Anzeiger für (das früher kurhessische) Oberhessen
fc «8
Di« ^Oberhesstsch« Zeit«, ««scheint s«ch««al wöchentlich. — Bezugspreis monatlich 4.75Mk, durch die Post 5.10 Ml. Ausgabe B mit »Obrrh. 8o-rt-ztg.' 1 M' mehr. Für anefaUenbe Nummern infolge Streiks »oet elementarer Ereignis?« kein Ersatz. — Verlag von Dr. T. Hitzeroth. — Druck der Univ.-Buchdruckerei von Joh.Aug. Koch, Markt 21,23 — Kernsprecher 55, - Postscheckkonto: Nr. 5015 Amt Frankfurt a. Main.
Marburg
Amman, in L Sali Heuert
Der Anzeigenpreis beträgt für bl« 9 gesp. Eolonrlzeil« oder deren Raum 90 Pfg. u. 10% Aufschlag, amtliche und auswärtig« 1.20 Mk. Ander« Spaltenbreite» nach entsprechender Berechnung. Spät einlaufend« ober ben Rama übet */, Seite ein» nehmende Anzeigen find wir berechtigt, nach der Textspaltenbreit« zu setzen und zu berechnen. Sogen. Reklamen berrchnen wir die Zeil« mit 3.00 Mk. Jeder Rabatt gilt als Barrabatt. Bei Auskunft durch bi« Geschäftsstelle und V«rmittl«ng der Angebot« 75 Pfg. Sondergebühr.
56. m
1921
KglM SrmkkM md SbersMe».
' Dir oberschlesische Frage bildet — tote schmerzliche Er- 1 Ehrung uns lehrt — den sichersten Gradmesser der eng-- Hsch-ftünzSsischen Beziehungen. Wenn Paris und London .Hinter den Kulissen ziemlich handelseinig geworden sind, 'scheint auch die oberschlesische Entscheidung in flreifbare Sähe gerückt. Wenn aber Spannung eintritt und wächst, bcan bildet Oberschlesien alsbald den Zankapfel, um den Hriaud und Lloyd George sich diplomatisch und in der Sresse befehden. Daß die Beziehungen zwischen London >pd Paris zur Zeit recht zu wünschen übrig lassen, 'können wir an diesem Gradmesser deutlich beobachten. Herr Briand hat plötzlich sämtliche Konfcrenzpläne zer- Hlagen, eine französische Division mobil gemacht, um daS Kewickst Frankreichs bei der obcrschlesischen Entscheidung (e verstärken und eine maßlos verlogene Note in Berlin Mrreichen lassen, die den wirklichen Zuständen auf I Mrschlesischem Boden ebenso Hohn spricht wie der cle- Nuuniarsien Gerechtigkeit, die wir bei der Behandlung der t«erschle>ischen Bevölkerung auch von Frankreich ver- Lkngen können. In England erregt dieses Bersahren Mia einem Teil der Presse recht kräftigen Widerspruch. MWr tvokien uns nicht der Jklnsion hingeben, srf Ober- Mfälesien der Angelpunkt der englisch-französischen Bezie- Mmrsen E-etviß merkt man an der oberschl^ischen Ober- f!fläche immer, wenn sich die diplomatischen Wellen zwi- lischru England und Frankreich kräuseln. Aber der eigent- Mche Grund liegt doch tiefer. Es kommt gerade in dcr Hketzten Zeit wieder mit ungeschminkter Teutlichkett in Mer französische« Presse zum Ausdruck, daß Lloyd George Wch in Frankreich nicht der geringsten Wertschätzung
erfreut. Tie französischen Politiker sind, auch wenn sie nicht der extremen Gruppe des Herrn PoincarL «»gehören, ziemlich insgesamt der Auffassung, daß Lloyd s JRrrge den Franzosen einen Strich durch ihre Rechnung i ^gemacht hat.
