Nr. 213.
Erstes Blatt.
Samstag, den 13. September 1902.
11. Jahrgang.
Abounemenispriis : in Gießen, abgebolt Monatlich ^0 dkg ' in'S Haus gebracht 60 Pfg., durch tue Post bezogen viertel- Wr«tL’brilaRe«:Cbet6^
Das Blatt -rsch-in. «n allr. W-r„°g-n nachmittags.
J»sertio»SpretS i Die einspaltige Petitzeile für Gießen wie »anz Oberhessen, die Kreise Wetzlar und Marburg 10 Pfg. sonst 15 Pfg.; Reklame, die Petitzeile 30 resp. 40 Pfg.
Postzeitungsliste No. 3032.
Redaktion und Expedition: Gießen Neuenweg 28. ?sser«sprecha«schl«ß Nr. 36».
(Hießener Dagebratl)
Htnakhängige Tageszeitung
tdjlen
(chießener Zeitung)
für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetzlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung
Druck und Verlag der Giedener Verlagsdruckerei, Dorrn. Wilh. Keller'sche Buchdruckerei lgegr 1783); für die Redaktion verantwortlich: Albin Klein, Gieüen.
Die Kompetenzen der Zwangsinnungen.
Herr Professor Dr. B i e r m e r schreibt uns hierüber I Folgendes:
Mein Aufsatz in den „Gießener Neuesten Nachrichten" vom 1. September d. Js. über „Die Handwerkerinnungen als Preiskartelle" hat in der Tages- pcesse eine ungewöhnliche Beachtung gefunden. Die Dort näher ausgeführte Behauptung, daß Jnnungsbeschlüsse der Metzgerinnungen, auf Grund deren die Keischpreise erhöht werden, gesetzwidrig seien, hat durch die deutsche Presse die Runde gemacht, obne auf irgend welchen ernsten Widerspruch zu stoßen. Mir liegen zur Zeit einige dreißig Pceßstimmen dec Act, die mir unter Kreuzband zugeschickt worden sind, vor. .Die Mehrzahl derselben beschränkt sich auf die Wiedergabe meines Artikels, eine Reihe anderer versehen ihn mit redaktionellen zustimmenden Bemerkungen oder besprechen ihn in besonderen Leitartikeln, und nur eine Zeitung, die „Vossische" in Berlin widerspricht zwar nicht, bezeichnet aber meine Ausführungen etwas von oben herab als „(inen Streit um des Kaisers Bart"; denn ich hätte ja — so führt sie aus — selbst gesagt, daß die Metzger- indfter auch außerhalb der offiziellen Innung Preis- konventionen vereinbaren könnten. Das genannte ; Berliner Blatt fügt dem noch hinzu, es stände ja den Zwangsinnungen frei, sich einfach in freie Körperschaften umzuwandeln, was wohl heißen soll, daß man in sehr bequemer Weise das Jnnungsgesetz umgehen könne.
Der „Gießener Anzeiger" hat in seiner Wummer vom 5. September d. Js. mit dem ihm eigenen Geschick, Lesefrüchte zu reproduzieren, von all' dc n Preßäußerungen nur die mißgünstige dec „Vossischen Zeitung" hecausgefunden uud an bevorzugter Stellung wörtlich zum Abdruck gebracht. Die Redaktion dieses
Blattes hat es wohlweislich für gut befunden, mit keiner Silbe anzudeuten, daß mein Aufsatz in einer » hiesigen Zeitung erschienen ist und hat eine Form des I Abdruckes gewählt, die darauf schließen läßt, daß die maßgebenden gewerbepolitischen Sachverständigen in der Redaktion des „Gießener Anzeigers" mit denjenigen der „Vossischen Zeitung" überehifttmmen.
