Nr. 151. Zweites Blatt.
Donnerstag, den 3. Juli 1902.
11. Jahrgang.
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Postzeitungsliste No. 3032.
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Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei, vorm. Wilh. Keller'sche Buchdruckerei (gegr 1783); für die Redaktion verantwortlich: Albin Klein, Gießen.
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Darmstadt, 2. Juli.
Zweite Lesung der Wahlrechtsvorlage.
Zu Artikel 4, in dem das Prinzip der direkten Wahl festgelegt wird, erklärt Abg. Dr. David (Soz.) die Abstimmung über diesen Artikel in der ersten Lesung wäre insofern erfreulich, als düser Artikel mit 40 gegen 5 St mmen am genommen wurde. Das habe gezeigt, daß der Wunsch in der Zweiten Kammer bestehe, das indirekte Wahlrecht durch das direkte zu ersetzen. Die Klarheit, die hier hervorge- treten, suche man aber vergebens in der Abstimmung über die anderer Artikel. Er md seine Freunde ständen der Vorlage mit einem trockenen und einem nassen Auge gegenüber. Wenn aber auch eine Reihe von Bestimmungen in ihr ihnen nicht gefalle, so sei seine Partei anderersei.s doch der Meinung, daß, wenn das direkte Wahlrecht im Prinzip angenommen würde, die zweite Kammer dann auch den einzelnen Artikeln trotz mancherlei Kautelen zustimmen und somit das Gesetz ihrerseits nicht zu Fall bringen sollte. So wurde seine Partei unter allen Umstanden für das Gesetz stimmen und zwar aus Grund der Ausschußanträge. Jedenfalls würde aber, wenn das direkte Wahlrecht nicht angenommen würde, die ganze Frage nicht eher zur Ruhe kommen, bis erreicht sei, was er und feine Freunde für richtig hielten. Wolle die Regierung wirklich im Ernst dem Volke Unruhen ersparen, so möge sie jetzt bei der zweiten Lesung mit etwas mehr Energie für die Vorlage eintreten und sich entgegenkommend erweisen m Fragen, in denen die Mehrheit der Volksvertretung einig sei. Es gilt, Klarheit zu schaffen über die Freunde und die Feinde des direkten Wahlrechts. Daß die Regierung zu den letzteren gehöre, wolle er nicht annehmen. Aber durch möglichst einstimmige Stellung der Zweiten Kammer zu Gunsten des direkren Wahlrechts würde das Volk sehen, wo die wirklichen Feinde der Vorlage in Wahrheit sägen. Die erste Kammer solle zeigen, wie sie eigentlich zur Vorlage steht. Die fünf offenen Feinde des direkten Wahlrechts in der zweiten Kammer seien nd)t die gefährlichsten für die Vorlage, sondern jene, die diesen fünf bei der Abst mmung über andere Artikel zufielen. Die wirklichen Freunde des direkten Wahlrechts müßten unter allen Umständen verhindern, daß in der zweiten Lesung nicht wieder düseibe Z rsplitterung eintritt, wie in dec ersten Lesung. Sollte aber unter den 40 Abgeordneten der Zweiten Kammer, die bei der ersten Lesung für Artikel 4 stimmten, heimliche Gegner des direkten Wahlrechts sein, so wäre es besser, daß sie jetzt offen heroorrräten und sich als Gegner der Wahlreform be- kennten. Es würde jedenfalls dem Ansehen des Hauses nicht förderlich se n, wenn das Volk annehmen müsse, daß hier von einzelnen Abgeordneten in dieser so wichtigen Frage Komödie gespielt werde.
