230.
Do««ersLag,
Fernsprecher $51 m* $53.
1919
S. Jahrgang.
Fernsprecher $51 Mk Hl
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an Rußland.
hatte Bismarck
Organifafion der Heimschaffung.
Frankfurt a. M.. L. September. (Privat- Telogratmn.s Sm Zusammenhang mit per Mel. ' bunq über die Heimkehr der KriegSgefangeneu hxrr tn der letzten Zeit verschiedentlich die Rede von dem Stab der Gruppe Rhein, der in Bad Homburg seinen Sitz hat und bis dahin wenig bekannt geworden war. ES wird daher inreressieren. einige Einzelheiten über Organisation und Tätigkeit dieser deutschen AmtSstelle w erfahren. Sie werden in folgendem «geben: Um ein- geordnete Rück- fübrirng der deutschen Kriegsgefangenen zu er- möglichen, hat das Kriegsministeriirm zu B er. lin eine das ganze Reich umfassende Organisation durchq» führt. Als Zentralstelle ist rm Kriegsministerium eine Abteilung für ,n- rückgekehrte Kriegsgefangene eingerichtet. Diese Zentralstelle hat das gesamte Reichsgebiet in Neben Gruppen eingeteilt, die ihre Sitz« in Berlin, Breslau. Wartenstein, Stettin, Wilhelmshaven. Konstanz und Bad Homburg haben. Der bedeutendste Anteil füllt der Gruppe RS ein in Dad Homburg zu. Sie hat den Zweck, di« Heinckeünmq aller anf franz^si- schem und belgischem Boden in französischer belgischer, englischer und amerikanischer Haft befindlicher Kriegsgefangenen, ungefähr fünf- hunderttausend, in btt Wege zu leiten Der Gruppe Homburg sind di« an der Rheinlinie von Duisburg bis Offenburg entlang gelegen-« Ueberganossiaffonen Hasve-Heubiua Köln- Deutz. Limburg. Darmstadt, Mannheim und Offenburg unterstellt, in denen die KrtegSgrfan. aenen von besonderen Annahmekommisfionen empfangen u. an folgende Durchgangslager geleitet werden: Meschede Giessen Limburg. Wetzlar, Göttingen, Hastelburg, EaolSbeim. Hobenaspern. Mannheim. Tauber- brschofsheim und Rastatt. Die einmalige De- legungSstStcke dieser Durchgangslager schwankt zwischen 1—3000 Mann. Die Lager sind schon seit längerer Zeit für den Empfang der Kriegs, gefangenen bergerichtet. Ihr Aufenthalt dort ist auf etwa drei Tage berechnet. In dieser Zeit soll die Verpflegung und Versor- guuq der Gefangenen soweit erledigt werden, daß ihr« Ueberführung in dir Heimat nmnittel. bar erfo.gen kann, lieber tste Frage der Reisten. foige. in der die Entlassung der Gefangenen skattfinden werd, kann nur so Viel «sagt werden. daß im allgemeinen die Gefangenen in englischer und amerikanischer Obhut rascher h-imkehr-n dürften, als die in franzkstscher Hast.
Sofortige ZurückbefSrderrmg.
Mailand, 8. September. ((Eigene Dnchtmcl- dung.i Die italienische Zeitung Secoko rnest.et- Die Zabl der deutschen KrieaSgestrnaeuen die in Frankreich und Belgffn dem englischen Kommando unterstellt sind, beträgt SSO ODO. die Ge- ■ samtzastl der von Enaland gemachten Gesänge- i neu 235 000. Alle werden entsprechend dem in ■ Varis gefaßten BesMuffe so fort in ihre Hei- 1 tnat I«rütf6ef6rbert L
densvertraq von jedem SetütmTen, DBtksch- Oesterreich in stck aufzunehmen, absehe. Falls diese Auffassung tatsächlich bestehen sollte, muß sie auf einem Mißverständnis beruhen. Ein Widerspruch zwischen der neuen Reichsversas- snng und dem Friedensverttag ist überhaupt nicht möglich. Es ist deutlich gesagt, daß die Destimmmngen des FrkedenSvertrageS m voller Geltung bleiben, selbst wenn ste Mit Dorschrif- ten der später erlassenen Reichsverfaffung nicht in Einklang stehen sollten. Ueberdies hat sich Deutschland im Frieden SV ertrag nicht verpflichtet. von iedrm Gedanken der Bereinigung mit Deutsch-Oesterveich abzusehen, vielmehr hat Deutschland tot Artikel 80 des fsriedenSvertr». geS anerkannt daß die Unabhängigkeit Oesterreichs unabänderlich ist, «S sei denn, daß der Rat der Völkerbunds einer Aendrung znsttmmt.