Das gegenwärtige englische Kabinett ist Frankreich nicht genehm, weil die französische Politik sich nicht so i lassen kann, wie sie es ohne die Fesseln, die Llovd i George ihr noch anlegt, sicher tun würde. Tas zügellose I Balten französischer Eroberungssucht, sei es in Ober- J Mles-eu, sei es am Rhein, ist bislang eine ungestillte Sehnsucht grblieben. In demselben Arigcnblick, in dem . England diesem bisher rrugrstillteu Drang den Weg Mt gibt, sind Frankreich und England die besten Freunde l6er Welt. Wie ein roter Faden zieht sich der Kampf um dieses Ziel durch die gesamte englisch-sranzösische Aiis- ieiuaudersetznng. In England selbst gibt es eine eiu- flnßreiche Gruppe, die dem französischen Bundesgenossen Hisireich zur Seite steht. Während Lloyd George immer »ch in,den Bahnen der alten englischen Koiüincntal-- Bolstik segelt, die keinen lloutinentalstaat allzu mächtig J Mchen ließ, ist diese Gruppe der Ansicht, daß man 1 Mlmkreich frei schalten und walten lassen soll, damit 1 Dch England ebenso schrankenlos in seiner Weltpolitik Weleben kann. Die „Times" ist die Wortführerin dieser ; MUbve, und das Spiel ist zwischen ihr und der Pariser ■ M'sst deutlich abgekartet. Es geht also dabei um wett- ] Mische Fragen von größter Tragweite.
1 ' Die Frage bet Einberufung des Obersten Rates.
Paris, 20. Juli (tzaoas.) Der britische Ge- kchäsisträgcr überreichte heute nachmittag Briand die j Antwort seiner Regierung auf die französische Rote der Oberschlesien. Die Note weist nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, daß der Oberste Rat am 28. Juli iv Boulogne zusammentrete, ohne das Teilungsproblem dorher durch eine Sachverständigenkommission prüfen p> lasst ii. Tie Frage dec Entsendung von Verstürkun- gkn nach Oberschlesien solle der Entscheidung des Lbersten Rates Vorbehalten bleiben. Der Botschafter *irb heute die Antwort der französischen Regierung
1 Merreichen.
Forderungen der Oberkommiflare.
Paris, 20. Juli. Nach einer Havasmeldung «ns Opp-ln haben die drei interalliierten Oberkom- . .fcii)cr? in einer gemeinsamen Note an den Botschafter }>«'• aui' t doppelte Notwendigkeit hingewiescn, erstens : Berftnrf.iiigen nach Oüerschlesien zu senden, um die lTuhe sowohl gegenüber den Polen als auch den r Deutschen zu sichern, und zweitens, die Entscheidung ‘.teer die Teilung des Abstimmungsgebietes so schnell 'frie möglich zu treffen.
L o iid o », 20. Juli. Reuter erfährt, daß hetüe «n Sir Harold Stuart Telegramme eingegaugen seien, «R denen festgestellt wird, daß die allgemeine Meinung l>er Oberkommissare dahin geht, daß jcker weitere Auf- i ; ber Regelung in Oberschlesien eine sehr gefährlich« i 8«ge schaffen werde. Die Kommissare dringen aus bal- Kgc Entscheidung und regen eine sofortige Teilung Vbi.cheu Deutschland und Polen an, sowie die Besetzung ^er oeibfn Gebiete durch polnische und deutsche reguläre Trupp-». Tie Kommissare seien überzeugt, daß, lvenn Einmal eine endgültige Entscheidung erreicht sei, daS Bvlk sich beruhigen werde. — Lord Curzon übt einen | eAchr scharfen Druck auf den französischen Botschaster MS. Es sei unmöglich, die gegenwärtige Verzögerung jtriter fortzusetzen.
'i'> 10 000 Mann nach Oberschlesien.
' : •’ verltn, 20. Juli. Wie verlautet, sollen sich die fMMzöstschen Verstärkungen, die nach Oberschlesien eni« 3' werden sollen, auf 10 000 Mann belaufen. Man i 1 amtt, daß der Transport ungefähr drei
te «mprurp Ktbme« USA
Die deutsche Antwort.
Paris, 20. Juli. Der „Petit Parisi«" will aus Berlin erfahren hckl-en, daß die deutsche Antwort auf die französische Note über Oberschlesien Donnerstag dem französischen Botschaster Laurent übergeben werden würde.
• a - m
Berlin, 20. Juli. Wie die Blätter von unterrichteter Seite erfahren, treffen die französischen Pressemeldungen über eine Unterstützung des französischen Schrittes in der oberschlesischen Frage durch den italienischen Botschafter in Berlin nicht zu. Weder der ttalie- nische noch der englische Botschafter schlossen sich dem Proteste ihres französischen Kollegen an. ,
___+
Wie Frankreich den polnischen Aufstand finanzierte.
