Nr. 230
Freitag, den 3. Oktober 1902.
11. Jahrgang.
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Das Blatt erscheint °n -Ne« Werktagen nachmittags.
Neueste Nachrichten
(Gießener Hagevtatt) Unabhängige Tageszeitung (Gießener Zeitung)
für Oberliesse» und die Kreise Marblir» und Wetzlar; Lokalan, seiner für Kietzen und Umgebung.
Druck unb Verlag der Siebener Verlagsdruck erei, borm. Wilh. Keller'sche Buchdruckerei (flcgr 1783); für die Redaktion verantwortlich: Albin Klein, Bietzen.
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Die neuenIKriegsartlkel für das Heer, di.' vom Kaiser unterm 22. September vollzogen und füglich im „Armee-Verordnungsblatt" veröffentlicht wurden, umfassen 28 Artikel und lauten in ihren wesentlichen Bestimmungen wie fo^
Art. 1. Eingedenk seines hohen Berufs, Dhron und Vaterland zu schützen, muß der Soldat stets eifrig bemüht sein, seine Pflichten zu erfüllen. Dec Dienst bei der Fahne ist die Schule für den Krieg; was der Soldat während scinec Dienstzeit gelernt hat, soll er auch im Beullaubtenstande sich erhalten.
Art. 2. Die unverbrüchliche Wahrung der im Fahneneide gelobten Treue ist die erste Pflicht des Soldaten. Nächstdem erfordert der Beruf des Soldaten: Kriegsfertigkeit, Mut bei allen Dienstobliegenheiten, Tapserkeit im Kriege, Gehorsam gegen die Vorgesetzten, ehrenhafte Führung in und außer Dienst, gutes und redliches Verhalten gegen die Kameraden.
Art. 3. Jeder rechtschaffene, unverzagte und ehrliebende Soldat darf der Anerkennung und des Wohlwollens seiner Vorgesetzten versichert sein.
Art. 4. Dem Soldaten steht nach seinen Fähigkeiten und Kenntnissen der Weg selbst zu den höchsten Stellen im Heere offen. Wer sich durch Tapferkeit und Mut hecvorthut, oder in langer Dienstzeit gut geführt, hat für seine treue H^chterfüllung die verdiente Belohnung durch ehrenvolle Auszeichnungen zu erwarten. Wer nach längerer vorwurfsfreier Dienstzeit vie Beschwerden des Dienstes nicht mehr zu ertragen vermag, wer durch Verwundung vor dem Feinde dienstunfähig wird oder sonst im Dienste zu Schaden kommt, erwirbt den Anspruch auf Pension oder Anstellung im Zivildienste.
Art. 5. Dagegen trifft denjenigen Soldaten, welcher seine Pflicht verletzt, die verdiente Strafe. Geringere Vergehen werden disziplinarisch geahndet, bei schweren tritt gerichtliche Bestrafung ein. Die Strafen, auf welche gerichtlich erkannt werden kann, sind Arrest, Festungshaft, Gefängnis, Zuchthaus und in den schwersten Fällen Todesstrafe. Der Acrest ist gelinder, mittlerer oder strenger. Dec Höchstbctrag der beiden ersten Arten ist 6 Wochen, der des strengen Arrestes 4 Wochen. Festungshaft, Gefängnis oder Zuchthaus sind entweder von einziger Dauer bis zu 15 Jahren oder lebenslänglich. Freiheitsstrafen von mehr als 6 Wochen, werden auf die aktive Dienstzeit nicht angerechnet. Reben diesen Strafen kommen als besondere Ehren-
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Gntlnrvt.
Roman von Moritz Lilie.
(Nachdruck verboten.)
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„Gewiß; denn sie singt nicht nur, sondern versteht auch vortrefflich zu tanzen", entgegnete Ancelot mit ersichtlicher Schaden- freube in den bleichen Zügen.
Das Antlitz des stolzen Edelmannes verdüsterte sich, aber er ließ nichts von seinem inneren Verdrusse merken.
sJkalb .standen die beiden Herren vor einem Hause still, vor welchem eine rote Laterne brannte.
~ Dumpfes Stimmengewirr tönte aus dem Inneren bis auf die auf lebhaften^ Kommen und Gehen von Gästen deutete „Bitte, hier einzutreten, Herr Graf", sagte Ancelot. „Es ist Singspielhalle, aber Emmy ist unter dem Ramen Seraphme hier bie gefeiertste Größe."