Sie Sefangenm-Srimkehr.
Bus dem englischen Lager in Frankreich.
(Eigener Draht bericht.)
Berlin. 3. September.
Die Reichszentralstelle Mr die deutschen Kriegs, und Zivilgefangeuen gibt bekannt, da der Abtransport a«8 englischer Hch in Frankreich nunmehr begönne« hat. Es wurden gestern und in den letzten Tagen täglich tausend Man« entlasten. Von beute ab werden voraussichtlich täglich 3000 Mann übernommen werden können und in Köln eintrrffen. Die Angehörigen von Kriegs- gefangenen, die sich in englischer Kriegsgefangenschaft nnd zwar in Frankreich biffin- den. tun gut. ihre Paket, und Geldsendungen einzustellen. Der Oberste Rat der Alliierten beschäfttaie stch, einem Drahtbericht aus Versailles zusoloe. ff, der Sitzung vom Divntaq mit gewisse« Auslieferungsmaßnahmen der deutschen Kriegsgefangene«.
bei allen Mischen England und Koltschak-Deni- kin abaezck'lossenen Verträgen um besondere Vergünstigungen haudÄe. die Eng. land im Kaukasus und in den Petrolenm- gedieten eingeräumt worden seien.
Unter Aufsicht der Entente.
vennstanduna der deutschen Berfaffuna.
(Drivat-Telearamml
Berlin. 3. September.
Die Frage, ob die Artikel 2 «itb 61 der deutschen Verfassung mit dem Artikel 80 des GriedenSv ertrages zu vereinbaren seien, wird gegenwärtig im Obersten Rat in Versailles behandelt. Der Oberste Rat beschloß, von Deutschland durch eine Protestnote eine Verfassungsänderung z« verlangen. Wenn stch die deutsche Regierung weigert, werd« eine große deutsch« Stadt, wahrscheinlich Frank- ffwt a. Wi„ besetzt «erden. — Wie d-e Deutsche Allgemein« Zeitung erfährt, ist di- Rot« des Obersten RateS der Alliierten, die die Abänd«. runa der ReichSversaffuna innerhalb 15 Tagen verlangt, gestern in Berlin eingetroffen.
Betrifft De« .sch.Oesterreich.
Berlin. 3. Septanver. (Eigene Drahlmcl- dunaa Rach Mitteilungen der Presto soll in Paris die Auffassung bestehen, daß die deutsche RcichSverfassung im. Wideriprirch mit dem Frieden sver'.raq stehe, weil ste einen Anschluß Deutsch-Oestcrrerchs an daS «r-ich erwähne, während DeMfchlanb rm grie«
Dannt hatte E n g l a n d den AuSsMag zum Keltkrteg gegeben. worüber Hornefser sehr tt-ch- smd bemerkt: ,Dte wirtschaftliche Ent- altung Deutschlands seit der ReichS- zruud,rwq. die berfpiesloS war, die England ,« Überflügeln drohte, die mit dieser wirtsibast- uavn Erstarkung notwendig verbundene Ttei- rerung auch unserer politischen Macht — dieser naturnotwendige Vorgang brachte uns die t ö d. riche Feindseligkeit Englands." ... .Nur em Mittel hätte es gegeben, der gehtk fentert Englands mts-i uweichen: daß wir unsere Arbeitskraft abschwuren, daß wir — Selbstmord übten, daß wir freiwillig vnsern llirsstiea einstellten. Dann wäre England befriedigt worden — fönst nicht." ... »Gegen den preußischen Militarismus bat England die nanze Welt in Bewemng gesetzt, gewollt aber hat es etwas ganz Anderes. Gesagt hat es ,'preußischer Militari Sinus", gemeint aber hak eS unsere Arbeit und Arbeitskraft." Diese Worte kann man mit voller Ueberzeuaunq im« lerschreiben. England hat seine Jahrhunderte rlte Politik verfolgt, die Fesrlandsvölker gegeneinander zu Hetzen. Und in diesem Welttrieae fft ihm das ZpiÄ wieder vortrefstü- geluwaen
Erkenntnis.
Die Tragödie des deutschen Volkes.
