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Amüiches DuLndigungMatt des Kreises Marburg
Anzeiger für (das früher kurhefsifche) Overheffen
4£5 Mk., durch die Post 5.05 Mk. Ausgabe B mit „Oberh. Eport-Ztg." 1 Mk. mehr.
1921
Markt 21,23 — Fernsprecher 55, — Postscheckkonto: Nr. 5015 Amt Franksurt a. Main.
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mit den Stimmen der Koalitionsparteien Uebergang zur Tagesordnung beschlossen.
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deren Ort verlegt werden, wenn die Reparationskommission dies für angebracht hält.
3. Unter der Oberleitung der Reparationskommission hat der Earantieausschuß den Auftrag:
A. die Anwendung der Artikel 241 und 248 des Vertrages von Versailles zu gewährleisten,
B. die Ueberwachung der Verwendung des in Artikel 2 der Zahlungsaufstellung vorgesehenen Fonds für den Obligationendienst, die dazu be- timmt find als Garantie für die von Deutschland in Ausführung des Artikels 4 genannter Aufstellung zu leistenden Zahlungen zu dienen, nämlich der folgenden: .
a) der Ertrag aller Land- und Seezölle, besonders die Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, b) der Ertrag der 25proz. Abgabe auf den Wert der gesamten deutschen Ausfuhr mit Ausnahme der Ausfuhr, auf die auf Grund der im Artikel 9 der Zahlungsaufstellung des genannten Gesetzes eine Abgabe von mindestens 25 pCt. erhoben wird, c) der Ertrag von Abgaben oder direkten oder indirekten Steuern, oder jede andere Einnahme, die von der deutschen Regierung vorgeschlagen und von dem Earantie- ausschutz angenommen werden kann, um die in den §§ a und b sezifizierten Bons zu ergänzen oder zu ersetzen. /
C. darüber zu wachen, daß keinerlei Maßnahme getroffen wird, durch die der Ertrag der bestimmten Einkünfte, wie oben beschrieben, vermindert werden könnte. Falls irgend ein Vorschlag zur Folge haben könnte, diesen Ertrag zu verringern, muß die deutsche Regierung genannten Vorschlag dem Earantieausschuß tnitteilen und dieser kann von der deut» schn Regierung verlangen, daß sie eine andere, von dem Earantieausschuß genehmigte Einnahmequelle der aufzuhcbenden substituiert.
I). darüber zu wachen, daß die deutsche Regie- rung auf offene, auf den Namen des Earantieaus- schufies lautende und von ihm überwachte Konten in Eold oder von dem Ausschuß angenommenen Devisen die für den Obligationsdienst bestimmten Fonds einzahlt.
E. die Prüfung und gegebenenfalls die Richtigstellung der Höhe der Einnahmequellen, die für den Obligationsdienst bestimmt sind, im Namen der Rc- parationskommission.
F. im Namen der Reparationskommission eine Prüfung des deutschen Steuersystems vorzunehmen, eine Prüfung, die in § 12 b, Anhang 2, vorgesehen ist.
G. die Nachprüfung und nötigenfalls die Richtigstellung des von der deutschen Regierung angegebener Betrages der deutschen Ausfuhr, die zur Grundlage der Berechnung der 2b Prozent auf Grund des Artikels 4 der Zahlungsaufstellung dienen soll, im Namen der Reparationskommission.
H. jede andere Maßnahme gegebenenfalls zu ergreifen, um die regelmäßige Abwicklung ihres Auftrages sicherzustellen, ohne sich jedoch in die deutsche Verwaltung einzumischen. -
Der Earantieausschuß beginnt seine Tätigkeit mit dem heutigen Tage. >
20 Stück Reichswechsel übermittelt.
wb. Paris, 30. Mai. Heute mittag 12 Uhr übermittelte Regierungsrat Meyer als Stellvertreter des abwesenden Staatssekretärs Bergmann der Reparationskommission 20 Stück Reichswechsel im Betrage von 200 Millionen Dollars mit folgendem Schreiben:
Im Auftrage meiner Regierung beehre ich mich hiermit in Ausführung des Artikels 5 des Zahlungsplanes vom 5. Mai und in der von der R.'- parationskommission gewünschten Fasiung zwanzig Stück Reichswechsel mit dreimonatige Laufzeit über je 10 000 000 gleich 200 000 000 Standard Dollar der Vereinigten Staaten Amerikas zu übermitteln, die sämtlich die Giro der Deutschen Bank, der Bank für Handel und Industrie, der Dresdener Bank und der Diskonto-Ec- sellschaft tragen. Reihe 40 Nr. 1 bis 8 ist zahlbar in Newyork, Reihe 41 Nr. 1 bis 6 in London und Reihe 42 Sir. 1 bis 6 in Paris. Ein Betrag von 35 733 000 Dollar wurde bereits, wie ich der Reparationskommission in meiner Schreiben vom 28. Mai mitteilte, der Federal Reserve Bank in New Pork in der von der Reparationskommission gewünschten Art und Weise zugunsten der Bank of England auf Konto der Reparationskommission bei diesen Banken überwiesen. Die deutsche Regierung bietet ferner der Reparationskommission sofort 15 Millionen Eoldmark in französischen Franken an.
