Samstag den 25. Oktober 1902.
11. Jahrgang.
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PrßzrnurpSUftk No. 3032.
Redaktton i nd ssindition Gießen Neuenweg 28.
Ai>»spri th n'ÄIcfc Nr. 362.
Aeueke Nachrichten
(Gießener Gageöratt)
Unabhängige Tageszeitung
(Gießener Zeitung)
für Oberhesse» und die Kreise Marburg und Wetzlar; Lokalanzeiger für Stessen und Umgebung
Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großherzoglichen Bürgermeisterei Gießen.
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Sitzung der Stadtverordneten.
Gießen, 23. Oktober.
(Foctsetzung.)
Eine Beschwerde von Jean Dern u. Co. worin diese Firma behauptet, daß bei dec Vergebung dec Röhcenlieferung für die Entwässerung des Provinzial- Eichenhauses nicht sachliche Gründe maßgebend gewesen seien, wird von der Versammlung als unbegründet er- ffärt, nachdem Bürgermeister Mecum eingehend dar- fegt wie so es gekommen, daß die Lieferung an ein Frankfurter Haus und nicht an Jean Dern u. Co. übertragen wurde. — Stad tverordner Haubach bemerkt, daß die schwere Anklage, welche die Firma Jean Dern u. Co. gegen die Mitglieder dec Bau- Deputation in ihcec Beschwerde erhebt, indem sie dieser unterschiebt, daß bei dec Lieferungs-Vergebung irgendwelcher Art nicht streng sachlich verfahren würde seinerseits, ganz entschieden zurückgewiesen werden müsse. — Dem Anschluß des Lagerplatzes für die Sielbauten an das Fernsprechnetz stimmt die Versammlung zu. — Die Kosten der
Bewirtung der Teilnehmer am Kongreß der deutschen Gesellschaft für Gynäkologie
zu Gießen, für welche f. Zt. 600 Mk. bewilligt waren, haben 770 Mk. betragen, so daß die Versammlung nachträglich noch 170 Mk. bewilligte. —
Die Ratsprotokolle aus dem 15. und 16. Jahrhundert, die sich im städtischen Archiv befanden und welche in gewissen Fällen für die Stadt überaus wertvoll sein können, bedürfen einer sachgemäßen Behandlung durch den Buchbinder, wofür von dec Versammlung 100 Mk. verlangt und gut geheißen werden. — Bei einer stattgehabten Submission der Uebernahme vom
Fuhrwesen der Stadt Gießen ist dec Lohnkutscher Junker der billigste für das Fahren der Kehrmaschinen und auch der Gießfäffec und der Fuhrhecc Beinbocn dec Mindestfocdecnde für die Bespannung dec Kehcichtabfuhcwagen. Die Baudeputation schlägt vor, diesen die Lieferung der Gespanne zu übertragen.
Stadtverordneter Hanau wünsche, daß bei Uebertragung der Gespanne schärfere Vertragsbestimmungen als bisher aufgestellt und normiert werden. Der seitherige Unternehmer Fuhrherr Heczbergec habe die Stadt einfach sitzen lassen, wenn er mit seinen Pferden anderweit besser lohnende Beschäftigung gefunden. Ec hat dann die städtischen Fuhren durch andere Fuhr- lellte machen lassen. Das dürfe man nicht dulden. Könne der Vertragsschließende mit seinen eigenen Gespannen die Fuhren dec Stadt nicht besorgen, es können ja decartige Fälle eintreten, dann müsse es dec Stadt überlassen bleiben, Ersatz zu schaffen. Bürgermeister Mccum ist der Ansicht, dies Verlangen des Kollegen Hanau, daß dec Unternehmec, dec mit der Siadt Vertrag schließt, nun auch unter allen Umständen mit seinen eigenen Gespannen die Fuhren besorgen müsse, könne man nicht gut heißen. Beigeordneter ^cotgt pflichtete dec Ansicht Hanau's bei — Hecz- r Eine Zeitlang seine guten schweren und zug-
scsten Pferde anderweit beschäftigt und das städtische zugkräftigen fremden Gespannen e dagegen müsse die Stadt sich schützen,
iâ ^btV Loeber u. Helfrich sind der An- ^. /"n^^^ecs. Stadtverordneter ? 1’Ä't sei nicht damit einverstanden, daß "°" bei -Vergebung des städtischen Fuhrwesens dem Mindestsordernden den Zuschlag erteile, ohne dabei das chscrdcmatcrial zu bcruckstchtigen über das der betreffende Unternehmer verfügt. Ob man gut thue dem Lohn. Escher fünfer, der in seinen Stallungen nur leichte hl & oder Drosch enpferde stehen habe das Fahren der schweren Kehrmaschine und der Gießfässer zu über- dast^nnk^^sÄ^ k"' 17 ^och nicht gut anzunehmen, fdmff? ™ "1 kur, dles Fuhrwerk extra Pferde an- lchaffe. Man habe fa früher fchlechte Erfahrungen ae- hÄTll" ?H'^" städtischen Fuhren und er glaube, daß cs fetzt nicht anders kommen werde.