- Edelmann. „Und in dieser Umbringen!" ° armc ^"^ ^nge Stunden bis Mitternacht zu-
„O, das ist für sie kein Opfer", siel Ancelot ein, den Grafen zu einem Seitentitchchen fuhren^ an dem noch einige Stühle unbelebt waren. „Im Gegenteil Jie nndet in dem Anfireten vor feiern Publikum und in dessen Beifall hohe Befriedigung "
De^Vorhang an der Buhne war herabgelassen; es war
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. »Wie gelang es Dir zu erfahren, daß die Lokalsängerin hier meine Enkelin ist?" fragte der Graf. 9
--Der Zufall, vielleicht auch die Langeweile führten mich 6t erber , antwortete Ancelot, und seine rasche Kombinationsgabe ließ ibn ohne Schwierigkeit ein glaubhaft klingendes Lügengewebe krstnoen. Primadonna interessierte mich, und ich suchte mich dem Mädchen zu nähern, um womöglich etwas über ihre Vergangenheit zu erfahren. Sie wax aber in dieser Beziehung sehr wortkarg und zurückhaltend, obgleich ich die Singspielhalle von imn ab sehr oft besuchte. Eines Abends war der einzige noch freie Platz in dem Lokale neben einer ältlichen Frau, und R mufete notgedrungen denselben einnehmen. Das Weib war ^ §» : einem gewissen Stolze erzählte sie mir, RS A -âr der Lokaltängerin sei, welcher das Publikum daß sie Mende heiße und in einer kad tftr aße woh ne. Ich bezahlte ein paar Glas Punsch für 1br-u m.!»!-« Zunge noch mehr. Als mir die Frau ihren Namen nannte, konnte ich mir nichts bei demselben denken;
strafen gegen den Soldaten zur Anwendung: Versetzung in die 2. Klasse des Soldatenstandes, Degradation und Entfernung aus dem Heere. Bei Zuchthaus wird stets auf Entfernung aus dem Heere erkannt. Gegen Mannschaften von besonders schlechter Führung kann Einstellung in eine Arbeiter-Abteilung verfügt werden. Ist der Kriegszustand erklärt, so werden die Strafen verschärft.
Art. 6. Die Pflicht der Treue gebietet dem Soldaten, bei allen Vorfällen im Krieg und Frieden mit Aufbietung aller seiner Kräfte, selbst mit Aufopferung des Lebens, jede Gefahr von Seiner Majestät dem Kaiser, dem Landeshecn und dem Vaterlande abzuwenden.
Art. 8. Die Erfüllung der Dienstpflicht ist eine Ehrenpflicht jedes deutschen Mannes; wer sich ihr durch Selbstverstümmelung, durch Täuschung oder auf andere Weise entzieht oder zu entziehen versucht, wird in die 2. Klasse des Soldatenstandes versetzt und mit Freiheitsstrafe belegt. Gleiche Strafe trifft den Teilnehmer.
Art. 9. Dem Soldaten soll seine Fahne heilig sein. Ec darf sie niemals verlassen. Wer die Fahne verläßt oder von ihr fortbleibt, um sich seiner Verpflichtung zum Dienste dauernd zu entziehen, macht sich dec Fahnenflucht schuldig. Die Fahnenflucht wird mit den schwersten Freiheits- und Ehrenstrafen, im Felde selbst mit dem Tode bestraft. Schwere Strafe trifft Denjenigen, der einen anderen zur Fahnenflucht verleitet oder diese befördert, sowie auch Den, welcher von einem zu seiner Kenntnis gelangten Vorhaben dec Fahnenflucht seinen Vorgesetzten nicht alsbald Anzeige macht. Auch wenn dec Soldat nicht beabsichtigt, dauernd fern zu bleiben, sind eigenmächtige Entfernung von der Truppe und Urlaub-Überschreitung strafbar.
Art. 10. Die Feigheit ist für den Soldaten besonders schimpflich und entehrend; niemals darf er sich durch Furcht vor persönlicher Gefahr von dec Erfüllung seiner Berufspflichten abwendig machen lassen. Dec feige Soldat hat schwere Freiheits- und Ehrenstrafen, im Kriege Zuchthaus oder die Todesstrafe zu erwarten.