Die Wiederaufbaufrage.
Paris, 30. Mai. Havas zufolge wurden heute nachmittag die Verhandlungen betr. Lieferung von 2 5000 Holzhäusern zwischen den deutschen und französischen Sachverständigen im Ministerium für die befreiten Gebiete fortgesetzt. *Die deutschen Vertreter legten etliche Typen für
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Jahre lang habe die Reparationskommission schlecht funktioniert, weil die Delegierten untereinander nicht einig gewesen seien. Man habe den Vertrag für unausführbar gehalten ;selbst Amerika habe gc* agt, man könne Deutschland nicht so große Lasten auf- iürden. Als die Reparationskommission die Gesamtschuld estgesetzt habe, habe man vor dem Verfalltage gestanden. Man müsse dem französischen Delegierten Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß er eine Frage, die unlösbar schien, gelöst habe. Die Regierung habe ihm keine Orders gegeben. Dubois habe geglaubt, er müsse die Ziffer annehmen, die vorgeschlagen worden sei, die aber sicher höher sei als die, die andere Delegierte oder die Mitarbeiter Dubois' festgesetzt hätten. Briand bespricht alsdann die Haltung der französischen Delegierten in London. Dort habe man von dem Recht Gebrauch gemacht, ■ Sanktionen zu ergreifen. Man habe erklärt, man dürfe Deutschland keine neuen Vorschläge machen, cs sei den» unter der Form eines Ultimatums. Die Belgier hätten vermittelt und so sei man zu einem Einverständnis gelangt. Er erkenne in der Tat an, daß er sein Versprechen nicht gehalten habe. Aber habe er Recht oder Unrecht gehabt? Wenn er getan hätte, tvas er gesagt hätte, hätte er einen großen Enthusiasmus entfacht und in einem Tag das Ruhrgebiet beseht. Er hätte als das Maximum Frankreichs Popularität wenigsten» für acht Tage erzielt. Aber an diesen Dingen habe er keinen Geschmack. Er habe geglaubt, es liege im Interesse des Landes, sich nicht den Bemühungen der Belgier zu entziehen, die vermitteln wollten. Der Oberste Rat habe Deutschland eine Frist von sechs Tagen gegeben. , Eiegland habe sich nicht geweigert, Zwangsmaßnahmen ins Auge zu fassen. Frankreich habe sich nicht über die Haltung« die es eingenommen habe, zu beklagen. Es sei mit Mäßigung vorgegangen, trotz der Macht, über die es verfügte, Man müsse Mißtrauen haben, aber man müsse nicht systematisch mißtrauisch bleiben. Der Reichskanzler habe vor dein Reichstag erklärt, man sei besiegt, man müsse bezahlen. Frankreich wolle die besiegten Völker nicht niederdrücken, das sei niemals eine französische Tradition gewesen. Aber Frankreich wolle auch nicht, daß das besiegt deutsche Volk sich so benehme, als wenn es siegreich gewesen sei. Es müsse den Begriff seiner Niederlage empfinden. Man müsse Frankreich aber die Wahrheit sagen. Der Friedensvertrag mache Deutschland zu einem solidarischen Pfand der Alki-- ierten. Frankreich hätte also Ungelegenheiten gehabt« wenn es sich isoliert hätte und zwar in politischer als auch in finanzieller Hinsicht. Wenn man das Ruhrgebiet allem besetzt hätte, dann hätte das eine schwere Last werden können. Aber wenn man Frankreich gesagt hätte, daß wen« man die Ruhr besetzt, man bezahlt werden würde, hätte man es befolgt. (Beifall.) Gewiß, mit den Alliierten zusammen hätte man im Ruhrgebiets Einnahmen erziele« können. Die augenblickliche Regierung Deutschlands habe alle ihre Verpflichtungen gehalten. ~ Er wolle der Welt den Eindruck der vollkommenen Loyalltät und des guten Willens geben. (Lebhafter Beifall.) Der Ministerpräsident erklärt alsdann, man habe von Deutschland Befriedigung erzielt. Die Entwaffnung sei auf gutem Wege. Die Regierung sei schwach, sie könne gestürzt werden. Die eniberusenen sranzösischen Soldaten seien nach dem Rhein gegangen. Man habe versucht, sie von ihrer Pflicht abzuhaltcn« sie hätten aber gewußt, welche» Dienst sie dem Vaterlande erweisen. Durch ihre Gegenwart hätten sich die Ergebnisse gewandelt. Briand geht dann kurz auf die oberschlesische Frage ein, die er ettva in der gleichen Weise wie in der Kammer behandelt. Alsdann spricht er von dem Wert, den es für Frankreich habe, die Alllanz aufrechtzuerhalten und dem Wert der darin bestehe, daß man angesichts des guten Willens von Deutschland Mäßigung zeige.
