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Amüiches VerAndigungsblatt des Kreises Marburg.

Anzeiger für (das früher kurhessische) Oberhessen

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OieOberhejsijche Zei tun > erscheint sechsmal wöchentlich. Bezugspreis monatlich 4.25 $it., durch die Post 4.65 Mk. Ausgabe B mitOberh. Cport-Ztg." 1 Mk. mehr. $8t ausfallende Nummern infolge Streiks oder elementarer Ereignisse kein Ersatz. Verlag von Dr. E. Hitzeroth.Druck der Univ.-Buchdruckerei von Ioh.Aug. Koch, Markt 21,23 Fernsprecher 55, Postscheckkonto: Nr. 5015 Amt Frankfurt a. Main.

Deutschland soll....

Marburg 5mmM de« 7. Ms

Der Anzeigenpreis beträgt für di« S gesp. Eolonelzeile oder deren Raum 75. Pfg. u. 10 Aufschlag, amtliche und auswärtige 1. Mk. Andere Spaltenbreiten nach entsprechender Berechnung. Spät einlaufende oder den Raum über H» Seite ein­nehmende Anzeigen sind wir berechtigt, nach der Textspaltenbreit« zu fetzen und zu berechnen. Sogen. Reklamen berechnen wir Die Zeile mit 3.00 Mk. Jeder Rabatt gilt als Barradatt. Bei Auskunft durch di« Geschäftsstelle und Vermittlung der Angebote 75 Pfg. Sondergebühr.

50. Sain.

1921

2. Rach Belieben 25 c/0 des Wertes seiner Aus­fuhr oder den Gegenwert dieser Summe;

3. 1 % auf seine Ausfuhr oder auf den Gesamt­wert seiner Ausfuhr.

Die 2 Milliarden find vierteljährlich zahlbar

daß es weder erschwingen kann noch will. Ich dächte eS wäre möglich, daß Deutschland den jetzigen For­derungen der Verbündeten willfahre, ohne von der Zahlung zurückzuweichen, die es angenommen hat und die sich schließlich in seinem aufrichtigen Glauben liR

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5. Bib- Gewebe, in ihren lnd End« it Sprich«

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, L o n d 9 k »6. Mai. Aus dem Deutschland über­mittelten Londoner Protokoll der Verbündeten seien folgende Hauptpunkte hervorgehoben:

u) Die Reparationskommission ist ermächtigt, den Zinsfuß für deutsche Schuldverschreibungen vom 1. Mai 1921 bis 1. Mai 1926 von 2% Prozent zu .«Höhen und Vorkehrungen für den Anfang voir Amortisationszahlungrn ans solche Schuldverschrei­bungen vom 1. Mar 1921 ab zu treffen, ferner von Deutschland die Ausgabe neuer Schuldverschreibun­gen mit 5prozeutiger Verzinsung und Iprozentiger Amortisation vom 1. Mai 1921 zu verlangen, ferner den Beginn der Zins- und Amortifatronszatzlimgen für die neuen Schuldverschreibungen vom 1. $loi bis 1. November 1921 zu verschieben und schließlich »en Gesamtbetrag der Schuldverschreibungen in Serien mit verschiedenen Vorzugsrechten einzuteilen.

b) Die Reparationskommission ist erurächtigt, von Deutschland zu verlangen, daß es gewisse näher zu bestimmende Einkünfte und Werte für den Zin­sendienst verschreibt.

(?) Die Reparationskommission ist ermächtigt, solche Verschreibungen besonderer Einnahmen und Werte nach näherer Maßgabe der Bedingungen der »uszugebenden Schuldverschreibungen zu verlangen.'

(1) Ein von der Reparationskommission zu er­nennendes Gaeantiekomitee ist ermächtigt, die -Verwendung der verschiedenen Einnahmen zu »berwachen und die Zahlungsdaten und Methode» der Zahlungen vorzuschreiben.

