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Nr. 176

Zweites Blatt

Freitag, den 1. August 19u2.

11. Jahrgang.

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Postzeitungsliste No. 3032.

Redaktion und Expedition: Gießen Neuenweg 28. ^er«sprecha«schlmß Nr. 368.

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(chießener Tagektatt)

Unabhängige Tageszeitung

(Gießener Zeitung)

Marbel '

Wen. L ^itmbr

für Oberbeffen und die Kreise Marbllrg und Wetzlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung

Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei, vorm. Wilh. Keller'sche Buchdruckerei (gegr. 1783); für die Redaktion verantwortlich: Albin Klein, Gießen.

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tischen Ereignisse schnell, zuversichtlich und eingehend berichten und in ) ODCTI)* aCllSCDnil lUT LârtUWiriSCbdlt, OuSr IL tjdHtiWdU,

Leit- und sonstigen Artikeln die auswärtigen und die inneren Ereignisse in für S welche wöchenttim erscheinen.

Zedermann verständlicher Weise beleuchten. Daß sie dabei ihr Augemerk fort- ( Die große Verbreitung, sowie daS sortwährende Steigen der Abou- dauernd darauf richten werden, die Interessen der schaffenden Stände, insbesondere ( nentcuzadi derGieße ner Neueste Nachrichten" in ganz Overhl.sseu

her Landwirtschaft und des Handwerks in ernstester Weise zu wahren und zu ? und den KreisenWetzlac und Marburg sowie vor Allem in dec Stadt Gießen

fördern, bedarf nach der bisherigen Tradition derGießener Neueste Nachrichten" ) und r äch, ter Umgebung selbst sichert den Annoncen den besten Erfolg, keines besonderen Hervorhebens. ) Pcobenummern stehen zu jeder Zeit zur Verfügung.

Redaktion und Verlag derGießener Neueste Nachrichten".

Zur Lage

Die Erschließung Chinas für den Weltverkehr und ben Welthandel macht erfreuliche Fortschritte. Der eilglisch-chinesische Hancelsvcctcag, dessen Grundzüge wir mitgeteilt haben und zu dem die Zustimmung des Lon­doner Kabinets jetzt sicher ist, ist ein neuer Beweis da­für. Die Bestimmung über die Aufhebung der Likin- abgaben bedeutet einen, wenn auch noch unvollständigen Bruch mit dem System dec Binnenzölle, das mehr wie alles andere geeignet war, Handel und Wandel in dem Riesenreiche lahm zu legen. Freilich bezieht sich die Aufhebung zunächst nur auf englische Waren, wie ja der ganze Vertrag vorläufig eben nur zwischen England und China gilt. Es ist aber ohne weiteres anzunehmen, daß gleiche Abmachungen mit den übrigen Mächten folgen werden; das erfordert Chinas eigenes Interesse unb entspricht dem Grundsatz deroffenen Thüc", dec Don allen verbündeten Mächten nach dem ostasiatischen Feldzuge acceptiert worden ist. Wenn daher auch die Nachricht von dem Vertragsabschluß etwas überraschend kam, da die Verhandlungen geheim geführt worden sind, so dürften jetzt bald auch die anderen Kabinette und Handelssachverständigen mit der Angelegenheit be­faßt werden.

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Dec Erfolg der englich n Politik in Ostasien konnte die Dislussion über die Lage in Südafrika nicht einen Augenblick unterbrechen. England hat dort eine Riesen­aufgabe zu bewältigen, und daß seit dem Friedens­schlüsse bis heute nicht viel Ersprießliches hat geleistet werden können, das geht selbst aus der so optimistisch gehaltenen gestrigen Rede Chamberlains hervor. Der Entschluß dec britischen Regierung, die Zurücksendung d.r gefangenen Boecen noch weiter auf unbestimmte Zeit aufzuschieben, wird die Stimmung unter dec Afri- kanderbevölkerung, die neuerdings viele Symptome dec Unzufriedenheit zeigte, nicht gerade verbessern. Die recht dehnbare Fassung mancher Bestimmungen des Fciedensvectrages kann überhaupt noch zu mancherlei Meinungsverschiedenheit Anlaß geben. So wird in der englischen Presse, die Chamberlains Rede durchaus lobt, doch darauf hingewiesen, daß nicht alle Maßnahmen der neuen Regierung in den Boecenländecn im Geiste dec Versöhnlichkeit erfolgten. Jedenfalls hat das Lon­doner Kabinett bisher viel guten Willen gezeigt und die boerenfeindlichen Regungen unter den Engländern Süd­afrikas nach Möglichkeit niedergehalten. Das läßt auch sâc die Zukunft zu Hoffnungen Raum.

In Frankreich ist die Aufmerksamkeit von dem Streit um das Ocdensgesetz einigermaßen abgelenkt soeben durch einen Marineskandal, dec Zur Absetzung d<c Admirale Servan und Beaumont geführt hat. Evan wird übrigens nachträglich vom Temps in âtz genommen; u. A. wird bemerkt, die Zahl der tecbesälle auf seinen Schiffen sei nicht höher gewesen

als auf anderen. Vielleicht steht es eben in der ganzen französischen Marine etwas schlecht um die Hygiene. Beaumont soll sich auch durch unziemliches Verhalten vor dec Oeffentlichkeit unmöglich gemacht haben. Sicher­lich werfen beide Fälle ein übles Licht auf die Disci­plin im französischen Offiziercorps und auf die Schäden, die die politischen Gegensätze dort anrichten.

Polnische Nachrichten.

Ein Opfer des Kastengeistes.

