Streuselkuchen
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In reicher Auswahl und preiswert!
Otto Pabst
Marburg, den 9. Oktober 1920.
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Lissi Hoffmann.
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MERCEDES
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SImtsicriitt
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Amtsgericht.
Otto
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Der OberstaatsmuvaU.
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Monatskarte Arbeiterkarte Militärkarte Schwesternkarte Schülerkarte
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Kaufmann Rudolf Arnemann Wäschefabrikant Carl Hartmann, für letztere
Buchhalter Friedrich Michaeli Buchhalter Heinrich Ritter.
Freie Beförderung von Handgepäck steht dem Fahrgast nur zu, soweit solches Über seinem Platze in dieser Ausdehnung im Gepäcknetz unterzubringen ist, andern- älls für jeden Platz eine Fahrt bezahlt werden mutz.
vorzulegen.
Marburg, den 7. Oktober 1920.
staltsinspektion einzureichen.
Zuschlagsfrist Lis 15. November 1920.
Marburg, den 8. Oktober 1920.
Meine Verlobung mit Heini Reiße erkläre ich hiermit für aufgehoben.
Die Lieferung von etwa 200 Zentner Kartoffeln an die Strafanstalt hier soll am 18. Oktober 1920 mittag, 1 Uhr im Strafanstaltsgebäude vergeben werden. Die Bedingungen können daselbst eingesehen, auch gegen Einsendung von 1 JH bezogen werden.
Angebote find verschlossen unter der Bezeichnung ,,'LartoffelIieferung" bis zum Termin an die Sttafan-
Die neue Besoldungsordnung und Lohnerhöhungen, owie der Umstand des beharrenden hohen Preisniveaus für die zur Unterhaltung unserer Anlage erforderlichen Apparate und Materialien erfordern eine Erhöhung des Stratzenbahntarifr ab 15. Oktober d. Is.
Bis auf weiteres kostet:
die einfache ununterbrochene Fahrt M —.40
Im Genossenschaftsregister ist bet dem Allendorfer (M. W. B.) Spar- und Darlehnskassenverein In Ullendorf heute folgendes eingetragen worden:
An Stelle des ausscheidenden Vorstandsmitglied« Aoh. Konrad Schmitt ist der Landwirt Ferdinand Anton Müller als Vorstandsmitglied, zugleich auch al» Stellvertreter der Vereinsvorstehers gewählt worden. Die Vorstandsmitglieder Augustin Eörge und Johannes Gondrum find wiedergewählt worden.
In der Generalversammlung vom 1L Juli 1920 ist beschlossen worden, die Geschäftsanteile von 5 Mark auf 50 Mark zu erhöhen.
Neustadt (Kr. Kirchhain), ben 81. August 1920.
Unter den Viehbeständen des Landwirts Heinrich Weber, Konrad Schmidt und des Arbeiters Konrad Braun in Heskem ist die Maul- und Klauenseuche aus- gebrochen.
Marburg, den 7. Oktober 1920.
Der Landrat. I. V.: Loock.
Gründlicher 68001
Nachhilfe-Nsttkrrtcht
Unter dem Viehbestände des Landwirts Adam Mann in Stedebach ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Marburg, den 6. Oktober 1920.
Der Landrat. I. V.: Loock.
Der Vorsitzende des Wahlausschusses. Mueller.
Gi» JtieberHoepwet*" zu verk., od. geg. Lebensmittel --------- " 6730
I a Helgol. Bnnel chellfilch^ Seelachs «. RSucheefiiche Dienstag u. folg. Tage eintreff.
Amtliche Bekanntmachungen bet Stadt Wetter.
Trotz wiederholter Hinweise sind noch sehr viele Arbeitnehmer nicht im Besitze der vorgeschriebenen Steuerkarten. Zur Vermeidung von Strafe werden die Arbeitnehmer hiermit nochmal» aufgefordert, sich die Steuerkarten auf dem Bürgermeisteramt ausstellen zu lassen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet sich bei Lohnzahlungen die Steuerkarten vorlegen zu lassen und den Steuerabzug vom Lohn, in Steuermarken, welche auf der Post erhältlich sind, einzukleben.
Diese Bestimmungen sind bis jetzt von den Landwirten, welche Knechte und Dienstmägde beschäftigen, fast gar nicht beachtet.
Weitere Auskünfte werden auf dem Bürgermeisteramt bereitwilligst erteilt. I
Wetter, den 9. Oktober 1920.
20.
15.
15.
15.
10.—
Arrmlrsurt rr.M, Zs-rnh-ruch <Atut S”pl 7371, 7372, 737» iii-ier utr Elisnftrtkskirrh» Mmtfonufa 71»
Städtische Bekanntmachungen
Bekanntmachung.