Die von der deutschen RUierung zu verschrei­benden Einnahmen sind solgende:

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) Schuldverschreibungen für 82 Milliarden «albnrark vorbehaltlich späterer Richtigstellung (des Welragcs) durch weitere Ausstellung oder Ein- irehung von Schuldverschreibungen nach Maßgabe EZ §. Diese Schuldverschreibungen sollen spätestens * zum 1. November 1921 ausgestellt und der Re-

1. Erträgnisse aus allen deutschen See- und Landzöllen und Abgaben, insbesondere Erträgnisse iw allen Einfuhr- und Ausfuhrabgaben.

2. Erträgnisse der 25prozeutigen Abgabe vom Werte der gesamten deutschen Ausfuhr.

3. Erträgnisse von solchen direkten oder indirek­te« Steuer», welche die deutsche Regierung Vorschlä­gen kann und welche das Garantrskomitee als Er- Dänzuug oder als Ersatz annimmt. Das Carantie- jomitec soll nicht befugt sein, fich in die deutsche Ver­waltung einzumischen.

e) Die Reparationskommission ist ««nächtigt, di« Ausgabe von Schuldverschreibungen ohne Ku­pons mit Bezug auf jeden Teil der Schnkv, der zu gegebener Zeit nicht durch die ausgegebenen Schuld- PerschrLibuugeir gedeckt wird, zu verlangen. Die Aapons dazu soll Deutschland erst zu dem Zeitpunkt Ausgeben, wo die Garantiekommissts» von seiner Zahlungsfähigkeit überzeugt ist.

Weiter heißt cs: Deutschland soll aufiZcrlangen solches Material und solche Arbeit liefern, welche «ne der verbündeten Mächte mit vorheriger Zu­stimmung der Reparationskommission zum Zwecke der Wiederherstellung der zerstörten Gebiete dieser Macht anforbert.

Die Reparationskommission stellte di« Zeit, Art »nd Weise fest, um die gesamte Reparationsver- Pllchiung Deutschlands sicherzustellen und zu er- i erdigen und zwar wie folgt:

1. Deulschland wird in der in diese« Plane be­stimmten Weise seine Verpflichtungen, einen Ge­samtbetrag zu zahle«, erfüllen, nämlich 132 Milli- Erden Eoldmark abzüglich der bereits auf das Rr- parationskonto bezahlten Beträge und derjenigen Lammen, welche Deutschland sonst gut gebracht wer- str» könne«, zuzüglich der Schuld an Belgien.

2. Deutschland soll als Ersatz für die Schuldver­schreibungen, welche bereits übergeben s nd, oder doch übergeben werden müssen, die nachstehend be- fchkicbenen Schuldverschreibungen übergeben:

u) Schuldverschreibungen für den Betrag von 12 Milliarden Goldmark; es soll in jedem Jahre vom M-?.i 1921 ab eine jährliche Zahlung stattfinden, Erren Betrag 6 v. S>. des Nominalwertes der ausge- stkbeneik Schuldverschreibungen gleichkommt.

b) Schuldverschreibungen für einen weiteren «eirag von 38 Milliarden Eoldmark. Es soll aus Fs.'ids, dis von Deutschland, so wie in dieser Vrrein- «rnng vorgefthen, zu beschaffen find, in jedem vom 1. 11. 1921 ab eine jährliche Zahlung ststlsinden.

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von Deutschland in Verfolg dieser Abmachung über­nommenen Zahlungen ausreichen, um für di« Be­zahlung von Zinsen und Amortisation dieser Schuld­verschreibungen zu dienen. Es soll in Bons, die von Deutschland zu beschaffen find, in jedem Jahre vom Tage der Ausgabe durch die Reparations- kommission eine jährliche Zahlung stattfinden, deren Betrag 8 Prozent des Nominalwerts der aus­gegebenen Schuldverschreibungen gleichkommt. Hier­aus sollen Zinsen zu 5 Prozent jährlich auf die jeweils ausstehenden Schuldverschreibungen jedes lalbe Jahr und der Rest für den Amortisations­fonds zum Rückkauf der Schuldverschreibungen durch alljährliche Auslasung zu pari gezahlt werden.

