Einzelbild herunterladen
 

Beilage der Siegener neueste nacbricbte».

Nr 125

Dienstag, den 3. Juni 1902.

11 Jahrgang.

TTTTTTGTTTTTTTTGTT TTTTTTGTTTS

lOaGXOaOaOäCXOaO

Den

Vor Wie

Ein alter Freund, geschmückt mit neuem Kleide Erschein ich heut' in Eurem Freundeskreis; Erkennt Ihr mich, Ihr wackern, braven Leute, Erkennt Ihr sie, die alte deutsche Weis'? Mit Handschlag und im Antlitz stille Freude Grüß ich Euch allzumalen, denn ich weiß, Ihr tragt im Herzen sehnliches Verlangen alten Freund mit Liebe zu empfangen.

allem werde ich Euch öfters sagen, ^ ___es in unserer lieben Heimat steht,

| Wie man gelebt, geliebt in alten Tagen, X Was man geherbst't, geerntet und gemähet, A | Wie auf der Kirmeß man die Köpfe sich zerschlagen, ® Wie es noch heut' beim jungen Polke geht, ® k Von Sonst und Jetzt, von Gestern und von Heute,

® Von alledem bericht ich Euch, Ihr Leute.

Das neue Kleid, die seelenlose Hülle, Nicht ändert's was für Euch man stets gehegt. Achtung für jeden Stand ! Ein Herz das in der Auch Mitgefühl für fremdes Leiden trägt! sStilles Treu dem Gesetz! Ein fester, starker Wille Für Volkswohl, Wahrheit und für Recht! Dies sind die Grundgesetze, die mich leiten; Auf dieser Bahn nur werd ich vorwärts schreiten.

Doch ein ernstes Wörtlein werd' ich sprechen, In Dingen, die nicht grad so scherzhaft sind. Gedrückte Unschuld werde ich stets rächen, An jedem, der auf Unterdrückung sinnt. Moralische und sittliche Gebrechen, Und Bosheit, die ihr Netz im Dunkeln spinnt, Mag es auch manchem Sünder nicht belieben, Ich zücht'ge eS mit kräft'gen Geiselhieben.

Treu werde ich, was ich gehört, gesehen Im Wanderleben, das ich mir gewählt, Was ich erfahren, das im Land geschehen Und was so sonst mir die und der erzählt, Der Sieger Jubel, der Besiegten Flehen, Was einen freut, den andern öfters quält, All dies werd ich getreulich Euch berichten, Ich bring es Euch in herrlichen Geschichten.

Wenn aber edelc und gute Thaten Zu loben sind, ich werde wahrlich nicht Der letzte sein, der, wenn er recht beraten, Von Edelstein und seltner Tugend spricht: Wo Not und Unglück nicht vergeblich baten, Auch da erstatt ich stets getrennten Bericht, Denn nicht allein von Fehlern und Gebrechen, Was schön und gut, auch davon muß man sprechen.

So laßt uns denn auch fortan Freunde heißen Und stört Euch nicht am ungewohnten Kleid, Der Kern, das Herz, mag auch die Hülle gleißen, Sie bleiben stets früher, so auch heut'.

Doch auch die Hülle will sich gern befleißen, Daß Ihr auch dieser bald befreundet seid. Drum stört euch nicht an neuer Außenseite, Ein treues Herz schlägt auch in diesem Kleide.

roToToTes

................... @ TTTTLOTTTTG

Mängel und Lücken im Invaliden- Uerficherungsgefetz.