Oppeln, 20. Juli. Ungeheures Aufsehen erregt in Oberschlesien die Tatsache, daß der oberfchkesifche Aufstand zweifellos durch sranzöstsche Gelder finanziert lvorden ist. Der Kommandant Fournier in Paris schickte die erforderlichen Gelder an Marinot vom sranzSstschen Geheimdienst. Dieser leitete die Gelder durch die polnische Regierung an die Aufftöndischen weiter.
Die Leiden der Deutschen.
Wie die Blätter aus Benthe» melden, wurden dort die ersten Gefangenen aus der französischen Kaserne freigelassen, die nach der Erschießung des französischen Majors Montalegre von den Franzosen festgenommen ivorden waren. Die Flüchtlinge gaben furchtbare Schi'kerungen über ihre Behandlung durch die Franzosen währeird ihrer lötägigen Gefangenschaft. Die acht Gefangenen hatten als Schlafstelle nur eine Pritsche. Brutale Mißhandlungen waren an der Tagesordnung. Bor ihrer Abführung ließ man die zum Teil schwer Verwundeten durch eine Kompagnie Soldaten Spießruten laufen. Einer der Mißhandelten ein Schlosser aus Königshütte, hatte drei Bajonettstiche und mehrere Kolbenschläge auf den Kops erhalten. Tie Freilassung erfolgte, da sich die völlige Schuldlosigkeit oet Fesigeuommenen herausstellte.
Blättermeldungen aus Oberschlesien zufolge gehen die französischen Truppen in rigoroser Weise gegen die auS den unter dem polnischen Terror stehenden Landgemeinden in die Städte geslüchteten Deutschen vor. In Glciwitz wurden ganze Straßenzüge abgesperrt und die Häuser durchsucht. 61 Personen, die noch nicht in ihre Dörfer zurückgelchrt waren, wurden verhaftet. Sin deutscher FlückMng, de: gezwungen worden war, in feinen Heimatort Godulla bei Rybnik zurückzukehren, wurde dort von den Polen erschlagen.
* * •>-
• *
Berlin, 20. Juli. Aus Oppeln wird gemeldet, General Le Rond, Sir Harold Stuart und der italienische Vertreter in der interalliierten Kommission haben sich auf eine Inspektionsreise durch den Kreis Rybnik begeben.
Paris, 20. Juli. Der „Jntransigcaitt" meldet, Korfaiity sei leidend. Es sei wahrscheinlich, daß ihn die Krankheit hindere, sich so aktiv, wie er es gewünscht habe, um die Interessen zu kümmern, zu deren Vertretung er nach Paris gekommen sei.
---♦---
Die deutsche Gegenliste.
Württemberg für sofortige Veröffentlichung.
Stuttgart, 20. Juli. Aus die Anfrage deS deutsch-volksparteilichen Abg. Bickes im Landtag wegen ber Veröffentlichung einer Liste der feindlichen Kriegsverbrechen durch die deutsche Regierung, erklärte Staatspräsident Dr. v. Hieber, daß der Reichsminister des Auswärtigen ihm telegraphisch mitgeteilt habe, daß die Reichsregierung grundsätzlich an der in der Reichstagssitznug vom 3. Mai 1921 abgegebenen Erklärung aus eine Ansrage des ReichStagSabgeordueten Schultz Brombera festhalte. Der Staatspräsident fügte hinzu, die würltembergische Staatsregierung halte die bisher gegen die Berössentlichung der Liste geltend gemachten Bedenken nicht für begründet und werde bei ber Reichsregierung mit allem Nachdruck für die sofortig: Veröffentlichung der Liste eintreten.
---♦---
Sie deiM-mni!«Mez MlWwWN.
Paris, 20. Juli. Dem „Exchange Telegraph" wird aus Washington berichtet, man kündige zum ersten Male offiziell an, daß Verhandlungen zwischen dem amerikanischen Geschäftsträger in Berlin, Dresel, und der deutschen Regierung über den Abschluß eines Vertrages zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland geführt werden. Die Nachricht fügt hinzu, der Staatsanwalt Taugherth prüfe die Frage, ob «ne Friedenserklärung notwendig feü -
Die „Wiedergutmachung".