Für die vorzunehmende Neuwahl der Beisitzer des Kanfmannsgerichts ist ein Wahlausschuß gebildet worden, bestehend aus dem Vorsitzenden
Bürgermeister Mueller
und je zwei Beisitzern aus dem Kreise der Kaufleute und der Handlungsgehilfen und zwar:
a) für erstere
Dienstag früh frisch eiutresieH feinster Nordsee-Angel- schellfifch. 6735 Cabliau und Seelachs, Fischzentrale Spörhas» Elifabethstr. 14. Tel. 559.
Amtliche Bekanntmachungen
des Landratsamtes Marburg.
f In Rauschenberg, Schweinsberg und Mendorf, Kreis Kirchhain, und in KinzenbMH, Kreis Wetzlar, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Marburg, den 2. Oktober 1920. ‘
Der Landrat. I.V.: Loock.
Biehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Zum Schutze gegen die Maul- und Klauenseuche wird auf Grund der §§ 18 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26. Juli 1909 — Reichs-Eesetzbl. S. 589 — folgern bej bestimmt:
Nachdem unter dem Viehbestände der Gemeinde Stedebach die Maul- und Klauenseuche amtstierärztlich festgestelli worden ist, wird über den Ort und die Gemarkung Stedebach die Sperre verhängt. Für das Sperrgebiet gelten die in der viehseuch^rpolizeilichen Anordnung vom 7. 9. Nr. 208 der Obrrhess. Zeitung für die Gemeinden Nordeck und Bracht erlassenen Bestimmungen.
Marburg, den 6. Oktober 1920.
Der Landrat. I. V.: Loock.
Den Termin zur Vornahme der Wahl sehe ich fest auf Freitag den 19. November 1920, vormittags von 10 bi, 1 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.
Nach Vorschrift des 6 11 des Ortsstatuts erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, für 10 Beisitzer des Kaufmannsgerichts, welche zur Hälfte aus den Kaufleuten, die mindestens 1 Handlungsgehilfen oder Lehrling regelmässig da« Jahr hindurch oder zu gewissen Zeiten des Jahres beschäftigen und zur Hälfte aus den Handlungsgehilfen entnommen werden müssen.
Zugleich fordere ich die Wahlberechtigten zur Einreichung von Wahlvorschlagslisten mit dem Hinweise auf, dass die Stimmabgabe bei den Wahlen auf die in diesen Listen vorgeschlagenen wählbaren Personen be- chränkt sein wird.
Die Vorschlagslisten, welche für Arbeitgeber und Arbeiter getrennt aufzustellen find, und nicht mehr Namen enthalten dürfen, als Beisitzer von jedem der beiden Wablkörver zu wählen sind, müssen unter Benennung eines für weitere Verhandlung bevollmächtigten Vertreters von mindestens 10 Wählern de, betref- enden Wahlkörpers unterzeichnet und spätestens 3 Wochen vor der Wahl elngereicht fein. Zugleich find die Zustimmungrerklärungen der vorgrschlagenen Personen
Amtliche Bekanntmachungen
Landratsarnt Kirchhain.
Vetrift: Kartofselhandel.
Es wird von Händlern, welche nicht im Besitz einer Handelserlaubnis sind, versucht, Kartoffeln, welche sie aufgekauft haben, aus dem Kreise Kirchhain auszuführen. .Nach einer Verfügung der Provinzialkartoffel- stelle ist eine Ausfuhr ohne Vorlage einer Handelserlaubnis nicht zulässig. Die Kartoffeln, welche solche wilden Händler aufgekauft haben, können beschlagnahmt werden.
____' Kommunalverband n. Nelle.
Kaufe künstliche
Betrifft: Kartoffelvcrsorgung.
Nach Mitteilung der Provinzialkartoffelstelle hat der größte Teil der städtischen Bevölkerung sich den winterlichen Kartoffelbedarf bis jetzt nicht ju verschaffen vermocht. Daraus entsteht täglich wachsend ein Maß von Beunruhigung und Sorge, das sehr ernst genommen sein will. Es wird deshalb an alle beteiligten Stellen die dringende Mahnung gerichtet, das Aeußerste an eine rasche und ausreichende Versorgung der Bedarfsbezirke zu setzen. Der Herr Oberpräsident in Cassel hat auf Grund der durch die gesamte Presse bekannt gegebenen Richtlinien vom 28. September folgende» angeordnet:
1. Al» Erzeugerpreis für die in freiem Verkehr gehandelten Kartoffeln gilt ein Zentnerpreis von 25 M. Er wird hiermit als Höchstpreis festgesetzt. Seine lleberschreitung ist strafbar. Diese Preisfestsetzung entspricht den Anschauungen und Zusage« der landwirtschaftlichen Organisationen der Provinz, die sich nahezu geschlossen für die unbedingte Angemessenheit des 25 Preises erklärt haben.