Auf eine Lücke im Jnvalidenversicherungs- gesetz sei einmal hingewiesen, weil sie sich immer empfindlicher, auch hierzulande, bemerkbar macht. § 18 dieses Gesetzes giebt den Verficherungsanstalten das Recht, für Kranke, deren Zustand baldige Invalidität befürchten läßt, ein geeignetes Heilverfahren an­zuordnen. um die Invalidität zu verhindern oder wenigstens hinauszuschieben. Dieses Recht wird reich­lich angewendet und man hat auch in Hessen mit dem Heilstättenheilverfahren, wie der Jahresbericht ausweist, recht befriedigende Erfahrungen gemacht. Das die Versicherungsanstalten selbst das größte Interesse daran haben, rechtzeitig ein Heilverfahren eintreten zu lassen, um nach Kräften völlige Invalidität zu verhindern, ist der Sache nur von Vorteil. Aber die Arbeiter müssen, wenn ihr Heilverfahren beendet ist, was meist nach etwa dreizehn Wochen der Fall, ohne weitere Unterstützung für die nächsten Wochen entlassen werden. Es soll nun freilich eine Anzahl von Betrieben geben, die darauf Rücksicht nehmen, ihre früheren Arbeiter wieder einstellen und ihnen zunächst sogar leichtere Arbeit zuweisen. Aber das geschieht oft auch nicht, kann wohl auch nicht immer geschehen. Die Folge davon ist, daß gar mancher Arbeiter nach beendetem Heilverfahren mittellos auf der Straße liegt und der Erfolg des Heilverfahrens völlig illusorisch wird durch die Sorge ums Brod, die sofort wieder an den Ent­lassenen oft in fraffefter Form herantritt. Unter diesen ungünstigen Verhältnissen haben natürlich ver­heiratete Arbeiter noch mehr zu leiden als ledige. So müssen denn Mittel und Wege gefunden werden, daß der Arbeiter über die Zeitdauer des Heilver­fahrens hinaus eine pekuniäre Unter­stützung fände, damit er einmal im Interesse seiner Gesundheit noch eine kleine Schonungszeit hat, dann aber auch, damit zwei oder drei Wochen vor ihm liegen, in denen sich, ohne wieder gleich von der Sorge um das Allernotwendigste geplagt zu werden, nach neuer Arbeitsgelegenheit umthun kann. So gewährt denn die Versicherungsanstalt Berlin, wie man hört, jetzt schon ledigen Arbeitern eine einmalige Unterstützung beim Verlassen der Anstalt. Andere An­stalten, auch die hessische, lassen die Kranken in der Rckonvalescenzzeit leichtere z. B. gärtnerische Arbeiten verrichten, deren Ertrag ihnen dann bei ihrem Fort­gang als Notpfennig ausgehändigt wird. Das ist natürlich nur ein Notbehelf, der aber zeigt, wie stark die Anstalten selbst diese Lücke empfinden. Es läge im Interesse der Versicherungsanstalten selbst, daß hier von ihnen aus etwas Durchgreifendes geschähe. Ließe es sich z. B. erreichen, daß den Entlassenen auf die Dauer von drei Wochen etwa für die Woche durch­schnittlich 9 Mk. ausgehändigt- werden könnten, so wäre schon viel gewonnen.

Hus stellen und Vachbargebieten.

i. Krofdorf. Die Vorarbeiten für die demnächst zur Ausführung kommende Zusammenlegung der Ländereien Krofdorf-Gleiberg schreiten nur langsam vorwärts. Zur Zeit gelangt dieselbe in vielen Gemeinden des Kreises Wetzlar zur Ausführung, weshalb noch eine zweite Sperialkommission gleichfalls mit dem Sitze Wetzlar gegründet wurde. Der Kreis hat für Krofdorf-

Gleiberg eine einstweilige Beihülfe von 600 Mk. be­willigt. Die Kceisbeihülfen werden vorzugsweise gegeben, um die Zusammenlegungs-Interessenten über die ersten Kosten hinweg zu helfen.

a. Dutenhofen. Da seit her Eröffnung des herrlich gelegenen R est a u r a n tZum I a g d s ch l ö ß ch e n" Dutenhofen zu einem beliebten Ausflugsort geworden ist, so sei an dieser Stelle schon darauf hingewiesen, daß Sonntag den 22. Juni der hiesige Gesangverein ein Sängerfest zu feiern beabsichtigeu gedenkt. Derartige Feste dürfen laut Verfügung Königl. Landratsamtes zu Wetzlar nur noch auf einen Tag ausgedehnt werden.

* Holzheim, 2. Juni. Auf Antrag des Qrtsvorstands ist jetzt das Herumlaufen der Gänse an Sonn- und Feiertagen auf den Straßen und Plätzen in unserem Orte mit Genehmigung des Ministeriums des Innern verboten. Zuwiderhandelnde werden mit einer Geld­strafe von 20 Pfg. pro Stück bestraft.

Butzbach, 3. Juni. Heute Nachmittag gegen 6 Uhr wurde der 28jährige Dachdeckergeselle Karl Klingel­meier aus Gießen während seiner Arbeit vom Hitzschlag betroffen. Er stürzte ab und erlitt einen Schädel- und doppelten Beinbruch. Der Verunglückte war ein braver Mensch und der einzige Sohn seiner jetzt alleinstehenden Mutter. K. hatte an dem Tage die Stellung erst neu angetreten.

Fauerbach, 2. Juni. Mit Genehmigung des Großherzog wird, vorbehältlich der Zustimmung der Landessynode, der Bezirk der Pfarrei Fauerbach in der Weise abgegrenzt, daß der östlich der Main- Weser-Bahn liegende Gemarkungsteil bis an den Friedberger Friedhof der Kirchengemeinde Fauerbach, der westlich dieser Bahn gelegenen Gemarkungsteil der Kirchengemeinde Friedberg zugeteilt.

