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Nr. 159. Erstes Blatt.

rlbouaemeatspreis: in Gießen, abgeholt monatlich 50Pfg., in'S HauS gebracht 60 Pfg., durch die Post bezogen viertel­jährlich Mk. 1 50.

Gratisbeilage« Qberhesstsche ^-«1 i-»zett««g ttä^'^ eberhessische Zeitschrift für ^"dwtrtschaft, Cbft nnb Gartenbau, sowie die Gießener Letfeublase« wöchentlich).

DaS Blatt erscheint an alle« Werktagen nachmittags.

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tchietzener Tagevtatt) Hlnaöhängige Tageszeilung (Hießener Zeitung)

für Oberbeften und die Kreise Marburg und Wetzlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung.

Druck und Verlag der Gießener Verlagsdrucker. i, borm. Wilh. Keller'sche Buchdruckerei, (gegr. 1783); für die Redaktion verantwortlich: Albin Klein, Gieße

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ßernicber Landtag.

Darmstadt, 11. Juli.

Erste Kammer.

Bezüglich der Nebenbahnbauten Bingen- Büdesheim, Hetzbach-Beerfelden sowie Reichelsheim-Fürth wird beschlossen, dem Beschluß der zweiten Kammer über das letztere Projekt nicht beizutreten. Den Anträgen auf Umwandlung der Realschulen zu^Gr oß umstad t und zu Butzbach in eine Oberrealschule wird zugestimmt. Eine größere Anzahl von Regierungsvorlagen und Anträgen findet nach den7 Ausschußanträgen'lAnnahme. Bei der Re­gierungsvorlage wegen des Staatsvertrages zwischen Hessens Preußen und Baden über die7' Vereinfachung der Verwaltung der Main-Neckarbahn entspinnt7sich eine lebhafte Kontroverse zwischen dem Freiherrn v. Heyl und dem Kommerzienrat Lauteren-Mainz über die Konkurrenz der Wasserstraßen gegenüber den Eisenbahnen, welche von Freiherrn v. Heyl verteidigt, dagegen von Kommerzienrat Lauteren bekämpft wird.

Bei der Abstimmung wird der Staatsvertrag ein­stimmig angenommen.

Hierauf vertagt sich das Haus auf unbestimmte Zeit.

* *

Darmstadt, 11. Juli. Der 31. Landtag wurde heute Nachmittag 4 Uhr 30 Min. im Großherzogl. Residenzschloß durch den Z^G r o ß h e r z o g mit einer Thronrede^geschloffen.

Die Thronrede spricht zunächst den Abgeord­neten den Dank für ihre Pflichttreue in der anstrengen­den Arbeit während der abgelaufenen Tagung aus unb zählt sodann die zum Abschluß gebrachten Gesetzes­vorlagen auf,^darunter die Vorlage betr. Ergänzung des Artikels 5 der Verfassungsurkunde, wodurch die Grundzüge über die Regentschaft festgestellt worden sind, den Main-Neckarbahn-Vertrag, die Re­form dec Staatsffteuern, das Gesetz über die öffentlichen Sparkassen, die Bewilligung reichlicher Mittel für landwirtschaftliche Zwecke, besonders zur Förderung der Viehzucht, das Gesetz über die Handels­kammern und Schaffung des hessischen Handelskammer­tages, die Vorlage betr. Aufbesserung der Gehälter der Volksschullehrer und Erhöhung der Bezüge der Wittwen und Waisen derselben, den Gesetzentwurf über die Denkmalspflege, Bewilligung vecschiedener^Neu- und Ergänzungsbauten für Zwecke der Hochschulen 2C. Die Thronrede bedauert, daß infolge der KÜM der. Zeit die Verhaildlungen betr. Revision des^ Wahlgesetzes, namentlich durch Einführung direkter Wahlen, nicht zum Abschluß gebracht seien, und giebt der Hoffnung Aus­druck, daß die ebenfalls nicht erledigten Vorlagen betr. bauliche Einrichtungen und Ergänzungen in der Tech­nischen Hochschule, sowie den Umbau des Hoftheaters, durch den künftigen Landtag verabschiedet werden.