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die Häuser vor. Die verschiedenen Muster wurden sofort den französischen Dienststellen für Häuserbau in den befreiten Gebieten sowie den Vertretern der Nutzholzindustrie zur Prüfung weitergegeben. Die deutschen Vertreter haben u. a. angeboten, unentgeltlich einige Modellhäuser der vollendetsten Typen zu errichten, um den französischen Behörden und den interessierten Einwohnern die Möglichkeit zu geben, sich ein Bild von der Beschaffenheit der angebotenen Häuser zu machen. Morgen nachmittag wird eine neue Sitzung abgehalten werden.
Die Einwohnerwehrfragr.
wb. Berlin, 30. Mai. Wie wir erfahren, wird der Reichskanzler am Mittwoch die Stellungnahme der Reichsregierung zur Einwohnerwehrfrage klar ausdrücken. Entgegen einer Meldung des „Berliner Montagblattes" wird amtlich mitgeteilt, daß am gestrige,'. Sonntag eine Kabinettssttzung nicht stattgefunden hat. Dagegen fanden zwischen den einzelnen an der Entwaffnungsfrage beteiligten Refiorts Besprechungen statt. Bei der bayerischen Regierung besteht durchaus Verständnis für die schwierige Lage, in welcher sich die Reichsregierung befindet, und für die Notwendigkeit der Entwaffnung liegen keinerlei Anzeichen vor, daß sich in der Stellungnahme der bayerischen Regierung etwas geändert hat; sie bewegt sich vielmehr in derselben Richtung wie in der Reichsregierung. Ueber den Verlauf des gestrigen bayerischen Ministerrats liegen an amtlicher Stelle noch keine Nachrichten vor.
Berlin, 30. Mai. Der „Demokratischen Zei- tungskcrrespondenz" zufolge werde sich der Reichskanzler nach der Besprechung des Regierungsprogramms im Reichstage nach München begeben, um mit der bayerischen Regierung direkt über die Einwohnerwehrfrage zu verhandeln.
wb. München, 30. Mai. Im Staatshaushalts-Ausschuß sollte heute M i n i st e r p r ä s i - d e n t v. Kahr die versprochene Erklärung über die politische Lage und über die Einwohnerwehrfrage abgeben. Der Vorsitzende, Abg. Eiehrl, erklärte jedoch vor Eintritt in die Tagesordnung, der Ministerpräsident teilte mit, daß er heute noch nicht in der Lage sei, die versprochene Erklärung abzugeben. (Unruhe, Gelächter links.) Er werde morgen früh zu der Angelegenheit Stellung nehmen. Abg. Timm (Soz.) nannte dieses Verhalten einen eigentümlichen Vorgang. Heute wisse man in parlamentarischen Kreise noch nicht, wie diese wichtige Angelegenheit Bayerns sich abspiele. Das sei geradezu ein unerhörter Vorgang. Es bleibe seiner Partei nichts anderes übrig als dagegen entschieden zu protestieren. Abg. Stang (Bayr. Vp.) erklärte namens der Koalitionsparteien, daß diese es für nötig erachten, in dieser schwerwiegenden Frage ein völlig klares Bild zu erhalten. Das werde morgen gegeben werdens deshalb beantrage er, über die Frage heute zur Tagesordnung überzugehen. Darauf entstand bei den Unabhängigen und Kommunisten großer Lärm. Es fielen Zwischenrufe wie: „Dann wird die Geschichte über Sie (zu den Bürgerlichen) zur Tagesordnung übergehen." Der kommunistische Abgeordnete Aen. der! rief: „Das ist ein Saustall sondergleichen." (Ordnungsruf des Vorsitzenden.) Schließlich wurde
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Oppeln, 30. Mai. Bei Landsberg lebhafte Schießerei der Polen. Albrechtsdors wurde vo» den Aufständischen mit einigen Schüssen Artillerie belegt, ebenso Neudorf und Amalienhof. Die Dörfer Malzen und Machow und Leschna sind nach Räumung durch die Polen wieder in unserer Hand. Der Bahnhof Tambowitz ist von den Aufständischen auf- geaeben, jedoch ist der Bahnhof südlich davon immer noch stark von den Polen besetzt. Bei Tarawa lebhafte Artillerietätigkeit der Polen. Das Dors Berowian wurde von den Aufständischen