r. Rodheim a. Bieber. Bekanntlich werden all­monatlich vom Amtsgericht Gladbach zwei Gerichts­tag e hierselbst abgehalten, ja man hegte sogar den Wunsch, Rodheim möge selbst ein Amtsgerichtsbezirk werden. Allein, da dem Preuß. Herrenhause ein Ent­wurf zugegangen, wonach die Gemeinden Hermannstein, Naunheim und Waldgirmes vom Amtsgericht Gladen­bach getrennt werden sollen, so wird sich dieser Plan wohl nie mehr verwirklichen. Letztere Gemeinden gehören zum Kreise Biedenkopf, liegen aber in unmittel­barer Nähe der Stadt Wetzlar und sollen für die Folge dem Amtsgericht Wetzlar zugeteilt werden.

m. Gladenbach, 2. Juni. In Niedergirmes machte sich der 8 Jahre alte Sohn eines Bergmannes in der Küche zu schaffen. Der Junge erwischte die Petroleum­kanne und brachte diese mit Feuer in Berührung. Als die Eltern hinzukamen, war das Kind bereits verbrannt. Ein schweres Unglück ereignete sich im benachbarten Hermann st ein. Der 25 jährige Sohn des Gastwirts Heger daselbst wollte im Dorfe an dec Schmiede ein Pferd ausspannen, kam dabei zu Fall und stürzte rück­lings auf ein dabei liegendes Wagenrad, sodaß er mit dem Kreuz auf die hervorstehende Nabe zu liegen kam. Ehe sich der junge Mann, der bei Kavallerie diente und infolgedessen mit Pferden umzugehen weiß, noch von seinem unbequemen Platze erheben konnte, stürzte das Pferd ebenfalls und fiel ihm unglücklicherweise auf den Unterleib. H. hat schwere innere Verletzungen davon­getragen.

* Lehrermangel. Trotzdem in der letzten Zeit alle verfügbaren weiblichen Lehrkräfte in den Volksschulen verwendet wurden und sogar Lehrkräfte aus Bayern in Hessen zur Anstellung gekommen sind, herrscht immer

noch ein Mangel an Lehrern. In den letzten Tagen mußten z. B. die Schüler einer Mainzer Volksschulklasse in drei verschiedenen anderen Klassen untecgebracht resp, verteilt werden, da ein eigener Lehrer für diese Klasse nicht vorhanden ist. Mhlbarer wird der Mangel noch werden, wenn eine Anzahl Volksschullehrer zum Militär einberufen wird.

* Der in Guben tagende Brandenburgische Städte­tag nahm einen Antrag des Oberbürgermeisters Anker- Lansberg an, nach welchem die Haftpflichtver­sicherung der Lehrer durch die Städte unnötig sei.

Hus dem Gericbtsfaal.

Schwurgericht

Gießen, 2. Juni 1902.

(1. Fall.)

Gestern Vormittag eröffnete der Präsident der diesmaligen Schwurgerichtstagung Landgerichtscat Schmidt das Geschworenengericht für die Provinz Oberhessen. Als Beisitzer in der gestrigen Verhandlung fungierten die Landgerichtsräte Dr. Schäfer und Prätorius. Als Vertreter der Staatsbehörde er­schien Oberstaatsanwalt v. Heßert. Angeklagt ist der wegen Diebstahl und Betrug vorbestrafte 21 Jahre alte Bergmann, zuletzt als Dienstknecht auf dem Schellhof bei Schotten thätig gewesene Orivin Tetz­ner von Schauder Hainichen in Sachsen-Alten­burg. Tetzner hat Notzucht begangen im Walde bei Schotten. Die Verhandlung wurde hinter verschlossenen Thüren geführt. Der Angeklagte wurde, nachdem die Geschworenen die Schuldfrage unter Zubilligung mil­dernder Umstände bejaht, zu einer Gefängnisstrafe von 4 Jahren verurteilt. Die Brutalität, mit der der An­geklagte die That an einer alten wehrlosen 72 jährigen Frau verübt hat, sowie der Umstand, daß er später auch keine Reue über die von ihm begangene That gezeigt hat, waren bestimmend für die Höhe der er­kannten Strafe.

Uermifcbtes.

* In Lemberg kam es am Montag zu einem Zu­sammenstöße zwischen streikenden Maurern und Militär. Zwanzig Maurer wurden schwer verletzt.

* Athen. Seit einigen Tagen machen sich an verschiedenen Orten Griechenlands Erderschütter- ungen bemerkbar.

* Lübeck. In dem benachbarten Siebenbäumen brannten infolge Brandstiftung durch Kindermädchen neun Gebäude ab. Mehrere Stück Vieh sind in den Flammen umgekommen.

* Leipzig. Dec Prozeß gegen E r n e c u. G e n. ist endgiltig auf den 16. Juni festgesetzt worden. Als Verhandlungsdauer werden mindestens 14 Tage angenommen.

Couverts mit Firma

von Mk. 3.50 an, liefert die Druckerei der

Giessener Neueste Nachrichten.

Druck und Verlag der Gießener Vcrlagddruckerei, norm. Wild Keller'sche Buchdruckern lgegr. 1783) für die .'Redaktion verantwortliche Albin Klein, Gießen.