Ich kann mich also in ein und derselben Replik, die erst heute erscheint, weil ich mehrere Tage verreist war, gegen die „Vossische Zeitung" und den „Gießener Anzeiger" wenden. Diese Kritiker scheinen es für belanglos zu halten, daß etwas gesetzwidrig ist, sobald « Mittel und Wege giebt, das Gesetz zu umgehen. M stehe natürlich auf einem anderen Standpunke. sobald ein durch Gesetz geschaffener Organismus der relbstverwaltung seine Kompetenzen überschreitet, hat N. Ec. die Aufsichtsbehörde dagegen vorzugehen ; denn wir leben in einem Rechtsstaate, und die Achtung vor der gesetzgeberischen Autorität muß darunter leiden, wenn die im Gesetze bestellte Aufsichtsbehörde nur um deswillen von ihren Kontrollbefugnissen Gebrauch machen unterläßt, weil die beteiligten Personen den- Mben Effekt auf Umwegen ohne Gesetzesverletzung er* reichen können. ö
Wie wichtig diese meine grundsätzliche Auffassung ' ^^ l$ versuchen, der Redaktion des „Gießenec Anders an em«n Beispiel klar zu machen. Ich wähle Mrzu em BeMcl, das ich absichtlich so drastisch wie WO glich gewählt ha.e. Zu den Kompetenzen des Ge- Wuitsenates dec hieffgen Landesuniversität gehört u a nicht, seinen Mitgliedern vorzuschreiben, welche Tages- Mung sie halten dürfen, in welcher Zeitung sie inserieren und in welcher Zeitung sie gelegentliche ilttikel veröffentlichen können. Wenn es nun trotzdem hm Gesamtsenate dec Universität einfallen sollte, einen Wen Beschluß durchzudrücken, so verstieße er un- Weifelhaft gegen seine statutarischen Aufgaben, die unausbleiblichen Folgen würden Beschwerden sein, die mit Sicherheit zu einer Remedur seitens des Vorgesetzten Wtoßherzoglichen Ministeriums des Innern führten. < Das Ministerium würde, sobald es angerufen würde, Mch . " ein greifen müssen, wenn sämtliche Senats- Mitglieder bei ihrem Vorgehen einig gewesen wären; wii Kompetenzüberschreitungen werden eben grunb- Mich nicht geduldet. Nehmen wir nun weiter an, ^lmige Zeitung, gegen die sich dieser unzulässige tcnatâbe^ Achtete, wäre der „Gießener Anzeiger"
Was würde dieses Blatt sagen, wenn es auf
seine Beschwerde von Darmstadt aus die Antwort erhielte, die ganze Sache sei nur „ein Streit um des Kaisers Bart"; denn die Professoren könnten ja auch außerhalb des Senates über eine Zeitung, die ihnen aus irgend welchen Gründen nicht Passe, den Boykott verhängen? —
Bekanntlich hinken die meisten Vergleiche. Ich behaupte aber, daß mein Vergleich nur ganz unmerklich hinkt Jedenfalls bietet er ein ganz passendes Analogon zu den von mir bekämpften Kompetenzüber- fd)rcitungen dec Metzgerinnungen.
