^erei
Nr. 216.
Zweites Blatt
Mittwoch, den 17. September 1902.
11. Jahrgang.
Ao», ».«ement preis: in Gießen, abgeholtmonatlich 50 Pfg-, iné HauS gebracht 60 Pfg., durch die Post bezogen inerter jährlich Mk. 1.50.
Mrâbtil«,«» Cb«rbdfif*e Afa mlU-»1-""• O'“^^ Cberbeffifd,. 3eitfd)tif> für »«■bwlrtf*«fit. Cb»-«"» Martenbau, sowie die («irbener 8cirteblafee wöchentlich». Da« Blatt erscheint an alle» Werktagen nachmittag«.
Gießener
Jusc^tto«SvretS : Die einspaltige Petit,eile für Gießen wie ganz Oberbeffen, die Kreise Wetzlar und Marburg 10 Pfg. sonst 15 Pfg.; Reklamen die Petitzeile 30 resp. 40 Pfg.
Postzeitungsliste No. 3032.
Redaktion und Expedition: Gießen, Neuenweg 28. ^er«sprecha»schl«ß Nr. 368.
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Neueste Nachrichten
(Lietzener Tagebtattt
Unabhängige Tageszeitung
(chießener Ieilun«)
für Lberüeffeu imd dieKreiseMarburgund Wetzlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung.
^^ck"unârlag^der Gießener Verlagsdrucker^i, vorm. Wilh. Keller'sche Buchdruckerei, (gegr. 1783); für die Redaktion verantwortlich: Albin Klein Gießen.
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«egen den Schwindel bei Versteigerungen.
(Nachdruck verboten.)
Mit dem 1. September sind in Preußen neue ministerielle Vorschriften in Kraft getreten, die bestimmt und auch wohl geeignet sind, die größten Mißstände im Bersteigecungswescn abzustellen. Sie richten sich namentlich gegen schwindelhafte und übec- flüssige Versteigerungen durch Privatpersonen, legen edoch auch den gerichtlich bestellten Beamten erweiterte Verpflichtungen auf.
Handel- wie Gewerbetreibende, nicht zum wenigsten diele Handwerker, mußten bisher ohnmächtig zusehen, wie sie allerwärts durch „wilde" Versteigerungen schwer geschädigt wurden. Nur gegen die allergröbsten Lchwindelauktionen, wie sic besonders in größeren Stätten auftauchten, vermochte man hin und wieder, bei besonders schweren Fällen von Betrug, einzuschreiten ; im allgemeinen konnten selbst diese ziemlich offen den unverschämtesten Gimpelfang betreiben und die unkundigen Bieter durch allerlei Pfiffe und Kniffe übers O^r hauen. Nicht alle wilden Versteigerungen gingen geradezu daraus aus, viele sollten nur Sachen möglichst schnell umsetzen; häufig waren es anfangs nur „fliegende" Unternehmungen für besondere Gelegenheiten, aber allmählich, als das Geschäft sich machte, wuchsen sie sich mehr und mehr zu dauernden Betrieben aus und schädigten die übrige Geschäftswelt fast noch mehr als jene. Waren hier die Mitbieder vielfach nur Scheinbieter oder „Schlepper", die mit den Versteigerern unter einer Decke steckten, so bildeten sich andererseits bei gerichtlichen Versteigerungen förmliche „Ringe" unter den gewerbsmäßigen „Auktionshyänen" zu dem Zweck, unter sich die Preise niedrig zu halten und andere Mitbieter entweder fernzuhalten oder zur Zahlung von Abstandsgeldern an die „Ringe" zu bewegen.