Heranziehung der ehemaligen Verbündeten Deutschlands zur Entschädigung.
P a r i s, 20. Juli. Die „Chicago Tribüne^ meldet: Internationale Juristen gelangten zu dem Schluß» daß die in London festgesetzte deutsche Entschädigungssumme von 182 Milliarden Mark die Gesamtentschädigung darstelltp welche die Verbündete« von sämtlichen ehemals feindlichen Ländern, nicht aber von Deutschland allein, zu beanspruchen hätten. Diese Auffassung, die jetzt von allen Juristen der Verbündeten geteilt werde, gründe sich auf Art. 231 des Versailler Vertrages. Die Entscheidung bedeute nicht, daß die Verbündeten Deutschlands nicht zur Entschädigung herangezogen würden, sondern daß die von ihnen bezahlten Beträge Deutschland zu erlassen feien, lieber die Heranziehung der kleinen Mächte ist noch nichts bestimmt worden, es könne sich aber nur um einen geringen Teil des Gesamtbetrages handeln.
- -♦---
Aus dem besetzter* Gebiet.
Köln, 20. Juli. Aus Einladung mehrerer Großstädte des besetzten Gebiets traf gestern Reichsschahminister Bauer in Köln ein, um mit den leitenden Persönlichkeiten dieser Städte dringende Baubedürfnisangelegeu- heften zu besprechen. Die Berhandlungen erstreckten sich vor allem auf die Frage der Errichtung der Unterkunfts- oelegenheften für die Besatzung, insbesondere für die Familie» der Offiziere, Beamten und Unteroffiziere. An den Beratungen nahm auch der Staatssekretär für die besetzten Gebiete Brügger teil. Das Ergebnis kann als allskitig durchaus befriedigend bezeichnet werden.
Mainz, 20. Juli. Tie französische Kunstausstellung im Rheinland wurde von Tirard um einen Monat verlängert. Ter Grund für diese Maßnahme ist ztoeifel- lso in dem eklatanten Mißerfolg der Propaganda- ausstellung zu suchen. Daran wird auch die Verlängerung nichts mehr ändern. r
Düsseldorf, 20. Juli. Der politische Redakteur der ^Düsseldorfer Zeitung", Dr. Rochlitz, ist heute aus feiner Wohnung von französischen Gendarmen zur Verbüßung einer achttägigen Gefängnisstrafe abgeholt worden. Als Grund der Strafe wurde eine bestimmte Ausgabe der „Düsseldorfer Zeitung" genannt, aber nicht ein bestimmter Artikel. »In der vorigen Woche hatte der Chefredakteur der „Däfseldorfer Zeitung" in derselben Weise eine viertägige Gesängnisfirase antreten müssen. — Außer der „Bergisch-Märkischen Zeitung" in Elberfeld sind auch das „Deutsche Tageblatt", die „Kreuzzeitung" und die Düfseldorscr Wochenichrift ber Deutschnationalen Volkspartei „Der Ring der Volksgemeinschaft" auf drei Monate verboten morden.
Brüssel 20. Juli. Eister Meldung aus Paris zufolge bat, tote „Ekoile Beige" mitteilt, die I. K. die ffcäerifmig von gcht Mreaden Pcriünlichkerten dos rheinischen Sportlebens verfügt, die angeblich bei Svort- versammlungen vor Tausenden von Anwesenden heftige Augrifse gegen die Verbündeten gerichtet und eine rege' nationalistische Propaganda getrieben hätten. In Wirklichkeit scheinen die deutschen Sportleute ber französischen Propaganda im Rhcinlande im Wege zu sein.
---♦---
Gint Meilm bei e«M«l Mimsg.