Rach dem Artikel 3 soll«, die Schuldverschrei­bungen durch das gesagte Besitztum und die Ein­nahmen dos Deutschen Reichs und der Staaten ge­sichert sein.

4. Deutschland soll jedes Jahr bis zum Rückkauf der Schuldverschreibungen ans dem zugehörigen Amortisationsfonds bezahlen:

1. eine Summe von 2 Milliarden Voldmark,

2. eine Summe, welche 25 Prozent des Wertes seiner Ausfuhr in diesem Zeitraum von 12 Mo­naten nach dem 1. Mai 1921 oder einen be­liebigen entsprechenden Betrag, wie er in Ueber- rinstimmung mit jedem andern von Deutschland vorgeschlagenen und von der Kommission an­genommenen Index festgesetzt werde» würde,

3. eine weitere Summe entsprechend 1 Prozent des Werts seiner Ausfuhr oder wahlweise einen ent- ! sprechend'der Vorschriften in b festgesetzte« Be­trag.

5. Deutschland wird 25 Tage von dieser Benach­richtigung au. 1 Milliarde Goldmark oder an­erkannte Devisen oder deutsche Schatzanweisungcn mit 3 Monaten Laufzeit entrichten.

6. Die Kommission wird innerhalb von 25 Ta­gen die besondere llnterkommisfion einrichten, welche Garantie-Komitee genannt- werden soll.

-1A 7. Das Eorantiekomitce soll die Verwendung der von Deutschland als Sicherheit verschriebenen Forderungen überwachen. Die so verschriebenen Fonds sollen sein

a) die Ernnastmen aller deutschen See- und Landzölle und Abgaben und insbesondere die Er- trägnipe aller Ein- und Ausfuhrabgaben,

b) die Erträgnisse der Abgabe von 25 Prozent auf den Wert aller Ausfuhr,

c) die Erträgnis« anderer direkter oder in­direkter Steuern oder Fonds.

Der Artikel 7 enthält noch weitere Rechte der Garantiekommission.

8. Deutschland soll auf Verlangen vorbehaltlich der vorherigen Zullimmuna der Kommission solches Material und lösche Arbeit beschaffen, wie sie jede der alliierten Mächte zwecks Wiederlerstr'.unq dec zerstörten Gebiete oder zur Entwicklung ilres in­dustriellen oder wirtschaftlichen Lebens bedarf.

9. Deutschland soll Maßnahmen gesetzgeberischer Art ergreifen, um die Handhabung der in den alliiertrn Ländern in Kraft befindlichen Gesetze über die deutsche Reparation zu erleichtern und die durch solche Gesetze bewirkten Zahlungen sollen Deutschland ungerechnet werden. Der Gegenwert soll von der deutschen Regierung dem Exporteur be­zahlt werden.

Artikel 10 regelt die Gutschrift der von Deutsch­land geleisteten Dienste.

Paris, 5. Mai. Die Reparationskommission Hst in den ersten Rechmittagsstunden den Wortlaut des Schriftstückes veröffentlicht, welches gestern Nacht um 11 Ubr in offizieller Sitzung Herrn von Oertzs» -»gestellt wurde. Dieses Schriftstück enthält die Bedingungen für die von Deutschland zu leisten­den Zahlungen. Die Rote bestimmt, daß Deutsch­land folgende Schuldverschreibungen aueaeben und der Reparationskommission aushändigen muß:

1. Schuldverschreibungen für 12 Milliarden Eold­mark, Serie A, die am 1. Juli zu übergeben find;

2. Schuldverschreibungen über 38 Milliarden, die am 1. November zu übergeben sind, f'ric P>;

3. Schuldverschreibungen über 82 Milliarden, die ebenfalls am 1. November zu übergeben sind, Serie C.

Die Schuldoerfchreibunxen werden Lurch die Ein­künfte und Hilfsquellen des Reichs und der Länder sichergestellt und zwar genießt

Serie A eine Priorität ersten Ranges,

Serie R eine Priorität zweite» Ranges, Serie C eine Priorität dritten Ranges.