Die ganze Kontroverse, wie weit die Zwangsinnungen geschlossene Preiskartellpolitik treiben dürfen, habe ich nur aus dem Grunde angeschnitten, weil man eigentümlicher Weise bisher die Bestimmungen der Gewerbeordnung völlig übersehen hat, und weil ich in der Jnnungsorganisation, sobald sie als Mittel für Preistreibereien dient, nicht nur eine Gefahr für das konsumierende Publikum, sondern auch für die Innungen selbst als „Einrichtungen zur Aufrechterhaltung und Stärkung der Standesehre" erblicke. Im Uebrigen habe ich nur die Rechtsfrage untersucht, die Beantwortung aber der weiteren Frage, ob die Marktver- Hältnisse im gegenwärtigen Zeitpunkte die Metzger- meister zwingen, die Fleischpreise zu erhöhen, offen gelassen. Für mich, dec ich nicht alles glaube, was die Interessenten behaupten, ist weder die Sachlage auf den großen Viehmärkten, noch die Abhängigkeit der lokalen Metzger von diesen großen Märkten hinreichend geklärt. Auch weiß ich nicht, ob die Verhältnisse überall dieselben sind. Ich neige allerdings der Ansicht zu, daß nach der jetzigen Marktlage eine Detailpreiserhöhung berechtigt ist, wobei ich aber nicht verschweigen will, daß nicht selten Metzger und Bäcker, wenn die Engrospreise anziehen, die Detailpreise unverhältnismäßig weiter erhöhen. Für die Stadt München ist z. B. bewiesen, daß die Steigerung dec S ch weineein ka u fs pr eise in mehr als doppelter Höhe auf die Konsum enten ab gewä lz t worden ist. Die Erhöhung der Einkaufspreise betrug 4 Pfennige pro Pfund, der Verkaufspreis wurde dagegen um 10 Pf. hinaufgesetzt. Wenn unsere Melkermeister jede ungünstige Konjunktur sofort und so kräftig auf das Publikum abwälzen wollen, so dürfen sie sich nicht beklagen, wenn man von ihnen gelegentlich auch verlangt, daß umgekehrt das Publikum auch einen Anteil an einer Preiserniedrigung des Schlachtviehes hat. Von solchen Preisnachlässen hört man indessen nur selten etwas. Gewöhnlich gehen Monate, ja Jahre darüber hinweg, bis sie fühlbar werden. In dieser Beziehung unterscheidet sich eben das Verhältnis des Publikums zum angesessenen Fleischer und Bäckergewerbe ganz erheblich von demjenigen des Kleinhändlers zum Grossisten und Industriellen. Hier machen sich Schwankungen in der Preis konjunktuc meistens sofort geltend, dort hat das Preisniveau ein eigenartiges Beharrungsvermögen. Im bürgerlichen Zusammenleben, namentlich eines kleinen Platzes, ha en sich eigentümliche patriarchal. sche Verhältnisse erhalten. Fleisch und Brot kauft man am Orte, und man ist der Natuc dec Sache nach und entsprechend allen Gewohnheiten dazu gezwungen. UnsereHausfrauen beklagen plötzlich Teuerungen, verlangen aber, auch wenn die Engrospreise stark fallen, keine Preiserniedrigung. Sie sind schon zufrieden, wenn die Preise möglichst gleich bleiben und kümmern sich um die Verhältnisse auf den großen Märkten gar nicht. Aus diesen Zuständen erwachsen den Metzgern und Bäckern mancherlei Vorteile und infolgedessen können diese Lieferanten, sofern die Teuerung vorübergehender Natur ist, diese höheren Produktionskosten ganz gut auf sich nehmen. Hier wird also eine Art von Ausgleich geschaffen, der für beide Teile als wohlthätig empfunden wird, und das Kundschaftsverhältnis freundnachbarschaftlich gestaltet. —
Ich bleibe aber dabei, daß, wenn Preiserhöhungen unvermeidlich sind, die Zwangsinnungen als solche zu ihnen nicht offiziell Stellung nehmen dürfen. Die Innungen untergraben sich ihre ganze Stellung und ihr Ansehen als offizielle Berufsvertcctungen, wenn sie es den großen industriellen Kartellen und Händlerringen nachzumachen suchen. Nicht immer wird die Marktlage die Berechtigung solcher Jnnungsbeschlüsse ergeben, und ist einmal der Anfang damit gemacht, so wird es vielleicht Mode werden, einer lokale Kartellpolitik, die sich