ausgegeben und vo« uns besetzt. Im Steife Gr. Strehlitz wurden polnische Banden, die bei Malinowitz vorzudringen versuchten abgewiesem Aus den Orten Stawa und Kalin owitz im Kreise Gr. Strehlitz sind die Polen abgerückt. Posnowitz ist jedoch noch in ihrer Hand. Kraf- sowa an der Straße Januschkowitz—Lechnitz ist vor, den Polen stark besetzt. In der Nacht vom 29. zum 30. versuchten die Aufständischen zwischen Niedane und der Rybniker Chaussee durch 2 stärkere Angriffe den Uebergang über die Oder zu erzwingen. Sie wurden jedoch zurückgewiesen. Die Insurgenten haben sich durch Aushebung, die sie namentlich in den Kreisen Kosel und Lublinitz vorgenommen haben, verstärkt. Meldungen über angebliche Zerstörungen der Zinkgrube in Lipine durch die Deutschen, welche vom Reuterbüro verbreitet wurden, entbehren jeder Grundlage.
Oppeln, 29. Mai. Tie Bevölkerung des Kreises Rosenberg macht unter den Drangsalierungen der Insurgenten ein wahres Martyrium durch. Sie leidet schrecklich unter den Brandschatzungen und Plünderungen, die aus einer Reihe von Dörfern des
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>Tie „Odertzenyche Zeitun ' erscheint sechsmal wöchentlich. — Bezugspreis monatlich
Sie BnMrm des Ultimatums.
Rathcnau zum Wiederaufbauminister ernannt.
j wb. Berlin, 30. Mai. (Amtlich.) Der Reichspräsident Hal auf Vorschlag des Reichskanzlers Walter Rathenau zum Wiederaufbau Minister ernannt.
Die Statuten des Garantieausschusses.
wb. Paris, 28. Mai. Die Reparationskom- misfion ließ bei Kriegslastenkommission den Text der provisorische» Statuten des Earantieausschusses zugehen, der durch die Kommission am 27. Mai gebildet wurde. Im Anschluß an die Kommissions- phung, in der der Garantieaussckuß gebildet wurde, hat dieser sich sofort versammelt und zu seinem Vorsitzende» bezw. Vizepräsidenten einstimmig den beisttzenden Delegierten Frankreichs bei der Reparationskommission, Psneralkontrolleur E. Mauclere bezw. den belgischen Delegierten bei der Kommission A. Bemelmans ernannt.
Die vorläufigen Statuten des Garantieausschusses lauten »ach Havas:
In klebereinstimmung mit der von der Repara- twnskommijsion am 5. Mai ausgearbeiteten Zah- lLngsaufstellung, die am gleichen Tage der Kriegs- 'hlstenkommisfion übermittelt wurde, und in Anwendung des § 7 der Anlage 2 zu Teil VIII des Versailler Vertrages setzt die Reparotionskommis- ■pan provisorisch die Statuten des Garantieaus- fchufses, dessen Bildung durch Artikel 6 der genannter Aufstellung vorgesehen ist, wie 'folgt fest:
1. Vorbehaltlich der Bestimmungen des Abschnitts b des vorstehenden Artikels wird der Earantieausschuß aus je einem Vertreter der in der Reparationskommission vertretenen Mächte, cin- ifchiießlich der Ber. Staaten von Amerika, falls diese Regierung einen solchen zu bezeichnen wünscht, bestehen. In keinem Falle werden die Vertreter von mehr als fünf der obengenannten Mächte das Recht Haben, an den Debatten des Ausschusses teilzuneh- men und abzustimmen. Die Vertreter der Ver. Maaten werden dieses Recht haben, falls diese Regierung wünschen sollte, vertreten zu sein; diejenigen Großbritanniens, Frankreichs und Italiens Mrden immer dieses Recht haben. Der Vertreter ^Belgiens wird berechtigt sein, in allen anderen Fällen außer den unten bezeichneten; der Vertreter ^Japans wird in allen den Fällen berechtigt sein, in jbenen Fragen betr. der Schäden zur See geprüft werden, sowie in Fragen, auf die sich Art. 260 des Abschnitts IX (finanzielle Bestimmungen, bei denen Japans Interessen auf dem Spiele stehen), bezieht. Der Vertreter des serbo-kroatisch-sl'öweni- schen Staates wird das Recht haben, wenn Fragen betr. Oesterreich-Ungarns oder Bulgariens geprüft werden.