^ , Eadtverordnetcr Schmall erklärt, er habe zu ^un.er das Vertrauen, daß dieser seine Schuldigkeit voll und ganz der Stadt gegenüber thun werde, wo komme man denn dahrn, wenn man bei der Gespann-Vergebung, nach den vom Stadtverordneten Kirch angeführten Grundsätzen verfahren würde, ^wdtverordneter Hanau ruft: Zum städtischen Fuhr- park. ^chmall meint, und einen solchen wollen wir doch
nicht schaffen. Bürgermeister Mecum empfiehlt den Verträgen wegen der Vergebung des städtischen Fuhrwerks die Klausel hinzuzufügen, daß die Uebertragung der Fuhren an andere Fuhrleute durch den vertragschließenden Fuhrmann nur mit Zustimmung der Bürgecmeisterei^erfolgen darf, worauf der Antrag der Bau-Deputation angenommen wird. — Ueber das Projekt eines
hessischen Städtebund-Theaters
referiert Bürgermeister Mecum etwa wie folgt: Nachdem das auf dem Kurhessischen Städtetag behandelte Projekt eines Städtebund-Theaters für Kurhessen sich nicht verwirklicht hat, ist von der Stadt Marburg der städtischen Verwaltung Gießens nahe gelegt worden, eine Theater-Vereinigung für Gießen, Marburg und Bad-Nauheim zu begründen. Man denkt sich die Sache so, daß für beide Schwester-Universitätsstädte ein Theater-Ensemble verpflichtet oder angagiert wird, das in der Woche etwa 3 Mal in Gießen und 2 Mal in Marburg spielt. Vielleicht ließe sich auch erreichen, daß die angagierten Künstler im Sommer im Kurtheater in Bad-Nauheim Vorstellungen geben. Selbstverständlich dürfen die materiellen Unterstützungen, welche die Stadt Gießen dem Theater heute schon aus allgemeinen Mitteln giebt durch die geplante Union nicht höher werden. In Marburg hat sich in letzter Zeit ähnlich wie bei uns der Theater-Verein eine Vereinigung gebildet, welcher für die angestrebte Theater- Union eintritt. Eine fünfgliedrige Kommission für die Stadt Marburg gebildet ist bereit die ganze Frage zu beraten und wird von der Finanzdeputation vorgeschlagen, daß die Versammlung eine ebensolche Kommission wählt, welche gemeinsam mit der Marburger Kommission die Frage weiter behandelt, um zu greifbaren Vorschlägen für beide städtischen Verwaltungen zu kommen. Die Versammlung stimmt denn zu und wählt zu Kommissions-Mitgliedern Beigeordneten Georgi, die Stadtverordneten Haubach, Heichelheim und Kirch, sowie den Vorsitzenden des Theater- Vereins Prof. Fromme. — Der Bürgermeister teilt dec Versammlung mit, daß er infolge eines Antrages des Kollegen Krumm in eine dec Spackaffensitzungen erreicht habe, daß
der Zinsfuß der Spar- u«d Leihkasse
auf 3^2 Proz. für Einlagen und 4^8 Proz. für Darlehn herabgesetzt worden ist. Ec hätte gern den letzten Satz entsprechend dem Stande des Geldmarktes auf 4 Proz. durchgesetzt, aber dies sei nicht zu erreichen gewesen. Hieran knüpft sich eine überaus lebhafte Debatte auf die wir später zurückkommen. — Ein Antrag der Ortsgruppe Gießen dec deutschnationalen Handlungsgehilfen- Verbandes durch ein Ortsstatut
die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe
für den Kleinhandel bis 12 Uhr Mittags und an Ausnahmstagen nur 3 Sonntage vor Weihnachten länger zu zulassen, für den Großhandelsverkehr Sonntagsarbeit aber überhaupt zu verbieten, wird abgelehnt.
