9. Jahrgang
Freitag, 28. November 1919
Fernsprecher 951 und SSL
Nummer 302
Fernsprecher 951 tntb 951
ZmSlkiveisung -er französischen Lügen
über
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Das steuerfreie
Gut Kirpseden oei mvau und ennc.net en in »r- ■ i» v- v
O-Mcker Weise den BSM-er des £2
jährlich
Steuer- pstlchtisie» JabreS» etntommm
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Manteusel. bett Sanier des im Mai im Kampfe nm Rina gefallenen Kommandeurs beS Bfttrm- ttupvs der baltischen Landes wehr. Die lettischen Banden haben aus Rache mehrere Güter angezündet. Die Anzeichen dafür mehren sich, daß überall in dem acräurnten Teile Kurlands ein bolschewistischer Aufstand
Jnsertion»vretke: •) «nheimifche Auftrage: Die einspaltige Anzeigen-geile 60 Pfg. sei». scdlicgLch T«nerung»^>schlag), die einspaltige Reklamezeile ft. 1J0 (einschlieülich Teuerung». ,Uschlag», b) Auswärtig! Austrüge : Die einspaltige Anzeigen,eile 40 Pfg. mtd 50"/, Teuerung«. ,Uschlag, die einspaltige Reklame^ile M. 1.10 und 50"/. TeuerungSruschlag. — Für die Richtigkeit aller durch yern'precher aufgegedeuen Anzeigen, sowie für «ufuahinedaten und Plätze leine «ernähr. - «es-düftlstelle: SöIntfAe Straße 5. Telephon Nr. 951 u. 963.
airfftammt. Fast alle Deutschbalten, denen eS nicht aelmiaen ist. rechtzeitig mit den Truppen mitzugchen. rnüsien als verloren angesehen werden. soweit sie auf dem flachen Lande wohnen.
Rückzug der deutschen Truppen.
Königsberg, 27. November. (Privat - Tele- flramim.) Nach einer lettischen Pressemeldung ist das deutsche Korps 13 Kilometer südwestlich von Mrtau üimt »weiten Male von der lettischen Armee umzingelt worden. — Zum schleimt» gen Abtransport der deutschen Korps ans dem BalMum werden von Hamburg zwei Dampfer nach Pillau anslaufen. um die Truppen von dort nach Warnemünde zu überführen. Weitere Dampfer sollen noch in Dienst gestellt werden. — Obwohl auf Befehl der Reichsregierung alles Eisenbahnmaterial den Letten kostenlos überlassen worden ist. alaubt man nicht, daß die lettische Reaiernnn die Bandenanariffe wird verhindern können. — Der Sohn des Grafen von der Goltz veröffentlicht, die Berichte, daß die deutschen Offiziere den Truppen im Balttkinn falsche Mitteilungen gemacht hätten. seien erlogen
Zoll, daß der Täter bereits bestraft ist, eine chwerere Strafe oder andere Rechtsnach-teile an- wohen. Endlich sind noch Uebergangs- vorschriften vorgesehen, deren Ziel ist, die Pergmisiigunaen des Entwurfs den Personen, die beim Inkrafttreten der neuen Borschrist bereits verurteilt waren, in gleicher Weise zu- lommen zu kaffen, wie wenn di« Vorschrift bc- reirs vor der Verurteilung gegolten hätte Die logische Ergänzung der Bestimmungen dieses Gesetzes werden Anordnungen fein muffen, die eine unnötige Befragung von Zeugen, Sachverständigen und Beschuldigten nach erhalt men Vorstrafen ausschließen. Die Regekung dieser Dinge wird mit der ohnehin in Aussicht genommenen Neuregelung des gesamten Strafverfahrens vorMnommen werden mästen. Dr. K.
Aus dem von den Deittschen geräumten kurländischen Gebiet treffen die ersten zuverlässigen Nachrichten ein. Die bolschewistische Schreckensherrschaft hat mit Mord und Greueln begonnen. Lettische Banden überfielen, wie von dort einfictroffenen Personen berichtet wird, das Gut Kapseben bei Libau und ermordeten in be-
Deutsche Spar-Prämienanleihe
Erste Gewinnziehung im März
19 2 0
Steuer« betrag
100 M. 210 „ MO .
460
600 „ 750 „ 910 „
1080 „ 1260 w 1450 „ 1650 „ 1860 „ 2080 w
2BIO „ 2 550 H 8050 „ 3570 „ 4110 „ 4670 „ 62-.0 „ 6150 „ 7 080 „ 8040 „ 9080 „
10050 „ 11800 „ 18 600 „
Sie GrsangeAeii VEavrms.