London, 20. Juli. Havas meldet: Im Unterhaus wurde gestern von einem Abgeordneten der Regierungs- vartei ein Zus itzantrag eingebracht und trotz des Widerspruchs der Regierung vom Hause verabschiedet, nachdem er von Aiauith unterstützt tootbeit war. Dieser Antrag bestimmt, daß die Abgaben, welche von allgemein nützlichen Geschäften erhoben werden, nicht auf die Gewinne und Ueberschüsse angewendet werden sollen, die sich ans den Geschäften ergeben, die gemeinnützige Gesellschaften mit ihren eigenen Mitgliedern tätigen. Als das Ergebnis der Abstimmung bekanntgegeben wurde, brach die ganze Opposition in stürmischen Beifall aus, der mehrere Minuten dauerte. Als dann der Vizepräsident die Beratung eines anderen Gegenstandes beginnen wollte, erhob die Abgeoröaete Maclean sich zu einer aeschästSordnunasmäßigen Anfrage und toieS darauf hin, daß es üblich fei, nach jeder Niederlage der Regierung bei dieser anznsragen, ob sie die Absicht habe, die auf der Tagesordnung stehenden B ratuiw-n fortzu- sche«. Chamberlain antwortete daraus: „Wir haben die Absicht, die Beratungen fortzusetzen." Daraus schrien die Abgeordneten der Opposition: „Rücktritt, Rücktritt!", während die Anhänger der Regierung Chamberlain Beifall spendeten. Es dauerte einige Beit, bis die Ruhe toiedergekehrt war. Zum Schluß bet Sitzung machte die Opposition noch einen vergeblichen Versuch, den Rücktritt der Negierung zu erzwingen. Chamberlain wies darauf hin, daß die Niederlage der Regierung ganz bedeu- »ngslos fei anläßlich des Gegenstandes der Beratungen, und daß die Kammer sicherlich nicht die ausgesprochene Absicht gehabt habe, eine Niederlage der Regierung herbeizuführen. Es handle sich nur um einen Zufall. Immerhin wäre es geboten, daß sich solche Zufälle nicht allzu häufig tviederholten.
Japan gegen die Bolschewisten. .Chicago Tribüne" meidet aus Paris, daß auf Besebl der japanischen Regierung der vor einigen Tagen in Wladiwostok ange- lommene japanische General erUärt habe, die japanische Regierung werde die Bolschewisten niemals anerkennen. Eine vo« diesen abgesandte Pore würde nicht beantwortet, - — ________
(in W*
' '■ ' " Bon Fregattenkapitän <tD. Scheibe.
Hinter zwei Seeoffizieren, den Oberleutnants j. See Boldt und Diitmar, die 4Sabre lang im Stiege ihre harte Pflicht getan haben, schließen sich für 4 Jahre die Türen des Gefängnisses. »Beihilfe zum Totschlag" — „Verlust des Rechtes zum Tragen der Offiziersuni- sorm" — „Tiensteutlasiung". i
So bittere Empfindungen dieses Urteil der Leipziger Reichsgerichts auch in einem Mükämpfet und früher« Kameraden und in der Brust so manches Deutschen anS- löfen mag, eS gilt hier nur sachliche und nüchterne Erwägung.
Tie Frage der Beurteilung des Falles dreht sich «« einen Punkt, und zwar um den Satz der vorliegend« Urteilsbegründung: „Eine Kriegshandlung kommt überhaupt nicht in Betracht. TaS ist auf daS Entschiedenste zu bestreiten. Wesentlich fftr den Begriff der KriegS- handluug ist in erster Linie der Tatbestand, letzt«! Endes und in Konfliktsfällen ber inner e Beweggrund der Handlung. Jedenfalls liegt bei einem Pflichtenkonflikt eine Kriegshanblnng unter allen Umständen vor, wenn der Handelnde im Kriege nicht aus persönlichen Beweggründen, z. B. aus persönlichem Haß« auS Gewinnsucht, aus Eifersucht, Rache n. &, sondern im höheren Interesse, im Interesse des Staates und Volkes handelt, für das er kämpft, wenn er als verantwortliches Organ, als Werkzeug seiner Volksgemeinschaft für berat Bestes eintritt. R. ©t. G. 50. und M. St G. B. enthalten keine Erläuterung des 50egrisies der rechtstokdrig« Tötung im Kriege. Wohl aber kann als Vergleichsfall die Festsetzung des Begriffes der Plünderung in i 129 deS M. Str.G. B. gelten: Plünderung toitb nur für den Fall alS vorliegend erachtet, daß unbefugte KriegS» fchatzungen und Zwangslieferungen erhob« wecken, ,*>cnn