Deutschland wird jährlich zahlen:

1. 2 Milliarden Eoldmark,

und zwar am 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober. Deutschland wird innerhalb 25 Tagen 1 Milliarde Eoldmark zahlen, ebenso wird inner­halb 25 Tagen die Earantiekommisston gebildet wer­den. In derselben wird ein Amerikaner Vertreter sein können. Der Ausschuß wird die Gelder der See- und Landzölle überwachen sowie diejenigen der 25 %igen Ausfuhrabgabe und alle anderen Ab­gaben, Steuern oder Einnahmequellen, die von Deutschland vorgeschlaacn und von den Alliierten angenommen werden. Deutschland wird aus Ver­langen einer jeden Verbairdsinacht Sachlieferungen und Arbeiter für die zerstörten Gebiete zur Ver­fügung stelleii.

Die Note stellt fest, daß sie in keiner Weise eine Aenderung der Bestimmungen darstelle, welche die Durchführung des Vertrages ficherstelle«.

* * * N .

Blätterstimmen.

Berlin, 6. Mai. Tas Ultimatum der Entente icirb bisher nur von tvenigen Blättern besprochen. Während die Blätter der Rechten es für unannehmbar erklären, schreibt derVorwärts", die Hoffnung, daß die Räumung des Ruhrreviers in einem späteren Zeitpunkt zu billigeren Bedingungen als den jetzt gestellten erreicht werden könne, sei außerordentlich gering. Die kommende Regierung stehe vor einer furchtbaren Entscheidung. Sie wird sich fragen müssen, ob sie zu Beginn ihrer Tätigkeit so wichtige Gebiete für ganz unabsehbare Zeit der militärischen Gewalt des Auslandes ausliefern oder aber Bedingungen auf sich nehme» will ,zu derep. Erfüllung Herkulrskräfte uolwendig find.

Berlin, 6. Mai. Mährend die Rechtspresse kate­gorisch die Ablehnung des Entente-Ultimatums fordert, nehmen die Blätter des Zentrums, der Temokraten und Sozialdemokraten entweder eine abwartende Häl- tnng ein oder sie enthalten sich jeder Stellungnahme. TieDeutsche Allgemeine Zeitung" bezeichnet bas Ulti- matilm als unerträglich und sagt: Auch heute noch sind die Tentschen bereit, zu einer Einigung mit den Gegnern zu gelangen und in Jähren härtester Arbeit herzugeben, was sie auszubringen vermögen, loenn aber der Oberste Rat von uns verlangt, daß wir unsere Ostfestungen entwaffnen sollen, in dem Augenblick, da die Pole» schnöde Gewalt gegen uns verüben, daun gibt cs auf diese Forderung mir eine Antwort, die einer ehrenhaften Nation würdig ist: Nein und tausendmal nein! DieTägliche Rund­schau" schreibt: Uns bleibt nur eins übrig: Passiver nationaler Widerstand. Solange wir uns nicht selbst ausgebeu, sind wir nicht verloren. Auch das führende ZentrumsbiattGermania", bezeichnet die Forderung nach Entwaffnung der östlichen Festungen zu erfüllen, unmöglich in dem Augenblick, wo die Polen an den Grenzpsähsen des Reiches rütteln. Nach diesem Blatte liegt der Grund für den schleppenden Gang des Ver­fahrens gegen die Kriegsbeschilldigten einzig und allein bei der Entente, da bisher nur England etwas getan hat, um die notwendigen Unterlagen für die Prozesse bciznb ringen.