An. 11. Der Gemeine muß jedem Offizier und Unteroffizier und der Unteroffizier jedem Offizier des Heeres, dec Marine oder Schutztruppe Achtung und Gehorsam beweisen und hat ihre Befehle pünktlich zu befolgen. In gleicher Weise ist den Anordnungen und Weisungen aller zum Wacht- oder militärischen Sicherheitsdienste befehligten Personen des Soldatenstandes, sowie den zeitweilig zum Vorgesetzten bestellten Mann-
es war ein Name, wie tausend andere. Ich wurde erst aufmerksam, als der Rechtsanwalt Hartwig berichtete, die Frau Naday habe als zweiten Mann einen gewissen Mende geheiratet, und beschloß nunmehr mit aller Vorsicht und in der Stille weitere Erkundigungen einzuziehen und die Frau auszuhorchen. Was ich auf die Weise erfuhr, bestätigte meine Vermutung vollkommen: Seraphine ist Ihre Enkelin."
Der hämische, schadenfrohe Zug in dem Gesichte des Menschen zeigte sich wieder, als er sah, wie tief niedergeschlagen der alte Niann vor sich hinschaute.
Da plötzlich ertönte die Klingel, der Lärm im Saale verstummte, der Klavierspieler begann eine lebhafte Melodie, und der Vorbang rollte empor.
Aus der Coulisse trat eine Gestalt hervor, groß, kräftig, mit äußerst kurzen Röckchen und Tricots von fragwürdiger Sauberkett bekleidet. Wie ein losgelassener Kreisel raste sie auf der Bühne umher und sprang nach wenigen Minuten mit einem mächtigen Sätze in die Coulissen zurück. .
Ein Beifallssturm ertönte, die Tänzerin erschien noch einmal, trat bis an die Rampe, knixte mit widerlichem Lächeln iinbjoart Kußhändchen. Noch einmal wurde sie gerufen und bie Scene wiederholte sich.
„Nun, wie gefällt Ihnen Seraphine, oder richtiger gesagt, Emmy, Komtesse Rodeck?" fragte Ancelot hämisch.
„Wer?" fragte der Alte entsetzt. .
„Das war die so lange und schmerzlich Gesuchte, Herr Gras, Ihre Eukeliu Emmy", erwiderte jener in eisigem Tone.
„Unmöglich!" hauchte der alte Herr kaum vernehmbar. „Du hast Dich gewiß getäuscht, Paul!" ~
„Ich werde Ihnen die Beweise bringen, Herr Gran Frau Mende mag sie Ihnen selbst vorlegen", versetzte der Betrüger mit unerschütterlicher Ruhe. „Wenn es Ihnen recht ist, suchen mir sie noch heute auf." .
„Gewiß, ich muß Gewißheit haben, Gewitzheit um leben Preis!" stöhnte der Graf verziveifelt. „Welch eine schreckliche Enttäuschung!" . . . Rasch erhob er sich und schritt dem Ausgange zu, gefolgt von dem innerlich triumphierenden Menschen, der semen Zwecr, seinen Wohlthäter tief zu demütigen, vollständig erreicht Hatte.
XVIII.
Es wird Heller.
Es war, als atme der Graf erleichert auf, als er draußen auf der Treppe die frische Herbstluft sich umwehen ließ.
J«sertio«Sprei Sr Die einspaltige Petttzeile für Gießen wie ganz Oberhessen, die Kreise Wetzlar und Marburg 10 Pfg. sonst 15 Pfg.; Reklame« die Petitzeile 30 resp. 40 Pfg.
Postzeitungsliste No> 3032.
Redaktton und Expedition: Gießen Neuenweg 28.
Aer«sprecha«schluß Nr. 868.
schäften und den im Dienst befindlichen Feldgendarmen Gehorsam zu leisten.
Art. 15. Der ehrenvolle Beruf des Soldaten darf durch ehrenwidrige Behandlung desselben nicht herabgewürdigt werden. Wer die Untergebenen vorschriftswidrig behandelt, beleidigt oder gar mißhandelt, oder wer seine Dienstgewalt dazu mißbraucht, um auf Kosten seiner Untergebenen sich Vorteile zu verschaffen, wird nachdrücklich bestraft. Glaubt der Soldat, Veranlassung zur Beschwerde zu haben, so ist er dennoch verbunden, seine Dienstobliegenheiten unweigerlich zu erfüllen und erst demnächst seine Beschwerde auf dem verordneten Wege anzubringen. Wer eine Beschwerde auf unwahre Behauptungen stützt oder unter Abweichung von dem vorgeschriebenen Dienstwege anbringt, wird mit Freiheitsstrafe belegl.