bie S des eigenen Vorteils wegen geschieht. Dementsprecheick muß als» sehr wohl im Felde wegen Mordes verurteilt wecken, twt eine« feindlichen Staatsangehörigen tötet, um ihn seiner Geldtasche zu berauben, nicht aber der Führer, der (gefangene oder Verwundete hinter der Front aus KriegSnotwendig- keit erschießt, wenn sie eine Gefahr für die kämpfende Truppe bilden, nicht der U-Bootskommandant ber, toit es die Urteilsbegründung als möglich hinstellt bei einer Tötung von Schiffbrüchigen unter dem Eindruck gehandest W, daß bie kriegerische Handlung, die ibn zu der Tötung veranlaßte, für sein« Staat „toeittragenbjle Folgen herbeisühren konnte, sobald bie Tat bekannt wurde". Die Urteilsbegründung sagt ferner ausdrück- sch: „Dabei mag es dahinstehen, ob die Motive, bie ihn (ben Kommandanten) zu diesem Handeln führten, wirflich rein patriotische waren oder ob er im eigenen Interesse die Unterdrückung der Vorgänge bezweckte." Nun kann jeder, der die Beteiligten kennt, ohne Zweifel dafür einstehen, daß sie nur aus Gründen des LaudeS- mteresses und der Kriegsnottoendigkeit gehandelt haben. Das Reichsgericht mußte sich jedenfalls nach anerkannt« GrundsStzen des Strafrechts unbckingt auf den Swnd- punkt stellen: „Im Zweiselsfalle zu Gunst« de- An- gcflagten" und mußte daher annehmen, daß die Tat' durch die höhere Rücksicht auf das Wohl des Staates, den der Beteiligte vor o« Folg« der bie Tötung veranlassenden Handlung bewahr« wollte, diktiert war, sich also als eine Kriegshandlung charakterisiert, die die Kriegsnotwendiokeit forderte. „TasWohl des Staates ist das höchste Gesetz", sagten die Römer, vo« denen wir unser Recht übernommen haben. Aber, t» toaren eben Römer.
Wenn die Urteilsbegründung ausführt: „Die Tötung würde sich als Mock gualisizieren, wenn überlegte Ausführung dieser Tat nachgctoiesen wäre. So wahrscheinlich nun auch eine solche überlegte Ausführung dieser Tat ist", so fehlt mir in Anbetracht des oben a«s- gesührten Tatbestände? und bei Kenntnis der persönlichen Wesensart des Kommandanten Patzig sowie ber beiden Wachofsiziere Boldt und Dittmar das Verständnis für eine solche Behauptung. Das ist weltfremdes Juristenrecht, nicht Volksrecht. Dem Kriege, der durch Gewalt und nicht nach Rechtsnormen entschieden wird, und seinen bö!lfo anormalen Verhältnissen können die sür das friedliche Leben geschaffenen und an ihm entwickelten Strafgesetze nicht gerecht werden. Leider kann man s-ch des Eindrucks nicht erlvehren, daß den Richtern deS Reichsgerichts, die den Krieg nur aus der Theorie kennen, das volle Verständnis hierfür fehlt.
Ich bin also znsammenfaffend der Ansicht, daß im versiegend« Falle rechtswidrige Tötung und damit der Tatbestand des Mocke» oder der Totschlags nicht eU erwiesen gelten und somit die Mittäterschaft oder Beihilfe nicht in Frage kommen kann. Es hätte Frei- fprechung erfolgen müssen, weil die Tötung im höher« Interesse als Kriegsharcklung geschah. Daß die Versenkung des Lazarettschiffes der Regiernng Schwierigkeit« bereit« konnte, steht außer Zweifel. Aber selbst, wenn die beteiligten Offiziere nur annahmen, daß sie im überwiegenden öffentlichen Interesse so harckeln mußten, wie sic es getan hab«, so liegt auf ihrer Sette keine Schuld vor: Tie irrtümliche Annahme einer überwiegend« Pflicht ist Schuldausschließungsgnlnd. Tie Dinge liegen hier ähnlich wie im Falle der sogenannt« Putativnotwehr: Wer nur glaubt, in Notwehr zu handeln, während m Wirklichkeit die Voraussetzung« der Notwehr nicht Vorlagen, ist nicht schuldig.
Man wird mir vielleicht d« „Baralong"-Fall und ähnliche Fälle wie die Beschießung wehrloser beitfdja Ähifsbrüchiger in der Schlacht bei den Falklandinseln vorhalten, too sich schließlich die englischen Geschützführer weigerten, ben „Mock", wie es im englische» Bericht. heißt, fortjusetz«^ Kie Bvrausjetznug« tiefet