Das vor 3 Jahren zur Probe eingeführte Ortsstatut behufs Prüfung der Bedücfnisfrage auch bei der Errichtung von Schank stellen für Bier läuft, da es nur auf 3 Jahre in Kraft gesetzt worden ist, am 11. Dezember d. I. ab. Der Bürgermeister teilt mit, daß nach den Zahlen des Jahres 1898 in Gießen auf 99 Einwohner eine Schankstelle kam, damals bestand die Prüfung der Bedürfnisfrage nur für den Branntwein-Ausschank, nicht für Bier. Seitdem durch Ortsstatut hierin Wandel geschafft, haben sich die Wirtschaften zwar von 238 auf 246 vermehrt, aber das Verhältnis pro Kopf der Bevölkerung stellt sich jetzt auf je 1 Schankstelle 106 Einwohner. Es wird daher vorgeschlagen, das Ortsstatut betc. die Bedürfnisfrage nicht ablaufen zu lassen, sondern dasselbe für dauernd zu erklären. Demgemäß wird auch beschlossen.
Die Uebertragung der Geschäfte der Jnvaliditäts - Versicherung an die Orts-Krankenkasse, soweit sie bisher von der Bürgermeisterei versehen wird, (Kleben für Dienstboten, Mitglieder dec Hilfskassen) wird auf Antrag des Vorstandes der Ortskrankenkasse dieser unter dec Bedingung übertragen, daß dieselbe hierfür niemals einen städtischen Zuschuß verlangt, sondern sich mit den von der Versicherung gewährten Rabatt von 6 Proz. auf den Betrag dec verwendeten Marken begnügt, daß ferner die Ortskrankenkasse das Einziehungsgeschäft der Versicherungsbeiträge von den Zahlungspflichtigen genau in der Weise einziehen laßt, als dies bisher von dec Bürgermeisterei geschah uno daß weiter die Ortskrankenkasse gleichzeitig dre Ge-
schästsführung für die Gemeinde-Krankenkasse (u »ständige Arbeiten) übernimmt.
Die Wirtschafts-Erlaubnis
wird durch Bejahung der Bedürfnissrage befürwortet.
1. Karl List für Schiffenbergerweg 58 (Uebergang), 2. PH. Senkler für Rheinischen Hof (Frankfurtcrstraße), 3. Louis Wichard, Hammstraße 14, (Logiswirtschaft). Ein Antrag von Friedr. Schäfer, dem Neustadt 1, Stehbierhalle, der Bierausschank bewilligt ist, ihm auch den Branntweinausschank zu gestatten, hat zu mehreren Malen die Versammlung beschäftigt und liegt erneut vor. Die Bedürfnisfrage ist stets verneint worden und wird auch dieses Mal verneint. Damit ist die öffentliche Sitzung beendet.
Schöffengericht.
Gießen, 24. Oktober.