Deutschlands Antwort an Clemeneeau. (Telegraphische Meldung.s
Berlin. 27. November.
Gestern ist in Paris die Antwort der deutschen Regieruirg ans die Kriegsgefangeneu-Note des Aviiertenrates übergeben worden. Darin wurden die falschen Behauptungen gründlich widerlegt. Unter anderem heißt es: Die stanzö- ische Regierung stellt die Behauptung ttiif, sie »abe niemals etwas anderes versprochen, als die Bestiunnungen des Friedensverttages zu erfüllen. Sie hat anfcheinend ihre amtliä>e, durch die Agenee Hamas tun 29. August 1919 veröffentlichte Bekanntmachung vergessen, die lautet: „Nm fo rafch wie möglich die durch den Krieg verursachten Leiden zu mindern, haben die Alliierten beschlossen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Friedensvertrages mit Deutschland. soweit er die Heimschaffung der deutschen Gefangenen betrifft, vorzudatieren. Die Arbeiten der Heimschaffung (Operat'ous de repatriement) werden sofort beginnen, und zwar unter Leitung einer tnttcraöiierien Kmumifston, der nach ilntrostsetzung des Friedensverttages ein deut- fcher Vertreter beigt geben werden soll."
Hauptgewinne
10 ... 1.000.000 Mark
genommen worden fei.
BolschewMche KerstZrrrng.
Die Deuttchbalten in großer Gefahr.
(Privattelegramm.)
Königsberg. 27. November.
Nur noch schriftlich.
Berlin, 27. November. (Privattelegramm.) Die weiteren Verhandlungen mit Frank- reich und den Alliierten fallen nur noch schriftlich und durch die ständige deutsche Vertretung in Paris geführt werden. Die deutsche Sonder- de legal ton fährt nicht mehr nach Paris zurück. — Die 'Havas-Telegraphenagentur berichtet, daß die Note GlemenceattS über die Zurückhaltung der deutschen Kriegsgefangenen vom srangösifchen Ministerrat einstimmig gebilligt uns vom Alliiertenrat ohne Widerstand zur Kennt-
Der ZetriebsrUe-Gesetzentwurf.
Erftrebung eines Kompromisses. (Privattelegramm.
Berlin. 27. November.
Das Kompromiß über die Betriebsrätefrage ist bis beute stüb noch nicht zustande gekommen. Auch gestern abend waren wieder die FBHrer der Mehrhcstsvarteien versammelt, um über das Kompromiß zu beratschlagen. Heber den Bi« lanzparagraphen ist überhaupt noch keine Einigung erreicht. Heute vormittag soll der Ausschuß zunächst nur den AufsichtSratspa» raqraphen in erster Lesung erleb'.gen. Nachmittags werden die Vertteter der Mehrheits- sraktioncn ihre verttaulichen Besprechungen fort- setzen und Frestaa wird di« Entschekduna fallen, ob der bisherige Regiernngsblock zufammen bleibt. — Unter gewissen Bedingungen sind dir Demrckraten bereit, für die Vertretung von einem oder zwei Mitgliedern der Betriebsräte im Aufsichtsrat zu stimmen. Durch den Reichs- Wirtschaftsrat soll aber ein DisPenS zuaelas- sen werden für die Falle, wo die Gefährdung des Gesamtwirtschaftslebens oder Staatsinteres. ses befürchtet werden könnte.__________________
Neuer Stsuereuttvurs.
Die Reichseinkommensteucr.
Die in Aussicht genommene Reichseinkom - mettstEr liegt »n Enstvurs vor, dessen Sätze natürlich noch von der NationaWersaimimlung abgeändert werden können. Jimnerhin sind die Tarife so einschneidender Art, daß man sich an ihrer Hand klar machen muß, wie die einzelnen Steuerstufen von ihnen getroffen werden. Bei einer Umrechnung der mitgeteilten Tarife auf die Stufen der einzelnen JaHreseinkommen ergibt sich folgendes Bild:
Steuer-
.Jabre?- etufomtnen
über 550C0 M. , 66060 , _ eiooo „
«fiono „ , 7109» „ „ 7-, 0C9 „ „ stoeo „ , 8600 > „ , 91000 „
„ 101 MO „ 111000 „ 121000 ..