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Die Gerichtsferien

In einigen Tagen beginnen abermals dieGerichiS- ferien; sie dauern vom 15. Juli bis zum 15. September Mit einigen Sorgen sehen kaufmännische und gewerbliche Kreise regelmäßig dem Beginne der Gerichtsferien entgegen, denn sie bringen einen erheblichen Teil der Rechtspflege zum Stillstand und verzögern monatelang die Entscheidung einer Menge Civilprozesse Mit Rücksicht auf die Nachteile, die vor Allem dem geschäftlichen Leben aus der Einrichtung langdauernder Gerichtsserien erwachsen, ist in'kaufmännischen Kreisen gegenwärtig eme Bewegung im Gange, welche eine Aenderung der geltenden Bestimmungen erstrebt. Die Ver­einigung der Handelskammern des niederrheinisch-westfälischen Industriegebiets hat vor einiger Zeit eine Eingabe an den Reichskanzler gerichtet, in welcher die Beseitigung der Ge- richtSferien oder wenigstens eine erhebliche Verkürzung der­selben gefordert wird. Dieser Tage hat die oberbayerische Handels- und Gewerbekammer beschlossen, sich der Eingabe der rheinisch-westfälischen Handelskammer anzuschließen. Die oberbayerische Handels- und Gewerbekammer hat sich dahin ausgesprochen, daß die Gerichtsferien mit den^heutigen Rechts­bedürfnissen nicht mehr vereinbar wären. Für das Er- hvlungsbedürfnis der Richter müsse auf andere Weise ge­sorgt werden.

Wir wünschen der Bewegung vollen Erfolg. Es Mnnknicht verkannt werden, daß die Gerichtsferien für düs gesamte geschäftliche und bürgerliche Erwerbsleben ü)were Nachteile im Gefolge haben, und die bezüglichen Ausführungen der Eingabe der erwähnten Handels­kammern an den Reichskanzler müssen als durchaus zu-

Samstag, den 12. Juli 1902.

Gießener

treffend bezeichnet werden. So wenig oas heutige Wirtschaftsleben eine Unterbrechung des Verkehrs und der industriellen Betriebe zu ertragen vermöchte, so wenig kann es als zeitgemäß angesehen werden, daß während zweier Monate im Jahre eine Unterbrechung dec Rechtspflege eintritt, die ebenso zwecklos als unbe­gründet ist und für weite Kreise der Beteiligten, auch trotz der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehenen Aus­nahmen unerträglich bleibt. Es liegt auf der Hand, daß durch den Ausschluß der Warenklagen von den Feriensachen den Gewerbetreibenden mancherlei Verluste erwachsen, wenn z. B. gegen einen auf Antrag des Gläubigers während der Ferien erlassenen Zahl­ungsbefehl der Schuldner Widerspruch erhebt, sodaß nun der Gläubiger seinerseits Klage anzustrengen ge­zwungen ist.

Da hierfür der Termin erst nach Ablauf der Ferien anberaumt werden kann, findet inzwischen der böswillige Schuldner Zeit und Gelegenheit sich durch Umziehen nach einem dem Gläubiger unbekannten Orte oder durch Beiseiteschaffung pfändbarer Gegenstände der Erfüllung seiner Verpflichtungen zu entziehen, während ein Arrest­befehl in solchen Fällen nur schwer zu erwirken ist.

Für weit schlimmer als diese unmittelbaren Schädig­ungen müssen aber die durch die Unterbrechung der Rechtspflege entstehenden Verschleppungen erachtet werden, welche sich, von den den Parteien erwachsenden Verlegenheiten der ver­schiedensten Art abgesehen, von den schwerwiegendsten Folgen erweisen können. Es ist eine sowohl von Richtern alS auch von Anwälten rückhaltlos zugestandene Thatsache, daß infolge der GerichtSferien nicht nur die Erledigung schwebender und die Einleitung neuer Prozeßangelegenheiten um die Ferien­zeit hingehalten werden, sondern daß die damit eintretende Verzögerung in der Regel noch weit, in vielen Fällen^sogar drei bis fünf Monate, weiter hinauSwirtt. Dies ist auch sehr wohl erklärlich, da bei der zu einer bestimmten Zeit stattfindenden Einstellung eines großen Teiles der gerichtlichen Thätigkeit sich naturgemäß eine Anhäufung von Sachen vollziehen muß, deren Bewältigung schon dadurch erschwert wird, da nach der Ferienpause die mit der Bearbeitung der Akten betrauten Richter sich zunächst wieder in jeden einzelnen Fall hineindenken müssen, was namentlich bei ver­wickelten Prozessen erfahrungsgemäß längere Zeit in An­spruch nimmt Daß darunter Handel und Gewerbe am meisten zu leiden haben, bedarf keiner eingehenden Aus­einandersetzung. EL genügt der Hinweis darauf, wie oft von der Entscheidung einer Rechtsfrage weitgehende Dispo­sitionen innerhalb deS geschäftlichen Betriebes abhängen, und wie sehr die Gestaltung oder unter Umständen der Abbruch geschäftlicher Verbindungen durch den früheren oder späteren Austrag der gerichtlich zu klärenden Meinungsverschiedenheit beeinflußt werden.