2. Die vielfach bekundete, teilweise schon in der Tat umgesetzte Bereitwilligkeit, di« wirtschaftlich Schwachen mit 20 ^l-Kartoffeln zu versorgen, wird durch die Festsetzung zu 1 natürlich nicht berührt.
Alle bezüglichen Abmachungen behalten Bestand. Es ist nach wie vor dringend zu wünschen, daß mindestens ein Drittel de» Gesamtbedarfs zu 20 M je Zentner abgegeben wird. Die hie und da offenbarte Abneigung, über die Bedürftigen des eigenen Kreises hinauszu- gehen, sollte der Einsicht Platz machen, daß Not und Entbehrung in gewissen Schichte« der städtischen Bevölkerung menschliche Anteilnahme und Hilfsbereitschaft ganz besonder» erheischen.
S. Die Lieferungsverträge bleiben an sich in Kraft, soweit nicht der freie Wille der Bertragsteile sie hinsichtlich de» Preises bei Seite schiebt.
4. Die Verordnung über Handel mit Lebens- und Futtermitteln vom 24. 6. 1916 (R. E. Bl. S. 581) und die dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen (Min.- Bl. der Handels- und Gewerbe-Verwaltung 1916 8. 205) finden nach wie vor auf den Handel mit Kartoffeln Anwendung. Zu diesem Handel bedarf es somit einer ausdrücklichen Erlaubnis.
5. Ich mache den Behörden zur Pflicht, gegen Ueber- kchreiiungen der Erzeugerpreises und unerlaubten Handel mit den lchärffien Mitteln und ohne jeden Verzug vorzugehen. -
Ich richte nochmals an sämtliche Herren Landwirte die dringende Bitie, alles daranzusetzen, damit alsbald »ine genügende Belieferung sämtlicher Versrogungsbe- xechtigten des Kreises mit Kartoffeln erfolgt.
ö Marburg, den 8. Oktober 1920.
Der Landrat. I. V.: Loock:
Marburger Ruderverein i,”:
Mont«, d. 18. Oft, abend, 8>i, llhr, Gasthaus , Kitter antzerord.Hanptversammlung Tage,Ordnung: L katzuag»änd«runge«, 2. verschieden,,.
Bei den Landwirten Philipp Krieg, Philipp Bietz, Konrad Wißner, Johs. Wißner, Konrad Heuser, Konrad Hofmann, Johs. Weimar, Johs. Hofmann, Heinrich Stolzenbach, Philipp Diehl, Heinrich Grün, Heinrich Haupt, Georg Pfeiff, Jakob Kriep, Georg Rühl, Matth. Henkel, Johs. Dörr, Inna Pfaff, Adam Pfeiff in Nordeck ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Marburg, den 4. Oktober 1920.
Der Landrat. I. $.: Loock.
Der Her« Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten hat verfügt, daß die Ausführungsbestimmungen zum Biehseuchengesetz und die viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 1.5. 1912 geändert werden.
Es erhielt § 35 Ziffer 7 der Ausführungsbestimmungen A zvm Fleischbeschaugesetz folgende Fassung:
Maul- und Klauenseuche ohne Begleitkrankheit. Unschädlich zu beseitigen find nur die erkrankten Stellen sowie der Magen- und Darminhalt. Kopf, Zunge, Schlund, Magen, Därme, die Unterfüße bis zum Fessel- gelenk samt Haut und Klaue« sind freizugeben, wenn sie unter amtlicherAufficht in kochendem Wasser gebrüht worden sind.
§ 166 der viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 1. Mai 1912 wird wie folgt geändert:
(3) Die veränderten Teile der getöteten seuche- kranken oder der Seuche verdächtigen Tiere sowie der Magen- und Darminhalt sind unschädlich zu beseitigen. Kopf, Zunge, Schlund, Magen, Därme sowie die Unter« süsse bis zum Fesselgelenk samt Haut und Klauen find fteizugebe«, wenn sie unter amtlicher Aussicht in kochendem Wasser gebrüht worden sind.
(4) Zusatz: „Für die Klauen ist an Stelle der Des- infettion auch das Brühen in kochendem Wasser zulässig."
Die Herren Bürgermeister wollen die Schlachtvieh- Leschauer ihrer Gemeinden hierauf aufmerksam machen.
Marburg, den 4. Oktober 1920.
Der Landrat. 3. SB.: Loock.
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Direktion der gewerblichen Betrieb« * der Stadt Marburg (Lahn).
Der § 2 Abs. 2 unserer Verordnung fielt. Maßnahmen gegen den Wohnungsmangel vom 4. Mai 1920 bleibt über den 15. Oktober 1920 hinaus in Krass
Marburg, den 11. Oktober 1920. i*l
Der Magistrat.
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Zu dem Streusel läßt man die Butter schmelzen, gibt dann Zucker, tmt und da» Mehl hinein und rührt die Masse gut durcheinander, man streut den Streusel über den Kuchen und backt ihn bei Mittelhitze.
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