, 131000 „ „ 14! 0'0
181000 „ „ 181000 „ „ 291000 „ „ 231000 „ „ 261 MM „ „ 301000 „ „ 851090 r „ 401000 „
. 451- 99 „
VorstrasmÄuskunst.
Beschränkung und Tilgung von Vermerken.
Dor Nationakverfammlung ist ein bemerkens- Wortes Gesetz zugegangen. Es bettisst die Auskunft über Vorstrafen und gegsbenensalls die Tilgung von Strafvermerken. Dieses Gesetz ist nicht aus der jetzigen Zeit geboren. Schon im alten -Staate wurde nicht nur von den zünftigen Rechtsgelehrten, sondern auch von den Parlamentariern und aus dem Volke selbst die Forderung erhoben, daß der Makel, der nun einmal durch eine Bestrafung an einer Person haftet, auch abgestteist werden kann, um ietuanbeni das Fortkommen in der bürgerlichen Gesellschaft zu ernröglichen. Der Charakter einer Bestrafung als eines die Ehre des Bettesfenden berührenden Makels ist ja steil ich mit eine der stärksten Garantien für die Abschreckungstheorie der Bestrafung an sich. Aber es gibt auch zahllose Fälle, bei denen eine, wenn auch leichte, Vorstrafe entern Menschen wie ein Bleigewicht angehängt bleibt, auch wenn er sich' in feinem späteren Leben bemüht, den Makel einer Vorstrafe von sich obzufttetfen. Manche willige und durchaus gute Kraft ist der Gemeinwirtschaft entzogen worden, weil die Tatsache einer Vorbesttafung, auch wenn sie geringfügiger Natur war, seinem Fortkommen immer hindernd im Wege stand.
Es entspricht nur dem allgemeinen Rechtsempfinden, wenn mH dieser bisherigen Anschauung gebrochen wird. Daß das bisher noch nicht möglich war, hatte darin seinen Grund, daß die Strafe immerfort im Strafregister stehen blieb und bei irgend einer Gelegenheit dann doch, und zuweilen ohne Gründ und ohne Not, ans Licht gezogen wurde. Mit diesem Mißstände will nun das erwähnte Gesetz brechen. Jh-m liegt der Gedanke zu Grund«, daß eine Bestrafung an Bedeutung für die Bewertung der Persönlichkeit des Betreffenden immer mehr verliert, eine je Sre Zeitspanne seit der Verurteilung ver- n ist. Des weiteren ist der Gedanke maß- aebend, daß dann auch notwendigerweise ein Zeitpunkt eintreten muß, in dem die Besttafung jede Bedeutung verloren hat. Demgemäß bestimmt das neue Gesetz im grundlegenden Paragraphen 1, daß über Verurteilungen, die im Strafregister ausgenommen sind, nach Ablau einer bestimmten Frist nur noch beschränkt Auskunft zu erteilen ist, und daß des weiteren nach Ablauf einer wetteren Frist der Sttaf- vermerk überhaupt getilgt wird. Der Bereich der Verurteilungen ist fehr West gezogen, nur
Zahlung ab.