Wie will man nun all diesem und anderem Unwesen steuern ? Zunächst soll eine Versteigerung nur noch aus schriftlichen Antrag vom Versteigerer vorgenommen werden. Der Antrag muß über Namen und Wohnort des Auftraggebers und des Eigentümers, über den Anlaß zur Versteigerung und darüber, ob die Sachen gebraucht sind und wo sie sich befinden, vollen unzweifelhaften Aufschluß geben. Aei neuen Sachen muß ein genaues Verzeichnis beigefügt und mit dem Antrag eine bestimmte Frist vor der Versteigerung bei der Ortèpolizeibehörde zur Bescheinigung ein- gereicht werden. Dieselbe kann jede Versteigerung verhindern, èie muß die Bescheinigung und damit die Erlaubnis ver-
sagen, wenn die Beschaffenheit der Sachen aus gesundheitspolizeilichen Gründen zu beanstanden ist, die Versteigerung auf eine Täuschung der Publikums ausgeht, gegen sonstige gesetzliche oder polizeiliche Vorschriften verstößt oder wenn die Sachen zum Zwecke, versteigert zu werden, angefertigt oder aufgekauft sind, oder auch ein geändertes Fabrikzeichen tragen. Die Bescheinigung kann ferner untersagt werden auf Grund ungenauer oder unzuverlässiger Angaben im Antrag, bei ungeeigneten Räumen, außerdem wenn die Versteigerung aus ungenügend begründetem Anlaß oder in der Absicht des unlauteren Wettbewerbs vorgenommen wird, ja schon wenn sie eine empfindliche Schädigung der angesesfenen Gewerbetreibenden befürchten läßt. — Die Entscheidung, vor der keine Bekanntmachung erfolgen darf, steht also bei der Polizei, doch müssen vor der Entscheidung sachverständige Gewerbetreibende gehört werden. Der Versteigerungstermin ist vorher bekannt zu geben und zugleich mitzuteilen, wann und wo die Sachen zu besichtigen sind. Dies muß mindestens zwei Stunden vor der Versteigerung ermöglicht werden. Die Bekanntmachung hat bestimmte Angaben zu enthalten.
Aus den weiteren Bestimmungen für die Versteigerer ist hervorzuheben, daß ihnen selbst das Aufkäufen von Sachen, Aendern von Fabrikzeichen, das Mitüieten oder Erwerben verboten ist, ebenso haben sie es ihren Angehörigen oder Angestellten zu untersagen, und auch deren Sachen dürfen sie nicht versteigern. Sie dürfen sich bet neuen Sachen nicht finanziell beteiligen, ferner keine Vorschüsse gewähren, auch die Kaufgeldec durch Abtretung nicht an sich bringen oder für den Eingang dec Kaufgeldec Bürgschaft übernehmen. Sie müssen über ihre Thätigkeit nach vorgeschriebener Weise genau Buch führen und während dec Versteigerung nach vorgeschriebenem Muster eine Niederschrift aufnehmen.
Die Versteigerung selbst hat mit dem Vorlesen dec Bedingungen zu beginnen und ist von dem Versteigerer persönlich zu leiten, eine Stellvertretung durch Angestellte muß von dec Ortspolizeibehöcde genehmigt werden. Der Versteigerer hat alles unlautere Geschäftsgebahren, das betrügerische Anpreisen dec Sachen sowie das Aufstellen von Scheinbietern zu unterlassen; ja, wenn er wahrnimmt, daß die Bieter „Ringe" gebildet haben, um andere vom Mitbieten abzuhalten, hat er diese Personen entweder zu entfernen oder die Versteigerung abzubrechen. Ec darf keine Betrunkenen zum Bieten zulassen, noch auch dulden, daß, wie es oft auf dem
Lande geschah, während der Versteigerung geistige Ge. tränfe unentgeltlich verabreicht werden.
Hat der Auftraggeber ein Mindestangebot festgesetzt, so muß auf ein höheres Gebot der Zuschlag erteilt werden; bei neuen Sachen ist das Mindestangebot anzugeben. Neue und alte Sachen dürfen zusammen nur bei Konkurs« und Nachlaßmassen unter den Hammer kommen. Sachen, die zum Verkauf oder erst zu anderec Zeit zur Versteigerung bestimmt sind, müssen bei geschlossenem Raume von den zu versteigernden getrennt gehalten und entweder verdeckt oder durch besondere Aufschrift kenntlich gemacht werden. Ein frei» händiger Verkauf neuer Sachen während dec Versteigerung ist nicht erlaubt. —
Wie man sieht, sind diese Vorschriften wohl ge« nügend, um an ihrer Hand die Auswüchse im Ver» steigerunzswesen ordentlich zu beschneiden. Sollen sie aber in der Wirklichkeit entsprechend wirken, so wird die Polizeibehörde bei ihrer Aufsicht vom Publikum, namentlich den Geschäftsleuten, sowie von den recht« schaffenen Versteigern selbst thatkräftig unterstützt werden müssen. Bisher hat, soviel wir erfahren, nur Bayern Vorschriften in dieser Hinsicht erlassen, die aber nicht so umfassend und einschneidend sein sollen. Es ist nun zu erwarten, das sich andere Bundesstaaten dem Vorgehens Preußens bald anschließen werden. Der preußische Minister für Handel und Gewerbe hat sich mit diesem Schritt ein Verdienst erworben, das in der redlichen Geschäftswelt vollen Dank, aber auch den Wunsch Hervorrufen wird, man möge gegen andere Mißstände, z. B. gegen das Ausverkaufsunwesen, in ähnlicher Weise einschreiten. 0. K.
Litterarisches.