Fm Verlag von A. Freyfchmidt, Kassel, ist vor kurzem ein Buch mtt dem Titel .Erkenntnis" erschienen von dem bekannten kulturphilosophischen und neuerdings politische» Schriftsteller Dr. Ernst Hornefser, setzt Privatdozent an der Universität Gießen, das eine hervorragende Stelle auf dem Büchermarkt effmehmen wi-p. An diesem zeitgemäßen Buche macht Dr. Hornefser die Kriegsursachen unsere StaatSeittwicklun« und das daraus entstandene Verhältnis zu den anderen Völkern aber auch die Geschichte und Politik jener Völker zum Gegenstand einer genauen Unter suchung. Die Prüfung der geschichtlichen Tatsachen soll bezwecken, durch den Spiegel der Vergangenheit die Gegenwart richtig
Berlin, z. September.
Rach dem Bericht eines Genfer sozialistischen Matte? soll England einen Gebeimvertrag mit der estnischen Regierung 8 i a n o s o w abgeschlossen haben. Rach dem Vertrag verpflichtet sich England: 1. mit allen Mitteln dte Recnerung Lianosow hn Kampfe gegen den Bolschewismus und besonders tn ihren Bemühungen um die Besetzung Petersburgs zu unterstützen, 2. ihr Munition und moderne KriegSmitte! wie Tanks, Flugzeug« ujw. zir liefern, 3. einen Druck auf Deutschland mtszuüben, um die Rekrutierung der russischen Kriegsgefangenen in Deutschland zu erleichtern, 4. die von ver bolschewistischen Herrschaft heimgcsuÄten Gegenden zu verpflegen, 5. nach dem Sturze des DolschewiSmuS der Regierung einen besonderen Kredit bis zur Höhe von einer Milliarde Rubel zum Ankauf von Maschinen und Rohstoffen für die Wiederherstellung der russischen Industrie emzuräumen. — Rußland seinerseits der- pflichtet stch: 1. alle besonderen Interessen Englands im Baltikum anzuerkeimen, 2. den baltischen Ländern Gelegenheit zur Ausübung ihrer Selbstb estffmnungSrechtes zu geben, 3. offiziell nach dem Fall von Petersburg sein DrSmtereffement inderperstschen Frage zu erklären, 4. all« Schulden der ehemaligen Regierungen anzuerkennen, 5. auf jeden besonders bedeutenden Einkauf in Deutschland zu verzichten, solange mtt England auf Grund deS abgeschlossenen Kredits noch LieferungSver- trägs bestehen. 6. alle Verträge anzuerkennen, die zwischen England auf der einen Seite und Kolffchak-D en ifin auf der anderen Seite abge- chlossen wurden, 7. eine demokratisch« Regierung einzusetzen, die sich auf daS gleiche Wahlrecht und auf die Gleichberechtigung aller Bürger vor dem Gesetze stützt. — Die Nachricht en- ielle des Genfer Blatter bemerkt, daß es sich
SU beleuchten, Gutes und BöseS zu erkennen und die Lehren für bte Zukunft zu ziehen.
Beginnend mtt enter Betrachtung der Niederlage und Schuldfrage, bespricht der Berfas- fer tae deutsche ReichsgrÄndung und unser Ver- hsltntS «t Frankreich. DA man unsere Zett verstehen, so muß man sich klar machen, daß ehemals, solange Deutschland nicht als ge- emteS Reich vorhanden war, Frankreich die führende Roll« auf dem europäischen Fesflande wtelte. MS Preußen unter Friedrich dem Kroßen sich zu einem Staate von politffcher Bedeu- lung emporarbeitete, begann der Gegensatz. Fühlten sich die Nachbarn schon di,rch ein star- ‘e® Preußen in ihrer Vormachtstellung be- schränkt, wreviel mehr erst durch das von BiS- narck geeinte Deutschland. Horneffer sagt: «Man bekümmere sich um die Derhondliunoen »er französischen Kammer in den sechziger Fahren. Man wird dort finden, daß jeder Schritt unwärts auf der Bahn zur Einiaung in Deutschland stets akS eine Niederlage der stau- ^onfchen Divlomatte ausgelegt wurde. MS Mstv«siüEicheS Gebot der französtschen Staatskunst galt, den Zwiespalt und die Zerrissenheit Deutschlands unter allen Umständen aufrecht zu erhalten. Urtb das ist das Ziel ,Frankreichs freute noch." Erfaß-Lothringen war tetr etne Evisode. Hätte man Elsaß-Lothringen tafr dem Kriege von 1870/71 bei Frankreich Be, lasten, die Franzosen hätten sich doch nicht zu- sn^en gegeben, weil ihr Kampfziel gegen daS flusstreben Deutschlands gerichtet war.