Der Entwurf weift eine weitgehende Staffelung aus und erfaßt die hohen Einkorn- men in starkem Maß«, während die kleiner Einkommen tunlichst geschont werden sollen. Tas wird dadurch erreicht, daß di« svgewamtten Rw» seneinkommen schärfer hetangozogeN werden. Ob man sticht «ms bevölkerungspolitischen Rück- sichten den steuerfreien Einkommenstcil für die zur Haushaltung des SteuerpMchtige« z-ählenden Personen hätte heraufsetzen können, sollte noch in der Nationalversammlung ein« gehend untersucht werden; ebenso, ob sich näht für die ersten, zweiten und dritten steuerpflichtigen 1000 Mark eine Verringerung der Steuerbe« tröge erreichen läßt. Tie Lebensbedürsstiff« sind gerade auch in den letzten Jahren noch derartig gewachsen, daß man Personen mit nicht mehr als 4000 Mark Einkommen kaum derartig wird zur Steuer heranqiehen können, daß man ihnen 330 Mark, falls sie unverheiratet ftnb, ebenso viel wenn sie verheiratet sind und ein Kind haben' und 210 Mark bei einem Haushalt mtt zwei, drei oder vier Kindern, wird auferleaen können. Im großen und ganzen Wird «cher diese Steuer, über beten geschätzten finanziellen Ertrag wir auch wohl bald genauere Einzelheiten höre»
’ 50100'1 „ hinauSgshen. de Stntcmment eträä« roerota
irrteilungen einer Person kann diese Vergünstigung aber erst Platz greifen wenn alle Verur- teilitngen der unbeschränkten Auskunstspflicht enthoben sind. Die F r ist. nach bereit Ab lau beschräntte Auskunft zu erteilen ist, beträgt fünf Jahre, wenn auf Verweis oder auf Geldstrafe bis 5000 Mark oder auf Freiheitsstrafe bis höchstens drei Monate erkannt ist; zehn Jahre für alle übrigen Fälle. Fünf Jahre nach Ablauf der beschränkten Auskunft muß der Sttafvermerk überhaupt getilgt werden, bet den gleichen Voraussetzungen wie oben erwähnt, und nach zehn Jähren in allen übrigen Fällen.
Die Bedeutttng der beschränkten Auskunft besteht darin, daß dann über Verurteilungen nur den Gerichten, Behörden der Staatsanwaltschaft, sowie den obersten Reichs- und Landesbehörden. diesen jedoch nur auf ausdrückliches Ersuchen, Auskunft zu erteilen ist. Es muß dabei ausdrücklich mitgeteilt werden, daß die Verurteilung der beschränkten Auskunft unterliegt. An andere Stellen muß, wenn eine Verurteilung einer solchen beschränkten Auskunstspflicht unterliegt, die Auskunft so erteilt werden, als ob der Vermerk nicht mehr vorhanden wäre. Die gleichen Vorschriften gelten fr die polizeilichen Listen in bezug aus < - Auskünfte, die aus Grund dieser Listen angei.adert werden. Wenn polizeiliche Führungszeugnisse ausgestellt werden, dürfen Verurteilungen, die der beschrärr len Auskunstspflicht unterliegen, nicht darin aufgeführt werden. Vermerke, die im Strafregister zu tilgen sind, müssen aus dem Register entfernt, vernichtet, oder wo das nicht angängig ist, rn« leserlich gemacht werden. Die Rechtsfolgen der Tilgung eines Sttafvermerks gehen nun aber nicht soweit, baß die Verurteilung künstig überhaupt als ungeschehen betrachtet wird. Jedoch werden diejenigen Folgen einer Verurteilung beseitigt, die sich im Rechtsleben an die Verurteilung knüpfen. Verurteilungen, die getilgt sind, sollen danach nicht mehr als Besttafung im Sinne solcher Vorschriften gelten, die für den
@ttte Zurücknahme dieser Zusage hätte ja zum mindesten der deutschen Regierung mitgeteilt werden müssen. Vielmehr leugnet die französische Regierung einfach, irgend ein 23er- sprechen abgegeben zu haben. Diese widerspruchsvolle Haltung ist muso unverständlicher, als die Erklärung vom 29. August nicht etwa ein freies Zugeständnis war. das aus Gründen der Menschlichkeit erteilt wurde, sondern bi« Gegenleistung für Zugeständnisse, zu denen die svmtzö- sische Regierung die deutsche dadurch veranlaßt hatte, baß ste ihr ein Entgegenkommen in der KriegSgesungenenfrage versprach. Es handelte sich Labet einmal um die Kohle nlieferungen und zweittus um den Fall des Sergeatttcu M a n h e i m. — 1. Bei bett! Pariser Verhandlungen über die Lieferung von Stillen an Frankreich wurde dem deutschen Vertteter am 22. August erklärt, sobald diese Lieferungen eingesetzt hätten, werde die Entente in der Kriegsgefan- genenfrttge weitestes Entgegenkommen zei gen. — 2.'Im Falle des Sergeanten Manheim hatte die deutsche Regiciuug die Zahlung der unter Androhung militärischer Zwangsmaßnahmen der Stadt Berlin auferlsgten Buße von enter Million Franken abgelehni. Daraus wurde ihr von autorisierter französischer «Seite nahc- gelegt, die AngeleMNheit durch ein Entgegenkommen aus der Welt zu schaffen. In diesem Fall« werde Marschall Fach seinen Einfluß für die alsbaldige Rücksendung der deutschen Kriegsgefangenen einfetzen. Auch in Papis wurde zur fetben Zeit der Fall Manheim mit der Kriegsgefangenenfrnge in Verbindung gebracht. Als der deuttche 23ertreter am 26. August, nachdem der sofortige Beginn der Koh- (enlieferungen zugesagt war. mit Bezug aus die sorangegangene Zusage die Bitte aussprach, alsbald in die Verhandlungen übet die Heimschaffung der Kriegsgefangenen einzutteten, wurde dies zwar mit dem Bemerken versprochen, daß ihm der Ministerpräsident Herr Clemeneeau in den nächsten Tagen darüber schreiben werde, zugleich aber bat ihn der französische ^Vertreter, sich für die Zahlung der im Fall Manheim verlangten Million einzusetzen, da die Erledigung dieser Angelegenheit dem Miwfterprästdenten Herrn Clemeneeau sehr am Herzen liege.