Innerhalb dieser Kammer drehen sich die Differenzen um die Wahlpflicht und um die Vermehrnng der städtischen Mandate. Wer aber erst einmal für Artikel 4 gestimmt habe, dürste nicht um dieser beiden Punkte willen die Vorlage ablehnen. Was die Wahlpflicht anlange, so wurde sie mit Zett ja doch eingesührt werden. Aber es sei nicht nötig, dag sie gerade jt^t schon beim ersten Wurf komme. Für die Freunde der Wahlpflicht liege also, selbst wenn die Wahlpflicht jetzt nicht durchgehe, darin kein Grund, die Vorlage avzu^ehnen. Sie müßten denn zu Denen gehören, die heimlich Gegner des direkten Wahlrechts sind. Was die Vermehrung der städtischen Abgeordneten anlange, so bestehe auch hier kein Grund, um deswillen die Vorlage scheitern zu lassen. Wenn man ehrlich die direkte Wahl wolle, so sei das eine so wichtige Sache des Fortschritts, daß man sie nicht hemmen dürfe, wegen der an sich sehr geringfügigen Vermehrung der städtischen Mandate. Geschehe das aber doch, so laden die betreffenden Abgeordneten den Vorwurf auf sich, daß sie die städtische Bevölkerung als eine Bevölkerung 2. Krasse ansehe. Das könnte nur die schlimmsten Folgen haben für das ganze Land. Auch für den Kompromißantrag Wolf, der dahin geht, daß nur Mainz, Darmstadt und Offenbach einen Abgeordneten mehr erhalten, würde seine Partei zu haben sein, indem sie vor- aussetze, daß diese Angelegenheit später doch noch durch ein besonderes Gesetz geregelt werden müsse. Seiner Partei solle man jedenfalls nicht nachsagen können, daß sie mitschuldig sei, wenn die fünf ausgesprochenen Gegner des direkten Wahlrechts in der zweiten Kammer auch bei der zweiten Kammer auch bei der zweiten Lesung noch Zuwachs erhielten. Seine Partei stelle also um deswillen ihre weitergehenden Wünsche vorläufig zurück. Er hoffe, daß, wenn die Vorlage scheitere, sie wenigstens nicht in diesem Hause scheitere, sondern in der ersten Kammer.
Abg. Köhler-Langsdorf (fr. B.): Ec und seine näheren Freunde hätten von Anfang an der Vorlage freundlich gegenübergestanden. Sie wollten nur die Vermehrung der städtischen Mandate hindern, aber er erkläre, daß er für seine Person um deswillen doch nicht das direkte Wahlrecht zu Fall bringen wolle. (Bravo!) Er bitte deshalb (Redner wendet sich den National- liberalen zu), daß Alle für das direkte Wahlrecht eintreten und den Willen des Volkes nun auch wirklich zum Auèdkuck brächten. Es sei für ihn zwar eine harte Nuß. der Vermehrung der städtischen Abgeordneten zuzustimmen, aber es sei, wie die Situation liege, ein Muß im Interesse des direkten Wahlrechts.
Abg. Schönberger (fr. V.) wendet sich gegen Ausführungen des Abg. Dr. David. Es sei nicht notwendig, daß das direkte Wahlrecht eingeführt werden müßte zugleich mit der Vermehrung dec städtischen Mandate. Damit scheine ihm das direkte Wahlrecht nicht zu teuer bezahlt. (Hört, hört!) Ec sei dec Meinung, daß an dec Regierung die Schuld liege, wenn die Vorlage scheitere. Ec verharre auf seinem Standpunkt und lehne die Vermehrung der städtischen Abgeordneten ab.
Abg. v. Brentano (Ztr.): Dr. David habe teilweise eine scharfe Kritik an der zweiten Kammer geübt, aber er könne sie nicht ganz als unrichtig ablehnen, denn er glaube auch, daß außer jenen fünf noch weitere Gegner dec Vorlage in der zweiten Kammer säßen, wenn er ihnen auch nicht Unehrlichkeit vorwerfen wolle. Bei dem Abg. Schönberger führte er seine Haltung zurück auf Mangel an polnischer Reife. (Der Präsident ruft den Redner deshalb zur Ordnung.) Die Aeußerung des Abg. Köhler-Langsdorf begrüße er mit Freuden. Dec Regierung aber könne man keinen Vouvurf machen. Ec erkläre im Namen seiner sämtlichen politischen Freunde, daß sie zwar eine ganze Reihe auch prinzipieller Wünsche in dieser Vorlage nicht verwirklicht sehen, aber trotzdem die Vorlage annehmen würden, so wie sie ist. Man solle im Lande Hessen wenigstens erkennen, wenn die Vorlage fiele, wer die Gegner des direkten Wahlrechts sind. Er sei überzeugt, daß die erste Kammer den Entwurf ablehnen würde, aber die zweite Kammer, die Volkskammer, solle ihr wenigstens die Gelegenheit zu solcher Ablehnung nicht ersparen. Das andere Haus möge dann die Verantwortung für die Ablehnung tragen.