Die „Berliner Illustrierte Zeitung" be. ginnt in ihrer heute erschienenen Nummer 37 mit dem Abdruck des neuesten Romans von Omptcda „Der Eiskönig", der den Humor und die feine Charakter- zeichnung des Dichters in glänzendstem Lichte zeigt. Die Nr. enthält außerdem einen Artikel von Dr. Adolf Heilborn über den Werdegang und das Wirken Rudolf Virchows. Zahlreiche interessante Bilder aus dem thatenretchen bewegten Leben des großen Gelehrten sind dem Artikel beigegeben.
Entlarvt.
Roman von Moritz Lilie.
(Nachdruck verboten.)
„Er selbst nicht, Paul, aber die Agenten meines Rechtsanwalts haben ihn mit Hilfe unserer Konsulate ausgekundschaftet", Idtmerkte der Graf. „Er ist wahrscheinlich schon auf der Heim- pie begriffen; der Brief Hartwigs spricht sich darüber nicht putuep aus, und ich muß mich daher bis morgen gedulden, wo vartwlg persönlich hier vorsprechen will, um mir nähere Mit- teunngen zu machen. Nun wird alles noch gut werden, Paul,
_ ^ 'Webe und Freude ziehen hoffentlich wieder in mein einsames
tioh»eude«: va s ein. Dil wirst gewiß mit Georg gute Freundschaft halten;
iverdl®1151 Ä?L By^V ebenfalls einen eigenen Herd gründen kannst,
?* »ß.1 ■ &^ÄLa.L^ Die Behsung ist nicht grotz.
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,hL • I, ;i V" ^“b UlUUUUf. ^sc «JCIIVHIIM in lUUJL yiUb, Ansprüchen nährt sie ihren Mann. Und no^ ^l schreiben; möge der morgende ^ag gute Nachrichten bringen!"
Er verließ das Gemach, um sich in sein Zimmer zu begeben.
, ? .l^ bem Heinen (Siihbeii Rotkirch gedenkst Du mich also törnf^ Fibern nach der fürstlichen
L Ä?oft R eck strebe züchte er zwischen den schmalen Lippen '.'^^en gMohnlichen Bauern willst Du aus mir machen, indes Dern Herr nohn üch hier in Schloß Rodeck mit königlicher Pracht ummebt und tm Ueberflusse schwelgt! Nein, alter Filz, ^.'Mal hasl Du Dich verrechnet. Ich will kein Unterthan des Grafen Rodeck fein, herrschen will ich, nicht gehorchen, gebieten, nicht dienen!"
II.
Unerwartete Nachrichten.
Graf Rodeck stand am Fenster und schaute ungeduldig auf die nao Der Stabt Karlsbrunn führende Straße hinab, aus welcher her Rechtsanwalt Hartwig sich dem Schlosse nähern mußte. Au oem Wohldes etzten âhstückstisch hatte Ancelot Platz genommen Uno lav in emem Zeitungsblatt, hin und wieder aus dem mit lorttoein gefüllten Glase einen Schluck nehmend. Endlich ward s Ferm Peitschengeknall hörbar, und bald darauf rasselte Wagen des Advokaten in den Schloßhof.
Der Graf drückte auf die elektrische Klingel.
„Führe den Herrn Rechtsanwalt sofort hierher", befahl er dem eiiitretenben Tom.
Wenige Minuten später betrat der Erwartete das Zimmer.
Die Ungeduld des Grafen ließ dem Advokaten kaum Zeit zu flüchtiger Begrüßung. Er bestürmte ihn mit Fragen.
„Was ich Ihnen mitzuteilen habe, Herr Graf, ist leider wenig erfreulich", nahm der Jurist das Wort; „ich würde glücklich sein, könnte ich Ihnen ein besseres Resultat meiner Nachforschungen verkünden."
„Sie schrieben mir doch gestern, Georg sei gefunden", fiel der Schloßherr rasch ein.
„Gewiß schrieb ich Ihnen das, gnädiger Herr", versetzte Hartwig, „aber nicht bie Person selbst habe ub entdeckt, sondern nur seine Spur."
„Was wollen Sie damit sagen?" rief der Graf erbleichend. „Weilt mein Sohn nicht mehr unter den Lebenden?"
„Gewiß ist die Hoffnung, den Verschollenen jemals wiederzusehen, nur eine schwache gewesen, Herr Graf, und wenn sie leider nicht in Erfüllung gehen sollte, so —"
„Also auch er ist tot mein letzter Wunsch, den ich auf Erden noch hegte, vernichtet!" hauchte der Greis, sich in seinen Sessel zurücklehnend und die Hände vor das Gesicht schlagend.