! 2. Tie Kommission ernennt provisorisch zu Kitgliedern des Earantieausschusses: Sir Hugh Lcwick. beigeordneten Delegierten Großbritanniens bei der Reparationskommission Eeneral- ,Kontrolleur Mauclere, beigeordneten Delegierten Frankreichs bei der Reparationskommission, d'Am.'- lic, beigeordneten Delegierten Italiens bei der Re- parationskommission, Bemelmans, beigeordneten Delegierten Belgiens bei der Reparationskommis- ston, Sekiba für Japan, Diurich für den serbo-kroa- tisch-slowenischen Staat. Die Kommission bezeichnet Provisorisch Leith Roß, britisches Ratsmitglied bei der Finanzabteilung, Minost, französisches Rats- ■ Mitglied bei der Finanzabteilung, Eraziadei, italienisches Ratsmitglied bei der Finanzabteilung und Prerichs, belgisches Ratsmitglied bei der Finanzab- teilung als Beisitzer der Mitglieder des Earantie- iausschufses für die betr. Nationalitäten und als Er- Mtzleute im Falle einer Verhinderung. Der Earantieausschuß wird sich durch Wahl und nach Vor- slage der Namen zur Genehmigung an die Kommis- ston höchstens drei Vertreter der einzelnen anderen Mächte beiordnen, sobald der Reparationskommis- ston ersichtlich gemacht wird, daß sich von den auf Grund der vorgenannten Zahlungsaufstellung her- ansgegebene» Obligationen, in den Händen von Angehörigen der genannten Mächte eine ge- inügende Anzahl befindet, um die Vertretung der Angehörigen der genannten Mächte im Earantie- j Ausschuß zu rechtfertigen. In feiner ersten Sitzung itoirb der Ausschuß unter seinen Mitgliedern einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten wählen, die ein Jahr im Amte bleiben und wieder wählbar find. Falls der Posten des Präsidenten oder Vizepräsidenten int Laufe der einjährigen Periode frei wird, wird der Ausschuß sofort zu einer neuen Wahl für den Rest der Periode schreiten. Der Sitz des Earantieausschusses ist vorläufig Paris, kann jedoch nach Deutschland oder nach irgendeinem an-
6int neue ErkiSmg Muts.
Paris, 30. Mai. Ministerpräsident Briand: Frankreich, das so praktisch und voll von gesundem Menschenverstand sei, habe sich gesagt, Deutschland werde Zahlen, Deutschland müsse zahlen. Aber inzwischen müsse man nur auf sich selbst »nd ans das Prestige des Sieges zählen. Das Volk wolle vom Feinde so viel erlangen, als möglich sei, aber die Ereignisse zwängen doch traurige .Ausblicke auf. Man sage immer, man hätte feit zwei Jahren von Deutschland nur einen schwachen Teil des Erhofften geerntet. Man müsse die Dinge mit Kaltblütigkeit betrachten. Er gebe zu, daß man ihm Irrtümer vonoerfen könne, aber er wolle die Sage mit gutem Willen und Aufrichtigkeit nach Artikel 232 des Friedensvertrages beurteilen. Deutschland sei für verantwortlich erklärt worden. Es müsse alles bezahlen, auch die Schulden der Privatpersonen. Aber hier komme dann eine andere Bestimmung des Friedensvertrages in Betracht, wonach die Forderung nicht die deutsche Zahlungsiähig- feit übersteigen dürfe. Eine Kommission habe den Schaden abgeschätzt. Man habe ihr das Recht gegeben, auf die Zahlun gssähigkeit des Schuldners Wert zu zu legen und auch das Recht, die Zahlungsbedingungen wenn möglich abzuändern. Das fei jetzt untersagt. Er habe schon erklärt, daß man jetzt auf den Friedensvertrag zurückgekommen sei. Nach dem Krieg seien manche Dinge möglich getnefen. Je mehr man sich aber vom Kriege entfernt habe, umsomehr hätten sich die Dinge geändert. Man müsse mit praftischen Realitäten rechne». Zwei
i IO! Fik ausfallende Nummern infolge Streiks oder elementarer Ereignisse kein Ersatz. — •tl» Verlag von Dr. E. Hitzeroth. — Druck der llniv.-Buchdruckerei von Joh.Aug. Koch,
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