Die Justizverwaltung beschäftigt sich angelegentlich mit der Frage, wie die Verschleppung der Prozesse zu verhüten sei. Vielleicht erwägt sie, ob nicht die Äerichts- ferien zum Teil an dem Uebel schuld sind. Jedenfalls wird das Gesuch der niederrheinisch-westfälischen Handels­kammern um Streichung des Titels 17 über die Ge­richtsferien aus dem Gerichtsverfaffungsgesetz in ge­werblichen Kreisen allenthalben lebhafte Unterstützung finden und, wir hoffen, auch unter den Juristen mannig­fachem Beifall begegnen. Selbstverständlich gönnen wir allen Rechtsbefliffenen die gleiche Ferienmuße, die auch andere Berufe für sich in Anspruch nehmen, und wie das zu machen wäre, ob durch Mehreinstellungen oder sonstwie, ist Sache des Staates. Jedenfalls aber sollte die gesamte wichtige Rechtspflege darunter nicht leiden.

Politische Nachrichten.

Kaiser Wilhelm und Waldeck-Rousseau.

In Paris hat das Zusammentreffen des deutschen Kaisers mit dem früheren französischen Ministerpräsidenlen Waldeck-Rousseau, der in Odde an Bord der Hohenzollern empfangen und zur Tafel gezogen wurde, überrascht.. Man kennt den Inhalt der Unterredung nicht genauer, weiß aber, daß sie die Grenzen der konventionellen Höflichkeit über­schritten und wichtige Themata berührt habe. Aus diesem Anlaß wird an Combes Aeußerungen erinnert, daß er Waldeck-Rousseau, sobald dieser die Absicht kund geben sollte, wieder an die Spitze der Geschäfte zu treten, gern den Platz räumen werde. „

- Das Reichsamt des Innern hat statistische Er­hebungen über die Arbeitszeit im Fleischer- gewerbe angeordnet und hierzu Fragebogen her­stellen lassen. Diese Fragebogen sind für solche Betriebe des Fleischergewerbes bestimmt, welche regelmäßig wenigstens einen Gehilfen oder Lehrling auf Grnnd

1 ^Jahrgang.

Iusertio»SvreiS : Die einspaltige Petit, eile für Gießen wie, ganz Oberbessen, die Kreise Wetzlar und Marburg 10 Pfg. sonst 15 Pfg.; Reklame« die Petitzeile 30 resp. 40 Pfg.

Postzeitungsliste No. 3032.

Redaktion und Expedition: Gießen, Neuenweg 28.

Fernst recha«schl«ß Nr. 362.

eines Arbeits- oder Lehrvertrages mit dem Schlachten oder Verarbeiten des Fleisches beschäftiaen.

München. Dem Staatsminister Dr. von Landmann wurde aus Gesundheitsrücksichten biSauf Weiteres Urlaub bewi lligt und der kgl. Staats­rath von Schraut mit der Führung der Geschäfte des Staatsministeriums des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten betraut.