Teilnehmend blickte der Advokat auf den Grafen; auf dem Antlitze des Franzosen aber lag der Ausdruck stiller Freude, heimlichen Triumphes.
„Mein armer, unglücklicher Sohn!" jammerte der Graf im tiefsten Seelenschmerze, indem er die Hände sinken ließ und den umflorten Blick auf ein kleines Bildnis lenkte, daß an der Wand hing und den Dahingeschiedenen darstellte. „Wie magst Du geendet haben, seit id) Dich grausam Deinem Schicksale überließ! Und nun bist Du auch dahmgegangen, und ich bin der letzte Rodeck, dem keine liebende Hand die Augen zudrückt, wenn sein letztes Smndlein gekommen ist!"
„Könnte ich doch Ihren Kummer lindern, Sie in Ihrem gerechten Schmerze um den geliebten Sohn trösten, o, wie gern wollte ich selbst das schwerste Leid ertragen 1" sagte Ancelot mit scheinbar vor Rührung leise bebender Stimme.
Der Graf reichte ihm die Hand. .
„Du bist ein guter Mensch, habe Dank küc Dem tteues
Wollen!" erwiderte er mit einem Blick voll mmgm zu dem jungen Mann. „Und nun, Herr Recht^anwâ lagen ^re mir alles, was Sie von meinem ^ohne wmen, ich will wemgMns an seinen Hinterlassenen, wenn solche vorhanden sind, gutz $ versuchen, was ich an ihm selbst 'erbrochen habe.
Paul fühlte es siedendheiß in seinem Innern auffteigen; an die Möglichkeit, daß Georg erbberechtigte Kinder hinterlassen haben könnte, hatte er nicht gedacht. War das'der Fall,, so ffel das erträumte Millionenerbe in sich Mammen. Mtt sest- aeschlossenen Lippen und gespanntester Äufmerksamkert lauschte er daher auf die Worte des Juristen. Dieser begann:
„Erst gestern abend, nachdem der Brief an Sie beretts abgegangen war, erhielt ich von meinem Agenten ausfuhrucherT Nachrichten, die mir betätigten, was ich bereits fürchtete^ nämlich den Tod des Grafen Georg. Um bcher zu sein, daß Nne Ver- mit einer anderen Persönlichkeit ausgeschlossen M, —- zu dem 3 eit»
i war, also von
Wechselung mit einer anderen Personlichreu au- mutzte ich den Lebensgang des mnaen Herrn bl- punkte verfolgen, wo er auf sich selbst angewiesen
Er mietete eme einfache Wohnung in einer der Vorstädte Wiens und begann Lokalberichte für Zeitungen zu schrekben. .Das ist freilich ein saurer Bissen Brot, aber die Feder war das einzige Mittel Är sich und seine junge Frau den Ünterhalt ru erwerüen So lange der Herr Graf noch Wertgegenstände befaß, durch derm Verkauf er sich Geld verschaffen konnte, ging alles gut; aber diese Einnahmequelle aus besseren Tagen war ^ald erschoptt, und. nun begann wirkliche Not in die Wohnung dâ jungen Paares ihren E zu halten. Nach Ablauf eines Jahres vergrößerte sich die Familie um ein kleines Mäochen, welches m der Taufe den Namen Emmy erhielt. So große Freude die Ankunft des Kindes auch beroorrief, so vermehrte dasselbe doch auch die Sorgen. Eine kleinere Wohnung wurde gemietet und die Ausgaben auf das äußerste beschränkt, aber die ^ttdauernde Kraânt der hingen Frau verursachte doch bedeutende Kosten. Der Herr Graf war zu stolz, einen seiner früheren Bekannten um. Hilfe anzu- gehen; nach seiner Verheiratung zog er sich von diesen lebenslustigen Kreisen zurück und entsagte den noblen Passionen, denen er geh^Weiter"— weiter!" drängte der Greis, als der Advokat sich unterbrach, um sich mit dem seidenen Taschentuche über die Stirn zu fahren. _ t o .
„Als nach abermals einem Jahre der Zustand des jungen Weibes sich noch immer nicht merklich gebessert hatte", setzte der Rechtsanwalt seinen Bencht fort, „erklärte der Arzt, daß er die völlige Genesung der Kranken einzig und allein von einer Luftveränderung erwarte; wenn ihr Gatte also die Erhallung ihres Lebens wünsche, möge er sobald als möglich Wien belassen. Das war em hartes W<.t: wohin sollte er sich wenden, wovon sollte er feine Familie erhalten, wenn er auch die pärliche Einnahmequelle aufgab?