Köln, 6. Mai. TieKölnische Reifung" vcr- öistntl'cht einen Aussatz von Prof. Maynard Keynes. Der Verfasser nennt die Entscheidung des Wiederherstellungsausfchusses, daß Deutschland ganze Zahlunzspflicht nach dem Vertrag 132 Milliarden betrüge, zwar einen unzweifelhaften Triumph für den Geist der Gerechtigkeit, hält aber seine Kritik an dem Vertrag aufrecht. Auch die neuen Vorschläge des Verbandes seien unausführbar. Deutschland könnte 26o'o dec Ausfuhr oder 2 Milliarden jährlich zahlen aber keineswegs beides. Trotzdem kommt der Vcr- sasfer zu dem Schluß, daß Deutschland, da ein dauern­der Weltfriede das höchste Interesse aller sei, den Plan nicht zurückweisen solle. Zum Schluß sagte Keynes, der neue Plan fügt nichts zu den Lasten des Vertrages hrnzu. In mancher Beziehung erleichtert er sie. Tic Bekanntgabe ist iu Ucbereinstimmung mit dem Ver­trag und führt nur aus, was Deutschland seit 2 Jahren Ursache hatte, vorauszuschen. Ter Plan verlangt nicht von Teuischlanb »»mittelbar, b. h. in den nächsten 8 Monaten etwas zu leisten, wozu cs unfähig ist. Er zieht das Verlangen nach Auslieferung der Gold­reserve der Reichsbank zurück und ersetzt es durch das ganz unb gar verschiedene Ver'augen, eine Zah- lüng von 1 Milliarde in Gold oder in fremder Valuta innerhalb 3 Monaten, eine Zahlung, die zwar nach­teilig fein mag unb nicht beständig wiederholt w.rden konnte, die aber gewiß jetzt geleistet werden kann. Es ist tatsächlich derselbe Betrag, bat Deutschland bereits iu seiner den Vereinigten Staaten übermittelten Nore anbot. Was die entfernten Zahlengen betrif-t, wird Zeit unb Erfahrung lehren, ob sie möglich ist. Ich stimme mii denen überein, die nicht wollen, daß -Deutschland unter Drohungen aufrichtig anerkenne.

richtig erweisen wird.

Berliu, 6. Mai. Ueber die Stellung der Par­te ien zu dem Entente-Ultimatum wissen der Lokalanzeiger" und dasTageblatt" mitzuteilen, daß sowohl in der demokratischen Fraktion als auch iq Zentrum und in der deutschen Volkspartei die @thn» mung überwiegt, das Ultimatum a b z u l e h n en, und zwar, wie derLokalanzeiger" betont, in all« Punkten. Bei der Entwaffnungsforderung 'habe man zu berücksichtigen, daß die Polen in diesem Augenblicke unsere Ostzrenzen mehr denn je bedrohe«, sinter diesen Umständen gelte die Entwaffnung unserer östlichen Festungen als ausgeschlossen. Für die Frage ver Kriegsschuldige» werde, dem Blatte zu­folge, hervorgehoben, daß sie eine Ehrenfrage dar­stelle. Ueber die finanziellen Punkte hätte man viel­leicht verhandln können, «der nach dem Ultimatum würden die Alliierten nicht daran denke», mit fich darüber sprechen zu lassen.

Wie dasTageblatt" erfährt, wird morgen Vor­mittag 11 Uhr der interfraktionelle Ausschuß zu- sammentreten, nachdem sich vorher die Fraktionen über die Annahme ober Ablehnung des. Ultimatums entschieden haben werden.

3lt MimngMm.

wb. Berlin, 6. Mai. Die Vorbereitungen zur Bildung der neuen Regierung find im Gange. Eine endgültige Entschließung kann na­turgemäß erst erfolgen, wenn die Stellung der für die Zusammensetzung der Regierung in Betrmht kommenden Parteien zu der wichtigsten politischen Gegenwartsfrage, der Beantwortung des Ultima­tums, geklärt ist. Das zur Beurteilung dieser sfrage; erforderliche vollständige Material dürste noch im Laufe des heutigen Tages eingehen.