Art. 21. Der Soldat darf niemals, sei es durch Aussicht auf äußere Vorteile, sei es durch irgend einen anderen Grund, bei Ausübung des Dienstes sich zu Pflichtwidrigkeiten verleiten lassen. Wer für eine Handlung, die eine Verletzung der Dienstpflicht enthält, Geschenke oder andere Vorteile annimmt, fordert oder sich versprechen läßt, hat Zuchthaus zu gewärtigen.
Art. 27. Auch im Beurlaubtenstande muß der Soldat den ihm obliegenden besonderen Pflichten pünktlich nachkommen und macht sich bei Zuwiderhandlungen strafbar.
Art. 28. Von dem Ehr- und Pflichtgefühl des Soldaten wird erwartet, daß er alle strafbaren Handlungen vermeidet und fort und fort seine Pflichten treu und gewissenhaft erfüllt, durch Gottesfurcht und ehrenhafte Führung in und außer Dienst ein Muster ordentlichen und rechtschaffenen Lebens giebt und nach Kräften dazu beiträgt, den guten Ruf des Heeres im In- und Auslande zu bewahren.
Politische Nachrichten.
— Der Berliner Korrespondent des „Figaro" weiß zu berichten, daß Kaiser Wilhelm trotz der beleidigenden Artikel dec englischen Blätter nun erst recht entschlossen sei, die Buren-Generale zu empfangen.
Berlin, 2, Oktober. Der Zentrums-Abgeordnete R inte len erlitt heute Nachmittag dem „Lokal-Anz." zufolge auf einem Spaziergänge im Tiergarten einen Schlaganfall und mußte in bewußtlosem Zustande in seine Wohnung gebracht werden.
„Rufe einen Wagen, Paul, ich fühle mich nicht wohl , bat er.
Bald rollten sie durch die beleuchteten Straßen dahtn, und nach einer Viertelstunde hielt der Fiaker vor dem ihm von dem jungen Manne bezeichneten Hause, in dessen zweiten Stock Frau Mende wohnte. Sie hatte auf Betreiben Ancelots den Ramen Miller angenommen, sodaß es schon deshalb dem Advokaten sehr schwer geworden sein würde, sie aufzufinden. ,___
Die Frau öffnete und führte die beiden Herren in cm freundlich ausgestattetes Zimmer.
„Was verschafft mir noch zu so spater Stunde bie Ehre ^hres Besuches? fragte sie die Eintretenden.
Ancelot hatte die Frau bei der neulichen Unterredung ohne Zweifel sehr genau instruiert
Um den Graten ganz sicher, zu machen, bediente er sich einer ungewöhnlich schroffen Redeweise. . ^ cnnl,M
„Sie kennen mich bereits aus der Smgspielhalle, Madame . sagte er, „und die gelegentlichen Mitteilungen, die Sie mir dort gemacht haben, sollen Sie jetzt in Gegenwart dieses Herrn wleder- ^^SBaS könnten Sie für ein Interesse an meinen Familienangelegenheiten haben?" warf die Mende ein.
„Keine Ausflüchte!" versetzte Ancelot. „Sonst wurden wir die Hilfe der Polizei in Anspruch nehmen müssen.
„Aber was wollen Sie von mir?" fragte jene, mit scheinbar vor Angst bebender Stimme. _
„Der Name Müller an Ihrer Thur ist nur ein angenommener; wie ist Ihr wirklicher?"
„Mende", sagte das Weib leite.
„Und noch früher hießen Sie?
„Mein erster Mann nannte sich Raday.
Der Graf nickte. Kein Zwenel, die Frau war die rechte.
„Lebten Sie früher im Auslande und wo?" examinierte Ancelot werter. , . „ „ ,
„In Australien, wo auch mein erster Mann gestorben ist-, berichtete sie fleinlaut
„Dort lernten Sie eine Familie Reinhard kennen?" nahm jetzt der Graf das Verhör auf.
„Ja. Er besaß eine Farm, und mein Mann war Schafmeister bei ihm."
„Und was geschah weiter?"
„Reinhard und seine Frau starben kurz nacheinander, die Farm wurde verkauft, und ich zog in die Hauptstadt."
„Allein?"
nahm die kleine Emmy mit mir, und als ich die nötigen Geldmittel erworben hatte, reiste ich mit ihr nach Europa aMdL*