Staatsminister Rothe: Bei den einzelnen Artikeln werde für die Regierung noch Gelegenheit gegeben sein, sich im Einzelnen zu äußern, aber dem Abg. Schönberger gegenüber wolle er ausdrücklich erklären, daß die Regierung jede ihrer Forderung ernstlich gemeint habe und nur unter dem Gesichtspunkt gestellt habe, das direkte Wahlrecht zu verwirklichen.
Abg Weidner (chcistl.-soz.): Außer dem Abg. Köhler-Langsdorf würden er und seine Freunde wohl auf dem Standpunkt bleiben, den sie in bet ersten Lesung eingenommen haben. Die Kammer solle verzechten auf die Vermehrung der städtischen Abgeordneten, dann würden ec und seine Freunde sofort für die Vorlage zu haben sein.
Nach längerer Debatte werden Artikel 1 und 2 mit Ausnahme von Position 10 angenommen. Dann kommt es zur namentlichen Abstimmung über Artikel 3, die Vermehrung der städtischen Mandate. Der Antrag Korell, der dahin geht, es bei dec bisherigen Anzahl städtischer Abgeordneten zu lassen, also die Zahl 10 statt 15 festzuhalten, wird mit 24 gegen 22 Stimmen abgelehnt. Ebenso abgelehnt wird der Kompromißantrag Wolff, der will, daß Darmstadt, Mainz, Offenbach einen Abgeordneten mehr erhalten. Darauf wird abgestimmt über den Antrag Brentano, der dahin geht, die Regierungsvorlage anzunehmen, also 15 städtische Abgeordnete zu bewilligen. Für den Antrag Brentano stimmen 27, dagegen 19 Abgeordnete. Da aber 2/s Majorität nötig ist, so ist damit die R e- gierungsvorlage abgelehnt.
Das ganze Gesetz ist hiermit ein Torso geworden, da ihm dec Artikel 3 fehlt. Das Wahlgesetz ist damit auf die lange Bank geschoben, da über einen neuen Artikel 3 erst wieder abgestimmt werden kann nach Rückäußerung der ersten Kammer.
Abg. Dr. Gutfleisch (freis.) ist davon überzeugt, daß die erste Kammer der Vorlage Anstimmen würde, wenn die zweite Kammer die Vorlage mit Freuden entgegengenommen
hätte. Es gefällt ihm nicht, wenn man der ersten Kammer die Verantwortlichkeit zuschieben wolle. Die Schuld am Scheitern der Vorlage toüibe vor Allem jenen fünf Gegnern des direkten Wahlrechts der zweiten Kammerzufallen, sowie denjenigen, welche die Vermehrung der städtischen Abgeordneten nicht wollen. Es sei ein Verrat am Volk, wenn diese Vorlage wegen gerin ger Mein - ungsverschiedenheiten nicht zu Stande käme Die große Errungenschaft des direkten Wahlrechts müsse man bei den Debatten und bei der schließli t en Entscheidung in den Vordergrund stellen. Die Initiative der Regierung sei dabei nichr hoch genug anzuschlagen.
Abg. Ulrich (soz.): Seine Partei bringe, wenn sie die Vorlage samt den Kautelen annehme, das größte Opfer, indem sie ein gut Teil ihrer Forderungen aufgebe im Interesse des direkten Wahlrechts, damit das Volk dadurch seine wahre Meinung zum Ausdruck bringen könne. Was die fünf mehr geforderten städtischen Abgeordneten angehe, so verstehe er nicht, daß sich 40 Vertreter vor 15 Städten fürchten können.
