s p r a ch i g k e i t an Gerickten. in der Schule, ans der Post ,ntd Eisenbahn. Fer­ner verlangen sie. daß die Eisenbahn in Elsaß nicht an Privatbetriebe abaegeben werden und schließlich ersuchten sie die Regierung, alle Maß­nahmen «u ergreifen zur Lösung der Trans- dort-, Kohlen- und Finanzkrise, unter der einzelne elsässische Städte wie Kalmar zu- fammenzubrechen drohen.

e

Bestimmungen für Zahnheilknndige.

Straßburg. 15. Dezember (Ppipat-Tele- -rramm.) Ein Erlaß des Generalkommissars be- stimmt, daß es jedermann, der nickt mit einem Divlom als approbierter Arzt oder Zahnarzt versehen ist. verboten ist, sich zur Ausübung der Zahnheilknnde in Elsaß iLoihringen mit» derzulassen. Den Dentisten ist somit fünf, "-a untersagt in Elfaß-Lothringen die Zahn- öttlkmÄe auszuüben.

Scheidemsm.

Protest - Kundgebung des BürgerfttmS. Ein Appell an Philipp Scheidemann.

Kassel. 15. Dezember.

'Seit Sanger Zeit gab es am Sonnabend wieder eine Versammlung, in der das Bürger­tum sich ungeachtet Mer Parteischattierungen ge­schlossen zusammenfand. Der große Festsaal der Statdhalle, der 2300 Sitzplätze hat, war bis auf den letzten Saal besetzt. Darüber hinaus stan­den noch Hunderte. Viele hatten in der Erinne, rang an die Wahlversammlungen ihre Feld- stühlchen mitgsbracht. Redner des Abends war Stadtverordneter Bankiithaber Pfeiffer, der Vorsitzende beS Kasseler Bürgerbundes. Ur­sprünglich herrschte in dem Stadtparlament allerseits Einvernehmen darüber, daß der Po­sten des Oberbürgermeisters ausgeschrie­ben werden sollte, um den Allertüchtigsten an die Stelle des Oberbürgermeisters Koch zu setzen. Auch die Sozialdemokratie hatte das gewollt. Als dann die Sitzungen des vorbereitenden Ausschusses für die Oberbürgermeisterwahl be­gannen, zeigte es sich, daß die Sozalemottatie Ausflüchte suchte, bis sie dann schließlich vor zwei Wochen mit dem Verlangen hervottrai, daß Scheidemann gewählt werden soll und zwar so­fort in der nächsten Stadtverordnetenversamm­lung, der am 1. Dezember. Wenn die Absicki der Sozialdemokratie an jenem Montag geschei­tert ist, so haben wir das lediglich dem energi­schen Eintreten des stellvertretenden Stadtver- ovdnetenvorstshers Geheimrat Dr. Harnier zu danken, der unbeugsam auf dem Standpunkt ge­standen, er sei unter keinen Umständen zu haben, daß die Bestimmungen der Städteordmrng und unseres städtifcken Statuts überschritten würden, Erfreulicherweise hat die Sozialdemokratie nach- gegeben. Der Redner bezeichnete alle Einwen. düngen der Sozialdemokratie gegen die Aus­schreibung als Spiegelfechterei. Oho-Rufe und Lachen gab es. als er an die Aeußerung des Stadtverordneetn Hauschildt erinnerte, er fei überzeugt, daß die Wahl Scheidemanns auch weiten bürgerlichen Kreisen willkommen sein werde. Trostlos wäre e&, wenn ein nicht sach- männis.'chr Oberbürgermeister sich darauf be­schränken wollte, die Vorlagen durch seine Refe­renten machen ziu lassen und nur Ja und Amen dazu zu sagen. Ein solches Stadtoberhaupt wäre eine

Puppe in der Hand der Magistratsmitglieder. Richt richtig ist es, wenn die Sozialdemokraten sagen, wer als Ministerpräsident ein ganzes Volk geleitet (Zwischenruf: Verleitet!) könne auch eine Stadt wie Kassel führen. Ein konmru- naltecknisch vorgebildeter Oberbrügermeister bat bereits in anderen Städten Erfahrungen gesam­melt. Wenn mm ein Kommulnabeamter noch nicht anderswo reingefallen ist, bann macht er eben den Reinfall bei uns. Die sachlichen Gründe, die gegen eine Wahl ScheidemannS sprechen sind das Fehlen einer berufli­chen Ausbildung, die weitere Ausübung seiner politischen Tättgkeit (deren Nachteile haben wir bei Oberbürgermeister Koch erlebt) und die Tatsache, daß Scheidemann als Partei- Politiker exponiert ist, daß ihm die Un­parteilichkeit nickt zuoemutet werden kann, de für den Posten des .Kasseler Oberbürgermei­sters notwendig ist. Daß jetzt dieser Kamps ent» brannt ist, ist die Folge des erbärmlichen V er- sagens des Bürgertums bei den Wahle« im März. Das muß anders werden. Ein jäm­merlicher Wicht, der bei bett nächsten Wahlen zu Hause bleibt. (Beifall). Wie die Pinge liegen, bleibt dem Bürgertum nichts, als zu protestie­ren. Die Absicht der Versammluna ist, noch ein­mal der ganzen Stadt und vor allem der So- zialdemokratie zu zeigen, daß sich das Bürgertum unter fernen Umständen mit der Wahl Scheide­manns abfindet. (Sehr richtig?) Die Stellung­nahme der Sozialdemokratie muß für verderb- licht erachtet werden, weil sie geeignet ist, den Ke­ll en s a tz zwischen den Sozialdemo, traten und den bürgerlichen Parteien immer schärfer zu ziehen. Mr werden niemals gefunden können, wenn disfe Gegenfätz- nicht abgeschwächt werden. Stadtverordn-ter Pfeiffer schloß: Wenn es möglich wäre, möchte ich wün- chen, daß die Versammlung noch in letzter Stunde dazu dient, den chozialdnnokraten eine Warnung zu sein und die innere Kraft zu geben, ixpi Beschluß den sie gefaßt, wieder um- zustoßen, wenn nicht, daß Scbeidemann aus eige­ner Ueberzeuguna (G flächt er) Verzicht leistet. Dann sprachen Vertreter der einzelnen politi­schen Parteien viftgerlicher Richtting mit Aus­nahme des Zentrums, von dem Pfeiffer anzu­nehmen glaubte, daß vifle feiner Mitglieder mit »em Verhalten der Fraktion nicht einverstanden ind. Zunächst wiederholte

Rechtsanwalt Brill

von der Deuifchnationalen DolkSpartei noch einmal seine Anfragen an Scheid e- manit. Wenn sichSchedmiann überlege ton