— Die Staatsschuld der deutschen Bundesstaaten auf den Kopf der Bevölkerung. In dem soeben erschienenen neuesten Jahrgange des „Statistischen Jahrbuchs für da- deutsche Reich" giebt das kaiserliche statistische Amt zum ersten Male unter Anderm auch eine ausführliche Uebersicht über die Finanzen deS Reichs und der Bundesstaaten, und zwar sind die Angaben für das Reich dem ReichshauShaltS- etat entnommen für die Bundesstaaten aber im Wesentlichen von den betreffenden statistischen Landesstellen geliefert worden. Die Uebersicht giebt unter Andcrm auch über die Frage Auskunft, wie viel Staatsschuld durchschnittlich auf den Kopf der Bevölkerung entfällt. Für daS gesamte deutsche Rnch ergiebt sich dabei der Betrag von 42 Mk. 50 Pfg. Die 26 Bundesstaaten schließen sich aneinander in folgender Reihenfolge an und zwar: Bremen (711 Mk. 7S Pfg.), Hamburg (558 Mk. 80 Pfg.), Lübeck (399 Mk. 51 Pfg.), Hessen (254 Mk.), Bayern (243 Mk. 21 Pfg), Württem­berg (228 Mk. 24 Psg.), Sachsen (197 Mk. 47 Pfg ), Preußen (191 Mk. 54 Pfg.), Baden (190 Mk. 44 Pfg.), Mecklenburg-Schwerin (178 Mk. 66 Pfg.), Oldenburg (139 Mk. 84 Pfg.), Braunschweig (125 Mk. 88 Pfg.), Schwarzburg-Rudolstadt (43 Mk. 19 Pfg.), Sachsen- Meiningen (36 Mk. 86 Pfg.), Waldeck (34 Mk. 6 Pfg.), Sachsen-Koburg-Gotha (26 Mk. 58 Pfg.), Elsaß-Lothringen (17 Mk 64 Pfg.), Schwarzburg-Sondershausen (15 Mk. 9 Pfg.), Sachsen-Weimar (14 Mk. 91 Pfg.), Mecklenburg- Strelitz (14 Mk. 28 Psg.), Sachsen-Altenburg (10 Mk. 90 Pfg.), Lippe (9 Mk. 27 Pfg.), Reuß jüngere Linie (7 Mk. 47 Psg.), Schaumburg-Lippe (6 Mk. 17 Psg.) und Anhalt (4 Mk. 88 Pfg.) Reuß ältere Linie kommt in dieser Beziehung nicht in Betracht, da eine Staatsschuld dort be­kanntlich nicht vorhanden ist, vielmehr der Staat noch ein verhältnismäßig recht erkleckliches Baarvermögen besitzt.

Brüffel. Nach Ausspruch der Aerzte besieht für das Leben dec Königin keine unmittelbare Gefahr mehr.

London. Rach einer Meldung des „Daily Telegraph" aus Kapstadt fuhr dec Burengeneral Lucas Meher am Mittwoch an Bord des Dampfers „Briton" nach Southampton ab. Er begiebt sich nach Deutschland, um einen Arzt zu konsultieren. Seine Frau und Tochter werden mit ihm dort Zusammentreffen. Später wird Lucas Meyer, einige Zeit in England zubcingen. Louis Botha, DeWet und Delarey hoffen am 30. Juli nach England abreisen zu können, um für die Waisen der Buren Fonds zu sammeln. Wahrscheinlich werden sie aber durch Staatsgeschäfte länger in Süd- afcika zurückgehalten werden.

Wetzlarer Tierschaufest

Unser c-Korrespondent schreibt uns aus Wetzlar:

Gestern begann hier das Tier schau fest deS KreiseS Wetzlar. Am Vormittag bewegte sich der Festzug unter Voranritt der noch in letzter Stunde engagierten Kapelle deS 47. Feldartillerieregiments auS Fulda von der Starkenweide und der Silhöferchaussee aus nach dem Finsterloh. Der F e ft z u g bekam ein besonders malerisches Gepräge durch bi prächtigen Festwagen deS Turnvereins, Männer- gesavgvereins, Handwerkervereins, deS Land- wirtschastlichen Casinos zu Dorlar, des Herrn Bäcker­meister Becker und durch den Festkorso der R a d f a h r; r. Aus dem Festplatze eröffnete Herr Landrat Dr. Sar­torius das Fest mit einer kurzen Ansprache und einem anschließenden Hoch auf den Kaiser. Nach dieser«Eröffnung der Ausstellung begann die B e si ch t i g u n g. Nicht wemger als 52 Stiere, 74 Kühe, 37 Rinder, 33 Eber- und Mutter­schweine, 8 Ziegenböcke und 9 Ziegen waren ausgestellt. Die Preisrichter zollten dem ausgestellten Bleh die größte Anerkennung. Sie sprachen mit Bedauern auS, daß die Geldpreise zur Prämiierung noch nicht auSreichten und stifteten selbst noch einige Preise. Von denanwesenden Gästen seien besonders erwähnt: Prinz Friedrich zu SolmS-Braunfels, Landeshauptmann SartoriuS- WieSbaden, Freiherr von Solemacher, der Präsident der Landwirtschaftskammer der Rheinprovinz, ReichStagSab- geordneter Krämer (früherer Bürgermeister von Wetzlar), Landrat von Heim bürg, Vors. des Verbandes der H erdbuchgesellschaften für das Vogelsberger Rind. 'lt 2 Uhr begann die

Preisverteilung;

die Einhändigung der Geldpreise übernahm Frau Landrat Sartorius. Besonderes Lob erntete das Stiergespann