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Der MW AMM in DOerWtn.

Oppeln, 6. Mai. 1 Uhr nachts. Die Polen drangen gestern abend 8 Uhr in die Stadt Groß- Strehlitz ein. Ein gestern gefangen genommener Ober­leutnant wurde als Parlamentär verwendet. Es tourbe vereinbart, daß die Entente- und die Apatruppen in de» Kasernen verbleiben sollen. Die Franzosen hatten einen Toten und zwei Verwundete, die Italiener meh­re« Verwundete. Der polnische Generalkonsul in Oppeln und ein französischer Hauptmann von der interalliierten Kommission befinden sich in Groß- Strehlitz. Für morgen stüh wird ein Vertreter der Kommission erwartet, der mit den Polen weiter ver­handeln soll. In Seichwitz im Kreise Rosenberg wurde ein Pole schwer verwundet. Er gab zu, daß er zum 6. Greuzschutzbataillon also zum regulären Mili­tär gehöre und daß er in Zivil nach Oberschlesien geschickt toorben ist.

Warschau, 6. Mai. Havas meldet: Infolge der Ereignisse in Oberschlesien ist die Grenze von polnischer Seile gesperrt worden.

Wb. Oppeln, 6. Mal. Die Franzosen rückten aus Grotz-Strelitz ab, die Italiener sind noch in der Stadt, verhalten sich aber untätig. Im Streife Kccuzburg verlief die Nacht ntbig, auch die Kreisgrenze ist besetzt. Kleinere Gefechte fanden bei Rodland und Ranlau statt. Die Angriffe von Banden wurden abgeschlagen. Auf das aestrige Hilfegesuch sollen 90 Franzosen nach Kreuzburg abgesandt worden sein. In Raitbor ist die Lage unverändert. Der Selbsischny funfiioniert zur völligen Zufriedenheit der Bevölkerung, sowie der Italiener. Mit Tarnowitz und Bentben besieht keine Verbindung. In Kattowitz ist das Landrarsamt noch in Verbindung mit den Gemeinden Zaleuze, Laura- 6ittte und Bogutschütz, Eichenau und Antonienbütie. In diesen Ortschasten herrscht allgemein Ruhe. Die Ausgänge von Gleiwitz sind von den Polen besetzt, denen sranezösische Truppen untätig gegenüberstehen.

Wb. Berlin, 6. Mai. Laut ,.B. ZA finb in Oppeln bisher 1500 deutsche Freiwillige in die Ab- stimmungsvolizei eingestellt worden. Ein Widerstand der deutschen Vewovner findet nur in dem rein deut­schen Streife Kreuzvnrg statt, der stch gegen die Einfälle von der Grenze her verteidigt. Hier ist lediglich- Sandsberg an der Grenze des Kreises Rothenburg be­setzt.

Wb. T a r n o w i tz, 6. Mai. Im Streife Tarnowitz herrscht völlige Rnbe. Gestern wurde zwischen den Deutschen unb Polen eine Vereinbarung dabin ge­troffen, das; die Stadt- und Landkreise stch geaenfetit« in Ruhe lassen sollen. Der Landkreis verpflichtet stch, die Stadt fortlaufend mit Lebensmitteln zu versorgen.

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Wb. Kopenhagen, 6. Mai.Politken" schreibt zu dem polnischen Einfall in Oberschlesten: Die- ses Ereignis erinnert an die Zeligowskische Affäre. Der polnische Minister des Aeustern erklärte seinerzeit, die Regierung sehe sich nicht imstande, die Truppen Zeligowskts aus dem von ihnen besetzten Gebiet zu entfernen. Trotz der Proteste der (5mente und der Roten >'<.<!> Völkerbundes steht Zeligowski noch immer in Wilna. Die Polen üblen im östlichen Oberschlesten lange eine terroristische Herrschaft aus. Der polnisch«