Frankreich fand auf Grund dieser Zieles fittett gketchgesinnten Bundesgenossen in Rutz- land. Preußens Stärkung ' " — '
pvar mit russischer Unterstützui rach der Reichsgrüttdung wurl
zwar mtt russischer Unterstützung gesichert, aber terch der RerchSgründung wurde Rußland stut- Ein derart schnelles Wachstum sahen die Stttsseu nur ungern, und als Deutschland vor w Wahl gestellt wurde: entweder mtt Oester. teW-Ungarn oder mit Rußland zu gehen, und aarffre Wahl auf Oesterreich-Mtzmrn fiel, da vurv- in Rußland daS deutsch-feitchffche Prv- wamm sestoÄegt. Der PanflawiKmus wmbS fft Rußland von Jahr zu Jahr. Das russische Streben nach dem Mkttelmeer sah durch Oester- 'eich-Ungarn Deutschland den Weg ver- spmtt. und so richtete sich auch vom Osten her xas Kampfziel gegen Berlin. Zu BiSmarckS Zetten war Oesterreich-Ungarn nach Horncssers Memuna der einzig mögliche BundeSäeuosie, prmal es damals noch ein festgefügter^ Groß- torrt war. Später aber, als jener Staat zu zer. bröckeln anfing, hätte man den Rsickversicke- nmgSvertrag mit Rußland erneuern müssen. In
Unterloffung der Rückversicherung sieht Hor- '«ffer den schwersten Fehler, und schon damals stör zwauzia Jabren, höbe er aus eine Anuäbe- rung an Rußland hinzuwirken sich bemüht. Die Pottttr nabm eine andere Richtung DaS ftan- zousch-rufstsche Bündnis verdichtete sich und wir saßen emgekeilt. Um die Neberwachunq voll- Mndtg zu machen, führte Eduard der Siebente tne unheilvoll« Einkreisung auS.
is wird verordnet...!
Kasseler Wohnungsamt und Press«.
M «aller«, W»hnan,San,k«« i!» et»« neue, tfef tu da« kffeittlieb» Lede« eiegretf«»6« Sereetmme «taffen werde«, die fich ml« btt Deevffe««ltdunO v»« ®«6«cReean$e:gcn be- waftiet. s» diese» t»fartigen «ngeiegenhei« wie» »»» eine* «enele» Juristen geschrieben r
Irr der Bekanntmachung vom 30. August dieses JahreS hat der Magistrat der Stadt Koffet auf eine von der LandeSzentrarbehörde mit Zustimmung bt8 RetchSarheitSministerium s er- teilte Ermächtigung hin angeordnet, daß Klage« auf Räumung von Wohnungen nur mit Zustimmung deS MreteinigungSaurtss angestrengt wer-> den, sowie, daß ohne ErlanbniS des Wohnungsamtes Wohnräume nicht! durch ZeitnngSanzeigen angebo-- ten oder gesucht werden dürfen. Di« Frag«, ob eine derartige Anordnung zweck«! mäßig ist, follchier nicht erörtert werden. ES' fei hier lediglich davon die Rede, ob die Be- kannttnachung für rechtsgültig zu erachten ist oder nicht. WaS zunächst fcfe Räumungsklage anlanat, so ist unklar, m welchem Sinne die Besümnmna gemeint ist. Soll damit
wenn die Erlaubnis deS MieteiniqunoSanttes bergebracht wird, ober ist es lediglich eine da» gerichtliche Verfahren nicht berührende Ordnungsvorschrift, deren Richtbewchtung tutr beit' Kläger der Bestrafung aussetzen würde? In beiden FMen würde di« Anordnung eine iw allgemeine Rechtsgrundsätze tief einschneidend« Maßregel enthalten. Welchen Gang das ge« richfliche Verfahren aus eine erhobene Räu- mmlgsflage hin zu nehmen hat, ist in der Zivfl- prvzeßordnmig geregelt. Müßten nttmnefrr die Gerichte eine ohne Erlaubnis des Mieteini. WngSamtes erhoben« Rämmmgsklage a limiM abweisen, fo wäre damit eine dem bisherigen Recht itnfoeftmTvfc
fen, Vas Reifet eS 4vÄrbe eine
Abänderung der Zivilprozessordnung vorltegen. Aber amh frei der engeren AuS. legnng der Bestimmung wäre ein schwerer Eingriff in öffentlich-rechtliche Grundsätze gegeben Der Vermieter muß berettS nach den Mieterschutzverordnungen, die insoweit PrivatrechtSvorlchristen enthalten, zur Kündigung von WohnAngen die Zustimmung des MieteinigungsamteS einholen. Nunmehr wird aber bestimmt, daß er auch bei ordnungsmäßiger, das heißt, vom Mieteinigungsarnt gestatteter Kstndigung Mr RäMtnrnoLffags stlbs/ nochmals der Erlaubnis bedarf. Hier steht nicht mehr fein Privatrecht, sondern sein Sf- fentl ich. recht! ich er Anspruch auf staatlichen Rechtsschutz in Fra«. Der Rechtsschutzanstwuch wird Mn beschränkt dadurch, daß das MieteinigunaSamt seine Zustimmung zur Erhebung der RSmnungMage end weder erteflen oder auch versagen kann.