das sonst so zahme Publikum auf die Dauer nicht gefallen läßt, zu treiben. Ganz ohnmächtig sind die Konsumenten auch den Bäckern und Fleischern gegenüber nicht, es giebt gewisse und unter Umständen probate Mittel dec Selbsthülfe; ich erinnere nur an bie zum Teil überraschende Ausdehnung des Konsumvereinswesens in vielen großen und kleinen Städten, wo mit dem Ladengeschäft genossenschaftliche Bäckereien und Metzgereibetriebe verbunden worden sind. AuS diesen Gründen schloß ich meinen Artikel mit der wohlmeinenden Warnung an die Adresse dec Innungen: „Principiis obsta 1“ —
Was die andere Bemerkung der „Vossischen Zeitung" anbetrifft, daß ja die Zwangsinnungen jederzeit die Möglichkeit hätten, sich in freie Korporationen umzuwandeln, so beruht sie auf einer argen Verkennung des Gesetzes. Die Umänderung oder Schließung einer Zwangsinnung ist nach der neuen Novelle zur Gewerbeordnung vom 26. Juli 1897 ganz außerordentlich er- schwert. Man sehe nur den § 100t des Gesetzes an, und man wird mir Recht geben. In den Motiven des Gesetzes zu diesem Paragraphen ist zudem aus- drücklich gesagt, daß man die Auflösung einer Zwangsinnung möglichst erschweren wolle. Ich halte es nach der durch das Gesetz geschaffenen formellen und materiellen Grundlage für so gut wie ausgeschlossen, daß eine leistungsfähige Zwangsinnung nur aus dem Grunde auf das Jnnungsvermögen und alle sonstigen Jnnungsrechte verzichtet, weil man sie im Aufsichtswege daran hindert, in den Unfug früherer Zünftlerei zu verfallen. Im Uebrigen bin ich nach wie vor dec Ansicht, obgleich das unter den wissenschaftlichen Kommentatoren der Gewerbeordnung nicht unbestritten ist, daß auch die „freien" Innungen Preiskonventionen nicht abschließen dürfen. —
Schließlich möchte ich noch auf eine Thatsache aufmerksam machen. Die liebecale Presse war bisher eine entschlossene Gegnerin der Innungen und namentlich der Zwangsinnungen. Die liberalen Parteien haben deswegen auch gegen das Jnnungsgesetz von 1897 gestimmt, u. a. mit der Begründung, daß die Innungen verführt werden könnten, künstlerische Preispolitik zu treiben. Gegenwärtig hört man von dieser Gegnerschaft gegen die Handwerkerorganisationen nichts mehr. Woher kommt diese auffallend veränderte Stellungnahme? Die Antwort ist sehr leicht zu geben. Die Fleischnot wird allgemein auf eine agrarische Grenzsperrpolitik zurückgeführt, wahrscheinlich mit Recht. Infolgedessen sieht man sich nach Verbündeten um und findet diese Verbündeten in den Metzgerinnungen, die unter dec Grenzsperre eben so leiden, wie das Konsumentenpublikum. Die Gegnerschaft gegen die landwirt- schgftlichen Interessenten macht die Demokratie blind, und man hat nicht den Mut, gegen zwei Fronten gleichzeitig an zu kämpfen. Wer aber keine politischen Scheuklappen hat, kann die Kritik sowohl nach dec einen wie nach dec anderen Richtung hin wagen. Das habe ich in meinem Artikel vom 1. d. Mts. gethan. Es giebt eben auch einen Konsumentenstandpunkt ohne politische Hintergedanken! —
Politische nacbricbsen.
Berlin, 11. Sept. Die Verleihung dec Kette des Schwarzen Adlerordens des Königs von Italien wird heute amtlich bekannt gegeben. Außerdem veröffentlicht der Reichs-Anzeiger eine Reihe von Auszeichnungen, die dec Kaiser anläßlich der diesjährigen Kaiser-Manöver verliehen hat. Es erhielten u. A. dec kommandierende General des 3. Armee-Korps General von Liegnitz den Schwarzen Adlerorden und der kommandierende General deß 5. Armee-Korps General von Stülpnagel das Groß- kreuz Roten Adlerocdens mit Eichenlaub.
— An dec durch die Blätter gehenden Meldung, daß Deutschland mit China in Haudels-BertraaS« Unterhandlungen eingetreten sei, kann der „Post" zufolge nur so viel richtig sein, daß nach dem Vorgehen Englands und anderer Regierungen auch Deutschland mit China in Verhandlungen betreffend eines ähnlichen Abkommens eingetreten ist. Im Uebrigen weisen die Schwierigkeiten, auf welche der englisch-chinesische Handelsvertrag stößt, darauf hin, daß sich diese Unter- Handlungen nur um die Sicherung der vertragsmäßigen