In Berlin wurde dann bte Vereinbarung getroffen, daß der Bettrg von einer Million Franken der französischen Regierung für das Rote Kreuz zur Verfügung gestellt werbe, baß innerhalb einer Woche nach der Zahlung die im Artikel 215 des Friedensverttages bor
kte FanMie des Einkommensempfäntzers war. Darin lag unfiLetttg eine Härte, die durch dey neuen Steuertarif beseitigt werden soll- We neue Mindestgrewze ist 1000 Mark Jahresem- kommen. Diefer Satz erhöht sich rmn fut die erste Person, die zur Haushaltung des ©teuer« pflichtigen «zählt, tum 500 Mark, für jede weiter« um 300 Mark. Ein Ehepaar mit sechs Kurd in darf demnach ein steuerfreies Einkommen von 3300 Mark beziehen.
Außer bei Einkommensteuer wird, wie be« teils mitgeteilt, noch eine Kapitalrenten« steuer erhoben, für die bestimmte Staffeln trc Betracht kommen. Dios« betragen u. a.:
Dividenden von Aktien, Kuren usw. 20 > Zinsen von Obligationen, Hypotheken-
schuLden .........10%
Satfett aus Sparkassen, Bankebttagen 10% tulfen aus ausländ. Kapitalanlagen 10% Zeichner von Kriegsanlerhe, die nach» woiMch Kriegsanleihedarlehen aufgenoimnen habens bekommen die Steuer in dem Umfange erstattet, baß nur der UeberschuH der Krtegs- anleihezinsen über die Schuldzimsen der Steuer unterPiegt. Die Slenerenttichtung har mtr bet zwei Ertragsgattun-gen durch den Empfänger des Kapitalertrages durch de,n sogenannten -Gläubiger" staltznsirrden, näuEch bei Diskontgewinn und bei Erträgen aus ausländischen Kabitalsanlay en. IN allen' sonstigen Fällen l^t der Schuldner bte Steuer vor und zieht sie dem Gläubiger bei der Zins- bozw. Dividenden-
mtt 6U*/, besteuert.
Einkommen war
gesehene Kommission zur Regelung der Heun- chaffung der Kriegsgefangenen zuzam- mentreten und daß dies durch die Agence Havas bekannt gegeben werden folle. — Im letzten Teil der Note werden an Hand der Tatsachen die -Beschwerden" bet französischen 3tegtcnmg zu rüügewiesen, obwohl angesichts bet klaren Sack/lnge, bie durch das Versprechen der französischen Regierung geschaffen sei, «in weiteres Eingehen auf diefen Teil der Note Elcmenceaus übeffßtffig erscheinen könnte.
Kasseler Neaeste Nachrichtm
Kaffeler Abendzeitung Hessische Abendzeitung
10( 0 M.
2000 w 300D w
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37000 w 40 t 00 w *5000 , 50000 ff
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15 450 M.
17350 w 19''00 „ 21300 w 23350 w 25450 w
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63300 „ 63300 „
78 500 w 83909 „
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116 300 „ 13830t) 166300 M 194800 ,, 223 800 w 253300