Gang Europa Hut stch rerfleischt, nur England sitzt mit teuflischer Befriedigung als Weltherr- scher außen vor den Toren und umzingelt mtt seinen Stützpunkten daS dumm« Europa und halb Asien dazu.
Jetzt steht die Frage vor uns: Wohin nun? Die Beantwortuns dieser Frage will Dr. Homeffer im zweiten Teil seiner Arbeit vornehmen. Inzwischen macht er den Borfckbag, daß Alle, denen die Zukunft am Herzen liegt und die an seiner Arbeit mithelfen wollen, sich zu einem schriftlichen Meinungsaustausch bereitfinden mögen. Die Lektüre des vorliegenden Buches zwingt den Leser unwiderstehlich in sei- neu Bann. Die klare Erkenntnis der Dinge, die einfache, eindrucksvolle Sprach« und allae. mein verständliche Wiedergabe der großen Gedanken macht eS zu einem Volksbuch. Besonders iiuch deshalb, weil Horneffer über den Parteien steht. Er rechnet sich nicht zu der Deutsch- nationalen Partei, obwohl er während des Krieges als Alldeutscher galt. Er zählt sich auch rncht zur Demokratische« Partei, obgleich er eine demokratische Idee vertritt. Mag man Über einzelne Ansichten und Beurteilungen anderer Mei« mmg sein, tote es frei jedem Buche der Fall zu sein pflegt, so sind doch di« Grundgüg« von Wahrheit nnd Daterlandsliebe getragen, so daß man die nützliche Anregung des Versassers freudig begrüßen muß. K. F. O°r.
8»Mch-mfMe Witte.
Geheimvertraq trotz Völkerbund?
(Telegraphische Meldung.)
Die zweite vom Magistrat gettoffen« Befiim. mung enthält wiederum einen
Eingriff in di« wirtschaftlich« Freiheit.
Vermieter von Wohnungen und Woh- ^suchende sollen erst di« Erlaubnis bei s «iuholen, wenn sie eine Anreise oder ein Gesuch in der Zettung veröffentlichen wollen. Die Zeitungen müßten demgemäß di« Aufnahme von Inseraten ablehnen, wenn ihnen die Erlaubnis Wohnungsamtes nicht nachgswtesen würde. Insoweit liegt also enr Eingriff in di« Gewerbesreifreit vor. ES bedarf keiner näheren Begründung, daß ernt so einschneidende Maßnahme auf ge« $€e5 Grundlage beruhen muß, wenn ste gültig sein soll. Da daS Wohnungswesen retchSrechtlich geregelt ist, muß die Anordnung durch eftte retchSgesetzliche Besttm. mung gedeckt werden. In der Vermdnuna vom 23. SeptenSer 1918 in Verbindung mit der vom 22. Juni 1919 beißt eS zwar, daß bei außergewöhnlichen Mißständen infolge starken Mangels an Mteträumen die Gemeindebehörde von der Landeszenttal-behörde mit Zustiurmuna d^ Restüsarbe itsmi-rrffteriumS zu entsprechen, dm Anordnungen ermächtigt werden kann. Jn- deffen ist diese Verordnuwg bereits durch Par« ssvaph 8 der Verordnung vom 23.-Juff 1919 über deuZuZug von ortsfremden Person-m und FWcht. lingen Wieder avge Ludert. Dort ist ganz allgemein dte BeWmmung eingeflochten, daß Anordnungen durch welche Maßnahmen zur Be. emgung des Wohrm ugsmangel s getwffev werden, nur noch von den
rnstSndig«ft Retchsmimfterien erlassen werden können. Es genügt also nicht mehr, die Anordnung durch dj« Gemeindebehörde auf Grund einer neuen Zustimmung bei ReichsarbettSminMeriumS erteilten Ermächtigung, sondern daS RetchSminisie- r > » m tnuß hi« Anordnung selbst erlassen d 9- mrch ordnrrngirnSßtS veröffenflichen. 'ES ***«■ Moor bidetdnee B-Wautut,»*«. hntiG&e