Den Vorsitz führt Amtsgerichtsrat Gebhardt, als Schöffen fungieren : Philipp Launsbach VIII. von Reiskirchen und Friedrich Amend I. von Allendorf a. d. Lahn; als Vertreter der Staatsanwaltschaft AmtSanwalt Weiß. Aus der Untersuchungshaft wird vorgesührt der Knecht Max Ludwig von Pößneck, angeklagt wegen Diebstahls, Landstreicherei und Bettelns. Er ist u. a. geständig, in der Nähe von Gießen in ein Haus eingeschlichen zu sein, woselbst er nachts im Keller logierte. Als er sich am folgenden Morgen entfernen wollte, entdeckte er im Hause einen zugänglichen Spezereiladen und entnahm aus der unverschlossenen Ladenkasse den Betrag von 42 Mark. Durch eine Hinterthüre will er unbemerkt entkommen sein. Der Angeklagte kann das betreffende Dorf nicht mehr nennen. In Friedberg hatte sich der Angeklagte Nachts in einem Stalle Unterkunft verschafft und beim Verlassen des Lagers wurde derselbe von einem Schutzmann entdeckt. Der Bestohlene ist nicht ermittelt worden. — Urteil: wegen Diebstahls 2 Wochen Gefängnis, wegen Landstreicherei und Bettelns 2 Wochen Hast, welche Strasen als durch die Untelsuchungshast verbüßt gelten. — Wegen einer weiteren Strasthat wird der Angeklagte von neuem in Haft genommen. — Zwei Beschuldigte, die gegen Strafbefehle Einspruch erhoben hatten, ziehen die Einsprüche zurück. — Der Spezereihändler Heinrich Weiner von Daubcingen verfolgte seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl, in welchem ihm zur Last gelegt war, bei einer Revision im Besitze von Gewichten gewesen zu sein, die die vorschriftsmäßige Schwere und Aichung nicht hatten. Das Urteil lautet auf 25 Mk. Geldstrafe und die Kosten. — Der Händler Ludwig Hinterlang in Gießen hatte mit dem Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Ruhestörung insofern Erfolg, als das Urteil die Strafe auf 2 Mack ermäßigte. — Der schon wegen Diebstahls 2C. vocbestcufte Knecht Konrad Greulich zu Gießen ist abermals wegen Diebstahls angeklagt. Ec soll einem anderen Knecht eine Peitsche entwendet haben, leugnet jedoch. Durch die Beweisaufnahme überführt, erhält er 5 Tage Gefängnis und darf die Kosten tragen. — Der Weißbinder Louis Petri V. von Gießen ist angeklagt wegen Betrug. Er will unschuldig sein, wird aber gleichfalls durch die Beweisaufnahme eines Anderen belehrt. Urteil: 10 Tage Gefängnis und Tragung der Kosten. — Den Schluß bilden 4 Privatklagen wegen Beleidigung.
Hus bellen und Nacdbargebielen.
** Marburg, 22. Okt. Die theologische Fakultät zählt am Anfang des Wintersemesters 6 ordentliche und 1 außerordentlicbe Professoren sowie 2 Privatdozenten. Die juristische Fakultät zählt 6 ordentliche Professoren, 1 außerordentlichen und 2 Privatdozenten. Die medizinische Fakultät zählt 12 ordentliche Professoren, 4 außerordentliche und 8 Privatdozenten, sowie 1 Zahnarzt Die philosophische Fakultät zählt 25 ordentliche, 9 außerordentliche Professoren und 13 Privatdozenten. Außerdem 2 Lektoren und 3 weitere Herren, die mit Vorlesungen beauftragt sind. Im Ganzen umfaßt die Universität zur Zeit 49 ordentliche Professoren, 16 außerordentliche, 25 Privatdozenten und 6 sonstige Lehrer an der Universität. — Die akademischen Vereinigungen unserer Universität umfassen am Anfang des Wintersemesters 14 Farben tragende Korporationen, nämlich 3 Burschenschaften, 3 Korps, 1 Landsmannschaft, 1 Sängerschaft, 1 Freischlagende Verbindung, 1 Farbentragende Verbindung mit unbedingter Satisfaktion, 4 Farbentragende Verbindungen mit dem