Eine merkwürdige Geschichte erzählte in einem für seine Freunde gedruckten Zirkulär dec Pcovinzialsteuer- direktor und Geheime Oberfinanzrat Löhning in Posen. Vor einiger Zeit erregte die Behauptung peinliches Aufsehen, daß Löhning sein hohes Amt habe niederlegen müssen, weil ec sich mit dec Tochter eines früheren Feldwebels, des Regierungssekrctärs Coc- cius, verlobt habe. Die junge Dame genießt zwar cinn tadellosen Ruf, ist hochgebildet und könnte jeden PosenerSalon" zieren, hat aber, wie gesagt, das Unglück, nicht zur Gesellschaft zu gehören. Jetzt be­stätigt Löhning alle über den Vorgang verbreiteten Angaben. Thatsächlich hat man ihn genötigt, seine Pensionierung lediglich aus gesellschaftlichen Gründen nachzusuchen. Neu in Löhning's Mitteilungen ist, daß dec Finanzminister persönlich den hohen Beamten genötigt hat auszuscheiden. Löhning's Bitte, ihn nach Westen zu versetzen, wo freiere Anschauungen herrschen, wurde abgeschlagen. Nur die Pensionierung, sonst blieb ihm keine Wahl. DasBerl. Tgbl." benutzt den Vorgang, um den Kastengeist, das dec Ostdeutschen Offiziers- und Beamtenkreise, als eines der Haupt­hindernisse sicherer Germanisierung der ehemals slavischen Landesteile zu brandmarken.

Diese Angelegenheit zieht weitere Kreise, wie das nicht anders erwartet werden konnte, nachdem eine von Herrn Löhning verfaßte Schilderung der Vorgeschichte seiner Pensionierung den Weg in die Presse gesunden hat. Die Berliner Blätter erörtern den Fall aufs Aus­führlichste. DieVoss. Zeitung" meint, man fühle lich angesichts dieses Standesdünkels bis in die Zeit vor dec Schlacht bei Jena zurückversetzt. Es sei schwer, solchem Vorgang gegenüber ruhig Blut zu bewahren. Auch einFeldwebelsei ein Ehrenmann. Die Nat.-Ztg." schreibt: Niemand habe das Recht, einem Be­kannten die Vermählung mit einem unbescholtenen Mädchen, gleichviel aus welcher Gesellschaftsklasse, zu untersagen. Zudem wäre es ungesetzlich, auf Kosten dec Steuerzahler einen dienstfähigen Beamten zu pen­sionieren, weil die Braut desselben dem Finanznnmster nicht gefiele. Auch dieKreuz-Ztg." hält es^ für un- möglich, daß die gesellschaftliche Stellung des Vaters der Braut die Entlassung des Verlobten dec letzteren

aus dem Staatsdienst bewirkt haben könne. Es müsse hierbei ein anderer Grund entscheidend gewesen sein, und ec sei wohl in Herrn Löhnings abfälliger Beurteil- dec preußischen Polenvolitik zu suchen. Selbst die Nat.-Ztg." giebt zu, daß die Angelegenheit durch die Mißbilligung der Polenpolitik seitens des Provinzial- steuecdicektors ein wenig verdunkelt werde.

Wir meinen, es sei ratsam, sich des endgültigen Urteils so lange zu enthalten, bis dec andere Teil, nämlich der preußische Finanzminister, das Wort er­griffen haben wird Gerade, weil dec Fall so überaus eigenartig liegt und zu den weitestgehenden Konsequenzen führen kann, ist es unbedingt notwendig, beide Par­teien zu hören. Die amtliche Darstellung wird hoffent­lich nicht auf sich warten lassen, Preußen ist allerdings als das klassische Land des Kastengeistes bekannt, und besonders die Bürger des Ostens wissen ein Lied davon zu singen. Daß aber ein Minister den Kastengeist in aller Form propagict, müßte umsomehr befremden, als der leitende Staatsmann, Graf Bülow, erst vor kurzer Zeit als ein Mittel zuc Stärkung des Deutschtums gegenüber dem Polentum der engen Zusammen­schluß aller in dec Ost mark lebenden Deut­schen anempfahl. Es wäre die vollkommenste Ironie, wenn ein Mitglied des preußischen StaatsministeciumS auf das Gegentheil von Zusammenschluß hinarbeitete.

Um ein Programm der Ga sthauS - reform durch die Reichsgesetzgebung festzustellen, haben sich, wie erst jetzt bekannt wird, am 5. Juni Reichstags- abgeordnete verschiedener Fraktionen zu einer Besprech­ung vereinigt. Das Programm hat das Organ deS deutschen Vereins für Gasthausreform bereits mitgeteilt. Die wichtigsten Grundsätze sind: Ausdehnung der Be­dürfnisfrage auf alle Gemeinden; in Orten unter 50,000 Einwohnern nicht mehr als eine Schankstätte auf 600 Einwohner, in größeren Orten höchstens eine aus 500 Einwohner. Die Konzession gilt allemal nur auf 5 Jahre. Sie kann von Erfüllung bestimmter Forder­ungen abhängig gemacht werden. Die Gemeinden können den Branntweinverkauf und Ausschank ganz untersagen. Sie können alle Konzessionen einer gemein­nützigen Gesellschaft nach dem Gotenburger System übertragen. Die Konzessionsnachsuchec müssen nicht nur in sittlicher, sondern auch in finanzieller Beziehung Gewähr leisten. Der Kleinhandel mit geistigen Ge­tränken in offenen Gefäßen ist nur Gast- und Schank- wictschaften gestattet. Die Konzession kann jederzeit durch das Enteignungsverfahren entzogen werden. Alle Schankstätten sind nachts von 15 Uhr und an den Vormittagen der Sonn- und Festtage 2 Stunden lang zu schließen. Personen unter 16 Jahren dürfen alko­holische Getränke nicht erhalten. Auf Borg dürfen diese Getränke nicht verabreicht werden.

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