Abg. Jöckel (nl.): wendet sich mit Heftigkeit geaen die Ausführungen des Aog. Dr. David Er und seine Parteigenossen wollten ja nicht das direkte Wahlrecht ablehnen, sondern nur diesen Gesetzentwurf, was doch nicht ein und dasselbe wäre.
Abg. Wolff: Er habe es nicht für möglich gehalten, daß bei der ersten Lesung dieser Vorlage 40 Abgeordnete für den Art. 4 der Vorlage stimmten; denn nach privaten Aeußerungen, die gefallen waren, hätten es weniger sein müssen, woraus hervorgehe, daß Manche sich den Mantel dec Volksfreundlichkeit umhingen, ohne deshalb ehrliche Freunde des bireiten Wahlrechts geworden zu sein. So auch nur erklärten sich bie zum Teil ganz verrückten Resultate bei den Abstimmungen der e ften Lesung. (Redner wird wegen des Ausdrucks „verruckc" zur Ordnung gerufen.) Diese zweite Lesung solle Klarheit schaffen. Er werde, wenn es ihm auch schwer falle, für die Vermehrung der städtischen Abgeordneten stimmen im S nne der Regierungsvorlage und nicht nur für seinen eigenen Kompromißantrag.
Abg. Graf Oriola (natt.): Die Nationalliberalen, die auf seinem Standpunkt ftünöen, se en st^tS bemüht gewesen, sozialpolitischen und freiheitlichen Forderungen ein offenes Ogc zu leihen. Er fei ein aufrichtiger und ehrlicher Anhänger des direkt n Wahlrechts und stehe in gewisser Beziehung auf demselben Standpunkt, wie der Abg. Dr. Gut- fleisch in dieser Frage, der ja auch an den Emzelbeschlüssen das direkte Wahlrecht nicht schütern lassen wolle. Am besten wäre es gewesen, w nu die Regl-rung die Frage nach der Vermehrung der städtischen Abgeordneten nicht mit in die Vorlage hineingebracht, sondern einem besonderen Gesetzentwurf vorbeha.t^n hätte. So ungern er das thue, würde er jetzt aber doch schließlich für die Vermehrung der städtischen Abgeordneten stimmen. Freilich hätte er nie gedacht, daß im hessischen Landtage in so scharfer Weise dec Gegensatz zwischen Stadt und Land hervorgckehrt werden würde. Auch aus praktischen Gründen könne er das bestehende indirekte Wahlrecht nicht als nützlich anerkennen. (Bravo!)
Nach einer langen Reihe mehr persönlicher Bemerkungen zwischen einzelnen Abgeordneten, namentlich den Abgg. Jöckel und David tritt man in die Abstimmung über die einzelnen Artikel ein, über deren Ergebnis wir schon berichtet haben.
Nächste Sitzung morgen 9 Uhr. Dieselbe Tagesordnung. '
Hus stellen und llâcbbargebieten.
g. Krosdorf, 1 Juli. Heute Nacht gegen 1 Uhr ging hier ein schweres Gewitter nieder. Der Blitz schlug in einen Neubau ein ohne zu zünden Die Telephonleitung, die am Hause vorübergeht, ist beschädigt. Zwei Stangen sind zertrümmert.
s. Heuchelheim, 1. Jul. Nachdem am gestrigen Morgen der Durchmarich des Infanterieregiments Nr. 116 durch unser Dorf erfolgt w, konnte nun bald ein großartiges Schauspiel im unabschbaren „Lahuwiesengrunde" beobachten. Bereits mehrere Jahre benutzt das Regiment unmittelbar nach der Heuernte diese große Wiesinfläche zu einer mehr- tägigen Uebung. Unter den Klängen der Regimentskapelle wurde du selbe gegen 9 Uhr mit dem üblichen Parade- marschotzeschlossen und es erfolgte sofort der Rückmarsch zur m *** ^Ö^' \ 3um. Die Brandkatastrophe auf der Grube Fredrich hat ein weiteres Opfer gefordert. Gestern Nacht verstarb an feinen Brandwunden im hiesigen Kranken-